Verwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 19. Januar 2020 20:17
An: ...
Betreff: Familientherapie Kostenübernahme

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich bin ... in Witten. Eine unserer Familien hat große innerfamiliäre Probleme unter denen zwei Kinder massiv leiden und das Jugendamt ist involviert. Wir würden uns für diese Familie eine Familientherapie wünschen und dieFamilie ist bereit sich darauf einzulassen.

Nun hat die Dame vom Jugendamt gesagt, dass das Jugendamt Witten die Kosten für eine solche Maßnahme nicht übernimmt.

Können Sie mir sagen, welche Erfahrungen Sie gemacht haben? Ist das generell so, oder wird hier lediglich versucht Kosten sparend zu arbeiten?

Über Informationen und Möglichkeiten, die wir nutzen können, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 19. Januar 2020 21:11
An: ...
Betreff: AW: Familientherapie Kostenübernahme

Sehr geehrte Frau ...,

bei Kostenübernahmen geht es immer um Einzelfallentscheidung, also nicht wie beim Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, das ist ein absoluter Rechtsanspruch.

Die Eltern müssten einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme einreichen. Den muss das Jugendamt dann ordnungsgemäß prüfen und bescheiden.

Musterantrag anbei.


Gegen einen ablehnenden schriftlich ergangenen Bescheid des Jugendamtes kann Widerspruch eingereicht werden, wird auch dieser abgelehnt ist der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht eröffnet.

Wenn eine Familientherapie notwendig und sinnvoll ist, dann ist das Jugendamt auch verpflichtet dies zu finanzieren. Eine pauschale unbegründete Ablehnung ohne schriftlichen Bescheid hat keinerlei Rechtskraft.

Meist hilft es schon, wenn man sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den zuständige Sozialdezernenten / Jugendamtsleiter wendet.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel





 

 

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