Wunsch- und Wahlrecht
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
Telefon: 030 / 499 16 880
Funk: 0177.6587641
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen.
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 7. September 2020 22:46
An: ...
Betreff: Bitte um rückruf
Guten Abend,
Mein Name ist ..., ich bin 25jahre alt und Mama von 3 Kindern. Meine Kinder sind
4jahre, 2jahre und 1 Jahr. Aktuell leben die Kinder nicht bei mir, allerdings
haben der Kindsvater Herr ...) und ich am kommenden Freitag eine Prüfung durch
das Jugendamt um feststellen zu lassen ob eine Rückführung unseres 2jährigen
Sohnes in Frage kommt (die Hintergründe wie es dazu kam möchte ich jetzt nicht
in die Mail schreiben).
Das zuständige Jugendamt ist das Jugendamt ... (Sachbearbeiterin ist Frau ...).
Da wir dann auch eine
Familienhilfe nehmen wollen, aber keine aus der Familieneinrichtung in ...
nehmen möchte, bin ich auf Sie gestoßen.
Hiermit bitte ich Sie mich unter folgender Rufnummer zurück zu rufen:
...
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 17. August 2019 19:01
An: ...
Betreff: Aw: AW: Begleitete Umgänge
Sehr geehrter Herr Thiel,
Vielen, vielen Dank, dass Sie sich trotz der späten Stunde dann noch die Mühe
gemacht haben, mir noch zu antworten!
Mir fällt ein Stein vom Herzen, zu lesen, dass Sie in der Umgangssache für mich
tätig werden könnten.
Ich hoffe nur, dass das Jugendamt mir dies nun nicht verwehrt, da noch eine
Schwierigkeit besteht. Und zwar wurde ich am 31.07.2019 bereits vom Jugendamt zu
einem Gespräch mit einem, vom Jugendamt ausgewählten, Träger eingeladen.
Leider fühle ich mich bei diesem Träger nicht so gut aufgehoben, obgleich ich
deren Kompetenz keinesfalls in Frage stellen möchte! Jedoch habe ich auch erst
im Nachhinein aufgrund eigener Recherche herausgefunden, dass ich als
Leistungsberechtigte ein eigenes, freies Wahl- und Wunschrecht hinsichtlich des
Trägers habe. Hierauf wurde ich vom zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamts
gar nicht hingewiesen und so habe ich mit dieser Möglichkeit auch gar nicht
gerechnet. Ansonsten hätte ich mich schonmal viel eher auf eigene Suche nach
einem Träger begeben können, da der Zuständige beim Jugendamt hierfür über 3
Monate gebraucht hat..
Ich bedanke mich erst einmal auch für die Übersendung des Musterantrages für das
Jugendamt bezüglich der Kostenübernahme.
...
Ich werden Ihnen morgen den Beschluss des Gerichtes zusenden, im Moment bin ich
leider noch nicht Zuhause und komme daher gerade nicht an meinen Ordner heran.
Vielen Dank noch einmal!
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 12. März 2018 15:00
An: ...
Betreff: Kindertherapie
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin vom Amtsgericht ... zur Betreuerin von Frau ... bestellt worden. Die
Familiensituation ist sehr angespannt, die Eltern haben sich getrennt, die
beiden jüngsten Töchter leben bei der Mutter die selbst Probleme hat. ...
Ich habe auf Ihrer Website gelesen das eine Therapie evtl. vom Jugendamt übernommen werden kann. Den Musterantrag auf Ihrer Website habe ich gelesen.
Am Freitag habe ich einen Termin beim Jugendamt, welches schon geraume Zeit involviert ist. Ich würde diesen ausgefüllten Musterantrag mitnehmen, wenn ich vorher wüsste ob Sie überhaupt noch Termine zu vergeben haben.
Über einen kurzen Rückruf würde ich mich freuen. Ich bin heute bis ... im Büro
unter der Festnetznummer zu erreichen. ...
Für Ihren Rückruf bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
...
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Nachricht.
Bei einem Antrag auf Kostenübernahme wäre vom Jugendamt zuerst die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Maßnahme festzustellen.
Erst wenn dieses bejaht wird, stellt sich die Frage nach dem Ausführenden der Maßnahme.
Hier eine Kindertherapie oder wie ich als Systemiker meinen würde, eine Familientherapie, denn man kann das Verhalten der Tochter vermutlich nicht von der Gesamtfamilienproblematik isolieren.
Anbei zwei Anlagen zum Thema Kostenübernahme.
Bitte geben Sie mir Nachricht, was die Unterredung im Jugendamt ergeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 30. April 2018 17:56
An: ...
Betreff: Re: Kindertherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
die Anfrage beim Jugendamt hat ergeben das die Famielientherapie keine Leistung der Jugendhilfe, sondern eine medizinische Leistung ist. Die Familientherapie wäre über die Krankenkasse zu beantragen und der Therapeut muss in der Regel eine Krankenkassenzulassung haben.
Wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen
...
Sehr geehrte Frau ...,
da hat man ihnen eine falsche Auskunft gegeben, entweder war die Person, die
Ihnen im Jugendamt des Landkreis Lichtenfels einen solchen Unsinn erzählt hat,
eine Vertretungskraft, die keine Ahnung hat oder was nicht weniger schlimm wäre,
eine inkompetente Mitarbeiterin, die schleunigst auf eine Weiterbildung zum
Thema "Was sind Leistungen der Jugendhilfe" geschickt werden sollte.
Sie müssten beim Jugendamt auf einen schriftlichen Bescheid zu Ihrem Antrag
bestehen, sonst werden Sie dort einfach weiter abgewimmelt.
Gegen einen solchen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, wird auch der
Widerspruch schriftlich-förmlich zurückgewiesen, ist die Klage zum
Verwaltungsgericht eröffnet.
Spätestens an dieser Stelle wird der Sachbearbeiter beim Jugendamt kalte Füße
bekommen und in korrekter Weise mit Ihnen kommunizieren, andernfalls kriegt er
Ärger mit seinem Amtsleiter, der sich ja nicht nachsagen lassen will, im
Landkreis Lichtenfels herrsche der Ausnahmezustand und sonst übliche Regelungen
würden nicht mehr gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
------Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Mittwoch, 17. Januar 2018 19:49
An: ...
Betreff: wechselmodell
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich habe eine Anfrage für eine Beratung zum Thema Wechselmodell. Sind sie in diesem Thema bewandert?
Was kostet Ihre Beratung?
Wir brauchen mindestens fünf Gespräche.
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 18. Januar 2018 10:50
An: ...
Betreff: AW: wechselmodell
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Wir sind mit allen Familienfragen vertraut, da wir schon seit vielen Jahren in
diesem Feld tätig sind.
Auch im Bereich des Wechselmodells.
Vermutlich geht es wohl um eine Mediation zwischen Ihnen und dem Vater der
gemeinsamen Kinder?
Zur Zeit hätte mein Kollege freie Termine.
Ich habe meinen Kollegen gebeten, sich mit Ihnen wegen einer möglichen
Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.
...
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt ist möglich, wenn minderjährige Kinder
von der Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 19. Februar 2018 15:06
An: ...
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme, gestellt
Sehr geehrter Herr Thiel,
wir haben vor kurzem kommuniziert. wegen Wechselmodell, und Mediation, sie
hatten mich an Herrn ... verwiesen, dessen Beratung ich in Anspruch nehmen
möchte.
Ich habe den Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt abgegeben und ein
Gespräch mit Frau A... , meiner Sachbearbeiterin, geführt.
Ihr war nicht bekannt, dass Wahlfreiheit des Vermittlers besteht.
Sie möchte sich deswegen mit ihnen telefonisch in Verbindung setzten.
...
Bitte klären sie mit Frau A..., die Fragen wegen der Kostenübernahme.
Mit vielen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 19. Februar 2018 18:21
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme, gestellt
Sehr geehrte Frau ...,
das ist ja seltsam, dass die Sachbearbeiterin Frau A... das Gesetz nicht kennt,
nach dem sie arbeiten soll.
Da muss die Sachbearbeiterin aber nicht mich anrufen, sondern in das Gesetz
schauen, wenn sie wissen will, wie das Gesetz lautet:
§ 5 SGB 8 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und
Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung
der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit
unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte
die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren
Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur
entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im
Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplanes (§ 36) geboten ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html
Ich hoffe, Sie haben beim Jugendamt Leipzig angefragt, nicht aber beim Jugendamt
Lissabon, dann wäre verständlich, dass eine portugiesische Sachbearbeiterin die
deutschen Gesetze nicht kennt.
Der Stundenumfang wird in einem beim Jugendamt etwaig stattfindenden
Hilfeplanverfahren vereinbart / festgelegt, da müssen Sie sich also erst mal
keine Gedanken drum machen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__36.html
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 24. Februar 2018 12:15
An: ...
Betreff: Re: Antrag auf Kostenübernahme, gestellt
Sehr geehrter Herr Thiel,
nach einer kurzen Rücksprache mit meiner Sachbearbeiterin, verwies mich diese
auf die
zahlreichen Kostenfreien Beratungsstellen dieser Stadt. (Leipzig)
... und dass dass Wunsch und Wahlrecht nur diese einbezöge, bzw. nicht
ausreichen würde, meinen Antrag auf eine kostenpflichtige Beratung zu
rechtfertigen.
Sie wollte wissen auf welcher Grundlage die Entscheidungen für eine
kostenpflichtige Beratung in Berlin getroffen werden. und welche Gründe eine
kostenpflichtige Beratung rechtfertigen.
Ich habe bereits Erfahrungen mit den Beratungsstellen dieser Stadt machen dürfen
und habe einen Grund, warum ich mich an sie wende.
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 24. Februar 2018 13:57
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme, gestellt
Sehr geehrte Frau ...,
das ist ja ein rechter Unsinn, den die Dame vom Jugendamt da offenbar vorträgt.
Sie sollten mit dieser nicht weiter rumdiskutieren, das bringt außer
Zeitverzögerung keinen Fortschritt.
Nicht Sie müssen begründen, warum das SGB 8 auch in Leipzig gilt, sondern die
Jugenamtsmitarbeiterin muss Ihnen begründen, warum das SGB 8 in Leipzig nicht zu
gelten scheint. Noch aber hat sich das Bundesland Sachsen nicht für unabhängig
erklärt und ist aus der BRD ausgetreten, so dass die Gesetze der Bundesrepublik
Deutschland also auch für Sachsen gelten.
In Leipzig sitzt sogar das Bundesverwaltungsgericht.
Bitte Sie die Sachbearbeiterin nun darum, dass diese einen schriftlichen
Bescheid über die Bewilligung oder Abweisung Ihres Antrages erlässt.
Dann wird die Sachbearbeiterin Ihren Antrag der Amtsleitung vorlegen, da die
Sachbearbeiterin im Alleingang im Regelfall weder eine Bewilligung noch eine
Ablehnung machen darf.
Dann sollten Sie innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Bescheid bekommen,
der wiederum mit einem Widerspruch anfechtbar ist.
Wird auch dieser Widerspruch abgelehnt, ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht
eröffnet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland)
Ich kann Ihnen bei Bedarf einen guten Anwalt für Verwaltungsrecht in Leipzig
empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel