Umgangsverweigerung

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern. 

 

 



 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2024 22:55
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich habe eine Frage bezüglich begleiteten Umgang.

Ein befreundeter Vater hat beim Familiengericht ... einen Antrag auf Umgang gestellt, nachdem ihm mit seinem 10 Jährigen Sohn 3 Monate der Umgang komplett verweigert wurde.

Jetzt wurde begleiteter Umgang beantragt, da die Kindesmutter alles andere ablehnt. Dieser kann aber aufgrund der personellen Situation beim zuständigen Jugendamt erst im Februar oder März stattfinden.


Daher meine Frage ob er sich auch bei einem freien Träger über frühere Termine erkundigen könnte und dies dann dem Jugendamt/Familiengericht vorschlagen?
Im Interesse des Kindes sollten nicht noch 2-3 Monate ohne Kontakt vergehen. Ich hoffe sehr das Sie mir weiterhelfen können und bin für jeden Tipp dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 20. Dezember 2024 09:52
An: ...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Frau ...,

der Vater hat - gemeinsam mit der Mutter - ein Wunsch und Wahlrecht.


Sozialgesetzbuch

SGB 8 (Kinder- und Jugendhilfe)

§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans (§ 36) geboten ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html



Daher kann auch ein anderer Träger, als der vom Jugendamt ins Auge gefasste, den BU durchführen.

Gerne stehen wir hier zur Verfügung.


Der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt kann sich per Mail gerne an uns wenden

Musterantrag auf Kostenübernahme anbei.



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 2. Dezember 2024 15:19
An: ...
Betreff: Anfrage

Einen schönen guten Tag,

Ich heiße ... und ich wäre froh über eine Terminvergabe im paartherapeutischen Kontext.

Hierfür würde ich mich über einen telefonischen Kontakt freuen, da wir nicht extrem flexibel sind , weil auch ein Kleinkind involviert ist.

Kurzer Überblick :

Ich 41, zwei Töchter 9 und 1 , wobei die 1Jährige unser gemeinsames Kind ist. Momentan in Elternzeit.

Die 9 jährige Tochter sieht Ihren Vater immer in den Ferien . Das Verhältnis ist sehr harmonisch und liebevoll.

Mein Partner ..., 40 , auch zwei Kinder 12 und 1 . Sein 12 jähriger Sohn lebt bei der Mutter die jeglichen Kontakt verweigert.

Wir bräuchten Ihre Unterstützung um aus dieser sich wiederholenden Spirale mit alten Mustern einen Ausweg zu finden.

Ich seh nach längerer Beobachtung, dass wir es wohl ohne einen professionellen neutralen Blick nicht schaffen.

Näheres gerne persönlich oder auf Anfrage.

Lieben Dank und Herzliche Grüße

...



 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. September 2024 12:26
An: ...
Betreff: Paartherapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

wir haben Interesse an einer Paartherapie und fragen an, ob es eine Möglichkeit gibt diese bei ihnen in Anspruch zu nehmen. Ein kleiner Abriss zu uns.

Wir sind seit drei Jahren zusammen, haben beide eine hohe emotionale Belastung durch Krankheit, Patchwork und verweigertem Umgang mit den Kindern.

In Konflikten haben wir beide die gleichen Verhaltensmuster, welche wir gerne lösen wollen.

Vielleicht sehen Sie eine Möglichkeit uns dabei zu unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Simone Picht - Name geändert

 

 

 

 



 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 25. Juni 2024 07:27
An: ...
Betreff: Re: .../...

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine EX Lebensgefährtin und ich haben zusammen ein 3 Jährigen Sohn.

Sie verweigert mir den Umgang und ist mit diesem von Stein Bei Nürnberg nach Sonnefeld bei Coburg gezogen ohne meine Zustimmung. Kündigung des Kitaplatz und Anmeldung im Neuen Kindergarten hat alles stattgefunden ohne meine Unterschrift.

Wir sind beide Sorgeberechtigt.

Die Mama ist ein Besonderer Fall. Gewaltschutz ist ihr Hobby.

Jeder der Ex-Männer hat Gewalt in der Beziehung erlebt und durfte sich mit anzeigenPlatzverweisen rumschlagen.

Zusammen gefasst:

Sie ist 40 Jahre alt, war 7 mal schwanger. Hat 4 Kinder von 3 Männer.

Es gibt ca 17 Aktenzeichen über Sorgerechtsverhandlungen in den Letzten 10 Jahren und sie ist 12 mal umgezogen.

Hat eine Haftstrafe wegen BTMG Handel abgesessen.

Kein Kind lebt bei ihr außer unseres was sie jetzt eigenmächtig mitgenommen hat.

Sie hat sich beim Letzten Kind so daneben benommen das sie die Kleine nur über eine Umgangspflegschaft Frau ... in Nürnberg sehen durfte.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 14. Juni 2024 08:29
An: ...
Betreff: dringende Anfrage zur Unterstützung gem. § 27 3, 31 und 18 SGB VIII

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich habe mich Ende letzten Jahres von meinem Partner getrennt.

In der Beziehung sind zwei Jungs (10 und 8 Jahre) entstanden.

Wir haben eine gerichtliche Umgangsverweigerung. Leider hat sich gezeigt, dass die Kinder die Umgänge verweigern und nach jedem stattgefundenen Umgang/Treffen noch mehr und vehementer verweigern.

Ich bin dringend auf der Suche, zusammen mit dem Jugendamt ..., nach einer AFT gem. § 27 3 SGB VIII mit Erfahrenen Therapeuten*innen die sehr kurzfristig Kapazitäten frei haben. Denkbar wäre auch eine Hilfe gem. § 31 und 18 SGB VIII.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mich kurzfristig hierzu unter meiner Handynummer ... kontaktieren würden.


Freundliche Grüße

...

 

 

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2023 00:39
An: ...
Betreff: Anfrage

Sehr geehrter Herr Thiel,

aufgrund einiger Probleme ,die momentan bestehen und starken Problemen bezüglich des Umganges (Vater-Kind)und erschwerter Kommunikation mit dem Kindesvater ,wollte ich fragen ,ob es möglich sei ein Gespräch mit Ihnen zu vereinbaren?

Kind 7Jahre zeigt seit letztem Sommer psychosomatische Beschwerden,seit gut 4Monaten starke Auffälligkeiten nach bzw kurz vor den Umgängen mit dem Vater.

Seit fast 2 Monaten lehnt er es komplett ab mit ihm zu gehen oder bei ihm zu schlafen und zeigt deutliche Abwehr ihm gegenüber.Jugendamt hatte bisher Gespräch mit mir und dem Vater.Empfehlung Kinderpsychologe .

Diese Termine fanden ebenfalls schon statt mit den Kindeseltern.

Am kommenden Montag mit Kind.Dennoch keinerlei Einigung ,trotz mehreren Vorschlägen meinerseits wie beide sich wieder annähern könnten.

Seitens den Vater wird mir gedroht, ihn mir komplett wegzunehmen ,da ich das Kind manipuliere was nicht der Fall ist.

Vieleicht haben sei eine Idee ,um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Mit freundlichen

...

 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 2. Februar 2022 21:04
An: ...
Betreff: Hilfe

Sehr geehrte,

Mein Name ist ... geboren ...1987 in ... . Ich bin Papa geworden 19.01.2022

Mein Kind heißt ... . Und meine Freundin heißt ... geboren ... 1991 in ..., aktueller Wohnort ... .

Wir haben jetzt Probleme Ich kann jetzt das Kind nicht sehen. Ich habe das Kind nur Ein mal gesehen das war Montag 23.01.2022.

Am ersten Tag konnte ich das Kind nicht besuchen, da mir jegliche Auskunft über das Kind und den Partner verboten wurde. es wurde von der Mutter meines Partners gemacht, auch wenn sie damit nicht einverstanden war.

Am Dienstag 24.01 sollte ich nach der arbeit nochmal hin Gehen und das kind und den partner besuchen,aber ihre Mutter war um 14:00 dort und hat Polizei angerufen und Sie haben mir gesagt das ich das Baby und Partnerin darf nicht besuchen. Und der Polizist hat mir gesagt ich muss warten bis Sie sagt das ich die Baby sehen kann.

Ich habe eine Woche gewartet und ich habe keine Information und der Tag gekriegt das Ich das Kind sehen kann.

Ich habe Jugendamt am Montag kontaktiert und habe ich ihm alles erzählt. Dan Er hat gesagt er hat keine Zeit für meine fall,das ich muss warten er hat viel zu tun. Dan habe ich ihm gebeten das Er meine Freundin anrufen und fragen was ist passiert. Er hat mir gesagt am Dienstag das Sie kommt nicht ans Handy. Dan heute hat mich angerufen und hat gesagt das Sie doch hat mit ihm telefoniert aber sie will mich nicht erlauben. Und der Beamten aus Jugendamt hat mich gesagt das Er kann mich nicht weiter helfen. Hat gesagt jetzt muss ich zum Familien Amtsgericht gehen.

Ich bitte Ihnen das Sie mir helfen,ich bin emotional gebrochen. Ich kann ihnen meine Kontaktnummer lassen und Sie sind meine letzte Hofnung..

mit freundlichen Grüßen

...

 



 

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