Umgang

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 4. April 2024 12:50
An: ...
Betreff: Bedarf an Familienberatung

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich bin allein erziehend mit meinen beiden Kindern (14 und 10 Jahre). Wir sind im Juli 2023 nach ... gezogen.

Der Vater lebt weiterhin im ... . Wir leben seit 10 Jahren getrennt.

Meine Tochter ist in der Pubertät und leidet maßlos unter den Stimmungsschwankungen, was uns als 3-er Familie sehr belastet.

Nun kommt auch noch hinzu, dass der Vater rechtliche Schritte eingeleitet hat, um das gemeinsame Sorgerecht zu erwirken und stellt Forderungen bzgl. des Umgangs der Kinder. Diese Situation überlastet uns als Kleinfamilie.

Wir brauchen Hilfe, um für uns einen Weg zu finden, diese belastende Situationen zu verarbeitet und uns nicht darin auseinanderzuleben und die Seelen auf Lebenszeit zu belasten.

Bietet Sie (kurzfristig) Familientherapie-Termine an, um uns zu helfen?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße,

...

 

 

 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 25. Februar 2024 15:47
An:...
Betreff: Mediation Umgang Kind

Sehr geehrter Herr Thiel,

über Ihre Webseite habe ich Sie gefunden, da mir vom Jugendamt eine Mediation empfohlen wurde.

Im vorletzten Jahr haben meine Partnerin und ich uns getrennt, nachdem sie fremdgegangen ist. Wir lebten gemeinsam in... und sie ist daraufhin wieder zurück nach Deutschland gezogen. Wir haben ein geteiltes Sorgerecht für unseren mittlerweile fünfjährigen Sohn, waren aber nie verheiratet.

Ständig gab es Probleme, dass ich mein Kind sehen durfte. Direkt nach der Trennung wurde mir mein Kind ca. drei Monate vorenthalten, mit der Begründung, dass er sich sonst nicht an die neue Umgebung gewöhnen würde.

Es war eigentlich abgemacht, dass ich meinen Sohn so oft ich möchte sehen könnte wie ich möchte, also mindestens alle zwei Wochen über das Wochenende, wobei meine Ex-Partnerin mir bis ... entgegenkommen sollte. Dies entspricht etwa der Hälfte der Strecke, eigentlich für meine Ex-Partnerin sogar weniger als die Hälfte der Strecke.

Es dann ein Gespräch, wonach sie sagte, dass ich meinen Sohn noch seltener sehen kann, und wenn dann eher in den Ferien, dafür dann ein paar Tage am Stück. Sie hätte finanzielle Probleme und es ginge ihr psychisch nicht gut. Er sei auch alt genug, um mich auch seltener sehen zu können, er wäre kognitiv so weit (dies leugnet sie jetzt, aber meine neue Partnerin hat es auch gehört, da das Telefon laut war).

Ich habe ihr die letzten Male schon Benzingeld gegeben, um fahren zu können. Sonst bin ich immer die volle Strecke gefahren, teilweise war ich mit meinem Sohn dann erst nachts um zwei zu Hause, während meine ehemalige Partnerin mit ihrem damaligen Partner auf Konzerte oder zum Feiern gegangen ist.
Auch bin ich die letzten Male auch schon für Kinderbekleidung etc. aufgekommen, jetzt soll ich einen Schulranzen bezahlen (zusätzlich zum Unterhalt wohlbemerkt).

Sie wohnt in einer für ihr Gehalt zu teuren Wohnung und fährt ein zu teures Auto, anscheinend bleibt nichts mehr übrig.

Ich möchte meinen Sohn so oft es geht sehen und mir nicht anhören müssen, dass ich dies ja könnte, aber immer wieder andere Gründe vorgeschoben werden, weshalb es nicht ginge. Laut Jugendamt wäre die Rechtslage sogar so, dass sie als Verursacherin der Distanz mir das Kind bis nach Hause bringen müsste. Dies ist aber in der ganzen Zeit noch nie geschehen.

Ich hoffe wir können gemeinsam eine Lösung finden, denn ansonsten bin ich auch bereit vor Gericht zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen

...



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 25. Februar 2024 17:02
An: ...
Betreff: AW: Mediation Umgang Kind

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich könnten wir hier tätig werden, wenngleich ich vermute, dass Sie um ein familiengerichtliches Verfahren nicht herumkommen werden, da - so wie Sie es schildern - die Mutter kein ernsthaftes Interesse an einer tragfähigen Regelung zu haben scheint.

Aber, die Hoffnung stirbt zuletzt.

...


Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Thiel

 

 

 


 

 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 25. Februar 2024 17:02
An: ...
Betreff: AW: Mediation Umgang Kind

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich könnten wir hier tätig werden, wenngleich ich vermute, dass Sie um ein familiengerichtliches Verfahren nicht herumkommen werden, da - so wie Sie es schildern - die Mutter kein ernsthaftes Interesse an einer tragfähigen Regelung zu haben scheint.

Aber, die Hoffnung stirbt zuletzt.

...


Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Thiel

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 12. Februar 2024 13:40
An: ...
Betreff: Anfrage Telefontermin

Sehr geehrter Herr Thiel,

privat habe ich eine extrem schwierige Situation bezüglich Umgänge mit unserer gemeinsamen Tochter Mia - Name geändert.

Ich bin als Mutter umgangsberechtigt und sie lebt bei ihrem Vater.

Mittlerweile wurden Umgänge in den letzten 5 Monaten durch meinen ehemaligen Mann verhindert unter dem Vorwand, dass Mia nicht mehr möchte.

Sie ist aktuell gerade 10 geworden.

Ein Gerichtsverfahren läuft aktuell.

Gerne würde ich eine Möglichkeit besprechen wollen, gemeinsame Termine mit unserem Kind durch zu führen mit dem Ziel herauszufinden, warum Mia dies nicht mehr wünscht.

Könnten wir dazu kurzfristig telefonieren?

Vielen Dank vorab und viele Grüße,

...

 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 12. Dezember 2023 16:19
An: ...
Betreff: Anfrage Termin (evtl Termin Zuhause

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Exfreund und ich haben eine gemeinsame Tochter (2 Jahre) und gemeinsames Sorgerecht.

Ich war aufgrund vermehrter Panikattacken in ...  in der Klinik und seitdem macht mir der Vater ehrlich gesagt das Leben schwer… er hat das Jugendamt informiert, dass ich das Kindeswohl gefährde, redet nicht mehr mit mir und will mir meine Tochter kaum mehr geben.

Ich bin ehrlich gesagt total verweifelt, weil ich nicht mehr weiter weiss.

Mein Arztbrief sowie mein Therapeut bestätigt mir, dass ich sicherlich nicht das Kindeswohl gefährde und mich um meine Tochter sorgen kann.

Und ich wollte fragen, ob Sie mich eventuell mal beraten könnten, weil ich so viel wie möglich an Hilfe annehmen möchte…

Vielen Dank und viele Grüße

...

 


 

 

 

 

 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 3. November 2023 09:29
An: ...
Betreff: Hilfe

Guten Morgen,

mein Name ist ... . Ich komme aus ... .

Ich habe einen Sohn, ...., ... .2020. Mit dem KV bin schon vor Geburt getrennt. Wir haben beide das Sorgerecht.

Wir waren seit April 2021 in der Beratungsstelle in ..., da der KV beim Spaziergang gewalttätig wurde und mir damals von Hr. ... (Jugendamt ...) von einer Anzeige abgeraten worden ist, da ich noch 17 Jahre mit KV zu tun haben muss.

Es gab immer wieder Probleme mit Beleidigungen und Drohungen.

Dann hat der KV sich nicht an die abgemachten Regeln gehalten und von mir wurde dann der Umgang abgebrochen. Er hat sich dann von Juli 2022 bis Februar 2023 nachdem er angeschrieben worden ist das er mehr Unterhalt zahlen muss nochmals gemeldet und wir waren vor Gericht.

Er hat den Umgang wieder aufgenommen zuerst mit Unterstützung wo ein, für ich sehr schlimmer Vorfall war (laut unserem Kind hat er ein Bild von seinem Penis gemacht). Dies wurde abgestritten.

Dann waren die Umgänge mit Frau ... .

Als die 4 vom Gericht entschieden Terminen fertig waren hat das erste Abholen zwischen Kind und KV super geklappt.

Dann der 2 Versuch nicht mehr . Beim 3 Versuch ist der kleine mit ins Auto und ist panisch voller Angst aus dem Auto raus und zurück gerannt und gegen Haustür gehämmert und geklopft.

Seither klappt es nicht mehr.

Ich habe dem KV vorgeschlagen das wir an einem Strang ziehen und zusammen mit dem Kind wohin gehen, aber er will dies nicht wirklich probieren und droht mir nur.

Seine Aussage, die Richterin weiß wie ich ticke, Frau ... ist auf seiner Seite oder sein Anwalt lässt grüßen belastet mich enorm.

Ich will das der kleine gerne mit ihm mitgeht, ermutige ihn, rede auf ihn ein aber er verweigert sich komplett.

Ich habe eben Rat bei Frau ...  gesucht weil ich am Ende bin. Die sagt leider nur das sie mir nicht helfen kann, da beide unterschiedliche Versionen sagen und die Richterin entscheiden muss.

Vielleicht können Sie mir helfen, wie ich den kleinen ermutigen kann und machen kann das er mit dem KV mitgeht.

Seine Drohung das er mir den kleinen abholt weil alle auf seiner Seite sind… davor hab ich richtige Panik!


Bitte helfen Sie mir!

...


 

 


 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 23. September 2023 00:26
An: ...
Betreff: Anfrage

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich wende mich an Sie mit einem familiären Problem: Ende letzten Jahres kam es zur Trennung von dem Vater meiner beiden Kinder.

Anfang letzten Jahres wurde bei unseren Sohn (11 Jahre) eine Angststörung diagnostiziert. Unser Sohn hat Angst vorm krank werden.

Er war deswegen bereits in psychologischer Behandlung, welche nach einem halben Jahr beendet wurde, weil unser Sohn sich nicht öffnen wollte.

Der Kindsvater ist November letzten Jahres ausgezogen.

Es herrscht keine gute Kommunikation zwischen dem Kindsvater und mir, ich persönlich habe auch sehr große Probleme mit ihm, da einfach zu viel vorgefallen ist und in meinen Augen er auch leider der Grund mit für die Angststörung unseres Sohnes ist.

Die Beziehung zwischen Vater und Sohn ist auch sehr angespannt.

Mit dem Auszug des Kindsvater ging es unseren Sohn langsam besser und wir hatten eine wirklich schöne Zeit.

Nun seit dem letzten Umgangswochenende hat unser Sohn wieder eine ausgeprägte Symptomatik seiner Angst (Übelkeit, aber kein Erbrechen, er isst dann nichts mehr, nimmt ab, ist weinerlich und sehr traurig).

Es herrscht erweiterter Umgang (aller zwei Wochen von Freitag bis Dienstag).

Im August habe ich versucht reduzierten Umgang einzuklagen, da unser Sohn vor den Umgangs Wochenenden des Vaters sehr verhaltensauffällig wurde und leider immer noch ist. Das Gericht empfand den Umgang so wie bisher weiterzuführen, auch weil es der Wunsch der Kinder war.

Nun habe ich mich um einen neuen Psychologen für unseren Sohn bemühen wollen, hatte bereits auch einen Telefontermin bei diesem Psychologen, aber der Kindsvater war der Meinung sich da wieder mit einzuklinken (mit einer gemeinsamen Telefonkonferenz) und somit nehme ich von diesem Telefontermin wieder Abstand, weil ich meinen ehemaligen Partner sehr gut kenne und jetzt schon weiß wie das Telefonat ablaufen wird: er wird mich klein reden, das was ich sagen werde, alles abstreiten usw… Ich möchte einfach nur meinen Kind helfen.

Vielleicht können Sie mir helfen?

Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

...

 


 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. August 2023 12:09
An: ...
Betreff: Umgang mit dem Kind

Sehr geehrter Herr Thiel,

anbei eine kurze Zusammenfassung unserer Geschichte.

Mein Ziel ist die Kontaktaufnahme mit meinem Sohn, ohne das Gericht einzuschalten. Ich hoffe sehr, Sie uns dabei helfen können. Vielen Dank im Voraus.

Mit meiner Exfreundin ... haben wir gemeinsam einen Sohn ..., geb. in ..., ... .2008 und Wohnhaft in ... .

September 2008 hat sie sich von mir getrennt und zog sie zu ihre Eltern.

Anfänglich haben wir den Umgang gemeinsam gestaltet, bis sie wieder zu ziehen wollte. Ich lehnte es ab, seitdem gab es immer wieder Gerichtsprozesse und viele Umgangsvereitlungen bis OLG ... 2016 mit einem psych. Gutachten den ABR auf mich übertrug.

Als er 2020 zum Gym. ging, wollte er sich plötzlich nach ... zu wechseln. Vorher zog meine jetzige Freundin zu uns.

Ich habe zugestimmt, dennoch wurde eine Gutachterin bestellt. Dort besuchte er die Waldorfschule, wo seine Mutter arbeitet.

Offenkundig bereute er es und versuchte 3 Male erfolglos ab zu hauen. Das Jugendamt steckte ihn mit Zustimmung seiner Mutter 6 Monate ohne meines Wissens ins Heim.

Heimlich trafen wir uns 2021 auf dem Schulweg zwei mal. Beim dritten Mal sah uns seine Mutter und er war hin und her gerissen, daher meinen wir, Kontakt zum Gericht oder Behörden, ohne mit ihm vorab zu sprechen scheint derzeit sinnlos.

Während der Gerichtsanhörung sagte, er will auf alle Fälle den Kontakt zum Papa. Um weitere Eskalation zu verhindern, beantragte ich keine Umgangsregelung.

Wir wissen quasi nichts über ihn. Seine Mutter lehnt jegliche Kontakt zwischen uns ab.

Weihnachten 2023 nahm sie unsere Geschenke für ... nicht an und sagte meinen Freunden, sie sollen verschwinden.

Unser Ziel ist außergerichtliche Einigung Kontakt zu ihm und Vergangenheit nicht aufzuwirbeln.

Die Richterin ist sprunghaft und die Jugendarbeiterin ist eine Desaster. Diese Angelegenheit bedarf eine durchdachte Strategie und kurze telefonische Erläuterung.

Selbstverständlich sind wir bereit, eine private Vereinbarung zuschließen und Ihre Kosten zu begleichen. Für Vorschläge oder Anregungen sind wir ganz offen.

...

 

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 8. April 2023 10:13
An: ...
Betreff: Umgang 8.4.23

Sehr geehrter Herr Thiel,

In den letzten Monaten hat es mit der Übergabe von ... immer wunderbar funktioniert.

Seit dem letzten Umgang und heute, will ... nicht mit mir kommen.

Keine Begrüßung wie sonst immer ,es wird sich hinter der Mutter versteckt und geweint.

Ich habe meine Tochter heute nicht mitgenommen um nicht zu eskalieren (meine persönliche Vermutung, ... wird beeinflusst.)

Wie soll ich mich in Zukunft verhalten?

Mit freundlichen Grüßen

...

 


 




 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 30. März 2023 11:29
An: ...
Betreff: Termine

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich benötige vom Familiengericht ca. 3 Therapiesitzungen damit der Umgang mit meinen Kindern wieder einsetzen kann.

Aufgrund von falschen Behauptungen meines Exmannes hat er meine Kinder so beeinflusst, dass diese möchte das ich an einer Gesprächstherapie teilnehme, die mit einem gemeinsamen Termin mit meinen Kindern endet um eine gemeinsame Basis zu schaffen.

Hier soll Vertrauen wieder aufgebaut und Probleme aus dem Weg geräumt werden

Dies begleitet das Jugendamt mit.

Mit der Bitte um Rückruf unter ... .

Mit freundlichen Grüßen

...


 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. März 2023 13:22
An: ...
Betreff: Anfrage gerichtliche Umgangspflegschaft

Hallo Herr Thiel,

in einem laufenden Gerichtsverfahren soll eine Umgangspflegschaft, um die problematischen Übergaben zwischen Kindesmutter und mir zu unterstützen, angeordnet werden.

Das Amtsgericht ... kennt aber selbst nur wenige Umgangspfleger.

Hier wurde der Vorschlag gemacht, dass ich auch selbst einen solchen vorschlagen kann.

Bei meiner Recherche bin ich auf sie gestoßen.

Es ist angedacht, die Übergaben für ein Wechselmodell wöchentlich, z.B. immer sonntags nachmittags (alternativ aber auch Freitags) durchzuführen. Ort wäre ... .

Die Problematik besteht darin, dass die Kindesmutter die Übergaben nicht fördert und boykottiert, meine Tochter sich in einem starken Loyalitätskonflikt befindet und somit die Übergabe nicht immer einfach ist.

Stünden sie dafür inhaltlich und zeitlich zur Verfügung?

Viele Grüße

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. März 2023 21:19
An: ...
Betreff: AW: Anfrage gerichtliche Umgangspflegschaft

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Das Problem geeignete Umgangspfleger zu finden, ist ein finanzielles, denn für die niedrigen Stundensätze die die Justizkasse bezahlt, machen die infrage kommenden Fachkräfte lieber andere Jobs, wo sie das doppelte bezahlt bekommen.

Falls Sie eine gute Idee haben, wie man diesem Problem beikommen könnte, wäre es denkbar, dass eine Kollegin von mir tätig werden könnte.

Welches Gericht ist zuständig, welcher Richter?

Wo wohnen die Eltern, wo sollen die Übergaben stattfinden?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 


 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 24. März 2023 09:18
An: ...
Betreff: Frage nach Beratungstermin

Sehr geehrter Herr Thiel,

über das Berliner Familienportal bin ich auf Sie aufmerksam geworden.

Ich lebe von meiner Frau getrennt. Unsere vier gemeinsamen Kinder leben derzeit bei ihr, ich sehe die Kinder jedes zweite Wochenende.

Das war ein vorübergehender Kompromiss, bis ich eine entsprechend große Wohnung gefunden hatte.

Nun will ich den Umgang gerne ausweiten und mich hierzu beraten lassen, da sich meine Frau leider weder konstruktiv noch gesprächsbereit zeigt.

Ist denn auch eine Onlineberatung möglich? Wann hätten Sie denn den nächsten Termin frei?

Besten Dank vorab.

Freundliche Grüße

...

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 17. März 2023 12:48
An: ...
Betreff: Anfrage

Hallo,

Ich bin seit 1,5 Jahren in einer etwas komplizierten Beziehung.

Mein Partner hat mit seiner Exfrau einen drei jährigen Sohn.

Da seine Exfrau nicht möchte, dass ich den Sohn kennenlerne und er sich nicht traut sich ihr gegenüber zu behaupten, fährt er zwei mal die Woche dort hin und verbringt Zeit mit seinem Sohn und der Exfrau.

Ich wünsche mir das natürlich anders.

Ich würde gerne eine Beratung in Anspruch nehmen, zum einen ob diese Konstellation so wirklich das beste für das Kind ist und falls dem so ist, möchte ich einfach lernen, da besser mit umzugehen.

Vielen Dank im voraus

...



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 17. März 2023 20:23
An: ...'
Betreff: AW: Anfrage

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Viel zu erklären gibt es da meiner Meinung nicht.

Die Exfrau Ihres Partners hat vermutlich den Wunsch, dass Ihr Ex-Mann wieder zurückkommt.

Und ihr neuer Freund bedient diesen Wunsch seiner Ex-Noch-Frau.

Oder sie hat Angst, dass sie den Sohn an den Vater und seine neue Freundin "verliert".

Oder ihr Freund will sich noch eine Tür zu seiner Ex-Frau aufhalten, falls es mit Ihnen nicht klappen sollte.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 28. Februar 2023 19:45
An: ...
Betreff: Umgangsrecht für gemeinsamen Sohn

Hallo Herr Thiel,

Anfang des Jahres habe ich mich von meiner Frau getrennt, nachdem wir 18 Jahre zusammen waren.

Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der mittlerweile 6 Jahre alt ist.

Nur wenige Wochen nach der Trennung hat mich meine Frau aus unserem gemeinsamen Haus geschmissen. Was zur Folge hat, dass ich unseren Sohn nur noch selten sehe.

Zur Zeit darf ich ihn 7 Uhr morgens zuhause abholen und zur Kita bringen. Darüber hinaus hole ich ihn Dienstags Nachmittag ab und verbringe Zeit mit ihm bis ca. 19 Uhr und Donnerstags bringe ich ihn zum Fußball.

Die Wochenenden darf ich ihn so gut wie nicht besuchen.

Letztes Wochenende habe ich ihn Samstag früh zum Friseur gebracht und wieder heim und am Sonntag haben wir 1 Stunde Schneeballschlacht gemacht.

Die beiden vorherigen Wochenenden habe ich ihn gar nicht gesehen.

Ich würde gerne mehr Zeit mit meinem Sohn verbringen, wenn möglich jedes zweites Wochenende und dann mit klarer, verlässlicher Regelung für alle.

Zur Zeit verbietet meine Frau mir diese Zeit.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Wer kann mir hier helfen?

Meine Frau redet gar nicht mehr mit mir.

Wenn überhaupt schreit sie und macht mir Vorwürfe.

Jetzt habe ich erfahren, dass sie sich in ... eine eigene Wohnung sucht und dass sie unseren Sohn mitnehmen will, dann habe ich gar nichts mehr von ihm.

Ich habe Bedenken, dass sie den Kontakt dann gänzlich beendet.

Ich bin ratlos.

Was kann ich tun?

Alle Gespräche, die ich versuche zu begingen, gehen sofort in Vorwürfen und Streit über.

Miteinander Reden klappt momentan überhaupt nicht.

Für ein Gespräch und Tipps Ihrerseits wäre ich sehr dankbar.

Herzliche Grüße

...

 

 

 







-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 1. Februar 2023 17:55
An: ...
Betreff: Umgang mit Kind

Hallo,

ich habe eine 3 jahrige Tochter, welche bei der Kindsmutter im Kreis ... lebt.

Wir hatten uns für den Umgang darauf geeinigt, dass ich die kleine alle 2 Wochen aus ... abholt und sie mir entgegenkommt um Zeit zu sparen.

Dafür bekommt sie die Busfahrt von mir erstattet.

Jetzt will sie auf einmal dass ich 7 std mit dem Auto hochfahre und die kleine abhole und 7 std wieder zurück fahre.

Das will ich nicht, da mir a) das Risiko für einen Unfall zu hoch ist und b) ich so viel mehr Zeit mit der kleinen verliere.

Ich habe meinen Lebensmittelpunkt in ... wo ich dann auch gerne die Zeit mit meiner Tochter verbringen will.

Können sie mir bei der Lösung des Problems helfen?

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

...


 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2023 00:39
An: ...
Betreff: Anfrage

Sehr geehrter Herr Thiel,

aufgrund einiger Probleme ,die momentan bestehen und starken Problemen bezüglich des Umganges (Vater-Kind)und erschwerter Kommunikation mit dem Kindesvater ,wollte ich fragen ,ob es möglich sei ein Gespräch mit Ihnen zu vereinbaren?

Kind 7Jahre zeigt seit letztem Sommer psychosomatische Beschwerden,seit gut 4Monaten starke Auffälligkeiten nach bzw kurz vor den Umgängen mit dem Vater.

Seit fast 2 Monaten lehnt er es komplett ab mit ihm zu gehen oder bei ihm zu schlafen und zeigt deutliche Abwehr ihm gegenüber.Jugendamt hatte bisher Gespräch mit mir und dem Vater.Empfehlung Kinderpsychologe .

Diese Termine fanden ebenfalls schon statt mit den Kindeseltern.

Am kommenden Montag mit Kind.Dennoch keinerlei Einigung ,trotz mehreren Vorschlägen meinerseits wie beide sich wieder annähern könnten.

Seitens den Vater wird mir gedroht, ihn mir komplett wegzunehmen ,da ich das Kind manipuliere was nicht der Fall ist.

Vieleicht haben sei eine Idee ,um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Mit freundlichen

...

 

 

 



 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 20:03
An: ...
Betreff: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich bin auf der Suche nach einem Erziehungsbeistand. Dieser wurde gerichtlich angeordnet.

Könnten Sie eine Erziehungsbeistandschaft übernehmen? Ich bin mit meiner Tochter am ...11.2022 nach ... gezogen und würde mich freuen, eine Erziehungsbeistandschaft in Wohnortnähe zu haben.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

Beste Grüße

...





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 21:28
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Bitte senden Sie mir unverbindlich den Gerichtsbeschluss, damit ich mir einen Eindruck von dem Fall verschaffen kann.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 06:16
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft

Guten Morgen Herr Thiel,

Anliegend erhalten Sie das Verhandlungsprotokoll vom .... 2022, die Kindesanhörung vom ...11.2022 sowie der Beschluss (Gutachten).

Die Erziehungsbeistandschaft sowie der Hilfeplan ergeben sich aus dem Verhandlungsprotokoll.

Am ... .2022 bin ich mit meiner Tochter Tabea - Name geändert - nach Y-Stadt - Name geändert - gezogen. Das Gericht wurde darüber informiert, hat aber leider im Beschluss noch meine alte Anschrift aufgeführt.

Vorgestern hatte ich ein sehr gutes Gespräch mit dem Jugendamt der Stadt Y. Sofern der Erziehungsbeistand gerne mit diesem Jugendamt zusammenarbeiten würde und darüber hinaus das Jugendamt der Stadt X bereit wäre, den Fall nach Y abzugeben, könnte die Erziehungsbeistandschaft unter dem Jugendamt der Stadt Y stattfinden. Ich würde mich freuen, wenn dies so möglich wäre; deshalb habe ich den HzE Antrag der Stadt X auch noch nicht unterschrieben.

Für den Fall, dass Sie die Erziehungsbeistandschaft übernehmen könnten, würde ich mich freuen, wenn wir uns zeitnah kennenlernen könnten.

Beste Grüße

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:07
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für die Unterlagen und die Erläuterung.

Was soll denn die Aufgabe der Erziehungsbeistandschaft sein.

Ist diese überhaupt nötig, gibt es Probleme bei der Erziehung.

Vielleicht senden Sie mir mal den Hilfeplan, den Sie vermutlich unterschrieben haben, da ist ja eine Problembeschreibung drin und die Ziele der Hilfe.

Frau Müller - Name geändert, ist das die für die Erziehungsbeistandschaft bisher tätige Fachkraft (Träger ...)?

Was lief schief mit der?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:48
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

danke, dass Sie sich meine Unterlagen durchgelesen haben. Anbei die Beantwortung Ihrer Fragen:

Das Amtsgericht Y hatte bis zum .....2022 einen Umgangsausschluss verhängt. Tabea sollte ein Jahr zur Ruhe kommen, nicht ständig neu befragt werden und eine neutrale Ansprechpartnerin haben. Mit Beschluss vom ....2022 hatte Frau Richterin ... dies entschieden und dass ein Erziehungsbeistand diese Aufgabe übernehmen sollte.

Meine Wahl fiel auf den Träger .... Frau ..., eine ältere Mitarbeiterin von ...., war sehr freundlich. Nachdem Frau ...zwei bis dreimal bei mir im Haushalt war, stellte das Jugendamt der Stadt X mir im November 2021 den Hilfeplan per Post zu. Dieser hatte wenig damit zu tun, was im Hilfeplangespräch besprochen worden war und widersprach dem Gerichtsbeschluss. Beispielsweise lautete Punkt 1 des Hilfeplans: "Tabea trifft ihren Papa." Nun ja, mit Umgangsausschluss hat das wenig zu tun...

Ich habe deshalb im November 2021 einen Rechtsanwalt gegenüber dem Jugendamt der Stadt X beauftragt. Sämtliche Schreiben meines Anwalts wurden ignoriert, das Jugendamt hat darüber hinaus vehement meine anwaltliche Vertretung ignoriert. Im März 2022 wurde ich dann vom Jugendamt der Stadt X zu einem neuen Hilfeplangespräch eingeladen. Dieses fand via Skype statt und mein Anwalt nahm ebenfalls daran teil.

Zum Glück! Denn man sehe und staune: Das, was in der Skype Konferenz besprochen worden war, fand sich erneut nicht in dem mir Wochen später zugestellten Hilfeplan wieder. Erneut wurden die Schreiben meines Anwalts seitens des Jugendamts der Stadt X ignoriert. Mangels Hilfeplan konnte die Erziehungsbeistandschaft nicht stattfinden; diese brauchte logischerweise einen schriftlichen Auftrag.

Am ... .2022 hat mein Ex-Mann erneut einen Umgangsrechtsantrag beim Amtsgericht X gestellt. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll liegt Ihnen vor. Meiner Tochter Tabea geht es sehr gut. Sie ist eine sehr gute Schülerin. Hat einen schönen Freundeskreis. Spielt mehrmals pro Woche Handball. Macht Kinderyoga. Hat inzwischen davon erholt, dass mein Ex-Mann permanent im Haushalt rumgebrüllt hat und häusliche Gewalt ausgeübt hat. Falls Ihnen das Ihre Frage beantwortet: Tabea ist ein tolles Kind, sie ist glücklich, es gibt keine Probleme bei der Erziehung. Darüber hinaus ist ihre beste Freundin (ebenfalls ein Scheidungskind) nach ... gezogen und wohnt jetzt 10 Minuten von uns entfernt.

Leider waren wir seit der Trennung im März 2020 permanent "Stalking" (ich lasse mich diesbezüglich seit März 2022 von der .... Frauenberatungsstelle beraten; diese sagt, es ist ein Mischmasch aus "Beziehungsterror" und "Nachstellung") ausgesetzt. Da dies nicht aufhörte, haben wir nun die räumliche Distanz gesucht. Meine Anwälte arbeiten gerade daran, dass Tabea die Grundschule in Y besuchen darf. Sie selbst möchte das, da sie hier frei von Nachstellung ihren Schulweg selbst bewältigen kann.

Den Hilfeplan finden Sie im Gerichtsprotokoll. Da die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Y mehr als irritierend ist, hat die Richterin netterweise den Hilfeplan gerichtlich festgelegt. Da Frau Müller als Erziehungsbeistand eine freundliche Frau war (mit ihr lief überhaupt nichts schief), hätte ich sie gerne erneut als Erziehungsbeistand genommen. Allerdings hatte ich bereits im Gerichtssaal das Gefühl, dass das Jugendamt der Stadt X das nicht möchte. Dennoch habe ich selbst bei .... angefragt und zur Antwort bekommen, dass sie keine Kapazitäten frei haben.

Da ich gerne positiv mit einem Jugendamt zusammenarbeiten möchte (schlimm genug, dass meine Tochter und ich uns überhaupt mit einem Jugendamt beschäftigen müssen), habe ich Kontakt zum Jugendamt der Stadt Y aufgenommen. Die Dame, die für mich zuständig sein würde, hat einen sehr guten Eindruck auf mich gemacht. Sofern sie den Fall übernehmen könnte, könnte ich mir eine anwaltliche Vertretung gegenüber einem Jugendamt sparen. Leider müsste hierzu das Jugendamt der Stadt X den Fall abgeben.

Was ich in den letzten über 2 1/2 Jahren mit dem Jugendamt der Stadt X erlebt habe, würde ich selbst nicht glauben, wäre ich nicht betroffen. Der ehemalige Verfahrensbeistand (er hat die Familie 2 1/2 Jahre betreut, genießt das Vertrauen meiner Tochter und wurde leider auf Antrag der Gegenseite abgesetzt) hat selbst erkannt, dass das Jugendamt sich an mir "festgebissen" hat. Offenbar bin ich nicht die typische Jugendamts-Kundin.

Das Jugendamt der Stadt X  hat versucht, mir ab Januar 2023 einen Träger - ohne diesen überhaupt namentlich zu benennen - vor die Nase zu setzen. Mein Anwalt hat soeben darauf geantwortet, dass ich von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen werde und selbst einen Träger suche. Das Vertrauensverhältnis zum Jugendamt der Stadt X ist nach fast drei Jahren seltsamer Erfahrungen erschüttert.

Soviel erstmal zu Ihren Fragen. Ich hoffe, dass Sie den Fall übernehmen können bzw. wir ein Kennenlernen vereinbaren können.

Beste Grüße
...

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 16:26
An:
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft 

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für die Erläuterung.

Gleichwohl kann ich nicht erkennen, was ein Erziehungsbeistand hier tun soll, wenn es keine wesentlichen Probleme gibt.

Der kann doch nicht nur zum Kaffeetrinken kommen, damit das Jugendamt zufrieden ist und für die nicht notwendige Hilfe mehrere Tausend Euro Steuergelder zum Fenster rauswirft.


Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach §86 SGB 8:


(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. An die Stelle der Eltern tritt die Mutter, wenn und solange die Vaterschaft nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Lebt nur ein Elternteil, so ist dessen gewöhnlicher Aufenthalt maßgebend.
(2) Haben die Elternteile verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der personensorgeberechtigte Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; dies gilt auch dann, wenn ihm einzelne Angelegenheiten der Personensorge entzogen sind. Steht die Personensorge im Fall des Satzes 1 den Eltern gemeinsam zu, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 zuletzt bei beiden Elternteilen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen tatsächlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 während der letzten sechs Monate vor Beginn der Leistung bei keinem Elternteil einen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte; hatte das Kind oder der Jugendliche während der letzten sechs Monate keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen vor Beginn der Leistung.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__86.html



von daher müsste nun wohl das Jugendamt Y zuständig werden, da Sie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Das Jugendamt X wäre dann verpflichtet sich für unzuständig zu erklären.

Das Jugendamt Y könnte also - nach meiner Ansicht - problemlos weitermachen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel




 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 16. September 2022 12:20
An:...
Betreff: Anfrage für Mediation - Umgangsregelung mit Ex-Partnerin für meinen Sohn

Hallo Herr Thiel,

es geht hauptsächlich um eine Umgangsvereinbarung für meinen 3-jährigen Sohn, die ich gern über eine Mediation mit meiner Ex-Partnerin enwickeln möchte.

--> Können Sie mir eine Abschätzung geben, was finanziell auf mich zukommen würde?

D.h. gelten hier die 60 € / h die auf der Website stehen? Ich gehe davon aus, dass mehr als 1 Stunde nötig werden.
Bzw. welche Infos benötigen Sie dafür?

Hauptsächlich geht es mir um eine Umgangsvereinbarung, die für uns beide verbindlich sein soll.
Aber auch um damit zusammenhängende Themen zu klären, wie
- die Mutter möchte nicht, dass mein Sohn meine Eltern sieht, wenn ich den Umgang mit ihm habe
- die Mutter "verbietet" mir bestimmte Aktivitäten im Zuge meines Umgangs wie z.B. Schwimmbadbesuche
Das alles, ohne dass etwas vorgefallen ist, was meinem Sohn geschadet hat.

Mein Sohn wohnt in ... .

Gerne auch telefonische Rücksprache


Freundliche Grüße

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 16. September 2022 16:34
An: ...
Betreff: AW: Anfrage für Mediation - Umgangsregelung mit Ex-Partnerin für meinen Sohn

Sehr geehrter Herr Hofmann,

so eine Mediation bring in der Regel nichts, aber versuchen könnten Sie es ja, nur dann eben nach der Stunde nicht wundern, dass da nichts bei rausgekommen ist, außer dem Vortrag, was angeblich alles nicht gehen würde oder für das Kind nicht gut wäre.

Bei gemeinsamen Sorgerecht sind beide Eltern gleichberechtigt, die Mutter kann Ihnen also nichts verbieten.

Umgekehrt gilt das natürlich auch.

Wenn die Mutter bestimmte "Verbote" erzielen will, muss sie einen Antrag beim Familiengericht stellen. Wenn der Richter keinen vernünftigen Grund sieht, dass ein Verbot beschlossen werden könnte, dann wird er den Antrag der Mutter zurückweisen.

Verbindliche Regelungen kann nur das Gericht festlegen.

Bloße Vereinbarungen der Eltern können jederzeit "widerrufen" werden, gleichwohl kann eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll sein, dann hat man was auf dem Papier, was man im Streitfall mal dem Richter zeigen kann, wenn den das überhaupt interessiert.

...

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 



 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 23. Juni 2022 09:14
An: ...
Betreff: können Sie mir raten?

Sehr geehrter Herr Thiel,

bei mir im Haus wohnt ein junger Mann, Martin - Name geändert - , der einige Probleme hat.

Als Vorgeschichte ganz kurz: er ist Dachdecker und vor 10 Jahre schwer vom Dach gestürzt und seither schwerbehindert, hat permanent Schmerzen und nimmt daher starke Schmerzmittel. Vor einiger Zeit hat er geheiratet und aus dieser Ehe einen Sohn. Max - Name geändert - ist jetzt drei Jahre alt.

Vor zwei Jahren hat ihn seine Frau, eine Erziehern wegen einem anderen, gesunden, Mann verlassen weil es ihr wohl zu viel wurde. Ihr neuer Partner hat durch seinen Beruf beim Jugendamt ... sehr gute Kontakte.

Die Ex-Frau bestimmt, wann Martin seinen Sohn sehen darf, beurteilt, ob er mit ihm angemessen umgeht und verfügt gegen alle Vereinbarungen konsequent und gegen Martins' Willen und Einwand über die Zeit die er mit ihm verbringen darf. Vereinbart ist - vom Jugendamt aus- dass beide Elternteile zu gleichen Teilen das Sorgerecht haben.

Martin ist dadurch sehr depressiv und wir sehen ihn nur noch, wenn Max da ist. Er kümmert sich rührend, ist unglaublich geduldig und meiner Meinung nach viel zu zurückhaltend mit dem (sehr temperamentvollen) Kind, vor lauter Angst, etwas falsch zu machen.

Die Willkür seiner Frau und auch die Unsicherheit, ob sie es schafft, ihn von seinem Sohn zu entfremden, dazu die permanenten Schmerzen und die Tatsache, dass er außer seinem Sohn keine Familie in der Nähe hat machen ihn definitiv sehr depressiv. Er hat jegliche Lebensfreude verloren, wenn wir ihn sehen (Wir - das sind zwei Nachbarn von Martin, alle in ...  Bereichen tätig) gibt es nur noch das Thema Max und sein Versagen. Seine Wut wie es ihm geht, dass er seinen geliebten Beruf nicht mehr ausüben kann und damit für sich sorgen, und dass er gegen die von ihm so gefühlte Übermacht seiner Ex-Frau und deren Partner gar keine Chance hat, zu seinem Recht als Vater zu kommen. Er resigniert zunehmends, sitzt in seiner Wohnung und wartet auf Max.

Wie können wir ihm helfen? An wen können wir uns wenden? Wir machen uns sehr große Sorgen. Mit seiner Ex-Frau ist nicht zu reden. Sie sagt, es gehe uns nichts an, und Martin müsse erst mal sein Leben auf die Reihe bekommen. Da hat sie recht. Aber Wie??

Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen sehr freuen

Sonnige Grüße aus ...

 

 

 



 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 29. Mai 2022 19:16
An: ...
Betreff: Verändertes Verhalten Kind 3 J. Nach Trennung der Eltern

Guten Abend Herr Thiel,

ich bin gerade über Ihre Homepage gestolpert, als ich im Netz nach Hilfe/ Unterstützungsmöglichkeiten wg o. g. Sache, gesucht habe.

Konkret (kurz zusammen gefasst) haben mein Mann und ich uns im Januar d. J. räumlich getrennt. Vorausgegangen waren endlose Streitigkeiten aufgrund psychischer Verfassung meines Mannes. Letztlich machte dies ein Zusammenleben unmöglich.

Unsere 3 jährige Tochter hat das am Anfang ganz gut "weg gesteckt". Ich dachte noch, dass es ihr scheinbar auch gut tut, da sie viel offener geworden ist und im ganzen ruhiger - nicht mehr so oft aufgebracht.

Jetzt ist leider zu beobachten, dass sie - sobald sie vom Papa kommt, entweder nach Übernachtung oder auch nur nach einigen Stunden, total unausgeglichen ist und mich am liebsten nicht um sich haben möchte. Sie beschimpft mich und schreit sich tw. richtig in rage. Ich komme in solchen Situationen überhaupt nicht an sie ran.

Da ich nun große Angst habe, dass sie total unter der Trennung leidet und wir es einfach übersehen haben, wende ich mich an Sie: können Sie uns hier unterstützen? Könnte ich gemeinsam mit meiner Tochter einen Termin bei Ihnen bekommen? Oder ggf sogar gemeinsam mit meinem Mann (was aufgrund der Spannungen zwischen uns wahrscheinlich schwierig wird).

Entschuldigung für den langen Text und vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung!

Freundliche Grüße

...



 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 2. Februar 2022 21:04
An: ...
Betreff: Hilfe

Sehr geehrte,

Mein Name ist ... geboren ...1987 in ... . Ich bin Papa geworden 19.01.2022

Mein Kind heißt ... . Und meine Freundin heißt ... geboren ... 1991 in ..., aktueller Wohnort ... .

Wir haben jetzt Probleme Ich kann jetzt das Kind nicht sehen. Ich habe das Kind nur Ein mal gesehen das war Montag 23.01.2022.

Am ersten Tag konnte ich das Kind nicht besuchen, da mir jegliche Auskunft über das Kind und den Partner verboten wurde. es wurde von der Mutter meines Partners gemacht, auch wenn sie damit nicht einverstanden war. Am Dienstag 24.01 sollte ich nach der arbeit nochmal hin Gehen und das kind und den partner besuchen,aber ihre Mutter war um 14:00 dort und hat Polizei angerufen und Sie haben mir gesagt das ich das Baby und Partnerin darf nicht besuchen. Und der Polizist hat mir gesagt ich muss warten bis Sie sagt das ich die Baby sehen kann.

Ich habe eine Woche gewartet und ich habe keine Information und der Tag gekriegt das Ich das Kind sehen kann.

Ich habe Jugendamt am Montag kontaktiert und habe ich ihm alles erzählt. Dan Er hat gesagt er hat keine Zeit für meine fall,das ich muss warten er hat viel zu tun. Dan habe ich ihm gebeten das Er meine Freundin anrufen und fragen was ist passiert. Er hat mir gesagt am Dienstag das Sie kommt nicht ans Handy. Dan heute hat mich angerufen und hat gesagt das Sie doch hat mit ihm telefoniert aber sie will mich nicht erlauben. Und der Beamten aus Jugendamt hat mich gesagt das Er kann mich nicht weiter helfen. Hat gesagt jetzt muss ich zum Familien Amtsgericht gehen.

Ich bitte Ihnen das Sie mir helfen,ich bin emotional gebrochen. Ich kann ihnen meine Kontaktnummer lassen und Sie sind meine letzte Hofnung..

mit freundlichen Grüßen

...

 


 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 21. Oktober 2021 18:43
An: ...
Betreff: Vermittlung bei Einigung auf Umgang

Guten Abend,

mein Mann und ich sind auf der Suche nach Mediation, weil wir uns nach der Trennung nicht auf den Umgang mit den Kindern einigen können.

Es sind zwei Söhne, 9 und 7. Der ältere will gar nicht zu mir, der jüngere gerne im Wechsel jeweils wochenweise.

Momentan sind beide bei meinem Mann. Jedes zweite Wochenende und mal ein Nachmittag unter der Woche Umgang mit unserem Jüngsten sind mir zu wenig.
So ist die aktuelle Situation.

...

Vielen Dank für eine Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen

,,,

 

 

 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 13. September 2021 11:17
An: ...
Betreff: Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Franziska Lohe (Name geändert) und ich bin über die Recherche im Bezug auf eine Einigung bezüglich des Umgangsrecht zu meiner Tochter auf ihr Beratungsangebot gestoßen. Mein sehnlichster Wunsch ist es, eine geregelte Lösung mit meinem noch Ehemann, bei dem auch das alleinige Sorgerecht für unsere gemeinsame Tochter liegt, zu finden. Wir leben bereits in Scheidung. Das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter, welche im Dezember 6 Jahre alt wird, wurde ihm zugesprochen.

Nach der Trennung, zog ich aus unserer Wohnung nicht einvernehmlich aus, meine Lebenssituation war zu diesem Zeitpunkt schwierig sodass mich auch die Post des Gerichtes nicht erreichen konnte. Zudem wurden Vorwürfe über bestehenden Drogenkonsum geäußert, welche aber jederzeit widerlegt werden können, sodass das Gericht in meiner Abwesenheit der Gerichtsverhandlung ihm das alleinige Sorgerecht zusprach.

Seitdem sind alle Kontaktversuche gescheitert. Er untersagt mir den Umgang mit ihr komplett, sodass ich mich nun an Sie wenden um gemeinsam mit Ihnen und meinem noch Ehemann eine Lösung zu finden. Zwischenzeitlich bekam meine Tochter auch eine Schwester, die sie natürlich auch kennenlernen sollte, auch dies wird verweigert. Meine Eltern, welche Kontakt zu ihr haben, wurde zudem untersagt, ... überhaupt von ihrer Schwester zu erzählen, was sie aus Angst vor Konsequenzen bezüglich des Umgangs auch nicht taten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen erstmal verständlich meine Situation schildern und würde mich sehr über eine Rückmeldung bezüglich eines Termins freuen.

Mit freundlichen Grüßen

...



 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. Juni 2020 17:10
An: ..
Betreff: Termin für Beratung

Guten Tag Herr Thiel,

mein Name ist .... Auf der Suche nach einen PaarberaterIn in ... habe ich gegen Ihre Webseite gestoßen.

Ich würde mich freuen, wenn ich und die Mutter meiner Kinder bei Ihnen uns helfen lassen könnten. Im Moment geht es akut um den Umgangsregelung mit den Kindern, eventuell würde ich mich auch freuen, wenn Sie uns helfen könnten, unsere Kommunikation zu verbessern.

Eine kurze Schilderung der Situation:

Meine ex-Partnerin und ich wohnten zusammen in ..., wir hatten Probleme wie viele Paare, aber sind bis dahin immer in der Lage gewesen, sie alleine zu beseitigen. Dann sind wir Mai letztes Jahr in eine große Wohngemeinschaft (9 Erwachsene) zusammen eingezogen. Ich hatte menschliche Probleme mit mehrere von die MitbewohnerInnen, und ich habe beobachtet, wie meine damalige Partnerin langsam mich verlassen hat und sich an der Seite diese Menschen gestellt hat. In eine Gelegenheit habe ich zufällig entdeckt, wie eine davon hatte meine ex-Partnerin Nachrichten geschickt, in denen sie versucht hat, meine ex-Partnerin zu überzeugen, dass ich ein narzissistische Psychopathie habe. Die Situation ist in die Richtung gegangen bis der Punkt gekommen, dass nach eine Streit meine ex-Partnerin hat mitgemacht um mich aus dem WG rauszuschmeissen. Dabei wurde unsere Beziehung auch beendet.

Im Moment ist das Problem, dass meine ex-Partnerin, die sehr jung ist (27, ich 44), hat komplett ihre Bild über mich geändert und halte mich für eine schwere psychisch kranke Mensch, ich vermute, stark beeinflusst von die Menschen mit denen sie wohnt. Wahr ist, dass ich von eine ganz normale Depression leide (von mehrere Psychologen diagnostiziert), bin in medikamentöse und therapeutische Behandlung, und mir geht es ziemlich gut damit. Aber meine ex-Partnerin wirft mich vor, sie zu manipulieren, fertig machen und psychische Gewalt anzuwenden. Der Tat ist hingegen, dass ich einfach argumentiere und begründe logisch, während bei ihr ist das logische denken praktisch abgeschafft. Da sie von diese Idee über mich besessen ist, wird es uns praktisch die Kommunikation unmöglich, da es reicht dass ich etwas argumentiere, um den Vorwurf zu bekommen, dass ich sie manipuliere.

Also die Hilfe die ich mir wünsche, ist dass Sie uns begleiten und uns helfen, uns gegenseitig zu respektieren und zu anerkennen, und vernünftige ruhige Gespräche zu führen. Wie gesagt akut müssen wir eine Vereinbarung über die Umgangsregelung treffen.

Ich würde mich auf einen schnelle Termin mit Ihnen freuen, soweit es geht. Sie können auch jederzeit mich unter mein Handynummer ... erreichen.

Mit freundlichen Grüße

... 

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 2. Juni 2020 16:04
An: ...
Betreff: Anfrage

Guten Tag, Herr Thiel,

Ihre Seite habe ich gefunden, weil ich auf der Suche nach Antworten bin, wie ich mit folgender Sitaution umgehen soll:

Ich bin alleinerziehend, schon während der Schwangerschaft.

Der Erzeuger meldet sich nun nach 2 Jahren wieder wegen Umgang. Meine Vermutung ist aber, dass er es wegen der Aufenthaltsgenehmigung macht.

Ich bin wegen all der negativen Ereignisse in den letzten 3 Jahren sehr aufgewühlt.

Habe ihn selbst zum Jugendamt geschickt, damit wir dort zusammen einen Termine vereinbaren. Er hat mich dort angezeigt wegen Kindeswohlgefährdung und wollte gleichzeitig Umgangsrecht.

Ich war beim JA-Berater mit meiner Tochter und es ist ihm klar, der Vorwurf war unbegründet.

Nun, nach Wochen, hat sich der Erzeuger wieder bem JA gemeldet und besteht auf Umgangsrecht. Herr ... vom JA meinte, wenn ich nicht einwillige, wird es weitere Schritte mit dem Familiengericht geben.

Meine Bedingung war, dass der Erzeuger erstmal seine Anzeige zurück nimmt. Und wir uns dann im Herbst treffen können.

Da ich eine kleine Firma habe und gerade noch andere Baustellen habe.

Nun habe ich mit Herrn ... vom JA am Freitagvormittag einen Termin vereinbart, weil es mir sinnvoll erscheint, nochmal nach zu haken, was nun genau auf mich zukommt und ihm meine Wirklichkeit darzustellen (dass ich nicht eine Mutter bin, die sich am Kindsvater rächen will etc., sondern die berechtigte Sorge um ihr Kind hat).

Aber ich bin aufgewühlt und brauche Abklärung von jemand Erfahrenem in dem Bereich.

Wann hätten Sie Zeit für ein erstes Telefonat? Evtl sogar noch vor Freitag?


Beste Grüße

...

 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2019 14:35
An: ...
Betreff:

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich bin auf der Suche nach einer Familien- und Jugenberatungsstelle.

Lt. Jugendamt müsste der Umgang mit meinem Sohn über solch eine Beratungsstelle geklärt werden.

Mein derzeitiger Wohnort ist in ... . Mein Sohn wohnt mit meinem Mann in .... Bei mehreren Beratungsstellen wurde ich jetzt abgewiesen. Gibt es die Möglichkeit, einen Termin in ihrer Beratungsstelle zu bekommen?

Gerne können Sie mich auch telefonisch unter der Nummer ... erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

...



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 10. Januar 2019 13:46
An: ...
Betreff: AW: Umgang mit meinem Sohn

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Ich höre immer wieder, dass staatlich finanzierte Beratungsstellen Hilfesuchenden Wartezeiten von 4 bis 8 Wochen zumuten. Dabei haben die hilfesuchenden Menschen mit den von ihnen vom Staat eingetriebenen Steuern doch bereits diese Beratungsstellen bezahlt. Das ist ja grad so als ob man zum Bäcker geht, dem einen Euro für ein Brot gibt, der steckt sich das Geld ein und sagt, in acht Wochen können Sie sich hier ein Brötchen abholen. Dafür soll man dann auch noch dankbar sein und am Tag der Deutschen Einheit die schwarz-rot-goldene Fahne aus dem Fenster hängen. Fehlt nur noch Hammer, Zirkel und Ehrenkranz und ein Bild von Erich Honecker gemeinsam mit Andrea Nahles und Markus Söder in den Bayerischen Rathäusern und Gerichten.

Ich frage mich, wo das Geld der Steuerzahler/innen versackt. vermutlich in einer aufgeblähten und völlig überbezahlten staatlichen Verwaltung, üppigen Beamtenpensionen und weiteren Steuerverschwendungsspielwiesen des SPD/CDU Staates. Es ist ja das Grundrezept von SPD und CDU, die Steuerlast für die Bürger/innen und Bürger immer mehr zu erhöhen und das den Bürgerinnen und Bürgern entwendete Geld in den staatlichen Beamtenapperat zu transferieren, damit diese dann bei der nächsten Wahl bei der SPD und CDU/CSU ihr Kreuz machen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Wählerinnen und Wähler die Taschenspielertricks von SPD, CDU/CSU und anderen Steuergelderverschwendungsparteien nicht länger gefallen lassen. 

Doch genug der poltischen Vorrede, die Sie vielleicht gar nicht interessiert, da Sie sich ja nicht wegen der Steuerverschwendung an mich gewendet haben, sondern wegen einem konkreten Problem mit dem Vater Ihres Sohnes.

Bei Bedarf regelt das Familiengericht den Umgang, bzw. das Modell in welchem die Eltern das gemeinsame Kind betreuen.

Man kann das natürlich auch außergerichtlich regeln, das wäre die einfache Variante, wenn es denn klappt.

Zur Zeit hätte meine Kollegin in Bad Kissingen freie Termine, falls das für Sie in Frage käme.

Ich habe meine Kollegin gebeten, sich mit Ihnen wegen einer möglichen Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.

...

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 9. Dezember 2018 22:42
An: ...
Betreff:

Sehr geehrter Herr Peter Thiel,

Ich habe schon seit längerem ein Problem mit meinem damaligen ex freund. Ich habe es aber nie wirklich für wahr genommen. Ich habe es erst gemerkt in den letzten paar monaten.

Kurz erklärt der Vater des Kindes ist im August 2016 fremd gegangen. Ich habe ihn danach verziehen und dann habe ich im Februar 2017 erfahren das er weiterhin eine Beziehung der seiner damaligen ex und mir geführt hat ich habe ihn trotzdem wieder verzeihen da ich schwanger war und ich mir gedacht habe vielleicht zu ich es dem Kind zu liebe und lasse mich nochmals auf ihn ein. Es ging von September 2017 bis Mai 2018 gut bis sich der Vater des Kindes geändert hat. Er ist eigenartiger geworden er wollte keine Unternehmen mit meiner Tochter mir mehr machen. Ich habe eine Vermutung gehabt worauf ich ihn natürlich angesprochen habe. Das fremd geht mal wieder. Er sagte zu mir Nein er macht es nicht nochmal und das er mich doch liebe. Doch am 10 Oktober habe ich erfahren das er vom Mai bis Juni fremd gegangen ist und danach sich wieder in einer anderem Person verliebt hat doch er hätte immer gesagt er liebt nur mich ich habe ihn daraufhin sogar angesprochen und er hat alles abgestritten.

Dann ging es wieder für eine Weile gut von Oktober bis November. Aber ich merke immer mach und nach ich kann nicht mehr ich kam diesen Menschen nicht mehr unter die Augen treten. Er hat mich belogen und betrogen. Er sagt zu mir er würde gerne von mir gern bertrauen haben aber ich kam es nicht. Ich habe sogar Gedanken die ich gar nicht haben darf weil ich mit meinem schweigen nicht mehr klar komme wenn ihn den Vater des Kindes mein Herz ausschütte nimmt er alle nicht für wahr. Ich bin nicht mehr die Person die ich mal war.

Am 03 Dezember ging der Umgang gerichtlich er hat behauptet das der Umgang verwehrt wird dem natürlich nie so war. Ich habe gemerkt das der Vater des Kindes weiter lügen tut. Er behauptet die am Ende nicht stimmen. Er sagt sogar das ich weiterhin mit ihn wegen unserer Tochter in Kontakt sein muss doch ich kann es nicht mehr. Ich kann nicht mal mehr mit jemanden darüber reden. Ich schweige vor mich hin und hat in Kontakt immer wenn ich ihn sehe geht es mir schlecht weil jede Erinnerung wieder hoch kommt. Und ich möchte das nicht mehr. Ich brauche Hilfe allein meiner Tochter schon zur liebe.

Ich hoffe ich bekomme wenigstens ein bisschen Hilfe von ihnen denn das was ich hier gerade führe ist für mich kein Leben mehr. Ich lebe mit Schmerzen in meinem Herzen und jeden Abend kommt mir das weinen. Und ich kann und möchte es so nicht mehr.

Vom Gericht aus sollten der Vater des Kindes und ich uns eine Beratungsstelle suchen. Und er sollte den Termin machen doch ich kann einfach nicht mehr warten ich bin am Ende meiner Kräfte. Ich für mich leer. Und brauche Hilfe zu liebe meiner Tochter allein schon.

Ich hoffe ich bekomme Hilfe von Ihnen und ich kann etwas mehr aufatmen.

Ich hoffe bald von ihnen zu hören.


Mit freundlichen Gruß
 

....

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 4. Dezember 2018 17:40
An:  ...
Betreff: Umgangsvereinbarung

 

Lieber Herr Thiel,

 

ich würde gerne mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um über die geforderte Umgangsvereinbarung des Vaters meiner fünfjährigen Tochter zu sprechen. Seit ca. 2 Jahren ist alles sehr einvernehmlich abgelaufen und nun fordert er in einer Umgangsvereinbarung Ferienzeiten, die über mehrere Tage andauern sollen, obwohl bereits eine Nacht dazuführt, dass unsere Tochter sich jedes Mal morgens übergibt.

 

Wenn ich diese Vereinbarung nicht unterschreibe, droht er damit, rechtliche Schritte einzuleiten, was ich natürlich vermeiden möchte.

 

Vielleicht können Sie ja auch zwischen uns vermitteln?

...

 

 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 3. Dezember 2018 14:31
An: ...
Betreff: Not Beratung/ Therapie/

Sehr geehrte Herr Thiel,

Auf Grund meine/- unsere Familiensituation bitte ich Sie um eine Terminvereinbarung, wenn’s möglich, sehr bald.

Es handelt sich um meine 15 J Tochter/ Trennung / Umgang, die Situation hat sich extrem zugespitzt , wo ich mich sehr hilflos fühle und nicht weiß , wie ich weiter vorgehen sollte.

Über eine Rückmeldung werde ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

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