Umgangsrecht
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
Telefon: 030 / 499 16 880
Funk: 0177.6587641
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen.
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 28. Dezember 2021 12:16
An: ...
Betreff: Beratung wegen Trennung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich brauche Hilfe und Unterstützung in Bezug auf eine Trennung vom Ehemann.
Ich habe herausgefunden das mein Ehemann eine geliebte hat und mich seit einiger Zeit betrügt und die Zeit belogen hat.
Wir haben zwei kleine Kinder (2, jahre und 12 Monate).
Ich fühle mich sehr schlecht und weiss grad nicht so recht wie es weiter gehen soll.
Ich bin noch bis zum 31.2.22 in Elternzeit und fange ab dem 1.4.22 wieder zu arbeiten an.
Momentan befinde ich mich mit den Kindern bei meiner Mutter im Urlaub. Komme am 5.1.22 zurück.
Ich habe ihn gebeten auszuziehen was sich grad schwierig gestaltet.
Ich habe Angst das er mir die Kinder wegnehmen will und mit welchen Gedanken ich mich absolut nicht anfreunden kann und will ist, dass seine neue Frau meine Kinder sehen, sprechen, anfassen, beeinflussen wird. Wie kann ich das verhindern?
Wohin muss ich mich wenden? Was kann ich tun?
Ich möchte kein böses Blut mit ihm. Er ist der Vater und kann die Kinder jederzeit sehen, er muss sie auch bald vormittags betreuen wenn ich wieder arbeiten gehe.
Jetzt im Urlaub telefonieren wir einmal am Tag.
Ich bin ja gewillt aber ich will das alles ohne diese Frau. Ich möchte da
Kontaktverbot erwirken. Kann ich das machen und wenn ja wie?
Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 28. Dezember 2021 17:50
An: ...
Betreff: AW: Beratung wegen Trennung
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Ein Kontaktverbot gegen die Frau im Beisein des Vaters hätte bei Gericht sicher
keine Chance, es sei denn die Frau ist psychisch erheblich gestört, gewalttätig
oder suchtmittelabhängig.
Falls Sie hier in dieser schwierigen Situation eine konstruktive Unterstützung
brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
...
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von
einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.
Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis
vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung,
nicht rückwirkend.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ....
Gesendet: Freitag, 17. Dezember 2021 09:03
An: ...
Betreff: Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich melde mich bei Ihnen, weil es zur Zeit in der Ehe meiner Schwester ein paar
Differenzen gibt, die scheinbar nicht ohne Hilfe zu lösen sind.
Leider kann ich
selber nicht viel tun, weil ich nicht aufs Spiel setzen möchte, dass ich meine 4
jährige Nichte nicht mehr sehen kann oder als parteiergreifende Person noch mehr
Schaden anrichte.
Meine Schwester und ihr Mann können leider nicht mehr kommunizieren, ohne dass
es zu Streitereien kommt. Leider ist die Situation so verfahren, dass eine noch
so kleine Aussage stundenlanges Ignorieren oder Türen knallen zur Folge hat.
Nun melde ich mich bei Ihnen, in der Hoffnung, dass Sie meiner Schwester einen
Lösungsansatz vorschlagen können, wie man eventuell besser in ein Gespräch mit
Ihrem Mann geht.
Als Scheidungskind möchte ich wirklich vermeiden,
dass meiner Nichte das gleiche Schicksal ereilt.
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung von Ihnen freuen.
Vielen Dank im Voraus!
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 27. November 2021 11:33
An: ...
Betreff:
Sehr geehrter Herr Thiel,
im Zuge eines Sorgerechtsstreits sind die Fronten sehr verhärtet zwischen
Kindsmutter und mir, dem Vater.
Wir haben beide geteiltes Sorgerecht. Der Kleine, 10 Monate, wohnt derzeit bei
der Mutter in ... .
Die Umgangszeiten sind gerichtlich geregelt allerdings wird sich nicht daran
gehalten und es kommt immer wieder zu Umgangsvereitelung, weshalb in der
Verhandlung jetzt echt geschaut wird das Geldstrafen angedroht werden.
Allgemein wollte ich einfach schauen ob eine Umgangspflegschaft durch sie
möglich ist. Vom Gericht wurde das "empfohlen".
Melden sie sich jeder Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 3. September 2021 20:39
An: ...
Betreff: Anfrage
Sehr geehrter Herr Thiel,
als geschiedener und neu verheirateter Vater von insgesamt fünf Kindern (vier
aus erster Ehe), eine kleine Tochter mit meiner jetzigen Frau, habe ich in den
vergangenen Jahren zunehmend feststellen müssen, dass die Situation zwischen
meiner früheren Frau und mir, bezogen auf die Kinder, die zum Teil bei der
Mutter in ... und zum Teil bei uns in ... leben (bzw. lebten, der älteste Sohn
ist zum Studium in ...), nicht einfacher wird.
Im Sommer ist dann die Situation so eskaliert, dass nun vor Gericht das
Umgangsrecht für zwei der Kinder von mir geklärt werden muss. Im Gespräch mit
der Fürsprecherin, die das Amtsgericht ... für die Kinder benannt hat, kamen wir
heute darauf, dass eine Familientherapie bzw. eine Familienaufstellung sinnvoll
sein könnte. Ich habe mit ... einen Ort gesucht, der in der Mitte liegt.
Gäbe es denn Kapazitäten, bei Ihnen ggf. ein Erstgespräch zu führen bzw. später
auch therapeutische Wege zu gehen, falls das angezeigt sein könnte? Das wäre
sehr schön.
Vielleicht können wir mal telefonieren oder einen Gesprächstermin machen?
Mit freundlichen Grüßen,
...