Kind der Mutter nach der Geburt weggenommen
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. April 2024 09:22
An: ...
Betreff: Hilfe undd Unterstützung bei Fam.Gericht für Sorgerechtwiederkehrung
Sehr geehrte Herr Thiel,
Bei meine Tochter wurde das Kind gleich nach Geburt entzogen und in 1 Monat
ganze Elterlichesorge fürs Kind, vom Jugendamt, auf grund psyhische Erkrankung (
canabiode Konsum).
Das kind befindet sich bis jetzt in kurzpfl Fam. Und jetz angeblich wurde schon dauerfl.fam gefunden und läuft Anbahnung. Kind wird am 10.07.24 2 Jahre alt.
Meine Tochter seit 10.12.23 befindet sich in Therapie mit med.Behandlung. sie hat bis jetzt Ihre kind noch nie gesehen..nach Geburt.
Keine umgänge wurden gewährleistet.
Ich als Oma war bei geburt dabei. Von 2 em tag habe ich mich bemüht das kind zu mir kommt auf dauerpflege. Ich und mein mann haben verschiedene Prüfungen durch j.a gemacht mit Clearing auch..
Und wurden trotzdem als dauerpfl fam durch vormundin..Marzahn- Hellersdorf abgelehnt.
Ich hatte bis jetzt umgang mit Kind 1 stunde in monat..ab Februar hab ich 1 stunde in 2 monaten aktuell.
In mehrfacher email an j.a und tel..habe ich und meine Tochter gebetet um gemeinsames Gespräch mit Fachkräften...wie und was sollen wir machen dss Kind zurück zu hollen.
Erfolglos! Kein Antwort diesbezüglich bekommen.
Anita, meine Tochter, hat jetzt eine Anwältin..sie wollen
sorgerechtwiederkehrung beantragen..hoffentlich das nicht alles zu dpät ist..
Und ich mit meine Anwältin haben beantragt erweiterte umgang.
Bitte , geben Sie uns eine Termin für Beratung. Eventuell konnten Sie vielleicht als Umgangpfleger bei ... sein und kennen sich aus mit neuen ges.Gutachter für Sie in gericht. Verfahren oder Sie konnten uns anders helfen und unterstützen.
Wir bieten Sie um einen dringenden Gespräch Termin, bitte. Da mein gericht.termin wird schon sehr bald..nah statt finden..ich warte schon auf Anruf von gerichtbeistandhilfe fürs Kind..
I fast 2 Jahre hab ich Gefühl das es wirklich ein psyh.drück wird ausgeübt an
mir..und unsere vertrauen an Fachkräfte in hilfreiche Zusammenarbeit IST EINFACH
MISSBRAUCHT WÜRDE.!
Unsere ganze Familie hofft sehr das Sie bereit sind uns zuzuhören und ergentwie
helfen das Antonius , unsere kleinste fam.Mitglied wieder zu uns kommt- und in
natürliche Liebe , Unterstützung alleseits und Sicherheit aufwachsen kann.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. April 2024 13:58
An: '...
Betreff: AW: Hilfe undd Unterstützung bei Fam.Gericht für
Sorgerechtwiederkehrung
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Aktuell sollte nun als erstes ein Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht
gestellt werden.
Vermutlich wird das Gericht einen Begleiten Umgang anordnen.
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist
zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) ...
(3) ...
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer
Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies
zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht
oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder
ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet
wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur
stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter
kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann
jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
Eine Umgangspflegschaft ist vermutlich erst mal nicht notwendig.
Welches Gericht ist zuständig, wie lautet das Aktenzeichen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel