Umgangsvereitelung

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern. 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 25. Februar 2024 15:47
An:...
Betreff: Mediation Umgang Kind

Sehr geehrter Herr Thiel,

über Ihre Webseite habe ich Sie gefunden, da mir vom Jugendamt eine Mediation empfohlen wurde.

Im vorletzten Jahr haben meine Partnerin und ich uns getrennt, nachdem sie fremdgegangen ist. Wir lebten gemeinsam in... und sie ist daraufhin wieder zurück nach Deutschland gezogen. Wir haben ein geteiltes Sorgerecht für unseren mittlerweile fünfjährigen Sohn, waren aber nie verheiratet.

Ständig gab es Probleme, dass ich mein Kind sehen durfte. Direkt nach der Trennung wurde mir mein Kind ca. drei Monate vorenthalten, mit der Begründung, dass er sich sonst nicht an die neue Umgebung gewöhnen würde.

Es war eigentlich abgemacht, dass ich meinen Sohn so oft ich möchte sehen könnte wie ich möchte, also mindestens alle zwei Wochen über das Wochenende, wobei meine Ex-Partnerin mir bis ... entgegenkommen sollte. Dies entspricht etwa der Hälfte der Strecke, eigentlich für meine Ex-Partnerin sogar weniger als die Hälfte der Strecke.

Es dann ein Gespräch, wonach sie sagte, dass ich meinen Sohn noch seltener sehen kann, und wenn dann eher in den Ferien, dafür dann ein paar Tage am Stück. Sie hätte finanzielle Probleme und es ginge ihr psychisch nicht gut. Er sei auch alt genug, um mich auch seltener sehen zu können, er wäre kognitiv so weit (dies leugnet sie jetzt, aber meine neue Partnerin hat es auch gehört, da das Telefon laut war).

Ich habe ihr die letzten Male schon Benzingeld gegeben, um fahren zu können. Sonst bin ich immer die volle Strecke gefahren, teilweise war ich mit meinem Sohn dann erst nachts um zwei zu Hause, während meine ehemalige Partnerin mit ihrem damaligen Partner auf Konzerte oder zum Feiern gegangen ist.
Auch bin ich die letzten Male auch schon für Kinderbekleidung etc. aufgekommen, jetzt soll ich einen Schulranzen bezahlen (zusätzlich zum Unterhalt wohlbemerkt).

Sie wohnt in einer für ihr Gehalt zu teuren Wohnung und fährt ein zu teures Auto, anscheinend bleibt nichts mehr übrig.

Ich möchte meinen Sohn so oft es geht sehen und mir nicht anhören müssen, dass ich dies ja könnte, aber immer wieder andere Gründe vorgeschoben werden, weshalb es nicht ginge. Laut Jugendamt wäre die Rechtslage sogar so, dass sie als Verursacherin der Distanz mir das Kind bis nach Hause bringen müsste. Dies ist aber in der ganzen Zeit noch nie geschehen.

Ich hoffe wir können gemeinsam eine Lösung finden, denn ansonsten bin ich auch bereit vor Gericht zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen

...





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 25. Februar 2024 17:02
An: ...
Betreff: AW: Mediation Umgang Kind

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich könnten wir hier tätig werden, wenngleich ich vermute, dass Sie um ein familiengerichtliches Verfahren nicht herumkommen werden, da - so wie Sie es schildern - die Mutter kein ernsthaftes Interesse an einer tragfähigen Regelung zu haben scheint.

Aber, die Hoffnung stirbt zuletzt.

...


Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Thiel

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 12. Februar 2024 13:40
An: ...
Betreff: Anfrage Telefontermin

Sehr geehrter Herr Thiel,

privat habe ich eine extrem schwierige Situation bezüglich Umgänge mit unserer gemeinsamen Tochter Mia - Name geändert.

Ich bin als Mutter umgangsberechtigt und sie lebt bei ihrem Vater.

Mittlerweile wurden Umgänge in den letzten 5 Monaten durch meinen ehemaligen Mann verhindert unter dem Vorwand, dass Mia nicht mehr möchte.

Sie ist aktuell gerade 10 geworden.

Ein Gerichtsverfahren läuft aktuell.

Gerne würde ich eine Möglichkeit besprechen wollen, gemeinsame Termine mit unserem Kind durch zu führen mit dem Ziel herauszufinden, warum Mia dies nicht mehr wünscht.

Könnten wir dazu kurzfristig telefonieren?

Vielen Dank vorab und viele Grüße,

...

 

 

 






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. November 2023 21:03
An: ...
Betreff: Anfrage Umgangshelfer

Guten Tag Herr Thiel,

mein Name ist Maxi Albers - Name geändert - und ich möchte für meinen Partner und seine beiden Söhne Joel (9) und Sebastian (11) - Namen geändert - gern mit Ihnen und Ihrem Team über eine mögliche Umgangshilfe sprechen.

Mein Partner befindet sich momentan in einem Rechtsstreit mit seiner Exfrau und Kindesmutter aufgrund einer seit 7 Monaten anhaltender Umgangsverweigerung seitens Kindesmutter. Die Kinder waren vorher alle 2 Wochen und in den Ferien bei uns. Das Verhältnis war stets liebevoll.

Die Kindesmutter hat im Mai plötzlich den Kontakt zwischen meinem Partner und den Kindern auf jegliche Art verweigert und tut dies anhaltend. Leider beeinflusst und manipuliert sie die Kinder, sodass die Kinder auch offiziell sagen, sie möchten nicht mehr zu ihrem Vater. Auch jeglicher Kontakt zu weiteren Familienmitgliedern besteht mittlerweile nicht mehr.

In einem ersten Gerichtstermin im Juli diesen Jahres wurde das Verfahren mit einem Vergleich geschlossen. Ein Verfahrensbeistand hat ausgesagt, dass sie noch nie so verstörte Kinder erlebt hat. Auf der anderen Seite hat sie gesagt, dass der Kindesvater ein liebevoller Vater ist. Leider wurde nicht weiter nachvollzogen, warum die Kinder eine so plötzliche Abneigung gegen ihren Vater haben.

Der Umgang wurde aufgrund des Zustands der Kinder vorerst ausgesetzt, aber mit dem Ziel, den Umgang so schnell wie möglich wieder herbei zu führen. Die dort beschlossenen Maßnahmen z.B. das Heranziehen eines Kinderpsychologen durch die Mutter ist innerhalb von 4 Monaten nicht umgesetzt worden. Sie beruft sich auf eine Wartezeit von 10 Monaten bei einer bestimmten Psychologin.

Wir haben nun eine Empfehlung sowohl der evangelischen Lebensberatungsstelle in ..., bei der die Kinder in Beratung waren, als auch vom Jugendamt, einen Umgangshelfer zu nutzen. Die Kindesmutter lehnt dies momentan ab. Daher haben wir ein neues Gerichtsverfahren beantragt, welches nun im Dezember stattfindet. Hier ist bereits klar vorgeschlagen, einen Umgangshelfer einzuschalten.

Momentan wird hier vom Gericht die ehemalige Verfahrensbeiständin vorgeschlagen, die aber aus unserer Sicht nicht die Ausbildung hat, die es in diesem komplexen Fall von psychischem Kindesmissbrauch benötigt. Sie ist Anwältin und hat keine weitere Ausbildung.

Meinem Partner und mir ist es wichtig, nicht nur das Recht einzuklagen, den Umgang wieder herbei zu führen, sondern es den Kindern so „angenehm“ wie möglich zu machen, da wir wissen, dass die Kindesmutter alles geben wird, den Umgang weiterhin zu vermeiden bzw. die Kinder dahingehend zu beeinflussen, keinen Umgang haben zu wollen. Daher möchten wir eine professionelle Fachkraft einschalten, die in diese komplexe Familiensituation eindringt, versteht, was vor sich geht und die Kinder unterstützt, kein schlechtes Gewissen haben zu müssen, Papa und Mama lieb haben zu dürfen und sie zu einer erneuten Aufnahme des Umgangs begleitet.

Wir möchten dann schon vor dem Gerichtstermin einen konkreten Umgangshelfer vorschlagen.

Ich würde mich daher über eine kurzfristige Kontaktaufnahme und ein erstes Gespräch über eine mögliche Begleitung sehr freuen.

Da mein Partner mittlerweile Phasen hat, in denen es ihm emotional und psychisch aufgrund des Umgangsabbruchs sehr schlecht geht, übernehme ich hier die erste Anfrage, die aber natürlich mit ihm abgesprochen ist. Weiteren möglichen Gesprächen und Einordnungen mit Ihnen würde er sich dann selbstverständlich anschließen.

Viele Grüße,

...

 

 

 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. August 2023 12:09
An: ...
Betreff: Umgang mit dem Kind

Sehr geehrter Herr Thiel,

anbei eine kurze Zusammenfassung unserer Geschichte.

Mein Ziel ist die Kontaktaufnahme mit meinem Sohn, ohne das Gericht einzuschalten. Ich hoffe sehr, Sie uns dabei helfen können. Vielen Dank im Voraus.

Mit meiner Exfreundin ... haben wir gemeinsam einen Sohn ..., geb. in ..., ... .2008 und Wohnhaft in ... .

September 2008 hat sie sich von mir getrennt und zog sie zu ihre Eltern.

Anfänglich haben wir den Umgang gemeinsam gestaltet, bis sie wieder zu ziehen wollte. Ich lehnte es ab, seitdem gab es immer wieder Gerichtsprozesse und viele Umgangsvereitlungen bis OLG ... 2016 mit einem psych. Gutachten den ABR auf mich übertrug.

Als er 2020 zum Gym. ging, wollte er sich plötzlich nach ... zu wechseln. Vorher zog meine jetzige Freundin zu uns.

Ich habe zugestimmt, dennoch wurde eine Gutachterin bestellt. Dort besuchte er die Waldorfschule, wo seine Mutter arbeitet.

Offenkundig bereute er es und versuchte 3 Male erfolglos ab zu hauen. Das Jugendamt steckte ihn mit Zustimmung seiner Mutter 6 Monate ohne meines Wissens ins Heim.

Heimlich trafen wir uns 2021 auf dem Schulweg zwei mal. Beim dritten Mal sah uns seine Mutter und er war hin und her gerissen, daher meinen wir, Kontakt zum Gericht oder Behörden, ohne mit ihm vorab zu sprechen scheint derzeit sinnlos.

Während der Gerichtsanhörung sagte, er will auf alle Fälle den Kontakt zum Papa. Um weitere Eskalation zu verhindern, beantragte ich keine Umgangsregelung.

Wir wissen quasi nichts über ihn. Seine Mutter lehnt jegliche Kontakt zwischen uns ab.

Weihnachten 2023 nahm sie unsere Geschenke für ... nicht an und sagte meinen Freunden, sie sollen verschwinden.

Unser Ziel ist außergerichtliche Einigung Kontakt zu ihm und Vergangenheit nicht aufzuwirbeln.

Die Richterin ist sprunghaft und die Jugendarbeiterin ist eine Desaster. Diese Angelegenheit bedarf eine durchdachte Strategie und kurze telefonische Erläuterung.

Selbstverständlich sind wir bereit, eine private Vereinbarung zuschließen und Ihre Kosten zu begleichen. Für Vorschläge oder Anregungen sind wir ganz offen.

...

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 16. Februar 2023 13:48
An: ...
Betreff: mediation zwischen Kindesvater und Kindesmutter

Sehr geehrter Herr Thiel,

beim suchen nach einem Mediator in meiner Nähe bin ich auf Sie aufmerksam geworden.

Ich habe mit meiner Ex Freundin ein gemeinsames Kind im Alter von 7 Jahren.

Die Vaterschaft wurde anerkannt, aber ich habe Ihn nie kennengelernt, weil die Mutter den Kontakt abblockt.

Das Gericht hat uns seinerzeit eine Mediation auferlegt, die wir leider nicht zusammen wahrnehmen konnten.

Die Kindesmutter ist einfach nicht zum Termin erschienen.

Seitdem gibts nur sporadischen Kontakt zur Mutter , zum Kind jedoch nicht.

Da die Fronten so verhärtet sind, benötigen wir dringend jemanden der zwischen beiden Parteien vermittelt.

Mir geht es erstmal nur darum , eine gute Bindung zur Mutter aufzubauen um später eine Beziehung zu meinem Sohn herstellen zu können.

Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.


Mit freundlichem Gruß

...

 

 

 




 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 10. Januar 2022 17:57
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

mein Name ist ...und ich bin seit 2018 in Scheidung von meiner Frau. Wir haben zwei Söhne Markus (19 Jahre) und Adrian (13 Jahre) - Namen geändert.

Die Kurzfassung ist: Seit zwei Jahren habe ich keinen Umgang mehr mit unserem Sohn Adrian.

Nun steht eine Gerichtsverhandlung an und mein Anwalt meinte, dass das Verfahren vermutlich mit vorläufig begleitetem Umgang endet.

Wäre es möglich den begleiteten Umgang bei Ihnen zu machen? Wenn ja, ab wann ist das möglich?

Welche Kosten würden dabei entstehen? Werden diese vom Jugendamt getragen?

Ich würde mich über ein Gespräch mit Ihnen freuen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
An: ...
Betreff: Kinds-Übergabe

Grüß Gott Herr Thiel,

ich bin Vater einer 6-jährigen Tochter und war mit meiner Ex nicht verheiratet und somit hat Sie das alleinige Sorgerecht.

Die Trennung erfolgte vor ca. 3 Jahren.

Anfangs durfte ich meine Tochter jede Woche 2-3 Stunden besuchen und anschließend mit Hilfe des Jugendamts und der Elternberatungsstelle alle 2 Wochen einen Dreiviertel-Tag.

Lisa - Name geändert - freute sich immer riesig auf mich und wollte abends garnicht mehr zur Mutter nach Hause fahre, sondern immer noch länger bei mir bleiben, was meine Ex aber jedesmal wehement abblockte.

Da meine Ex aber mehr Umgang oder eine Übernachtung der damals 4-jährigen Tochter nicht zuließ, wurde mir vom Jugendamt empfohlen einen Antrag bei Gericht zu stellen, was ich dann auch gemacht habe, in dem ich den erweiterten Umgang mit Übernachtung und Ferienumgang, sowie das gemeinsame Sorgerecht beantragt habe.
Ab diesem Zeitpunkt hat meine Ex alles unternommen, um mich bei allen Institutionen wie Kindergarten, Ärzten, Ämtern etc. schlecht zu machen.

Außerdem ging meine Ex ab diesem Zeitpunkt jede Woche mit der Tochter zu einer Kinderpsychologin, welche ihr Verhaltensauffälligkeiten nach dem Umgang der Tochter mit mir feststellte und über mich haarsträubende Unwahrheiten berichtete, ohne daß diese Kinderpsychologin jemals mit mir ein Wort geredet hat, obwohl ich immer wieder versucht habe mit ihr Kontakt aufzunehmen.

Inzwischen ist das Kind so sehr verunsichert und von allen Seiten "geimpft", daß meine Tochter leider seit Ostern diesen Jahres nicht mehr zu mir mit geht und den Umgang verweigert.

Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, aber die Richterin wird in Kürze einen Beschluß fassen.

Gestern hat mein Anwalt mir überraschenderweise nachfolgendes geschrieben:

"Sehr geehrter Herr ...,
die zuständige Richterin am Amtsgericht ... hat soeben bei mir angerufen. Vorab gab sie an, dass sie an einer Rückenproblematik erkrankt ist und sich dieser Tage operieren lassen muss. Sie teilte mir mit, dass sie der Ansicht sei, dass es nach ihrer derzeitigen Einschätzung für Lisa schlecht wäre, wenn der Kontakt zum Vater komplett unterbrochen werden würde. Sie könnte sich vorstellen, dass Umgangskontakte dergestalt durchgeführt werden, dass Aktivitäten im Freien, an denen Lisa Freude hat, gemeinsam mit Ihnen durchgeführt werden. Sie dachte dabei z.B. an Reiten oder an ausführen eines Tierheimhundes. Die Umgangskontakte sollten dabei nur von Ihnen ausgeübt werden. Bitte teilen Sie mir mit, welche Aktivitäten Lisa im Freien gerne unternimmt, welche dann mit Ihnen durchgeführt werden könnten."


Könnten Sie die lediglich die Abholung / Übergabe meiner Tochter durchführen, denn Sie wohnt bei meiner Ex in ... und ich leider ca. 90km entfernt?

Denn ich bin zwar den ganzen Sommer über alle 2 Wochen zum Umgang zu meiner Tochter hingefahren, wurde aber jedesmal an der Haustür abgeschmettert, sodaß ich jedesmal 180km und über 2 Std. Fahrtzeit umsonst gefahren bin.

Und dies Erniedrigung möchte ich mir nicht mehr antun, sodaß ich Ihre Unterstützung benötigen würde.

Können Sie die Übergabe auch am Wochenende Sa./So. durchführen?

Müssen wir dies beim Gericht oder Jugendamt angeben, damit diese Sie dann beauftragen könnten, damit die Abholung bei der Mutter und die Übergabe an den Papa für meine Tochter leichter fällt, denn Lisa sagt immer zu mir "Sie kann sich nicht entscheiden..." und ist somit hin und her gerissen.

Laut Richterin, Jugendamt und Gutachterin hat meine Ex eine fehlende Bindungstoleranz und daher steckt Lisa in einem Loyalitätskonflikt und hat sich mometan aber leider auf die Seite der Mutter geschlagen, weil Sie bei ihr wohnt und damit Sie dem Konflikt aus dem Weg gehen kann.

Darum wäre es am Besten wenn Sie meine Tochter bei meiner Ex abholen könnten und dann Lisa in 1-2 km Entfernung an einem neutralen Ort mir übergeben könnten?


Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


Gruß

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. Dezember 2021 19:21
An: ...
Betreff: AW: Kinds-Übergabe

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Vermutlich wird hier die Einrichtung einer Umgangspflegeschaft notwendig sein, wenn die Mutter den Umgang durch Beeinflussung des Kindes vereitelt.


§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.ht



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 

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