Umgang Mutter und Kind

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern. 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 27. Februar 2024 09:18
An: ...
Betreff: Umgang mit den Kindern nach Scheidung

Sehr geehrter Herr Thiel,

im Internet habe ich von Ihrem Angebot gelesen über den Jugendhilfekontext.

In der nächsten Woche wird ein gerichtliches Verfahren darüber entscheiden, in welchem Umfang ich meine Kinder wieder sehen darf (mein Exmann setzt derzeit eigenmächtig das Umgangsrecht aus und hat das alleinige Sorgerecht beantragt).

Dazu gibt es eine lange Vorgeschichte. Nun hoffe ich auf Ihre Hilfe, damit ich für die Zukunft meiner Kinder und mich selbst besser weiß, mit bestimmten Situationen umzugehen.

Aus diesem Grund bitte ich um Rückmeldung und bin wie folgt erreichbar:

...

 

 

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 30. März 2023 11:29
An: ...
Betreff: Termine

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich benötige vom Familiengericht ca. 3 Therapiesitzungen damit der Umgang mit meinen Kindern wieder einsetzen kann.

Aufgrund von falschen Behauptungen meines Exmannes hat er meine Kinder so beeinflusst, dass diese möchte das ich an einer Gesprächstherapie teilnehme, die mit einem gemeinsamen Termin mit meinen Kindern endet um eine gemeinsame Basis zu schaffen.

Hier soll Vertrauen wieder aufgebaut und Probleme aus dem Weg geräumt werden

Dies begleitet das Jugendamt mit.

Mit der Bitte um Rückruf unter ... .

Mit freundlichen Grüßen

...


 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 13. September 2021 11:17
An: ...
Betreff: Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Franziska Lohe (Name geändert) und ich bin über die Recherche im Bezug auf eine Einigung bezüglich des Umgangsrecht zu meiner Tochter auf ihr Beratungsangebot gestoßen. Mein sehnlichster Wunsch ist es, eine geregelte Lösung mit meinem noch Ehemann, bei dem auch das alleinige Sorgerecht für unsere gemeinsame Tochter liegt, zu finden. Wir leben bereits in Scheidung. Das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter, welche im Dezember 6 Jahre alt wird, wurde ihm zugesprochen.

Nach der Trennung, zog ich aus unserer Wohnung nicht einvernehmlich aus, meine Lebenssituation war zu diesem Zeitpunkt schwierig sodass mich auch die Post des Gerichtes nicht erreichen konnte. Zudem wurden Vorwürfe über bestehenden Drogenkonsum geäußert, welche aber jederzeit widerlegt werden können, sodass das Gericht in meiner Abwesenheit der Gerichtsverhandlung ihm das alleinige Sorgerecht zusprach.

Seitdem sind alle Kontaktversuche gescheitert. Er untersagt mir den Umgang mit ihr komplett, sodass ich mich nun an Sie wenden um gemeinsam mit Ihnen und meinem noch Ehemann eine Lösung zu finden. Zwischenzeitlich bekam meine Tochter auch eine Schwester, die sie natürlich auch kennenlernen sollte, auch dies wird verweigert. Meine Eltern, welche Kontakt zu ihr haben, wurde zudem untersagt, ... überhaupt von ihrer Schwester zu erzählen, was sie aus Angst vor Konsequenzen bezüglich des Umgangs auch nicht taten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen erstmal verständlich meine Situation schildern und würde mich sehr über eine Rückmeldung bezüglich eines Termins freuen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2019 14:35
An: ...
Betreff:

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich bin auf der Suche nach einer Familien- und Jugenberatungsstelle.

Lt. Jugendamt müsste der Umgang mit meinem Sohn über solch eine Beratungsstelle geklärt werden.

Mein derzeitiger Wohnort ist in ... . Mein Sohn wohnt mit meinem Mann in .... Bei mehreren Beratungsstellen wurde ich jetzt abgewiesen. Gibt es die Möglichkeit, einen Termin in ihrer Beratungsstelle zu bekommen?

Gerne können Sie mich auch telefonisch unter der Nummer ... erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 10. Januar 2019 13:46
An: ...
Betreff: AW: Umgang mit meinem Sohn

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Ich höre immer wieder, dass staatlich finanzierte Beratungsstellen Hilfesuchenden Wartezeiten von 4 bis 8 Wochen zumuten. Dabei haben die hilfesuchenden Menschen mit den von ihnen vom Staat eingetriebenen Steuern doch bereits diese Beratungsstellen bezahlt. Das ist ja grad so als ob man zum Bäcker geht, dem einen Euro für ein Brot gibt, der steckt sich das Geld ein und sagt, in acht Wochen können Sie sich hier ein Brötchen abholen. Dafür soll man dann auch noch dankbar sein und am Tag der Deutschen Einheit die schwarz-rot-goldene Fahne aus dem Fenster hängen. Fehlt nur noch Hammer, Zirkel und Ehrenkranz und ein Bild von Erich Honecker gemeinsam mit Andrea Nahles und Markus Söder in den Bayerischen Rathäusern und Gerichten.

Ich frage mich, wo das Geld der Steuerzahler/innen versackt. vermutlich in einer aufgeblähten und völlig überbezahlten staatlichen Verwaltung, üppigen Beamtenpensionen und weiteren Steuerverschwendungsspielwiesen des SPD/CDU Staates. Es ist ja das Grundrezept von SPD und CDU, die Steuerlast für die Bürger/innen und Bürger immer mehr zu erhöhen und das den Bürgerinnen und Bürgern entwendete Geld in den staatlichen Beamtenapperat zu transferieren, damit diese dann bei der nächsten Wahl bei der SPD und CDU/CSU ihr Kreuz machen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Wählerinnen und Wähler die Taschenspielertricks von SPD, CDU/CSU und anderen Steuergelderverschwendungsparteien nicht länger gefallen lassen. 

Doch genug der poltischen Vorrede, die Sie vielleicht gar nicht interessiert, da Sie sich ja nicht wegen der Steuerverschwendung an mich gewendet haben, sondern wegen einem konkreten Problem mit dem Vater Ihres Sohnes.

Bei Bedarf regelt das Familiengericht den Umgang, bzw. das Modell in welchem die Eltern das gemeinsame Kind betreuen.

Man kann das natürlich auch außergerichtlich regeln, das wäre die einfache Variante, wenn es denn klappt.


Zur Zeit hätte meine Kollegin in Bad Kissingen freie Termine, falls das für Sie in Frage käme.

Ich habe meine Kollegin gebeten, sich mit Ihnen wegen einer möglichen Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.

...

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 

 

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