Sorgerecht

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 



 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 4. April 2024 12:50
An: ...
Betreff: Bedarf an Familienberatung

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich bin allein erziehend mit meinen beiden Kindern (14 und 10 Jahre). Wir sind im Juli 2023 nach ... gezogen.

Der Vater lebt weiterhin im ... . Wir leben seit 10 Jahren getrennt.

Meine Tochter ist in der Pubertät und leidet maßlos unter den Stimmungsschwankungen, was uns als 3-er Familie sehr belastet.

Nun kommt auch noch hinzu, dass der Vater rechtliche Schritte eingeleitet hat, um das gemeinsame Sorgerecht zu erwirken und stellt Forderungen bzgl. des Umgangs der Kinder. Diese Situation überlastet uns als Kleinfamilie.

Wir brauchen Hilfe, um für uns einen Weg zu finden, diese belastende Situationen zu verarbeitet und uns nicht darin auseinanderzuleben und die Seelen auf Lebenszeit zu belasten.

Bietet Sie (kurzfristig) Familientherapie-Termine an, um uns zu helfen?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße,

...

 

 

 

 



 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 27. Februar 2024 09:18
An: ...
Betreff: Umgang mit den Kindern nach Scheidung

Sehr geehrter Herr Thiel,

im Internet habe ich von Ihrem Angebot gelesen über den Jugendhilfekontext.

In der nächsten Woche wird ein gerichtliches Verfahren darüber entscheiden, in welchem Umfang ich meine Kinder wieder sehen darf (mein Exmann setzt derzeit eigenmächtig das Umgangsrecht aus und hat das alleinige Sorgerecht beantragt).

Dazu gibt es eine lange Vorgeschichte. Nun hoffe ich auf Ihre Hilfe, damit ich für die Zukunft meiner Kinder und mich selbst besser weiß, mit bestimmten Situationen umzugehen.

Aus diesem Grund bitte ich um Rückmeldung und bin wie folgt erreichbar:

...

 

 

 

 

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 19. September 2023 10:54
An: ...
Betreff: Bitte um zeitnahen Termin

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich schreibe Ihnen weil in meiner Familie gerade alles aus den Fugen gerät. Angefangen hat es damit, dass mein Bruder seit Jahren an einer Börsensucht leidet und in den letzten Monaten sein gesamtes Geld verloren hat.

Im Mai ist er dann mit schweren Depressionen in die Klinik gegangen, hat die Klinik dann auf eigenen Wunsch nach ein paar Wochen allerdings wieder verlassen weil er der Meinung war, dass das nicht die richtige Therapie für ihn ist.

Dann war er ein paar Wochen relativ stabil und jetzt ist er seit ein paar Wochen in einer absolut manischen Phase und kämpft gerade mit einer unglaublichen Energie, die niemand von ihm so kennt um das Sorgerecht von seinem 6 jährigen Kind.

Meine Eltern und ich sind fest davon überzeugt, dass er aktuell in keiner guten psychischen Verfassung ist und eigentlich wieder eine Therapie braucht.

Er möchte davon aber überhaupt nichts hören und unterstellt im Gegenzug uns dass wir das Problem sind und wir eigentlich eine Therapie brauchen. Das einzige worauf er sich aktuell einlassen würde wäre ein Mediation.

Deswegen schreibe ich Ihnen, in der Hoffnung, dass Sie eine Mediation mit uns machen können und mir uns meiner Familie in diesem Zuge Lösungsmöglichkeiten aufzeigen können wie es weitergehen soll und wie wir uns als Familie am besten verhalten sollen.

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

...

 


 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 7. September 2023 16:45
An: ...
Betreff: Terminvereinbarung

Sehr geehrter Herr Thiel,

hiermit bitte ich um eine Terminvereinbarung.

Mein Mann hat sich von mir getrennt.

Wir haben gemeinsam 2 Kinder (11 und 13 Jahre).

Ich möchte gern Ihre Unterstützung in Anspruch nehmen, um nicht eine vorschnelle oder gar falsche Entscheidung in Sachen Unterhalt, Sorgerecht etc. zutreffen.

Ich habe Angst wesentliche und wichtige Sachen zu vergessen.

Mit freundlichem Gruß

...

 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 26. April 2023 17:17
An: ...
Betreff: Anfrage Familienberatung/-therapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

meine Expartnerin und ich sind im Rahmen eines Sorgerechtsstreits auf der Suche nach einer Familienberatung/-therapie.

Aus unserer sehr Konfliktbehafteten Beziehung die bis März 2021 andauerte, ist ungewollt eine wunderbare Tochter hervorgegangen.

Nun befinden wir uns seit Februar wegen Umgang und Sorgerecht vor Gericht, da die Konflikte kein Ende fanden.

Aus einer Verhandlung vor dem Familiengericht im März diesen Jahres wurde beschlossen, dass wir bezüglich des von mir beantragten Mitsorgerechts aufgrund der weiterhin andauernden Konflikte eine Familienberatung aufsuchen sollen um diese Auseinandersetzungen als Grundlage auch zum Wohle unserer Tochter möglichst beizulegen.

Seitdem bin ich auf der Suche nach geeigneten Therapeuten die uns hier unterstützen können.

Ich würde mich freuen wenn Sie mir eine Rückmeldung geben könnten, ob sie überhaupt Kapazitäten frei haben und wenn ja wie sich eine Therapie bestmöglich bei Ihnen gestalten könnte.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 8. April 2023 08:45
An: ...
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme für eine Jugendhilfeleistung

Sehr geehrter Herr Thiel,

das Jugendamt ... regt bei Familiengericht ... zum zweiten Mal alle meine Sorgerechte zu entziehen.

Weil meine Tochter ist von ... nach ... vor 9 Monaten weggezogen, ist das Familiengericht ... zuständig.

Der alleinige Grund, warum das Jugendamt unterstützt diese Entfremdung ist, dass meine Tochter jetzt 14 Jahre will bei dieser Familien, die meine Tochter instrumentalisiert, bleiben.

Meine Tochter muss von kompetente Personell gefragt, warum sie bei dieser Familien bleiben will und warum sie ein Hass auf ihr Vater einwickelt hat.

Und dann müssen wir alle zusammen einen Weg für Kontakt und einen Weg zurück zu ihrem Vater finden, auch wenn nur z.B. erstmals bei einer Mädchengruppe, aber in ....

Ich dachte an einen Termin zum Anfang mit mir, dann mit ihr, dann wie Sie empfinden, alle drei zusammen.

Das Jugendamt ... hat keinen Hilfeplan erstellt, ist völlig inkompetent und unehrlich.


Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 21. März 2023 16:38
An: ...
Betreff: Sorgerecht, Kindeswohlgefährdung , Beratung als auch Anwalt gesucht

Sehr geehrter Herr Thiel,

wegen der Gefährdung des Kindeswohls, wegen der häuslichen Gewalt als auch der schweren andauernden psychischen Probleme der Mutter suche ich einen kompetenten Anwalt in Sachen Sorgerecht, Familienrecht und am besten auch Strafrecht für den Postleitzahlenbereich ... .

Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht ... .

Es geht mir vor allem darum das Sorgerecht im Eilverfahren auf mich zu Übertragen wegen der Kindeswohlgefährdung und ich hätte Fragen zum Begleitetem Umgang und wie ich mein Fall am Besten dem RSD schildern kann.

Ich würde auch gerne möglichst zeitnah einen Beratungstermin bei Ihnen in Anspruch nehmen.


Viele Grüße,

...


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 13. März 2023 13:22
An: ...
Betreff: Familienberatung - Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich gerne beraten lassen im Thema Umgangsrecht.

Vorab: Von dem Kindsvater habe ich mich getrennt und habe von Beginn an das alleinige Sorgerecht.

Nun möchte er das gemeinsame und ich stimme diesem aus diversen Gründen nicht zu.

Jetzt nehmen die Streitigkeiten überhand, er wird in Gesprächen laut wenn er seinen Willen nicht bekommt oder ihm jegliche Argumente fehlen.

Das macht den Umgang nicht sonderlich leicht.

Auch eine Art Drohungen wie: “ich würde die Konsequenzen noch zu spüren bekommen” oder “er ist über mein Leben mehr im Bilde als ich denke und mir lieb ist” fallen regelmäßig.

Einen Termin zur Beratung beim Jugendamt hatte ich bereits alleine und mit dem Kindsvater, dennoch möchte ich mir mehr Meinungen und vielleicht andere Methoden anhören um ordentlich handeln zu können.

Sollten Sie dafür die falsche Anlaufstelle sein wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir noch andere Beratungsstellen nennen können.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2023 11:20
An: ...
Betreff: Informationsanfrage: Kompromissprobleme bei Kitaort

Guten Tag,

Mein Name ist Frank Conrad - Name geändert und ich bin Vater einer 3 Jährigen Tochter Louisa - Name geändert und wohne in A... .

Bei unserer bevorstehenden Scheidung ab Februar und dem gleichzeitigen Umzug meiner zukünftigen Exfrau nach B..., bzw im Laufe des Jahres nach C..., ergibt sich ein Problem bei der Einigung auf eine Kita für Louisa die beiden Elternteilen gerecht wird.

Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht und streben ein Wochenmodell an.

Sie möchte Louisa aus der bisherigen Kita in A...., zu sich nach C... in die Kita umsetzen.

Ich möchte Louisa am liebsten nicht aus ihrer gewohnten Umgebung nehmen, würde ihr aber mit einem Kompromiss entgegenkommen, und versuchen Louisa in B...in eine Kita zu bekommen.

In B... ist derzeit unser Arbeitsplatz und es befindet sich auch ca mittig zwischen den beiden Wohnorten.

Sie besteht aber weiterhin darauf Louisa nach C.,, zu holen, weil B... nicht unbedingt ihr Arbeitsort bleiben wird.

Ich hoffe auf diesem Weg entweder Unterstützung bei der Lösung unseres Konfliktes oder auf Handlungsoptionen.

Mit bestem Dank

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2023 22:16
An: ...
Betreff: AW: Kitaort

Sehr geehrter Herr Conrad,

bei Uneinigkeit der Eltern kann das Familiengericht auf Antrag eine Entscheidung treffen, welcher Elternteil bezüglich dieser strittigen Frage das Bestimmungsrecht erhält.

Darauf wird es hier wohl hinauslaufen, wenn sie sich nicht einigen.

Falls ich hier in irgendeiner Weise behilflich sein kann, lassen Sie es mich wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Thiel

 

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 12. Oktober 2021 20:03
An: ...
Betreff: Terminvereinbarung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Vater von zwei Kindern, 4 und 6 Jahre, und lebe in Trennung von meiner Frau.

Ich interessiere mich für einen baldigen Beratungstermin bzgl. Kinderbetreuungsmodell und Sorgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

...


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 10. Februar 2020 18:24
An: ...
Betreff: Beratung

mein name ist ... und ich bin die Oma von ... um den es hier gehen wird.

Meine Tochter hat sich vor 14 Monaten von ...s Vater getrennt. Die `Trennung war alles andere als schön gewesen.

Besser könnte ich ihnen das bei einem persönlichem Gespräch erzählen. Nun machen wir uns um ... sorgen. Er ist 5 Jahre alt. Am Anfang wollte er überhaupt nicht zu seinem Vater was sich dann aber gebessert hate und hätte, wenn sein Vater ihn regelmäßig nehmen würde und nicht immer wieder versprechungen macht die er nicht hält.

 

Gut um ihnen alles zu erzählen braucht man zeit um was es uns geht ist das ... nergend wo alleine hin geht egal wo und was wir machen ... geht mit. Ist er bei uns fragt er Oma wo gehst du hin oder ruft Oma wo bist du wenn er gerade mal Fernschaut. Auch zuhause bei seiner Mutter macht er das. Er geht nicht alleine raus spielen ganz selten spielt er in seinem Zimmer. Bei uns da müssen wir dann mit ihm spielen was uns ja auch nichts aus macht , aber wir finden mitlerweiler das er hilfe braucht.

 

Es wird immer schlimmer die Anhänglichkeit. Auch ständig ruft er Oma oder Opa ich hab dich lieb und wartet auf Antwort von uns. Sag ich nichts kommt er gleich und fragt warum er keine Antwort bekommt. Das ist nur ein Teil von dem was ich erzählen kann , meine Tochter und wir wissen nicht wie wir ihm helfen können und glauben das wir einen Familienhelfer bräuchten.

...



 

 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 11. Februar 2020 14:10
An: ...
Betreff: AW: Beratung

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Möglicherweise würde Ihrem Enkel hier eine auf das vorherige Trennungsgeschehen ausgerichtete Kindertherapie helfen, nicht mehr so zu klammern.

Möglicherweise hat er die Trennung der Eltern traumatisch erlebt und versucht dies nun auf seine kindliche Art durch eine Art Zwangshandlung zu neutralisieren.

Es ist durchaus denkbar, dass sich dieses Verhalten mit der Zeit verliert, aber da müsste man Geduld und Vertrauen haben.

 

Im übrigen ist es so, dass Trennungen auch von den beiden erwachsenen Partnern in der Regel als traumatisch erlebt werden, unabhängig von der Tatsache, dass es meistens Gründe für eine Trennung gab und diese nicht nur aus Jux und Dallerei geschah. Daher lautet meine Empfehlung immer, vor einer Trennung eine Paarberatung wahrzunehmen, die entweder dabei hilft, die Konflikte des Paares zu lösen oder dem Paar zu helfen, eine einvernehmliche und respektvolle Trennung einzuleiten und zu vollziehen.

 

Ist eine Trennung ohne eine vorherige fachlich unterstützte klärende Aussprache vollzogen und zeigen sich in der Folge bei den Beteiligten erhebliche Probleme und Konflikte, insbesondere auch bei den involvierten Kindern, kann eine Trennungsberatung in einem dafür geeigneten, fachlich unterstützten Rahmen nachgeholt werden, das was bisher ungesagt ist, kann dann gesagt werden und in einem Veränderungsprozess kann das Ganze in einen sozial und menschlich besseren Zustand transformiert werden. 

 

Nach Möglichkeit sollten vorliegend hier in ihrem Fall möglichst beide Eltern einbezogen werden. Die Mutter scheint, wie Sie schreiben, dazu bereit.

 

Grundsätzlich ist das Sorgerecht der Eltern zu beachten, sobald man eine Hilfe in Anspruch nimmt, die einen direkten Kontakt der Fachkraft zum Kind beinhaltet. Für sich selber als Großeltern müssen Sie allerdings die Eltern nicht zwingend fragen, ob Sie sich fachlichen Beistand an die Seite holen.


...


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 17. Januar 2020 14:38
An: ...
Betreff: Anfrage

Guten Tag,

mein Partner und ich haben uns gerade getrennt. Wir haben zwei Kinder 1 und 3 Jahre alt. Ich wollte uns shills holen im zu besprechen wie wir in Zukunft das Sorgerecht teilen, Besuchszeiten vereinbaren, es den Kindern sagen etc.

Mein Partner sieht derzeit keine Notwendigkeit aber ich wollte mal fragen ob ich auch mal alleine kommen kann falls ich ihn nicht überreden kann mitzukommen. Wenn ja wann hätten Sie mal Termine ab 16:30uhr frei?

Mit freundlichen Grüßen

...

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 18. Januar 2020 20:39
An: ...
Betreff: AW: Anfrage

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Der Begriff "Besuch" wird vom Gesetzgeber nicht mehr verwendet, man spricht von Umgang, aber auch dieser Begriff ist problematisch, weil der Grundsatz gilt, dass auch getrenntlebende Eltern Pflege und Erziehung sicherstellen sollen (Grundgesetz Artikel 6). Das heißt dann in der Regel, dass beide Eltern Betreuungszeiten übernehmen. Welches Betreuungsmodell man da wählt, können die Eltern einvernehmlich vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten kann das Familiengericht eine Regelung treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Das Sorgerecht brauchen sie nicht teilen, das haben beide Eltern gemeinsam. In wichtigen Fragen sollen sie versuchen sich zu einigen.

Alltagsfragen entscheidet jeder Elternteil allein

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1627 Ausübung der elterlichen Sorge
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1627.html




Zur Zeit hätte mein Kollege in ... freie Termine, falls das für Sie in Frage käme.

Ich habe meinen Kollegen gebeten, sich mit Ihnen wegen einer möglichen Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.

...

Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. Juli 2019 14:16
An: ...
Betreff: Informationsanfrage / Beratungstermin

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Beratungsstelle „profamilia“ hat mich an Sie verwiesen als Beratungsstelle für folgenden Sachverhalt:

Meine Frau hat mich kürzlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass Sie sich von mir scheiden lassen möchte.

Dieser Scheidung ging eine lange psychische Krankheit meiner Frau (ausgelöst durch Situationen vor unserer gemeinsamen Zeit) voraus, die Reibungen zwischen uns verursacht hat und die letztendlich in einem mehrmonatigen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik mündete. Nach ihrer Rückkehr aus der Klinik kam nun der Wunsch Ihrerseits nach der Trennung auf. Die Entscheidung hat mich schwer getroffen, da ich große Hoffnung in professionelle Hilfe der Klinik gesetzt hatte und stark daran glaubte dies für einen Aufschwung nutzen zu können. Eine derart nachhaltige Entscheidung in der Krise (1/4-jähriger Psychatrieaufenthalt, in dem Sie sich nahezu vollständig von allen Personen ihres persönl. Umfeldes abkapselte) zu treffen halte ich persönlich nicht für richtig, aber ihr Entschluss ist unumstößlich und sie zeigt sich diesbezüglich nicht gesprächsbereit.

Unser beider Wunsch ist es die Scheidung dennoch geordnet und einvernehmlich abzuwickeln, da unser weiteres Leben schon allein durch unsere beiden Kinder sehr viele Parallelen haben wird und wir fair miteinander umgehen möchten.

Wir planen uns gemeinsam einen Anwalt an unserem Wohnort ... zu suchen um dort die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Nichtsdestotrotz wollte ich mich bei Ihnen erkundigen, welche Schritte ihrer Meinung nach die richtigen wären und ob Sie eine Empfehlung für uns haben.

• Ist der gemeinsame Gang zum Fachanwalt für Familienrecht der richtige oder muss sich jeder zwingend einen eigenen Anwalt suchen

• oder gibt es spezielle Anwälte mit Mediationsschwerpunkt, wenn man einen einvernehmliche Lösung finden möchte,

• welche Informationen müssen wir für den Termin beistellen / vorbereiten,

• welche Sorgerechtlichen Modelle sind möglich/haben sich bewährt/ sind gut für die Kinder,

• welche Gedanken/Entscheidungen/Vorlieben zum Thema „wie soll es nach der Scheidung weitergehen“ müssen wir Eheleute uns ggf. vorab überlegen,

• was wäre eigentlich der rechtliche Rahmen

• usw.



Bin ich da bei Ihnen an der richtigen Adresse?

• Falls ja: kann ich bei Ihnen einen Gesprächstermin (telefonisch oder persönlich) vereinbaren / welche Zeiten könnten Sie mir anbieten?

• Falls nein: können Sie mir eine Beratungsstelle empfehlen?


Vielen Dank vorab für Ihre Zeit und Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 16. Juli 2019 16:06
An:
Betreff: Hilfe/Familientherapie/Paartherapie/Trennung

Sehr geehrter Herr Thiel, ich stecke in einer sehr schwierigen Phase nach Trennung und schlimmen Verletzungen. Dies ist jetzt gerade im Höhepunkt, da der Vater meiner 2 jüngsten Kinder 9/12 vor Gericht das geteilte Sorgerecht beantragt hat. Ich bin in Einspruch gegangen. Dies wurde erst einmal in Kenntnis angenommen und es beginnt ein Prozess/Anhörung mit Anwälten und Verfahrensbeistand für die Kinder Ende August vor dem Familiengericht. Ich bin durch Verletzungen und Traurigkeit so unglücklich, dass ich eventuell falsch reagiere, aber eigentlich nicht.

Vielleicht können Sie mir/uns noch helfen, um Schlimmeres zu verhindern und eventuell auch den Kindern die Anhörung und Gericht erspart bleibt.

...

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. Juli 2019 13:26
An: ...
Betreff: AW: Hilfe/Familientherapie/Paartherapie/Trennung

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage, auf die ich leider erst heute antworten kann.

Die gemeinsame elterliche Sorge können die Eltern auch kostenlos beim Jugendamt beurkunden, da braucht man doch nicht das Familiengericht und all den strapaziösen Schnick-Schnack dazu.

Falls es aber darum geht, dass Sie und der Vater wichtige Fragen mit fachlicher Begleitung besprechen wollen, können wir gerne unsere Hilfe anbieten.

...



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 31. Dezember 2018 09:52
An: ...
Betreff: Beratungsgespräch Trennung mit Kind

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine 22Monate alte Tochter und lebe seit einigen Tagen getrennt von meinem Lebensgefährten.

Die Situation ist sehr schwierig und ich wünsche mir vor allem für meine Tochter eine gute harmonische Lösung für die Zukunft.

Da mir die Schwiegereltern einen ernst gemeinten Sorgerechtsstreit angekündigt haben, benötige ich dringend einen Beratungstermin. Vielleicht könnten Sie mich zeitnah im neuen Jahr telefonisch kontaktieren.

Sie erreichen mich unter ...

Herzliche Grüße und Danke

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 31. Dezember 2018 14:36
An: ...
Betreff: AW: Beratungsgespräch Trennung mit Kind

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Zur Zeit hätte meine Kollegin freie Termine, falls das für Sie in Frage käme.

...

Was das Thema Sorgerecht und sonstige familienrechtliche Fragen betrifft, da wäre ich der richtige Ansprechpartner. Falls Sie da eine konkrete Frage haben, bitte mir diese einfach schreiben.

An und für sich sollen die Eltern alle Fragen einvernehmlich klären, so dass es keines Antrages beim Familiengericht bedarf, einem Elternteil das Sorgerecht in Gänze oder in Teilen zu entziehen.

Dass der Gesetzgeber den verfassungswidrigen §1671 BGB - es ist ein echter Nazi-Entsorgungsparagraph und eine Schande für den angeblich in Deutschland bestehenden Rechtssaat - noch nicht abgeschafft hat, ist ein ernster politischer Skandal. Auch am Bundesverfassungsgericht hat man das Grundgesetz Artikel 6 noch immer nicht begriffen und es stimmt sehr bedenklich, dass die Herren und Damen Verfassungsrichter mit der Aufgabe für die sie bestellt wurden, offenbar überfordert sind.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 

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