Klientenerklärung
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 7. September 2018 21:31
An: ...
Betreff: Berufshaftpflicht?
Sehr geehrter Herr Thiel,
ist es sinnvoll / notwendig
für meine Tätigkeit im Rahmen der Praxis für Lösungsorientierte Arbeit eine
Berufshaftpflicht abzuschließen? In unserer Weiterbildungsgruppe ist heute die
Frage aufgetaucht, was passieren würde, wenn ein Klient sich schlimmstenfalls
suizidiert und die Angehörigen die Beratung dafür verantwortlich machen? Wäre
ich da über Sie irgendwie abgesichert?
Im Rahmen der Weiterbildung sind wir dazu angehalten, uns von den Klienten eine
Vereinbarung unterzeichnen zu lassen, in der es unter anderem heißt: "Jedes
Familienmitglied übernimmt für seine Handlungen die Verantwortung, Eltern für
Ihre Kinder." und: "Sie erklären, sich nicht in psychiatrischer Behandlung zu
befinden bzw. sind wegen...in ärztlicher Behandlung bei..."... Dieser Vordruck
ist neutral gehalten, also ohne das ...-Label oder ähnliches. Könnte / sollte
ich mir das ggf auch von Klienten unterschreiben lassen, die ich im Rahmen Ihrer
Praxis berate?
Vielen Dank!
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Freitag, 7. September 2018 23:28
An: ...
Betreff: AW: Berufshaftpflicht?
Liebe Frau ... ,
ich mach so wenig Bürokratie wie nötig, dieses Land stirbt bald an Bürokratie,
wie die DDR.
Also mach ich auch keine Berufshaftversicherung. Ich habe noch nie von einem
Fall gehört, wo jemand erfolgreich verklagt wurde, weil sich ein Klient
suizidiert hat. Da müsste man ja als Berater schon sehr unqualifiziert sein,
wenn hier ein kausaler Zusammenhang und eine juristische Verantwortung des
Beraters nachgewiesen werden könnte.
Im Jahr 2014 starben in Deutschland 10.209 Menschen durch Suizid, wenn da nun alle Fachkräfte angeklagt, verurteilt oder auf Schadensersatz verklagt würden, die vor dem Suizid mit den Betreffenden gearbeitet haben, dann würde wohl kein vernüftige denkender Mensch mehr in der sozialen Arbeit tätig sein.
Ebenso der Quatsch mit der Unterschrift. Ich hab kein Problem damit, wenn sich
jemand in psychiatrischer Behandlung befindet oder gar beim Verfassungsschutz
oder im Bundesverteidigungsministerium arbeitet, das sind doch alles legale
Beschäftigungen und stehen einer erfolgreichen Arbeit mit den Klienten sicher
nicht im Wege.
Ansonsten ist es so, dass Sie völlig eigenständig von mir sind, Sie können also
auch mit den Klienten Purzelbaum schlagen oder christliche Lieder singen, so
lange das dazu beiträgt, dass das Anliegen der Klienten damit befördert wird
oder eine Lösung des Problems erzeugt wird. Im übrigen gelten die allgemeine
ethischen Grundsätze, also keine Klienten schlagen, keine sexuellen Beziehungen,
kein gemeinsames Drogen konsumieren, etc. pp.
Siehe hierzu die Ethikrichtlinien der DGSF, die nicht alle der unendlich
möglichen ethischen Fragen beantworten, aber doch wenigstens eine erste Antwort
versuchen:
https://www.dgsf.org/ueber-uns/ethik-richtlinien.htm
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel