Heilpraktiker
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 30. April 2019 17:58
An: ...
Betreff: 2 fragen
hallo,
ich habe 2 fragen:
können sie nach heilpraktikerleistung abrechnen?
können sie eine ganze familie betreuen, also z.b. eine mutter mit ihrem 4 jährigen kind?
vielen dank für ihre antwort
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 30. April 2019 19:41
An: '...
Betreff: AW: 2 fragen
Sehr geehrte Frau ...,
eine Kostenübernahme durch das Jugendamt wäre möglich.
Heilpraktiker sind wir nicht, was suchen Sie denn für eine
Heilpraktikerleistung?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 1. Mai 2019 13:32
An: ...
Betreff: Re: 2 fragen
sehr geehrter herr thiel,
ich habe eine heilpraktiker zusatzversicherung und könnte unkompliziert darüber abrechnen.
aber wenn sie keine rechnungen nach heilpraktiker
leistungen schreiben können, ist das ja hinfällig.
könnte ich sie mal telefonisch sprechen um herauszufinden, ob eine
zusammenarbeit sinnvoll wäre?
vielen dank
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 1. Mai 2019 14:03
An: ...
Betreff: AW: 2 fragen
Sehr geehrte Frau ...,
eine Rechnung kann ich Ihnen schreiben, Sie müssten gleichwohl im Termin
bezahlen.
Wir sind keine Heilpraktiker. Ich vermute auch, dass Sie nicht krank sind, was
den Besuch bei einem Heilpraktiker sinnvoll erscheinen lassen könnte.
Gerne können Sie mit mir sprechen, um herauszufinden, ob eine Zusammenarbeit
sinnvoll wäre.
15 Minuten dürften sicher reichen. Das würde 20,00 € kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 1. Mai 2019 15:53
An: ...
Betreff: Re: 2 fragen
sehr geehrter herr thiel,
ich weiss nicht was sie mit „krank“ meinen. es gibt
auch psychotherapeutische behandlungen die heilpraktiker abrechnen können. dafür
gibt es ja die ausbildung des „HP psych“ mir reicht die information, dass sie
nicht nach gebührenverzeichnis für heilpraktiker abrechnen können, was eine
voraussetzung für meine zusatzversicherung wäre.
dann bliebe ja noch eine kostenübernahme über das jugendamt.
über ihre kostenrechnung bin ich sehr irritiert. auf ihrer website steht:
"Anfragen per Telefon oder Mail sind kostenlos."
ich wollte ja kein erstgespräch buchen, sondern eine kurze einschätzung der
lage.
gruss
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 2. Mai 2019 13:21
An: ...
Betreff: AW: 2 fragen
Sehr geehrte Frau ...,
Psychotherapie ist der staatlichen Definition nach eine Krankenbehandlung, daher
dürfen dies auch nur Psychologische Psychotherapeuten und Heilpraktiker
(Psychotherapie) machen. Allen anderen ist die Behandlung von psychisch
Erkrankten verboten, so steht es im Gesetz. Ich habe die Gesetze
(Heilpraktikergesetz und Psychotherapeutengesetz) nicht gemacht, das haben sich
die Nazis und später dann die SPD und die CDU ausgedacht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Psychotherapeutengesetz
https://de.wikipedia.org/wiki/Heilpraktikergesetz
Ich wäre vermessen und unseriös, wollte ich in 5 Minuten "die Lage"
einschätzen..
Selbstverständlich ist Ihre hier erfolge Anfrage kostenlos. Daher erhalten Sie
von mir auch keine Kostenrechnung für unsere hier geführte Korrespondenz, wie
Sie möglicherweise befürchten. So was gibt’s es nur bei Rechtsanwälten. Einmal die Tür von
der Kanzlei aufmachen und drei Sätze sprechen, löst schon eine Beratungsgebühr
aus, die sich gewaschen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel