Rückführung
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 2. Dezember 2024 17:03
An: ...
Betreff: Rückführung ..., Aufhebung 1666
Hallo,
Wir haben bereits einen langen Weg hinter uns.
Ich habe mich 2017 getrennt, 2018 waren wir
geschieden.
Wir haben 2 Söhne, derzeit 8 und 11 Jahre alt.
Beide haben sich speziell entwickelt und Probleme in
Kita/Schulen gehabt.
Ich bin dem nachgegangen und es wurde bei beiden Autismus festgestellt, mein Ex
Mann konnte dies nicht annehmen und ging zum Familiengericht.
Ein Gutachten folgte über 2 Jahre, mit mangelhaften Ergebnis, Sorgerechtsentzug und Fremdunterbringung für den Großen (1666).
Es hat sich alles geklärt, die Diagnosen beider Kinder wurden gerichtlich angeordnet und vom Jugendamt ausgewählt überprüft.
Ein Clearingverfahren war positiv, sodass der jüngere
in der Familie verblieb.
Der ältere ... wurde fremduntergebracht,
Es geht nun um die Rückführung und ein Aufheben des 1666, da sich alle Unklarheiten geklärt haben.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 13. Mai 2024 12:16
An: ...
Betreff: Dringend Unterstützung Rückführung des Kindes zur Herkunftsfamilie bei
Fremdunterbringung
Anfrage zur Unterstützung bei der Rückführung meines Sohnes zur Herkunftsfamilie
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, um Unterstützung bei der Rückführung meines Sohnes zur
Herkunftsfamilie zu bitten.
Mein Sohn, 16 Jahre alt, befindet sich seit knapp 3 Monaten in der Inobhutnahme.
Das Clearingverfahren soll nun auslaufen, auf Wunsch meines Sohnes.
Jedoch haben weder die Betreuer noch das Jugendamt eine Rückführung vorgeschlagen, Geschweige denn probiert. Das Kindeswohl ist nicht gefährdet und eine Rückführung für meinen Sohn wäre vom Vorteil für das Kind.
Ich habe auf eigene Bitte einen Termin beim Jugendamt am Donnerstag, dem 16.05.2024 um beantragt, um die Möglichkeiten einer Rückführung meines Sohnes zu besprechen, ich bitte um Ihre Unterstützung in diesem Prozess.
Das Jugendamt ist aber der Meinung, wenn er nicht, möchte, muss er nicht. Ohne zu prüfen, wie gut ist die Familie aufgestellt und was tut dem jugendlichen wirklich gut.
Seine Bezugsbetreuer baten um eine Diagnostik, da er
viele Auffälligkeiten aufzeigt.
Über eine zeitnahe Rückmeldung bezüglich eines Termins würde ich mich sehr
freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 13:34
An: ...
Betreff: Dringend dringend dringend dringend dringend
Hallo hier ist Frau ... und zwar geht es darum möchte gerne wissen ob sie
Familiencoaching anbieten und wenn ja was es kostet denn bekomme nur Bürgergeld
und da bleibt monatlich leider nicht mehr viel übrig, kommen beide aus ... sind
leider nicht mobil sorry,denn das wäre eine Auflage vom Jugendamt simmern
Hunsrück.bitte dringend um schnelle Rückmeldung ihrer Seite aus lg ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:01
An:...
Betreff: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich können wir tätig werden.
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von
einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.
Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis
vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung,
nicht rückwirkend.
Sie können aber auch hier nachfragen:
Lebensberatung Simmern Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle
Bistum Trier
Straße: Gerbereistraße 4 Telefon: 06761 4344
PLZ & Ort: 55469 Simmern Bundesland: Rheinland-Pfalz
E-Mail: sekretariat.lb.simmern@bistum-trier.de
Internet: http://www.lebensberatung.info
Träger: Bistum Trier
Angebote: Alleinerziehende Mütter und Väter, Ehe-, Partnerschafts-, Familien-
und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung),
Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl.
Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung,
Krisenintervention, Partnerschaftsberatung,
Ist die Auflage des Jugendamte schriftlich oder mündlich ergangen.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Auflage.
Eventuell sollten Sie hier auch einen Rechtsanwalt kontaktieren, sie erhalten
dafür Beratungshilfe, müssen also nichts bezahlen, wenn Sie wenig Einkommen
haben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:07
An: ...
Betreff: Aw: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend
Hallo hier ist Frau ... und zwar geht es darum habe letztes Jahr 12.5 mein Sohn
... weg genommen bekommen vom Gericht und das komplette Sorgerecht leider
auch,nun lebt unser Sohn ... in ... in der Wohngruppe,und mir wurde mitgeteilt
von Frau M... unsere sacharbeiterin vom Jugendamt das wir das Familiencoaching
selbst bezahlen müssen und das können wir aus finanziellen Gründen nicht da wir
nur Bürgergeld bekommen,und wir möchten alles tun um unseren Sohn ...lange
wieder zurück zu bekommen mfg lange bitte dringend um schnelle Rückmeldung ihrer
Seite aus
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:24
An: ...
Betreff: AW: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend
Sehr geehrte Frau ...,
das scheint mir ziemlicher Unfug zu sein, was Frau M... hier womöglich sagt.
Reichen Sie schriftlich beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme ein.
Ansonsten können Sie sich auch bei der
Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe RLP e.V.
Telefonsprechstunde für Ratsuchende jeden Dienstag von 18-20 Uhr:
0651 – 99 79 20 40 (außerhalb der Sprechstunde sind Telefonate nach Absprache
möglich)
E-Mail:
kontakt@ombudsstelle-rlp.de
ludwigshafen@ombudsstelle-rlp.de
WhatsApp oder Signal: +49 1573 2824170
http://www.ombudsstelle-rlp.de
melden, diese kann zwischen Ihnen und dem Jugendamt vermitteln.
Bitte senden Sie mir den Gerichtsbeschluss mit dem den Eltern das Sorgerecht
entzogen wurde.
Suchen Sie außerdem schon mal nach einem Anwalt, der sich mit Familienrecht
auskennt.
Ich empfehle:
Dr. Jürgen Gemünden
Rechtsanwalt aus Ingelheim am Rhein
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
http://www.kanzlei-gemuenden.de
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 17. März 2024 21:49
An: ...
Betreff: Rückführung ?
Guten Tag,
Wir wohnen Nähe ...,
Mein Sohn(3) wurde vor 2 Monaten vom JA in Obhut genommen.
Vorangegangen war dass ich meinen Sohn während des Mittagsschlafs alleine gelassen habe und eine Motorradfahrt unternommen habe.
Auf dieser Fahrt hatte ich einen unverschuldeten Unfall, woraufhin mein Sohn ca2h nachdem ich die Wohnung verlassen hatte geborgen wurde. Er hatte immer noch geschlafen.
Er wohnt seit dem bei Freunden.
Nachdem freie Umgänge mit meinem Sohn mit dem JA abgesprochen waren und ich an Silvester und danach beim JA wiederholt angefragt hatte ob es in Ordnung sei dass mein Sohn nun öfter Zeit bei mir verbringt und übernachtet bekam ich wiederholt die Antwort man könne nur Empfehlungen geben , es sei meine Entscheidung.
Nachdem er dann eine Woche bei mir gewohnt hat gab es eine Inobhutnahme und als
einzige Hilfeform neben der bereits installierten Familienhilfe wurden betreute
Umgänge und nun eine Pflicht Fremdunterbringung in einer
Bereitschaftspflegefamile angeboten , da die Freunde meinen Sohn nicht mehr
betreuen können. Eine Rückführung wird bis auf weiteres völlig ausgeschlossen da
mein Sohn nun nicht mehr bei mir in Sicherheit sei weil ihm als ich ihn alleine
gelassen habe etwas hätte passieren können.
Und man nicht ausschließlich könne das nochmal etwas passiert.
Dies kann doch keine dauerhafte Fremdunterbringung ohne Absicht einer Rückführung zur Folge haben?
ich glaube nicht das Inobhutnahme und eine Unterbringung bei fremden Leuten die
geeignete Hilfe ist sondern schon lange eine Rückführung hätte angestrebt werden
sollen.
Können sie meinen Sohn und mich dabei unterstützen?
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 21. Februar 2024 12:54
An: ...
Betreff: Anfrage Familientherapie bitte um schnelle Antwort, eine Terminsache!
Sehr geehrter Herr Thiel,
meine zwei Kinder, ... und ..., beide 14 Jahre, wohnen zur Zeit in einem Heim in
der Nähe von ....
Es wurde jedoch gerichtlich beschlossen, dass sie zum Schuljahresende, also im Juli dieses Jahres, zurück nach Hause kommen.
Dieser Beschluss ist verbunden mit der Auflage, dass wir ca. sechs Monate lang eine systemische Familientherapie machen, um uns gemeinsam beim Übergang zu unterstützen.
Da die Kinder schulpflichtig sind, können wir eine
solche Therapie nur in deren derzeitiger Nähe in Anspruch nehmen, so dass ich
beschlossen habe, aus meinem Wohnort ... nun einen passenden Therapeuten in ...
zu suchen.
Ihre Webseite hat mich sehr angesprochen.
Kann ich mit Ihnen ein Erstgespräch vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 28. August 2023 18:40
An: ...
Betreff: Bitte einer persönlichen Erstberatung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir möchten daher gerne ein persönliches Gespräch mit Ihnen haben!
Um Rückmeldung würdem wir uns sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 10. Juni 2021 09:14
An: ...
Betreff: Termin für Mediatorgesprächen
Hallo Herr Thiel,
unser Sohn lebt im Kinderhaus und das Jugendamt bemängelt eine falsche Kommunikation der Eltern.
Wir können fast gar nicht reden und bei jedem Hilfe Plan Gespräch knallt es.
Wir wollen eine Rückkehr nach Hause für unseren 12Jahre alten Sohn.
Liebe Grüsse Frau ....