Jugendamt

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 13:34
An: ...
Betreff: Dringend dringend dringend dringend dringend

Hallo hier ist Frau ... und zwar geht es darum möchte gerne wissen ob sie Familiencoaching anbieten und wenn ja was es kostet denn bekomme nur Bürgergeld und da bleibt monatlich leider nicht mehr viel übrig, kommen beide aus ... sind leider nicht mobil sorry,denn das wäre eine Auflage vom Jugendamt simmern Hunsrück.bitte dringend um schnelle Rückmeldung ihrer Seite aus lg ...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:01
An:...
Betreff: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich können wir tätig werden.


Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.


Sie können aber auch hier nachfragen:

Lebensberatung Simmern Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Bistum Trier
Straße: Gerbereistraße 4 Telefon: 06761 4344
PLZ & Ort: 55469 Simmern Bundesland: Rheinland-Pfalz
E-Mail: sekretariat.lb.simmern@bistum-trier.de
Internet: http://www.lebensberatung.info
Träger: Bistum Trier
Angebote: Alleinerziehende Mütter und Väter, Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerschaftsberatung,



Ist die Auflage des Jugendamte schriftlich oder mündlich ergangen.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Auflage.

Eventuell sollten Sie hier auch einen Rechtsanwalt kontaktieren, sie erhalten dafür Beratungshilfe, müssen also nichts bezahlen, wenn Sie wenig Einkommen haben.



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:07
An: ...
Betreff: Aw: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend

Hallo hier ist Frau ... und zwar geht es darum habe letztes Jahr 12.5 mein Sohn ... weg genommen bekommen vom Gericht und das komplette Sorgerecht leider auch,nun lebt unser Sohn ... in ... in der Wohngruppe,und mir wurde mitgeteilt von Frau M... unsere sacharbeiterin vom Jugendamt das wir das Familiencoaching selbst bezahlen müssen und das können wir aus finanziellen Gründen nicht da wir nur Bürgergeld bekommen,und wir möchten alles tun um unseren Sohn ...lange wieder zurück zu bekommen mfg lange bitte dringend um schnelle Rückmeldung ihrer Seite aus

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:24
An: ...
Betreff: AW: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend


Sehr geehrte Frau ...,

das scheint mir ziemlicher Unfug zu sein, was Frau M... hier womöglich sagt.

Reichen Sie schriftlich beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme ein.


Ansonsten können Sie sich auch bei der

Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe RLP e.V.

Telefonsprechstunde für Ratsuchende jeden Dienstag von 18-20 Uhr:
0651 – 99 79 20 40 (außerhalb der Sprechstunde sind Telefonate nach Absprache möglich)
E-Mail:
kontakt@ombudsstelle-rlp.de
ludwigshafen@ombudsstelle-rlp.de
WhatsApp oder Signal: +49 1573 2824170

http://www.ombudsstelle-rlp.de



melden, diese kann zwischen Ihnen und dem Jugendamt vermitteln.


Bitte senden Sie mir den Gerichtsbeschluss mit dem den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde.


Suchen Sie außerdem schon mal nach einem Anwalt, der sich mit Familienrecht auskennt.


Ich empfehle:

Dr. Jürgen Gemünden

Rechtsanwalt aus Ingelheim am Rhein

Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

http://www.kanzlei-gemuenden.de




Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 2. April 2024 10:56
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

auf der Suche nach einer Stelle, die begleitete Umgänge anbietet, bin ich auf Ihre Webseite gestoßen.

Unser Kind ist 6 Jahre alt.

Unser Sohn möchte momentan nicht mehr zum Vater, weswegen wir vorsichtig versuchen wollen, wieder Umgang anzubahnen.

Gibt es bei Ihnen die Möglichkeit, ein Mal die Woche begleitete Umgänge zu ermöglichen?

Bitte schreiben Sie mir, wenn Sie mehr Informationen benötigen.

Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 2. April 2024 13:49
An: ...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich könnten wir hier tätig werden.

Wohnen Sie und der Vater beide in ...?


Wer ist "wir"?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 8. April 2024 10:17
An: ...
Betreff: Re: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich hatte Ihnen letzte Woche geschrieben, weil ich auf der Suche nach einer Beratungsstelle bin, die begleitete Umgänge anbietet.

 

Vor Gericht haben der Kindesvater und ich uns darauf verständigt, schnellstmöglich eine Umgangsanbahnung zwischen ihm und seinem Sohn anzustreben.

 

Unser Sohn ist jetzt 6 Jahre alt. Leider ist es gar nicht so leicht, einen Träger zu finden.

 

Das Jugendamt in Quedlinburg hat leider keine Kapazitäten.

 

Wir möchten natürlich auch dem Gericht schnell mitteilen können, dass wir jemanden gefunden haben.

 

Wäre eine Umgangsanbahnung in Form von circa 6 begleiteten Umgängen bei Ihnen möglich?

 

Ich würde mich wirklich sehr freuen, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 8. April 2024 12:26
An:...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Frau ...,

das Jugendamt kann sich gerne an uns wenden und dann können wir schauen, ob wie dem Jugendamt ein passendes Angebot - und umgekehrt - machen können.


Anbei Musterantrag.zur Beantragung einer Kostenübernahme.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 



 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 27. März 2024 14:56
An: 'Praxis für Lösungsorientierte Arbeit'
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme

Hallo Peter,

ich habe gestern mal mit dem Jugendamt in W... telefoniert, weil mich Klienten immer wieder fragen, wie das Verfahren zum Antrag auf Kostenübernahme durch das Jugendamt funktioniert.

Ich erhielt die Information, dass die Erziehungsberatung vom Jugendamt grundsätzlich kostenlos ist und da meine Leistung kostenpflichtig ist, jeglicher Antrag auf Kostenübernahme per se vom Jugendamt abgelehnt werden würde.

Das hat mich natürlich überrascht, da du ja schreibst, dass grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl von Einrichtungen und Diensten besteht und eine Kostenübernahme durch das Jugendamt, wenn keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen, möglich ist.

Könnte es sein, dass dies nur für Berlin gilt und nicht für andere Bundesländer in Deutschland - oder zumindest nicht für Niedersachsen?

Weißt du, welche Erfahrungen "deine" Berater in anderen Städten in Niedersachsen haben?

Frühlingshafte Grüße aus ...

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Praxis für Lösungsorientierte Arbeit [mailto:info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de]
Gesendet: Mittwoch, 27. März 2024 23:16
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme
 
Hallo ...

Einen Antrag auf Kostenübernahme immer schriftlich stellen, notfalls per Einschreiben..

Das Jugendamt muss daraufhin einen schriftlichen Bescheid mit Widerspruchsbelehrung erlassen, gegen den können die Leistungsberechtigten Widerspruch einlegen.

Wenn das Jugendamt den Widerspruch auch ablehnt, was dann sehr gut begründet werden müsste, alles schriftlich, nicht mündlich, ist der Weg zum Verwaltungsgericht eröffnet, davor hat der Jugendamtsleiter - wenn die Ablehnung nicht überzeugend begründet wird - in der Regel Angst, da er und sein Amt beim Verwaltungsgericht Schiffbruch erleiden können und wird daher häufig in der Widerspruchsphase dem Antrag doch zustimmen.


Das SGB 8 gilt bundesweit.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html

Es gibt aber Jugendämter in Deutschland, denen es egal ist, was im Gesetz steht, die machen Wildwest, das Verwaltungsgericht kann und muss dem bei einer Klageeinreichung ein Ende machen.
 
Es gibt auch noch den Jugendhilfeaussschuss und die Kommunalaufsicht, die korrigierend auf eine gesetzwidrige Praxis des Jugendamtes regagieren können.

...


Mitt freundlichem Gruß


Peter Thiel 
 
 


 

 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 26. Februar 2024 11:19
An: ...
Betreff: Trennungsberatung über Jugendamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Lebensgefährte möchte den momentanen Berater wechseln.

Er ist mit seiner Exfrau in einer Trennungsberatung über das Jugendamt....können Sie zeitnah in ... Beratungstermine anbieten?

Ist bei 2 Kindern 8 und 11 Jahre die Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich?

Der Wechsel erfolgt aufgrund....das unsere Belange dort nicht zum tragen kommen.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

... (Lebensgefährtin)

 

 

 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 18. Februar 2024 22:40
An: ...
Betreff: Hilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist ...und wohne in ... und bin am ... .1994 geboren.

Ich schreibe sie an aufgrund das ich hilfe benötige da ich am Mittwoch den 21.02.2024 um 16 Uhr ein Termin bei einem Jugendamt habe mit der kindesmutter meines Kindes wo es um dem umgang mit dem kind geht da ich die kindesmutter und damals das ungeborenen Kind ich sage mal sitzen gelassen habe och bin damals aus angst und panik gegangen und wo sie mich angeschrieben hat das sie schwanger ist es schlimmer wurde wo ich jetzt nach dem der vaterschaftstest positiv war alles in Kraft setze um Kontakt zu meinem Kind habe was die Kindesmutter zulässt.

Aber die Sache ist das um so näher das Gespräch beim Jugendamt näher rückt ich immer mehr angst bekomme einmal vor der kindesmutter weil sie mir auch leid tut das ich diese Aktion gemacht und getan habe was völlig nicht gut zu reden ist mittlerweile habe ich Depressionen bekommen die ich schon seit mehrere Jahre habe und denke nicht nur an das Kind sondern auch an die Mutter viele sagen fragen mich wieso hast du angst davor und warum mache ich mir so gedanken um die kindesmutter ich kenne sie seit langem ich habe viel mit ihr durch und der tag an dem ich abgehauen bin habe ich noch im kopf ich weiß absolut nicht was ich tun soll mich macht das alles fertig und denke so wie ich mich kenne versuche ich mich zu verstellen damit ich das Gespräch gut hin bekomme.

Ich wollte fragen ob sie mir einfach sagen können was ich machen soll am besagten tag oder wie ich sein soll an dem besagten tag ?

Ich habe dem Jugendamt auch gesagt wie auch der Mutter das ich angst habe an dem besagten tag aber es kommt keine Reaktion was ich ehrlich gesagt etwas schade finde ich meine das ich scheiße gebaut habe sehe ich ein und stehe auch dazu und habe mich mehrmals entschuldigt.

Mit freundlichen Grüßen

...

 


 


 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 8. Februar 2024 14:51
An: ...
Betreff: Paartherapie, Familienberatung

Hallo,
ich wünsche einen Termin zur Paartherapie und Familienberatung da die häusliche Situation zwischen mir und meinem Mann. Immer schlimmer wird, wir hatten bereits einen Termin beim Jugendamt und auch Polizeieinsätze.

...

 


 

 


 


Von: ...
Gesendet: Samstag, 6. Januar 2024 20:20
An: ...<...@landkreis-rastatt.de>
Cc: ...
Betreff: Re: Gemeinsames Gespräch bezügl. Ihrer Tochter

Hallo Fr. ...,

... und ich möchten gern eine Mediation bei der Familienhilfe in Rastatt versuchen, um eine erneute gerichtliche Eskalation zu vermeiden.

Anbei der dazugehörige Antrag mit Bitte um Bewilligung. Es eilt, weil die Schulanmeldung noch im Januar erfolgen soll.

Danke und freundliche Grüße

...

 

 




---------- Forwarded message ---------
Von: B... <...@landkreis-rastatt.de>
Date: Mo., 8. Jan. 2024, 15:53
Subject: AW: Gemeinsames Gespräch bezügl. Ihrer Tochter
To: ...


Hallo Herr ...,

Ihre Email vom 6.01.2024 und den Antrag auf Kostenübernahme für die Mediation haben wir erhalten. Hierzu können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben:

Das Angebot der Beratung und Mediation, welches Sie in Anspruch nehmen wollen, wird vom Jugendamt selbst (ASD und Psychologische Beratungsstelle) gestellt. Das Wunsch- und Wahlrecht greift in diesem Falle nicht, da ein kostenfreies Angebot des Jugendamtes selbst vorhanden ist und die Bewilligung der Leistung eines externen Anbieters mit unverhältnismäßigen Mehrkosten einhergehen würde. Letzteres beschränkt nach § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII das Wunsch- und Wahlrecht.

Der Antrag wurde zudem nur von einem sorgeberechtigten Elternteil gestellt. Für eine Jugendhilfeleistung müssen jedoch beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen.

Zusätzlich handelt es sich bei dem von Ihnen genannten Anbieter nicht um einen anerkannten Jugendhilfeträger.

Dementsprechend verweisen wir hinsichtlich Ihres Anliegens erneut auf das Beratungsangebot des Jugendamtes.

Bitte teilen Sie uns bis Mittwoch (10.01.2024) mit, ob Sie den Antrag selbst zurückziehen oder ob Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erhalten möchten.


Vielen Dank.


... B....

Freundliche Grüße
...

Allgemeiner Sozialer Dienst Rastatt Stadt

Landratsamt Rastatt
Jugendamt
Lyzeumstraße 23
76437 Rastatt
Tel.: ...
Fax: ...
E-Mail: ...

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 24. Januar 2024 13:08
An: ...
Cc: ...@landkreis-rastatt.de'
Betreff: AW: Gemeinsames Gespräch bezügl. Ihrer Tochter

Sehr geehrter Herr ...,

das ist ja ziemlicher Unsinn, was Frau B... vom Jugendamt Landkreis Rastatt da erzählt. Das Jugendamt kann den Rechtsanspruch auf einen externen Träger nicht damit aushebeln, dass es vorträgt, dass dessen Angebote ja auch vom Jugendamt selber vorgehalten wird, wenn dem so wäre, dann wäre §5 SGB 8 völlig überflüssig.

Es steht auch nirgendwo im SGB, dass nur sogenannte "Anerkannte Träger der Jugendhilfe" Aufträge vom Jugendamt übernehmen dürfen.

Zum einen kann das Jugendamt mit dem Träger unbürokratisch eine Einzelfallvereinbarung abschließen und bei Interesse den Träger auch vorschlagen, sich als "anerkannter Träger der Jugendhilfe" für den Landkreis registrieren zu lassen.


Das Jugendamt ist im übrigen verpflichtet Ihren Antrag auf Kostenübernahme mit einem widerspruchsfähigen Bescheid zu bescheiden. Eine Nachricht per Mail oder ein Telefonat in dem mitgeteilt wird, dass das Jugendamt dem Antrag nicht entsprechen will, ist kein widerspruchsfähigen Bescheid

Falls Sie einen solchen schriftlichen Bescheid nicht erhalten haben, mahnen Sie diesen an, bei Untätigkeit der zuständigen Jugendamtsmitarbeiterin kann Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden.

Das einzige was an der Antwort der Frau B... vom Jugendamt Landkreis Rastatt stimmt, ist dass bei gemeinsamen Sorgerecht beide Eltern den Antrag stellen müssen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Donnerstag, 11. Januar 2024 21:52
An: ...
Betreff: Beratung Kindesentziehung durch den Ex -Mann

Guten Tag,

seit zwei Wochen bringt mein ex Mann meinen 15 jährigen Sohn nicht wieder zurück nach Hause.

Ich suche eine Beratungsmöglichkeit für den Ort ...

 

 


-----Original-Nachricht-----
Betreff: ...
Datum: 2024-01-12T19:22:12+0100
Von: "Praxis für Lösungsorientierte Arbeit" <info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de>
An: ...

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Der erste Schritt wäre der zum Jugendamt, diese werden sich mit dem Vater in Verbindung setzen und um eine Klärung bemühen.

Falls das nicht fruchtet, wäre das Familiengericht zuständig, die Sache aufzuklären und eine Entscheidung zum Aufenthalt des Jugendlichen zu treffen.

Haben Sie diesbezüglich schon mit dem Vater kommuniziert?

Hat der Vater Interesse an gemeinsamen Elterngesprächen?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 12. Januar 2024 19:37
An: ...
Betreff: WG: AW: Beratung Kindesentziehung durch den Ex -Mann

Guten Abend Herr Thiel,

das Jugendamt habe ich vor 2 Wochen telefonisch und persönlich kontaktiert.

Fr. ... vom Jugendamt .. ist dafür zuständig doch die befand sich im Urlaub und seit Montag ist Sie wieder im Dienst.

Ich habe ihr schon mehrere E-Mails geschrieben aber bis heute noch keine Antwort von ihr bekommen.

Meinen Ex-Mann hatte ich vor 2 Tagen einen Mediator vorgeschlagen aber dies lehnte er ab.

Seit der Trennung meidet er jeglichen Kontakt zu mir und auch sonst ist sein Verhalten mir gegenüber immer recht deplaziert.

Ich war jetzt schon beim Anwalt gewesen und habe mich dazu beraten lassen.

Im Interesse meines Sohnes wäre ich mit einem Wechselmodul einverstanden.

Ließe sich die Angelegenheit nur mit einem Anwalt regeln ?

Gruß

...


 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2023 14:29
An: ...
Betreff: Begleitende Umgänge inkl. Nachbesprechung und Elterngespräche

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ab wann hätten Sie Kapazitäten frei?

Aktuell hat mein Sohn (16 Monate alt) begleitenden Umgang durch meine Eltern zu seinem Vater.

Problem ist dabei der Drogen- und Alkoholmissbrauch des Kindsvaters. Meine Eltern und insbesondere mein Sohn sind mit der Situation überfordert.

Begleitende Umgänge durch eine Fachkraft wurden vor Gericht abgelehnt, da das Jugendamt .... keinen Träger mit Kapazitäten hat.

Der Kinderschutzbund hat mir gesagt, dass bei diesem hochstrittigen Fall ein begleitender Umgang durch eine Fachkraft in meinem Beisein ein Muss ist. Vor Gericht wurde mir "gedroht", wenn ich mich nicht auf die begleitenden Umgänge durch die Großeltern einlasse, dass die Umgänge unbegleitet stattfinden.

Meine Eltern sind wie gesagt mit den Umgängen überfordert, da mein Sohn immer mehr an meinen Eltern klammert. Jetzt sollen normalerweise ab Donnerstag die Umgänge durch die Großmutter väterlicherseits begleitet werden. Zu ihr hat er keinen Bezug. Ich mache mir große Sorgen. Vielleicht haben Sie eine Idee, wie meinem Sohn geholfen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Hammes - Name geändert

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2023 16:57
An: ...
Betreff: AW: Begleitende Umgänge inkl. Nachbesprechung und Elterngespräche

Sehr geehrte Frau Hammes,

Danke für Ihre Anfrage.

Das Gericht soll den Beschluss gesetzeskonform und kindeswohlorientiert treffen, nicht danach wie das Jugendamt grad willig ist, was zu tun oder auch nicht.

Alles andere wäre Rechtsbeugung und damit strafbar.


Maßgeblich ist §1684 BGB (4)


§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html



Wenn das Gericht also einen unbegleiteten Umgang beschließt, dann nicht deshalb, weil das Jugendamt keine Lust hat eine Hilfe zu organisieren, sondern weil dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.


§ 1697a Kindeswohlprinzip
Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1697a.html


Gegen einem insoweit fehlerhafte Entscheidung des Gerichtes ist die Beschwerde beim Oberlandesgericht möglich.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 20:20
An: ...
Betreff: Re: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge

Sehr geehrter Herr Thiel,

Was sagen Sie zu der Nachricht vom Jugendamt?

 

Sabine Hammes





Von: ...
Gesendet: Montag, Dezember 18, 2023 7:44:00 AM
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge

Sehr geehrte Frau Hammes,

vor der Installation eines Begleitenden Umgangs wird von Seiten des Jugendamts über die Notwendigkeit entschieden. Sollte sich nach unserer Einschätzung eine Erfordernis dafür ergeben, wird das Jugendamt einen verfügbaren Träger suchen und den Umgang installieren.

Da es einen gerichtlichen Beschluss über die Durchführung der Umgangskontakte gibt, verstehe ich Ihre Anfrage nicht.

Bei Bedarf können wir uns im neuen Jahr hier zusammensetzen, bis dahin gilt der gerichtliche Beschluss.


Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

 

Lina Kirchner - Name geändert

 

Jugendamt ...

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 21:15
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge

Sehr geehrte Frau Hammes, 

richtig ist, dass das Jugendamt den Hilfebedarf nach eigenem fachlichen Ermessen einschätzt.

Hier also den möglichen Bedarf für einem Begleiteten Umgang


§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
(1) ...
(2) ...
(3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der §§ 1684, 1685 und 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html



Nicht richtig ist, dass das Jugendamt den Träger aussucht.

Richtig ist das Gesetz, an das sich das Jugendamt zu halten hat, auch wenn man der eine oder andere Sachbearbeiter im Jugendamt meint, Gesetze gelten für das Jugendamt nicht:


Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. ...

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html



Das Jugendamt muss also dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern genügen und darf den Eltern nicht einfach einen Träger vor die Nase setzen, das wäre eine grobe Dienstpflichtverletzung, der mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen getreten werden sollte.



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 18:22
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren

Heute war der Verfahrensbeistand bei mir zu Hause von meiner Tochter zwei Jahre alt, dieser meinte zur Anbahnung sollten vielleicht 2,3 Termine stattfinden in Begleitung um zu sehen, wie die Tochter reagiert.

Falls meine Tochter nicht entfremdet ist, wäre ein unbegleitete Umgang möglich.

Da alle Fachstellen maßlos überfüllt sind und ich meine Tochter seit vier Monaten nicht gesehen habe müsste es relativ schnell gehen., da eine Wartezeit von vier Monaten zu einer vollkommenen Entfremdung führt.

Besteht die Möglichkeit mit Kostenübernahme eventuell des Jugendamtes dieses zu übernehmen?

Grüße

...

 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 10:59
An: ...
Betreff: Anfrage für eine AFT

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin auf der Suche nach einer AFT für einen 3 Jährigen Jungen und die Pflegefamilie, idealerweise wird eine männliche Fachkraft gesucht.

Der Junge befindet sich derzeit im ..., soll aber perspektivisch in die vorherige Pflegefamilie zurückgeführt werden.

Die Pflegemutter hatte aus Überforderung heraus um ... gebeten.

Der Junge lebt bereits seit dem 6. Lebensmonat bei der Pflegefamilie, da die Kindesmutter als nicht erziehungsfähig gilt.

Kontakte zur KM gibt es keine. Die KM gab in einem Gespräch mit dem Jugendamt an, keinen Kontakt zu ihrem Sohn haben zu wollen.

Der installierte Amtsvormund stimmt der Einleitung der Hilfe ausdrücklich zu. Gerne können Sie mich kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

...

Erziehungswissenschaftler B.A.

 

Amt für Soziale Dienste

...

 

 

 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober 2023 10:07
An: ...
Betreff: Familienberatung

Sehr geehrter Herr Thiel,

mein Name ist ... . Mein Mann und ich sind seit Mai dieses Jahres getrennt. Wir haben zwei Mädchen (1 Jahr, 4 Jahre).

Aufgrund des Verdachts der Kindeswohlgefährdung seitens meines Mannes, häuslicher Gewalt etc. hat das Jugendamt mich und die Kinder aus dem Haushalt meines Mannes gebracht.

Seit dem laufen Gerichtsverfahren etc.

Wäre ein Rückruf möglich um das ein oder andere noch zu erläutern und eine mögliche Zusammenarbeit zu klären? ...

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober 2023 09:16
An: i...
Betreff: Paartherapie - Familie ...

Sehr geehrte Herr Thiel

meine Frau und ich sind auf der Suche nach einer Stellung zur Durchführung einer Paartherapie.

Sie soll die Paardynamik in unsere Beziehung behandeln.

Des Weiteren war Sie Auflage vom Jugendamt ...und dem ... mit dennen wir zusammenarbeiten.

Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 25. September 2023 18:29
An: ...
Betreff: Unterlassene Hilfeleistung des Jugendamtes ...

Sehr geehrte Herr Thiel,

mein Name ist Mathilda Scholz - Name geändert, ich bin 16 Jahre alt und wohne seit über drei Jahren nicht mehr bei meiner Mutter. Selbstverständlich nicht grundlos.

Ich kämpfe für meine jüngeren Geschwister, die noch bei meiner Mutter leben.

Leider muss ich mich mit dem Jugendamt rumärgern. Immer wieder habe ich Beweise vorgelegt, wo selbst Ärzte sich gefragt haben, wie das sein kann, das dort Kinder leben dürfen. Doch für das feine Jugendamt war dies noch lange nicht dreckig genug. Sie haben nichts getan. Wirklich nichts.

HPG-Gespräche ändern absolut nichts an den dort herrschenden Umständen. Grade nicht mit vorherigen Anmeldungen.

Meine Mutter war vom ... 2023 bis heute 2023) im Krankenhaus mit meinen Bruder ... .

Meine 11-jährige Schwester ist von Ort zu Ort in dem Zeitraum gewandert. Jedoch ist mir am 24. September zu Ohren gekommen, dass meine Schwester alleine sei und sie die Wohnung aufräumen soll. Ich habe mich mit meinem Pflegevater und dessen Lebensgefährtin zusammen gesetzt und wir drei sind in kürzester Zeit zum Entschluss gekommen, dass wir meine Schwester für die Nacht holen sollen.

Da wir .... nicht einfach mitnehmen dürfen, habe ich den Notfalldienst des Jugendamtes kontaktiert. Ich wurde mit Frau ... verbunden. Diese hatte sich mit dem Vater der letzten beiden Kinder meiner Mutter in Verbindung gesetzt (von ... und ...). Meine Schwester hat mich freiwillig mit in die Wohnung genommen, weil meine 4-jährige Schwester ... Anziehsachen brauchte.

Ich habe Bilder sowie Videos der dort stehenden Frau ... gezeigt. Diese meinte, ich solle diese Beweisdokumente dem Jugendamt per Mail zukommen lassen. Alles schön und gut. ... durfte nicht mehr in die Wohnung, der Haustürschlüssel wurde ihr vom Nachbarn abgenommen, bei welchem sie auch übernachtet.

Nun habe ich dem Jugendamt alle Beweisunterlagen zukommen lassen, doch für was? Dafür, dass meine 11-jährige Schwester für sage und schreibe EINE NACHT woanders untergebracht wird? Und das, damit sie am nächsten Tag zurück zu meiner Mutter darf? Wo liegt darin der Sinn? Denn sie soll nur die Wohnung aufräumen und dann darf ... wieder dorthin. Nun hat das Jugendamt schwerwiegende Beweise und es ändert nichts an der Tatsache oder wie? Wie kann sowas sein?

... geht weder regelmäßig zum Kindergarten noch ... zur Schule. Wie kann man als Sorgeberechtigte so wenig Verantwortung zeigen?

Und das ist dem Jugendamt egal.

Seit Februar versuche ich alles. Wirklich alles. Ich habe Tonaufnahmen vorgespielt, Videos gezeigt, Bilder und Frau ... war selbst mit in der Wohnung von Frau ...!
Aber das Jugendamt ist ja auch so dumm, dass die sich vorher anmelden, damit meine Mutter aufräumen kann. Ich kenne es von früher. Und, eines sage ich Ihnen darüberhinaus: Das Jugendamt wird keine Beweise vorfinden, wenn es meine Mutter (wie aktuell) über 24 Stunden in der Wohnung lässt um aufzuräumen.
Meine Mutter sorgt sich so sehr um ihre Kinder, dass sie die Ärzte sich beim Kindesvater Herr ... in schriftlicher Form über die Frau ... beschwert haben.

Ehrlich gesagt bin ich sehr verzweifelt. Das ist auch der Grund, weshalb ich mich an Sie wende. Ich brauche Unterstützung. Meine Mutter genauso, aber aktuell KANN sie kein Kind bei sich halten.

Meine Mutter tritt geistig weg und Co.

Ständig droht meine Mutter sich umzubringen, wenn man ihr die Kinder nimmt. Aber ist das ein Grund, dass ein Kind unter ein lebenslanges Trauma leidet? Ich weiß wovon ich rede, da ich selber unter anderen deswegen in Therapie bin. Ist es das wert? Das Leben der Kinder für das Leben der Mutter?

Hätte ich meinen Pflegevater und dessen Lebensgefährtin damals gehabt, hätte ich den Absprung nicht geschafft und mir wahrscheinlich das Leben genommen. Bevor auch meine Geschwester soweit sind oder es zu spät ist, appelliere ich an Sie. Bitte tun Sie etwas. Es macht mich kaputt. Und diese Angst, dass meine Geschwister sich auch das Leben nehmen wollen können, macht alles schlimmer.

Aber wie auch in der Vergangenheit ist das dem Jugendamt ... egal. Sie handeln schlicht erst dann, wenn es zu spät ist.

Aber JETZT ist die Zeit für Hilfe.

Selbstverständlicherweise lasse ich auch Ihnen die Bilder zukommen.

Bitte rufen Sie mich an oder antworten Sie auf meine Mail.

Meine Nummer lautet: ...

Alle weiteren Dokumente lasse ich Ihnen in einer anderen Mail zukommen, da die Mbyte dieser Mail überschritten wurde.


Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 


 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 25. Juli 2023 20:54
An: ...
Betreff: Paartherapie / Familientherapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

unsere Familie steht gerade kurz vorm Abgrund.
 
Mein Partner und ich sind nur noch am Streiten, vor fast 3 Monaten ist er aus dem gemeinsamen Haus in sein Kinderzimmer bei den Eltern gezogen, unsere beiden Kinder und auch wir leiden furchtbar unter der Situation, da wir nicht los lassen können/wollen.
 
Im Grunde lieben wir uns und wissen das auch, aber ein Berg an Vorwürfen, verletzen Gefühlen und mangelnder Kommunikation haben uns vor so eine große Herausforderung gestellt, dass wir dort alleine nicht mehr herausfinden.
 
Unsere Familienhilfe hat uns daher eine Paar/Familientherapie empfohlen, da sie auch sieht, dass keiner von uns die Trennung wirklich will, wir aber keinen Ausweg mehr sehen.

Meine Tochter (10 Jahre; mit in die Beziehung gebracht) leidet sehr unter der Situation und erlebt immer wieder Wut- und nun auch Gewaltausbrüche.
 
Für sie stellt die Situation ein Extrem da, welches die mit ihrer ADS Erkrankung nicht verarbeiten kann. Kein Wunder, schließlich wissen wir Erwachsenen schon nicht wie es weiter gehen soll.

Unser gemeinsamer Sohn (8 Monate) hat mit der neuen Familiensituation wohl auch zu kämpfen, da er nur noch schlecht in den Schlaf findet, sehr weinerlich ist und ständig meine Anwesenheit kontrolliert (er sucht mich im Raum, möchte Körperkontakt zu mir, wenn ihn der Papa hat, etc.).

Können Sie uns eventuell aus dieser Lage einen Ausweg zeigen, uns erlernen, wie wir wieder gewaltfrei und auf Augenhöhe miteinander kommunizieren können und uns im besten Fall zu unserem HappyEnd verhelfen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
 
...
 
 
 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 26. Juli 2023 11:08
An: ...
Betreff: AW: Paartherapie / Familientherapie


Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Leider haben wir am Standort ... zur Zeit keine freien Termine.

Eventuell könnte ich einen Kollegen / Kollegin aus dem örtlichen Umfeld hinzuziehen.

Möglich wären auch Termine via Internettelefonie (GoTomeeting, Whereby, JitsiMeet, Skype oder Zoom) oder Telefon.
 
...

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 
 


 
...-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 26. Juli 2023 12:12
An:
Betreff: Aw: AW: Paartherapie / Familientherapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

danke für Ihre Antwort! Wir wohnen im Landkreis ...., genauer genommen in ... .

Ich denke, dass eine Videoberatung für uns nicht das Richtige wäre, da mein Partner hier leichter Schlupflöcher zum Schweigen finden würde (vermutlich).

Das ...er Jugendamt weigert sich die Kosten zu übernehmen, weshalb wir somit Selbstzahler wären.

Mit freundlichen Grüßen

...

 
 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 11. August 2023 14:03
An: ...
Betreff: AW: AW: Paartherapie / Familientherapie

Sehr geehrte Frau ...,

leider kann ich erst heute auf Ihre Mail antworten.

Ich hoffe, sie haben zwischenzeitlich ein geeignetes Beratungsangebot gefunden oder das Problem lösten können.

Das Jugendamt ist übrigens zwingend verpflichtet auf einen schriftlich gestellten Antrag auf Kostenübernahme einen schriftlichen, widerspruchsfähigen Bescheid zu erlassen, alles andere wäre rechtswidrig.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 1. Mai 2023 14:38
An: ...
Betreff: Unterstützung bei der Erziehung

Hallo,

mein Name ist
Birgit Schwarz - Name geändert, ich bin 44 Jahre alt und schon Rentner wegen Depressionen.

Ich lebe allein mit meiner 12 jährigen Tochter
Milena - Name geändert.

Milena ist ein sehr aggressives Kind, macht was sie will und hat absolut keinen Respekt mehr vor mir.

Sie ist schon seit längerem in psychiatrischer Behandlung aber ohne Erfolg.

Ich kann nicht mehr und brauche unbedingt Unterstützung.

Beim Jugendamt habe ich schon nachgefragt, die meinten aber, für solche Fälle sind sie nicht zuständig.

Vielleicht können sie mir etwas helfen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 1. Mai 2023 20:55
An: ...
Betreff: AW: Unterstützung bei der Erziehung

Sehr geehrte Frau Schwarz,

Danke für Ihre Anfrage.

Natürlich ist das Jugendamt für solche Fälle zuständig.

Mit welchem Mitarbeiter im Jugendamt Burgenlandkreis haben Sie denn gesprochen?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 8. April 2023 08:45
An: ...
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme für eine Jugendhilfeleistung

Sehr geehrter Herr Thiel,

das Jugendamt ... regt bei Familiengericht ... zum zweiten Mal alle meine Sorgerechte zu entziehen.

Weil meine Tochter ist von ... nach ... vor 9 Monaten weggezogen, ist das Familiengericht ... zuständig.

Der alleinige Grund, warum das Jugendamt unterstützt diese Entfremdung ist, dass meine Tochter jetzt 14 Jahre will bei dieser Familien, die meine Tochter instrumentalisiert, bleiben.

Meine Tochter muss von kompetente Personell gefragt, warum sie bei dieser Familien bleiben will und warum sie ein Hass auf ihr Vater einwickelt hat.

Und dann müssen wir alle zusammen einen Weg für Kontakt und einen Weg zurück zu ihrem Vater finden, auch wenn nur z.B. erstmals bei einer Mädchengruppe, aber in ....

Ich dachte an einen Termin zum Anfang mit mir, dann mit ihr, dann wie Sie empfinden, alle drei zusammen.

Das Jugendamt ... hat keinen Hilfeplan erstellt, ist völlig inkompetent und unehrlich.


Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 6. April 2023 06:47
An: ...
Betreff: Familie

Guten Morgen,

uch weiß gar nicht wo/wie ich anfangen soll.

Wir brauchen dringend Hilfe kommen aber mit dem Jugendamt nicht weiter.

Bin alleinerziehend mit 2 Töchtern 16 und 14 Jahre, mein Mann hat einen schweren Schlaganfall erlitten pflegestufe 5 im Pflegeheim.

Meine 16 jährige Tochter war in der Jugendhilfe/ Einrichtung ist wurde durch das Jugendamt beendet (obdachlos)...

Brauch Unterstützung bin etwas überfordert mit der Gesamtsituation und meine kleine Tochter auch.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 20:03
An: ...
Betreff: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich bin auf der Suche nach einem Erziehungsbeistand. Dieser wurde gerichtlich angeordnet.

Könnten Sie eine Erziehungsbeistandschaft übernehmen? Ich bin mit meiner Tochter am ...11.2022 nach ... gezogen und würde mich freuen, eine Erziehungsbeistandschaft in Wohnortnähe zu haben.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

Beste Grüße

...





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 21:28
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Bitte senden Sie mir unverbindlich den Gerichtsbeschluss, damit ich mir einen Eindruck von dem Fall verschaffen kann.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 06:16
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft

Guten Morgen Herr Thiel,

Anliegend erhalten Sie das Verhandlungsprotokoll vom .... 2022, die Kindesanhörung vom ...11.2022 sowie der Beschluss (Gutachten).

Die Erziehungsbeistandschaft sowie der Hilfeplan ergeben sich aus dem Verhandlungsprotokoll.

Am ... .2022 bin ich mit meiner Tochter Tabea - Name geändert - nach Y-Stadt - Name geändert - gezogen. Das Gericht wurde darüber informiert, hat aber leider im Beschluss noch meine alte Anschrift aufgeführt.

Vorgestern hatte ich ein sehr gutes Gespräch mit dem Jugendamt der Stadt Y. Sofern der Erziehungsbeistand gerne mit diesem Jugendamt zusammenarbeiten würde und darüber hinaus das Jugendamt der Stadt X bereit wäre, den Fall nach Y abzugeben, könnte die Erziehungsbeistandschaft unter dem Jugendamt der Stadt Y stattfinden. Ich würde mich freuen, wenn dies so möglich wäre; deshalb habe ich den HzE Antrag der Stadt X auch noch nicht unterschrieben.

Für den Fall, dass Sie die Erziehungsbeistandschaft übernehmen könnten, würde ich mich freuen, wenn wir uns zeitnah kennenlernen könnten.

Beste Grüße

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:07
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für die Unterlagen und die Erläuterung.

Was soll denn die Aufgabe der Erziehungsbeistandschaft sein.

Ist diese überhaupt nötig, gibt es Probleme bei der Erziehung.

Vielleicht senden Sie mir mal den Hilfeplan, den Sie vermutlich unterschrieben haben, da ist ja eine Problembeschreibung drin und die Ziele der Hilfe.

Frau Müller - Name geändert, ist das die für die Erziehungsbeistandschaft bisher tätige Fachkraft (Träger ...)?

Was lief schief mit der?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:48
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

danke, dass Sie sich meine Unterlagen durchgelesen haben. Anbei die Beantwortung Ihrer Fragen:

Das Amtsgericht Y hatte bis zum .....2022 einen Umgangsausschluss verhängt. Tabea sollte ein Jahr zur Ruhe kommen, nicht ständig neu befragt werden und eine neutrale Ansprechpartnerin haben. Mit Beschluss vom ....2022 hatte Frau Richterin ... dies entschieden und dass ein Erziehungsbeistand diese Aufgabe übernehmen sollte.

Meine Wahl fiel auf den Träger .... Frau ..., eine ältere Mitarbeiterin von ...., war sehr freundlich. Nachdem Frau ...zwei bis dreimal bei mir im Haushalt war, stellte das Jugendamt der Stadt X mir im November 2021 den Hilfeplan per Post zu. Dieser hatte wenig damit zu tun, was im Hilfeplangespräch besprochen worden war und widersprach dem Gerichtsbeschluss. Beispielsweise lautete Punkt 1 des Hilfeplans: "Tabea trifft ihren Papa." Nun ja, mit Umgangsausschluss hat das wenig zu tun...

Ich habe deshalb im November 2021 einen Rechtsanwalt gegenüber dem Jugendamt der Stadt X beauftragt. Sämtliche Schreiben meines Anwalts wurden ignoriert, das Jugendamt hat darüber hinaus vehement meine anwaltliche Vertretung ignoriert. Im März 2022 wurde ich dann vom Jugendamt der Stadt X zu einem neuen Hilfeplangespräch eingeladen. Dieses fand via Skype statt und mein Anwalt nahm ebenfalls daran teil.

Zum Glück! Denn man sehe und staune: Das, was in der Skype Konferenz besprochen worden war, fand sich erneut nicht in dem mir Wochen später zugestellten Hilfeplan wieder. Erneut wurden die Schreiben meines Anwalts seitens des Jugendamts der Stadt X ignoriert. Mangels Hilfeplan konnte die Erziehungsbeistandschaft nicht stattfinden; diese brauchte logischerweise einen schriftlichen Auftrag.

Am ... .2022 hat mein Ex-Mann erneut einen Umgangsrechtsantrag beim Amtsgericht X gestellt. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll liegt Ihnen vor. Meiner Tochter Tabea geht es sehr gut. Sie ist eine sehr gute Schülerin. Hat einen schönen Freundeskreis. Spielt mehrmals pro Woche Handball. Macht Kinderyoga. Hat inzwischen davon erholt, dass mein Ex-Mann permanent im Haushalt rumgebrüllt hat und häusliche Gewalt ausgeübt hat. Falls Ihnen das Ihre Frage beantwortet: Tabea ist ein tolles Kind, sie ist glücklich, es gibt keine Probleme bei der Erziehung. Darüber hinaus ist ihre beste Freundin (ebenfalls ein Scheidungskind) nach ... gezogen und wohnt jetzt 10 Minuten von uns entfernt.

Leider waren wir seit der Trennung im März 2020 permanent "Stalking" (ich lasse mich diesbezüglich seit März 2022 von der .... Frauenberatungsstelle beraten; diese sagt, es ist ein Mischmasch aus "Beziehungsterror" und "Nachstellung") ausgesetzt. Da dies nicht aufhörte, haben wir nun die räumliche Distanz gesucht. Meine Anwälte arbeiten gerade daran, dass Tabea die Grundschule in Y besuchen darf. Sie selbst möchte das, da sie hier frei von Nachstellung ihren Schulweg selbst bewältigen kann.

Den Hilfeplan finden Sie im Gerichtsprotokoll. Da die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Y mehr als irritierend ist, hat die Richterin netterweise den Hilfeplan gerichtlich festgelegt. Da Frau Müller als Erziehungsbeistand eine freundliche Frau war (mit ihr lief überhaupt nichts schief), hätte ich sie gerne erneut als Erziehungsbeistand genommen. Allerdings hatte ich bereits im Gerichtssaal das Gefühl, dass das Jugendamt der Stadt X das nicht möchte. Dennoch habe ich selbst bei .... angefragt und zur Antwort bekommen, dass sie keine Kapazitäten frei haben.

Da ich gerne positiv mit einem Jugendamt zusammenarbeiten möchte (schlimm genug, dass meine Tochter und ich uns überhaupt mit einem Jugendamt beschäftigen müssen), habe ich Kontakt zum Jugendamt der Stadt Y aufgenommen. Die Dame, die für mich zuständig sein würde, hat einen sehr guten Eindruck auf mich gemacht. Sofern sie den Fall übernehmen könnte, könnte ich mir eine anwaltliche Vertretung gegenüber einem Jugendamt sparen. Leider müsste hierzu das Jugendamt der Stadt X den Fall abgeben.

Was ich in den letzten über 2 1/2 Jahren mit dem Jugendamt der Stadt X erlebt habe, würde ich selbst nicht glauben, wäre ich nicht betroffen. Der ehemalige Verfahrensbeistand (er hat die Familie 2 1/2 Jahre betreut, genießt das Vertrauen meiner Tochter und wurde leider auf Antrag der Gegenseite abgesetzt) hat selbst erkannt, dass das Jugendamt sich an mir "festgebissen" hat. Offenbar bin ich nicht die typische Jugendamts-Kundin.

Das Jugendamt der Stadt X  hat versucht, mir ab Januar 2023 einen Träger - ohne diesen überhaupt namentlich zu benennen - vor die Nase zu setzen. Mein Anwalt hat soeben darauf geantwortet, dass ich von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen werde und selbst einen Träger suche. Das Vertrauensverhältnis zum Jugendamt der Stadt X ist nach fast drei Jahren seltsamer Erfahrungen erschüttert.

Soviel erstmal zu Ihren Fragen. Ich hoffe, dass Sie den Fall übernehmen können bzw. wir ein Kennenlernen vereinbaren können.

Beste Grüße
...

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 16:26
An:
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft 

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für die Erläuterung.

Gleichwohl kann ich nicht erkennen, was ein Erziehungsbeistand hier tun soll, wenn es keine wesentlichen Probleme gibt.

Der kann doch nicht nur zum Kaffeetrinken kommen, damit das Jugendamt zufrieden ist und für die nicht notwendige Hilfe mehrere Tausend Euro Steuergelder zum Fenster rauswirft.


Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach §86 SGB 8:


(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. An die Stelle der Eltern tritt die Mutter, wenn und solange die Vaterschaft nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Lebt nur ein Elternteil, so ist dessen gewöhnlicher Aufenthalt maßgebend.
(2) Haben die Elternteile verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der personensorgeberechtigte Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; dies gilt auch dann, wenn ihm einzelne Angelegenheiten der Personensorge entzogen sind. Steht die Personensorge im Fall des Satzes 1 den Eltern gemeinsam zu, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 zuletzt bei beiden Elternteilen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen tatsächlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 während der letzten sechs Monate vor Beginn der Leistung bei keinem Elternteil einen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte; hatte das Kind oder der Jugendliche während der letzten sechs Monate keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen vor Beginn der Leistung.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__86.html



von daher müsste nun wohl das Jugendamt Y zuständig werden, da Sie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Das Jugendamt X wäre dann verpflichtet sich für unzuständig zu erklären.

Das Jugendamt Y könnte also - nach meiner Ansicht - problemlos weitermachen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel




 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 12. November 2022 09:44
An: ...
Betreff: Wir brauchen Hilfe

Hallo,

wir sind eine dreiköpfige Familie, ich 56 Lj, mein Mann 52 Lj und unsere Tochter
Pauline - Name geändert - 16 Lj. Vor 5 Jahren , da war sie 11 Lj !!! hat unsere Tochter eine Anorexie entwickelt, in der Folge 2x stat. und amb PT über ca 2 Jahre , seit Corona keine Therapie mehr. Wir hatten schon Kontakt zum Jugendamt, Pauline war 3 Wo in der Notaufnahme , mein Mann und ich hatten Gespräche bei der FAB , weil es teilweise zuhause nicht mehr ging und es ständig Streit gab ( wg Banalitäten wie z.B ein neuer Haarschnitt!!), Pauline terrorisiert uns regelrecht, teils tritt und schlägt sie. Die Zündschnur ist kurz. Essen ist vordergründig kein Problem mehr, das Gewicht stabil, je nach Drucksituation bei ihr kommt es jedoch zu bulemischen Phasen.

Ich habe schon Kontakt zur ... Beratungsstelle aufgenommen , dort kann sie sich melden, immerhin, nachdem mein Mann und ich gefühlt 100 Psychotherapeuten angerufen haben. Wenn sich mal jemand zurückmeldet, winken die gleich ab, mit uns will niemand was zu tun haben, zu komplex…

Problem ist nur, dass Pauline sich nicht um den Termin bei ... kümmert, sie hat Angst .

Was haben Sie damit zu tun?

Pauline macht sich und uns das Familienleben zur Hölle. Eigentlich haben wir kein Familienleben mehr. Mein Mann und ich gehen zur Arbeit und dann kommen wir nach Hause und gehen in unser Zimmer.

Warum ist das so ?

Sie räumt auf. Überall.

Wir dürfen uns nicht im Wohnzimmer aufhalten, weil es unordentlich wird. Sie faltet sogar die Schmutzwäsche, die in die Waschmaschine soll.

Wenn man doch einmal im Wohnzimmer sitzt und fernsieht, drängelt sie und wartet solange bis man „aufgibt“ ,um aufzuräumen. Das dauert teils bis 1.00 Uhr nachts, am nächsten Tag ist Schule. Gymnasium, aktuell Mathe 6!

Sie ist bei uns die Erziehungsberechtigte, sie kontrolliert uns, sie ist total überfordert. Sie tut mir so leid. Ich wünsche mir so sehr, dass sie damit aufhören kann und einfach nur ein normaler Teenager sein kann. Wir leben seit 5 Jahren im Ausnahmezustand, wir wollen , dass das aufhört. Das es Paulina besser geht, das es uns als Familie besser geht. Dazu brauchen wir Hilfe, wir schaffen es allein nicht.

Können Sie uns beraten?

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ....
Gesendet: Montag, 14. November 2022 17:24
An: ...
Betreff: Aw: AW: AW: Wir brauchen Hilfe

Jetzt ist es passiert. Heute morgen gab es Streit, meine Tochter hat mich geschubst,so dass ich mit dem Kopf gegen den Küchenschrank geschlagen bin und getreten.Daraufhin habe ich ihr mit dem Handfeger,den ich zufällig in der Hand hatte, einen Schlag verpasst. Jetzt hat sie mich angezeigt.Ich schäme mich.Ich kann nicht mehr.





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 14. November 2022 22:57
An: ...
Betreff: AW: AW: AW: Wir brauchen Hilfe

Sehr geehrte Frau ...,

es schaut so aus, als ob Ihre Tochter im Betreuten Jugendwohnen vielleicht am besten aufgehoben wäre.

Am besten Sie nehmen zeitnah mit dem Jugendamt Kontakt auf und fragen, ob sich da kurzfristig was organisieren lässt, sonst eskaliert die Situation womöglich noch mehr.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ....
Gesendet: Dienstag, 15. November 2022 17:51
An: ...
Betreff: Aw: AW: AW: AW: Wir brauchen Hilfe

Das Jugendamt ist wegen Personalmangel überfordert, ich habe 2 Telefonnummer vom Soz.psyh Dienst und Kinderpsychtr.Dienst ..., nach Anruf dort wurde ich wieder an das Jugendamt verwiesen. Dankeschön für Ihre Rückmeldung

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. November 2022 18:48
An: ...
Betreff: AW: AW: AW: AW: Wir brauchen Hilfe

Was für ein Personalmangel?

Olaf Scholz von der SPD macht den Doppelwumms - spendiert dem Lauterbach Milliarden auf Pump - und im Jugendamt weigert man sich ordentlich zu arbeiten.

Nächsten streikt auch noch die Polizei, die Gerichte und die Bundeswehr und dann kommt die allgemeine Anarchie und der Scholz und der Lauterbach sind am Arsch.


Welches Jugendamt ist zuständig, welcher Sachbearbeiter.


Haben Sie schon Dienstaufsichtsbeschwerde beim Leiter des Jugendamtes eingereicht?



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. November 2022 19:03
An: ...
Betreff: AW: AW: AW: AW: Wir brauchen Hilfe

Frau ..., KSD ...., die hat dort eine Teilzeitstelle und vertritt schon alle anderen Kollegen. Ich soll mich wieder melden wenn ich nicht weiterkomme (beim Soz. P.Dienst und Kinder-und Jugendpsychiater, ...str).

Die Dame vom SPD hat mein Anliegen aufgenommen und gibt es morgen in die Besprechung, kann mir aber nicht viel Mut machen, ob sich jemand kümmert.

Der Herr vom städt Kinderpsychiatr. Dienst meinte, es wäre die Aufgabe von Fr ... sich bei Ihm zu melden und wollte sich bei ihr melden …

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. November 2022 21:02
An: ...
Betreff: AW: AW: AW: AW: Wir brauchen Hilfe

Danke für die Information.

Notfalls dann also Dienstaufsichtsbeschwerde beim Dienststellenleiter.

Kann doch nicht sein, dass der Lauterbach Milliarden für überflüssige und gefährliche Impfungen aus dem Fenster schmeißt und man am Jugendamt Hannover kein Personal hat.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 19. September 2022 16:05
An: ...
Betreff: Re: Termin Anfrage

Sehr geehrter Hr. Thiel,

Ich habe heute vom Jugendamt (Jugendhilfe) erfahren, dass eine Kostenübernahme nicht möglich wäre.

Die Krankenkasse übernimmt es wohl. Rechnen sie Kassenärztlich ab?

Da ja jetzt schon einige Zeit vergangen ist, weil uns noch andere Behandlungsmöglichkeiten vorgeschlagen worden sind. Würden wir gerne eine Systemische Familientherapie machen.

Sind denn noch Kapazitäten in ihrer Praxis?

Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen!

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 22. September 2022 12:24
An: '...
Betreff: AW: Termin Anfrage

Sehr geehrte Frau ..,

bitte senden Sie mir den schriftlichen Bescheid, mit dem das Jugendamt eine Kostenübernahme abgelehnt hat.

Wenn das Jugendamt keinen schriftlichen Bescheid erlassen hat, können Sie den beim Jugendamt anfordern.

Die Krankenkassen finanzieren "Behandlungen", wenn eine "Erkrankung" vorliegt.

Welche Erkrankung haben Sie oder Ihre Tochter?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Thiel

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 22. September 2022 19:55
An: ...
Betreff: Re: Termin Anfrage

Hallo Hr. Thiel,

Das Jugendamt hatte mir gesagt, das sie wohl nur Aufsuchende Familientherapie übernehmen. Und die wären so überlastet. Aber eine Absage habe ich nicht bekommen, ich hab den Antrag von ihnen zugeschickt.

Unsere Familienhilfe hatte uns angeraten, eine Systemische Familientherapie anzufangen.

Viele Grüße

...

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 23. September 2022 14:48
An: 'Ataja'
Betreff: AW: Termin Anfrage

Sehr geehrte Frau ...,

es zählt nicht, was das Jugendamt "sagt", sondern was in einem schriftlich ergangenen Bescheid steht.

Fordern Sie also einen solchen schriftlichen Bescheid vom zuständigen Sozialarbeiter an.

Welches Jugendamt ist zuständig, welcher Sachbearbeiter?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Thiel

 

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 19. September 2022 08:40
An: ...
Betreff: Bitte um Hilfe/Beratung im Umgang mit Kindsvater

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich wende mich an Sie bzw. Die Familienberatungsstelle, weil ich nicht mehr weiß, wie ich noch mit dem Vater meiner Tochter kommunizieren soll. Herr ... regt sich sobald ich etwas anspreche auf und wird übergriffig. Wir kommunizieren eigentlich seit Jahren gar nicht mehr oder nur noch per Mail, bis er seit einem Jahr Tina - Name geändert -nicht mehr, wie vor Gericht beschlossen, Freitags holt, sondern mal so, mal so und mir das immer bis Montag mitteilen soll. Das hat einige Zeit relativ „gut" geklappt, doch nun respektiert er wieder keine Grenzen, erwartet von mir Dinge, die nicht das Kind betreffen und schreibt Beleidigungen und Drohungen im Minutentakt, wenn er ein „nein“ als Antwort bekommt oder auch, wenn ich gar nichts dazu sage. Mit dem Jugendamt ist die Situation nur noch schlimmer geworden und immer alles über den Anwalt laufen zu lassen ist für mich auch keine Dauerlösung und gerade bei „spontanen“ Dingen sehr umständlich. Ich glaube nicht mehr, dass es irgendetwas mit meiner Reaktion zu tun hat, da ich Nachrichten nur noch von mehreren guten Freunden gefiltert verschicke, aus denen wirklich jede Emotionalität entfernt ist und auch nur noch auf Dinge eingegangen wird, die meine Tochter betreffen. Ich denke, die letzten drei Jahre verlief es so „ruhig“, weil ich mir einfach alles habe gefallen lassen und auch meiner Tochter Dinge zugemutet habe, die eigentlich Kindeswohl gefährdend sind, wenn ich sie zu ihrem Vater geschickt habe, weil sie ja hin musste und das Gericht sehr großen Druck auf mich ausgeübt hat.

Um einige Beispiele zu nennen: er ist an einem Wochenende mit meiner Tochter nach ... gefahren, hat sich dort Drogen beschafft und ihr erzählt, das seien gesunde Kräuter, die dabei helfen, zu entspannen und wenn man nichts essen kann, einem übel ist oder man krank ist, einem helfen. Außerdem war sie in den Pfingstferien zwei Wochen bei ihm, in der Zeit hat er weiter gearbeitet und die 7-jährige Tina in der Zeit alleine gelassen und ihr gesagt, wenn sie früh aufsteht, soll sie sich ihren Kaba in der Mikrowelle heiß machen (wir besitzen keine Mikrowelle, ich weiß also nicht mal, ob ihr klar ist, dass da bestimmte Dinge nicht rein dürfen, ich kenne 20-jährige, die das nicht wissen). Außerdem setzt er sie „nur vor die Glotze“ (wie meine Tochter das ausdrückt), wo sie mehrere Serien, die jeweils mehrere Staffeln haben teilweise mehrfach durchschaut, wenn sie dort am Wochenende oder in den Ferien ist. Der Fernseher läuft auch im Schlafzimmer zum einschlafen etc. etc. Manchmal kommt er zu Umgangsterminen gar nicht, sagt auch nicht ab und reagiert auch nicht, wenn ich nachfrage, wo er bleibt. Manchmal kommt er, obwohl er keinen Umgang hat, steht dann mehrere Stunden vor der Tür und klingelt Sturm (ja, wirklich, mehrere Stunden!!!) und ruft die Polizei an und erzählt denen Lügen, was meine Tochter alles mitbekommt und ihr inzwischen große Angst vor der Polizei vermittelt hat.

Insgesamt habe ich den Wunsch, da ich merke, dass mir dieses Verhalten wieder sehr zu schaffen macht, dass die Kommunikation mit Tinas Vater nur noch über Dritte läuft und ich keine unangemessenen WhatsApp Nachrichten mehr lesen oder beantworten muss. Ich brauche das als Schutz, da ich nicht mehr schlafen kann und ja letztendlich diejenige bin, bei der Tina den größten Teil ihres Lebens verbringt, der für sie sorgt und da sein muss, wenn etwas ist. Da ich auch noch arbeite und gerade mitten in meinem Staatsexamen stecke, habe ich weder Zeit noch Nerven, mich wieder und wieder mit den selben Schikanen, Manipulationen und Aggressionen von diesem Mann auseinanderzusetzen und bin auch absolut nicht bereit dazu.

Daher wäre ich Ihnen sehr, sehr dankbar für Ihre Hilfe. Ich hätte mich schon eher gemeldet, wenn es irgendwie abzusehen gewesen wäre, dass es in so kurzer Zeit wieder so schlimm eskaliert.

Vielen Dank für Ihre Zeit!

...


 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 14. September 2022 07:48
An: ...
Betreff: Familie ..

Guten Morgen,

wir hatten gestern einen unerwarteten Besuch von Vertretern des Jugendamtes ... . (Wir leben in ...)

Das Jugendamt wurde (vermutlich) von Nachbarn informiert, dass es bei uns wohl häufig zu „lautstarken“ Auseinandersetzungen in der Familie kommt.

Leider ist das (der einzige) ein Punkt, den wir uns tatsächlich eingestehen müssen! Andere Anschuldigungen waren einfach haltlos und zum Teil frei erfunden, was uns die netten Mitarbeiter auch sofort bestätigten und dem auch nicht mehr nachgehen, nach dem alles besichtigt wurde und Gespräche mit allen Beteiligten geführt wurden.

Die Empfehlung der Mitarbeiter des Jugendamtes war es, mit einer Familienberatung in Kontakt zu treten, aufgrund der lautstarken Auseinandersetzungen miteinander.
Dieser Empfehlung würden wir gerne nachkommen.

Es wäre nett, wenn wir einen Termin vereinbaren könnten, um uns einmal persönlich vorzustellen.

Zu unseren Personen:
Vater, ... (Berufstätig)
Mutter, ... (Hausfrau)
Kinder, ... (10, Schülerin beim Gymnasium), ... (8 Grundschüler) und ... (4 Kita)

Wir bevorzugen einen Termin bei Ihnen in ..., aufgrund der Nähe zu ... .

Da ich berufstätig bin und unsere Kinder Schulen und Kindergarten besuchen, wäre ein Termin nachmittags bevorzugt.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Fröhlich - Name geändert

..



 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 20. Februar 2022 18:30
An: ...
Betreff: Anfrage für ein kurzfristiges Beratungsgespräch

Guten Tag,

ich bin aktuell sehr belastet und benötige eine Hilfestellung.

Ich bin "Oma" und in Sorge um ein Enkelkind.

Es gab einige Vorfälle in der Familie meiner Tochter - das Jugendamt ist eingeschaltet und startet in ein bis zwei Wochen nun mit einer wöchentliche 3 stündigen Familienhilfe.

Seit dem letzten Vorfall ist es mir fast unmöglich abzuschalten.

Ich wäre dankbar für einen kurzfristigen Termin.

...

 

 

 

 

 

 

 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 10. Juni 2021 09:14
An: ...
Betreff: Termin für Mediatorgesprächen

Hallo Herr Thiel,

 

unser Sohn lebt im Kinderhaus und das Jugendamt bemängelt eine falsche Kommunikation der Eltern.

 

Wir können fast gar nicht reden und bei jedem Hilfe Plan Gespräch knallt es.

 

Wir wollen eine Rückkehr nach Hause für unseren 12Jahre alten Sohn.

 

Liebe Grüsse Frau ....

 

 

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 14. November 2020 13:57
An: ...
Betreff: Beratung

Guten Tag,

Ich bin auf Ihre Homepage aufmerksam geworden, da ich mich aktuell in einer Krise befinde und auf der Suche nach einer Familienberatung bin.

Ich bin 32 Jahre alt, Mutter eines Sohnes (2 Jahre) und im 7. Monat schwanger. Mein Lebensmittelpunkt ist eigentlich in ..., da ich mich jedoch im September von meinem Partner getrennt habe sind mein Sohn und ich zunächst bei meiner Familie in ... untergekommen.

Wie bereits bei meiner ersten Schwangerschaft verläuft die aktuelle Schwangerschaft mit vielen Komplikationen. Ich bin auf sehr viel Hilfe angewiesen, befinde mich seit September im Beschäftigungsverbot und soll viel Bettruhe halten. Leider konnte mein Partner mir die notwendige Unterstützung nicht erbringen, stattdessen waren die letzten Wochen des Zusammenlebens mit Streit und Unverständnis verbunden. Zu dieser Problematik reihen sich leider auch begründete Tatbestände, die es mir nicht möglich gemacht haben meinen Sohn beim Vater in guten Händen zu wissen.

Unser Auszug war erforderlich, um meinen Sohn und mich zu schützen und das ungeborene Kind nicht zu verlieren.

Das Jugendamt wurde meinerseits im September eingeschaltet, leider ist dort seit Wochen niemand zu erreichen.

Der Kindesvater kommt ca. alle 3 Wochen einen Tag zu Besuch. Ich weiß, dass ich aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts nicht verbieten kann, dass er A auf bestimmte Zeit mit nach ... nimmt. Allerdings lässt mich der Gedanke nicht los, dass gerade solche Aktionen A schaden werden. Aufgrund der bisherigen Lebenssituation war ich immer die Hauptbezugsperson.

Der Vater ist ... und es treffen ziemliche Mentalitätsunterschiede aufeinander, hinzu kommt eine unerträglich kollerische Art des Vaters. Die Besuche hier vor Ort fanden ausschließlich unter Beisein der Mutter statt. Es ist nicht möglich, die Situation allein mit dem Kindesvater zu besprechen. Ich weiß, dass er A vermisst, auch wenn er seine Vaterrolle anders gelebt hat, als es erforderlich gewesen wäre. Mich lässt das Gefühl jedoch nicht los, dass es vielmehr um seine Mutter als um ihn geht. Eine volle Betreuung von A kann er aufgrund seines Jobs (... im Familienbetrieb) gar nicht realisieren.

Ich würde gerne eine objektive Meinung einholen, ob meine Gedanken und Ängste gerechtfertigt sind, bevor ich einen Anwalt einschalte, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. Die Situation belastet mich sehr stark und ich weiß, dass ich mit meinem Wunsch nach fairer Behandlung nicht weit komme.

Da ich keine Vorstellungen habe, wie die Wartezeiten für Familientherapien sind möchte ich ganz höflich anfragen, ob eine kurzfristige Beratung in der kommenden Woche möglich ist.

Gerne können wir hierzu telefonieren. Meine Handynummer lautet: ...

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,

...

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...

Gesendet: Dienstag, 14. Juli 2020 10:00
An: ...
Betreff: Zusammenarbeit mit dem JA Krefeld?

Guten Tag Herr Thiel,

ich bin Psychologin im SPZ in ... und betreue eine Familie für die ich eine familientherapeutische Unterstützung sinnvoll fände. Unter anderem habe ich Ihren Kontakt weiter gegeben, da ich Ihre Homepage ansprechend fand und eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt erwähnt wird.

Die Familie hat sich inzwischen an das JA gewendet und meldete mir nun zurück, dass das JA Krefeld keine Kosten für eine Familientherapie übernehme und keine Familientherapeuten kenne.

Vielleicht können Sie mir ja helfen mit einer Antwort auf die Frage welche Möglichkeit es für Familien in Krefeld gibt ein familientherapeutisches Angebot in Anspruch zu nehmen, wenn eine private Finanzierung nicht möglich ist.

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen, gerne auch per Telefon unter ...


Beste Grüße,

...

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 14. Juli 2020 15:48
An: ...
Betreff: AW: Zusammenarbeit mit dem JA Krefeld?

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Im Jugendamt arbeiten nicht immer die schlauesten, manche denken noch, es gäbe ein KJHG, dabei heißt das seit vielen Jahren SGB 8.

Bei einer Antragstellung muss das Jugendamt in einem ersten Schritt prüfen, ob ein anerkennenswerter Hilfebedarf besteht und wenn ja, welche Jugendhilfemaßnahme geeignet ist, der Problemlage zu begegnen. Das kann im Einzelfall eine Familientherapie sein.

In Berlin hat man das recht vorbildlich aufgelistet:

https://www.berlin.de/sen/jugend/recht/rahmenvertraege/brvjug/

Sollte Familientherapie die geeignete Hilfeform sein, geht es an die Auswahl eines geeigneten Anbieters, dabei ist das Wunsch- und Wahlrecht der Sorgeberechtigten zu beachten, siehe Musterantrag in der Anlage.

Die antragstellende Familie muss also auf einen schriftlichen Bescheid des Jugendamtes bestehen, dieser kann mit dem Widerspruch angefochten werden, wird auch dieser abgelehnt, ist der Weg zu Verwaltungsgericht eröffnet.

Irgendwelche mündlichen Aussagen eines Sachbearbeiter im Jugendamt sind nicht bindend, sondern lediglich Meinungen. Das können im Einzelfall auch Fake News sein, die verbreiten sich ja neuerdings bis in die Regierung hinein. Ich würde also niemals glauben, was Angela Merkel so von sich gibt, es könnte eine Falschmeldung sein.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 7. Februar 2020 17:06
An: ...
Betreff: Familientherapie

Guten Tag Herr Thiel,

der Vater meines dreijährigen Sohnes hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht beantragt. Es wurde eine Frau als Verfahrensbeistand bestellt, die ich nicht als kompetent erachte. Das Jugendamt ist ebenfalls involviert. Ich hatte mich vor zwei Wochen an einen Familientherapeut gewandt, der mir dazu riet über das Jugendamt "Familienhilfe" zu beantragen. Ich hatte es beim Sachbearbeiter vom Jugendamt angesprochen. Es wurde von seitens des Jugendamts abgelehnt und eine gerichtsnahe Beratung angeboten. Außerdem äußert sich der Sachbearbeiter vom Jugendamt vor Gericht, dass ich keine Hilfe in Anspruch genommen hätte.
Es wurde beschlossen, dass ich meinen Sohn in Form eines begleitenden Umgangs sehen kann.

Ich brauche professionelle Hilfe und würde gern zu einem Beratungsgespräch in Ihre Praxis kommen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 19:42
An: ....
Betreff: Eheberatung

Hallo,

mein Mann und ich haben dringenden Bedarf einer Paar-/Eheberatung.

Ist es möglich hier etwas von der Krankenkasse erstattet zu bekommen?

Ich hoffe sehr auf eine zeitige Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 20:37
An: ...
Betreff: AW: Eheberatung

Sehr geehrte Frau ...,

ob Ihre Krankenkasse Kosten erstattet müssten Sie dort erfragen.

Was für eine Krankheit haben Sie oder Ihr Partner?

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 20:41
An: ...
Betreff: Re: Eheberatung

Danke fürs die schnelle Antwort.

Wir sind nicht krank- wir haben Ehe-/ und Familienprobleme.

Allerdings hatte ich vor drei Jahren einen Arbeitsunfall und seit dem psychische Probleme, was auch teilweise für die Probleme mit meinem Mann Verantwortlich ist. Wir haben zwei Kleine Kinder.

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 20:52
An: ...
Betreff: AW: Eheberatung

Sehr geehrte Frau ...,

psychische Probleme sind nach Definition der Krankenkassen noch keine Krankheit.

Aber Sie können dennoch dort nachfragen.

Sind Kinder vorhanden, ist aber immer das Jugendamt verpflichtet, einen Antrag auf Kostenübernahme zu prüfen.

Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 20:54
An: ...
Betreff: Re: Eheberatung

Dankeschön.

Also müssen wir beim Jugendamt nachfragen?

Wir nehmen dort bereits eine Erziehungsberatung in Anspruch.

Jetzt sollte es eher vorrangig um meinen Mann und mich gehen.

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 22:05
An: ...
Betreff: AW: Eheberatung

Sehr geehrte Frau ...,

dann wäre von Ihnen ein Antrag auf Familientherapie zu stellen.

Eine Erziehungsberatung ist ja was anderes, bei der geht es um die Eltern Kind Interaktion.

Bei der Familientherapie wird die Kommunikation der gesamten Familie in den Blick genommen. Also auch die Ebene Mann - Frau, die sich natürgemäß ja auch auf das Kind auswirkt.

Die genaue Prüfung obliegt dem Jugendamt. Dieses muss einen von den Leistungsberechtigten (das sind in der Regel die Eltern oder andere Sorgeberechtigte, wie etwa ein Vormund oder Ergänzungspfleger) Antrag auf eine Jugendhilfeleistung, wie z.B. Familientherapie, gewissenhaft prüfen. Das Jugendamt darf die Leistungsberechtigten und deren Kinder nicht nach dem Motto: "unser Landkreis ist verschuldet" oder "für so was haben wir kein Geld, wir zahlen nur für Heimunterbringungen für 6.000 € im Monat, machen Sie also ihr Kind mal richtig fertig, dann kriegt es von uns einen Heimplatz, ob Sie dann wollen oder nicht", abwimmeln.

Bei einem fömlich korrekt abgewiesenen Leistungsantrag, ist, nach erfolglosen Widerspruch, der Weg zum Verwaltungsgericht eröffnet. Das Verwaltungsgericht orientiert sich am Gesetz und nicht nach Kassenlage oder dem Gutdünken eines Landkreises.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel




 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 19. Januar 2020 20:17
An: ...
Betreff: Familientherapie Kostenübernahme

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich bin ... in Witten. Eine unserer Familien hat große innerfamiliäre Probleme unter denen zwei Kinder massiv leiden und das Jugendamt ist involviert. Wir würden uns für diese Familie eine Familientherapie wünschen und dieFamilie ist bereit sich darauf einzulassen.

Nun hat die Dame vom Jugendamt gesagt, dass das Jugendamt Witten die Kosten für eine solche Maßnahme nicht übernimmt.

Können Sie mir sagen, welche Erfahrungen Sie gemacht haben? Ist das generell so, oder wird hier lediglich versucht Kosten sparend zu arbeiten?

Über Informationen und Möglichkeiten, die wir nutzen können, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 19. Januar 2020 21:11
An: ...
Betreff: AW: Familientherapie Kostenübernahme

Sehr geehrte Frau ...,

bei Kostenübernahmen geht es immer um Einzelfallentscheidung, also nicht wie beim Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, das ist ein absoluter Rechtsanspruch.

Die Eltern müssten einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme einreichen. Den muss das Jugendamt dann ordnungsgemäß prüfen und bescheiden.

Musterantrag anbei.

Gegen einen ablehnenden schriftlich ergangenen Bescheid des Jugendamtes kann Widerspruch eingereicht werden, wird auch dieser abgelehnt ist der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht eröffnet.

Wenn eine Familientherapie notwendig und sinnvoll ist, dann ist das Jugendamt auch verpflichtet dies zu finanzieren. Eine pauschale unbegründete Ablehnung ohne schriftlichen Bescheid hat keinerlei Rechtskraft.

Meist hilft es schon, wenn man sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den zuständige Sozialdezernenten / Jugendamtsleiter wendet.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Jugendamt ...
Gesendet: Montag, 23. September 2019 18:20
An: ---
Cc: '...
Betreff: AW: AW: Systemische Familientherapie

Sehr geehrte Frau ...,

ich möchte Ihnen auf die von Herrn Thiel (uns bislang unbekannt) erhaltene und an uns weitergeleitete Mail wie folgt antworten:

Sie können sich mit dem von Ihnen beschriebenen Anliegen jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen frei, mit einem Partner Ihrer Wahl unseres Netzwerks Erziehungsberatung (mit systemischer Beraterausbildung oder familientherapeutischer Ausbildung) im Vogelsbergkreis Kontakt aufzunehmen und zunächst auf diesem Weg eine Problemklärung versuchen herbeizuführen.
Selbstverständlich können Sie sich auch mit unserem Allgemeinen Sozialen Dienst in Verbindung setzen, der ggf. in einem Klärungsprozess mit allen Beteiligten versucht einzuordnen, ob ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung besteht.
Sollte ein entsprechender Bedarf gesehen werden, beraten wir gemeinsam im Sozialraumteam, welche Unterstützungsmöglichkeiten wir für geeignet halten, Ihnen anzubieten.
Eine Familientherapie kann hier eine unter vielen Möglichkeiten sein.
Ein Kostenübernahmeantrag, wie von Ihnen beigefügt, ist in der Jugendhilfe (zumindest im ...kreis) nicht üblich. Verwunderlich ist auch, dass Herr Thiel Bescheid weiß, dass die Bearbeitung im Jugendamt in der Regel zwei bis vier Wochen dauert.

Sie finden unsere Kontaktdaten unter www.vogelsbergkreis.de - Stichworte: Ämter - Jugendamt - Allgemeiner Sozialer Dienst bzw. Erziehungsberatung.

Für telefonische Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

H... B...

...kreis
Der Kreisausschuss
Jugendamt

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 23. September 2019 20:58
An: 'Jugendamt ...
Betreff: AW: AW: Systemische Familientherapie

Sehr geehrter Herr B.,

Danke für die Inkenntnissetzung.

Sie haben völlig recht, dass in einem ersten Schritt die für die Familie passende Hilfe bestimmt werden muss. Falls dies eine Familientherapie sein sollte, können wir hier - nach Maßgabe freier Kapazitäten auf unserer Seite - tätig werden und somit dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten

§ 5 SGB 8 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplanes (§ 36) geboten ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html


das natürlich auch im ...kreis gültig ist, zu seinem Recht verhelfen.

Selbstverständlich stünde es den Leistungsberechtigten dann auch frei, andere geeignete Anbieter zu wählen.

Gerne können Sie mich im übrigen korrigieren, wenn die Bearbeitung eines Antrages im Jugendamt weniger oder mehr als vier Wochen dauert. Mehr als vier Wochen könnte schon sehr problematisch sein, denn es handelt sich ja nicht um Bagatellen, weswegen sich Leistungsberechtigte an das Jugendamt wenden, sondern in aller Regel um ernste Probleme, die nach einer Lösung rufen. Man stelle sich nur einmal vor, Polizei und Feuerwehr würden 6 Wochen oder mehr brauchen, bis sie an einem Unfallort ankommen.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel





 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 10:59
An: ...
Betreff: Pflegschaft ?

Guten Tag,

ich brauche einen Rat wie ich nun weiter handeln sollte.

Vorgeschichte: Wir sind Pflegeeltern, haben zwei Dauerpflegekinder (deren Vormund wir sind )

weiterhin betreuen wir ein weiteres Kind in Kurzzeitpflege. Die Kinder wechseln, so wie eben der Bedarf ist gehen sie zurück in die Herkunftsfamilie oder zur Adoption usw.

Seit 6 Monaten ist ein Geschwisterpaar bei uns, 4 und 2 Jahre alt. Die Kinder haben traumatisches erlebt,u.a. Verwahrlosung, schwere Vernachlässigung und Misshandlung, haben auch seelischen Schaden davon getragen.

Die 2 Jährige hat eine diagnostizierte Angststörung.

Die Kinder waren nach der Geburt des Jüngeren schon 1 Jahr im Mutter-Kind Heim, dann kurz im Kinderheim, weil die Mutter sie verlassen hat. Dann kamen sie in unsere Familie.

Jetzt sollen beide in Dauerpflege untergebracht werden, die Anbahnung läuft. Das größere Kind findet die neuen Eltern toll und würde am liebsten gleich mitgehen.
Das Jüngere hingegen, macht sofort zu wenn sie die neuen Eltern sieht, lässt sich von niemandem Anfassen und bekommt Panik und Schreizustände wenn ich mich zurückziehen will.

Ich habe bereits dem Jugendamt signalisiert, dass die Kleine auch einen Dauerplatz bei uns bekommen kann und wir sie gern großziehen möchten.
Leider habe ich keine Rückmeldung vom Sozialarbeiter bekommen. Nur dass von der Vermittlungsstelle die Anbahnung schnellstmöglich und straff durchgezogen werden soll.

Dem Kind tut das nicht gut ! Mir tut es weh weil das Kind leidet, denn es ist bei uns einfach sicher gebunden und will nicht weg.
Ich bin der Überlegung einenAntrag auf Verbleib zu stellen. Zum Kindeswohl. Nur würden die Geschwister dann getrennt. (unsere anderen Pflegekinder haben auch Geschwister, die in andren Familien leben-und es ist in Ordnung)

Ich brauche einen Rat,
mich gegen die Vorschrift des Jugendamtes stellen zum Wohl des Kindes oder das Kind ( gezwungener Maßen) der Familie einfach mitgeben- wie einen Gegenstand ?
Das Amt wäre verärgert und alles würde vor dem Familiengericht erstritten werden müssen. Eine Pflegschaft für das Kind würde ich auch beanspruchen, weil das Gericht der Mutter die Sorge entzogen hat.

mit freundlichen Grüßen

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 11:32
An: ...
Betreff: AW: Pflegschaft ?

Sehr geehrte Frau ...,

das Kindeswohl ist vorrangig.

Hier sollte also eine konsensuale Lösung gefunden werden. Falls dies nicht geht, entscheidet auf Anregung oder Antrag das Familiengericht.

Der zuständige Sozialarbeiter im ASD sollte sich zeitnah bei Ihnen melden, wenn dies nicht geschieht, Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Abteilungsleiter im ASD nach Himmelfahrt.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 2. Mai 2019 17:22
An: ...
Betreff: Aufsuchende Familientherapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

wir haben gerade ein relativ komplexe Familiensituation mit 2 kranken Personen (Eltern und Kind). Vom ... Kinderkrankenhaus haben wir den Tipp bekommen eine aufsuchende Familientherapie beim Jugendamt einzufordern.

Das erscheint uns ausgesprochen sinnvoll, da gerade die Interaktion zwischen zwei kranken Personen zu Situationen führt, bei denen beiden geholfen werden muss und zwar auch mit ähnlichen Lösungsansätzen. Die einzelne Beratung/Therapie führt da nur schwer zu einer echten Lösung.

Nun sagte das Jugendamt in ..., dass sie das aus dem Leistungsspektrum im Landkreis ... genommen haben. Das klingt für mich erstmal überraschend. Von daher die Frage, ob dies überhaupt statthaft ist und wie man sich dagegen wehren kann? Können Sie uns dazu etwas sagen? Die Wahlfreiheit des Leistungserbringers ist ja relativ eindeutig, das andere scheint komplizierter.


Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 2. Mai 2019 18:01
An: ...
Betreff: AW: Aufsuchende Familientherapie

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Maßgeblich ist, was das Gesetz sagt, hier das SGB 8

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html


nicht aber was irgendein Sachbearbeiter womöglich meint, zu wissen.

Zuerst geht es auch nicht um die konkrete Hilfeform, sondern um den Hilfebedarf, den das Jugendamt gemeinsam mit den Sorgeberechtigten zu prüfen hat und wenn ein - in Bezug auf die Kinder - relevanter Hilfebedarf festgestellt wird, geht es in einem zweiten Schritt um die konkrete Hilfeform, nicht aber umgekehrt.


Mir scheint hier §27 SGB 8 passend.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__27.html



siehe auch

https://www.berlin.de/sen/jugend/recht/rahmenvertraege/brvjug/



Anlage D.5

Rahmenleistungsbeschreibung
Ambulante therapeutische Leistungen gemäß SGB VIII in der Fassung vom 01.02.2018

PDF-Dokument (264.2 kB) - Stand: 01.01.2019


in der Anlage.


Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Donnerstag, 2. Mai 2019 21:27
An: ...
Betreff: Re: Aufsuchende Familientherapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich fürchte, ich habe die Situation nicht klar genug beschrieben. Der Förderbedarf ist in diesem Fall sehr klar, auch wenn der Genehmigungsprozess noch nicht durch ist. Die Sachbearbeiterin, welche die aufsuchende Familientherapie ablehnte, ist die für unseren Fall zuständige. Die aufsuchende Familientherapie wurde uns vom Krankenhaus empfohlen, wurde also schon der Sachbearbeiterin gegenüber wohlbegründet.

So wie ich Sie/die zitierten Texte verstehe ist das Gesetz aber nur eindeutig im Bezug darauf, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Welche wiederum liegt im Ermessen der Sachbearbeiter. Hier wäre ein Präzedenzfall wertvoll. Dann wäre es sinnvoll sich (bei Ihnen) auf die Warteliste setzen zu lassen und den Kampf aufzunehmen. So sehe ich jedoch wenig Angriffspunkte an denen man ansetzen kann. Es wird dann wohl auf einen Erziehungsbeistand fürs Kind hinauslaufen. Immerhin etwas. Wäre das auch in Ihrem Leistungsspektrum?

Ich bedanke mich für Ihre Mühe.

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 3. Mai 2019 15:24
An: ...
Betreff: AW: Aufsuchende Familientherapie


Sehr geehrter Herr ...,

Erziehungsbeistandschaft, warum nicht, wenn es dabei hilft eine Problemlage zu verbesser oder sogar zu lösen.

Sie können da ganz locker rangehen. Sie schildern dem Sachbearbeiter die Problemlage und dann soll der sich einen Kopf machen, was für einen Hilfe er empfehlen will, die das Jugendamt dann auch bezahlen würde. Dafür zahlen wir als einfache Menschen doch Steuern, damit die Sachbearbeiter im Jugendamt sich den Kopf zerbrechen, warum sollten wir das für die tun.

Also einfach frisch ans Werk, ich bin gespannt, was da entstehen will.

Kolumbus wollte nach Indien und dann hat er Amerika entdeckt, das Leben ist voller Überraschungen.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 31. März 2019 09:52
An: ...
Betreff: Anfrage Familientherapie
mailto: ...

Hallo Herr Thiel,

wir sind auf der Suche nach einer Familientherapie.
Auf Ihrer Homepage steht etwas von den Möglichkeiten der Kostenübernahme durch das Jugendamt oder die Krankenkasse.
Könnten Sie mir hierzu nähere Angaben machen, wie das weitere Vorgehen wäre?

Kurz zu uns:
- Franziska (34), Studentin, an Krebs erkrankt
- Max (39), berentet aufgrund chronischer PTBS,
- Kind (7), Kind (5), Kind (2)

Problematik: 2017 erkrankte ich an Krebs. Meine Krankheit ist weiterhin lebensbedrohlich. In unserem Familiengefüge ist seitdem eine Dynamik entstanden, die wir alleine nicht mehr aufdröseln können.

Ich selbst bin in psychoonkologischer Behandlung, mein Mann in traumapsychologischer Behandlung.

Wir wohnen in ...

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen könnten.

Zum Jugendamt hatten wir während meiner Chemotherapie schon einmal Kontakt gesucht und um Hilfe gebeten, die seinerzeit leider nicht zustande kam.

Herzliche Grüße und vielen Dank vorab

...

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 1. April 2019 13:47
An: ...
Betreff: AW: Anfrage Familientherapie

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Eine Kostenübernahme müssten Sie beim Jugendamt beantragen, am besten schriftlich, sonder vergisst das Jugendamt schon mal ganz gerne, dass Sie eine Kostenübernahme mündlich beantragt haben.

Jugendamt ...

Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst ist Ansprechpartner für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Sein Ziel ist es, im Zusammenwirken aller Beteiligten eine Verbesserung der Lebenssituation für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien zu erreichen.

Kontakt
Frau ...

...

...


Telefon: ...
E-Mail: ...


Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 22. März 2019 11:54
An: ...
Betreff: Anfrage für eine Paarberatung oder Familienberatung

Sehr geehrter Herr Thiel,

Mein Partner und Ich wir suchen eine Paarberatung oder Familienberatung.

Da bei Uns in den letzten Monaten wiederholt zu Konflikten kam und wir unsere Beziehung/Familie nicht aufgeben wollen, benötigen wir hilfe.

Wir haben 2 Töchter im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten.

Für unsere Kinder und Uns wollen Wir alles mögliche tun um unsere Probleme zulösen und für die Zukunft besseres miteinander leben zuschaffen.

Auf Ihrer Internetseite habe ich den Antrag für die Kostenübernahme für die Jugenhilfeleistung gesehen, könnten Sie mir dies erläutern, da beim Jugenamt mir keiner wirklich sagen kann, ob wir einen Anspruch haben oder dies überhaupt übernohmen wird (da das Jugendamt sagt dies sei keine Hilfe für Beziehungsprobleme).

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bei uns melden würden.

Sie erreichen mich unter dieser Nummer: ...

Freundliche Grüße

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 23. März 2019 15:42
An: ...
Betreff: AW: Anfrage für eine Paarberatung oder Familienberatung

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Das Jugendamt ist verpflichtet, eine Kostenübernahme zu bewilligen, wenn dies für die Sicherung des Wohls der Kinder notwendig und sinnvoll ist. Logischerweise führen schwierige Beziehungsprobleme zwischen den Eltern immer auch zu einer Beeinträchtigung des Kindeswohls. Spätestens bei einer infolge von Beziehungsproblemen eintretenden Trennung der Eltern, dürfte diese Problematik auch für die Kinder offenliegen. Das sollte auch ein unqualifizierter Jugendamtsmitarbeiter verstehen, wenn nicht, sollte der sich schleunigst einen Job bei der Post oder beim fahrbaren Mittagstisch der Arbeiterwohlfahrt suchen.

...

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 2. Dezember 2018 20:38
An: ...
Betreff: Anfrage

Hallo Herr Thiel,
vorab vllt eine Kurzbeschreibung zu uns.

Ich bin seit März 2018 Alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Mit meinem Ex-Partner habe hab zwei gemeinsame Kinder. Mein ältester Sohn ist aus einer anderen Beziehung.

Für alle drei habe ich das alleinige Sorgerecht.

Seit der Trennung ist kein Tag wie der andere.
Die Kinder sind bis jetzt jeden Mittwoch eine Stunde und jeden Sonntag beim Papa und kommen fast Jedes mal völlig verändert wieder.

Es fallen oft so Sätze vom Papa wie: "Es ist mir kack egal ob du meine Freundin kennen lernen möchtest oder nicht."
"Es ist mir völlig egal ob Du zu mir möchtest oder nicht. Denn ich habe auf dein Gebocke keine Lust." Oder "Ich kaufe keine Salatgurke für euch. Ich esse das ja nicht."

Mein Sohn, der nicht sein leibliches Kind ist, hat große Angst vor Ihm. Er wurde während Unserer Beziehung oft von Ihm geschlagen und angeschrien.

Jegliches ansprechen beim Jugendamt blieb erfolglos. Ich bekomme immer nur zu hören, da müssen die Kinder durch. Und die Kinder müssen sich selbst wehren.

Ich weiß einfach nicht mehr wie ich damit umgehen soll und wie ich mit den Kindern in solch Situationen umgehen soll.

Ich möchte wirklich das sie zu den Besuchszeiten zum Papa gehen. Aber ich möchte auch das Sie dort mit Freude hingehen und auch so wieder kommen.

Können Sie mir in irgend einer Form helfen oder bin ich bei Ihnen falsch??

Viele Grüße

...

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 3. Dezember 2018 14:25
An: ...
Betreff: AW: Anfrage

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Wenn die zuständigen Kollegen vom Jugendamt nichts unternehmen, können Sie Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amtsleiter einreichen.

Ansonsten ist gegebenenfalls das Amtsgericht zuständig, bestimmte zwischen den Eltern strittige Fragen zum Wohle des Kindes zu regeln


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 




 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. August 2018 08:47
An: ...
Betreff:

Sehr geehrter Herr Thiel,

Wir sind auf der dringenden Suche nach einem Therapieplatz.Unsere Geschichte ist eine lange ,verworrene so das ich gerne nur kurze Stichpunkte nenne möchte.Zu uns:I ch bin eine 32 jährige,alleinerziehende Mutter eines chronisch kranken und verhaltensauffälligem 12 jährigen Jungen.Mit 4 Jahren ist mein Sohn ... an einem nephrotischen Syndrom und Epilepsie erkrankt und sein Verhalten hat sich rapide verändert.Er neigt seit je her zu impulsausbrüchen, die kaum zu bändigen sind/waren.

In meiner Verzweiflung habe ich mir nach 1 Jahr Hilfe beim Jugendamt gesucht,was eine Odyssee an pädagogischen Massnahmen zur Folge hatte.Von Tagesgruppe bishin zur Fremdunterbringung in Einrichtungen hat letztlich zur Übertragung des Problems geführt.Ich muss wohl nicht erwähnen das dies zu einer Bindubgsstörung zwischen uns geführt hat. Seit Mai sind wir wieder zusammen und vorerst alle Massnahmen beendet.

Und damit dies funktioniert benötigen wir Hilfe. Daher ersuche ich Sie nach einem Therapieplatz.

Mit freundlichen Grüssen,

...





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. August 2018 10:09
An: ...
Betreff: AW: Therapieplatz

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage und die kurze Darstellung der Situation.

Es ist leider kein Einzelfall, dass das Jugendamt auf der einen Seite unpassende Hilfen einleitet, die Unsummen an Steuergeldern verschlingen und auf der andere Seite die Finanzierung passender und kostengünstiger Hilfen, wie etwa ein Kommunikationstraining für getrennt lebende Eltern, verweigert, mit der absurden Begründung, ein Kommunikationstraining wäre keine Leistung der Jugendhilfe (so mit Schreiben vom 16.05.2018 Frau Turner-Wegner vom Jugendamt des Landkreis Barnim). Es scheint, es geht mitunter mehr darum, etablierte Freie Träger der Jugendhilfe mit Aufträgen zu versorgen, damit dort niemand arbeitslos wird, nicht aber darum, passende Hilfen für Kinder, Jugendliche und Eltern anzubieten. So wird denn mitunter aus einer von den Eltern beantragen Kommunikationstraining eine Familienhilfe, grad so, als ob man den Klempner wegen einer defekten Wasserleitung anruft und dieser eine neue Steckdose in der Küche anbaut.

Nur weil eine bestimmte Leistung nicht wörtlich im SGB 8 aufgezählt ist, heißt dies noch lange nicht, dass diese nicht auch eine sinnvolle oder sogar notwendige Leistung sein könnte, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sichern.

SGB 8 §1 gibt dafür die Richtung vor:

§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

1.
junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3.
Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4.
dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__1.html




Nun aber zu Ihrem Anliegen.

...


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel




 

 

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