Verfahrensbeistand

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. November 2023 21:03
An: ...
Betreff: Anfrage Umgangshelfer

Guten Tag Herr Thiel,

mein Name ist Maxi Albers - Name geändert - und ich möchte für meinen Partner und seine beiden Söhne Joel (9) und Sebastian (11) - Namen geändert - gern mit Ihnen und Ihrem Team über eine mögliche Umgangshilfe sprechen.

Mein Partner befindet sich momentan in einem Rechtsstreit mit seiner Exfrau und Kindesmutter aufgrund einer seit 7 Monaten anhaltender Umgangsverweigerung seitens Kindesmutter. Die Kinder waren vorher alle 2 Wochen und in den Ferien bei uns. Das Verhältnis war stets liebevoll.

Die Kindesmutter hat im Mai plötzlich den Kontakt zwischen meinem Partner und den Kindern auf jegliche Art verweigert und tut dies anhaltend. Leider beeinflusst und manipuliert sie die Kinder, sodass die Kinder auch offiziell sagen, sie möchten nicht mehr zu ihrem Vater. Auch jeglicher Kontakt zu weiteren Familienmitgliedern besteht mittlerweile nicht mehr.

In einem ersten Gerichtstermin im Juli diesen Jahres wurde das Verfahren mit einem Vergleich geschlossen. Ein Verfahrensbeistand hat ausgesagt, dass sie noch nie so verstörte Kinder erlebt hat. Auf der anderen Seite hat sie gesagt, dass der Kindesvater ein liebevoller Vater ist. Leider wurde nicht weiter nachvollzogen, warum die Kinder eine so plötzliche Abneigung gegen ihren Vater haben.

Der Umgang wurde aufgrund des Zustands der Kinder vorerst ausgesetzt, aber mit dem Ziel, den Umgang so schnell wie möglich wieder herbei zu führen. Die dort beschlossenen Maßnahmen z.B. das Heranziehen eines Kinderpsychologen durch die Mutter ist innerhalb von 4 Monaten nicht umgesetzt worden. Sie beruft sich auf eine Wartezeit von 10 Monaten bei einer bestimmten Psychologin.

Wir haben nun eine Empfehlung sowohl der evangelischen Lebensberatungsstelle in ..., bei der die Kinder in Beratung waren, als auch vom Jugendamt, einen Umgangshelfer zu nutzen. Die Kindesmutter lehnt dies momentan ab. Daher haben wir ein neues Gerichtsverfahren beantragt, welches nun im Dezember stattfindet. Hier ist bereits klar vorgeschlagen, einen Umgangshelfer einzuschalten.

Momentan wird hier vom Gericht die ehemalige Verfahrensbeiständin vorgeschlagen, die aber aus unserer Sicht nicht die Ausbildung hat, die es in diesem komplexen Fall von psychischem Kindesmissbrauch benötigt. Sie ist Anwältin und hat keine weitere Ausbildung.

Meinem Partner und mir ist es wichtig, nicht nur das Recht einzuklagen, den Umgang wieder herbei zu führen, sondern es den Kindern so „angenehm“ wie möglich zu machen, da wir wissen, dass die Kindesmutter alles geben wird, den Umgang weiterhin zu vermeiden bzw. die Kinder dahingehend zu beeinflussen, keinen Umgang haben zu wollen. Daher möchten wir eine professionelle Fachkraft einschalten, die in diese komplexe Familiensituation eindringt, versteht, was vor sich geht und die Kinder unterstützt, kein schlechtes Gewissen haben zu müssen, Papa und Mama lieb haben zu dürfen und sie zu einer erneuten Aufnahme des Umgangs begleitet.

Wir möchten dann schon vor dem Gerichtstermin einen konkreten Umgangshelfer vorschlagen.

Ich würde mich daher über eine kurzfristige Kontaktaufnahme und ein erstes Gespräch über eine mögliche Begleitung sehr freuen.

Da mein Partner mittlerweile Phasen hat, in denen es ihm emotional und psychisch aufgrund des Umgangsabbruchs sehr schlecht geht, übernehme ich hier die erste Anfrage, die aber natürlich mit ihm abgesprochen ist. Weiteren möglichen Gesprächen und Einordnungen mit Ihnen würde er sich dann selbstverständlich anschließen.

Viele Grüße,

...

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 18:22
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren

Heute war der Verfahrensbeistand bei mir zu Hause von meiner Tochter zwei Jahre alt, dieser meinte zur Anbahnung sollten vielleicht 2,3 Termine stattfinden in Begleitung um zu sehen, wie die Tochter reagiert.

Falls meine Tochter nicht entfremdet ist, wäre ein unbegleitete Umgang möglich.

Da alle Fachstellen maßlos überfüllt sind und ich meine Tochter seit vier Monaten nicht gesehen habe müsste es relativ schnell gehen., da eine Wartezeit von vier Monaten zu einer vollkommenen Entfremdung führt.

Besteht die Möglichkeit mit Kostenübernahme eventuell des Jugendamtes dieses zu übernehmen?

Grüße

...

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 7. September 2023 12:09
An: ...
Betreff: Vater-Tochter Konflikt - dringender Rückruf erbeten
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich befinde mich momentan in einer verzwickten und zeitkritischen Situation.

Ich lebe seit August 2021 in Scheidung und unsere beiden Kinder haben bis zum Frühjahr diesen Jahres im wöchentlichen Wechsel bei Mama und Papa gelebt.

Mein Sohn ... (9 Jahre) lebt dieses Modell weiter aber meine Tochter Johanna - Name geändert (13 Jahre) steckt tief in einem Loyalitätskonflikt und hat das Wechselmodell im Mai aufgekündigt und den Kontakt zu mir mehr oder weniger komplett abgebrochen.

Da ich hierbei eine aktive betriebene Entfremdung seitens meiner Frau vermute, treffen wir uns am kommenden Mittwoch erneut in einem Umgangsverfahren vor Gericht.

Mir ist klar, dass ich einen Umgang mit Johanna nicht gegen ihren Willen erzwingen kann.

Woran mir jedoch sehr liegt, ist den Kontakt nicht ganz abreisen zu lassen, sondern mit professioneller Hilfe zu reaktivieren und offensichtlich bestehende Kommunikationshindernisse zu identifizieren und abzubauen.

Auch die Verfahrensbeiständin von Johanna hat diesen Weg als Kompromisslinie vorgeschlagen und Johanna hat dem zugestimmt.

Um das Ganze am Dienstag vor Gericht jedoch zu formalisieren, ist ein geplanter Start einer Mediation in Aussicht zu stellen.


Bitte rufen Sie mich dringend zurück, damit wir die Details klären können.

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 7. Februar 2020 17:06
An: ...
Betreff: Familientherapie

Guten Tag Herr Thiel,

der Vater meines dreijährigen Sohnes hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht beantragt.

Es wurde eine Frau als Verfahrensbeistand bestellt, die ich nicht als kompetent erachte.

Das Jugendamt ist ebenfalls involviert.

Ich hatte mich vor zwei Wochen an einen Familientherapeut gewandt, der mir dazu riet über das Jugendamt "Familienhilfe" zu beantragen. Ich hatte es beim Sachbearbeiter vom Jugendamt angesprochen.

Es wurde von seitens des Jugendamts abgelehnt und eine gerichtsnahe Beratung angeboten. Außerdem äußert sich der Sachbearbeiter vom Jugendamt vor Gericht, dass ich keine Hilfe in Anspruch genommen hätte.

Es wurde beschlossen, dass ich meinen Sohn in Form eines begleitenden Umgangs sehen kann.

Ich brauche professionelle Hilfe und würde gern zu einem Beratungsgespräch in Ihre Praxis kommen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

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