Herr Richter, was spricht er?

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 22:57
An: ...
Betreff: Familienberatung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin in der Mitte von Trennung mit meine Frau. Wir haben ein Sohn (2J). Bis heute könnte ich nur ca. 2 Tage pro Woche von Umgangszeit mit Hilfe von Gericht bekommen.

Der Richter hat wörtlich gesagt "das ist sehr grosszugig". Alle meine Versuche, ein besseres Umgangsplan zu vorschlagen, werden seitens meine Frau ignoriert.

Bei den Psychotherapeuten von der Caritas wird dieses Thema nicht besprochen. Die Termine sind selten (1/Monat) und kurz (1 Std.).

Sehen Sie die Möglichkeit durch eine Beratung einen besseren Umgangsplan in überschaubare Zukunft zu machen?

...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 30. August 2018 10:23
An: ...
Betreff: AW: Familienberatung


Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Was soll daran großzügig sein, womöglich hat der Richter einen geizigen Charakter und seine Frau kriegt nur Brot und Wasser zu essen und der Richter meint, das wäre sehr großzügig.

Womöglich hat der Richter auch den falschen Beruf ergriffen und hätte besser König von Taka-Tuka-Land werden sollen, wo er seinen Untertanen großzügigerweise leere Kokosnussschalen hätte schenken können.

Ein Familienrichter soll immer die Entscheidung treffen, die dem Wohl des Kindes am besten dient, nicht aber mit angeblicher Großzügigkeit hausieren gehen.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1697a Kindeswohlprinzip
Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1697a.html

 


Bitte senden Sie mir den Beschluss des Gerichtes, gegen den Sie möglicherweise in Beschwerde gehen sollten.




Peter Thiel



 

 

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