Umgangsrecht

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern. 

 

 



 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 22. April 2024 11:26
An: ...
Betreff: Beratung nach Trennung und Sorgerechtsstreit

Sehr geehrter Herr Thiel

Ich und meine Partnerin haben uns im Oktober getrennt, wir haben eine 9 Monate alte Tochter und befinden uns noch im Sorgerechts und Umgangsrechts streit.

Vom Jugendamt wurde uns Empfohlen eine Beratung zu besuchen um das Vertrauen zwischen uns wieder aufzubauen.

Zur Zeit ist noch das Sorgerechtsverfahren offen, deswegen kann uns die Staatliche Beratung nicht beraten.

Können Sie uns Zeitnah helfen und welche Kosten würden dabei entstehen?

Mit freundlichen Grüßen

...

 



 

 



 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 27. Februar 2024 09:18
An: ...
Betreff: Umgang mit den Kindern nach Scheidung

Sehr geehrter Herr Thiel,

im Internet habe ich von Ihrem Angebot gelesen über den Jugendhilfekontext.

In der nächsten Woche wird ein gerichtliches Verfahren darüber entscheiden, in welchem Umfang ich meine Kinder wieder sehen darf (mein Exmann setzt derzeit eigenmächtig das Umgangsrecht aus und hat das alleinige Sorgerecht beantragt).

Dazu gibt es eine lange Vorgeschichte. Nun hoffe ich auf Ihre Hilfe, damit ich für die Zukunft meiner Kinder und mich selbst besser weiß, mit bestimmten Situationen umzugehen.

Aus diesem Grund bitte ich um Rückmeldung und bin wie folgt erreichbar:

...

 

 

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 26. April 2023 17:17
An: ...
Betreff: Anfrage Familienberatung/-therapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

meine Expartnerin und ich sind im Rahmen eines Sorgerechtsstreits auf der Suche nach einer Familienberatung/-therapie.

Aus unserer sehr Konfliktbehafteten Beziehung die bis März 2021 andauerte, ist ungewollt eine wunderbare Tochter hervorgegangen.

Nun befinden wir uns seit Februar wegen Umgang und Sorgerecht vor Gericht, da die Konflikte kein Ende fanden.

Aus einer Verhandlung vor dem Familiengericht im März diesen Jahres wurde beschlossen, dass wir bezüglich des von mir beantragten Mitsorgerechts aufgrund der weiterhin andauernden Konflikte eine Familienberatung aufsuchen sollen um diese Auseinandersetzungen als Grundlage auch zum Wohle unserer Tochter möglichst beizulegen.

Seitdem bin ich auf der Suche nach geeigneten Therapeuten die uns hier unterstützen können.

Ich würde mich freuen wenn Sie mir eine Rückmeldung geben könnten, ob sie überhaupt Kapazitäten frei haben und wenn ja wie sich eine Therapie bestmöglich bei Ihnen gestalten könnte.

Mit freundlichen Grüßen

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 13. März 2023 13:22
An: ...
Betreff: Familienberatung - Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich gerne beraten lassen im Thema Umgangsrecht.

Vorab: Von dem Kindsvater habe ich mich getrennt und habe von Beginn an das alleinige Sorgerecht.

Nun möchte er das gemeinsame und ich stimme diesem aus diversen Gründen nicht zu.

Jetzt nehmen die Streitigkeiten überhand, er wird in Gesprächen laut wenn er seinen Willen nicht bekommt oder ihm jegliche Argumente fehlen.

Das macht den Umgang nicht sonderlich leicht.

Auch eine Art Drohungen wie: “ich würde die Konsequenzen noch zu spüren bekommen” oder “er ist über mein Leben mehr im Bilde als ich denke und mir lieb ist” fallen regelmäßig.

Einen Termin zur Beratung beim Jugendamt hatte ich bereits alleine und mit dem Kindsvater, dennoch möchte ich mir mehr Meinungen und vielleicht andere Methoden anhören um ordentlich handeln zu können.

Sollten Sie dafür die falsche Anlaufstelle sein wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir noch andere Beratungsstellen nennen können.

Mit freundlichen Grüßen

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ‪‪...
Gesendet: Dienstag, 28. Dezember 2021 12:16
An: ...
Betreff: Beratung wegen Trennung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich brauche Hilfe und Unterstützung in Bezug auf eine Trennung vom Ehemann.

Ich habe herausgefunden das mein Ehemann eine geliebte hat und mich seit einiger Zeit betrügt und die Zeit belogen hat.

Wir haben zwei kleine Kinder (2, jahre und 12 Monate).

Ich fühle mich sehr schlecht und weiss grad nicht so recht wie es weiter gehen soll.

Ich bin noch bis zum 31.2.22 in Elternzeit und fange ab dem 1.4.22 wieder zu arbeiten an.

Momentan befinde ich mich mit den Kindern bei meiner Mutter im Urlaub. Komme am 5.1.22 zurück.

Ich habe ihn gebeten auszuziehen was sich grad schwierig gestaltet.

Ich habe Angst das er mir die Kinder wegnehmen will und mit welchen Gedanken ich mich absolut nicht anfreunden kann und will ist, dass seine neue Frau meine Kinder sehen, sprechen, anfassen, beeinflussen wird. Wie kann ich das verhindern?

Wohin muss ich mich wenden? Was kann ich tun?

Ich möchte kein böses Blut mit ihm. Er ist der Vater und kann die Kinder jederzeit sehen, er muss sie auch bald vormittags betreuen wenn ich wieder arbeiten gehe.

Jetzt im Urlaub telefonieren wir einmal am Tag.

Ich bin ja gewillt aber ich will das alles ohne diese Frau. Ich möchte da Kontaktverbot erwirken. Kann ich das machen und wenn ja wie?

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 28. Dezember 2021 17:50
An: ...
Betreff: AW: Beratung wegen Trennung

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Ein Kontaktverbot gegen die Frau im Beisein des Vaters hätte bei Gericht sicher keine Chance, es sei denn die Frau ist psychisch erheblich gestört, gewalttätig oder suchtmittelabhängig.

Falls Sie hier in dieser schwierigen Situation eine konstruktive Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

...

Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ....
Gesendet: Freitag, 17. Dezember 2021 09:03
An: ...
Betreff: Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich melde mich bei Ihnen, weil es zur Zeit in der Ehe meiner Schwester ein paar Differenzen gibt, die scheinbar nicht ohne Hilfe zu lösen sind.

Leider kann ich selber nicht viel tun, weil ich nicht aufs Spiel setzen möchte, dass ich meine 4 jährige Nichte nicht mehr sehen kann oder als parteiergreifende Person noch mehr Schaden anrichte.

Meine Schwester und ihr Mann können leider nicht mehr kommunizieren, ohne dass es zu Streitereien kommt. Leider ist die Situation so verfahren, dass eine noch so kleine Aussage stundenlanges Ignorieren oder Türen knallen zur Folge hat.

Nun melde ich mich bei Ihnen, in der Hoffnung, dass Sie meiner Schwester einen Lösungsansatz vorschlagen können, wie man eventuell besser in ein Gespräch mit Ihrem Mann geht.

Als Scheidungskind möchte ich wirklich vermeiden, dass meiner Nichte das gleiche Schicksal ereilt.

Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung von Ihnen freuen.

Vielen Dank im Voraus!

...

 

 

 

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 27. November 2021 11:33
An: ...
Betreff:

Sehr geehrter Herr Thiel,

im Zuge eines Sorgerechtsstreits sind die Fronten sehr verhärtet zwischen Kindsmutter und mir, dem Vater.

Wir haben beide geteiltes Sorgerecht. Der Kleine, 10 Monate, wohnt derzeit bei der Mutter in ... .

Die Umgangszeiten sind gerichtlich geregelt allerdings wird sich nicht daran gehalten und es kommt immer wieder zu Umgangsvereitelung, weshalb in der Verhandlung jetzt echt geschaut wird das Geldstrafen angedroht werden.

Allgemein wollte ich einfach schauen ob eine Umgangspflegschaft durch sie möglich ist. Vom Gericht wurde das "empfohlen".

Melden sie sich jeder Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 3. September 2021 20:39
An: ...
Betreff: Anfrage

Sehr geehrter Herr Thiel,

als geschiedener und neu verheirateter Vater von insgesamt fünf Kindern (vier aus erster Ehe), eine kleine Tochter mit meiner jetzigen Frau, habe ich in den vergangenen Jahren zunehmend feststellen müssen, dass die Situation zwischen meiner früheren Frau und mir, bezogen auf die Kinder, die zum Teil bei der Mutter in ... und zum Teil bei uns in ... leben (bzw. lebten, der älteste Sohn ist zum Studium in ...), nicht einfacher wird.

Im Sommer ist dann die Situation so eskaliert, dass nun vor Gericht das Umgangsrecht für zwei der Kinder von mir geklärt werden muss. Im Gespräch mit der Fürsprecherin, die das Amtsgericht ... für die Kinder benannt hat, kamen wir heute darauf, dass eine Familientherapie bzw. eine Familienaufstellung sinnvoll sein könnte. Ich habe mit ... einen Ort gesucht, der in der Mitte liegt.

Gäbe es denn Kapazitäten, bei Ihnen ggf. ein Erstgespräch zu führen bzw. später auch therapeutische Wege zu gehen, falls das angezeigt sein könnte? Das wäre sehr schön.

Vielleicht können wir mal telefonieren oder einen Gesprächstermin machen?


Mit freundlichen Grüßen,

...


 

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