Hochstrittig
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 7. Juli 2024 15:24
An: ...
Betreff: Umgangspflegschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin für ein familiengerichtliches Verfahren auf der Suche nach einem/einer
Umgangspfleger/in. Die Übergaben verlaufen häufig hochstrittig.
Das Kind ist 9 Jahre alt und Autist, eine Verständigung mit ihm ist teilweise
möglich.
Der Vater wohnt in ..., die Mutter in ... .
Die Umgänge sollten wegen der Schulpflicht des Kindes möglichst am Wochenende
stattfinden, also Freitags hin und Sonntags zurück, alle 14 Tage.
Es wären aber auch andere Regelungen denkbar, z.B. von Freitags bis Samstags und
dafür jedes Wochenende.
Wäre Ihnen die Übernahme einer solchen Umgangspflegschaft kurzfristig möglich?
Falls nein, könnten Sie jemanden empfehlen, der in räumlicher Nähe eine solche
Umgangspflegschaft durchführen könnte?
Freundliche Grüße
...
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 7. Juli 2024 21:36
An: ...
Betreff: AW: Umgangspflegschaft
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Leider werden durch eine Umgangspflegschaft nicht die realen Kosten für eine
qualifizierte Fachkraft gedeckt.
§ 3 Stundensatz des Vormunds
(1) Die dem Vormund nach § 1 Absatz 3 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede
Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen
Zeit 23 Euro. Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung
der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz
1.
auf 29,50 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine
vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;
2.
auf 39 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer
Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben
sind.
Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird, soweit sie nicht nach § 19
Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt.
(2) Bestellt das Familiengericht einen Vormund, der über besondere Kenntnisse
verfügt, die für die Führung der Vormundschaft allgemein nutzbar und durch eine
Ausbildung im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 erworben sind, so wird vermutet, dass
diese Kenntnisse auch für die Führung der dem Vormund übertragenen Vormundschaft
nutzbar sind. Dies gilt nicht, wenn das Familiengericht aus besonderen Gründen
bei der Bestellung des Vormunds etwas anderes bestimmt.
(3) Soweit die besondere Schwierigkeit der vormundschaftlichen Angelegenheiten
dies ausnahmsweise rechtfertigt, kann das Familiengericht einen höheren als den
in Absatz 1 vorgesehenen Stundensatz der Vergütung bewilligen. Dies gilt nicht,
wenn der Mündel mittellos ist.
(4) Der Vormund kann Abschlagszahlungen verlangen.
https://www.gesetze-im-internet.de/vbvg_2023/__3.html
Anders dagegen, wenn die öffentliche Jugendhilfe sich zur Finanzierung
begleiteter Übergaben bereit erklärt, dann kann zudem auch notwendige fachliche
Arbeit mit den Eltern und dem Kind vergütet werden, was bei der
Umgangspflegschaft nicht der Fall ist.
Der Stundensatz beträgt hier - in Anlehnung an den Berliner Rahmenvertrag 76,75
Euro.
Siehe Anlage.
Im übrigen kann auch das Jugendamt als Umgangspfleger bestellt werden, wenn man
sich dort aus falscher Sparsamkeit weigert die Kosten für eine Begleitete
Übergabe zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 24. Juni 2024 13:15
An: ...
Betreff: Anfrage
Guten Tag,
für unseren 7 jährigen Sohn Jonas - Name geändert
bin ich auf der Suche nach einer Art Erziehungsberatungsstelle für den
Vater und mich (geschieden, hochstrittig), für gemeinsame Sitzungen in
regelmäßigen Abständen, ohne, dass Jonas mit anwesend ist um die Kommunikation
zu verbessern.
Gerne hätte ich hier eine Rückmeldung bzgl. der Machbarkeit von Terminen und
auch, wie es kostentechnisch aussieht.
Gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2024 11:56
An: ...
Betreff: Beratungsanfrage
Guten Tag,
mein Mann und ich befinden uns seit dem 20.02.24 im Trennungsjahr , am 02.02.24
ist unsere Tochter geboren.
Aktuell befinde ich mich in einem Umzug nach ..., die Trennungsphase ist hoch strittig.
Ein Umgang zwischen Säugling und Vater findet seit 20.02. nicht statt,
Annäherung kann nur in begleiteter Weise stattfinden.
Bin ich bei Ihnen an richtiger Stelle?
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Freundliche Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 8. April 2024 09:45
An: ...
Betreff: Terminvereinbarung
Liebes Team,
gerne hätte ich einen Gesprächstermin, es geht um Trennung/Scheidung/psychische
Gewalt.
Mein Ex-Mann und ich sind hochstrittig und wir haben zwei Kinder (10 und 8 Jahre
alt).
Viele Grüße
...