Kindergeld

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 20. September 2018 14:41
An: ...
Betreff: Bitte um Beratung - Familie Kind Unterhalt, Wohnsitz

Hallo,

Ich bin geschieden und habe 2 Söhne. Gerichtlich haben wir ein "Wechselmodell" vereinbart, derart daß die Kinder je eine Woche bei mir sind und eine Woche beim Papa.

Der Große (15) ist bei mir mit Hauptwohnsitz gemeldet. Der Kleine (13) beim Papa. Daher bekommt der Papa für den Kleinen und ich für den Großen Kindergeld.

Seit einem Jahr wohnen beide Kinder ausschließlich bei mir. Papa hat umgebaut und es war viel Arbeit und wohl auch alles etwas schwierig.

Der Große hat Papa regelmäßig gesehen und auf der Baustelle geholfen. Der Kleine seit einem Jahr nicht. Er hat nur letztes Jahr Oktober noch bei ihm übernachtet, dann nicht mehr. Sehr wenig bis gar keinen Kontakt.

Ich finde es ungerecht, daß der Vater für den Kleinen das Kindergeld bekommt, und frage mich, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt, den Umstand zu ändern, als das Gericht anzurufen ?

Natürlich gibt es auch noch parallel Umstände, die vielleicht auch zu berücksichtigen sind, z.B. daß ich wesentlich mehr verdiene als er, er jetzt wegen des ... Schulden gemacht hat und die Kinder bei ihm in der gesetzlichen Familienversicherung versichert sind und ich privat Krankenversichert bin.

Können Sie mich hierzu beraten ? Vielleicht in einem Telefonat oder persönlichem Treffen ?

Danke und Gruß

...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 29. September 2018 22:58
An: '...
Betreff: AW: Bitte um Beratung - Familie Kind Unterhalt, Wohnsitz


Sehr geehrte Frau ...,

das Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt, Sie müssten sich bei einer etwaigen Änderung also dorthin wenden.

Möglicherweise macht es aber dennoch Sinn, dass sie und der Vater sich mal zusammensetzen, um hier eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen.

...




Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 

 

 

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