Therapiezwang
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 17. Dezember 2019 12:26
An: ...
Betreff: Vereinbarung für einen Beratungstermin
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich würde gerne einen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren. Vorab die Frage, ob
die Behandlungskosten von der privaten Krankenkasse übernommen werden?
Meine Beratung betrifft die Erziehung und den Umgang mit meinem 16 jährigen Sohn.
Es gibt immer wieder Probleme und Konflikte im Umgang mit ihm, die ich gerne professionell besprechen möchte.
Er soll aktiv an einer möglichen Therapie
teilnehmen, vielleicht kann das nach einem Vorgespräch gemeinsam geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 18. Dezember 2020 15:22
An: '...
Betreff: AW: Vereinbarung für einen Beratungstermin
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Bei uns wird nicht "behandelt", sondern gehandelt. Das heißt, Berater und
Klienten bewegen sich auf Augenhöhe und suchen gemeinsam nach Lösungen für
schwierige Probleme und Konflikte, also nicht so wie im staatlich organisierten
Krankensystem, hierarchisch, oben der Arzt und das "Pflegepersonal" und unten
die sogenannten "Patienten" die ihre Selbstständigkeit und Verantwortung an der
Tür des staatlichen Krankensystems freiwillig abgeben.
Die Krankenkasse finanziert kein Handeln zur Problem- und Konfliktlösung,
sondern nur - wie Sie schon schrieben - "Behandlungen", also die Beschäftigung
mit Symptomen, damit sich nach Möglichkeit nichts ändern.
Vergleiche hierzu:
Jay Haley: "Warum ein psychiatrisches Krankenhaus Familientherapie vermeiden
sollte", In: "Kontext", 1980, Heft 2, S. 76-95
Am liebsten "behandelt" man im staatlichen Krankensysteem sogenannte "psychisch
Kranke", das kann man jahrelang machen, ohne, dass sich etwas zum Guten ändert
und das ist auch gut so, denn so finden im staatlichen Krankensystem viele
Menschen eine Beschäftigung und verdienen gutes Geld, was der Staat den
sogenannten "Beitragszahlern" vorher aus der Tasche gezogen hat. Es ist also
sozusagen ein Raubüberfall mit Einverständnis der Beraubten, wenn es anderes
wäre, hätten wir dieses merkwürdige und anachronistische staatliche
Krankensystem nicht mehr.
Doch nun zum Kern Ihrer Anfrage.
Zur Zeit hätte meine Kollegin freie Termine, falls das für Sie in Frage käme.
Ich habe meine Kollegin gebeten, sich mit Ihnen wegen einer möglichen
Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.
Die Stunde kostet im Einzelsetting - Termin mit einer Person und einer/m
Berater/in - im Regelfall 60,00 €.
Es können auch längere Sitzungszeiten vereinbart werden, die anteilig mehr
kosten würden.
Falls Ihre finanziellen Möglichkeiten stark eingeschränkt sind (geringes
Einkommen, Schulden, Bezug von Bafög, ALG II, Sozialhilfe), wäre ein ermäßigter
Stundensatz möglich.
Bei erhöhter Fallschwierigkeit - so z.B. zwei oder mehr Teilnehmer/innen bei
einem Termin, Termine an Wochenenden und Feiertagen, Fremdsprachenkompetenz,
etc., kann der Stundensatz - nach vorheriger Vereinbarung - 80,00 € betragen.
Falls Sie eine aufsuchende Beratung wünschen - z.B. bei Ihnen zu Hause oder an
einem anderen Ort in Ihrer Nähe - können wir dies im Einzelfall ermöglichen.
Hier würde eine zusätzliche An- und Abfahrtpauschale entstehen, über deren Höhe
sich meine Kollegin mit Ihnen verständigen würde.
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder,
Jugendliche oder junge Volljährige von einer Problemlage betroffen sind,
Musterantrag anbei.
Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis
vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung,
nicht rückwirkend.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel