Inobhutnahme
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 3. Dezember 2024 11:16
An: ...
Betreff:
Guten Tag,
Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.
Wir haben ein Problem das uns die Kinder aufgrund von Aussagen des Sohnes ohne
uns anzuhören vom Jugendamt weggenommen worden.
Wir würden gerne Hilfe Inanspruch nehmen. Egal in Wechlcher Form.
Unsere Anwältin ist bereits tätig. Aber wir denken das wir weiter Hilfe
benötigen auch später und jetzt, da die Belastung sehr hoch ist.
Ich würde mich freuen wenn Sie sich melden
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 4. Juni 2024 06:18
An: ...
Betreff: Dringend Termin
Guten Tag,
Seit Mitte Januar hat sich meine älteste Tochter (14) in Obhut begeben, ich bin mit
meinem Partner letztes Jahr im August von ... nach in eine Wohnung
gezogen.
Nun leben meine kleine Tochter, mein Partner und ich noch in einer Wohnung.
Es ist für uns sehr schwer zu verstehen warum ... es vorzog sich in Obhut zu begeben, statt in einem wohl behütetem zu Hause zu leben.
Der Vater ... Seit 10/2021
geschieden und getrennt seit 06/2018 lebt in ... .
Wir sind alle schwer getroffen von der Entscheidung meiner ältesten Tochter.
Wir benötigen nun dringend Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 13. Mai 2024 12:16
An: ...
Betreff: Dringend Unterstützung Rückführung des Kindes zur Herkunftsfamilie bei
Fremdunterbringung
Anfrage zur Unterstützung bei der Rückführung meines Sohnes zur Herkunftsfamilie
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, um Unterstützung bei der Rückführung meines Sohnes zur
Herkunftsfamilie zu bitten.
Mein Sohn, 16 Jahre alt, befindet sich seit knapp 3 Monaten in der Inobhutnahme.
Das Clearingverfahren soll nun auslaufen, auf Wunsch meines Sohnes.
Jedoch haben weder die Betreuer noch das Jugendamt eine Rückführung vorgeschlagen, Geschweige denn probiert. Das Kindeswohl ist nicht gefährdet und eine Rückführung für meinen Sohn wäre vom Vorteil für das Kind.
Ich habe auf eigene Bitte einen Termin beim Jugendamt am Donnerstag, dem 16.05.2024 um beantragt, um die Möglichkeiten einer Rückführung meines Sohnes zu besprechen, ich bitte um Ihre Unterstützung in diesem Prozess.
Das Jugendamt ist aber der Meinung, wenn er nicht, möchte, muss er nicht. Ohne zu prüfen, wie gut ist die Familie aufgestellt und was tut dem jugendlichen wirklich gut.
Seine Bezugsbetreuer baten um eine Diagnostik, da er
viele Auffälligkeiten aufzeigt.
Über eine zeitnahe Rückmeldung bezüglich eines Termins würde ich mich sehr
freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 17. März 2024 21:49
An: ...
Betreff: Rückführung ?
Guten Tag,
Wir wohnen Nähe ...,
Mein Sohn(3) wurde vor 2 Monaten vom JA in Obhut genommen.
Vorangegangen war dass ich meinen Sohn während des Mittagsschlafs alleine gelassen habe und eine Motorradfahrt unternommen habe.
Auf dieser Fahrt hatte ich einen unverschuldeten Unfall, woraufhin mein Sohn ca2h nachdem ich die Wohnung verlassen hatte geborgen wurde. Er hatte immer noch geschlafen.
Er wohnt seit dem bei Freunden.
Nachdem freie Umgänge mit meinem Sohn mit dem JA abgesprochen waren und ich an Silvester und danach beim JA wiederholt angefragt hatte ob es in Ordnung sei dass mein Sohn nun öfter Zeit bei mir verbringt und übernachtet bekam ich wiederholt die Antwort man könne nur Empfehlungen geben , es sei meine Entscheidung.
Nachdem er dann eine Woche bei mir gewohnt hat gab es eine Inobhutnahme und als
einzige Hilfeform neben der bereits installierten Familienhilfe wurden betreute
Umgänge und nun eine Pflicht Fremdunterbringung in einer
Bereitschaftspflegefamile angeboten , da die Freunde meinen Sohn nicht mehr
betreuen können. Eine Rückführung wird bis auf weiteres völlig ausgeschlossen da
mein Sohn nun nicht mehr bei mir in Sicherheit sei weil ihm als ich ihn alleine
gelassen habe etwas hätte passieren können.
Und man nicht ausschließlich könne das nochmal etwas passiert.
Dies kann doch keine dauerhafte Fremdunterbringung ohne Absicht einer Rückführung zur Folge haben?
ich glaube nicht das Inobhutnahme und eine Unterbringung bei fremden Leuten die
geeignete Hilfe ist sondern schon lange eine Rückführung hätte angestrebt werden
sollen.
Können sie meinen Sohn und mich dabei unterstützen?
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 19. September 2023 06:46
An: ...
Betreff: Re: AW: Familientherapie / Einzelsitzungen
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich hatte im Mai Sie und einige andere Therapeuten und auch dann die
Caritaserziehungsberatung kontaktiert, bei der ich dann auch Ende Juni einen
Platz bekommen habe.
Ich weiß jetzt nicht mehr, ob ich mit ihrer Kollegin gesprochen habe. Wenn ja, dann habe ich wahrscheinlich gesagt, dass ich mich wieder melden werde, bin mir aber nicht mehr sicher, weil so viel los war. Entschuldigung, aber es ging drunter und drüber!
Jetzt ist es so, dass ich gerne zusätzlich Familientherapie auf Selbstzahlerbasis in Anspruch nehmen möchte und zwar zunächst für einen Einzeltermin für mich. Denn meine Tochter ist seit 1 Woche in der Inobhutnahmestelle ..., weil sie handgreiflich wurde.
Ich habe nun Probleme meine Tochter wieder nach Hause zu bekommen, erhalte unterschiedliche Aussagen von den Betreuern. Ich brauche auch hier dringend Unterstützung wie ich am besten vorgehe.
Wann hätten Sie bzw. Ihre Kollegin einen freien Termin für mich?
Am liebsten würde ich in ihre Praxis kommen, die Beratung bei uns zu Hause
durchzuführen, ist nicht nötig.
Ich freue mich auf Ihre baldige Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 24. Februar 2023 15:46
An: ...
Betreff: Telefonanruf heute
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich weiß nicht, ob Ihnen in der von mir vertretenen Sache etwas einfällt.
Ich selber bin im Moment wirklich ratlos.
Es wäre sehr nett, wenn Sie mich einmal kurz anriefen und ich Ihnen die Sache schildern könnte.
Mit freundlichen Grüßen
...
Rechtsanwältin
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 24. Februar 2023 19:17
An: ...
Betreff: AW: Telefonanruf heute
Sehr geehrte Frau ...,
Könnten Sie mir den Fall in zehn Sätzen skizzieren?
Welches Gericht ist hier zuständig, welcher Richter.
Wer wurde als Gutachter beauftragt?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 24. Februar 2023 19:46
An: ...
Betreff: Aw: AW: Telefonanruf heute
Danke für die Rückmeldung:
Richter ..., Amtsgericht ....
Gutachter ...Dipl.Psych. ....
Inobhutnahme durch JA mit Billigung des Richters, der selbst nicht tätig werden wollte, weil er wusste, dass der Gutachter weder jemals mit der Mutter der Kinder noch mit den Kindern gesprochen hatte, als er (der Gutachter) die Inobhutnahme der Kinder wegen eines drohenden erweiterten Suizids der Mutter forderte.
Um die Inobhutnahme beim Jugendamt durchzusetzen, erfand der Gutachter ein Gespräch und einen bestimmten Verlauf des Gesprächs mit der Mutter, der bei ihr zur Dekompensation führen werde , mit der Gefahr des erweiterten Suizids...
Alles lässt sich durch Dokumente nachweisen.
Die Kinder wurden daraufhin im Juni 2019 in Obhut genommen und getrennt bei Pflegeeltern untergebracht.
Bin seit Juli 2020 in der Sache tätig.
...
Rechtsanwältin
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 24. Februar 2023 20:03
An: ...
Betreff: AW: AW: Telefonanruf heute
Danke für die Info.
Ist denn wenigstens ein halbwegs normaler Umgang der Kinder mit ihrer Mutter
installiert?
Wie ist Ihr Fahrplan in der Sache?
Rückführung der Kinder zu den Eltern / Mutter?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 25. Februar 2023 09:21
An: ...
Betreff: Aw: AW: AW: Telefonanruf heute
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich vertrete den Vater der Kinder.
Er hat -die nicht verheiratete Eltern hatten sich getrennt- Mai 2019 die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich beantragt.
In diesem Verfahren wurde der Gutachter beauftragt.
Der Gutachter hatte sich nur 3,5 Stunden mit Aktenstudium und administrativen Dingen beschäftigt, d.h. weder den Vater noch die Mutter und die Kinder gesehen oder gesprochen bevor er dem Jugendamt erklärte, dass die Kinder beiden Eltern entzogen (auch "Vater sei keine Option" erscheine aggressiv, ohne dass es dafür irgendeine Anknüpfungstatsache gegen hätte) werden sollten...
Das Jugendamt suchte daraufhin nach Pflegeeltern.
Später fand dann die bereits erwähnte Sizung statt, in der der Gutachter von dem
Gespräch mit der Mutter berichtete, das nachweislich niemals stattgefunden hat.
Das Verfahren ist bis heute nicht abgeschlossen.
Wegen eines Formfehlers von mir (Versendung eines Befangenheitsantrags nicht per BeA) hängt die Sache im Moment beim BGH...
Der Mutter ist seit kurzem jeder Umgang mit ihren Kindern verboten, ein wirklicher Skandal!
Meinem Mandanten, der monatelang völlig unbeanstandeten unbegleiteten Umgang mit den Kindern hatte, wurde der entzogen, nachdem die Pflegeeltern der älteren Tochter (beide Mädchen wurden mit der Polizei aus dem Kindergarten abgeholt und anschließend getrennt untergebracht, weil es nicht gelungen war, jemanden zu finden, der beide Mädchen aufgenommen hätte), die absolut bindungsintolerant sind, großen Druck auf das Jugendamt ausgeübt haben, das wiederum den Richter informierte, der bei dem Gutachter ein den Wünschen der Pflegeeltern entsprechendes Gutachten bestellte und vom Gutachter auch ohne weitere Exploration erhielt...
All das ist ebenfalls durch Dokumente nachweisbar.
Die Sache hat viele weitere skandalöse Aspekte, die ich gerne später erläutere
und nachweise.
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, überhaupt in der Sache nachzudenken!
...
Rechtsanwältin
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2023 11:29
An: ...
Betreff: Familientherapeut...
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort per Telefon.
Kurz zu unserem "Problem":
Das Jugendamt ... hat aufgrund verschiedener Anschuldigungen unsere Sohn in Obhut genommen.
Zu unserer Unterstützung will das Jugendamt uns einen Familientherapeuten zur Seite stellen.
Um das Verfahren zu beschleunigen, suche ich daher aktiv ebenfalls nach jemanden.
Ich würde den Kontakt mit dem Jugendamt vermitteln.
Daher wende ich mich an Sie.
Wir haben beide Sorge um unseren Sohn und möchten ihn schnellstmöglichst nach Hause bekommen.
Wir können nicht wochenlang auf einen Familientherapeuten warten.
Ich danke Ihnen schon vorab für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 16. Januar 2023 07:48
An: ...
Betreff: Inobhutnahme
Sehr geehrter Herr Thiel,
mein Name ich Maria Bär - Name geändert,
wohnhaft in ... .
Ich habe Folgendes Anliegen.
Das Jugendamt ... hat die Kinder meiner Nichte am 28.12.2022 in Obhut genommen.
Beide Kinder sind noch sehr klein.
... geb.: 01.05.2020 und ... geb.: 12.08.2021.
Es besteht die Möglichkeit, das ich die Mädels zu mir holen könnte.
Bedingung dafür ist, dass eine Familienberatung mit eingebunden wird, sowie 2
Kitaplätze in meinem Ort.
Vielleicht können Sie mich diesbezüglich anrufen. Ich bin unter der Nummer ...
erreichbar.
Vielen lieben Dank, bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 18. Januar 2023 20:48
An: ...
Betreff: AW: Inobhutnahme
Sehr geehrte Frau Bär,
Danke für Ihre Anfrage, auf die ich leider erst heute antworten kann.
Wo wohnen die Kinder zur Zeit?
Warum soll ich gesund bleiben, wo doch krank sein, der Regierung am liebsten
ist, weil die Pharmaindustrie dann am meisten verdienen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 10. März 2022 13:00
An: ...
Betreff: Suchen dringend hilfe
Hallo meine Frau und ich suchen dringend hilfe.
Wir haben gerade eine schwere Situation, im Mai 2020 wurde der Sohn A..... von meiner Frau in Obhut genommen.
Im November 2020 wurde dann unser Sohn B...... in Obhut genommen.
Und im Oktober 2021 wurde unsere Tochter C.... in Obhut genommen.
Seit dem an geht es uns psychisch sehr schlecht.
Wir sind auf der suche nach jemanden mit dem wir reden können und uns auch vielleicht hilfreiche Tipps geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 8. Februar 2022 10:46
An: ...
Betreff: Kontaktsuche wegen Gespräch
Lieber Herr Thiel,
ich wende mich an Sie, weil ich einen Therapieplatz in der Familientherapie
benötige.
Meine Tochter (13) ist vom Jugendamt in Obhut genommen worden.
Da ich plane, über das Gericht meine Rechte einzufordern, und mir wahrscheinlich Auflagen gemacht werden, möchte ich schon Vorbereitungen getroffen haben.
Das Jugendamt hat mir eine Familientherapie angeraten.
Es wäre schön, wenn Sie sich bei mir melden würden, per E-Mail oder persönlich,
meine Telefonnummer ist ... .
Vielen Dank im Vorraus
herzliche Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 28. November 2021 20:28
An: ...
Betreff: Familienberatung
Hallo :)
ich würde mich freuen, bei Ihnen einen Termin zu erhalten.
Informationen zu unserer Situation:
Ich habe zwei Töchter. Diese wurden mir, aufgrund des Vorwurfs ich würde meine
Töchter psychisch manipulieren, in Obhut genommen. Nun habe ich am 16.12.2021
einen Gerichtstermin beim OLG, wo entschieden wird, ob die Mädels wieder zurück
zu mir dürfen.
Meine Psychologin, bei der ich in Beratung und Betreuung bin, hat mir geraten eine Familientherapie anzunehmen. Zum Einen um Erlebtes zu verarbeiten und auch um Hilfestellung im Umgang mit meinen Kindern zu erhalten. Diese Hilfe möchte ich gerne annehmen.
Ich bin bei der Recherche im Netz auf Sie gestoßen. Sie sind quasi meine letzte Hoffnung, dem OLG beweisen zu können, dass ich es ernst meine und bereit bin Hilfe anzunehmen. Ich möchte meinen Töchtern eine unbeschwerte Zukunft bieten.
Ich würde mich freuen, zeitnah von Ihnen zu hören und ggf. einen Termin zum
Erstgespräch abzusprechen.
Ich danke Ihnen bereits jetzt schon.
Liebe Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 19. September 2021 13:09
An: ...
Betreff: Familientherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
mein Name ist Martina Bergfeld - Name geändert und ich suche für meine Familie eine
Familientherapie.
Zur Zeit lebe ich mit meinen drei Kindern A (*... .2014), B (*... .2019) und C
(*... .2021) in einer Mutter-Kind-Einrichtung.
In Mai 2020 wurde B in Obhut genommen, da es Anzeichen dafür gegeben hat, dass
er körperlich misshandelt worden ist. Dies wurde mir und meinem Mann ....
vorgeworfen.
m unseren Sohn zurück zu bekommen, erklärte ich mich im September 2020 bereit, mit den Kindern in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu ziehen. Im Oktober 2020 zog B dann in diese mit ein.
Mein Mann kann uns dort leider nur Samstags für acht Stunden besuchen und wohnt in unserer Wohnung in ... .
Wie und wann es genau dort mit uns weiter geht ist ungewiss.
Da ich seit 2014 unter Panikattacken leide, habe ich die letzten Jahre
hauptsächlich für mich nach einer Therapie gesucht. In unserer jetzigen Lebens-
und Familiensituation wäre es aber meiner Ansicht nach besser, wenn mein Mann
und meine Tocher, die an .... leidet, auch therapeutisch betreut werden würden.
Ich bitte um Rückmeldung, ob es möglich wäre ein Beratungsgespräch zu führen.
Einen Antrag auf Kostenübernahme stelle ich beim Jugendamt und bei der
Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 25. Juni 2021 08:33
An: ...
Betreff: Interesse an einer Beratung
Hallo,
mein Name ist ..., ich habe 2 Kinder im Alter von 8 und 10. Ich weiß gar nicht so richtig wo ich anfangen soll.
Wir haben große Probleme mit meinem 11 jährigen Sohn.
Sein Vater hat sich vor 7 Jahren getrennt und seitdem ist ... schwierig. Er hat Probleme mit der Impulskontrolle und flippt total aus.
Er befindet sich seit 2016 in Therapie. 80 Stunden haben wir fast voll und es ändert sich nichts.
Seit letzten Sommer haben wir eine SPFH.
Im November hat es sich so zugespitzt, dass das Jugendamt ihn vorübergehend in Obhut genommen hat.
Anschließend war er 8 Wochen in der KJP. Dort wurde er medikamentös eingestellt. Das bringt aber auch nicht wirklich was.
Er würde am liebsten den ganzen Tag gamen.
Wegen Hausaufgaben lügt er. Eine erneute Unterbringung steht im Raum.
Ich möchte ihn nicht wieder weg geben. Leider weiß ich mir aber keinen Rat mehr.
Ich sehe mein
verzweifeltes Kind und kann ihm nicht helfen. Können Sie uns helfen?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 16. Juni 2021 17:30
An: ...
Betreff: Suchen dringend einen Beratungs Termin
Hallo guten Tag mein Mann und ich suchen dringend auf diesen Wege einen Therapie
Platz.
Wir sind auf der Suche nach professionelle Hilfe da mein Mann und ich seit der inobbhutnahme unseres Sohnes vor einem Jahr sehr traumatisiert und psychisch am Ende sind und dringend Unterstützung und Ratschläge bräuchten wie man mit gewissen Situationen besser umgehen kann.
Ich hoffe sie können uns weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 10. November 2020 19:45
An: ...
Betreff: Anfrage Familien-/Kindertherapie
Guten Tag Herr Thiel,
ich wende mich an Sie, mit der Bitte um einen Ersttermin.
Im August habe ich die Vollzeitpflege meiner 13jährigen Nichte übernommen.
Nun habe ich zwei Anliegen, die vermutlich bei unterschiedlichen Personen behandelt werden müssten.
Ich wäre dankbar für Ihren Rückmeldung dazu, ob sie sich einem
der Themen annehmen und zum anderen vielleicht eine Empfehlung aussprechen
können.
(1) Meine Nichte benötigt einen Rahmen und Raum, in dem sie die sehr
konfliktreichen Umstände, unter denen sie zu mir gekommen ist, einordnen und
sich einen Umgang mit ihnen erarbeiten lernt. Sie hat sich vom Jugendamt in
Obhut nehmen lassen, da ihre Wohnsituation bei ihrer (alleinerziehenden) Mutter
(meine Schwester) nicht mehr ertragbar für sie waren. Das sie hier lernt, zu
verstehen, dass sie weder Schuld an dem Verhalten ihrer Mutter ist, noch
verantwortlich für die Konflikte in denen diese sich befindet, ist mir eine sehr
große Herzensangelegenheit.
(2) Vom Jugendamt wurde uns Unterstützung gewährt, als Familie eine Supervision
zu machen. Die konfliktreichen Umstände in unserem Familiäremumkreis(u.a. wüste
Beschimpfungen und Drohungen durch meine Schwester, die Mutter meiner Nichte)
halten leider fortwährend an, wodurch wir akut und fortwährend sehr belastet
werden.
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 9. September 2020 20:27
An: ...
Betreff: Unterstützung
Sehr geehrter Herr Thiel,
mein Partner und ich suchen Unterstützung für unsere 15-jährige Stief-(bzw.
seine) Tochter Paula - Name geändert... .
Paula ist bei ihrer suchtkranken Mutter aufgewachsen, wurde von ihr misshandelt und musste von klein auf viel mitansehen und erleiden.
Mit zwölf Jahren hat sich Paula selbst ans Jugendamt gewandt und bat um Inhobhutnahme. Nachdem sie einige Monate in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung untergebracht war, konnte mein Partner sie zu sich nehmen. Seit über einem Jahr wohnen wir - unsere beiden Töchter, mein Partner und ich - nun zusammen. Vor einem halben Jahr ist Paulas leibliche Mutter an multiplem Organversagen in Folge ihrer Alkoholabhängigkeit verstorben.
Paula bereitet uns sehr große Schwierigkeiten und Sorgen. Ihr Verhalten ist extrem manipulativ. Sie lügt in beinahe jeder (wichtigen und auch unwichtigen) Situation. Das belastet unsere gesamte Familie. Insbesondere unsere jüngere Tochter hat stellenweise sehr unter ihr zu leiden. So sehr, dass wir Eltern sogar schon über eine räumliche Trennung nachgedacht haben. Das möchten wir alle vier (so lange es noch irgendwie möglich ist) vermeiden und vorher alles versuchen, dass wir weiterhin zusammenwohnen können.
Auf Ihrer Website habe ich gesehen, dass Sie systemisch arbeiten und auch in ... eine Beratungsstelle haben. Wir wohnen in ... und ... wäre somit einfacher zu erreichen.
Können Sie sich vorstellen mit ... zu arbeiten?
In welchen Fällen werden die Kosten von der Krankenkasse oder dem Jugendamt
übernommen?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 7. September 2020 22:46
An: ...
Betreff: Bitte um Rückruf
Guten Abend,
Mein Name ist ..., ich bin 25jahre alt und Mama von 3 Kindern. Meine Kinder sind
4jahre, 2jahre und 1 Jahr. Aktuell leben die Kinder nicht bei mir, allerdings
haben der Kindsvater Herr ...) und ich am kommenden Freitag eine Prüfung durch
das Jugendamt um feststellen zu lassen ob eine Rückführung unseres 2jährigen
Sohnes in Frage kommt (die Hintergründe wie es dazu kam möchte ich jetzt nicht
in die Mail schreiben).
Das zuständige Jugendamt ist das Jugendamt ... (Sachbearbeiterin ist Frau ...).
Da wir dann auch eine
Familienhilfe nehmen wollen, aber keine aus der Familieneinrichtung in ...
nehmen möchte, bin ich auf Sie gestoßen.
Hiermit bitte ich Sie mich unter folgender Rufnummer zurück zu rufen:
...
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 3. Juni 2020 10:36
An: ...
Betreff: Erstkontakt
Sehr geehrter Hr.Thiel,
wir sind Eltern von 4 Kindern.
Letztes Jahr august wurden uns vom Jugendamt unsere 2 Mädchen inobhutgenommen weil ein verdacht der kindeswohl gefährdung im Raum war, dieser sich aber nicht bestätigt hat. Unsere Mädchen sind seid dem in einer Wohngruppe in ... .
Der Verfahrenpfleger und die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin würden gerne das wir eine Familientherapie/Ehetherapie machen da beide davon ausgehen das meine Frau und Ich jeden Tag streiten würden, was nicht der Fall ist. Unsere Anwältin hat uns dazu geraten so ein Angebot anzunehmen.
Wir würden uns über einen ersten Termin freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 21. Dezember 2019 22:50
An: ...
Betreff:
Hallo ich habe mal eine frage,
Uch habe ihre Seite über Google gefunden.
Mein Ehemann und ich standen kurz davor uns scheiden zu lassen, aber das wollen wir beide nicht und wollen die Scheidung beide zurück ziehen. Es sind minderjährige Kinder auch im Haus, ich habe die Kinder mit in die Ehe gebracht.
Mein Ehemann ist noch in der ... Klinik in ....
Am 4.12 warf ich ihn aus der gemeinsamen Wohnung mit Polizeieinsatz wegen Alkoholismus, dann haute er für ihn mein 12 jährigen auf den Kopf. Der 12 jähriger sagte es tat ihm weh.
Aber er will auch sein Papa wieder haben ( nicht leiblicher Vater) wir möchten eine familientherapie machen. Wie geht sowas? Denn wir haben auch das Jugendamt im Haus und Familienhilfe.
Das Problem ist das wir die kosten nicht stemmen können. Aber wir wollen zusammen weiter leben und für die kinder da sein, geht eine familientherapie mit ein besonderen kind 10 jahre alt?
Wir suchen Hilfe weil wir uns nicht trennen wollen weil wir uns sehr lieben. Können sie uns helfen?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 22. Dezember 2019 13:48
An: ...
Betreff: AW: Familientherapie
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich könnten wir hier tätig werden.
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann von Ihnen beantragt werden, da
Kinder von der Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.
Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis
vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung,
nicht rückwirkend.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 22. Dezember 2019 14:13
An: ...
Betreff: Re: Familientherapie
Hallo ja mit 2 - 4 Wochen wäre kein Problem da mein Ehemann noch 5 Wochen in der
Klinik ist.
Wie soll ich mich denn jetzt wegen der spfh und Jugendamt eutin verhalten?
Ich habe große angst das sie mir die kinder weg nehmen könnten.
Können sie uns da helfen, denn wir wollen als Familie richtig zusammenwachsen.
Viele Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 22. Dezember 2019 15:26
An: '...
Betreff: AW: Familientherapie
Sehr geehrte Frau ...,
durch ihren schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme für eine Familientherapie
zeigen Sie, dass Sie sich um eine Verbesserung der schwierigen Familiensituation
bemühen.
Das Jugendamt ist verpflichtet, solche Anträge ernsthaft zu prüfen.
Eine Inobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt, die durch das Familiengericht
gegebenenfalls aufgehoben werden kann, kommt nur dann in Betracht, wenn eine
akute Gefahr für das Wohl der Kinder besteht. Das kann aber wohl hier nicht der
Fall sein, wenn Sie neben der laufenden Familienhilfe auch noch eine
Familientherapie beantragen.
Wenn Sie aber den Kopf in den Sand stecken, dann wird sich auch nichts
verbessern und dann besteht tatsächlich die Gefahr, dass das Jugendamt eine
Inobhutnahme der Kinder erwägt und umsetzt. Dann wäre es auch viel schwieriger
eine Korrektur einer solchen Herausnahme durch das Familiengericht
herbeizuführen.
Bitte senden Sie mir unverbindlich und kostenfrei den Hilfeplan als PDF oder JPG
Datei, den Sie für die vom Jugendamt eingerichtete Familienhilfe unterschrieben
haben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 25. Oktober 2019 10:03
An: ...
Betreff: Inobhutnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich brauche Hilfe und Unterstützung, da gar nicht mehr hilft.
Meine zwei Jungs hat Jugentamt in Inohobnahme genommen am 18.10.2018. Schon 1 Jahr Kämpfe ich um Rückkehr meines Kindes aber ohne Ergebnisse. Wahrheit möchte niemand akzeptieren.
Ich brauche Unterstützung, neutrale Abklärung.
Ich wohne jetzt in ... , Kinder geblieben in ... .
Bitte helfen Sie mir alles klären und Kinder zurückkehren. Wir leiden gemeinsam. Sie sind meine letzte Chance
Viele liebe Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 22. Mai 2019 18:58
An: ...
Betreff:
Hallo
Mein Name ist Monika Meyer (Name geändert). Ich bin 44 Jahre alt. Wir sind eine Patchworkfamilie mit 4 Kindern, im Alter von 11, 12, 15 und 17 Jahren.
Seit ca. 2 Jahren kämpfen wir um unser Familienleben.
Die Situationen eskalierten regelmäßig.
Im Moment haben wir aktuell sehr große Sorge und Probleme wegen meiner 17jährigen Tochter, die sich in die Obhutnahme in ... . begeben hat.
Auslöser für die extremen Eskalationen war ein sexueller Missbrauch von meiner 17jährigen Tochter von ihrem leiblichen Vater vor 2Jahren.
Wir benötigen dringend Hilfe , und hoffen auf einen baldigen Kontakt mit ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 27. September 2018 09:24
An: ...
Betreff: Familienhilfe
Sehr geehrte Damen und Herren Herren
Ich wollte sie fragen ob sie bei uns als familienhilfe tätig werden können ich
weiß das das Jugendamt die Anfrage machen soll das wird sie auch machen es geht
darum das meine 4 Kinder in Obhut genommen worden sind weil die familienhilfe
aufgehört haben das heisst solange keine neue familienhilfe da ist bekommen wir
die Kinder nicht wieder wir brauchen eine familienhilfe die 30 Stunden die Woche
für uns tätig sein können können sie das leisten falls ja dann möchte ich sie
bitten sich umgehend bei mir zu melden vielen Dank Meine Kinder sind 2,4,5,7