Rabenvater

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 19. Februar 2019 15:10
An: ...
Betreff: Finanzielle Hilfen, Alleinerziehend
Wichtigkeit: Hoch

Guten Tag,

mein Name ist ... . Ich bin eine schwangere, alleinerziehende Mutter ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Ich möchte gerne wissen, welche finanziellen Hilfen mir in meiner Situation zustehen und wo ich diese beantragen kann?

Würden mir auch Wohngeld und Geld für Babyausstattung zustehen?

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 19. Februar 2019 19:51
An: ...
Betreff: AW: Finanzielle Hilfen, Alleinerziehend


Sehr geehrte Frau ...,

diese Fragen beantwortet Ihnen gerne und kostenfrei Ihr Sachbearbeiter im Jugendamt.


Darf ich fragen, wo der werdende Vater abgeblieben ist, dass Sie jetzt schon wissen, zukünftig die Erziehung und Betreuung des Kindes allein zu leisten?

Dieser hat ja auch die Pflicht und das Recht, für das Kind zu sorgen, so steht es im Gesetz.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2019 08:09
An: ...
Betreff: Aw: AW: Finanzielle Hilfen, Alleinerziehend

Guten Tag,

der Vater der Kinder und ich sind getrennt und waren auch nie verheiratet. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Zudem leben wir in unterschiedlichen Bundesländern. Aber das tut nichts zur Sache.

Mit freundlichen Grüßen

...

Mit freundlichen Grüßen

...

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 2. März 2019 12:24
An:...
Betreff: AW: AW: Finanzielle Hilfen, Alleinerziehend


Sehr geehrte Frau ...,

das Gesetz unterscheidet nicht, ob die Eltern in verschiedenen Bundesländern wohnen, so leicht kommt der Vater hier nicht aus seiner Verantwortung, auch wenn er das vielleicht gerne hätte, sonst wäre das Gesetz ja nur ein wertloses Stück Papier.

Also scheuen Sie sich nicht, ihn in die Pflicht zu nehmen, wer ein Kind zeugt, ist auch verpflichtet, sich um das Kind zu sorgen, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Das gemeinsame Sorgerecht können beide Eltern kostenlos im Jugendamt beurkunden lassen. Ist das erst geschafft, kann der Vater sich nicht mehr darauf berufen, dass er nicht in der Verantwortung stünde. Ich glaub, es muss ein rechter Hallodri sein, dass er sich offenbar bisher weigert, seiner Verantwortung nachzukommen. Aber wie gesagt, dass sollten Sie ihm nicht durchgehen lassen. Ich bin mir sicher, dass Sie das schaffen. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Das Jugendamt wird Sie dabei gern unterstützen, denn schließlich geht es um das Kind, das muss auch der Vater lernen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

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