Umgangsausschluss

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 





 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 11. September 2024 16:02
An: ...
Betreff: Ich weiß nicht mehr weiter...

Sehr geehrter Herr Thiel,

 

Ich wende mich an Sie weil meine Tochter, ich und auch die Kindsmutter in einer fast aussichtslosen Lage feststecken und dringend Hilfe benötigen.

Kurzabriss:

 

KM und ich kennen uns seit 7 Jahren. Sie war schon immer sehr Karriereorientiert und ihre ganze Familie ist in der Landeskirchlichen Gemeinschaft organisiert. Zudem ist sie 10 Jahre jünger wie ich (34).

 

Als wir uns kennenlernten war uns beiden klar dass ihre Familie (ins Besondere ihre mutter) eine Beziehung zueinander niemals dulden würde, weil ich nicht dieser Gemeinschaft angehöre. Sie erzählte zudem dass sie in ihrer Kindheit oftmals grundlos geschlagen wurde und sich als älteste von 6 Geschwistern und diese kümmern und die Verantwortung für sie übernehmen musste. Dann haben wir vor 6 Jahren eine Tochter bekommen und so "musste" ich dann doch für die Gemeinschaft ihr Freund werden.

 

5 jahre lang lief soweit eigentlich alles ganz gut, wobei unser Verhältnis zueinander nie mehr das selbe war wie bevor ihre Familie überhaupt von mir wusste. Aus heutiger Sicht war und ist sie ihrer Mutter absolut hörig auch gegen die eigenen Erfahrungen und Überzeugungen. Meines Erachtens nach reicht die bloße Erwartungshaltung ihrer Mutter um sie entsprechend Handeln zu lassen, was in der Vergangenheit schon dazu führte, dass eine beim JA getroffene Umgangsvereinbarung nur wenige Tage später wieder von ihr gebrochen wurde.

 

Das JA wurde durchweg informiert und blieb untätig bis zum völligen Kontaktabbruch vor etwa einem halben Jahr. Mittlerweile hat das Amtsgericht .... diesen plötzlichen Kontaktabbruch sogar mit einem Umgangsausschluss legitimiert und stützt sich dabei auf die Aussage von Herr ... vom Jugendamt ... . Dieser wiederrum kam noch 3 Wochen vor dem Gerichtstermin in Anwesenheit einer Zeugin zur selben Einschätzung wie ich, nämlich dass das gemeinsame Kind (5j) systematisch entfremdet werden soll und dies eine kindswohlgefährdung darstellt. Ihm wären aber die Hände gebunden und ich solle zum Gericht gehen.

 

3 Wochen später bei der Verhandlung gab es keinerlei neue Erkenntnisse, nur die Aussage der Mutter dass ich ihr vor 7 Jahren mal gesagt habe dass ich Drogen konsumiere. Eine Kindswohlgefährdung oder nähere Details werden von ihr nicht mal behauptet. Sie kann dazu auch garnicht mehr sagen, da ich der Meinung bin drogen haben bei einem Kind nichts verloren und Familie und Konsum all die Jahre strikt voneinander getrennt und mich auch nach ihrer Aussage vorbildlich um unsere Tochter gekümmert habe. Das Jugendamt empfahl mir seit dem eine Haarprobe abzugeben, was ich auf Grund der Ermangelung eines Grundes für eine solche ablehne, zumal es zwischen mir und der Kindsmutter keine Unklarheiten dahingehend gibt.

 

Vor Gericht wurde weiterhin immer nur auf diesen unsinnigen Test gekocht und alles andere spielte keine Rolle mehr. Herr ... ist der Anwältin von der KM gut bekannt, wie diese mir gegenüber selbst einräumte. Dieser Herr ... sprach sich für einen Umgangsauschluss aus, obwohl ihm sämtliche Umstände (auf die ich im folgenden genauer eingehen werde) bekannt gewesen sind und er ja selbst die laufende Entfremdung als solches erkannte.

 

Der Gipfel der Unverschämtheit stellte eine Unterbrechung der Verhandlung auf Wunsch Herr ...s dar, in der er mich nötige. Unter vier Augen sagte er wörtlich zu mir:"Wenn sie jetzt diesem Test nicht zustimmen, dann muss ich ihre Kontaktversuche ebenfalls negativ für sie werten!"

 

Ich ging natürlich nicht darauf ein und er warf mir auch diese trotz Umgangspflicht vor, woraufhin ich ruhig und gefasst den Gerichtssaal verließ, da offensichtlich im Vorfeld Absprachen stattgefunden hatten. Dies wiederrum interpretierte man dann als mangelnde Impulssteuerung. Dabei hatte sie doch ganz gut funktioniert, immerhin hatte Herr ... kein blaues Auge.

 

Was sich für meine Tochter in einem halben Jahr gebessert haben soll bleibt schleierhaft. Meiner Meinung nach ist sie nur ein weiteres halbes Jahr Manipulationen ausgesetzt, wird erneut vernommen werden müssen und der derzeitige Loyalitätskonflikt in den sie bewusst vom neuen Lebensgefährte der Mutter getrieben wurde, welcher ihr auch suggeriert sie müsse Angst vor mir haben (was eine Körperverletzung darstellt), wird sich nur weiter verstärkt haben und sich ihre Ängste gefestigt. Die Entfremdung also ausgebaut und die Symptome unumkehrbar gefestigt. Derzeit wie gesagt Null Kontakt zur Tochter und auch zur Mutter nicht, welche sich selbst in einer Lage befindet in der sie garnicht anders handeln kann, weshalb eine gerichtliche Regelung so wichtig gewesen wäre.

Zu den entscheidenden Hintergründen die die Lage so schwierig machen:

Die KM ist wie bereits erwähnt bis heute Opfer der Gewalt ihrer Mutter. Diese trifft wirklich jede ihrer Entscheidungen durch emotionale Erpressung. Bestes Beispiel für das Ausmaß: als sich die gemeinsame Tochter die Hand verbrannte, rief die KM keinen Notarzt oder fuhr in die Notaufnahme, sondern rief ihre Mutter an, die aus der Entfernung die Lage ja nicht mal einschätzen konnte und fragte was zu tun sei. Sie hat also schwere psychische Schäden durch die jahrelangen, auch körperlichen Misshandlungen der Mutter erlitten und leidet bis heute darunter. Richtige Freunde außerhalb der Christlichen Gemeinschaft hat sie nicht.

Zur Trennung kam es vor etwas mehr wie einem Jahr weil sich die KM mit ihrem jetzigen Freund zu meinem Geburtstag in einem Hotel verabredete. Dies flog auf und bevor ich sie abserviere, hat sie mich abserviert. Ich muss allerdings dazu sagen, dass das nicht überraschend kam, da auch ich bis zur Schwangerschaft "nur" Liebhaber der KM gewesen bin. Diese verfügt wohl auf Grund der Misshandlung durch ihre Mutter über kein eigenes Selbstwertgefühl und ist immer auf den Zuspruch von außen angewiesen. Nach eigener angabe ist sie deshalb bisher auch jedem Freund fremd gegangen. Für mich kam das also nicht überraschend und ich war mir die ganze Zeit über die Umstände im klaren. Neid, Eifersucht oder ähnliches kann ich ruhigen gewissens verneinen, mir geht es wirklich nur um das Wohl unserer Tochter sowie das der KM.

Denn die KM befindet sich in einer Lage in der es ihr nicht möglich ist dem verlangen von unserem Kind nach beiden Elternteilen nachzukommen und sie vor ihrem Lebensgefährte zu schützen. Denn dieser ist die treibende Kraft hinter der stattfindenden Entfremdung. Zunächst wurde mir die gemeinsame Tochter direkt nach der Trennung einen Monat lang vorenthalten, wärend er sich sofort als Papa aufspielte. Das weckte in mir schon den Verdacht dass er die KM in der Hinsicht beeinflusst. Doch ich war auch Eben erst abserviert worden, also schrieb ich mein Bauchgefühl diesem Umstand zu, ließ aber nicht locker und es kam zu einer Umgangsvereinbarung, die die KM kurze Zeit später wieder brach. Unter Tränen wie ich anmerken möchte und gegen den ausdrücklichen Wunsch der gemeinsamen Tochter. Grund dafür war die Erwartungshaltung der Mutter. Diese sagte bereits zu mir:"Wieso klappt das eigentlich bei anderen Familien dass die Kinder ihre Kinder bloß alle 14 Tage sehen und bei euch nicht?" Wobei man bedenken muss dass wir in einer Kleinstadt (...) wohnen und das Kind auf Grund der Berufstätigkeit der KM mehrmals die Woche nach der Kita betreut werden muss.

 

Auch über den ersten Kindesentzug war das JA informiert. Im Februar setzte ich das JA auch über die familiären Hintergründe in Kenntnis. Umfangreich und schriftlich. Meiner Meinung nach und mit meinem jetzigen Wissensstand hätte Herr .... der weitere Verlauf da schon klar sein müssen. Zwischen dem ersten Kindesentzug und dem völligen Kontaktabbruch normalisierte sich die Situation zunächst und ich betreute die gemeinsame Tochter zum Schluss 3x die Woche und sie übernachtete alle 14 Tage bei mir.

Dem Kontaktabbruch vorausgegangen waren Streitereien bezüglich des Sorgerechts. Da ich selbst nicht wusste wie ich meiner Verantwortung als Vater gerecht werden kann, da ich vor .... Geburt tatsächlich schwerstkriminell und drogenabhängig gewesen bin, verzichtete ich damals darauf das gemeinsame Sorgerecht einzufordern. Aus heutiger Sicht ein Fehler, denn ich zog nach ..., wechselte den Freundeskreis und verschrieb mich ganz der Familie. Ich kümmerte mich aufopferungs- und liebevoll um unsere Tochter um der KM ihre Karrierebestrebungen zu ermöglichen. Heute ist sie stellvertretende ..., sowie erfolgreiche Influenzerin im Bereich ... und dort führend in Deutschland. Ich freue mich für Sie, da Ihr das an sich gut tut gerade im Hinblick auf Ihr Selbstwertgefühl. Das gemeinsame Sorgerecht wollte ich um sicherzustellen dass es solche Kontaktabbrüche nicht mehr geben wird und weil es letztes jahr zu einem Vorfall mit der Mutter der KM gab, der verdeutlichte wie dringend unsere Tochter vor der Mutter der KM geschützt werden muss:

 

Jedes Jahr fährt die kleine mit den Großeltern und den kleineren Geschwistern der KM in den Urlaub an die Ostsee. Dabei erkrankte unsere Tochter schwer. Es wurde jedoch kein Arzt aufgesucht und auch wir als Eltern nicht informiert, sondern die Kleine regelrecht sich selbst überlassen, was dazu führte dass sie nach ihrer Rückkehr auf mein drängen hin in der Notaufnahme ärztlich untersucht und anschließend eine Woche lang stationär behandelt werden musste. Dies traumatisierte sie so sehr, dass sie aus freien Stücken heraus mit gegenüber ihre berechtigten Ängste vor einem erneuten Urlaub mit der Oma äußerte. Aus meiner Sicht war und ist es auch unverantwortlich die Kleine wieder alleine von der Mutter der KM betreuen zu lassen, zumal die KM sowie einige ihrer Geschwister deutliche psychische Folgen ihrer "Erziehung" erlitten haben. Trotz des anfänglichen Entsetzens über das Handeln ihrer Mutter, zeigte die KM bereits frühzeitig durch das nicht klar Stellung beziehen, dass der Kindswille wieder einfach manipuliert und die kleine mit in den Urlaub geschickt werden würde, was auch so gekommen ist nach dem Kontaktabbruch. Dabei ist auch zu erwähnen dass unsere Tochter bei der richterlichen Vernehmung gegenüber einer wildfremden Person als aller erstes angab bald in den Urlaub an die Ostsee zu fahren und sich sehr darauf zu freuen. In wie weit das untypisch für eine 5 jährige ist, kann ich nur spekulieren. Durch ihre Willensäußerung mir gegenüber Monate vorher, kann ich aber mit Gewissheit sagen dass es sich dabei um Manipulation handelt.

Beim Thema Manipulationen muss ich nochmal auf den neuen Lebensgefährte zu sprechen kommen. Dieser gehört natürlich zur Freude der Familie auch der christlichen Gemeinschaft an und wurde entsprechend mit offenen Armen empfangen. Doch mein erstes Bauchgefühl schien sich schon bald zu bestätigen weil unsere Tochter immer wieder berichtete dass er ihr sagte sie dürfe mir dies oder jenes nicht sagen. Dabei war ihr sichtlich unwohl, was aus dem daraus resultierenden Loyalitätskonflikt zurückzuführen ist. Dabei handelte es sich ausnahmslos um belanglosigkeiten wie dass die beiden zb Farbe vom Boden gekratzt haben. Ich wusste sowieso dass die beiden miteinander verkehren, was nur einen Schluss zulässt, nämlich dass die gemeinsame Tochter da bereits intensiv von ihm bearbeitet wurde um meine ex über die Tochter an sich zu binden. Schließlich übernimmt er jetzt die Betreuung der gemeinsamen Tochter, was ihn für meine Ex unentbehrlich macht.
Als ich die KM darauf ansprach, tat sie das jedes mal als Fantasie der Tochter ab.

Bei einem weiteren Vorfall nach dem Kontaktabbruch traf ich durch Zufall den neuen Lebensgefährte beim Abholen meiner Tochter. Ich freute mich riesig sie wenigstens mal zu sehen und stieg vom Fahrrad. Sie hielt sich jedoch zu meiner Verwunderung die Ohren zu und lief schnell zurück in die Kita. Ich stand völlig entgeistert da, kam sie doch sonst immer freudigst angerannt wenn ich sie abholte und es gab und gibt keinen Grund der ihr Verhalten rechtfertigen würde. Ich fragte entgeistert in etwa:"Was ist das denn?" Worauf hin der neue Lebensgefährte lautstark anfing rumzubrüllen. Es fielen Sätze wie "siehst du was du wieder getan hast!?" Ich hatte garnichts getan, mich nur gefreut meine Tochter wiederzusehen, mehr nicht!

Zum völligen Kontaktabbruch kam es nachdem die KM bei einem Streit in Abwesenheit der gemeinsamen Tochter versuchte unerlaubt mein Treppenhaus zu betreten und dabei eine Scheibe der Haustür zerbrach. Ich fuhr darauf hin zum Jugendamt wo leider keiner mehr da war, sie erstattete Anzeige gegen mich. Jedoch war ihr die Tragweite bereits bewusst und so entschuldigte sie sich am folgetag per SMS bei mir für ihr Fehlverhalten. Ich entgegnete, dass es wohl langsam an der Zeit wäre eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben, da ich ein gemeinsames Sorgerecht für das beste für die gemeinsame Tochter halte, solche Vorkommnisse sich aber negativ vor Gericht auf sie auswirken würden. In der Folge hatte ich noch einmal planmäßigen Umgang mit der gemeinsamen Tochter und die KM suchte auf Anraten des Lebensgefährten eine Anwältin auf, die wohl auch seinen Vater gerichtlich vertritt. Dort unterzeichnete sie eine Erklärung von ihr vertreten zu werden. Diese Anwältin untersagte mir dann in einem Schreiben den weiteren Umgang mit meiner Tochter. Der Vorfall mit der Scheibe würde auf Drogenkonsum hindeuten. Zudem führte sie nachweisbare Lügen als Begründung an (zb würde ich in der Wohnung übermäßig vor dem Kind rauchen, dabei hab ich noch nie in Anwesenheit oder Sichtweite des Kindes geraucht. Nicht ein einziges Mal und das obwohl ich leider seit fast 20 Jahren Raucher bin)

 

Ich rief die Anwältin an und fragte was der Mist soll und teilte mit dass ich das dem Jugendamt melden werde. Da wurde ich bereits von ihr ausgelacht und der zuständige Mitarbeiter Herr ... von Ihr benannt und auffallend bedacht, aber zuversichtlich geäußert mit ihm hätte sie auch schon zu tun gehabt.

 

Da an diesem Tag wieder papa-tag gewesen wäre, fuhr ich zur Kita um zu schauen ob die kleine überhaupt abgeholt wird. Grund dafür war dass meine Ex und ich eigentlich die Abmachung getroffen hatten an den Umgängen 3x die Woche festzuhalten, egal ob und wie wir zwei uns streiten. Zudem sagte sie selbst mal zu mir ich solle mich egal was kommt bitte immer um die Kleine kümmern weil sie mich so sehr liebt.
An der Kita kam natürlich niemand um die Kleine abzuholen, also informierte ich die KM und die Anwältin per Nachricht und holte die Kleine wie sonst auch an Papa-tagen ab. Zu meiner Verwunderung wurde auch ihr früh noch durch die KM mitgeteilt dass Papa-tag mit Übernachtung wäre und ihr Rucksack entsprechend gepackt. 2h später holte die KM selbst unter Tränen die Kleine Bei mir ab.

 

Es liegt die Vermutung nahe, dass die KM vom Untersagen des Umgangs durch die Anwältin nichts wusste und die Anwältin dies auf eigene Faust hin tat. Ob auf Bitten der Mutter der KM hin oder um dem Vater des neuen Lebensgefährten oder ihm selbst ein Gefallen zu tun kann ich nicht sagen. Als sicher erscheint mir jedoch dass die KM auf Anraten der Anwältin auch sofort den Kontakt zu mir komplett abbrech. Ich wurde überall blockiert, Nachrichten nicht beantwortet und auf Klingeln nicht reagiert.
Um die Belastung für das Kind zu minimieren unternahm ich kontaktversuche schon nur noch wenn sie in der Kita war. Dabei fiel sehr schnell auf dass die KM alleine Kontaktversuche ignorierte, während solche Versuche direkt anzeigen zur Folge hatten wenn ihr neuer Freund zugegen gewesen ist. Der letzte Versuch (freund war zugegen) bestand aus genau 1x klingeln und als wieder keiner öffnete, hinterließ ich im Briefkasten eine Abhandlung aus dem Internet zum Thema "wie kann ich meinem Kind den Umgang ermöglichen wenn ich meinen Ex einfach nicht mehr leiden kann". Dies hatte eine Gefährderansprache der Polizei früh morgens bei mir zur Folge. Mir wurde von mehreren Beamten unter Anderem mit dem anbringen einer Fußfessel gedroht. Die Anwältin der KM hatte den Beamer bewusst falsche Informationen gegeben, sodass die auf Grund von Stalking und nachstellen bei mir waren. Von einem gemeinsamen Kind und meiner Umgangspflicht wussten sie nichts. Dies war wohl der Versuch mich einzuschüchtern.

Ich versuchte im Vorfeld mehrmals mit dem neuen Lebensgefährte Kontakt aufzunehmen um auf ein Miteinander im Sinne der Tochter hinzuwirken. Vergeblich! Ich wurde ignoriert und wenn man sich Zufällig traf, ergriff er regelrecht die Flucht. Heute würde ich sagen er wusste schon warum. Ich war damals eher verwundert.
Zum gerichtstermin kam er jedoch mit und griff mich in den Gängen des gerichts während der Vernehmung der Tochter verbal an. Die Verhandlung lief wie bereits geschildert katastrophal, vor allem für unsere Tochter. Während ihrer Vernehmung zeigten sich deutliche Anzeichen einer Entfremdung und wiedersprüche. So sei es bei mir wir im Wunderland und sie dürfe ganz viel Fernsehen (ich hab seit über 10 Jahren keinen mehr), zu mir wolle sie aber nicht. Auf die Frage was man denn verbessern könne um das zu ändern wich sie dann aus und blockte ab. Es wurde leider nicht gefagt warum sie denn solche Angst vor mir hat.

 

Ich konnte die Begründung für einen Haartest als reine Schutzbehauptung anhand der SMS der KM entlarven. Neue Gründe wurden nicht genannt, auch keine Kindswohlgefährdung behauptet. Einzig die Aussage der KM dass ich sie 2 Jahre vor der Geburt unserer Tochter aus meinem Verantwortungsbewusstsein heraus und aus freien Stücken über Meinen drogenkonsum informierte sollte als Begründung her halten, was meiner Ansicht nach sehr dürftig war um meine Grundrechte aufzugeben. Dennoch wurde von allen Seiten darauf gepocht. Ich verneinte mit Sicherheit an die 40x eine solche Frage. Dann wurde ich von Seiten des JA wie beschrieben genötigt und nachdem das gescheitert war, wurde der Umgangsausschluss empfohlen, die verfahrensbeiständin (bis dato zu dem Entschluss gekommen ein begleiteter Umgang auf Grund der Ängste mit dem Ziel wieder normale umgänge stattfinden zu lassen sei das beste....was ich so im übrigen auch dem JA im Vorfeld bereits genau so vorschlug) schloss sich dem einfach nur an. Die ganze Situation dort im Gericht machte einen abgesprochenen Eindruck, da es so extrem sinnfrei war. Zb wurde alles was ich sagte mit den Worten "wir wollen nicht in der Vergangenheit wühlen, wie wollen doch nach vorne schauen!" Abgeblockt um direkt im Anschluss haarproben zu verlangen und urinkontrollen abzulehnen. Auch begleitete Umgänge lehnte das JA ab mit der Begründung die Begleitperson könne ja nicht sicherstellen dass ich nichts genommen habe.

Ich habe natürlich Rechtsmittel eingelegt nachdem ich meine Anwältin nach dieser Verhandlungen in der sie sich anfänglich quasi auf die Gegenseite schlug von mir und den wahren Hintergründen überzeugen können, doch eine Entscheidung des OlG kann dauern. Bis dahin ist der Umgangsausschluss dann auch schon fast vorbei, die Lage meiner Tochter noch weiter verschlechtert, sie noch weiter entfremdet und bis dahin setzt sich der Missbrauch durch den neuen Lebensgefährten und ihrer Oma an ihr fort. Wird diese kleine Kinderseele Strapazen ausgesetzt, denen sie nicht gewachsen sein kann.

Die Hauptproblematik ist derzeit dass die KM nicht in der Lage ist dem entgegen zu wirken, da sie auf Grund des fehlenden Selbstwertgefühls auf Zuspruch von außen angewiesen ist. Da sie keine Freunde außerhalb der Gemeinschaft hat und diese natürlich begrüßt dass der neue Papa einer von ihnen ist und der neue Partner selbst eigene Interessen mit unserer Tochter verfolgt, hat sie keine andere Wahl wie das alles mitzuspielen auch wenn sie selbst weiß was sie der kleinen damit antut. Ich rechne ihr dabei hoch an, dass sie nie gelogen oder etwas unwahres behauptet hat. Die Vorwürfe hat dann ihre Anwältin daraus konstruiert und diese waren und sind eigentlich lächerlich. Daher mach ich ihr auch keinen Vorwurf, sondern sehe sie bei dem ganzen auch nur als Opfer wie mich und die gemeinsame Tochter. Sie kann unsere Tochter nicht schützen, da ihre Mutter das ganze begrüßt und sie alle Entscheidungen trifft. Zudem würde sie sich sofort wertlos fühlen, wenn das Lob und der Zuspruch von ihrer Familie und der Gemeinschaft/ihren freund wegbrechen würde.

Der neue Freund präsentierte sich nach der Verhandlung noch als Sieger und verhöhnte mich wenige Tage danach noch aus dem Auto heraus als er an mir vorbei fuhr.

Morgen ist der Geburtstag meiner Tochter und ich bin wirklich am Ende meiner Kräfte. Unzählige Emails habe ich dem Jugendamt geschrieben und darum gebeten der KM und unserer Tochter endlich die Hilfe zukommen zu lassen, die die beiden in dieser schwierigen Lage brauchen. Ich habe mit vorgesetzten des Herr ... gesprochen, doch es wird zunehmend klar, dass offensichtliches geleugnet wird um diesen ... zu decken, da sein Verhalten bei Gericht durchaus straftatbestände erfüllt und die Folgen für unsere Tochter einfach ignoriert werden. So zeigen sich klare Entfremdungserscheinungen bei der Vernehmung und die extrem belastende Situation erkannt, mir gesagt ich könne mich an den ASD wenden wenn ich nicht mit der Situation klar komme, sieht im gleichen Atemzug aber kein Problem darin dass meine Tochter ja in der gleichen Situation steckt, bloß ohne Möglichkeit sich zu wehren, ohne ihre Gefühle einordnen zu können und mit einer andauernden Körperverletzung zumindest von Seiten des neuen Freundes der KM! Auch die Entfremdung wird weggeleugnet, obwohl es für eine 5 jährige wohl doch sehr untypisch ist einen Elternteil abzulehnen ohne dass es einen entsprechenden Grund dafür gibt der das rechtfertigen würde.

Ich hab vergeblich versucht über das Jugendamt die Möglichkeit zu bekommen meiner Tochter wenigstens ein Geschenk zukommen zu lassen, da nach Angaben der kindsmutter keine meiner Briefe oder Bilder die kleine bisher erreicht haben. Jedoch ist davon auszugehen dass mein Fehlen morgen und auch das Fehlen eines Geschenkes von mir weitere negative Einflüsse auf die Entwicklung der kleinen haben werden. Ins besondere auf ihr Selbstwertgefühl. Damit wird die Entfernung von Seiten des neuen Lebensgefährten und der christlichen Gemeinschaft ins Besondere der Mutter der KM weiter vorangetrieben und alle machen mit! Ob aus reiner Gefälligkeit, Faulheit oder fachlicher inkompetenz kann ich nicht sagen. Jedoch lässt die Art und Weise und die getroffenen Aussagen Meiner Meinung nach keinen anderen Schluss zu, wie dass hier ganz bewusst die Entfremdung vorangetrieben, unsere Tochter durch Dritte zum verfolgen eigener Ziele missbraucht und die Folgen für unsere Tochter einfach in Kauf genommen werden.

Diese Christliche Gemeinschaft hat überraschend viel Einfluss, so ist die beste Freundin der Mutter der KM im näheren Umfeld des Landrates oder Oberbürgermeisters tätig. In wie weit sie diese Einflüsse derzeit nutzen kann ich mit Sicherheit nicht sagen, jedoch würde es mich nicht wundern.

 

Die KM selbst ist eine wirklich tolle, junge Frau die derzeit jedoch völlig ihrem missbräuchlichem und übergriffigen Umfeld ausgeliefert ist und ich bin seit nunmehr einem halben Jahr gezwungen Tag ein Tag aus mit anzusehen und zu wissen das meine Tochter völlig entmenschlicht, instrumentalisiert und ihr eigener, freier wille gebrochen wird. Dass mein kleines Mädchen missbraucht wird wärend man mit dem Finger auf mich zeigt. Und zu allem Überfluss noch Straftatsbestände erfüllt werden um dem ganzen einen legalen Anstrich zu verpassen und um den zu wahren keiner meiner Tochter und ihrer Mutter helfen will.

Ich sag es ihnen ganz ehrlich: ich kann nicht mehr Herr Thiel. Das zu ertragen wird zunehmend schwerer. Ich bin schon nur noch stundenweise zuhause um den zweien nicht zu begegnen, da ich ja schon in der derzeitigen Situation nicht wieß wie ich damit umgehen soll. Wie soll das dann eine verängstigte 5 jährige!? Ich weiß von den Misshandlungen unter denen meine Ex bis heute leidet, weiß dass einer ihrer Brüder noch im Grundschulalter einnässte und ein anderer erst letztes Jahr Wochen lang in stationärer psychologischer Behandlung gewesen ist. Ich weiß was diese Mutter meiner Tochter bereits angetan hat und muss ihr dreckiges grinsen ertragen wenn sie im Auto mit meiner Tochter an mir vorbei fährt, da diese Person sich jetzt halt um die Betreuung meiner Tochter kümmert und damit die Defizite in ihrem eigenen Leben versucht zu kompensieren. Zum anderen sehe ich mich einem Lebensgefährte gegenüber der charakterlich der Mutter sehr ähnlich zu sein scheint und ebenfalls meine Tochter für eigene Zwecke entfremdet und missbraucht.

 

Einem Jugendamt welches solch skrupelloses und kriminelles Handeln zunächst unterstützt und fördert und dann untätig bleibt und offensichtliches treist leugnet um das kriminelle Handeln zu decken und Nicht als Fehleinschätzung auffliegen zu lassen. Die Familienhilfe der Diakonie .... fragte mich nur was ich bei denen will, als ich mir dort Hilfe ins Besondere im Umgang mit der KM erhoffte. Wäre ja auch zu schön und einfach gewesen Tipps in Sachen Kommunikation zu erhalten. Vielleicht ließe sich damit ja einiges in Zukunft für sie leichter gestalten. Aber nichts!.......in Anbetracht der Tatsache dass diese die Mutter der KM früher betreuten und sich da Missbrauchsvorwürfe in der Zeit der Betreuung sehr schlecht machen aber auch irgendwie nicht verwunderlich.

Fakt ist einfach dass meine Tochter und ihre Mutter täglich emotionalem Missbrauch ausgesetzt sind und beide dringend Hilfe benötigen! Ins besondere unsere gemeinsame Tochter, da sie weiterhin entfremdet wird und dabei ist den einzigen zu verlieren, der sie als freies, eigenständiges Lebewesen wahrnimmt und ihr ihre eigenen Bedürfnisse und Ansichten zugesteht und jeden Tag aufs neue für ihre kleine Kinderseele kämpft. Sicher auch weil ich ihre mom so gut kenne und weiß wie sehr sie unter ihrem vermeintlichen dicken panzer und ihrer vorgetäuschten Selbstständigkeit unter dem was ihr angetan wurde leidet! Wie sehr es sie schmerzt gegen dir eigenen Überzeugungen zu Handeln und wie machtlos die in solchen Momenten dann ist! Ich hab miterlebt wie sehr sie unter der Zeit mit mir als Freund gelitten hat, aber gewiss nicht auf Grund meines verhaltens, denn ich hab das Mädel immer geliebt und keinen Zweifel daran gelassen. Auch als das mit uns ne aussichtslose Sache gewesen ist. Mir ist egal wen sie als Freund hat oder was sie tut solange es sie glücklich macht. Und was sie glücklich macht kann nur sie selbst wissen. Jedoch wage ich zu bezweifeln dass es sie auf Dauer glücklich macht ihrer Tochter ihren Vater vorzuenthalten, vor mir wegzulaufen bzw weglaufen zu müssen und die Interessen von Dritten entgegen ihrer eigenen Erfahrung und Überzeugung zu vertreten. Bei unserem letzten Aufeinandertreffen zug sie sich aus der Verantwortung indem sie sagte sie könne nix machen, das sei eine richterliche Entscheidung. Auf die Frage ob sie damit sagen will ich sei unserer Tochter ein schlechter Papa gewesen antwortete sie "das hat keiner gesagt oder behauptet".......sie tut mir nicht weniger leid wie unsere Tochter.

Zudem hat die Aussage Herr ..s oder die Zeugenbeeinflussung der Anwältin zur Folge, dass eine Meinungsäußerung von mir gegenüber der verfahrensbeiständin dazu führte, dass diese eine Gefahrensituation darin erkannt haben will und die KM darauf hin eigenmächtig "warnte". Richtig wäre "grundlos verängstigt" gewesen, denn nicht nur ich sondern auch keine der von mir dazu befragten Personen konnte aus dem geschriebenen eine Gefahrenlage, eine Drohung oder ähnliches ableiten. Ob das die Folge kognitiver Wahrnehmung von ihr ist oder auch das der Einflussnahme der Anwältin geschuldet ist, kann ich nicht sagen.

Ich bin halt einfach so, dass ich sage was ich denke und es mir egal ist wer was für eine Position inne hat. Wenn jemand ein arschloch ist, dann werde ich ihm das auch sagen, wenn auch ohne ihn zu beleidigen. Ich kann mich einfach nicht vor Leuten bücken und niederknien. Ich kann meinen Mitmenschen immer nur auf Augenhöhe begegnen und hab dann zwar auch kein Problem damit kritisiert zu werden, jedoch sollte diese Kritik dann schon konkret nachweisbar sein und nicht aus Behauptungen bestehen die den Fakten offensichtlich entgegen steht. Ein ums andere Mal habe ich mittlerweile schon an meiner Wahrnehmung gezweifelt durch das ganze, doch ich bin mir sicher dass ich nicht verrückt bin und sich alles genau so zugetragen hat! Genauso wie ich mir sicher bin dass es nie eine Gefährdung oder Nachteile für unsere Tochter gegeben hat, die sich auf Drogenkonsum zurückführen lassen. Und wenn, dann hätte die KM diese mit Sicherheit benannt um die Ziele der dritten entsprechend voranzutreiben.

Bitte entschuldigen Sie den umfang meiner schilderung! Auch wenn ich das Thema selbst schon nicht mehr hören kann, weils jeden Tag von mir bestimmt: irgendwie tut es trotzdem noch gut sich alles von der Seele zu schreiben und ich bin an einem Punkt an dem ich jede Gelegenheit nutzen muss die meine eigene psychische Gesundheit erhält, damit ich nicht daran zerbreche. Zumindest fühlt es sich so an. Und ich stehe ganz alleine mit dem ganzen da, da ich selbst eben keine Familie mehr habe und nicht viele Freunde geblieben sind nach meinem Abschied aus der Szene.

Es wäre schön Unterstützung zu erhalten....in welcher Form auch immer. Von anzeigen hab ich bisher auf Grund meiner wohlverhaltenspflicht gegenüber der KM abgesehen, zumal zb das Verhalten der Anwältin am Ende auch nur auf sie zurückfallen würde, da sie im Namen der KM handelt.

Es kann nicht sein dass einzelne kriminelle Leute ein komplettes System aushebeln, eine Mädel über Jahrzehnte hinweg seelisch und körperlich misshandeln können und wenn sie mutter wird gleiches bei ihrer Tochter durchziehen können und alle das ganze decken weil sonst ja noch mehr rauskommen könnte. Lassen sie das nicht zu, dass meiner Tochter das gleiche Schicksal droht wie ihrer Mutter......bitte!

Mit freundlichen Grüßen

 

...

 



 

 

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 20:03
An: ...
Betreff: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich bin auf der Suche nach einem Erziehungsbeistand. Dieser wurde gerichtlich angeordnet.

Könnten Sie eine Erziehungsbeistandschaft übernehmen? Ich bin mit meiner Tochter am ...11.2022 nach ... gezogen und würde mich freuen, eine Erziehungsbeistandschaft in Wohnortnähe zu haben.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

Beste Grüße

...





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 21:28
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Bitte senden Sie mir unverbindlich den Gerichtsbeschluss, damit ich mir einen Eindruck von dem Fall verschaffen kann.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 06:16
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft

Guten Morgen Herr Thiel,

Anliegend erhalten Sie das Verhandlungsprotokoll vom .... 2022, die Kindesanhörung vom ...11.2022 sowie der Beschluss (Gutachten).

Die Erziehungsbeistandschaft sowie der Hilfeplan ergeben sich aus dem Verhandlungsprotokoll.

Am ... .2022 bin ich mit meiner Tochter Tabea - Name geändert - nach Y-Stadt - Name geändert - gezogen. Das Gericht wurde darüber informiert, hat aber leider im Beschluss noch meine alte Anschrift aufgeführt.

Vorgestern hatte ich ein sehr gutes Gespräch mit dem Jugendamt der Stadt Y. Sofern der Erziehungsbeistand gerne mit diesem Jugendamt zusammenarbeiten würde und darüber hinaus das Jugendamt der Stadt X bereit wäre, den Fall nach Y abzugeben, könnte die Erziehungsbeistandschaft unter dem Jugendamt der Stadt Y stattfinden. Ich würde mich freuen, wenn dies so möglich wäre; deshalb habe ich den HzE Antrag der Stadt X auch noch nicht unterschrieben.

Für den Fall, dass Sie die Erziehungsbeistandschaft übernehmen könnten, würde ich mich freuen, wenn wir uns zeitnah kennenlernen könnten.

Beste Grüße

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:07
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für die Unterlagen und die Erläuterung.

Was soll denn die Aufgabe der Erziehungsbeistandschaft sein.

Ist diese überhaupt nötig, gibt es Probleme bei der Erziehung.

Vielleicht senden Sie mir mal den Hilfeplan, den Sie vermutlich unterschrieben haben, da ist ja eine Problembeschreibung drin und die Ziele der Hilfe.

Frau Müller - Name geändert, ist das die für die Erziehungsbeistandschaft bisher tätige Fachkraft (Träger ...)?

Was lief schief mit der?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:48
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

danke, dass Sie sich meine Unterlagen durchgelesen haben. Anbei die Beantwortung Ihrer Fragen:

Das Amtsgericht Y hatte bis zum .....2022 einen Umgangsausschluss verhängt. Tabea sollte ein Jahr zur Ruhe kommen, nicht ständig neu befragt werden und eine neutrale Ansprechpartnerin haben. Mit Beschluss vom ....2022 hatte Frau Richterin ... dies entschieden und dass ein Erziehungsbeistand diese Aufgabe übernehmen sollte.

Meine Wahl fiel auf den Träger .... Frau ..., eine ältere Mitarbeiterin von ...., war sehr freundlich. Nachdem Frau ...zwei bis dreimal bei mir im Haushalt war, stellte das Jugendamt der Stadt X mir im November 2021 den Hilfeplan per Post zu. Dieser hatte wenig damit zu tun, was im Hilfeplangespräch besprochen worden war und widersprach dem Gerichtsbeschluss. Beispielsweise lautete Punkt 1 des Hilfeplans: "Tabea trifft ihren Papa." Nun ja, mit Umgangsausschluss hat das wenig zu tun...

Ich habe deshalb im November 2021 einen Rechtsanwalt gegenüber dem Jugendamt der Stadt X beauftragt. Sämtliche Schreiben meines Anwalts wurden ignoriert, das Jugendamt hat darüber hinaus vehement meine anwaltliche Vertretung ignoriert. Im März 2022 wurde ich dann vom Jugendamt der Stadt X zu einem neuen Hilfeplangespräch eingeladen. Dieses fand via Skype statt und mein Anwalt nahm ebenfalls daran teil.

Zum Glück! Denn man sehe und staune: Das, was in der Skype Konferenz besprochen worden war, fand sich erneut nicht in dem mir Wochen später zugestellten Hilfeplan wieder. Erneut wurden die Schreiben meines Anwalts seitens des Jugendamts der Stadt X ignoriert. Mangels Hilfeplan konnte die Erziehungsbeistandschaft nicht stattfinden; diese brauchte logischerweise einen schriftlichen Auftrag.

Am ... .2022 hat mein Ex-Mann erneut einen Umgangsrechtsantrag beim Amtsgericht X gestellt. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll liegt Ihnen vor. Meiner Tochter Tabea geht es sehr gut. Sie ist eine sehr gute Schülerin. Hat einen schönen Freundeskreis. Spielt mehrmals pro Woche Handball. Macht Kinderyoga. Hat inzwischen davon erholt, dass mein Ex-Mann permanent im Haushalt rumgebrüllt hat und häusliche Gewalt ausgeübt hat. Falls Ihnen das Ihre Frage beantwortet: Tabea ist ein tolles Kind, sie ist glücklich, es gibt keine Probleme bei der Erziehung. Darüber hinaus ist ihre beste Freundin (ebenfalls ein Scheidungskind) nach ... gezogen und wohnt jetzt 10 Minuten von uns entfernt.

Leider waren wir seit der Trennung im März 2020 permanent "Stalking" (ich lasse mich diesbezüglich seit März 2022 von der .... Frauenberatungsstelle beraten; diese sagt, es ist ein Mischmasch aus "Beziehungsterror" und "Nachstellung") ausgesetzt. Da dies nicht aufhörte, haben wir nun die räumliche Distanz gesucht. Meine Anwälte arbeiten gerade daran, dass Tabea die Grundschule in Y besuchen darf. Sie selbst möchte das, da sie hier frei von Nachstellung ihren Schulweg selbst bewältigen kann.

Den Hilfeplan finden Sie im Gerichtsprotokoll. Da die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Y mehr als irritierend ist, hat die Richterin netterweise den Hilfeplan gerichtlich festgelegt. Da Frau Müller als Erziehungsbeistand eine freundliche Frau war (mit ihr lief überhaupt nichts schief), hätte ich sie gerne erneut als Erziehungsbeistand genommen. Allerdings hatte ich bereits im Gerichtssaal das Gefühl, dass das Jugendamt der Stadt X das nicht möchte. Dennoch habe ich selbst bei .... angefragt und zur Antwort bekommen, dass sie keine Kapazitäten frei haben.

Da ich gerne positiv mit einem Jugendamt zusammenarbeiten möchte (schlimm genug, dass meine Tochter und ich uns überhaupt mit einem Jugendamt beschäftigen müssen), habe ich Kontakt zum Jugendamt der Stadt Y aufgenommen. Die Dame, die für mich zuständig sein würde, hat einen sehr guten Eindruck auf mich gemacht. Sofern sie den Fall übernehmen könnte, könnte ich mir eine anwaltliche Vertretung gegenüber einem Jugendamt sparen. Leider müsste hierzu das Jugendamt der Stadt X den Fall abgeben.

Was ich in den letzten über 2 1/2 Jahren mit dem Jugendamt der Stadt X erlebt habe, würde ich selbst nicht glauben, wäre ich nicht betroffen. Der ehemalige Verfahrensbeistand (er hat die Familie 2 1/2 Jahre betreut, genießt das Vertrauen meiner Tochter und wurde leider auf Antrag der Gegenseite abgesetzt) hat selbst erkannt, dass das Jugendamt sich an mir "festgebissen" hat. Offenbar bin ich nicht die typische Jugendamts-Kundin.

Das Jugendamt der Stadt X  hat versucht, mir ab Januar 2023 einen Träger - ohne diesen überhaupt namentlich zu benennen - vor die Nase zu setzen. Mein Anwalt hat soeben darauf geantwortet, dass ich von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen werde und selbst einen Träger suche. Das Vertrauensverhältnis zum Jugendamt der Stadt X ist nach fast drei Jahren seltsamer Erfahrungen erschüttert.

Soviel erstmal zu Ihren Fragen. Ich hoffe, dass Sie den Fall übernehmen können bzw. wir ein Kennenlernen vereinbaren können.

Beste Grüße
...

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 16:26
An:
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft 

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für die Erläuterung.

Gleichwohl kann ich nicht erkennen, was ein Erziehungsbeistand hier tun soll, wenn es keine wesentlichen Probleme gibt.

Der kann doch nicht nur zum Kaffeetrinken kommen, damit das Jugendamt zufrieden ist und für die nicht notwendige Hilfe mehrere Tausend Euro Steuergelder zum Fenster rauswirft.


Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach §86 SGB 8:


(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. An die Stelle der Eltern tritt die Mutter, wenn und solange die Vaterschaft nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Lebt nur ein Elternteil, so ist dessen gewöhnlicher Aufenthalt maßgebend.
(2) Haben die Elternteile verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der personensorgeberechtigte Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; dies gilt auch dann, wenn ihm einzelne Angelegenheiten der Personensorge entzogen sind. Steht die Personensorge im Fall des Satzes 1 den Eltern gemeinsam zu, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 zuletzt bei beiden Elternteilen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen tatsächlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 während der letzten sechs Monate vor Beginn der Leistung bei keinem Elternteil einen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte; hatte das Kind oder der Jugendliche während der letzten sechs Monate keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen vor Beginn der Leistung.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__86.html


von daher müsste nun wohl das Jugendamt Y zuständig werden, da Sie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Das Jugendamt X wäre dann verpflichtet sich für unzuständig zu erklären.

Das Jugendamt Y könnte also - nach meiner Ansicht - problemlos weitermachen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel





 

 

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