Stiefvater

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern. 

 

 





 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 6. September 2024 17:30
An: ...
Betreff: Hallo bitte um Hilfe/Termin

Hallo, ich weiß nicht wie ich die Anfrage so richtig schreiben soll, ist das erste mal das ich mir externe Hilfe suche aber ich weiß einfach nichtmehr weiter ich bin 33 Jahre jung und im einer recht schwierigen familiär (abhängigen) Situation.

Erst einmal zur allgemeinen Situation ich wurde von meiner Mutter alleine und mit sehr großen Anstand und Gerechtigkeitssinn aufgezogen und Pflege im allgemeinen ein sehr gutes enges Verhältnis zu meiner Mutter.

Vor 14 Jahren hat meine Mutter neu geheiratet und naja die Beziehung meiner Mutter mit ihren neuen Mann ist milde gesagt äußerst schwierig und kompliziert ( eigentlich kaum mehr vorhanden) wobei ich für meine Mutter ständig der psychische Mülleimer bin für ihre Beziehungsprobleme .... bei ihren neuen Mann gelte ich währenddessen so gut wie Garnichts obwohl ich ständig meine Hilfen ect anbiete aber aus verletzen stolz ihres neuen Mannes der eben nichts kann.... bin praktisch nicht mehr wie ein lästiges Anhängsel zumindest geht man mit mir so um währenddessen bei meiner Schwester die im Vergleich zu mir sich um nicht viel kümmert bzw schert 2x im Jahr mal vll einen kleiner Fahrdienst und da sie neu verheiratet und selbst Kinder hat auch recht weit weg von allen Familienproblemen hier ist.

Naja nun zu meinen aktuellen Hauptproblem weshalb mir bald der Schädel Platzt und mein Vertrauen Jetz schwer enttäuscht ist... vor Jahr hat meine unnütze Halbschwester mir damals für mich nicht unerhebliche menge Geld gestohlen wofür nie eine Entschuldigung o.ä kam ( meine Eltern wissen davon und es ist bewiesen).... naja allerdings ging es Jetz vor einen halben Jahr um eine wenn man das so nennen kann teil-vorab Auszahlung des Erbes und es hieß von meiner Mutter es bekommen beide Kinder gleich so war immer die Aussage meiner Mutter nun ja und Jetz ist es so gekommen das meiner Schwester ein Haus für übertriebene 600.000€ gekauft wurde und obwohl mir zugesichert wurde wenn das mit dem Haus gelaufen ist ich brav dafür spreche und nichts dagegen unternehme bekomm ich das selbe in anderer vorm und vll nicht sofort aber trotzdem das selbe. (eigentumswohnung+Geld angelegt hieß es) versprach mir meine Mutter. Und Jetz wo das mit dem Haus gelaufen ist heißt es auf einmal. War anders gemeint so wär das nie ausgemacht gewesen ich soll nicht so hohe Ansprüche haben Wär Jetz nichtmer genug da ect ect gleichzeitig befinde ich mich aufgrund von Jobverlust bzw. abgesagter Weiterbildung und argen gesundheitlichen Problemen in finanzieller Abhängigkeit.

Mein Problem ist nicht mal die Tatsache das ich mal wiedermal behandelt werde von meinen Stiefvater wie der letzte... und auch nicht die Tatsache das es jetz nicht wie vereinbart das selbe bekomm.

Mein Problem ist der extreme Vertrauensverlust gegenüber meiner Mutter, die mich anders erzogen hat, diese sieht das allerdings nicht ein reagiert nur aggressiv sagt ich soll mich nicht anstellen ect ect mir Platz bald der Schädel... bitte um Hilfe...

Mfg

 

 

 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 25. Juli 2024 17:00
An: ...
Betreff: Terminanfrage

Guten Tag Herr Thiel

Ich würde mich gerne nach einem Erstberatungstermin bei Ihnen erkundigen.

Wir sind eine kürzlich nach Deutschland gezogene Familie und haben allerhand Probleme mitgebracht, sowohl zwischen meiner Frau und mir als auch zwischen mir und meiner Stieftochter.

Eine gemeinsame Tochter haben meine Frau und ich auch. Wir sind also ein Familienverbund von insgesamt 4.

Weitere Einzelheiten dann bei Gelegenheit entweder im Gespräch oder bei Bedarf gerne auch schon vorab per Email.

Beste Grüße

...

 

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. Juli 2024 07:39
An: ...
Betreff: Anfrage Familienberatung

Sehr geehrter Herr Thiel,

meine Frau und ich stecken derzeit in einer kleinen Krise unserer noch recht jungen Ehe.

Da ich meine Frau sehr liebe und sie nicht verlieren möchte, suche ich nun einen Weg, wie wir unsere Ehe retten können.

Zu Uns:

Meine Frau ... ist 40 Jahre alt und arbeitet in der ... im ... .

Seit knapp 3 Monaten ist sie jedoch auf Grund von Depressionen krank.

Ich bin 43 Jahre alt und arbeite als ...  in ... (Bürotätigkeit).

Ich bin bis kurz vor unserer Hochzeit stets zur See gefahren, was mir manchmal auch ein wenig fehlt. Seit meine Versetzung an Land in 2021 habe ich leider viel mit Krankheiten zu tun, was meine Frau und mich stets belastet.

Meine Frau hat ein Kind in die Ehe mit eingebracht (15 Jahre alt). Sie ist für mich schwierig, da sie stets versucht uns gegeneinander auszuspielen.

Aktuell ist die Belastung besonders groß, da das Kind mir die Schuld an der Depressionen meiner Frau gibt.

Ich kann mit meiner Frau derzeit nur über Ihre Probleme reden, da sie mit meinen aktuellen nicht klar kommt.

Ich habe vor 2 Wochen die Diagnose eines Tumors in der Leistengegend diagnostiziert bekommen und erfahre frühestens kommenden Montag was es ist und in welche Behandlungsrichtung angestrebt wird.

Im Großen und Ganzen haben wir derzeit viel Last, aber kaum Entlastung, sodass vor allem die schönen Momente im Leben fehlen.

Ich würde gerne wieder an die schönen Momente mir meiner Frau anknüpfen und mit Ihr gemeinsam alt werden.

Ich hoffe sie können uns dabei helfen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 



 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 22. April 2023 20:36
An: ...
Betreff: Anfrage

Guten Abend Herr Thiel,

wir haben ganz große Probleme mit unserem großen Sohn. Und zwar hat er anscheinend ganz große Verlustängste.

Gerade haben wir die Situation, dass seine Fußballmannschaft nach .... zu einem Spiel von ... fährt und er nicht mit will, weil er "Angst" hat.

Leider ist unsere familiäre Situation auch nicht ganz so einfach und ich denke dass es damit auch zu tun hat.

Ich muss dazu sagen, dass mein Mann nicht der leibliche Vater von unserem großen Sohn ist.

Wir sind eine 4-köpfige Familie: Mutter (30 Jahre), Vater (32 Jahre), 1. Sohn (10. Jahre), 2. Sohn (4 Jahre). Mein Mann und ich arbeiten beide.

Der große geht aktuell in die 4. Klasse in die Grundschule ...

Diese ganze Situation fing auf einmal ganz schlagartig in den Sommerferien an.

Es ging sogar so weit dass unser Sohn zu einem Psychologen gegangen ist. Damit wurde sein Verhalten besser. Dennoch hat er Angst irgendwas zu machen und zwar alleine.

Er will dauerhaft auch Licht an haben und zwar in der Küche nicht oben in seinem Zimmer, was wir sehr merkwürdig finden.

Wir geben uns große Mühe. Aber ich habe das Gefühl dass mein Mann meinen Großen Sohn nicht so akzeptiert und seinen eigenen leiblichen Sohn mehr bevorzugt.

Mein Mann findet auch so eine Therapie nicht für Sinnvoll und will dass eigentlich nicht.

Können sie mir in irgendeiner Weise helfen?

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 22. April 2023 22:14
An: ...
Betreff: AW: Anfrage

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Was sagt denn der leibliche Vater zu der Problematik und wie man damit umgehen könnte?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 22. April 2023 22:23
An: ...
Betreff: Aw: AW: Anfrage

Guten Abend Herr Thiel,

der leibliche Vater vom Großen zeigt leider gar kein Interesse an seinem Kind.

Ich versuche immer wieder mit ihm in Kontakt zu treten, aber leider blockt er es immer wieder ab. Denn er ist glücklich mit seiner jetzigen Frau und seinen anderen beiden Kindern.

Also ich sage mal so. Mein Mann liebt die Großen und gibt eigentlich auch alles für ihn. Aber manchmal kommt es mir so vor.

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 22. April 2023 22:39
An: ...
Betreff: AW: AW: Anfrage

Sehr geehrte Frau ...,

Wenn der leibliche Vater seinen Sohn verstößt, muss man sich nicht über das Verhalten des Sohnes wundern.

Ich empfehle, dass der leibliche Vater in die Verantwortung gebracht wird, gegebenfalls mit Hilfe des Jugendamtes und des Familiengerichtes.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 16. Januar 2022 13:31
An: ...
Betreff: Termin für ein Gespräch

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit möchte ich einen Termin für ein Beratungsgespräch bei Ihnen beantragen.

In unserer Familie war in letzter Zeit viel los. Meine Kinder haben ihren Vater verloren.

Der Papa ist letztes Jahr im Juni verstorben an einem Herzinfarkt. Wir haben zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zusammen gelebt aber uns sehr gut verstanden.

Mein Partner hat das Gefühl nicht akzeptiert zu werden.

Mein Sohn 9 ist scheinbar alles egal. Meine Tochter 11 nimmt sich alles zu Herzen und fühlt sich für alles schuldig.

Ich selbst weiß nicht mehr was ich tun soll und hab Angst das die Familie auseinander bricht.

Es wäre schön wenn sie sich bei mir melden könnten.

...


 

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