Sohn will nicht ausziehen
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 7. Februar 2019 12:17
An: ...
Betreff: Kein
Sehr geehrter Herr Thiel.
Vertrauensvoll, und in meiner puren Not wende ich mich hiermit an Sie
Persönlich. Wusste nicht mehr wie bzw. wo nach Hilfe suchen, also, habe ich
gegoogelt und habe Sie so gefunden... Hiermit ein paar Zeilen. Ich befinde mich
in akuter, schwerer Sozialen Not, mit meinem jüngsten Sohn. Er ist schon weit
über 20 will einfach nicht ausziehen aus meiner Wohnung, verhaellt sich seit
vielen Jahren sehr schwer auffällig sozial, und ich habe keine Chance, wenn ich
mal so sagen darf?
Ich schaffe es nicht mehr alleine ohne Hilfe. Ich bekomme ihn nicht raus aus
meiner Wohnung... Es ist ein Martyrium, es ist die Hölle, und ich kriege es
wiederum nicht mehr hin, alleine, dieser Hölle zu entkommen... Weine sehr...was
tun sehr geehrter Herr Thiel bitte, was tun in so einem Falle ich kann einfach
nicht mehr, bin komplett nun am Ende mit meinen Kräften, ich kann nicht mehr,
und niemand hilft mir, wirklich absolut niemand... Ich steh nach wie vor alleine
da, seit so vielen Jahren... Habe den kompletten Landkreis in Aufruhr gebracht,
d. h. Habe alle möglichen Beratungsstellen aufgesucht, alle Sozialen
Einrichtungen die es gibt, ja sogar L. A. ...., Gesundheitsamt, Ärzte,
Therapeuten etc. etc. Aber vergebens... Weine weine sehr während ich schreibe,
am Ende meiner Kraft... Niemand niemand hilft mir... Es wird zwar viel geredet,
aber Hilfe, in dem Sinne gibt es nicht... Aber überall steht schoen auf dem Tür
Schild was man alles macht usw...verzweifelt wende ich mich deswegen an Sie,
weil mir gefällt was ich gelesen habe... Ich schaffe es nicht mehr alleine, und
fühle mich komplett alleine gelassen, in dieser schweren Not seit so vielen
Jahren.... Es ist so wie bei Mobbing. Es wird nur viel geredet, aber ändern, tut
sich nichts... Das geht aber nicht...
Möchte gerne mit Ihnen telefonieren falls möglich, um einen wiederum eventuellen
Termin zu vereinbaren? Wäre das möglich? Ich bitte Sie freundlich und höflich
darum... Ich leiste eine Schwerstarbeit seit vielen Jahren, die eigentlich gar
nicht zu leisten ist, als Laie... Denn ich bin ja nicht von Beruf ausgebildeter
Sozialarbeiter sondern ein Laie... Von wo habe ich diese seltenen Fähigkeiten
dies hier zu leisten alleine, was man eigentlich gar nicht kann..?
Ich bin ...., 58 Jahre alt, bin seit 2013 verwitvet, und habe 2 Söhne... .
Wie soll man nun in Kontakt treten? Möchte nicht meine Handynr.hier notieren...
Dürfte ich nochmal anrufen bei Ihnen? Habe heute kurz versucht vom Festnetz...
Und wenn ja, wann?
Bis dann verbleibe ich mit freundlichen Gruessen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 7. Februar 2019 22:12
An: '...
Betreff: AW: Sohn will nicht ausziehen
Sehr geehrte Frau ...,
wenn Ihr Sohn nicht ausziehen will und er nicht im Mietvertrag steht, können Sie
ihn durch die Polizei der Wohnung verweisen lassen.
Wenden Sie sich also vertrauensvoll an die örtlich zuständige Polizeistation.
Sieht diese sich dazu nicht in der Lage können Sie beim Gericht einen Beschluss
erwirken, nach dem Ihr Sohn die Wohnung verlassen muss, notfalls wird er dann
mit Gerichtsvollzieher und Polizei auf der Wohnung geholt. Falls Sie wenig
Einkommen haben, können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen, so
dass das dann kostenfrei wäre, auch etwaige Anwaltskosten, wenn Sie das nicht
selber erledigen können oder wollen.
Sie sind also nicht hilflos, sondern haben nur noch nicht den richtigen Weg
gefunden, den ich Ihnen nun aber gesagt habe.
Seltsam, dass Ihnen bei den anderen Stellen wo Sie schon waren, das anscheinend
niemand gesagt hat, da haben Sie vielleicht nur unqualifiziertes Personal
getroffen, das kommt ja öfter vor, als man denkt.
Falls es sonst noch Probleme gibt, hätte meine Kollegin freie Termine, falls das
für Sie in Frage käme.
...
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn junge
Volljährige von einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei. Die
Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Eine
Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel