Rückführung

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 13:34
An: ...
Betreff: Dringend dringend dringend dringend dringend

Hallo hier ist Frau ... und zwar geht es darum möchte gerne wissen ob sie Familiencoaching anbieten und wenn ja was es kostet denn bekomme nur Bürgergeld und da bleibt monatlich leider nicht mehr viel übrig, kommen beide aus ... sind leider nicht mobil sorry,denn das wäre eine Auflage vom Jugendamt simmern Hunsrück.bitte dringend um schnelle Rückmeldung ihrer Seite aus lg ...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:01
An:...
Betreff: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich können wir tätig werden.


Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.


Sie können aber auch hier nachfragen:

Lebensberatung Simmern Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Bistum Trier
Straße: Gerbereistraße 4 Telefon: 06761 4344
PLZ & Ort: 55469 Simmern Bundesland: Rheinland-Pfalz
E-Mail: sekretariat.lb.simmern@bistum-trier.de
Internet: http://www.lebensberatung.info
Träger: Bistum Trier
Angebote: Alleinerziehende Mütter und Väter, Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerschaftsberatung,



Ist die Auflage des Jugendamte schriftlich oder mündlich ergangen.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Auflage.

Eventuell sollten Sie hier auch einen Rechtsanwalt kontaktieren, sie erhalten dafür Beratungshilfe, müssen also nichts bezahlen, wenn Sie wenig Einkommen haben.



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:07
An: ...
Betreff: Aw: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend

Hallo hier ist Frau ... und zwar geht es darum habe letztes Jahr 12.5 mein Sohn ... weg genommen bekommen vom Gericht und das komplette Sorgerecht leider auch,nun lebt unser Sohn ... in ... in der Wohngruppe,und mir wurde mitgeteilt von Frau M... unsere sacharbeiterin vom Jugendamt das wir das Familiencoaching selbst bezahlen müssen und das können wir aus finanziellen Gründen nicht da wir nur Bürgergeld bekommen,und wir möchten alles tun um unseren Sohn ...lange wieder zurück zu bekommen mfg lange bitte dringend um schnelle Rückmeldung ihrer Seite aus

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:24
An: ...
Betreff: AW: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend


Sehr geehrte Frau ...,

das scheint mir ziemlicher Unfug zu sein, was Frau M... hier womöglich sagt.

Reichen Sie schriftlich beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme ein.


Ansonsten können Sie sich auch bei der

Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe RLP e.V.

Telefonsprechstunde für Ratsuchende jeden Dienstag von 18-20 Uhr:
0651 – 99 79 20 40 (außerhalb der Sprechstunde sind Telefonate nach Absprache möglich)
E-Mail:
kontakt@ombudsstelle-rlp.de
ludwigshafen@ombudsstelle-rlp.de
WhatsApp oder Signal: +49 1573 2824170

http://www.ombudsstelle-rlp.de



melden, diese kann zwischen Ihnen und dem Jugendamt vermitteln.


Bitte senden Sie mir den Gerichtsbeschluss mit dem den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde.


Suchen Sie außerdem schon mal nach einem Anwalt, der sich mit Familienrecht auskennt.


Ich empfehle:

Dr. Jürgen Gemünden

Rechtsanwalt aus Ingelheim am Rhein

Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

http://www.kanzlei-gemuenden.de




Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 17. März 2024 21:49
An: ...
Betreff: Rückführung ?

Guten Tag,

Wir wohnen Nähe ...,

Mein Sohn(3) wurde vor 2 Monaten vom JA in Obhut genommen.

Vorangegangen war dass ich meinen Sohn während des Mittagsschlafs alleine gelassen habe und eine Motorradfahrt unternommen habe.

Auf dieser Fahrt hatte ich einen unverschuldeten Unfall, woraufhin mein Sohn ca2h nachdem ich die Wohnung verlassen hatte geborgen wurde. Er hatte immer noch geschlafen.

Er wohnt seit dem bei Freunden.

Nachdem freie Umgänge mit meinem Sohn mit dem JA abgesprochen waren und ich an Silvester und danach beim JA wiederholt angefragt hatte ob es in Ordnung sei dass mein Sohn nun öfter Zeit bei mir verbringt und übernachtet bekam ich wiederholt die Antwort man könne nur Empfehlungen geben , es sei meine Entscheidung.

Nachdem er dann eine Woche bei mir gewohnt hat gab es eine Inobhutnahme und als einzige Hilfeform neben der bereits installierten Familienhilfe wurden betreute Umgänge und nun eine Pflicht Fremdunterbringung in einer Bereitschaftspflegefamile angeboten , da die Freunde meinen Sohn nicht mehr betreuen können. Eine Rückführung wird bis auf weiteres völlig ausgeschlossen da mein Sohn nun nicht mehr bei mir in Sicherheit sei weil ihm als ich ihn alleine gelassen habe etwas hätte passieren können.
Und man nicht ausschließlich könne das nochmal etwas passiert.

Dies kann doch keine dauerhafte Fremdunterbringung ohne Absicht einer Rückführung zur Folge haben?

ich glaube nicht das Inobhutnahme und eine Unterbringung bei fremden Leuten die geeignete Hilfe ist sondern schon lange eine Rückführung hätte angestrebt werden sollen.
Können sie meinen Sohn und mich dabei unterstützen?

...

 

 

 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 21. Februar 2024 12:54
An: ...
Betreff: Anfrage Familientherapie bitte um schnelle Antwort, eine Terminsache!

Sehr geehrter Herr Thiel,

meine zwei Kinder, ... und ..., beide 14 Jahre, wohnen zur Zeit in einem Heim in der Nähe von ....

Es wurde jedoch gerichtlich beschlossen, dass sie zum Schuljahresende, also im Juli dieses Jahres, zurück nach Hause kommen.

Dieser Beschluss ist verbunden mit der Auflage, dass wir ca. sechs Monate lang eine systemische Familientherapie machen, um uns gemeinsam beim Übergang zu unterstützen.

Da die Kinder schulpflichtig sind, können wir eine solche Therapie nur in deren derzeitiger Nähe in Anspruch nehmen, so dass ich beschlossen habe, aus meinem Wohnort ... nun einen passenden Therapeuten in ... zu suchen.

Ihre Webseite hat mich sehr angesprochen.

Kann ich mit Ihnen ein Erstgespräch vereinbaren?


Mit freundlichen Grüßen

...


 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 28. August 2023 18:40
An: ...
Betreff: Bitte einer persönlichen Erstberatung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Mein Mann und ich möchten im Grundsatz was verändern damit ein Miteinander wieder möglich ist!

 

Wir kämpfen darum das meine Kinder aus dem Kinder... zurück können aber da ein erziehungsfähigkeitsgutachten komplett mies ausgefallen ist dreht sich alles nur auf de Stelle!

Es ist sehr kompliziert das alles.oer Mail mitzuteilen!

Wir möchten daher gerne ein persönliches Gespräch mit Ihnen haben!

Um Rückmeldung würdem wir uns sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

 

...

 



 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 10. Juni 2021 09:14
An: ...
Betreff: Termin für Mediatorgesprächen

Hallo Herr Thiel,

 

unser Sohn lebt im Kinderhaus und das Jugendamt bemängelt eine falsche Kommunikation der Eltern.

 

Wir können fast gar nicht reden und bei jedem Hilfe Plan Gespräch knallt es.

 

Wir wollen eine Rückkehr nach Hause für unseren 12Jahre alten Sohn.

 

Liebe Grüsse Frau ....


 

 

 

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