Vermögenssorge

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
An: ...
Betreff: Erbengemeinschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich weiß nicht, ob ich bei Ihnen richtig bin, aber eventuell können Sie mir sagen, an wen ich mich wenden kann.

Mein Mann ist vor 6 Wochen verstorben. Wir hatten kein Testament und nach meinem Wissen wird es über den Nachlass nun eine Erbengemeinschaft geben.

Unsere Tochter ist 16 Jahre alt. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meiner Tochter. Dies möchte ich durch eine Erbengemeinschaft auch nicht stören.

Können Sie mich beraten, wie ich nun mit der Situation (Erbengemeinschaft mit Tochter) umgehen kann?

Mit freundlichen Grüßen

...

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 24. April 2019 09:53
An: ...
Betreff: AW: Erbengemeinschaft

Sehr geehrte Frau ...,

wenn ich es recht verstehe, besteht die Erbengemeinschaft aus Ihnen und Ihrer 16-jährigen minderjährigen Tochter.

Da die Tochter noch nicht volljährig ist, kann Sie meines Wissens über das ihr möglicherweise zustehende Erbe bis zum 18. Lebensjahr nicht verfügen, dies muss treuhänderisch der überlebende zweite sorgeberechtigte Elternteil machen. Ist der dazu nicht in der Lage, müsste das Familiengericht für die Vermögenssorge eine Ergänzungspflegschaft einrichten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Erg%C3%A4nzungspflegschaft


Von daher ist hier aktuell wohl mit der Tochter erst mal nichts konkretes auszuhandeln, Sie als sorgeberechtigte Mutter müssen nur eben mit deren Erbanteil treuhänderisch sorgsam umgehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbengemeinschaft



Ich habe allerdings das wohl grundlegende Problem noch nicht verstanden. Geht es womöglich weniger um das Erbe also um sonstige Konflikte oder Klärungsbedarfe zwischen Ihnen und der Tochter?

In diesem Fall wären Sie bei uns richtig.

...




Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 

 

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