Verwaltungsgericht
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 19. Januar 2020 20:17
An: ...
Betreff: Familientherapie Kostenübernahme
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin ... in Witten. Eine unserer Familien hat große innerfamiliäre Probleme
unter denen zwei Kinder massiv leiden und das Jugendamt ist involviert. Wir
würden uns für diese Familie eine Familientherapie wünschen und dieFamilie ist
bereit sich darauf einzulassen.
Nun hat die Dame vom Jugendamt gesagt, dass das Jugendamt Witten die Kosten für eine solche Maßnahme nicht übernimmt.
Können Sie mir sagen, welche Erfahrungen Sie gemacht haben? Ist das generell so, oder wird hier lediglich versucht Kosten sparend zu arbeiten?
Über Informationen und Möglichkeiten, die wir nutzen können, wäre ich Ihnen sehr
dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 19. Januar 2020 21:11
An: ...
Betreff: AW: Familientherapie Kostenübernahme
Sehr geehrte Frau ...,
bei Kostenübernahmen geht es immer um Einzelfallentscheidung, also nicht wie
beim Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, das ist ein absoluter Rechtsanspruch.
Die Eltern müssten einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme einreichen.
Den muss das Jugendamt dann ordnungsgemäß prüfen und bescheiden.
Musterantrag anbei.
Gegen einen ablehnenden schriftlich ergangenen Bescheid des Jugendamtes kann
Widerspruch eingereicht werden, wird auch dieser abgelehnt ist der Klageweg vor
dem Verwaltungsgericht eröffnet.
Wenn eine Familientherapie notwendig und sinnvoll ist, dann ist das Jugendamt
auch verpflichtet dies zu finanzieren. Eine pauschale unbegründete Ablehnung
ohne schriftlichen Bescheid hat keinerlei Rechtskraft.
Meist hilft es schon, wenn man sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den
zuständige Sozialdezernenten / Jugendamtsleiter wendet.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel