Wunsch- und Wahlrecht

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

Telefon: 030 / 499 16 880 

Funk: 0177.6587641

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen.

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 

 

 

 

 


 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 7. September 2020 22:46
An: ...
Betreff: Bitte um rückruf

Guten Abend,

Mein Name ist ..., ich bin 25jahre alt und Mama von 3 Kindern. Meine Kinder sind 4jahre, 2jahre und 1 Jahr. Aktuell leben die Kinder nicht bei mir, allerdings haben der Kindsvater Herr ...) und ich am kommenden Freitag eine Prüfung durch das Jugendamt um feststellen zu lassen ob eine Rückführung unseres 2jährigen Sohnes in Frage kommt (die Hintergründe wie es dazu kam möchte ich jetzt nicht in die Mail schreiben).

Das zuständige Jugendamt ist das Jugendamt ... (Sachbearbeiterin ist Frau ...).

Da wir dann auch eine Familienhilfe nehmen wollen, aber keine aus der Familieneinrichtung in ... nehmen möchte, bin ich auf Sie gestoßen.


Hiermit bitte ich Sie mich unter folgender Rufnummer zurück zu rufen:
...


Mit freundlichen Grüßen
 

...

 

 

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 17. August 2019 19:01
An: ...
Betreff: Aw: AW: Begleitete Umgänge

Sehr geehrter Herr Thiel,

Vielen, vielen Dank, dass Sie sich trotz der späten Stunde dann noch die Mühe gemacht haben, mir noch zu antworten!

Mir fällt ein Stein vom Herzen, zu lesen, dass Sie in der Umgangssache für mich tätig werden könnten.

Ich hoffe nur, dass das Jugendamt mir dies nun nicht verwehrt, da noch eine Schwierigkeit besteht. Und zwar wurde ich am 31.07.2019 bereits vom Jugendamt zu einem Gespräch mit einem, vom Jugendamt ausgewählten, Träger eingeladen.

Leider fühle ich mich bei diesem Träger nicht so gut aufgehoben, obgleich ich deren Kompetenz keinesfalls in Frage stellen möchte! Jedoch habe ich auch erst im Nachhinein aufgrund eigener Recherche herausgefunden, dass ich als Leistungsberechtigte ein eigenes, freies Wahl- und Wunschrecht hinsichtlich des Trägers habe. Hierauf wurde ich vom zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamts gar nicht hingewiesen und so habe ich mit dieser Möglichkeit auch gar nicht gerechnet. Ansonsten hätte ich mich schonmal viel eher auf eigene Suche nach einem Träger begeben können, da der Zuständige beim Jugendamt hierfür über 3 Monate gebraucht hat..

Ich bedanke mich erst einmal auch für die Übersendung des Musterantrages für das Jugendamt bezüglich der Kostenübernahme.

...

Ich werden Ihnen morgen den Beschluss des Gerichtes zusenden, im Moment bin ich leider noch nicht Zuhause und komme daher gerade nicht an meinen Ordner heran.

Vielen Dank noch einmal!

Mit freundlichen Grüßen,

...

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...
Gesendet: Montag, 12. März 2018 15:00
An: ...
Betreff: Kindertherapie

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin vom Amtsgericht ... zur Betreuerin von Frau ... bestellt worden. Die Familiensituation ist sehr angespannt, die Eltern haben sich getrennt, die beiden jüngsten Töchter leben bei der Mutter die selbst Probleme hat. ...

Ich habe auf Ihrer Website gelesen das eine Therapie evtl. vom Jugendamt übernommen werden kann. Den Musterantrag auf Ihrer Website habe ich gelesen.

Am Freitag habe ich einen Termin beim Jugendamt, welches schon geraume Zeit involviert ist. Ich würde diesen ausgefüllten Musterantrag mitnehmen, wenn ich vorher wüsste ob Sie überhaupt noch Termine zu vergeben haben.

Über einen kurzen Rückruf würde ich mich freuen. Ich bin heute bis ... im Büro unter der Festnetznummer zu erreichen. ...

Für Ihren Rückruf bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

...

 



Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Nachricht.

Bei einem Antrag auf Kostenübernahme wäre vom Jugendamt zuerst die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Maßnahme festzustellen.

Erst wenn dieses bejaht wird, stellt sich die Frage nach dem Ausführenden der Maßnahme.

Hier eine Kindertherapie oder wie ich als Systemiker meinen würde, eine Familientherapie, denn man kann das Verhalten der Tochter vermutlich nicht von der Gesamtfamilienproblematik isolieren.

Anbei zwei Anlagen zum Thema Kostenübernahme.

Bitte geben Sie mir Nachricht, was die Unterredung im Jugendamt ergeben hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Thiel

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 30. April 2018 17:56
An: ...
Betreff: Re: Kindertherapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

die Anfrage beim Jugendamt hat ergeben das die Famielientherapie keine Leistung der Jugendhilfe, sondern eine medizinische Leistung ist. Die Familientherapie wäre über die Krankenkasse zu beantragen und der Therapeut muss in der Regel eine Krankenkassenzulassung haben.

Wie sehen Sie das?

Mit freundlichen Grüßen

...




 

Sehr geehrte Frau ...,

da hat man ihnen eine falsche Auskunft gegeben, entweder war die Person, die Ihnen im Jugendamt des Landkreis Lichtenfels einen solchen Unsinn erzählt hat, eine Vertretungskraft, die keine Ahnung hat oder was nicht weniger schlimm wäre, eine inkompetente Mitarbeiterin, die schleunigst auf eine Weiterbildung zum Thema "Was sind Leistungen der Jugendhilfe" geschickt werden sollte.

Sie müssten beim Jugendamt auf einen schriftlichen Bescheid zu Ihrem Antrag bestehen, sonst werden Sie dort einfach weiter abgewimmelt.

Gegen einen solchen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, wird auch der Widerspruch schriftlich-förmlich zurückgewiesen, ist die Klage zum Verwaltungsgericht eröffnet.

Spätestens an dieser Stelle wird der Sachbearbeiter beim Jugendamt kalte Füße bekommen und in korrekter Weise mit Ihnen kommunizieren, andernfalls kriegt er Ärger mit seinem Amtsleiter, der sich ja nicht nachsagen lassen will, im Landkreis Lichtenfels herrsche der Ausnahmezustand und sonst übliche Regelungen würden nicht mehr gelten.


Mit freundlichen Grüßen



Peter Thiel





 

 

 

 

 

------Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Mittwoch, 17. Januar 2018 19:49
An: ...
Betreff: wechselmodell

Sehr geehrter Herr Thiel,
 
Ich habe eine Anfrage für eine Beratung zum Thema Wechselmodell. Sind sie in diesem Thema bewandert?

Was kostet Ihre Beratung?

Wir brauchen mindestens fünf Gespräche.

 

Mit freundlichen Grüßen, 

...

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 18. Januar 2018 10:50
An: ...
Betreff: AW: wechselmodell


Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.


Wir sind mit allen Familienfragen vertraut, da wir schon seit vielen Jahren in diesem Feld tätig sind.

Auch im Bereich des Wechselmodells.


Vermutlich geht es wohl um eine Mediation zwischen Ihnen und dem Vater der gemeinsamen Kinder?


Zur Zeit hätte mein Kollege freie Termine.

Ich habe meinen Kollegen gebeten, sich mit Ihnen wegen einer möglichen Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.


...


Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt ist möglich, wenn minderjährige Kinder von der Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 19. Februar 2018 15:06
An: ...
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme, gestellt


Sehr geehrter Herr Thiel,

wir haben vor kurzem kommuniziert. wegen Wechselmodell, und Mediation, sie hatten mich an Herrn ... verwiesen, dessen Beratung ich in Anspruch nehmen möchte.

Ich habe den Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt abgegeben und ein Gespräch mit Frau A... , meiner Sachbearbeiterin, geführt.

Ihr war nicht bekannt, dass Wahlfreiheit des Vermittlers besteht.

Sie möchte sich deswegen mit ihnen telefonisch in Verbindung setzten.

...

Bitte klären sie mit Frau A..., die Fragen wegen der Kostenübernahme.




Mit vielen Grüßen,

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 19. Februar 2018 18:21
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme, gestellt

Sehr geehrte Frau ...,

das ist ja seltsam, dass die Sachbearbeiterin Frau A... das Gesetz nicht kennt, nach dem sie arbeiten soll.

Da muss die Sachbearbeiterin aber nicht mich anrufen, sondern in das Gesetz schauen, wenn sie wissen will, wie das Gesetz lautet:


§ 5 SGB 8 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplanes (§ 36) geboten ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html





Ich hoffe, Sie haben beim Jugendamt Leipzig angefragt, nicht aber beim Jugendamt Lissabon, dann wäre verständlich, dass eine portugiesische Sachbearbeiterin die deutschen Gesetze nicht kennt.



Der Stundenumfang wird in einem beim Jugendamt etwaig stattfindenden Hilfeplanverfahren vereinbart / festgelegt, da müssen Sie sich also erst mal keine Gedanken drum machen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__36.html





Mit freundlichen Grüßen



Peter Thiel

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 24. Februar 2018 12:15
An: ...
Betreff: Re: Antrag auf Kostenübernahme, gestellt

Sehr geehrter Herr Thiel,

nach einer kurzen Rücksprache mit meiner Sachbearbeiterin, verwies mich diese auf die zahlreichen Kostenfreien Beratungsstellen dieser Stadt. (Leipzig) ... und dass dass Wunsch und Wahlrecht nur diese einbezöge, bzw. nicht ausreichen würde, meinen Antrag auf eine kostenpflichtige Beratung zu rechtfertigen.

Sie wollte wissen auf welcher Grundlage die Entscheidungen für eine kostenpflichtige Beratung in Berlin getroffen werden. und welche Gründe eine kostenpflichtige Beratung rechtfertigen.

Ich habe bereits Erfahrungen mit den Beratungsstellen dieser Stadt machen dürfen und habe einen Grund, warum ich mich an sie wende.


Mit freundlichen Grüßen,

...



 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 24. Februar 2018 13:57
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme, gestellt

Sehr geehrte Frau ...,

das ist ja ein rechter Unsinn, den die Dame vom Jugendamt da offenbar vorträgt.

Sie sollten mit dieser nicht weiter rumdiskutieren, das bringt außer Zeitverzögerung keinen Fortschritt.

Nicht Sie müssen begründen, warum das SGB 8 auch in Leipzig gilt, sondern die Jugenamtsmitarbeiterin muss Ihnen begründen, warum das SGB 8 in Leipzig nicht zu gelten scheint. Noch aber hat sich das Bundesland Sachsen nicht für unabhängig erklärt und ist aus der BRD ausgetreten, so dass die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland also auch für Sachsen gelten.

In Leipzig sitzt sogar das Bundesverwaltungsgericht.


Bitte Sie die Sachbearbeiterin nun darum, dass diese einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Abweisung Ihres Antrages erlässt.

Dann wird die Sachbearbeiterin Ihren Antrag der Amtsleitung vorlegen, da die Sachbearbeiterin im Alleingang im Regelfall weder eine Bewilligung noch eine Ablehnung machen darf.

Dann sollten Sie innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Bescheid bekommen, der wiederum mit einem Widerspruch anfechtbar ist.

Wird auch dieser Widerspruch abgelehnt, ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht eröffnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland)




Ich kann Ihnen bei Bedarf einen guten Anwalt für Verwaltungsrecht in Leipzig empfehlen.



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 

 

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