Umgangsregelung

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 28. April 2024 21:27
An: ...
Betreff: Mediation angestrebt zu den Themen Umgangsregelung/ Unterhaltszahlungen

Sehr geehrter Herr Thiel,

dringend möchte ich mit meinem Ex-Partner eine Mediation zu den o.g. Themen angehen. Er ist damit einverstanden.

Den „vordergründigen“ Themen, liegt eine schwer traumatische Beziehungsgeschichte zugrunde, die dazu führt, dass ich, Stand heute, nicht mehr alleine mit meinem Ex-Partner ein Gespräch führen kann. Meine emotionalen und daraus körperlichen Reaktionen sind zu heftig.

Auch per Mail kommen wir kommunikationstechnisch nicht weiter. eine Anwältin habe ich bereits. Sie kümmert sich um den rechtlichen Rahmen zu den Unterhaltsfragen. Bzgl des Umgangs mit unserer Tochter würde ich es gerne schaffen, nicht übers Gericht zu laufen.

Können Sie uns zeitnah einen Termin anbieten und wenn ja zu welchen Konditionen? Gerne würde ich mich im Anschluss an eine Mediation gleich für eine Einzeltherapie anmelden, da ich wirklich dringend Hilfe beim Aufarbeiten dieser Beziehung benötige.

Guten Start in die Woche

...

 

 

 

 

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 11. November 2022 08:12
An: ...
Betreff: Erstberatung?

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich lebe getrennt von meiner Familie und werde zeitnah die Scheidung einreichen.

Mit meiner Frau habe ich eine Vereinbarung, dass unsere beiden Kinder, Paul - Name geändert - 10 Jahre und Paula - Name geändert - 9 Jahre, alle 14 Tage ein Wochenende bei mir verbringen.

Diese Vereinbarung gilt ab Ostern.

Paula verweigert seitdem im Grunde genommen diese Wochenden, jeweils mit wechselnden Begründungen, offensichtlich stark getrieben von meiner Frau.

Im Moment ist es die Begründung, dass ich meine Zustimmung zur Privatschule ... verweigere.

Meine Frau hetzt meine Tochter auf, indem sie ihr den Schriftverkehr der Anwälte zeigt und auch sagt:" Siehst du, Papa will nicht, dass du auf eine gute Schule gehst".

Wir brauchen Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

...





 Gesendet: Freitag, 25. November 2022 um 21:29 Uhr
Von: ...
An: ...
Betreff: AW: WG: Erstberatung?

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Das Amtsgericht ... (Richter ..., Verfahrensbeistand ....) hat den Umgangs geregelt, allerdings ohne die vorgeschriebene Ordnungsmittelbelehrung

Das müsste gegebenfalls nachgeholt werden, um gegen die Mutter ein Ordnungsmittel wegen Verletzung der Umgangsregelung festzusetzen.

Was für eine Hilfe suchen Sie?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 28. November 2022 10:46
An: ...
Betreff: Aw: AW: WG: Erstberatung?

Sehr geehreter Herr Thiel,

danke für die Antwort.

Ich benötige Hilfe, um den Umgang mit meinen Kindern zu normalisieren.

Die letzten beiden Vaterwochenenden wurden von beiden Kindern abgesagt, Zitat:

"Solange du nicht bei ... unterschreibst, kommen ich nicht zu dir."

Mittlerweile ist Paula schon so darauf konditioniert, dass es auch heisst "wenn ich dein Handy jetzt nicht zum Spielen bekomme, komme ich nicht zum Papawochenende"

Ich suche Hilfe, um mit meiner Tochter wieder Zeit verbringen zu können, gleichzeitig aber Paula auch zu vermitteln, dass sie bei der Schulwahl auch angehört wird, aber letztlich bei einem 9jährigem Kind es noch die elterliche Entscheidung ist.

Ich will wieder Zeit mit meinen Kindern verbringen.


Mit freundlichen Grüßen

...


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 28. November 2022 14:26
An: ...
Betreff: AW: AW: WG: Erstberatung?

Sehr geehrter Herr ...,

hört sich ganz so an, als ob Ihre Kinder indoktriniert und psychisch missbraucht werden.

Da werden Sie wohl einen Antrag beim Familiengericht stellen müssen.

Bei Bedarf stehe ich Ihnen begleitend zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 19. September 2022 08:40
An: ...
Betreff: Bitte um Hilfe/Beratung im Umgang mit Kindsvater

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich wende mich an Sie bzw. Die Familienberatungsstelle, weil ich nicht mehr weiß, wie ich noch mit dem Vater meiner Tochter kommunizieren soll. Herr ... regt sich sobald ich etwas anspreche auf und wird übergriffig. Wir kommunizieren eigentlich seit Jahren gar nicht mehr oder nur noch per Mail, bis er seit einem Jahr Tina - Name geändert -nicht mehr, wie vor Gericht beschlossen, Freitags holt, sondern mal so, mal so und mir das immer bis Montag mitteilen soll. Das hat einige Zeit relativ „gut" geklappt, doch nun respektiert er wieder keine Grenzen, erwartet von mir Dinge, die nicht das Kind betreffen und schreibt Beleidigungen und Drohungen im Minutentakt, wenn er ein „nein“ als Antwort bekommt oder auch, wenn ich gar nichts dazu sage. Mit dem Jugendamt ist die Situation nur noch schlimmer geworden und immer alles über den Anwalt laufen zu lassen ist für mich auch keine Dauerlösung und gerade bei „spontanen“ Dingen sehr umständlich. Ich glaube nicht mehr, dass es irgendetwas mit meiner Reaktion zu tun hat, da ich Nachrichten nur noch von mehreren guten Freunden gefiltert verschicke, aus denen wirklich jede Emotionalität entfernt ist und auch nur noch auf Dinge eingegangen wird, die meine Tochter betreffen. Ich denke, die letzten drei Jahre verlief es so „ruhig“, weil ich mir einfach alles habe gefallen lassen und auch meiner Tochter Dinge zugemutet habe, die eigentlich Kindeswohl gefährdend sind, wenn ich sie zu ihrem Vater geschickt habe, weil sie ja hin musste und das Gericht sehr großen Druck auf mich ausgeübt hat.

Um einige Beispiele zu nennen: er ist an einem Wochenende mit meiner Tochter nach ... gefahren, hat sich dort Drogen beschafft und ihr erzählt, das seien gesunde Kräuter, die dabei helfen, zu entspannen und wenn man nichts essen kann, einem übel ist oder man krank ist, einem helfen. Außerdem war sie in den Pfingstferien zwei Wochen bei ihm, in der Zeit hat er weiter gearbeitet und die 7-jährige Tina in der Zeit alleine gelassen und ihr gesagt, wenn sie früh aufsteht, soll sie sich ihren Kaba in der Mikrowelle heiß machen (wir besitzen keine Mikrowelle, ich weiß also nicht mal, ob ihr klar ist, dass da bestimmte Dinge nicht rein dürfen, ich kenne 20-jährige, die das nicht wissen). Außerdem setzt er sie „nur vor die Glotze“ (wie meine Tochter das ausdrückt), wo sie mehrere Serien, die jeweils mehrere Staffeln haben teilweise mehrfach durchschaut, wenn sie dort am Wochenende oder in den Ferien ist. Der Fernseher läuft auch im Schlafzimmer zum einschlafen etc. etc. Manchmal kommt er zu Umgangsterminen gar nicht, sagt auch nicht ab und reagiert auch nicht, wenn ich nachfrage, wo er bleibt. Manchmal kommt er, obwohl er keinen Umgang hat, steht dann mehrere Stunden vor der Tür und klingelt Sturm (ja, wirklich, mehrere Stunden!!!) und ruft die Polizei an und erzählt denen Lügen, was meine Tochter alles mitbekommt und ihr inzwischen große Angst vor der Polizei vermittelt hat.

Insgesamt habe ich den Wunsch, da ich merke, dass mir dieses Verhalten wieder sehr zu schaffen macht, dass die Kommunikation mit Tinas Vater nur noch über Dritte läuft und ich keine unangemessenen WhatsApp Nachrichten mehr lesen oder beantworten muss. Ich brauche das als Schutz, da ich nicht mehr schlafen kann und ja letztendlich diejenige bin, bei der Tina den größten Teil ihres Lebens verbringt, der für sie sorgt und da sein muss, wenn etwas ist. Da ich auch noch arbeite und gerade mitten in meinem Staatsexamen stecke, habe ich weder Zeit noch Nerven, mich wieder und wieder mit den selben Schikanen, Manipulationen und Aggressionen von diesem Mann auseinanderzusetzen und bin auch absolut nicht bereit dazu.

Daher wäre ich Ihnen sehr, sehr dankbar für Ihre Hilfe. Ich hätte mich schon eher gemeldet, wenn es irgendwie abzusehen gewesen wäre, dass es in so kurzer Zeit wieder so schlimm eskaliert.

Vielen Dank für Ihre Zeit!

...


 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 16. September 2022 12:20
An:...
Betreff: Anfrage für Mediation - Umgangsregelung mit Ex-Partnerin für meinen Sohn

Hallo Herr Thiel,

es geht hauptsächlich um eine Umgangsvereinbarung für meinen 3-jährigen Sohn, die ich gern über eine Mediation mit meiner Ex-Partnerin enwickeln möchte.

--> Können Sie mir eine Abschätzung geben, was finanziell auf mich zukommen würde?

D.h. gelten hier die 60 € / h die auf der Website stehen? Ich gehe davon aus, dass mehr als 1 Stunde nötig werden.
Bzw. welche Infos benötigen Sie dafür?

Hauptsächlich geht es mir um eine Umgangsvereinbarung, die für uns beide verbindlich sein soll.
Aber auch um damit zusammenhängende Themen zu klären, wie
- die Mutter möchte nicht, dass mein Sohn meine Eltern sieht, wenn ich den Umgang mit ihm habe
- die Mutter "verbietet" mir bestimmte Aktivitäten im Zuge meines Umgangs wie z.B. Schwimmbadbesuche
Das alles, ohne dass etwas vorgefallen ist, was meinem Sohn geschadet hat.

Mein Sohn wohnt in ... .

Gerne auch telefonische Rücksprache


Freundliche Grüße

...



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 16. September 2022 16:34
An: ...
Betreff: AW: Anfrage für Mediation - Umgangsregelung mit Ex-Partnerin für meinen Sohn

Sehr geehrter Herr ...,

so eine Mediation bring in der Regel nichts, aber versuchen könnten Sie es ja, nur dann eben nach der Stunde nicht wundern, dass da nichts bei rausgekommen ist, außer dem Vortrag, was angeblich alles nicht gehen würde oder für das Kind nicht gut wäre.

Bei gemeinsamen Sorgerecht sind beide Eltern gleichberechtigt, die Mutter kann Ihnen also nichts verbieten.

Umgekehrt gilt das natürlich auch.

Wenn die Mutter bestimmte "Verbote" erzielen will, muss sie einen Antrag beim Familiengericht stellen. Wenn der Richter keinen vernünftigen Grund sieht, dass ein Verbot beschlossen werden könnte, dann wird er den Antrag der Mutter zurückweisen.

Verbindliche Regelungen kann nur das Gericht festlegen.

Bloße Vereinbarungen der Eltern können jederzeit "widerrufen" werden, gleichwohl kann eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll sein, dann hat man was auf dem Papier, was man im Streitfall mal dem Richter zeigen kann, wenn den das überhaupt interessiert.

...

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

home