Übermutter
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 16. September 2022 12:20
An:...
Betreff: Anfrage für Mediation - Umgangsregelung mit Ex-Partnerin für meinen
Sohn
Hallo Herr Thiel,
es geht hauptsächlich um eine Umgangsvereinbarung für meinen 3-jährigen Sohn,
die ich gern über eine Mediation mit meiner Ex-Partnerin enwickeln möchte.
--> Können Sie mir eine Abschätzung geben, was finanziell auf mich zukommen würde?
D.h. gelten hier die 60 € / h die auf der Website
stehen? Ich gehe davon aus, dass mehr als 1 Stunde nötig werden.
Bzw. welche Infos benötigen Sie dafür?
Hauptsächlich geht es mir um eine Umgangsvereinbarung, die für uns beide
verbindlich sein soll.
Aber auch um damit zusammenhängende Themen zu klären, wie
- die Mutter möchte nicht, dass mein Sohn meine Eltern sieht, wenn ich den
Umgang mit ihm habe
- die Mutter "verbietet" mir bestimmte Aktivitäten im Zuge meines Umgangs wie
z.B. Schwimmbadbesuche
Das alles, ohne dass etwas vorgefallen ist, was meinem Sohn geschadet hat.
Mein Sohn wohnt in ... .
Gerne auch telefonische Rücksprache
Freundliche Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 16. September 2022 16:34
An: ...
Betreff: AW: Anfrage für Mediation - Umgangsregelung mit Ex-Partnerin für meinen
Sohn
Sehr geehrter Herr Hofmann,
so eine Mediation bring in der Regel nichts, aber versuchen könnten Sie es ja,
nur dann eben nach der Stunde nicht wundern, dass da nichts bei rausgekommen
ist, außer dem Vortrag, was angeblich alles nicht gehen würde oder für das Kind
nicht gut wäre.
Bei gemeinsamen Sorgerecht sind beide Eltern gleichberechtigt, die Mutter kann
Ihnen also nichts verbieten.
Umgekehrt gilt das natürlich auch.
Wenn die Mutter bestimmte "Verbote" erzielen will, muss sie einen Antrag beim
Familiengericht stellen. Wenn der Richter keinen vernünftigen Grund sieht, dass
ein Verbot beschlossen werden könnte, dann wird er den Antrag der Mutter
zurückweisen.
Verbindliche Regelungen kann nur das Gericht festlegen.
Bloße Vereinbarungen der Eltern können jederzeit "widerrufen" werden, gleichwohl
kann eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll sein, dann hat man was auf dem
Papier, was man im Streitfall mal dem Richter zeigen kann, wenn den das
überhaupt interessiert.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 23. Januar 2022 21:11
An: ...
Betreff: Trennung mit Kind
Hallo,
Ich benötige Ihre Unterstützung.
Vor gut einer Woche ist die Beziehung zu der Mutter meines Kindes (2 Jahre alt) nach 3 Jahren in die Brüche gegangen. Sie hat ihn mitgenommen und seitdem habe ich ihn nicht gesehen.
Auf die Frage, wann ich den Kleinen mal sehen könnte, hat sie geantwortet, dass ich ihn nur 1x die Woche 5 Stunden sehen dürfte. Und das sie das entscheidet. Sie hätte auch schon mit dem Jugendamt darüber gesprochen...
Da man mit ihr nicht vernünftig reden kann, und ich mit der Situation überfordert bin, hoffe ich, dass ich bei Ihnen Unterstützung bekommen kann.
Welche Rechte habe ich als Vater? Denn das einzige was ich möchte, ist mein Sohn
nach über einer Woche mal wieder in die Arme nehmen zu können.
Ich hoffe, Sie können mir helfen.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
...