Kindeswohl
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
Telefon: 030 / 499 16 880
Funk: 0177.6587641
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen.
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 6. Januar 2023 09:20
An: ...
Betreff: Beratung
Hallo Herr Thiel,
Ich( wir) wenden uns an sie aus folgendem Grund.
Ich habe mich von meinen Mann getrennt. Wir haben zwei gemeinsame Kinder (Jungs 7 und 10)
Das Wohl unserer Kinder steht für uns an allererster Stelle.
Wir möchten den Kindern so gut es geht unsere Trennung mitteilen und würden gerne bevor wir das tun eine Beratung/ Begleitung bei Ihnen in Anspruch nehmen.
Hätten sie die Möglichkeit uns zu helfen?
Vielen Dank für ihre Rückmeldung
Viele Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 13. August 2022 12:38
An: ...
Betreff: Info/Termin
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich möchte sie auf diesem Wege dringend um ein Beratungsgespräch bitten.
Kurz zu mir & meiner Situation:
Ich habe 2 Kinder und bin seit 2 Jahren geschieden.
Der Kindesvater stammt aus einem anderen Kulturkreis und hat die Trennung für sich noch nicht abgeschlossen. Nun ist er nach 2 Jahren in dasselbe Dorf gezogen bzw. So ziemlich genau mir gegenüber.
Inzwischen spitzt die Situation sich immer weiter zu und mir ist klar das wir eine weitere umgangsregelung brauchen. Dennoch hängen daran etliche finanzielle und wohnrechtliche Aspekte, da wir beide zu 50% Umgangs und Sorge recht besitzen.
Bevor ich nun wieder den Weg zum Gericht gehe würde ich mich gerne zum
kindeswohl im Vorfeld informieren welche Möglichkeiten existieren und um einen
besseren Überblick zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 22. Juni 2020 16:45
An: ...
Betreff: Anfrage zu Beratungsleistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Internet bin ich auf ihre Beratungsleistungen aufmerksam geworden. Gerne
würde ich mich erkundigen, ob wir mit meiner/unserer aktuelle Lebenssituation
grundsätzlich bei ihnen vorstellig werden könnten.
Seit acht Jahren dauert die Beziehung zwischen meiner Freundin und mir nun an, seit sieben Jahren leben wir nun gemeinsam. Anfänglich gab es wenige Probleme in der Beziehung, einige Streitereien gab es jedoch ab und zu.
2016 bekamen wir - zugegebenermaßen ungewollt - unseren nun vierjährigen Sohn.
Die ungeplante Schwangerschaft war während meiner größtenteils im Bundesland ...
verteilten Ausbildung, was damals schon zu extremen Spannungen führte. Seit der
Geburt ist unser gemeinsames Zusammenleben geprägt von Streit und Ärger. Ich
fühle mich von meiner Partnerin missverstanden, ausgegrenzt und unfair
behandelt. Sie wiederum hat, auch sicherlich berechtigt, ein Problem damit, dass
ich aufgrund der vielen Probleme oft gereizt bin und im Ausnahmefall auch die
Fassung verliere. Leider ist scheitert eine Kommunikation sehr häufig daran,
dass ich mich missverstanden und nicht ernst genommen fühle. Von daher bin ich
derzeit auf der Suche nach einer Möglichkeit, wie eine geführte und vor allem
moderierte Gesprächsführung und eine gemeinsame Aufarbeitung unserer Probleme,
vor allem zum Wohl unseres Kindes möglich ist.
Ich würde mich freuen, wenn sie mir rückmelden könnten, ob eine solche Situation
grundsätzlich eine Möglichkeit ihrer Paarberatung beinhalten könnte.
Vielen dank und mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 10:59
An: ...
Betreff: Pflegschaft ?
Guten Tag,
ich brauche einen Rat wie ich nun weiter handeln sollte.
Vorgeschichte: Wir sind Pflegeeltern, haben zwei Dauerpflegekinder (deren
Vormund wir sind )
weiterhin betreuen wir ein weiteres Kind in Kurzzeitpflege. Die Kinder wechseln,
so wie eben der Bedarf ist gehen sie zurück in die Herkunftsfamilie oder zur
Adoption usw.
Seit 6 Monaten ist ein Geschwisterpaar bei uns, 4 und 2 Jahre alt. Die Kinder
haben traumatisches erlebt,u.a. Verwahrlosung, schwere Vernachlässigung und
Misshandlung, haben auch seelischen Schaden davon getragen.
Die 2 Jährige hat eine diagnostizierte Angststörung.
Die Kinder waren nach der Geburt des Jüngeren schon 1 Jahr im Mutter-Kind Heim, dann kurz im Kinderheim, weil die Mutter sie verlassen hat. Dann kamen sie in unsere Familie.
Jetzt sollen beide in Dauerpflege untergebracht werden, die Anbahnung läuft. Das
größere Kind findet die neuen Eltern toll und würde am liebsten gleich mitgehen.
Das Jüngere hingegen, macht sofort zu wenn sie die neuen Eltern sieht, lässt
sich von niemandem Anfassen und bekommt Panik und Schreizustände wenn ich mich
zurückziehen will.
Ich habe bereits dem Jugendamt signalisiert, dass die Kleine auch einen
Dauerplatz bei uns bekommen kann und wir sie gern großziehen möchten.
Leider habe ich keine Rückmeldung vom Sozialarbeiter bekommen. Nur dass von der
Vermittlungsstelle die Anbahnung schnellstmöglich und straff durchgezogen werden
soll.
Dem Kind tut das nicht gut ! Mir tut es weh weil das Kind leidet, denn es ist
bei uns einfach sicher gebunden und will nicht weg.
Ich bin der Überlegung einenAntrag auf Verbleib zu stellen. Zum Kindeswohl.
Nur würden die Geschwister dann getrennt. (unsere anderen Pflegekinder haben
auch Geschwister, die in andren Familien leben-und es ist in Ordnung)
Ich brauche einen Rat,
mich gegen die Vorschrift des Jugendamtes stellen zum Wohl des Kindes oder das
Kind ( gezwungener Maßen) der Familie einfach mitgeben- wie einen Gegenstand ?
Das Amt wäre verärgert und alles würde vor dem Familiengericht erstritten werden
müssen. Eine Pflegschaft für das Kind würde ich auch beanspruchen, weil das
Gericht der Mutter die Sorge entzogen hat.
mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 11:32
An: ...
Betreff: AW: Pflegschaft ?
Sehr geehrte Frau ...,
das Kindeswohl ist vorrangig.
Hier sollte also eine konsensuale Lösung gefunden werden. Falls dies nicht geht,
entscheidet auf Anregung oder Antrag das Familiengericht.
Der zuständige Sozialarbeiter im ASD sollte sich zeitnah bei Ihnen melden, wenn
dies nicht geschieht, Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Abteilungsleiter im
ASD nach Himmelfahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel