Scheidung
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
Telefon: 030 / 499 16 880
Funk: 0177.6587641
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen.
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 18. Juni 2023 16:35
An: ...
Betreff: Allgemeine Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich ziehen verstärkt in Erwägung, uns scheiden zu lassen.
Da wir eine gemeinsame Tochter (1,5 Jahre) haben und
eine Scheidung insbesondere für sie natürlich gravierende Folgen hätte, überlege
ich, ob eine Ehe-Beratung nicht vorher noch erforderlich wäre, auch wenn ich
offen gestanden zugeben muss, dass ich bzgl. einer Verbesserung unseres
Verhältnisses grundsätzlich erstmal starke Zweifel hege.
Ist eine Therapie zu diesem „gescheiterten“ Zeitpunkt unserer Ehe
erfahrungsgemäß überhaupt noch sinnvoll? Ich freue mich auf Ihre Erfahrung.
Freundliche Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 11. Juli 2022 11:09
An: ...
Cc: Sabine Müller - Name geändert
Betreff: Familienberatung
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich möchte mich gern über eine Familienberatung informieren.
Meine Frau und ich haben das Thema sich Hilfe zu suchen sehr lange (zu lange)
vor sich hergetragen.
Wir stehen jetzt an dem Punkt das wir über Trennung sprechen.
Ich möchte jetzt das die Weichen für unseren Sohn (5) in vernünftigen Bahnen gelenkt werden.
Leider ist uns es nicht möglich eine Vernünftigen Diskussion zu führen.
Das gegenseitige Misstrauen verhindert hier klare Entscheidungen zu treffen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns zeitnah auf einen Termin einigen
können.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Müller - Name geändert
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Montag, 11. Juli 2022 20:41
An: ...
Betreff: Termin Absage
Sehr geehrter Herr Thiel,
wie ich per E-mail Weiterleitung erfuhr, hat mein Mann
Mark Müller - Name geändert, kürzlich um einen Termin für eine
Familienberatung gebeten.
Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass für mich ein solcher Termin nicht in Frage kommt und Sie sich eine Terminvergabe sparen können.
Mein Entschluß für eine Scheidung steht fest und ich bin auch schon in Kontakt
mit einer Anwältin, die bereits die nötigen Schritte einleitet.
Von etwaigen Terminvorschlägen an meine Person bitte ich daher abzusehen.
Mit freundlichem Gruß
Sabine Müller - Name geändert
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 11. November 2021 00:32
An: ...
Betreff: Paarberatung
Hallo Herr Thiel,
wie auf Ihrer Website gewünscht nehme ich hiermit Kontakt per Mail mit Ihnen
auf.
Ich (32 J.), meine Frau (31 J.) sowie unser 20 Monate alter Sohn wohnen in ... .
Wir erwarten unser zweites Kind. Wir sind mittlerweile 8 Jahre zusammen und
davon 4 Jahre verheiratet. Ich bin in ... aufgewachsen und meine Frau kommt aus
dem Norden, Nähe ... (etwa 6 Stunden Fahrzeit von hier).
Ich versuche das Ganze so neutral darzustellen wie nur möglich:
Leider gibt es einige Diskrepanzen zwischen uns, die ich unbedingt aufarbeiten
möchte. Meine Frau bringt gerne immer wieder das Wort "Scheidung" zum Gespräch.
Meiner Meinung nach sind wir aber noch lange nicht soweit. Ehrlich gesagt gibt
es keinen konkreten Anlass, an Scheidung zu denken. Deswegen ist es mir wichtig,
jeden Punkt konkret aufzuarbeiten.
Ein Beispiel für unsere Meinungsverscheidenheiten ist unser gemeinsamer Wohnort
in dem ich sehr stark verwurzelt bin durch Vereine, Freunde, etc. Zum anderen
möchte meine Frau aber gerne wo anders hinziehen, was mir sehr zu schaffen
macht.
Selbstverständlich steckt da noch mehr dahinter, weshalb ich Sie dringenst um
Rat und Mithilfe bitte!
Leider läuft mir die Zeit davon, da ich versprochen habe, nach einer Lösung zu
suchen. In erster Linie ist mir ein "miteinander" mit meiner Frau wichtig. Denn
generell waren wir immer ein gutes Team...und sind es nach wie vor noch!
Ich würde mich sehr über eine zeitnahe Ihrerseits Rückmeldung freuen, alternativ
auch telefonisch unter der ..., bevorzugt jedoch per Mail.
Beste Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 5. November 2019 11:58
An: ...
Betreff: persönliche Beratung
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich würde gerne mit Ihnen oder mit Ihren Kollegen eine persönliche Beratung vereinbaren.
Ich bin 60 Jahe alt und nach 38 Jahren Ehe, seit August 2019 von meinem Mann getrennt.
Ich brauche umfassende unabhängige Beratung über Trennung, Scheidung, Rente usw.
Ich weiß nicht ob Sie auch für diesen Bereich zuständig sind.
Ich bin zu erreichen ... .
Mit freundlichen Grüßen.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 5. November 2019 12:27
An: ...
Betreff: AW: persönliche Beratung
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Wenn Sie oder Ihr Mann die Scheidung beim Amtsgericht einreichen wollen, dann
verlangt der Gesetzgeber, das mindestens einer der beide Eheleute von einem
Rechtsanwalt vertreten wird. Das können wir also nicht leisten. Auch kein
rechtsverbindliche Beratung über gesetzlich festgelegte Rentenansprüche,
Ehegattenunterhalt und ähnliches.
Für alles andere, insbesondere für die Herstellung von Einvernehmen zwischen den
beiden Eheleuten bezüglich aktuell anstehender Fragen, sind wir gerne für sie
da.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 02:01
An: ...
Betreff: Anfrage
Sehr geehrter Herr Thiel,
Meine Tochter moechte sich scheiden lassen und
benoetigt hier rechtlichen Beistand.
Koennen Sie Ihr in dieser Angelegenheit weiterhelfen
und wieviel wuerde das kosten?
Vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen.
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 19:33
An: ...
Betreff: AW: Anfrage
Sehr geehrter Herr ...,
für die Einreichung einer Scheidung beim zuständigen
Amtsgericht bedarf es nach deutschem Recht mindestens eines Anwaltes, der die
Ehefrau oder den Ehemann vertritt. Zudem muss ein Richter die Scheidung
aussprechen.
Seltsamer Weise ist für eine Heirat nur ein
Standesbeamter von Nöten, ich habe diese krude deutsche CDU/CSU-Logik bis heute
nicht verstanden, das liegt wohl daran, dass ich einen Hochschulabschluss und
Verstand habe, was man von Politikern, die die Gesetze beschließen leider nicht
immer sagen kann.
Ihre Tochter kann sich also an einen Rechtsanwalt
wenden, der die Scheidung beim Gericht einreicht.
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 7. Februar 2019 13:55
An: ...
Betreff: Scheidung, was nun?
Hallo,
mein Name ist ... und ich würde mich gerne beraten lassen. Ich weiß nicht was
mir bevorsteht wenn ich mich scheiden lasse. Ich habe 3 Kinder, 9 Jahre, 5 Jahre
und 12 Monate. Bin zur Zeit Hausfrau, jedoch weiß ich nicht wie es nun weiter
gehen soll. Es ist eine extreme psychische Belastung jeden Tag im selben Haus
mit meinem noch Ehemann zu verbringen.
Jeden Tag gibt es Streit. Ich weiß nicht weiter.
Ich bitte um hilfe,
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 7. Februar 2019 22:15
An: ...
Betreff: AW: Scheidung, was nun?
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Eine Scheidung müssten Sie über einen Anwalt beim zuständigen Amtsgericht
einreichen. Dieser kann Sie bei der Gelegenheit über spezielle rechtliche Fragen
informieren und beraten.
Sie können sich aber auch ohne formale Scheidung von Ihrem Mann trennen, ohnehin
wird eine Scheidung vom Gericht im Regelfall erst nach einer Wartezeit von einem
Jahr (sogenanntes Trennungsjahr) ausgesprochen, so lange brauchen Sie also mit
einer Trennung nicht zu warten.
Bezüglich der Kinder wäre zu überlegen, welches Betreuungsmodell beide Eltern
nach einer Trennung praktizieren wollen, dafür brauchen Sie keinen Anwalt,
sondern vermutlich nur einen guten Berater, wie mich.
Die Stunde kostet bei mir 80,00 €, eine Ermäßigung ist möglich.
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von einer Problemlage betroffen sind,
Musterantrag anbei. Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt in der Regel 4 bis
6 Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht
rückwirkend.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel