Trennungseltern
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
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Funk: 0177.6587641
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Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 6. November 2021 04:51
An: ...
Betreff: Familientherapeutische Beratung
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich habe Sie zufällig "gegoogelt", als ich leider immer wieder feststellen
musste, dass solchartige familientherapeutische Angebote, die von der Kinder-
und Jugendhilfe pauschalisiert finanziert werden, kaum oder besser gesagt gar
nicht gibt.
Ich habe mit meinem ehemaligen Lebensgefährten zwei gemeinsame Söhne, 15 und 9
Jahre alt. Die Geschichte hierzu ist unendlich lang. Unzählige Anträge und
Auseinandersetzungen beim Familiengericht, Jugendamt sowie im Rahmen der
Beratungsstelle ... . Die eigentliche Problematik - Elternkommunikation - wird
kaum eingegangen, da diese in einem speziellen fachlichen Rahmen geschaut werden
muss. So zumindest die Aussagen dieser Stellen.
Die Elternebene betrachte ich leider ausschließlich als toxisch. Die Kinder,
insbesondere der 9-jährige Sohn leidet sehr darunter bzw. er ist der Opfer
unserer Auseinandersetzungen auf der Elternebene. Natürlich fühle ich mich als
Mutter zu ungerecht behandelt und an keiner Stelle gehört und verstanden. Der
Vater wird mit Sicherheit das selbe kommunizieren.
Ich bin davon überzeugt, dass wir bei Ihnen genau richtig sind, Ihr typischer
"Fall".
Erst gestern hatten wir den letzten familiengerichtlichen Erörterungstermin, in
dem mich gezwungen gefühlt habe dem Aufenhalt beim Vater zuzustimmen. Das
Familiengericht beachtet zwangsläufig - da es einfach so ist - lediglich die
juristischen Aspekte. Die psychologische Perspektive wird kaum behandelt, trotz
des vorliegenden familienpsyhologischen Gutachtens, der lediglich nur
Kurzaufnahmen impliziert, ohne tiefer in die Prozesse/Perspektiven einzugehen
(zu wollen). Sie merken, es ist bereits viel passiert und ich bin diejenige, die
sich als unverstanden fühlt (wird Ihnen mehr als bekannt sein).
Bereits seit längerer Zeit äußere ich meinen Wusch gegenüber aller Beteiligten
so ein therapeutischen Angebot in Anspruch zunehmen, wo alle Aspekte auf der
Elternebene und des Kindes/der Kinder beschaut werden kann und im günstigen Fall
die elterliche Kommunikation verbessert werden kann. Alle behördliche
Beteiligten (Familiengericht, Sachverständige, Verfahrensbeistandin, Jugendamt,
...-Beratungsstelle) sehen und postulieren es genauso. Der Vater hat stetig
abgelehnt, da er für sich die rechtliche Regelung des Sorgerechts haben wollte.
Nun ist es vorerst geregelt, dass der Vater nun keine weiteren Ausreden mehr
vorbringen kann. Ich merken - so glaube ich - dass die Freiwilligkeit eventuell
fragwürdig ist. Meine haben Sie, sonst gehe ich zu Grunde und die gemeinsame
Kinder bzw. der 9-jähriger Sohn zwangsläufig mit.
Ich habe ebenfalls gesehen und den Antragsmuster an das Jugendamt zur Übernahme
der Kosten durchgelesen. Gestern im Rahmen des Erörterterungstermin wurde die
Elternebene ausschließlich als toxisch betrachtet und bezeichnet. Alle
teilnehmenden Institutionen haben nach einen entsprechenden
familientherapeutischen Angebot im Umgebung gesucht. Ihr Angebot wurde seitens
des Jugendamtes nicht erwähnt, da es angesichts des enormen Kostendruckes in der
Kinder-und Jugendhilfe ausschließlich nach "allgemeinen" pauschalisierten
Beratungsangeboten geschaut wird. Was ich mit meinen diesen Formulierungen
verdeutlichen möchte, dass die Kostenübernahme Ihres Angebotes durch das
Jugendamt übernommen werden müsste. Natürlich werden sie nicht erfreut sein und
ich müsste gut begründen, am besten kurzfristig, sonst liegt die
familiengerichtliche Anhörung zeitlich weiter weg und wird demnach nicht mehr
"präsent" genug sein.
Als Verfahrensbeistandin wird bei uns stetig Frau ... bestellt, die ebenfalls
als systemische Familientherapeutin tätig ist. Sie kommt also nicht infrage.
Beim Jugendhilfezentrum übernimmt teilweise Frau ... solchartige Aufträge.
Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit hatte ich in der Vergangenheit sowohl
Kontakte zu ihr als auch zu ihrer Tochter, so dass sie diese Aufgabe nicht
übernehmen möchte, was auch nachvollziehbar ist, da die geforderte Neutralität
bereits von Anfang an, nicht gegeben ist.
Sie kenne ich nicht, zumindest ist mir Igr Name mir nicht präsent. So gehe ich
davon aus, dass Sie mich ebenfalls nicht kennen. Der Vater hatte mit Sicherheit
keine Berührungspunkte mit Ihnen. So dürfte zunächst der objektive Rahmen der
Auftragsaufnahme geklärt, hoffe ich zumindest.
Hinsichtlich der Kosten würde ich gern kurzfristig mit Hilfe Ihres Antragmusters
einen entsprechenden Antrag zur Kostenübernahme gemäß SGB VIII stellen.
Ich hoffe sehr, dass Sie bereit sind mein Anliegen zu übernehmen bzw. für sich
den Auftrag sowie fachlich als auch kostendeckend als geeignet einsehen.
Der Vater wohnt und arbeitet in .... Ich wohne in ... und gehe meiner
beruflichen Tätigkeit in ... nach. So wären auch Ihre wohnnahe "Zuständigkeit"
auch geklärt.
Über eine Rückmeldung Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe bis
dahin
Mit freundlichen Grüßen
...