Umgangsvereitelung
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 2. September 2024 21:13
An: ...
Betreff: Terminbitte für Beratung
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin auf Ihre Website aufmerksam geworden und bitte um einen Termin.
Hintergrund ist der seit 6 Jahren von meiner Exfrau befeurete Konflik (unzählige Anzeigen und fam.geritliche Auseinadersetzungen) mit dem einzigen Ziel, das Wechselmodell abzuschaffen.
Dieses wurde nach dem unerlaubten Wegzug der Mutter als Kompromiss währen der Kindergartenzeit vereinbart.
Mit Beginn der Schule (und weiteren Verfahren) nahm ich
mir dann in ... eine Zweitwohnung, um Luisa - Name
geändert die Eltern zu beiden Teilen erhalten zu können.
Im Februar 2023 war dann der bisherige Höhepunkt erreicht, wonach meine kleine
Tochter (heute 8) dermaßen in den Loyalitätskonflikt getrieben wurde, dass sie
(angeblich) der Mutter (dann Polizei, Jugendamt etc.) berichtete, ich hätte sie
grob angefasst, im Schrank und Zimmer eingesperrt usw. Danach habe sie den
Kontakt verweigert.
Das gegen mich angestrengte Strafverfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft
... wegen nicht erkennbarer Schuld (Plausibilitätsproblematik, Verdacht auf
Kindesmanipulation etc.) eingestellt. Die Anhörungen beim Fam.Gericht
kommentierte der Richter augenzwinkernd mit "selten so eine schlechte
Schauspielerin gesehen".
Dennoch: acht Monate sah ich meine Tochter gar nicht mehr (die begleiteten
Umgänge kamen wegen der Verweigerungshaltung meiner Tochter angeblich nicht
zustande).
Nach richterlicher Anordnung fahre ich nun Woche für
Woche ... km nach .. und zurück, um meine Tochter wenigstens für 2-3 Stunden zu
sehen, wenn auch unter "klinischen Bedingungen".
In der Zwischenzeit wurde über 8(!) Monate ein "Gutachten" angefertigt, was
allerdings von mir zurück gewiesen werden konnte.
Mir geht es bei meinem Beratungswunsch allerdings um etwas anderes:
Am 11.09. wird die üble Schlammschlacht bei Gericht weiter betrieben. Meine
Bitten an Verfahrensbeiständin, Jugendamt, Umgangsbegleiterin und Gutachterin,
um Hilfe zur Aufarbeitung der "Anschuldigungen" wurden immer abgelehnt- man
wolle das Kind nicht belasten.
Statt dessen wurde Luisa von der Mutter ohne mein Wissen zu einer Psychologin gebracht, die "eine gemachte Gewalterfahrung mit dem Vater" aufarbeitet.
Kurzum: die Entfremdung wird immer weiter betrieben, die
Beteiligten scheinen sich mit dem "Maßnahmenpaket" gut eingerichtet zu haben.
Nur eins passiert nicht: eine Verbesserung für meine Tochter. Zwar berichten
Umgangsbegleiterin und Verfahrensbeiständin, dass Luisa sich an Pap schmiegt,
aber wenn die Mutter sie dann abholt, oft schlecht über ihn spricht. Eigentlich
sollte doch klar sein, dass das Kind nach wie vor im Loyalitätskonflikt gefangen
ist und sich nichts verändert hat. Aber wenn es nach den Beteiligten geht,
laufen die begleiteten Umgänge einfach weiter bis zum Sanktnimmerleinstag.
Nach meiner Auffassung eskaliert die Mutter auf vielfältige Weise, das sie
unsere Tochter als Selbstobjekt betrachtet und einsetzt um dem EXmann an seiner
einzigen empfindlichen Stelle zu quälen. Ich will das an dieser Stelle erst
einmal nicht weiter ausführen.
Am 11.09. wird sicher wieder irgendwas an Maßnahmen angeordent: noch ein
Gutachten (wäre dann das dritte), 4 Stunden Umgang oder was weis ich.
Niemand aber wird der Mutter auf die Finger klopfen und sagen: es reicht!
Also bedeutet das für mein Kind, dass sich ihre Situation nicht bessern wird. Einzig: ich ziehe mich zurück und lass sie im Stich in der Hoffnung, dass die Mutter dann Ruhe gibt. Der Bruder (er lebt bei mir) hat von der Mutter seit 6 Jahren nichts mehr gehört...
Ich glaube nicht, dass irgendjemand den Mut hat, die Kleine mit dem Papa in eine Kur zu geben, um danach mit psychologischer Hilfestellung das Kind beim Papa leben und zur Ruhe kommen zu lassen. Aber: vllt gibt es andere Möglichkeiten/ Sichtweisen/ Lösungen?
Darüber würde ich gern mit Ihnen sprechen! Ob ein oder
viele Termine notwendig werden, möchte ich Ihrer Einschätzung überlassen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diesen Auftrag annehmen würden!
Herzlichen Dank für Ihre Mühe und Zeit!
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 29. Juli 2024 15:47
An: ...
Betreff: Mediation
Hallo Herr Thiel,
mein Name ist ... und wohne in ... .
Bin mittlerweile seit 2 Jahren von meiner damaligen Lebensgefährtin getrennt, es besteht seit 2 Jahren KEIN Kontakt zu ihr.
Wir haben einen gemeinsamen 8 jährigen Sohn, leider besteht auch zu ihm KEIN Kontakt mehr seit etwa 1 Jahr.
Letzten Oktober hab ich mich an einen Rechtsanwalt
gewannt, seitdem ist der Ofen aus und mein Sohn ist so zornig auf mich.
Versuche immer noch den Streit zu schlichten, aber die Kindsmutter ist so stur
und meiner Meinung nach hat Sie ihr Abneigungs-Verhalten auf unser Kind
übertragen.
Habe mal folgendes nachgelesen:
"Es ist schließlich die Pflicht der Mutter den Umgang des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern."
"Ein Kind hat das Recht beide Elternteile zu haben, dies ist für die seelische Gesundheit immens wichtig."!!!
Genau dass ist das was mir am wichtigsten ist!!!
DAS UNSER KIND WIEDER GLÜCKLICH IST UND IN ZUKUNFT
DAS AUCH SEIN KANN und seine Mama und sein Papa endlich aufhören zu streiten!
Leider ist vor Gericht inklusive Jugendamt auch alles festgefahren.
Der Richter nannte folgenden Wortlaut:
"Wenn ihr beide keine Kommunikation führt dann spürt
dass euer Kind und gerät zwischen die Fronten und das Kindeswohl ist somit nicht
stabil, deshalb bleibt derzeit alles so wie es ist.
Ihr müsst zuerst eine gesunde Elternebene schaffen"
Habe hier im Netz etwas gesucht und bin auch auf die eventuellen Gründe
gestossen warum mein Sohn nicht mehr zum Papa kommen möchte, er betitelt mich
momentan als "Depp" & "blöd" und die Mutter stellt mich als "dumm" dar.
Ich hingegen stelle die Mutter als "manipuliert von ihrer Familie" dar und von Sinnen ist.
Unter anderen habe ich auch nachgelesen warum Mütter
mit ihrem Ex Partnern so umgehen, ob das so ist weiß ich nicht, aber ist
naheliegend, ich möchte dem ganzen praktisch auf den Zahn fühlen.
Keiner gibt nach (ich auch nicht) und alles scheint stillzustehen, wir brauchen
deshalb Ihre Hilfe!
Möchte wirklich mit Ihr kein Paar mehr sein, Sie mit
mir genausowenig, ABER EIN ELTERNPAAR SOLLTEN WIR SEIN !!!
IM SINNE UND FÜR UNSER KIND.
Das ist mein Hauptaugenmerk!
Hoffe auf Ihre Rückmeldung hier per E-Mail oder meine Telefonnummer wäre
01752927812
Vielen lieben Dank.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 25. Februar 2024 15:47
An:...
Betreff: Mediation Umgang Kind
Sehr geehrter Herr Thiel,
über Ihre Webseite habe ich Sie gefunden, da mir vom Jugendamt eine Mediation
empfohlen wurde.
Im vorletzten Jahr haben meine Partnerin und ich uns getrennt, nachdem sie
fremdgegangen ist. Wir lebten gemeinsam in... und sie ist daraufhin wieder
zurück nach Deutschland gezogen. Wir haben ein geteiltes Sorgerecht für unseren
mittlerweile fünfjährigen Sohn, waren aber nie verheiratet.
Ständig gab es Probleme, dass ich mein Kind sehen durfte. Direkt nach der
Trennung wurde mir mein Kind ca. drei Monate vorenthalten, mit der Begründung,
dass er sich sonst nicht an die neue Umgebung gewöhnen würde.
Es war eigentlich abgemacht, dass ich meinen Sohn so oft ich möchte sehen könnte
wie ich möchte, also mindestens alle zwei Wochen über das Wochenende, wobei
meine Ex-Partnerin mir bis ... entgegenkommen sollte. Dies entspricht etwa der
Hälfte der Strecke, eigentlich für meine Ex-Partnerin sogar weniger als die
Hälfte der Strecke.
Es dann ein Gespräch, wonach sie sagte, dass ich meinen Sohn noch seltener sehen
kann, und wenn dann eher in den Ferien, dafür dann ein paar Tage am Stück. Sie
hätte finanzielle Probleme und es ginge ihr psychisch nicht gut. Er sei auch alt
genug, um mich auch seltener sehen zu können, er wäre kognitiv so weit (dies
leugnet sie jetzt, aber meine neue Partnerin hat es auch gehört, da das Telefon
laut war).
Ich habe ihr die letzten Male schon Benzingeld gegeben, um fahren zu können.
Sonst bin ich immer die volle Strecke gefahren, teilweise war ich mit meinem
Sohn dann erst nachts um zwei zu Hause, während meine ehemalige Partnerin mit
ihrem damaligen Partner auf Konzerte oder zum Feiern gegangen ist.
Auch bin ich die letzten Male auch schon für Kinderbekleidung etc. aufgekommen,
jetzt soll ich einen Schulranzen bezahlen (zusätzlich zum Unterhalt
wohlbemerkt).
Sie wohnt in einer für ihr Gehalt zu teuren Wohnung und fährt ein zu teures
Auto, anscheinend bleibt nichts mehr übrig.
Ich möchte meinen Sohn so oft es geht sehen und mir nicht anhören müssen, dass
ich dies ja könnte, aber immer wieder andere Gründe vorgeschoben werden, weshalb
es nicht ginge. Laut Jugendamt wäre die Rechtslage sogar so, dass sie als
Verursacherin der Distanz mir das Kind bis nach Hause bringen müsste. Dies ist
aber in der ganzen Zeit noch nie geschehen.
Ich hoffe wir können gemeinsam eine Lösung finden, denn ansonsten bin ich auch
bereit vor Gericht zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 25. Februar 2024 17:02
An: ...
Betreff: AW: Mediation Umgang Kind
Sehr geehrter Herr ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich könnten wir hier tätig werden, wenngleich ich vermute, dass Sie um
ein familiengerichtliches Verfahren nicht herumkommen werden, da - so wie Sie es
schildern - die Mutter kein ernsthaftes Interesse an einer tragfähigen Regelung
zu haben scheint.
Aber, die Hoffnung stirbt zuletzt.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 12. Februar 2024 13:40
An: ...
Betreff: Anfrage Telefontermin
Sehr geehrter Herr Thiel,
privat habe ich eine extrem schwierige Situation bezüglich Umgänge mit unserer
gemeinsamen Tochter Mia - Name geändert.
Ich bin als Mutter umgangsberechtigt und sie lebt bei ihrem Vater.
Mittlerweile wurden Umgänge in den letzten 5 Monaten durch meinen ehemaligen Mann verhindert unter dem Vorwand, dass Mia nicht mehr möchte.
Sie ist aktuell gerade 10 geworden.
Ein Gerichtsverfahren läuft aktuell.
Gerne würde ich eine Möglichkeit besprechen wollen, gemeinsame Termine mit unserem Kind durch zu führen mit dem Ziel herauszufinden, warum Mia dies nicht mehr wünscht.
Könnten wir dazu kurzfristig telefonieren?
Vielen Dank vorab und viele Grüße,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. November 2023 21:03
An: ...
Betreff: Anfrage Umgangshelfer
Guten Tag Herr Thiel,
mein Name ist Maxi Albers - Name geändert - und
ich möchte für meinen Partner und seine beiden Söhne Joel (9) und Sebastian (11)
- Namen geändert - gern mit Ihnen und Ihrem Team
über eine mögliche Umgangshilfe sprechen.
Mein Partner befindet sich momentan in einem Rechtsstreit mit seiner Exfrau und
Kindesmutter aufgrund einer seit 7 Monaten anhaltender Umgangsverweigerung
seitens Kindesmutter. Die Kinder waren vorher alle 2 Wochen und in den Ferien
bei uns. Das Verhältnis war stets liebevoll.
Die Kindesmutter hat im Mai
plötzlich den Kontakt zwischen meinem Partner und den Kindern auf jegliche Art
verweigert und tut dies anhaltend. Leider beeinflusst und manipuliert sie die
Kinder, sodass die Kinder auch offiziell sagen, sie möchten nicht mehr zu ihrem
Vater. Auch jeglicher Kontakt zu weiteren Familienmitgliedern besteht
mittlerweile nicht mehr.
In einem ersten Gerichtstermin im Juli diesen Jahres wurde das Verfahren mit
einem Vergleich geschlossen. Ein Verfahrensbeistand hat ausgesagt, dass sie noch
nie so verstörte Kinder erlebt hat. Auf der anderen Seite hat sie gesagt, dass
der Kindesvater ein liebevoller Vater ist. Leider wurde nicht weiter
nachvollzogen, warum die Kinder eine so plötzliche Abneigung gegen ihren Vater
haben.
Der Umgang wurde aufgrund
des Zustands der Kinder vorerst ausgesetzt, aber mit dem Ziel, den Umgang so
schnell wie möglich wieder herbei zu führen. Die dort beschlossenen Maßnahmen
z.B. das Heranziehen eines Kinderpsychologen durch die Mutter ist innerhalb von
4 Monaten nicht umgesetzt worden. Sie beruft sich auf eine Wartezeit von 10
Monaten bei einer bestimmten Psychologin.
Wir haben nun eine Empfehlung sowohl der evangelischen Lebensberatungsstelle in
..., bei der die Kinder in Beratung waren, als auch vom Jugendamt, einen
Umgangshelfer zu nutzen. Die Kindesmutter lehnt dies momentan ab. Daher haben
wir ein neues Gerichtsverfahren beantragt, welches nun im Dezember stattfindet.
Hier ist bereits klar vorgeschlagen, einen Umgangshelfer einzuschalten.
Momentan wird hier vom Gericht die ehemalige Verfahrensbeiständin vorgeschlagen, die aber aus unserer Sicht nicht die Ausbildung hat, die es in diesem komplexen Fall von psychischem Kindesmissbrauch benötigt. Sie ist Anwältin und hat keine weitere Ausbildung.
Meinem Partner und mir ist
es wichtig, nicht nur das Recht einzuklagen, den Umgang wieder herbei zu führen,
sondern es den Kindern so „angenehm“ wie möglich zu machen, da wir wissen, dass
die Kindesmutter alles geben wird, den Umgang weiterhin zu vermeiden bzw. die
Kinder dahingehend zu beeinflussen, keinen Umgang haben zu wollen. Daher möchten
wir eine professionelle Fachkraft einschalten, die in diese komplexe
Familiensituation eindringt, versteht, was vor sich geht und die Kinder
unterstützt, kein schlechtes Gewissen haben zu müssen, Papa und Mama lieb haben
zu dürfen und sie zu einer erneuten Aufnahme des Umgangs begleitet.
Wir möchten dann schon vor dem Gerichtstermin einen konkreten Umgangshelfer
vorschlagen.
Ich würde mich daher über eine kurzfristige Kontaktaufnahme und ein erstes
Gespräch über eine mögliche Begleitung sehr freuen.
Da mein Partner mittlerweile Phasen hat, in denen es ihm emotional und psychisch
aufgrund des Umgangsabbruchs sehr schlecht geht, übernehme ich hier die erste
Anfrage, die aber natürlich mit ihm abgesprochen ist. Weiteren möglichen
Gesprächen und Einordnungen mit Ihnen würde er sich dann selbstverständlich
anschließen.
Viele Grüße,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. August 2023 12:09
An: ...
Betreff: Umgang mit dem Kind
Sehr geehrter Herr Thiel,
anbei eine kurze Zusammenfassung unserer Geschichte.
Mein Ziel ist die Kontaktaufnahme mit meinem Sohn,
ohne das Gericht einzuschalten. Ich hoffe sehr, Sie uns dabei helfen können.
Vielen Dank im Voraus.
Mit meiner Exfreundin ... haben wir gemeinsam einen Sohn ..., geb. in ..., ...
.2008 und Wohnhaft in ... .
September 2008 hat sie sich von mir getrennt und zog sie zu ihre Eltern.
Anfänglich haben wir den Umgang gemeinsam gestaltet,
bis sie wieder zu ziehen wollte. Ich lehnte es ab, seitdem gab es immer wieder
Gerichtsprozesse und viele Umgangsvereitlungen bis OLG ... 2016 mit einem psych.
Gutachten den ABR auf mich übertrug.
Als er 2020 zum Gym. ging, wollte er sich plötzlich nach ... zu wechseln. Vorher
zog meine jetzige Freundin zu uns.
Ich habe zugestimmt, dennoch wurde eine Gutachterin
bestellt. Dort besuchte er die Waldorfschule, wo seine Mutter arbeitet.
Offenkundig bereute er es und versuchte 3 Male erfolglos ab zu hauen. Das
Jugendamt steckte ihn mit Zustimmung seiner Mutter 6 Monate ohne meines Wissens
ins Heim.
Heimlich trafen wir uns 2021 auf dem Schulweg zwei mal. Beim dritten Mal sah uns
seine Mutter und er war hin und her gerissen, daher meinen wir, Kontakt zum
Gericht oder Behörden, ohne mit ihm vorab zu sprechen scheint derzeit sinnlos.
Während der Gerichtsanhörung sagte, er will auf alle Fälle den Kontakt zum Papa.
Um weitere Eskalation zu verhindern, beantragte ich keine Umgangsregelung.
Wir wissen quasi nichts über ihn. Seine Mutter lehnt jegliche Kontakt zwischen
uns ab.
Weihnachten 2023 nahm sie unsere Geschenke für ...
nicht an und sagte meinen Freunden, sie sollen verschwinden.
Unser Ziel ist außergerichtliche Einigung Kontakt zu ihm und Vergangenheit nicht
aufzuwirbeln.
Die Richterin ist sprunghaft und die Jugendarbeiterin ist eine Desaster. Diese
Angelegenheit bedarf eine durchdachte Strategie und kurze telefonische
Erläuterung.
Selbstverständlich sind wir bereit, eine private Vereinbarung zuschließen und
Ihre Kosten zu begleichen. Für Vorschläge oder Anregungen sind wir ganz offen.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 16. Februar 2023 13:48
An: ...
Betreff: mediation zwischen Kindesvater und Kindesmutter
Sehr geehrter Herr Thiel,
beim suchen nach einem Mediator in meiner Nähe bin ich auf Sie aufmerksam
geworden.
Ich habe mit meiner Ex Freundin ein gemeinsames Kind im Alter von 7 Jahren.
Die Vaterschaft wurde anerkannt, aber ich habe Ihn nie kennengelernt, weil die Mutter den Kontakt abblockt.
Das Gericht hat uns seinerzeit eine Mediation auferlegt, die wir leider nicht zusammen wahrnehmen konnten.
Die Kindesmutter ist
einfach nicht zum Termin erschienen.
Seitdem gibts nur sporadischen Kontakt zur Mutter , zum Kind jedoch nicht.
Da die Fronten so verhärtet
sind, benötigen wir dringend jemanden der zwischen beiden Parteien vermittelt.
Mir geht es erstmal nur darum , eine gute Bindung zur Mutter aufzubauen um
später eine Beziehung zu meinem Sohn herstellen zu können.
Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 10. Januar 2022 17:57
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
mein Name ist ...und ich bin seit 2018 in Scheidung von meiner Frau. Wir haben
zwei Söhne Markus (19 Jahre) und Adrian (13 Jahre) -
Namen geändert.
Die Kurzfassung ist: Seit zwei Jahren habe ich keinen Umgang mehr mit unserem
Sohn Adrian.
Nun steht eine Gerichtsverhandlung an und mein Anwalt meinte, dass das Verfahren
vermutlich mit vorläufig begleitetem Umgang endet.
Wäre es möglich den begleiteten Umgang bei Ihnen zu machen? Wenn ja, ab wann ist
das möglich?
Welche Kosten würden dabei entstehen? Werden diese vom Jugendamt getragen?
Ich würde mich über ein Gespräch mit Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
An: ...
Betreff: Kinds-Übergabe
Grüß Gott Herr Thiel,
ich bin Vater einer 6-jährigen Tochter und war mit meiner Ex nicht verheiratet
und somit hat Sie das alleinige Sorgerecht.
Die Trennung erfolgte vor ca. 3 Jahren.
Anfangs durfte ich meine Tochter jede Woche 2-3 Stunden besuchen und anschließend mit Hilfe des Jugendamts und der Elternberatungsstelle alle 2 Wochen einen Dreiviertel-Tag.
Lisa - Name geändert - freute sich immer riesig
auf mich und wollte abends garnicht mehr zur Mutter nach Hause fahre, sondern
immer noch länger bei mir bleiben, was meine Ex aber jedesmal wehement
abblockte.
Da meine Ex aber mehr Umgang oder eine Übernachtung der damals 4-jährigen
Tochter nicht zuließ, wurde mir vom Jugendamt empfohlen einen Antrag bei Gericht
zu stellen, was ich dann auch gemacht habe, in dem ich den erweiterten Umgang
mit Übernachtung und Ferienumgang, sowie das gemeinsame Sorgerecht beantragt
habe.
Ab diesem Zeitpunkt hat meine Ex alles unternommen, um mich bei allen
Institutionen wie Kindergarten, Ärzten, Ämtern etc. schlecht zu machen.
Außerdem ging meine Ex ab diesem Zeitpunkt jede Woche mit der Tochter zu einer Kinderpsychologin, welche ihr Verhaltensauffälligkeiten nach dem Umgang der Tochter mit mir feststellte und über mich haarsträubende Unwahrheiten berichtete, ohne daß diese Kinderpsychologin jemals mit mir ein Wort geredet hat, obwohl ich immer wieder versucht habe mit ihr Kontakt aufzunehmen.
Inzwischen ist das Kind so sehr verunsichert und von allen Seiten "geimpft", daß meine Tochter leider seit Ostern diesen Jahres nicht mehr zu mir mit geht und den Umgang verweigert.
Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, aber die Richterin wird in Kürze einen Beschluß fassen.
Gestern hat mein Anwalt mir überraschenderweise nachfolgendes geschrieben:
"Sehr geehrter Herr ...,
die zuständige Richterin am Amtsgericht ... hat soeben bei mir angerufen. Vorab
gab sie an, dass sie an einer Rückenproblematik erkrankt ist und sich dieser
Tage operieren lassen muss. Sie teilte mir mit, dass sie der Ansicht sei, dass
es nach ihrer derzeitigen Einschätzung für Lisa schlecht wäre, wenn der Kontakt
zum Vater komplett unterbrochen werden würde. Sie könnte sich vorstellen, dass
Umgangskontakte dergestalt durchgeführt werden, dass Aktivitäten im Freien, an
denen Lisa Freude hat, gemeinsam mit Ihnen durchgeführt werden. Sie dachte dabei
z.B. an Reiten oder an ausführen eines Tierheimhundes. Die Umgangskontakte
sollten dabei nur von Ihnen ausgeübt werden. Bitte teilen Sie mir mit, welche
Aktivitäten Lisa im Freien gerne unternimmt, welche dann mit Ihnen durchgeführt
werden könnten."
Könnten Sie die lediglich die Abholung / Übergabe meiner Tochter durchführen,
denn Sie wohnt bei meiner Ex in ... und ich leider ca. 90km entfernt?
Denn ich bin zwar den ganzen Sommer über alle 2 Wochen zum Umgang zu meiner Tochter hingefahren, wurde aber jedesmal an der Haustür abgeschmettert, sodaß ich jedesmal 180km und über 2 Std. Fahrtzeit umsonst gefahren bin.
Und dies Erniedrigung möchte ich mir nicht mehr antun, sodaß ich Ihre Unterstützung benötigen würde.
Können Sie die Übergabe auch am Wochenende Sa./So. durchführen?
Müssen wir dies beim Gericht oder Jugendamt angeben, damit diese Sie dann
beauftragen könnten, damit die Abholung bei der Mutter und die Übergabe an den
Papa für meine Tochter leichter fällt, denn Lisa sagt immer zu mir "Sie kann
sich nicht entscheiden..." und ist somit hin und her gerissen.
Laut Richterin, Jugendamt und Gutachterin hat meine Ex eine fehlende
Bindungstoleranz und daher steckt Lisa in einem Loyalitätskonflikt und hat sich
mometan aber leider auf die Seite der Mutter geschlagen, weil Sie bei ihr wohnt
und damit Sie dem Konflikt aus dem Weg gehen kann.
Darum wäre es am Besten wenn Sie meine Tochter bei meiner Ex abholen könnten und
dann Lisa in 1-2 km Entfernung an einem neutralen Ort mir übergeben könnten?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. Dezember 2021 19:21
An: ...
Betreff: AW: Kinds-Übergabe
Sehr geehrter Herr ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Vermutlich wird hier die Einrichtung einer Umgangspflegeschaft notwendig sein,
wenn die Mutter den Umgang durch Beeinflussung des Kindes vereitelt.
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist
zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum
jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person
befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und
seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten
durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt,
kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs
anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die
Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die
Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu
befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers
gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer
Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies
zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht
oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder
ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet
wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur
stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter
kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann
jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.ht
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel