Jugendamt
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Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 29. Juli 2024 15:47
An: ...
Betreff: Mediation
Hallo Herr Thiel,
mein Name ist ... und wohne in ... .
Bin mittlerweile seit 2 Jahren von meiner damaligen Lebensgefährtin getrennt, es besteht seit 2 Jahren KEIN Kontakt zu ihr.
Wir haben einen gemeinsamen 8 jährigen Sohn, leider besteht auch zu ihm KEIN Kontakt mehr seit etwa 1 Jahr.
Letzten Oktober hab ich mich an einen Rechtsanwalt
gewannt, seitdem ist der Ofen aus und mein Sohn ist so zornig auf mich.
Versuche immer noch den Streit zu schlichten, aber die Kindsmutter ist so stur
und meiner Meinung nach hat Sie ihr Abneigungs-Verhalten auf unser Kind
übertragen.
Habe mal folgendes nachgelesen:
"Es ist schließlich die Pflicht der Mutter den Umgang des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern."
"Ein Kind hat das Recht beide Elternteile zu haben, dies ist für die seelische Gesundheit immens wichtig."!!!
Genau dass ist das was mir am wichtigsten ist!!!
DAS UNSER KIND WIEDER GLÜCKLICH IST UND IN ZUKUNFT
DAS AUCH SEIN KANN und seine Mama und sein Papa endlich aufhören zu streiten!
Leider ist vor Gericht inklusive Jugendamt auch alles festgefahren.
Der Richter nannte folgenden Wortlaut:
"Wenn ihr beide keine Kommunikation führt dann spürt
dass euer Kind und gerät zwischen die Fronten und das Kindeswohl ist somit nicht
stabil, deshalb bleibt derzeit alles so wie es ist.
Ihr müsst zuerst eine gesunde Elternebene schaffen"
Habe hier im Netz etwas gesucht und bin auch auf die eventuellen Gründe
gestossen warum mein Sohn nicht mehr zum Papa kommen möchte, er betitelt mich
momentan als "Depp" & "blöd" und die Mutter stellt mich als "dumm" dar.
Ich hingegen stelle die Mutter als "manipuliert von ihrer Familie" dar und von Sinnen ist.
Unter anderen habe ich auch nachgelesen warum Mütter
mit ihrem Ex Partnern so umgehen, ob das so ist weiß ich nicht, aber ist
naheliegend, ich möchte dem ganzen praktisch auf den Zahn fühlen.
Keiner gibt nach (ich auch nicht) und alles scheint stillzustehen, wir brauchen
deshalb Ihre Hilfe!
Möchte wirklich mit Ihr kein Paar mehr sein, Sie mit
mir genausowenig, ABER EIN ELTERNPAAR SOLLTEN WIR SEIN !!!
IM SINNE UND FÜR UNSER KIND.
Das ist mein Hauptaugenmerk!
Hoffe auf Ihre Rückmeldung hier per E-Mail oder meine Telefonnummer wäre
01752927812
Vielen lieben Dank.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. Juli 2024 15:45
An: ...
Betreff: Anfrage zu geschützten Umgängen
Guten Tag,
ich bin die zuständige Casemanagerin eines Säuglings (geb. ... 2024) und bin auf
der Suche nach einem Träger für einen geschützten Umgang.
Hintergrund ist, dass die Kindesmutter und auch das Kind von häuslicher Gewalt betroffen waren und infolge dessen in einer Mutter Kind Einrichtung leben.
Aufgrund dieser Situation ist es wichtig, dass die Kindesmutter und der Vater sich nicht begegnen und der Kindesmutter gut in der Interaktion mit dem Kind beobachtet sowie kontrolliert wird.
Der Kindesvater spricht weder Deutsch noch Englisch, sodass eine arabischsprechende Person bzw. der Einsatz von Sprachmittlungen von Vorteil wäre.
Es fand ein familiengerichtliches Verfahren statt,
das den Vater zu den Umgängen berechtigt.
Die Umgänge sollen zunächst alle vier Wochen für maximal eine Stunde anvisiert
werden.
Ich freue mich über eine Rückmeldung, ob Sie Kapazitäten für die Maßnahme
hätten; gerne kann ich Ihnen dann noch mehr Auskünfte zu dem Fall geben.
Ich setze meinen Kollegen, der ebenfalls in dem Fall involviert ist, in CC.
Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende für Sie.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 24. Juli 2024 12:41
An: ...
Betreff: Familientherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich würde gern einen Beratungsgespräch mit Ihnen vereinbaren um zu schauen ob eine Familientherapie für uns infrage kommt, wir sitzen im Moment in einem stationären Clearing durch das Jugendamt und ich denke eine Kostenübernahme sollte problemlos erfolgen.
Meine Tochter hat kürzlich eine Diagnose erhalten in der Angststörung, Aufmerksamkeits- & Konzentrationsschwäche stehen, sie hat große Probleme damit sich zu arrangieren dass sie nun einen Bruder hat.
Ich bin alleinerziehend.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Beate Ehlich - Name geändert
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 19. Juli 2024 00:09
An: ...
Betreff: Suche Hilfe bei Fam.Problem.Umgang Kinder.
Sehr geehrter Herr Peter Thiel...
Ich habe ihre Adresse über das Internet recherchiert.
Ich möchte gerne mein Problem Ihnen vortragen bezüglich einer
Familienproblematik involviert darin ist das Jugendamt Stichwort :Umgangsrecht
mit meinen Kindern.
Ich würde Sie gerne zwecks Erstberatung ...um ein Besprechungstermin mit Ihnen
vereinbaren ... und um meinen Fall zu erläutern.
Ich hoffe Sie können mir ev.helfen., weil ich mittlerweile ratlos und auch
verzweifelt geworden bin.!
Meine Kontaktdaten...s.u.:
Mein Name ist ...
Vater eines Sohnes 9.J. und Tochter 13.J.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 8. Juli 2024 12:19
An: ...
Betreff: Benötigte Termine Familientherapie
Guten Tag ,
ich suche einen Platz für eine Familientherapie .
Wir die Familie ... ( Jan - Name geändert 12
Jahre , Liam - Name geändert 16 Jahre und ich
... ) suchen einen Therapieplatz .
Dieses wurde uns vom Jugendamt dringend empfohlen.
Wir alle haben Gewalt in der Familie erlebt.
Meine Ex -Frau leidet unter Kontrollimpulsverlust.
Es besteht kein Kontakt zur Mutter.
Damit wir das erlebte verarbeiten können, sollten wir dringend eine Therapie
absolvieren.
Über eine positive Meldung würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 29. Juni 2024 12:42
An: ...
Betreff:
Guten Tag Hr. Thiel,
Wir sprich mein Lebenspartner und ich hätten gerne einen beratungstermin bei
Ihnen.
Und zwar geht es dabei um unser Miteinander wir sind eine große Patchwork
Familie mein Partner hat drei Kinder mit gebracht, ich eine Tochter.
Mittlerweile haben wir eine fast 4. Monate alte gemeinsame Tochter.
Leider kommt es bei uns aufgrund von äußeren Umständen (wir dürfen nicht zusammen ziehen) zu kleinen sowie auch großen Streitigkeiten in denen es in letzter Zeit auch zu handgreiflichkeiten von meinem freund Gegenüber mir gekommen ist.
Was leider meine Tochter (7 jahre alt) mitbekommen hat. Aufgrund einer Ohrfeige
habe ich gemeinsam mit beiden Kindern die Wohnung meines partners verlassen.
Ca 3 Tage später kam es dann dazu das mein Partner mir gegenüber in meiner
Wohnung wieder laut geworden ist und ich aus Angst die Polizei gerufen habe.
Dieser Vorfall wurde natürlich dem Jugendamt gemeldet.
Anstatt einer Beratung wurde mir dort empfohlen mich zu trennen da eine kindeswohlgefährdung vorliegt und ich meine kinder verliere wenn ich weiterhin mit meinem Partner zusammen bleibe.
Entschuldigen Sie bitte für den langen Text. Ich hoffe Sie können uns helfen.
Über eine Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 20. Juni 2024 21:58
An: ...
Betreff: Anfrage zu einem Erszgespräch
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich habe auf der Homepage gelesen, daß man bei ihnen eine Familienberatung in Anspruch nehmen kann.
Mein Ehemann und ich leben mit meine 9jährigen Sohn auf vergangener Beziehung und unserer gemeinsamen 3jährigen Tochter zusammen.
Wiederholt kam es in letzter Zeit zu Konflikten, aufgrund von Umständen von außen...sodass mein Mann und ich sogar 3 mal die Polizei zu Hause hatten.
Dies wurde auch beim Jugendamt gemeldet und er und ich möchten unbedingt etwas
gegen diese momentane Situation tun, wissen aber nicjt genau wie und brauchen
deshalb definitiv eine Beratung, bei einem Therapeuten und nicht beim Jugendamt.
Wir haben dort morgen einen Termin, ich würde das Musterschreiben von Ihnen
gerne mitnehmen und es dort abgeben.
Wir hoffen das Sie auch einen Termin für uns finden.
Bis dahin geben wir den Antrag auf die Kostenübernahme bei dem Jugendamt
in ... ab.
Über eine baldige positive Rückmeldung wären wir sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 10. Juni 2024 14:32
An: ...
Betreff: Anfrage
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin Mama von 2 Mädchen (11 Jahre und 8 Jahre).
Wir leben in ... .
Der Kindesvater und ich sind seit 2021 getrennt.
Die große Tochter lebt seit 1 1/2 Jahren im Wechselmodell, die kleinere Tochter lebt überwiegend bei mir und möchte nicht in das Wechselmodell wechseln.
Hierzu gab es bereits 2 Gerichtsverhandlungen - die letzte liegt knapp 3 Wochen zurück.
Ich hatte bereits im Herbst beim Jugendamt nach einer Unterstützungsmöglichkeit für uns als Familie angefragt (aufsuchende Familientherapie).
Leider hieß es hier, dass es im Jerichower Land diesbzgl. keinerlei Möglichkeiten gibt.
Evtl. könnten Sie mich hierbei unterstützen bzw. Tipps geben.
Danke im Vorraus
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 14. Mai 2024 17:18
An: ...
Betreff: Familientherapie
Guten Abend,
wir würden sehr gerne ihre Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich bin eine überforderte alleinerziehende Mutter, mit Verdacht auf ADS. Ich habe zwei rivalisierende Teenager (15,13), deren Vater bipolar ist.
Wir (Kinder und ich) kommen frisch aus einer Reha-Klinik, die beiden Töchtern emotionale Entwicklungsstörung des Kindesalters diagnostiziert hat.
Wir haben zeitweise ein verfahrenes destruktives miteinander und wenig Raum und Ruhe um Konflikte nachhaltig zu lösen.
Dazu kommt die Rivalität der Geschwister, die wie eine Bombe, die jederzeit
hochgehen kann, was mich in Verzweiflung treibt und unseren Alltag sehr schwer
macht.
Das Jugendamt hat unseren Fall, leider als nicht schwerwiegend eingestuft, weil
keine offensichtliche Gewalt im Spiel ist, weshalb uns Erziehungshilfe entsagt
wurde.
Nun haben wir von der Klinik schwarz auf weiß, dass wir Hilfe brauchen und die
erhoffe ich mir bei Ihnen.
Kurze Info zu den Töchtern:
Die große Tochter leidet unter leichten depressiven Episoden und ist manchmal überfordert in die Schule zu gehen, hat aber trotzdem sehr gute Noten.
Die jüngere Tochter hat Minderwertigkeitskomplexe, ist passiv aggressiv und ihrer großen Schwester gegenüber impulsiv verletzend.
Gegenüber anderen ist sie zurückhaltend, schüchtern und angepasst. Kann ihre Bedürfnisse nicht formulieren und nicht nein sagen.
Auch in der Schule findet so gut wie keine mündliche Beteiligung statt, weil sie
Versagens- und Prüfungsangst hat.
Kurze Info zu dem Vater:
Seine Diagnose (bipolare Persönlichkeitsstörung) hat er erst seit 1 Jahr, und ist nun auch endlich medikamentös eingestellt.
Er war seit Anfang des Jahres in der Psychiatrie und 2 Mal wegen
Lungenentzündung am Beatmungsgerät, er ist körperlich sehr schwach, verschuldet
und hat
mittlerweile einen Rechtsbeistand der seine Sachen regelt.
Wir (Eltern) halten Kontakt, die Kinder wollen gerade nichts mit ihrem Vater zu
tun haben.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie uns als Familie einen Termin geben und uns
helfen diese destruktiven Kräfte zu entmachten.
Beste Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 8. Mai 2024 13:02
An: ...
Betreff: Dringend Hilfe benötigt
Hallo,
wir brauchen dringend Unterstützung für die Familie.
Kurz: Trennung, 2 Söhne, beide diagnostiziert, Vater und Mutter hoch belastet.
JA ist lang informiert, reagiert nicht.
Therapiesuche bisher erfolglos.
Wir bräuchten einen Termin zur Beratung.
Herzlichen Dank
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. April 2024 09:22
An: ...
Betreff: Hilfe undd Unterstützung bei Fam.Gericht für Sorgerechtwiederkehrung
Sehr geehrte Herr Thiel,
Bei meine Tochter wurde das Kind gleich nach Geburt entzogen und in 1 Monat
ganze Elterlichesorge fürs Kind, vom Jugendamt, auf grund psyhische Erkrankung (
canabiode Konsum).
Das kind befindet sich bis jetzt in kurzpfl Fam. Und jetz angeblich wurde schon dauerfl.fam gefunden und läuft Anbahnung. Kind wird am 10.07.24 2 Jahre alt.
Meine Tochter seit 10.12.23 befindet sich in Therapie mit med.Behandlung. sie hat bis jetzt Ihre kind noch nie gesehen..nach Geburt.
Keine umgänge wurden gewährleistet.
Ich als Oma war bei geburt dabei. Von 2 em tag habe ich mich bemüht das kind zu mir kommt auf dauerpflege. Ich und mein mann haben verschiedene Prüfungen durch j.a gemacht mit Clearing auch..
Und wurden trotzdem als dauerpfl fam durch vormundin..Marzahn- Hellersdorf abgelehnt.
Ich hatte bis jetzt umgang mit Kind 1 stunde in monat..ab Februar hab ich 1 stunde in 2 monaten aktuell.
In mehrfacher email an j.a und tel..habe ich und meine Tochter gebetet um gemeinsames Gespräch mit Fachkräften...wie und was sollen wir machen dss Kind zurück zu hollen.
Erfolglos! Kein Antwort diesbezüglich bekommen.
Anita, meine Tochter, hat jetzt eine Anwältin..sie wollen
sorgerechtwiederkehrung beantragen..hoffentlich das nicht alles zu dpät ist..
Und ich mit meine Anwältin haben beantragt erweiterte umgang.
Bitte , geben Sie uns eine Termin für Beratung. Eventuell konnten Sie vielleicht als Umgangpfleger bei ... sein und kennen sich aus mit neuen ges.Gutachter für Sie in gericht. Verfahren oder Sie konnten uns anders helfen und unterstützen.
Wir bieten Sie um einen dringenden Gespräch Termin, bitte. Da mein gericht.termin wird schon sehr bald..nah statt finden..ich warte schon auf Anruf von gerichtbeistandhilfe fürs Kind..
I fast 2 Jahre hab ich Gefühl das es wirklich ein psyh.drück wird ausgeübt an
mir..und unsere vertrauen an Fachkräfte in hilfreiche Zusammenarbeit IST EINFACH
MISSBRAUCHT WÜRDE.!
Unsere ganze Familie hofft sehr das Sie bereit sind uns zuzuhören und ergentwie
helfen das Antonius , unsere kleinste fam.Mitglied wieder zu uns kommt- und in
natürliche Liebe , Unterstützung alleseits und Sicherheit aufwachsen kann.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. April 2024 13:58
An: '...
Betreff: AW: Hilfe undd Unterstützung bei Fam.Gericht für
Sorgerechtwiederkehrung
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Aktuell sollte nun als erstes ein Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht
gestellt werden.
Vermutlich wird das Gericht einen Begleiten Umgang anordnen.
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist
zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) ...
(3) ...
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer
Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies
zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht
oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder
ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet
wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur
stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter
kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann
jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
Eine Umgangspflegschaft ist vermutlich erst mal nicht notwendig.
Welches Gericht ist zuständig, wie lautet das Aktenzeichen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 22. April 2024 20:27
An: ...
Betreff: Anfrage Familientherapie / Kind
Guten Abend Herr Thiel,
Ich bin eine alleinerziehende Mama von zwei Jungs im Alter von 8 und 12 Jahren.
Besonders mein jüngerer Sohn hat es nicht leicht.
Zum einen leidet er sehr unter der Trennung von seinem Vater, den er nach einigen Fehltritten in der Vergangenheit seit langem nicht mehr sehen darf. Nicht ausschließlich auf meinen Wunsch, sondern auch auf anraten des Jugendamts.
Zum anderen waren auch die Themen, die letztendlich zur Trennung von meinem Ex-Mann führten, für ihn sehr prägend.
Dies zeigt sich leider sehr häufig im emotional-sozialen Bereich, wodurch der
kleine Mann ganz schön zu knabbern hat.
Da die Themen vielschichtig sind, bin ich etwas ratlos, ob zunächst ... einen
Therapieplatz braucht- oder wir als Familie, da er mir nach wie vor die Schuld
an der Trennung gibt und über die Papa-Situation einfach nicht weg kommt. Ich
ihm hier aber nicht wirklich weiterhelfen kann.
Näheres gerne in einem persönlichen Gespräch.
Haben Sie oder Ihr Team aktuell Kapazitäten, um unserer kleinen Familie zu
helfen?
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.
Freundlicher Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 13:34
An: ...
Betreff: Dringend dringend dringend dringend dringend
Hallo hier ist Frau ... und zwar geht es darum möchte gerne wissen ob sie
Familiencoaching anbieten und wenn ja was es kostet denn bekomme nur Bürgergeld
und da bleibt monatlich leider nicht mehr viel übrig, kommen beide aus ... sind
leider nicht mobil sorry,denn das wäre eine Auflage vom Jugendamt simmern
Hunsrück.bitte dringend um schnelle Rückmeldung ihrer Seite aus lg ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:01
An:...
Betreff: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich können wir tätig werden.
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von
einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.
Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis
vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung,
nicht rückwirkend.
Sie können aber auch hier nachfragen:
Lebensberatung Simmern Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle
Bistum Trier
Straße: Gerbereistraße 4 Telefon: 06761 4344
PLZ & Ort: 55469 Simmern Bundesland: Rheinland-Pfalz
E-Mail: sekretariat.lb.simmern@bistum-trier.de
Internet: http://www.lebensberatung.info
Träger: Bistum Trier
Angebote: Alleinerziehende Mütter und Väter, Ehe-, Partnerschafts-, Familien-
und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung),
Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl.
Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung,
Krisenintervention, Partnerschaftsberatung,
Ist die Auflage des Jugendamte schriftlich oder mündlich ergangen.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Auflage.
Eventuell sollten Sie hier auch einen Rechtsanwalt kontaktieren, sie erhalten
dafür Beratungshilfe, müssen also nichts bezahlen, wenn Sie wenig Einkommen
haben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:07
An: ...
Betreff: Aw: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend
Hallo hier ist Frau ... und zwar geht es darum habe letztes Jahr 12.5 mein Sohn
... weg genommen bekommen vom Gericht und das komplette Sorgerecht leider
auch,nun lebt unser Sohn ... in ... in der Wohngruppe,und mir wurde mitgeteilt
von Frau M... unsere sacharbeiterin vom Jugendamt das wir das Familiencoaching
selbst bezahlen müssen und das können wir aus finanziellen Gründen nicht da wir
nur Bürgergeld bekommen,und wir möchten alles tun um unseren Sohn ...lange
wieder zurück zu bekommen mfg lange bitte dringend um schnelle Rückmeldung ihrer
Seite aus
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:24
An: ...
Betreff: AW: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend
Sehr geehrte Frau ...,
das scheint mir ziemlicher Unfug zu sein, was Frau M... hier womöglich sagt.
Reichen Sie schriftlich beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme ein.
Ansonsten können Sie sich auch bei der
Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe RLP e.V.
Telefonsprechstunde für Ratsuchende jeden Dienstag von 18-20 Uhr:
0651 – 99 79 20 40 (außerhalb der Sprechstunde sind Telefonate nach Absprache
möglich)
E-Mail:
kontakt@ombudsstelle-rlp.de
ludwigshafen@ombudsstelle-rlp.de
WhatsApp oder Signal: +49 1573 2824170
http://www.ombudsstelle-rlp.de
melden, diese kann zwischen Ihnen und dem Jugendamt vermitteln.
Bitte senden Sie mir den Gerichtsbeschluss mit dem den Eltern das Sorgerecht
entzogen wurde.
Suchen Sie außerdem schon mal nach einem Anwalt, der sich mit Familienrecht
auskennt.
Ich empfehle:
Dr. Jürgen Gemünden
Rechtsanwalt aus Ingelheim am Rhein
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
http://www.kanzlei-gemuenden.de
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 2. April 2024 10:56
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
auf der Suche nach einer Stelle, die begleitete Umgänge anbietet, bin ich auf
Ihre Webseite gestoßen.
Unser Kind ist 6 Jahre alt.
Unser Sohn möchte momentan nicht mehr zum Vater, weswegen wir vorsichtig versuchen wollen, wieder Umgang anzubahnen.
Gibt es bei Ihnen die Möglichkeit, ein Mal die Woche begleitete Umgänge zu ermöglichen?
Bitte schreiben Sie mir, wenn Sie mehr Informationen benötigen.
Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 2. April 2024 13:49
An: ...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich könnten wir hier tätig werden.
Wohnen Sie und der Vater beide in ...?
Wer ist "wir"?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 8. April 2024 10:17
An: ...
Betreff: Re: Begleiteter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich hatte Ihnen letzte Woche geschrieben, weil ich
auf der Suche nach einer Beratungsstelle bin, die begleitete Umgänge anbietet.
Vor Gericht haben der Kindesvater und ich uns darauf verständigt, schnellstmöglich eine Umgangsanbahnung zwischen ihm und seinem Sohn anzustreben.
Unser Sohn ist jetzt 6 Jahre alt. Leider ist es gar nicht so leicht, einen Träger zu finden.
Das Jugendamt in Quedlinburg hat leider keine Kapazitäten.
Wir möchten natürlich auch dem Gericht schnell mitteilen können, dass wir jemanden gefunden haben.
Wäre eine Umgangsanbahnung in Form von circa 6 begleiteten Umgängen bei Ihnen möglich?
Ich würde mich wirklich
sehr freuen, von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 8. April 2024 12:26
An:...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang
Sehr geehrte Frau ...,
das Jugendamt kann sich gerne an uns wenden und dann können wir schauen, ob wie
dem Jugendamt ein passendes Angebot - und umgekehrt - machen können.
Anbei Musterantrag.zur Beantragung einer Kostenübernahme.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 27. März 2024 14:56
An: 'Praxis für Lösungsorientierte Arbeit'
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme
Hallo Peter,
ich habe gestern mal mit dem Jugendamt in W... telefoniert, weil mich Klienten
immer wieder fragen, wie das Verfahren zum Antrag auf Kostenübernahme durch das
Jugendamt funktioniert.
Ich erhielt die Information, dass die Erziehungsberatung vom Jugendamt
grundsätzlich kostenlos ist und da meine Leistung kostenpflichtig ist, jeglicher
Antrag auf Kostenübernahme per se vom Jugendamt abgelehnt werden würde.
Das hat mich natürlich überrascht, da du ja
schreibst, dass grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl von
Einrichtungen und Diensten besteht und eine Kostenübernahme durch das Jugendamt,
wenn keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen, möglich ist.
Könnte es sein, dass dies nur für Berlin gilt und nicht für andere Bundesländer
in Deutschland - oder zumindest nicht für Niedersachsen?
Weißt du, welche Erfahrungen "deine" Berater in
anderen Städten in Niedersachsen haben?
Frühlingshafte Grüße aus ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Praxis für Lösungsorientierte Arbeit
[mailto:info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de]
Gesendet: Mittwoch, 27. März 2024 23:16
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme
Hallo ...
Einen Antrag auf Kostenübernahme immer schriftlich stellen, notfalls per
Einschreiben..
Das Jugendamt muss daraufhin einen schriftlichen Bescheid mit
Widerspruchsbelehrung erlassen, gegen den können die Leistungsberechtigten
Widerspruch einlegen.
Wenn das Jugendamt den Widerspruch auch ablehnt, was dann sehr gut begründet
werden müsste, alles schriftlich, nicht mündlich, ist der Weg zum
Verwaltungsgericht eröffnet, davor hat der Jugendamtsleiter - wenn die Ablehnung
nicht überzeugend begründet wird - in der Regel Angst, da er und sein Amt beim
Verwaltungsgericht Schiffbruch erleiden können und wird daher häufig in der
Widerspruchsphase dem Antrag doch zustimmen.
Das SGB 8 gilt bundesweit.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html
Es gibt aber Jugendämter in Deutschland, denen es egal ist, was im Gesetz steht,
die machen Wildwest, das Verwaltungsgericht kann und muss dem bei einer
Klageeinreichung ein Ende machen.
Es gibt auch noch den Jugendhilfeaussschuss und die Kommunalaufsicht, die
korrigierend auf eine gesetzwidrige Praxis des Jugendamtes regagieren können.
...
Mitt freundlichem Gruß
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 26. Februar 2024 11:19
An: ...
Betreff: Trennungsberatung über Jugendamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Lebensgefährte möchte den momentanen Berater wechseln.
Er ist mit seiner Exfrau in einer Trennungsberatung über das Jugendamt....können Sie zeitnah in ... Beratungstermine anbieten?
Ist bei 2 Kindern 8 und 11 Jahre die Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich?
Der Wechsel erfolgt aufgrund....das unsere Belange dort nicht zum tragen kommen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
... (Lebensgefährtin)
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 18. Februar 2024 22:40
An: ...
Betreff: Hilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Name ist ...und wohne in ... und bin am ... .1994 geboren.
Ich schreibe sie an aufgrund das ich hilfe benötige da ich am Mittwoch den
21.02.2024 um 16 Uhr ein Termin bei einem Jugendamt habe mit der kindesmutter
meines Kindes wo es um dem umgang mit dem kind geht da ich die kindesmutter und
damals das ungeborenen Kind ich sage mal sitzen gelassen habe och bin damals aus
angst und panik gegangen und wo sie mich angeschrieben hat das sie schwanger ist
es schlimmer wurde wo ich jetzt nach dem der vaterschaftstest positiv war alles
in Kraft setze um Kontakt zu meinem Kind habe was die Kindesmutter zulässt.
Aber die Sache ist das um so näher das Gespräch beim Jugendamt näher rückt ich
immer mehr angst bekomme einmal vor der kindesmutter weil sie mir auch leid tut
das ich diese Aktion gemacht und getan habe was völlig nicht gut zu reden ist
mittlerweile habe ich Depressionen bekommen die ich schon seit mehrere Jahre
habe und denke nicht nur an das Kind sondern auch an die Mutter viele sagen
fragen mich wieso hast du angst davor und warum mache ich mir so gedanken um die
kindesmutter ich kenne sie seit langem ich habe viel mit ihr durch und der tag
an dem ich abgehauen bin habe ich noch im kopf ich weiß absolut nicht was ich
tun soll mich macht das alles fertig und denke so wie ich mich kenne versuche
ich mich zu verstellen damit ich das Gespräch gut hin bekomme.
Ich wollte fragen ob sie mir einfach sagen können was ich machen soll am
besagten tag oder wie ich sein soll an dem besagten tag ?
Ich habe dem Jugendamt auch gesagt wie auch der Mutter das ich angst habe an dem
besagten tag aber es kommt keine Reaktion was ich ehrlich gesagt etwas schade
finde ich meine das ich scheiße gebaut habe sehe ich ein und stehe auch dazu und
habe mich mehrmals entschuldigt.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 8. Februar 2024 14:51
An: ...
Betreff: Paartherapie, Familienberatung
Hallo,
ich wünsche einen Termin zur Paartherapie und Familienberatung da die häusliche
Situation zwischen mir und meinem Mann. Immer schlimmer wird, wir hatten bereits
einen Termin beim Jugendamt und auch Polizeieinsätze.
...
Von: ...
Gesendet: Samstag, 6. Januar 2024 20:20
An: ...<...@landkreis-rastatt.de>
Cc: ...
Betreff: Re: Gemeinsames Gespräch bezügl. Ihrer Tochter
Hallo Fr. ...,
... und ich möchten gern eine Mediation bei der Familienhilfe in Rastatt
versuchen, um eine erneute gerichtliche Eskalation zu vermeiden.
Anbei der dazugehörige Antrag mit Bitte um Bewilligung. Es eilt, weil die
Schulanmeldung noch im Januar erfolgen soll.
Danke und freundliche Grüße
...
---------- Forwarded message ---------
Von: B... <...@landkreis-rastatt.de>
Date: Mo., 8. Jan. 2024, 15:53
Subject: AW: Gemeinsames Gespräch bezügl. Ihrer Tochter
To: ...
Hallo Herr ...,
Ihre Email vom 6.01.2024 und den Antrag auf Kostenübernahme für die Mediation
haben wir erhalten. Hierzu können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben:
Das Angebot der Beratung und Mediation, welches Sie in Anspruch nehmen wollen,
wird vom Jugendamt selbst (ASD und Psychologische Beratungsstelle) gestellt. Das
Wunsch- und Wahlrecht greift in diesem Falle nicht, da ein kostenfreies Angebot
des Jugendamtes selbst vorhanden ist und die Bewilligung der Leistung eines
externen Anbieters mit unverhältnismäßigen Mehrkosten einhergehen würde.
Letzteres beschränkt nach § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII das Wunsch- und Wahlrecht.
Der Antrag wurde zudem nur von einem sorgeberechtigten Elternteil gestellt. Für
eine Jugendhilfeleistung müssen jedoch beide sorgeberechtigten Elternteile den
Antrag stellen.
Zusätzlich handelt es sich bei dem von Ihnen genannten Anbieter nicht um einen
anerkannten Jugendhilfeträger.
Dementsprechend verweisen wir hinsichtlich Ihres Anliegens erneut auf das
Beratungsangebot des Jugendamtes.
Bitte teilen Sie uns bis Mittwoch (10.01.2024) mit, ob Sie den Antrag selbst
zurückziehen oder ob Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erhalten
möchten.
Vielen Dank.
... B....
Freundliche Grüße
...
Allgemeiner Sozialer Dienst Rastatt Stadt
Landratsamt Rastatt
Jugendamt
Lyzeumstraße 23
76437 Rastatt
Tel.: ...
Fax: ...
E-Mail: ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 24. Januar 2024 13:08
An: ...
Cc: ...@landkreis-rastatt.de'
Betreff: AW: Gemeinsames Gespräch bezügl. Ihrer Tochter
Sehr geehrter Herr ...,
das ist ja ziemlicher Unsinn, was Frau B... vom Jugendamt Landkreis Rastatt da
erzählt. Das Jugendamt kann den Rechtsanspruch auf einen externen Träger nicht
damit aushebeln, dass es vorträgt, dass dessen Angebote ja auch vom Jugendamt
selber vorgehalten wird, wenn dem so wäre, dann wäre §5 SGB 8 völlig
überflüssig.
Es steht auch nirgendwo im SGB, dass nur sogenannte "Anerkannte Träger der
Jugendhilfe" Aufträge vom Jugendamt übernehmen dürfen.
Zum einen kann das Jugendamt mit dem Träger unbürokratisch eine
Einzelfallvereinbarung abschließen und bei Interesse den Träger auch
vorschlagen, sich als "anerkannter Träger der Jugendhilfe" für den Landkreis
registrieren zu lassen.
Das Jugendamt ist im übrigen verpflichtet Ihren Antrag auf Kostenübernahme mit
einem widerspruchsfähigen Bescheid zu bescheiden. Eine Nachricht per Mail oder
ein Telefonat in dem mitgeteilt wird, dass das Jugendamt dem Antrag nicht
entsprechen will, ist kein widerspruchsfähigen Bescheid
Falls Sie einen solchen schriftlichen Bescheid nicht erhalten haben, mahnen Sie
diesen an, bei Untätigkeit der zuständigen Jugendamtsmitarbeiterin kann
Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden.
Das einzige was an der Antwort der Frau B... vom Jugendamt Landkreis Rastatt
stimmt, ist dass bei gemeinsamen Sorgerecht beide Eltern den Antrag stellen
müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Donnerstag, 11. Januar 2024 21:52
An: ...
Betreff: Beratung Kindesentziehung durch den Ex -Mann
Guten Tag,
seit zwei Wochen bringt mein ex Mann meinen 15 jährigen Sohn nicht wieder zurück
nach Hause.
Ich suche eine Beratungsmöglichkeit für den Ort ...
-----Original-Nachricht-----
Betreff: ...
Datum: 2024-01-12T19:22:12+0100
Von: "Praxis für Lösungsorientierte Arbeit"
<info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de>
An: ...
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Der erste Schritt wäre der zum Jugendamt, diese werden sich mit dem Vater in
Verbindung setzen und um eine Klärung bemühen.
Falls das nicht fruchtet, wäre das Familiengericht zuständig, die Sache
aufzuklären und eine Entscheidung zum Aufenthalt des Jugendlichen zu treffen.
Haben Sie diesbezüglich schon mit dem Vater kommuniziert?
Hat der Vater Interesse an gemeinsamen Elterngesprächen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 12. Januar 2024 19:37
An: ...
Betreff: WG: AW: Beratung Kindesentziehung durch den Ex -Mann
Guten Abend Herr Thiel,
das Jugendamt habe ich vor 2 Wochen telefonisch und persönlich kontaktiert.
Fr. ... vom Jugendamt .. ist dafür zuständig doch die befand sich im Urlaub und seit Montag ist Sie wieder im Dienst.
Ich habe ihr schon mehrere E-Mails geschrieben aber bis heute noch keine Antwort von ihr bekommen.
Meinen Ex-Mann hatte ich vor 2 Tagen einen Mediator vorgeschlagen aber dies lehnte er ab.
Seit der Trennung meidet er jeglichen Kontakt zu mir und auch sonst ist sein Verhalten mir gegenüber immer recht deplaziert.
Ich war jetzt schon beim Anwalt gewesen und habe mich dazu beraten lassen.
Im Interesse meines Sohnes wäre ich mit einem Wechselmodul einverstanden.
Ließe sich die Angelegenheit nur mit einem Anwalt regeln ?
Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2023 14:29
An: ...
Betreff: Begleitende Umgänge inkl. Nachbesprechung und Elterngespräche
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ab wann hätten Sie Kapazitäten frei?
Aktuell hat mein Sohn (16 Monate alt) begleitenden Umgang durch meine Eltern zu seinem Vater.
Problem ist dabei der Drogen- und Alkoholmissbrauch des Kindsvaters. Meine Eltern und insbesondere mein Sohn sind mit der Situation überfordert.
Begleitende Umgänge durch eine Fachkraft wurden vor Gericht abgelehnt, da das
Jugendamt .... keinen Träger mit Kapazitäten hat.
Der Kinderschutzbund hat mir gesagt, dass bei diesem hochstrittigen Fall ein
begleitender Umgang durch eine Fachkraft in meinem Beisein ein Muss ist. Vor
Gericht wurde mir "gedroht", wenn ich mich nicht auf die begleitenden Umgänge
durch die Großeltern einlasse, dass die Umgänge unbegleitet stattfinden.
Meine Eltern sind wie gesagt mit den Umgängen überfordert, da mein Sohn immer
mehr an meinen Eltern klammert. Jetzt sollen normalerweise ab Donnerstag die
Umgänge durch die Großmutter väterlicherseits begleitet werden. Zu ihr hat er
keinen Bezug. Ich mache mir große Sorgen. Vielleicht haben Sie eine Idee, wie
meinem Sohn geholfen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Hammes - Name
geändert
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2023 16:57
An: ...
Betreff: AW: Begleitende Umgänge inkl. Nachbesprechung und Elterngespräche
Sehr geehrte Frau Hammes,
Danke für Ihre Anfrage.
Das Gericht soll den Beschluss gesetzeskonform und kindeswohlorientiert treffen,
nicht danach wie das Jugendamt grad willig ist, was zu tun oder auch nicht.
Alles andere wäre Rechtsbeugung und damit strafbar.
Maßgeblich ist §1684 BGB (4)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist
zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum
jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person
befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und
seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten
durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt,
kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs
anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die
Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die
Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu
befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers
gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer
Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies
zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht
oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder
ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet
wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur
stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter
kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann
jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
Wenn das Gericht also einen unbegleiteten Umgang beschließt, dann nicht deshalb,
weil das Jugendamt keine Lust hat eine Hilfe zu organisieren, sondern weil dies
dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
§ 1697a Kindeswohlprinzip
Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in
diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der
berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1697a.html
Gegen einem insoweit fehlerhafte Entscheidung des Gerichtes ist die Beschwerde
beim Oberlandesgericht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 20:20
An: ...
Betreff: Re: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge
Sehr geehrter Herr Thiel,
Was sagen Sie zu der Nachricht vom Jugendamt?
Sabine Hammes
Von: ...
Gesendet: Montag, Dezember 18, 2023 7:44:00 AM
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge
Sehr geehrte Frau Hammes,
vor der Installation eines Begleitenden Umgangs wird von Seiten des Jugendamts
über die Notwendigkeit entschieden.
Sollte sich nach unserer Einschätzung eine
Erfordernis dafür ergeben, wird das Jugendamt einen verfügbaren Träger suchen
und den Umgang installieren.
Da es einen gerichtlichen Beschluss über die Durchführung der Umgangskontakte
gibt, verstehe ich Ihre Anfrage nicht.
Bei Bedarf können wir uns im neuen Jahr hier zusammensetzen, bis dahin gilt der
gerichtliche Beschluss.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lina Kirchner - Name geändert
Jugendamt ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 21:15
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge
Sehr geehrte Frau Hammes,
richtig ist, dass das Jugendamt den Hilfebedarf nach
eigenem fachlichen Ermessen einschätzt.
Hier also den möglichen Bedarf für einem Begleiteten Umgang
§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des
Umgangsrechts
(1) ...
(2) ...
(3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der
Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der §§
1684, 1685 und 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen
berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere
Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben
Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei
der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu
verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung
gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in
geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html
Nicht richtig ist, dass das Jugendamt den Träger aussucht.
Richtig ist das Gesetz, an das sich das Jugendamt zu halten hat, auch wenn man
der eine oder andere Sachbearbeiter im Jugendamt meint, Gesetze gelten für das
Jugendamt nicht:
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel
1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und
Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung
der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit
unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. ...
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html
Das Jugendamt muss also dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern genügen und darf
den Eltern nicht einfach einen Träger vor die Nase setzen, das wäre eine grobe
Dienstpflichtverletzung, der mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen
getreten werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 18:22
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrte Damen und Herren
Heute war der Verfahrensbeistand bei mir zu Hause von meiner Tochter zwei Jahre alt, dieser meinte zur Anbahnung sollten vielleicht 2,3 Termine stattfinden in Begleitung um zu sehen, wie die Tochter reagiert.
Falls meine Tochter nicht entfremdet ist, wäre ein unbegleitete Umgang möglich.
Da alle Fachstellen maßlos überfüllt sind und ich
meine Tochter seit vier Monaten nicht gesehen habe müsste es relativ schnell
gehen., da eine Wartezeit von vier Monaten zu einer vollkommenen Entfremdung
führt.
Besteht die Möglichkeit mit Kostenübernahme eventuell des Jugendamtes dieses zu
übernehmen?
Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 10:59
An: ...
Betreff: Anfrage für eine AFT
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin auf der Suche nach einer AFT für einen 3 Jährigen Jungen und die
Pflegefamilie, idealerweise wird eine männliche Fachkraft gesucht.
Der Junge befindet sich derzeit im ..., soll aber perspektivisch in die vorherige Pflegefamilie zurückgeführt werden.
Die Pflegemutter hatte aus Überforderung heraus um ... gebeten.
Der Junge lebt bereits seit dem 6. Lebensmonat bei der Pflegefamilie, da die Kindesmutter als nicht erziehungsfähig gilt.
Kontakte zur KM gibt es keine. Die KM gab in einem
Gespräch mit dem Jugendamt an, keinen Kontakt zu ihrem Sohn haben zu wollen.
Der installierte Amtsvormund stimmt der Einleitung der Hilfe ausdrücklich zu.
Gerne können Sie mich kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...
Erziehungswissenschaftler B.A.
Amt für Soziale Dienste
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober 2023 10:07
An: ...
Betreff: Familienberatung
Sehr geehrter Herr Thiel,
mein Name ist ... . Mein Mann und ich sind seit Mai dieses Jahres getrennt. Wir
haben zwei Mädchen (1 Jahr, 4 Jahre).
Aufgrund des Verdachts der Kindeswohlgefährdung seitens meines Mannes,
häuslicher Gewalt etc. hat das Jugendamt mich und die Kinder aus dem Haushalt
meines Mannes gebracht.
Seit dem laufen Gerichtsverfahren etc.
Wäre ein Rückruf möglich um das ein oder andere noch zu erläutern und eine
mögliche Zusammenarbeit zu klären? ...
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober 2023 09:16
An: i...
Betreff: Paartherapie - Familie ...
Sehr geehrte Herr Thiel
meine Frau und ich sind auf der Suche nach einer Stellung zur Durchführung einer
Paartherapie.
Sie soll die Paardynamik in unsere Beziehung behandeln.
Des Weiteren war Sie Auflage vom Jugendamt ...und dem
... mit dennen wir zusammenarbeiten.
Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 25. September 2023 18:29
An: ...
Betreff: Unterlassene Hilfeleistung des Jugendamtes ...
Sehr geehrte Herr Thiel,
mein Name ist Mathilda Scholz - Name geändert,
ich bin 16 Jahre alt und wohne seit über drei Jahren nicht mehr bei meiner
Mutter. Selbstverständlich nicht grundlos.
Ich kämpfe für meine jüngeren Geschwister, die noch bei meiner Mutter leben.
Leider muss ich mich mit dem Jugendamt rumärgern. Immer wieder habe ich Beweise vorgelegt, wo selbst Ärzte sich gefragt haben, wie das sein kann, das dort Kinder leben dürfen. Doch für das feine Jugendamt war dies noch lange nicht dreckig genug. Sie haben nichts getan. Wirklich nichts.
HPG-Gespräche ändern absolut nichts an den dort herrschenden Umständen. Grade nicht mit vorherigen Anmeldungen.
Meine Mutter war vom ... 2023 bis heute 2023) im Krankenhaus mit meinen Bruder ... .
Meine 11-jährige Schwester ist von Ort zu Ort in dem Zeitraum gewandert. Jedoch ist mir am 24. September zu Ohren gekommen, dass meine Schwester alleine sei und sie die Wohnung aufräumen soll. Ich habe mich mit meinem Pflegevater und dessen Lebensgefährtin zusammen gesetzt und wir drei sind in kürzester Zeit zum Entschluss gekommen, dass wir meine Schwester für die Nacht holen sollen.
Da wir .... nicht einfach mitnehmen dürfen, habe ich den Notfalldienst des Jugendamtes kontaktiert. Ich wurde mit Frau ... verbunden. Diese hatte sich mit dem Vater der letzten beiden Kinder meiner Mutter in Verbindung gesetzt (von ... und ...). Meine Schwester hat mich freiwillig mit in die Wohnung genommen, weil meine 4-jährige Schwester ... Anziehsachen brauchte.
Ich habe Bilder sowie Videos der dort stehenden Frau ... gezeigt. Diese meinte,
ich solle diese Beweisdokumente dem Jugendamt per Mail zukommen lassen. Alles
schön und gut. ... durfte nicht mehr in die Wohnung, der Haustürschlüssel wurde
ihr vom Nachbarn abgenommen, bei welchem sie auch übernachtet.
Nun habe ich dem Jugendamt alle Beweisunterlagen zukommen lassen, doch für was?
Dafür, dass meine 11-jährige Schwester für sage und schreibe EINE NACHT woanders
untergebracht wird? Und das, damit sie am nächsten Tag zurück zu meiner Mutter
darf? Wo liegt darin der Sinn? Denn sie soll nur die Wohnung aufräumen und dann
darf ... wieder dorthin. Nun hat das Jugendamt schwerwiegende Beweise und es
ändert nichts an der Tatsache oder wie? Wie kann sowas sein?
... geht weder regelmäßig zum Kindergarten noch ... zur Schule. Wie kann man als Sorgeberechtigte so wenig Verantwortung zeigen?
Und das ist dem Jugendamt egal.
Seit Februar versuche ich alles. Wirklich alles. Ich habe Tonaufnahmen
vorgespielt, Videos gezeigt, Bilder und Frau ... war selbst mit in der Wohnung
von Frau ...!
Aber das Jugendamt ist ja auch so dumm, dass die sich vorher anmelden, damit
meine Mutter aufräumen kann. Ich kenne es von früher. Und, eines sage ich Ihnen
darüberhinaus: Das Jugendamt wird keine Beweise vorfinden, wenn es meine Mutter
(wie aktuell) über 24 Stunden in der Wohnung lässt um aufzuräumen.
Meine Mutter sorgt sich so sehr um ihre Kinder, dass sie die Ärzte sich beim
Kindesvater Herr ... in schriftlicher Form über die Frau ... beschwert haben.
Ehrlich gesagt bin ich sehr verzweifelt. Das ist auch der Grund, weshalb ich
mich an Sie wende. Ich brauche Unterstützung. Meine Mutter genauso, aber aktuell
KANN sie kein Kind bei sich halten.
Meine Mutter tritt geistig weg und Co.
Ständig droht meine Mutter sich umzubringen, wenn man ihr die Kinder nimmt. Aber ist das ein Grund, dass ein Kind unter ein lebenslanges Trauma leidet? Ich weiß wovon ich rede, da ich selber unter anderen deswegen in Therapie bin. Ist es das wert? Das Leben der Kinder für das Leben der Mutter?
Hätte ich meinen Pflegevater und dessen Lebensgefährtin damals gehabt, hätte ich den Absprung nicht geschafft und mir wahrscheinlich das Leben genommen. Bevor auch meine Geschwester soweit sind oder es zu spät ist, appelliere ich an Sie. Bitte tun Sie etwas. Es macht mich kaputt. Und diese Angst, dass meine Geschwister sich auch das Leben nehmen wollen können, macht alles schlimmer.
Aber wie auch in der Vergangenheit ist das dem Jugendamt ... egal. Sie handeln schlicht erst dann, wenn es zu spät ist.
Aber JETZT ist die Zeit für Hilfe.
Selbstverständlicherweise lasse ich auch Ihnen die Bilder zukommen.
Bitte rufen Sie mich an oder antworten Sie auf meine Mail.
Meine Nummer lautet: ...
Alle weiteren Dokumente lasse ich Ihnen in einer anderen Mail zukommen, da die
Mbyte dieser Mail überschritten wurde.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 25. Juli 2023 20:54
An: ...
Betreff: Paartherapie / Familientherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
unsere Familie steht gerade kurz vorm Abgrund.
Mein Partner und ich sind nur noch am Streiten, vor fast 3 Monaten ist er aus
dem gemeinsamen Haus in sein Kinderzimmer bei den Eltern gezogen, unsere beiden
Kinder und auch wir leiden furchtbar unter der Situation, da wir nicht los
lassen können/wollen.
Im Grunde lieben wir uns und wissen das auch, aber ein Berg an Vorwürfen,
verletzen Gefühlen und mangelnder Kommunikation haben uns vor so eine große
Herausforderung gestellt, dass wir dort alleine nicht mehr herausfinden.
Unsere Familienhilfe hat uns daher eine Paar/Familientherapie empfohlen, da sie
auch sieht, dass keiner von uns die Trennung wirklich will, wir aber keinen
Ausweg mehr sehen.
Meine Tochter (10 Jahre; mit in die Beziehung gebracht) leidet sehr unter der
Situation und erlebt immer wieder Wut- und nun auch Gewaltausbrüche.
Für sie stellt die Situation ein Extrem da, welches die mit ihrer ADS Erkrankung
nicht verarbeiten kann. Kein Wunder, schließlich wissen wir Erwachsenen schon
nicht wie es weiter gehen soll.
Unser gemeinsamer Sohn (8 Monate) hat mit der neuen Familiensituation wohl auch
zu kämpfen, da er nur noch schlecht in den Schlaf findet, sehr weinerlich ist
und ständig meine Anwesenheit kontrolliert (er sucht mich im Raum, möchte
Körperkontakt zu mir, wenn ihn der Papa hat, etc.).
Können Sie uns eventuell aus dieser Lage einen Ausweg zeigen, uns erlernen, wie
wir wieder gewaltfrei und auf Augenhöhe miteinander kommunizieren können und uns
im besten Fall zu unserem HappyEnd verhelfen?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 26. Juli 2023 11:08
An: ...
Betreff: AW: Paartherapie / Familientherapie
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Leider haben wir am Standort ... zur Zeit keine freien Termine.
Eventuell könnte ich einen Kollegen / Kollegin aus dem örtlichen Umfeld
hinzuziehen.
Möglich wären auch Termine via Internettelefonie (GoTomeeting, Whereby,
JitsiMeet, Skype oder Zoom) oder Telefon.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
...-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 26. Juli 2023 12:12
An:
Betreff: Aw: AW: Paartherapie / Familientherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
danke für Ihre Antwort! Wir wohnen im Landkreis ...., genauer genommen in ... .
Ich denke, dass eine Videoberatung für uns nicht das Richtige wäre, da mein
Partner hier leichter Schlupflöcher zum Schweigen finden würde (vermutlich).
Das ...er Jugendamt weigert sich die Kosten zu übernehmen, weshalb wir somit
Selbstzahler wären.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 11. August 2023 14:03
An: ...
Betreff: AW: AW: Paartherapie / Familientherapie
Sehr geehrte Frau ...,
leider kann ich erst heute auf Ihre Mail antworten.
Ich hoffe, sie haben zwischenzeitlich ein geeignetes Beratungsangebot gefunden
oder das Problem lösten können.
Das Jugendamt ist übrigens zwingend verpflichtet auf einen schriftlich
gestellten Antrag auf Kostenübernahme einen schriftlichen, widerspruchsfähigen
Bescheid zu erlassen, alles andere wäre rechtswidrig.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 1. Mai 2023 14:38
An: ...
Betreff: Unterstützung bei der Erziehung
Hallo,
mein Name ist Birgit Schwarz - Name geändert,
ich bin 44 Jahre alt und schon Rentner wegen Depressionen.
Ich lebe allein mit meiner 12 jährigen Tochter
Milena - Name geändert.
Milena ist ein sehr aggressives Kind, macht was sie will und hat absolut keinen Respekt mehr vor mir.
Sie ist schon seit längerem in psychiatrischer
Behandlung aber ohne Erfolg.
Ich kann nicht mehr und brauche unbedingt Unterstützung.
Beim Jugendamt habe ich schon nachgefragt, die
meinten aber, für solche Fälle sind sie nicht zuständig.
Vielleicht können sie mir etwas helfen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 1. Mai 2023 20:55
An: ...
Betreff: AW: Unterstützung bei der Erziehung
Sehr geehrte Frau Schwarz,
Danke für Ihre Anfrage.
Natürlich ist das Jugendamt für solche Fälle zuständig.
Mit welchem Mitarbeiter im Jugendamt Burgenlandkreis haben Sie denn gesprochen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 8. April 2023 08:45
An: ...
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme für eine Jugendhilfeleistung
Sehr geehrter Herr Thiel,
das Jugendamt ... regt bei Familiengericht ... zum zweiten Mal alle meine Sorgerechte zu entziehen.
Weil meine Tochter ist von ... nach ... vor 9 Monaten weggezogen, ist das Familiengericht ... zuständig.
Der alleinige Grund, warum das Jugendamt unterstützt diese Entfremdung ist, dass meine Tochter jetzt 14 Jahre will bei dieser Familien, die meine Tochter instrumentalisiert, bleiben.
Meine Tochter muss von kompetente Personell gefragt, warum sie bei dieser Familien bleiben will und warum sie ein Hass auf ihr Vater einwickelt hat.
Und dann müssen wir alle zusammen einen Weg für Kontakt und einen Weg zurück zu ihrem Vater finden, auch wenn nur z.B. erstmals bei einer Mädchengruppe, aber in ....
Ich dachte an einen Termin zum Anfang mit mir, dann
mit ihr, dann wie Sie empfinden, alle drei zusammen.
Das Jugendamt ... hat keinen Hilfeplan erstellt, ist völlig inkompetent und
unehrlich.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 6. April 2023 06:47
An: ...
Betreff: Familie
Guten Morgen,
uch weiß gar nicht wo/wie ich anfangen soll.
Wir brauchen dringend Hilfe kommen aber mit dem Jugendamt nicht weiter.
Bin alleinerziehend mit 2 Töchtern 16 und 14 Jahre, mein Mann hat einen schweren Schlaganfall erlitten pflegestufe 5 im Pflegeheim.
Meine 16 jährige Tochter war in der Jugendhilfe/ Einrichtung ist wurde durch das Jugendamt beendet (obdachlos)...
Brauch Unterstützung bin etwas überfordert mit der Gesamtsituation und meine kleine Tochter auch.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 20:03
An: ...
Betreff: Erziehungsbeistandschaft
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich bin auf der Suche nach einem Erziehungsbeistand. Dieser wurde gerichtlich
angeordnet.
Könnten Sie eine Erziehungsbeistandschaft übernehmen? Ich bin mit meiner Tochter
am ...11.2022 nach ... gezogen und würde mich freuen, eine
Erziehungsbeistandschaft in Wohnortnähe zu haben.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Beste Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 21:28
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Bitte senden Sie mir unverbindlich den Gerichtsbeschluss, damit ich mir einen
Eindruck von dem Fall verschaffen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 06:16
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft
Guten Morgen Herr Thiel,
Anliegend erhalten Sie das Verhandlungsprotokoll vom .... 2022, die
Kindesanhörung vom ...11.2022 sowie der Beschluss (Gutachten).
Die Erziehungsbeistandschaft sowie der Hilfeplan ergeben sich aus dem
Verhandlungsprotokoll.
Am ... .2022 bin ich mit meiner Tochter Tabea - Name
geändert - nach Y-Stadt - Name geändert -
gezogen. Das Gericht wurde darüber informiert, hat aber leider im
Beschluss noch meine alte Anschrift aufgeführt.
Vorgestern hatte ich ein sehr gutes Gespräch mit dem Jugendamt der Stadt Y.
Sofern der Erziehungsbeistand gerne mit diesem Jugendamt zusammenarbeiten würde
und darüber hinaus das Jugendamt der Stadt X bereit wäre, den Fall nach Y
abzugeben, könnte die Erziehungsbeistandschaft unter dem Jugendamt der Stadt Y
stattfinden. Ich würde mich freuen, wenn dies so möglich wäre; deshalb habe ich
den HzE Antrag der Stadt X auch noch nicht unterschrieben.
Für den Fall, dass Sie die Erziehungsbeistandschaft übernehmen könnten, würde
ich mich freuen, wenn wir uns zeitnah kennenlernen könnten.
Beste Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:07
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für die Unterlagen und die Erläuterung.
Was soll denn die Aufgabe der Erziehungsbeistandschaft sein.
Ist diese überhaupt nötig, gibt es Probleme bei der Erziehung.
Vielleicht senden Sie mir mal den Hilfeplan, den Sie vermutlich unterschrieben
haben, da ist ja eine Problembeschreibung drin und die Ziele der Hilfe.
Frau Müller - Name geändert, ist das die für
die Erziehungsbeistandschaft bisher tätige Fachkraft (Träger ...)?
Was lief schief mit der?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:48
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft
Sehr geehrter Herr Thiel,
danke, dass Sie sich meine Unterlagen durchgelesen haben. Anbei die Beantwortung
Ihrer Fragen:
Das Amtsgericht Y hatte bis zum .....2022 einen Umgangsausschluss verhängt.
Tabea sollte ein Jahr zur Ruhe kommen, nicht ständig neu befragt werden und eine
neutrale Ansprechpartnerin haben. Mit Beschluss vom ....2022 hatte Frau
Richterin ... dies entschieden und dass ein Erziehungsbeistand diese Aufgabe
übernehmen sollte.
Meine Wahl fiel auf den Träger .... Frau ..., eine ältere Mitarbeiterin von
...., war sehr freundlich. Nachdem Frau ...zwei bis dreimal bei mir im Haushalt
war, stellte das Jugendamt der Stadt X mir im November 2021 den Hilfeplan per
Post zu. Dieser hatte wenig damit zu tun, was im Hilfeplangespräch besprochen
worden war und widersprach dem Gerichtsbeschluss. Beispielsweise lautete Punkt 1
des Hilfeplans: "Tabea trifft ihren Papa." Nun ja, mit Umgangsausschluss hat das
wenig zu tun...
Ich habe deshalb im November 2021 einen Rechtsanwalt gegenüber dem Jugendamt der
Stadt X beauftragt. Sämtliche Schreiben meines Anwalts wurden ignoriert, das
Jugendamt hat darüber hinaus vehement meine anwaltliche Vertretung ignoriert. Im
März 2022 wurde ich dann vom Jugendamt der Stadt X zu einem neuen
Hilfeplangespräch eingeladen. Dieses fand via Skype statt und mein Anwalt nahm
ebenfalls daran teil.
Zum Glück! Denn man sehe und staune: Das, was in der Skype Konferenz besprochen
worden war, fand sich erneut nicht in dem mir Wochen später zugestellten
Hilfeplan wieder. Erneut wurden die Schreiben meines Anwalts seitens des
Jugendamts der Stadt X ignoriert. Mangels Hilfeplan konnte die
Erziehungsbeistandschaft nicht stattfinden; diese brauchte logischerweise einen
schriftlichen Auftrag.
Am ... .2022 hat mein Ex-Mann erneut einen Umgangsrechtsantrag beim Amtsgericht
X gestellt. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll liegt Ihnen vor. Meiner
Tochter Tabea geht es sehr gut. Sie ist eine sehr gute Schülerin. Hat einen
schönen Freundeskreis. Spielt mehrmals pro Woche Handball. Macht Kinderyoga. Hat
inzwischen davon erholt, dass mein Ex-Mann permanent im Haushalt rumgebrüllt hat
und häusliche Gewalt ausgeübt hat. Falls Ihnen das Ihre Frage beantwortet: Tabea
ist ein tolles Kind, sie ist glücklich, es gibt keine Probleme bei der
Erziehung. Darüber hinaus ist ihre beste Freundin (ebenfalls ein Scheidungskind)
nach ... gezogen und wohnt jetzt 10 Minuten von uns entfernt.
Leider waren wir seit der Trennung im März 2020 permanent "Stalking" (ich lasse
mich diesbezüglich seit März 2022 von der .... Frauenberatungsstelle beraten;
diese sagt, es ist ein Mischmasch aus "Beziehungsterror" und "Nachstellung")
ausgesetzt. Da dies nicht aufhörte, haben wir nun die räumliche Distanz gesucht.
Meine Anwälte arbeiten gerade daran, dass Tabea die Grundschule in Y besuchen
darf. Sie selbst möchte das, da sie hier frei von Nachstellung ihren Schulweg
selbst bewältigen kann.
Den Hilfeplan finden Sie im Gerichtsprotokoll. Da die Zusammenarbeit mit dem
Jugendamt der Stadt Y mehr als irritierend ist, hat die Richterin netterweise
den Hilfeplan gerichtlich festgelegt. Da Frau Müller als Erziehungsbeistand eine
freundliche Frau war (mit ihr lief überhaupt nichts schief), hätte ich sie gerne
erneut als Erziehungsbeistand genommen. Allerdings hatte ich bereits im
Gerichtssaal das Gefühl, dass das Jugendamt der Stadt X das nicht möchte.
Dennoch habe ich selbst bei .... angefragt und zur Antwort bekommen, dass sie
keine Kapazitäten frei haben.
Da ich gerne positiv mit einem Jugendamt zusammenarbeiten möchte (schlimm genug,
dass meine Tochter und ich uns überhaupt mit einem Jugendamt beschäftigen
müssen), habe ich Kontakt zum Jugendamt der Stadt Y aufgenommen. Die Dame, die
für mich zuständig sein würde, hat einen sehr guten Eindruck auf mich gemacht.
Sofern sie den Fall übernehmen könnte, könnte ich mir eine anwaltliche
Vertretung gegenüber einem Jugendamt sparen. Leider müsste hierzu das Jugendamt
der Stadt X den Fall abgeben.
Was ich in den letzten über 2 1/2 Jahren mit dem Jugendamt der Stadt X erlebt
habe, würde ich selbst nicht glauben, wäre ich nicht betroffen. Der ehemalige
Verfahrensbeistand (er hat die Familie 2 1/2 Jahre betreut, genießt das
Vertrauen meiner Tochter und wurde leider auf Antrag der Gegenseite abgesetzt)
hat selbst erkannt, dass das Jugendamt sich an mir "festgebissen" hat. Offenbar
bin ich nicht die typische Jugendamts-Kundin.
Das Jugendamt der Stadt X hat versucht, mir ab Januar 2023 einen Träger -
ohne diesen überhaupt namentlich zu benennen - vor die Nase zu setzen. Mein
Anwalt hat soeben darauf geantwortet, dass ich von meinem Wunsch- und Wahlrecht
Gebrauch machen werde und selbst einen Träger suche. Das Vertrauensverhältnis
zum Jugendamt der Stadt X ist nach fast drei Jahren seltsamer Erfahrungen
erschüttert.
Soviel erstmal zu Ihren Fragen. Ich hoffe, dass Sie den Fall übernehmen können
bzw. wir ein Kennenlernen vereinbaren können.
Beste Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 16:26
An:
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für die Erläuterung.
Gleichwohl kann ich nicht erkennen, was ein Erziehungsbeistand hier tun soll,
wenn es keine wesentlichen Probleme gibt.
Der kann doch nicht nur zum Kaffeetrinken kommen, damit das Jugendamt zufrieden
ist und für die nicht notwendige Hilfe mehrere Tausend Euro Steuergelder zum
Fenster rauswirft.
Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach §86 SGB 8:
(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger
zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. An
die Stelle der Eltern tritt die Mutter, wenn und solange die Vaterschaft nicht
anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Lebt nur ein Elternteil, so ist
dessen gewöhnlicher Aufenthalt maßgebend.
(2) Haben die Elternteile verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, so ist der
örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der personensorgeberechtigte
Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; dies gilt auch dann, wenn ihm
einzelne Angelegenheiten der Personensorge entzogen sind. Steht die
Personensorge im Fall des Satzes 1 den Eltern gemeinsam zu, so richtet sich die
Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind
oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2
zuletzt bei beiden Elternteilen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich
die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das
Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen tatsächlichen
Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2
während der letzten sechs Monate vor Beginn der Leistung bei keinem Elternteil
einen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen
Bereich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hatte; hatte das Kind oder der Jugendliche während der
letzten sechs Monate keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die
Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen
vor Beginn der Leistung.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__86.html
von daher müsste nun wohl das Jugendamt Y zuständig werden, da Sie dort Ihren
gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Das Jugendamt X wäre dann verpflichtet sich für unzuständig zu erklären.
Das Jugendamt Y könnte also - nach meiner Ansicht - problemlos weitermachen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 12. November 2022 09:44
An: ...
Betreff: Wir brauchen Hilfe
Hallo,
wir sind eine dreiköpfige Familie, ich 56 Lj, mein Mann 52 Lj und unsere Tochter
Pauline - Name geändert - 16
Lj. Vor 5 Jahren , da war sie 11 Lj !!! hat unsere Tochter eine Anorexie
entwickelt, in der Folge 2x stat. und amb PT über ca 2 Jahre , seit Corona keine
Therapie mehr. Wir hatten schon Kontakt zum Jugendamt, Pauline war 3 Wo in der
Notaufnahme , mein Mann und ich hatten Gespräche bei der FAB , weil es teilweise
zuhause nicht mehr ging und es ständig Streit gab ( wg Banalitäten wie z.B ein
neuer Haarschnitt!!), Pauline terrorisiert uns regelrecht, teils tritt und
schlägt sie. Die Zündschnur ist kurz. Essen ist vordergründig kein Problem mehr,
das Gewicht stabil, je nach Drucksituation bei ihr kommt es jedoch zu
bulemischen Phasen.
Ich habe schon Kontakt zur ... Beratungsstelle aufgenommen , dort kann sie sich
melden, immerhin, nachdem mein Mann und ich gefühlt 100 Psychotherapeuten
angerufen haben. Wenn sich mal jemand zurückmeldet, winken die gleich ab, mit
uns will niemand was zu tun haben, zu komplex…
Problem ist nur, dass Pauline sich nicht um den Termin bei ... kümmert, sie hat
Angst .
Was haben Sie damit zu tun?
Pauline macht sich und uns das Familienleben zur Hölle. Eigentlich haben wir
kein Familienleben mehr. Mein Mann und ich gehen zur Arbeit und dann kommen wir
nach Hause und gehen in unser Zimmer.
Warum ist das so ?
Sie räumt auf. Überall.
Wir dürfen uns nicht im Wohnzimmer aufhalten, weil es unordentlich wird. Sie
faltet sogar die Schmutzwäsche, die in die Waschmaschine soll.
Wenn man doch einmal im Wohnzimmer sitzt und fernsieht, drängelt sie und wartet
solange bis man „aufgibt“ ,um aufzuräumen. Das dauert teils bis 1.00 Uhr nachts,
am nächsten Tag ist Schule. Gymnasium, aktuell Mathe 6!
Sie ist bei uns die Erziehungsberechtigte, sie kontrolliert uns, sie ist total
überfordert. Sie tut mir so leid. Ich wünsche mir so sehr, dass sie damit
aufhören kann und einfach nur ein normaler Teenager sein kann. Wir leben seit 5
Jahren im Ausnahmezustand, wir wollen , dass das aufhört. Das es Paulina besser
geht, das es uns als Familie besser geht. Dazu brauchen wir Hilfe, wir schaffen
es allein nicht.
Können Sie uns beraten?
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ....
Gesendet: Montag, 14. November 2022 17:24
An: ...
Betreff: Aw: AW: AW: Wir brauchen Hilfe
Jetzt ist es passiert. Heute morgen gab es Streit, meine Tochter hat mich
geschubst,so dass ich mit dem Kopf gegen den Küchenschrank geschlagen bin und
getreten.Daraufhin habe ich ihr mit dem Handfeger,den ich zufällig in der Hand
hatte, einen Schlag verpasst. Jetzt hat sie mich angezeigt.Ich schäme mich.Ich
kann nicht mehr.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 14. November 2022 22:57
An: ...
Betreff: AW: AW: AW: Wir brauchen Hilfe
Sehr geehrte Frau ...,
es schaut so aus, als ob Ihre Tochter im Betreuten Jugendwohnen vielleicht am
besten aufgehoben wäre.
Am besten Sie nehmen zeitnah mit dem Jugendamt Kontakt auf und fragen, ob sich
da kurzfristig was organisieren lässt, sonst eskaliert die Situation womöglich
noch mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ....
Gesendet: Dienstag, 15. November 2022 17:51
An: ...
Betreff: Aw: AW: AW: AW: Wir brauchen Hilfe
Das Jugendamt ist wegen Personalmangel überfordert, ich habe 2 Telefonnummer vom
Soz.psyh Dienst und Kinderpsychtr.Dienst ..., nach Anruf dort wurde ich wieder
an das Jugendamt verwiesen. Dankeschön für Ihre Rückmeldung
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. November 2022 18:48
An: ...
Betreff: AW: AW: AW: AW: Wir brauchen Hilfe
Was für ein Personalmangel?
Olaf Scholz von der SPD macht den Doppelwumms - spendiert dem Lauterbach
Milliarden auf Pump - und im Jugendamt weigert man sich ordentlich zu arbeiten.
Nächsten streikt auch noch die Polizei, die Gerichte und die Bundeswehr und dann
kommt die allgemeine Anarchie und der Scholz und der Lauterbach sind am Arsch.
Welches Jugendamt ist zuständig, welcher Sachbearbeiter.
Haben Sie schon Dienstaufsichtsbeschwerde beim Leiter des Jugendamtes
eingereicht?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. November 2022 19:03
An: ...
Betreff: AW: AW: AW: AW: Wir brauchen Hilfe
Frau ..., KSD ...., die hat dort eine Teilzeitstelle und vertritt schon alle
anderen Kollegen. Ich soll mich wieder melden wenn ich nicht weiterkomme (beim
Soz. P.Dienst und Kinder-und Jugendpsychiater, ...str).
Die Dame vom SPD hat mein Anliegen aufgenommen und gibt es morgen in die Besprechung, kann mir aber nicht viel Mut machen, ob sich jemand kümmert.
Der Herr vom städt Kinderpsychiatr. Dienst meinte, es wäre die Aufgabe von Fr ... sich bei Ihm zu melden und wollte sich bei ihr melden …
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. November 2022 21:02
An: ...
Betreff: AW: AW: AW: AW: Wir brauchen Hilfe
Danke für die Information.
Notfalls dann also Dienstaufsichtsbeschwerde beim Dienststellenleiter.
Kann doch nicht sein, dass der Lauterbach Milliarden für überflüssige und
gefährliche Impfungen aus dem Fenster schmeißt und man am Jugendamt Hannover
kein Personal hat.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 19. September 2022 16:05
An: ...
Betreff: Re: Termin Anfrage
Sehr geehrter Hr. Thiel,
Ich habe heute vom Jugendamt (Jugendhilfe) erfahren, dass eine Kostenübernahme nicht möglich wäre.
Die Krankenkasse übernimmt es wohl. Rechnen sie Kassenärztlich ab?
Da ja jetzt schon einige Zeit vergangen ist, weil uns noch andere
Behandlungsmöglichkeiten vorgeschlagen worden sind. Würden wir gerne eine
Systemische Familientherapie machen.
Sind denn noch Kapazitäten in ihrer Praxis?
Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen!
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 22. September 2022 12:24
An: '...
Betreff: AW: Termin Anfrage
Sehr geehrte Frau ..,
bitte senden Sie mir den schriftlichen Bescheid, mit dem das Jugendamt eine
Kostenübernahme abgelehnt hat.
Wenn das Jugendamt keinen schriftlichen Bescheid erlassen hat, können Sie den
beim Jugendamt anfordern.
Die Krankenkassen finanzieren "Behandlungen", wenn eine "Erkrankung" vorliegt.
Welche Erkrankung haben Sie oder Ihre Tochter?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 22. September 2022 19:55
An: ...
Betreff: Re: Termin Anfrage
Hallo Hr. Thiel,
Das Jugendamt hatte mir gesagt, das sie wohl nur Aufsuchende Familientherapie übernehmen. Und die wären so überlastet. Aber eine Absage habe ich nicht bekommen, ich hab den Antrag von ihnen zugeschickt.
Unsere Familienhilfe hatte uns angeraten, eine Systemische Familientherapie anzufangen.
Viele Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 23. September 2022 14:48
An: 'Ataja'
Betreff: AW: Termin Anfrage
Sehr geehrte Frau ...,
es zählt nicht, was das Jugendamt "sagt", sondern was in einem schriftlich
ergangenen Bescheid steht.
Fordern Sie also einen solchen schriftlichen Bescheid vom zuständigen
Sozialarbeiter an.
Welches Jugendamt ist zuständig, welcher Sachbearbeiter?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 19. September 2022 08:40
An: ...
Betreff: Bitte um Hilfe/Beratung im Umgang mit Kindsvater
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich wende mich an Sie bzw. Die Familienberatungsstelle, weil ich nicht mehr
weiß, wie ich noch mit dem Vater meiner Tochter kommunizieren soll. Herr ...
regt sich sobald ich etwas anspreche auf und wird übergriffig. Wir kommunizieren
eigentlich seit Jahren gar nicht mehr oder nur noch per Mail, bis er seit einem
Jahr Tina - Name geändert -nicht mehr, wie vor
Gericht beschlossen, Freitags holt, sondern mal so, mal so und mir das immer bis
Montag mitteilen soll. Das hat einige Zeit relativ „gut" geklappt, doch nun
respektiert er wieder keine Grenzen, erwartet von mir Dinge, die nicht das Kind
betreffen und schreibt Beleidigungen und Drohungen im Minutentakt, wenn er ein
„nein“ als Antwort bekommt oder auch, wenn ich gar nichts dazu sage. Mit dem
Jugendamt ist die Situation nur noch schlimmer geworden und immer alles über den
Anwalt laufen zu lassen ist für mich auch keine Dauerlösung und gerade bei
„spontanen“ Dingen sehr umständlich. Ich glaube nicht mehr, dass es irgendetwas
mit meiner Reaktion zu tun hat, da ich Nachrichten nur noch von mehreren guten
Freunden gefiltert verschicke, aus denen wirklich jede Emotionalität entfernt
ist und auch nur noch auf Dinge eingegangen wird, die meine Tochter betreffen.
Ich denke, die letzten drei Jahre verlief es so „ruhig“, weil ich mir einfach
alles habe gefallen lassen und auch meiner Tochter Dinge zugemutet habe, die
eigentlich Kindeswohl gefährdend sind, wenn ich sie zu ihrem Vater geschickt
habe, weil sie ja hin musste und das Gericht sehr großen Druck auf mich ausgeübt
hat.
Um einige Beispiele zu nennen: er ist an einem Wochenende mit meiner Tochter
nach ... gefahren, hat sich dort Drogen beschafft und ihr erzählt, das seien
gesunde Kräuter, die dabei helfen, zu entspannen und wenn man nichts essen kann,
einem übel ist oder man krank ist, einem helfen. Außerdem war sie in den
Pfingstferien zwei Wochen bei ihm, in der Zeit hat er weiter gearbeitet und die
7-jährige Tina in der Zeit alleine gelassen und ihr gesagt, wenn sie früh
aufsteht, soll sie sich ihren Kaba in der Mikrowelle heiß machen (wir besitzen
keine Mikrowelle, ich weiß also nicht mal, ob ihr klar ist, dass da bestimmte
Dinge nicht rein dürfen, ich kenne 20-jährige, die das nicht wissen). Außerdem
setzt er sie „nur vor die Glotze“ (wie meine Tochter das ausdrückt), wo sie
mehrere Serien, die jeweils mehrere Staffeln haben teilweise mehrfach
durchschaut, wenn sie dort am Wochenende oder in den Ferien ist. Der Fernseher
läuft auch im Schlafzimmer zum einschlafen etc. etc. Manchmal kommt er zu
Umgangsterminen gar nicht, sagt auch nicht ab und reagiert auch nicht, wenn ich
nachfrage, wo er bleibt. Manchmal kommt er, obwohl er keinen Umgang hat, steht
dann mehrere Stunden vor der Tür und klingelt Sturm (ja, wirklich, mehrere
Stunden!!!) und ruft die Polizei an und erzählt denen Lügen, was meine Tochter
alles mitbekommt und ihr inzwischen große Angst vor der Polizei vermittelt hat.
Insgesamt habe ich den Wunsch, da ich merke, dass mir dieses Verhalten wieder
sehr zu schaffen macht, dass die Kommunikation mit Tinas Vater nur noch über
Dritte läuft und ich keine unangemessenen WhatsApp Nachrichten mehr lesen oder
beantworten muss. Ich brauche das als Schutz, da ich nicht mehr schlafen kann
und ja letztendlich diejenige bin, bei der Tina den größten Teil ihres Lebens
verbringt, der für sie sorgt und da sein muss, wenn etwas ist. Da ich auch noch
arbeite und gerade mitten in meinem Staatsexamen stecke, habe ich weder Zeit
noch Nerven, mich wieder und wieder mit den selben Schikanen, Manipulationen und
Aggressionen von diesem Mann auseinanderzusetzen und bin auch absolut nicht
bereit dazu.
Daher wäre ich Ihnen sehr, sehr dankbar für Ihre Hilfe. Ich hätte mich schon
eher gemeldet, wenn es irgendwie abzusehen gewesen wäre, dass es in so kurzer
Zeit wieder so schlimm eskaliert.
Vielen Dank für Ihre Zeit!
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 14. September 2022 07:48
An: ...
Betreff: Familie ..
Guten Morgen,
wir hatten gestern einen unerwarteten Besuch von Vertretern des Jugendamtes ...
. (Wir leben in ...)
Das Jugendamt wurde (vermutlich) von Nachbarn informiert, dass es bei uns wohl häufig zu „lautstarken“ Auseinandersetzungen in der Familie kommt.
Leider ist das (der einzige) ein Punkt, den wir uns tatsächlich eingestehen müssen! Andere Anschuldigungen waren einfach haltlos und zum Teil frei erfunden, was uns die netten Mitarbeiter auch sofort bestätigten und dem auch nicht mehr nachgehen, nach dem alles besichtigt wurde und Gespräche mit allen Beteiligten geführt wurden.
Die Empfehlung der Mitarbeiter des Jugendamtes war
es, mit einer Familienberatung in Kontakt zu treten, aufgrund der lautstarken
Auseinandersetzungen miteinander.
Dieser Empfehlung würden wir gerne nachkommen.
Es wäre nett, wenn wir einen Termin vereinbaren könnten, um uns einmal
persönlich vorzustellen.
Zu unseren Personen:
Vater, ... (Berufstätig)
Mutter, ... (Hausfrau)
Kinder, ... (10, Schülerin beim Gymnasium), ... (8 Grundschüler) und ... (4
Kita)
Wir bevorzugen einen Termin bei Ihnen in ..., aufgrund der Nähe zu ... .
Da ich berufstätig bin und unsere Kinder Schulen und Kindergarten besuchen, wäre
ein Termin nachmittags bevorzugt.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Fröhlich - Name geändert
..
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 20. Februar 2022 18:30
An: ...
Betreff: Anfrage für ein kurzfristiges Beratungsgespräch
Guten Tag,
ich bin aktuell sehr belastet und benötige eine Hilfestellung.
Ich bin "Oma" und in Sorge um ein Enkelkind.
Es gab einige Vorfälle in der Familie meiner Tochter - das Jugendamt ist eingeschaltet und startet in ein bis zwei Wochen nun mit einer wöchentliche 3 stündigen Familienhilfe.
Seit dem letzten Vorfall ist es mir fast unmöglich abzuschalten.
Ich wäre dankbar für einen kurzfristigen Termin.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 10. Juni 2021 09:14
An: ...
Betreff: Termin für Mediatorgesprächen
Hallo Herr Thiel,
unser Sohn lebt im Kinderhaus und das Jugendamt bemängelt eine falsche Kommunikation der Eltern.
Wir können fast gar nicht reden und bei jedem Hilfe Plan Gespräch knallt es.
Wir wollen eine Rückkehr nach Hause für unseren 12Jahre alten Sohn.
Liebe Grüsse
Frau ....
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 14. November 2020 13:57
An: ...
Betreff: Beratung
Guten Tag,
Ich bin auf Ihre Homepage aufmerksam geworden, da ich mich aktuell in einer
Krise befinde und auf der Suche nach einer Familienberatung bin.
Ich bin 32 Jahre alt, Mutter eines Sohnes (2 Jahre) und im 7. Monat schwanger.
Mein Lebensmittelpunkt ist eigentlich in ..., da ich mich jedoch im September
von meinem Partner getrennt habe sind mein Sohn und ich zunächst bei meiner
Familie in ... untergekommen.
Wie bereits bei meiner ersten Schwangerschaft verläuft die aktuelle
Schwangerschaft mit vielen Komplikationen. Ich bin auf sehr viel Hilfe
angewiesen, befinde mich seit September im Beschäftigungsverbot und soll viel
Bettruhe halten. Leider konnte mein Partner mir die notwendige Unterstützung
nicht erbringen, stattdessen waren die letzten Wochen des Zusammenlebens mit
Streit und Unverständnis verbunden. Zu dieser Problematik reihen sich leider
auch begründete Tatbestände, die es mir nicht möglich gemacht haben meinen Sohn
beim Vater in guten Händen zu wissen.
Unser Auszug war erforderlich, um meinen Sohn und mich zu schützen und das
ungeborene Kind nicht zu verlieren.
Das Jugendamt wurde meinerseits im September eingeschaltet, leider ist dort seit
Wochen niemand zu erreichen.
Der Kindesvater kommt ca. alle 3 Wochen einen Tag zu Besuch. Ich weiß, dass ich
aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts nicht verbieten kann, dass er A auf
bestimmte Zeit mit nach ... nimmt. Allerdings lässt mich der Gedanke nicht los,
dass gerade solche Aktionen A schaden werden. Aufgrund der bisherigen
Lebenssituation war ich immer die Hauptbezugsperson.
Der Vater ist ... und es treffen ziemliche Mentalitätsunterschiede aufeinander,
hinzu kommt eine unerträglich kollerische Art des Vaters. Die Besuche hier vor
Ort fanden ausschließlich unter Beisein der Mutter statt. Es ist nicht möglich,
die Situation allein mit dem Kindesvater zu besprechen. Ich weiß, dass er A
vermisst, auch wenn er seine Vaterrolle anders gelebt hat, als es erforderlich
gewesen wäre. Mich lässt das Gefühl jedoch nicht los, dass es vielmehr um seine
Mutter als um ihn geht. Eine volle Betreuung von A kann er aufgrund seines Jobs
(... im Familienbetrieb) gar nicht realisieren.
Ich würde gerne eine objektive Meinung einholen, ob meine Gedanken und Ängste
gerechtfertigt sind, bevor ich einen Anwalt einschalte, um das
Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. Die Situation belastet mich sehr
stark und ich weiß, dass ich mit meinem Wunsch nach fairer Behandlung nicht weit
komme.
Da ich keine Vorstellungen habe, wie die Wartezeiten für Familientherapien sind
möchte ich ganz höflich anfragen, ob eine kurzfristige Beratung in der kommenden
Woche möglich ist.
Gerne können wir hierzu telefonieren. Meine Handynummer lautet: ...
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 31. August 2020 18:52
An:...
Betreff: Patchwork/Partnerschaft/Pubertät
Hallo,
wir sind eine 5-köpfige Familie mit zwei Kindern (9 und 15 Jahren), mir (25
Jahren) und meinem Partner (Vater der Kinder 35 Jahren) und dem Großvater der
Kinder (63 Jahre).
Durch die Altersunterschiede sind gewissen Konflikte vorprogrammiert. Zur Info, die Mutter der Kinder ist alkoholsüchtig und steht deshalb nicht im Kontakt der Kinder.
Mein Partner ist alleinerziehend und
schwelgt stets im Mitleid der Kinder, da er die falsche Mutter für Sie
ausgesucht hat.
Aktuell stellt sich heraus, dass mich als Studentin und "Neue" in der Familie,
das Thema Patchwork und Pubertät überfordert. Wir sind jetzt seit über 2 Jahren
ein Paar und ich bin seit über 4 Jahren eine Freundin der Familie.
Momentan sind wir an dem Punkt angekommen, dass ich ausziehen werde, da ich mit der Erziehung und Rollenfrage im Haushalt völlig überfordert bin.
Die pubertierende Tochter
steht dauerhaft im Konkurrenzkampf mit mir und das auch weiterhin obwohl sich
ein gutes Verhältnis zwischen mir und ihr gebildet hat.
Wir haben bereits vom Jugendamt Familienhilfe zugeteilt bekommen, allerdings
weniger erfolgreich. Die Problematiken sind weiterhin noch aktuell und sorgen
für viele Streitigkeiten, welche geregelt werden müssen.
Da Sie ein weitgefächertes Angebot haben und es bei uns einige Baustellen gibt,
stellt sich die Frage was Sie uns anbieten könnten.
Vielen Dank im Vorraus, ich würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen.
Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 14. Juli 2020 10:00
An: ...
Betreff: Zusammenarbeit mit dem JA Krefeld?
Guten Tag Herr Thiel,
ich bin Psychologin im SPZ in ... und betreue eine Familie für die ich eine
familientherapeutische Unterstützung sinnvoll fände. Unter anderem habe ich
Ihren Kontakt weiter gegeben, da ich Ihre Homepage ansprechend fand und eine
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt erwähnt wird.
Die Familie hat sich inzwischen an das JA gewendet und meldete mir nun zurück,
dass das JA Krefeld keine Kosten für eine Familientherapie übernehme und keine
Familientherapeuten kenne.
Vielleicht können Sie mir ja helfen mit einer Antwort auf die Frage welche
Möglichkeit es für Familien in Krefeld gibt ein familientherapeutisches Angebot
in Anspruch zu nehmen, wenn eine private Finanzierung nicht möglich ist.
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen, gerne auch per Telefon
unter ...
Beste Grüße,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 14. Juli 2020 15:48
An: ...
Betreff: AW: Zusammenarbeit mit dem JA Krefeld?
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Im Jugendamt arbeiten nicht immer die schlauesten, manche denken noch, es gäbe
ein KJHG, dabei heißt das seit vielen Jahren SGB 8.
Bei einer Antragstellung muss das Jugendamt in einem ersten Schritt prüfen, ob
ein anerkennenswerter Hilfebedarf besteht und wenn ja, welche
Jugendhilfemaßnahme geeignet ist, der Problemlage zu begegnen. Das kann im
Einzelfall eine Familientherapie sein.
In Berlin hat man das recht vorbildlich aufgelistet:
https://www.berlin.de/sen/jugend/recht/rahmenvertraege/brvjug/
Sollte Familientherapie die geeignete Hilfeform sein, geht es an die Auswahl
eines geeigneten Anbieters, dabei ist das Wunsch- und Wahlrecht der
Sorgeberechtigten zu beachten, siehe Musterantrag in der Anlage.
Die antragstellende Familie muss also auf einen schriftlichen Bescheid des
Jugendamtes bestehen, dieser kann mit dem Widerspruch angefochten werden, wird
auch dieser abgelehnt, ist der Weg zu Verwaltungsgericht eröffnet.
Irgendwelche mündlichen Aussagen eines Sachbearbeiter im Jugendamt sind nicht
bindend, sondern lediglich Meinungen. Das können im Einzelfall auch Fake News
sein, die verbreiten sich ja neuerdings bis in die Regierung hinein. Ich würde
also niemals glauben, was Angela Merkel so von sich gibt, es könnte eine
Falschmeldung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 7. Februar 2020 17:06
An: ...
Betreff: Familientherapie
Guten Tag Herr Thiel,
der Vater meines dreijährigen Sohnes hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei
Gericht beantragt. Es wurde eine Frau als Verfahrensbeistand bestellt, die ich
nicht als kompetent erachte. Das Jugendamt ist ebenfalls involviert. Ich hatte
mich vor zwei Wochen an einen Familientherapeut gewandt, der mir dazu riet über
das Jugendamt "Familienhilfe" zu beantragen. Ich hatte es beim Sachbearbeiter
vom Jugendamt angesprochen. Es wurde von seitens des Jugendamts abgelehnt und
eine gerichtsnahe Beratung angeboten. Außerdem äußert sich der Sachbearbeiter
vom Jugendamt vor Gericht, dass ich keine Hilfe in Anspruch genommen hätte.
Es wurde beschlossen, dass ich meinen Sohn in Form eines begleitenden Umgangs
sehen kann.
Ich brauche professionelle
Hilfe und würde gern zu einem Beratungsgespräch in Ihre Praxis kommen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 19:42
An: ....
Betreff: Eheberatung
Hallo,
mein Mann und ich haben dringenden Bedarf einer Paar-/Eheberatung.
Ist es möglich hier etwas von der Krankenkasse erstattet zu bekommen?
Ich hoffe sehr auf eine zeitige Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 20:37
An: ...
Betreff: AW: Eheberatung
Sehr geehrte Frau ...,
ob Ihre Krankenkasse Kosten erstattet müssten Sie dort erfragen.
Was für eine Krankheit haben Sie oder Ihr Partner?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 20:41
An: ...
Betreff: Re: Eheberatung
Danke fürs die schnelle Antwort.
Wir sind nicht krank- wir haben Ehe-/ und Familienprobleme.
Allerdings hatte ich vor drei Jahren einen Arbeitsunfall und seit dem psychische Probleme, was auch teilweise für die Probleme mit meinem Mann Verantwortlich ist. Wir haben zwei Kleine Kinder.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 20:52
An: ...
Betreff: AW: Eheberatung
Sehr geehrte Frau ...,
psychische Probleme sind nach Definition der Krankenkassen noch keine Krankheit.
Aber Sie können dennoch dort nachfragen.
Sind Kinder vorhanden, ist aber immer das Jugendamt verpflichtet, einen Antrag
auf Kostenübernahme zu prüfen.
Musterantrag anbei.
Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis
vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung,
nicht rückwirkend.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 20:54
An: ...
Betreff: Re: Eheberatung
Dankeschön.
Also müssen wir beim Jugendamt nachfragen?
Wir nehmen dort bereits eine Erziehungsberatung in Anspruch.
Jetzt sollte es eher vorrangig um meinen Mann und mich gehen.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 22:05
An: ...
Betreff: AW: Eheberatung
Sehr geehrte Frau ...,
dann wäre von Ihnen ein Antrag auf Familientherapie zu stellen.
Eine Erziehungsberatung ist ja was anderes, bei der geht es um die Eltern Kind
Interaktion.
Bei der Familientherapie wird die Kommunikation der gesamten Familie in den
Blick genommen. Also auch die Ebene Mann - Frau, die sich natürgemäß ja auch auf
das Kind auswirkt.
Die genaue Prüfung obliegt dem Jugendamt. Dieses muss einen von den
Leistungsberechtigten (das sind in der Regel die Eltern oder andere
Sorgeberechtigte, wie etwa ein Vormund oder Ergänzungspfleger) Antrag auf eine
Jugendhilfeleistung, wie z.B. Familientherapie, gewissenhaft prüfen. Das
Jugendamt darf die Leistungsberechtigten und deren Kinder nicht nach dem Motto:
"unser Landkreis ist verschuldet" oder "für so was haben wir kein Geld, wir
zahlen nur für Heimunterbringungen für 6.000 € im Monat, machen Sie also ihr
Kind mal richtig fertig, dann kriegt es von uns einen Heimplatz, ob Sie dann
wollen oder nicht", abwimmeln.
Bei einem fömlich korrekt abgewiesenen Leistungsantrag,
ist, nach erfolglosen Widerspruch, der Weg zum Verwaltungsgericht eröffnet. Das
Verwaltungsgericht orientiert sich am Gesetz und nicht nach Kassenlage oder dem
Gutdünken eines Landkreises.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 19. Januar 2020 20:17
An: ...
Betreff: Familientherapie Kostenübernahme
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin ... in Witten. Eine unserer Familien hat große innerfamiliäre Probleme
unter denen zwei Kinder massiv leiden und das Jugendamt ist involviert. Wir
würden uns für diese Familie eine Familientherapie wünschen und dieFamilie ist
bereit sich darauf einzulassen.
Nun hat die Dame vom Jugendamt gesagt, dass das Jugendamt Witten die Kosten für eine solche Maßnahme nicht übernimmt.
Können Sie mir sagen, welche Erfahrungen Sie gemacht haben? Ist das generell so, oder wird hier lediglich versucht Kosten sparend zu arbeiten?
Über Informationen und Möglichkeiten, die wir nutzen können, wäre ich Ihnen sehr
dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 19. Januar 2020 21:11
An: ...
Betreff: AW: Familientherapie Kostenübernahme
Sehr geehrte Frau ...,
bei Kostenübernahmen geht es immer um Einzelfallentscheidung, also nicht wie
beim Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, das ist ein absoluter Rechtsanspruch.
Die Eltern müssten einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme einreichen.
Den muss das Jugendamt dann ordnungsgemäß prüfen und bescheiden.
Musterantrag anbei.
Gegen einen ablehnenden schriftlich ergangenen Bescheid des Jugendamtes kann
Widerspruch eingereicht werden, wird auch dieser abgelehnt ist der Klageweg vor
dem Verwaltungsgericht eröffnet.
Wenn eine Familientherapie notwendig und sinnvoll ist, dann ist das Jugendamt
auch verpflichtet dies zu finanzieren. Eine pauschale unbegründete Ablehnung
ohne schriftlichen Bescheid hat keinerlei Rechtskraft.
Meist hilft es schon, wenn man sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den
zuständige Sozialdezernenten / Jugendamtsleiter wendet.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Jugendamt ...
Gesendet: Montag, 23. September 2019 18:20
An: ---
Cc: '...
Betreff: AW: AW: Systemische Familientherapie
Sehr geehrte Frau ...,
ich möchte Ihnen auf die von Herrn Thiel (uns bislang unbekannt) erhaltene und
an uns weitergeleitete Mail wie folgt antworten:
Sie können sich mit dem von Ihnen beschriebenen Anliegen jederzeit an uns
wenden. Es steht Ihnen frei, mit einem Partner Ihrer Wahl unseres Netzwerks
Erziehungsberatung (mit systemischer Beraterausbildung oder
familientherapeutischer Ausbildung) im Vogelsbergkreis Kontakt aufzunehmen und
zunächst auf diesem Weg eine Problemklärung versuchen herbeizuführen.
Selbstverständlich können Sie sich auch mit unserem Allgemeinen Sozialen Dienst
in Verbindung setzen, der ggf. in einem Klärungsprozess mit allen Beteiligten
versucht einzuordnen, ob ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung besteht.
Sollte ein entsprechender Bedarf gesehen werden, beraten wir gemeinsam im
Sozialraumteam, welche Unterstützungsmöglichkeiten wir für geeignet halten,
Ihnen anzubieten.
Eine Familientherapie kann hier eine unter vielen Möglichkeiten sein.
Ein Kostenübernahmeantrag, wie von Ihnen beigefügt, ist in der Jugendhilfe
(zumindest im ...kreis) nicht üblich. Verwunderlich ist auch, dass Herr Thiel
Bescheid weiß, dass die Bearbeitung im Jugendamt in der Regel zwei bis vier
Wochen dauert.
Sie finden unsere Kontaktdaten unter www.vogelsbergkreis.de - Stichworte: Ämter
- Jugendamt - Allgemeiner Sozialer Dienst bzw. Erziehungsberatung.
Für telefonische Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
H... B...
...kreis
Der Kreisausschuss
Jugendamt
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 23. September 2019 20:58
An: 'Jugendamt ...
Betreff: AW: AW: Systemische Familientherapie
Sehr geehrter Herr B.,
Danke für die Inkenntnissetzung.
Sie haben völlig recht, dass in einem ersten Schritt die für die Familie
passende Hilfe bestimmt werden muss. Falls dies eine Familientherapie sein
sollte, können wir hier - nach Maßgabe freier Kapazitäten auf unserer Seite -
tätig werden und somit dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht der
Leistungsberechtigten
§ 5 SGB 8 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und
Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung
der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit
unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte
die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren
Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur
entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im
Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplanes (§ 36) geboten ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html
das natürlich auch im ...kreis gültig ist, zu seinem Recht verhelfen.
Selbstverständlich stünde es den Leistungsberechtigten dann auch frei, andere
geeignete Anbieter zu wählen.
Gerne können Sie mich im übrigen korrigieren, wenn die Bearbeitung eines
Antrages im Jugendamt weniger oder mehr als vier Wochen dauert. Mehr als vier
Wochen könnte schon sehr problematisch sein, denn es handelt sich ja nicht um
Bagatellen, weswegen sich Leistungsberechtigte an das Jugendamt wenden, sondern
in aller Regel um ernste Probleme, die nach einer Lösung rufen. Man stelle sich
nur einmal vor, Polizei und Feuerwehr würden 6 Wochen oder mehr brauchen, bis
sie an einem Unfallort ankommen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 10:59
An: ...
Betreff: Pflegschaft ?
Guten Tag,
ich brauche einen Rat wie ich nun weiter handeln sollte.
Vorgeschichte: Wir sind Pflegeeltern, haben zwei Dauerpflegekinder (deren
Vormund wir sind )
weiterhin betreuen wir ein weiteres Kind in Kurzzeitpflege. Die Kinder wechseln,
so wie eben der Bedarf ist gehen sie zurück in die Herkunftsfamilie oder zur
Adoption usw.
Seit 6 Monaten ist ein Geschwisterpaar bei uns, 4 und 2 Jahre alt. Die Kinder
haben traumatisches erlebt,u.a. Verwahrlosung, schwere Vernachlässigung und
Misshandlung, haben auch seelischen Schaden davon getragen.
Die 2 Jährige hat eine diagnostizierte Angststörung.
Die Kinder waren nach der Geburt des Jüngeren schon 1 Jahr im Mutter-Kind Heim, dann kurz im Kinderheim, weil die Mutter sie verlassen hat. Dann kamen sie in unsere Familie.
Jetzt sollen beide in Dauerpflege untergebracht werden, die Anbahnung läuft. Das
größere Kind findet die neuen Eltern toll und würde am liebsten gleich mitgehen.
Das Jüngere hingegen, macht sofort zu wenn sie die neuen Eltern sieht, lässt
sich von niemandem Anfassen und bekommt Panik und Schreizustände wenn ich mich
zurückziehen will.
Ich habe bereits dem Jugendamt signalisiert, dass die Kleine auch einen
Dauerplatz bei uns bekommen kann und wir sie gern großziehen möchten.
Leider habe ich keine Rückmeldung vom Sozialarbeiter bekommen. Nur dass von der
Vermittlungsstelle die Anbahnung schnellstmöglich und straff durchgezogen werden
soll.
Dem Kind tut das nicht gut ! Mir tut es weh weil das Kind leidet, denn es ist
bei uns einfach sicher gebunden und will nicht weg.
Ich bin der Überlegung einenAntrag auf Verbleib zu stellen. Zum Kindeswohl.
Nur würden die Geschwister dann getrennt. (unsere anderen Pflegekinder haben
auch Geschwister, die in andren Familien leben-und es ist in Ordnung)
Ich brauche einen Rat,
mich gegen die Vorschrift des Jugendamtes stellen zum Wohl des Kindes oder das
Kind ( gezwungener Maßen) der Familie einfach mitgeben- wie einen Gegenstand ?
Das Amt wäre verärgert und alles würde vor dem Familiengericht erstritten werden
müssen. Eine Pflegschaft für das Kind würde ich auch beanspruchen, weil das
Gericht der Mutter die Sorge entzogen hat.
mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 11:32
An: ...
Betreff: AW: Pflegschaft ?
Sehr geehrte Frau ...,
das Kindeswohl ist vorrangig.
Hier sollte also eine konsensuale Lösung gefunden werden. Falls dies nicht geht,
entscheidet auf Anregung oder Antrag das Familiengericht.
Der zuständige Sozialarbeiter im ASD sollte sich zeitnah bei Ihnen melden, wenn
dies nicht geschieht, Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Abteilungsleiter im
ASD nach Himmelfahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 2. Mai 2019 17:22
An: ...
Betreff: Aufsuchende Familientherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
wir haben gerade ein
relativ komplexe Familiensituation mit 2 kranken Personen (Eltern und Kind). Vom
... Kinderkrankenhaus haben wir den Tipp bekommen eine aufsuchende
Familientherapie beim Jugendamt einzufordern.
Das erscheint uns ausgesprochen sinnvoll, da gerade die Interaktion zwischen
zwei kranken Personen zu Situationen führt, bei denen beiden geholfen werden
muss und zwar auch mit ähnlichen Lösungsansätzen. Die einzelne Beratung/Therapie
führt da nur schwer zu einer echten Lösung.
Nun sagte das Jugendamt in ..., dass sie das aus dem Leistungsspektrum im
Landkreis ... genommen haben. Das klingt für mich erstmal überraschend. Von
daher die Frage, ob dies überhaupt statthaft ist und wie man sich dagegen wehren
kann? Können Sie uns dazu etwas sagen? Die Wahlfreiheit des Leistungserbringers
ist ja relativ eindeutig, das andere scheint komplizierter.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 2. Mai 2019 18:01
An: ...
Betreff: AW: Aufsuchende Familientherapie
Sehr geehrter Herr ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Maßgeblich ist, was das Gesetz sagt, hier das SGB 8
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html
nicht aber was irgendein Sachbearbeiter womöglich meint, zu wissen.
Zuerst geht es auch nicht um die konkrete Hilfeform, sondern um den Hilfebedarf,
den das Jugendamt gemeinsam mit den Sorgeberechtigten zu prüfen hat und wenn ein
- in Bezug auf die Kinder - relevanter Hilfebedarf festgestellt wird, geht es in
einem zweiten Schritt um die konkrete Hilfeform, nicht aber umgekehrt.
Mir scheint hier §27 SGB 8 passend.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__27.html
siehe auch
https://www.berlin.de/sen/jugend/recht/rahmenvertraege/brvjug/
Anlage D.5
Rahmenleistungsbeschreibung
Ambulante therapeutische Leistungen gemäß SGB VIII in der Fassung vom 01.02.2018
PDF-Dokument (264.2 kB) - Stand: 01.01.2019
in der Anlage.
Musterantrag anbei.
Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen. Eine
Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Donnerstag, 2. Mai 2019 21:27
An: ...
Betreff: Re: Aufsuchende Familientherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich fürchte, ich habe die Situation nicht klar genug beschrieben. Der
Förderbedarf ist in diesem Fall sehr klar, auch wenn der Genehmigungsprozess
noch nicht durch ist. Die Sachbearbeiterin, welche die aufsuchende
Familientherapie ablehnte, ist die für unseren Fall zuständige. Die aufsuchende
Familientherapie wurde uns vom Krankenhaus empfohlen, wurde also schon der
Sachbearbeiterin gegenüber wohlbegründet.
So wie ich Sie/die zitierten Texte verstehe ist das Gesetz aber nur eindeutig im
Bezug darauf, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Welche wiederum liegt im Ermessen der Sachbearbeiter. Hier wäre ein
Präzedenzfall wertvoll. Dann wäre es sinnvoll sich (bei Ihnen) auf die
Warteliste setzen zu lassen und den Kampf aufzunehmen. So sehe ich jedoch wenig
Angriffspunkte an denen man ansetzen kann. Es wird dann wohl auf einen
Erziehungsbeistand fürs Kind hinauslaufen. Immerhin etwas. Wäre das auch in
Ihrem Leistungsspektrum?
Ich bedanke mich für Ihre Mühe.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 3. Mai 2019 15:24
An: ...
Betreff: AW: Aufsuchende Familientherapie
Sehr geehrter Herr ...,
Erziehungsbeistandschaft, warum nicht, wenn es dabei hilft eine Problemlage zu verbesser oder sogar zu lösen.
Sie können da ganz locker rangehen. Sie schildern dem
Sachbearbeiter die Problemlage und dann soll der sich einen Kopf machen, was für
einen Hilfe er empfehlen will, die das Jugendamt dann auch bezahlen würde. Dafür
zahlen wir als einfache Menschen doch Steuern, damit die Sachbearbeiter im
Jugendamt sich den Kopf zerbrechen, warum sollten wir das für die tun.
Also einfach frisch ans Werk, ich bin gespannt, was da entstehen will.
Kolumbus wollte nach Indien und dann hat er Amerika entdeckt, das Leben ist
voller Überraschungen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 31. März 2019 09:52
An: ...
Betreff: Anfrage Familientherapie
mailto: ...
Hallo Herr Thiel,
wir sind auf der Suche nach einer Familientherapie.
Auf Ihrer Homepage steht etwas von den Möglichkeiten der Kostenübernahme durch
das Jugendamt oder die Krankenkasse.
Könnten Sie mir hierzu nähere Angaben machen, wie das weitere Vorgehen wäre?
Kurz zu uns:
- Franziska (34), Studentin, an Krebs erkrankt
- Max (39), berentet aufgrund chronischer PTBS,
- Kind (7), Kind (5), Kind (2)
Problematik: 2017 erkrankte ich an Krebs. Meine Krankheit ist weiterhin
lebensbedrohlich. In unserem Familiengefüge ist seitdem eine Dynamik entstanden,
die wir alleine nicht mehr aufdröseln können.
Ich selbst bin in psychoonkologischer Behandlung, mein Mann in
traumapsychologischer Behandlung.
Wir wohnen in ...
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen
könnten.
Zum Jugendamt hatten wir
während meiner Chemotherapie schon einmal Kontakt gesucht und um Hilfe gebeten,
die seinerzeit leider nicht zustande kam.
Herzliche Grüße und vielen Dank vorab
...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 1. April 2019 13:47
An: ...
Betreff: AW: Anfrage Familientherapie
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Eine Kostenübernahme müssten Sie beim Jugendamt beantragen, am besten
schriftlich, sonder vergisst das Jugendamt schon mal ganz gerne, dass Sie eine
Kostenübernahme mündlich beantragt haben.
Jugendamt ...
Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst ist Ansprechpartner für Eltern, Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene. Sein Ziel ist es, im Zusammenwirken aller
Beteiligten eine Verbesserung der Lebenssituation für Kinder, Jugendliche, junge
Erwachsene und Familien zu erreichen.
Kontakt
Frau ...
...
...
Telefon: ...
E-Mail: ...
Musterantrag anbei.
Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen. Eine
Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 22. März 2019 11:54
An: ...
Betreff: Anfrage für eine Paarberatung oder Familienberatung
Sehr geehrter Herr Thiel,
Mein Partner und Ich wir suchen eine Paarberatung oder Familienberatung.
Da bei Uns in den letzten Monaten wiederholt zu Konflikten kam und wir unsere
Beziehung/Familie nicht aufgeben wollen, benötigen wir hilfe.
Wir haben 2 Töchter im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten.
Für unsere Kinder und Uns wollen Wir alles mögliche tun um unsere Probleme
zulösen und für die Zukunft besseres miteinander leben zuschaffen.
Auf Ihrer Internetseite habe ich den Antrag für die Kostenübernahme für die
Jugenhilfeleistung gesehen, könnten Sie mir dies erläutern, da beim Jugenamt mir
keiner wirklich sagen kann, ob wir einen Anspruch haben oder dies überhaupt
übernohmen wird (da das Jugendamt sagt dies sei keine Hilfe für
Beziehungsprobleme).
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bei uns melden würden.
Sie erreichen mich unter dieser Nummer: ...
Freundliche Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 23. März 2019 15:42
An: ...
Betreff: AW: Anfrage für eine Paarberatung oder Familienberatung
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Das Jugendamt ist verpflichtet, eine Kostenübernahme zu bewilligen, wenn dies
für die Sicherung des Wohls der Kinder notwendig und sinnvoll ist.
Logischerweise führen schwierige Beziehungsprobleme zwischen den Eltern immer
auch zu einer Beeinträchtigung des Kindeswohls. Spätestens bei einer infolge von
Beziehungsproblemen eintretenden Trennung der Eltern, dürfte diese Problematik
auch für die Kinder offenliegen. Das sollte auch ein unqualifizierter
Jugendamtsmitarbeiter verstehen, wenn nicht, sollte der sich schleunigst einen
Job bei der Post oder beim fahrbaren Mittagstisch der Arbeiterwohlfahrt suchen.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 2. Dezember 2018 20:38
An: ...
Betreff: Anfrage
Hallo Herr Thiel,
vorab vllt eine Kurzbeschreibung zu uns.
Ich bin seit März 2018 Alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Mit meinem Ex-Partner habe hab zwei gemeinsame Kinder. Mein ältester Sohn ist aus einer anderen Beziehung.
Für alle drei habe ich das alleinige Sorgerecht.
Seit der Trennung ist kein Tag wie der andere.
Die Kinder sind bis jetzt jeden Mittwoch eine Stunde und jeden Sonntag beim Papa
und kommen fast Jedes mal völlig verändert wieder.
Es fallen oft so Sätze vom Papa wie: "Es ist mir kack egal ob du meine Freundin
kennen lernen möchtest oder nicht."
"Es ist mir völlig egal ob Du zu mir möchtest oder nicht. Denn ich habe auf dein
Gebocke keine Lust." Oder "Ich kaufe keine Salatgurke für euch. Ich esse das ja
nicht."
Mein Sohn, der nicht sein leibliches Kind ist, hat große Angst vor Ihm. Er wurde
während Unserer Beziehung oft von Ihm geschlagen und angeschrien.
Jegliches ansprechen beim Jugendamt blieb erfolglos. Ich bekomme immer nur zu
hören, da müssen die Kinder durch. Und die Kinder müssen sich selbst wehren.
Ich weiß einfach nicht mehr wie ich damit umgehen soll und wie ich mit den
Kindern in solch Situationen umgehen soll.
Ich möchte wirklich das sie zu den Besuchszeiten zum Papa gehen. Aber ich möchte
auch das Sie dort mit Freude hingehen und auch so wieder kommen.
Können Sie mir in irgend einer Form helfen oder bin ich bei Ihnen falsch??
Viele Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 3. Dezember 2018 14:25
An: ...
Betreff: AW: Anfrage
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Wenn die zuständigen Kollegen vom Jugendamt nichts unternehmen, können Sie
Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amtsleiter einreichen.
Ansonsten ist gegebenenfalls das Amtsgericht zuständig, bestimmte zwischen den
Eltern strittige Fragen zum Wohle des Kindes zu regeln
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. August 2018 08:47
An: ...
Betreff:
Sehr geehrter Herr Thiel,
Wir sind auf der dringenden Suche nach einem Therapieplatz.Unsere Geschichte ist
eine lange ,verworrene so das ich gerne nur kurze Stichpunkte nenne möchte.Zu
uns:I ch bin eine 32 jährige,alleinerziehende Mutter eines chronisch kranken und
verhaltensauffälligem 12 jährigen Jungen.Mit 4 Jahren ist mein Sohn ... an einem
nephrotischen Syndrom und Epilepsie erkrankt und sein Verhalten hat sich rapide
verändert.Er neigt seit je her zu impulsausbrüchen, die kaum zu bändigen
sind/waren.
In meiner Verzweiflung habe ich mir nach 1 Jahr Hilfe beim Jugendamt gesucht,was eine Odyssee an pädagogischen Massnahmen zur Folge hatte.Von Tagesgruppe bishin zur Fremdunterbringung in Einrichtungen hat letztlich zur Übertragung des Problems geführt.Ich muss wohl nicht erwähnen das dies zu einer Bindubgsstörung zwischen uns geführt hat. Seit Mai sind wir wieder zusammen und vorerst alle Massnahmen beendet.
Und damit dies funktioniert benötigen wir Hilfe. Daher ersuche ich Sie nach
einem Therapieplatz.
Mit freundlichen Grüssen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. August 2018 10:09
An: ...
Betreff: AW: Therapieplatz
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage und die kurze Darstellung der Situation.
Es ist leider kein Einzelfall, dass das Jugendamt auf der einen Seite unpassende
Hilfen einleitet, die Unsummen an Steuergeldern verschlingen und auf der andere
Seite die Finanzierung passender und kostengünstiger Hilfen, wie etwa ein
Kommunikationstraining für getrennt lebende Eltern, verweigert, mit der absurden
Begründung, ein Kommunikationstraining wäre keine Leistung der Jugendhilfe (so
mit Schreiben vom 16.05.2018 Frau Turner-Wegner vom Jugendamt des Landkreis
Barnim). Es scheint, es geht mitunter mehr darum, etablierte Freie Träger der
Jugendhilfe mit Aufträgen zu versorgen, damit dort niemand arbeitslos wird,
nicht aber darum, passende Hilfen für Kinder, Jugendliche und Eltern anzubieten.
So wird denn mitunter aus einer von den Eltern beantragen Kommunikationstraining
eine Familienhilfe, grad so, als ob man den Klempner wegen einer defekten
Wasserleitung anruft und dieser eine neue Steckdose in der Küche anbaut.
Nur weil eine bestimmte Leistung nicht wörtlich im SGB 8 aufgezählt ist, heißt
dies noch lange nicht, dass diese nicht auch eine sinnvolle oder sogar
notwendige Leistung sein könnte, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu
sichern.
SGB 8 §1 gibt dafür die Richtung vor:
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung,
Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1.
junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu
beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und
unterstützen, 3.
Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4.
dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien
sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__1.html
Nun aber zu Ihrem Anliegen.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel