Gutachten
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 14. Dezember 2024 09:01
An: ...
Betreff: Anfrage für eine Familientherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin auf Ihre Seite gestoßen und wollte einmal fragen, ob Sie denn
Kapazitäten für eine Familientherapie haben?
Der Sachverhalt in unserem Fall ist wie folgt: Meine Kinder und ich zogen am
20.11.2019 aus.
Seitdem haben meine Ex Frau und ich einen sehr heftigen Sorgerechtsstreit mit
Gutachten usw. das Gericht in ... wo die Kinder und ich wohnen
hat entschieden die Jungs müssen alle 14 Tage übers Wochenende zu ihrer Mutter.
Jetzt wurde in der KJPP wo der jüngste 8 Jahre unserer Kinder zur behandlung war beschlossen, die Kinder dürfen selbst entscheiden wann sie zur Mutter gehen und wann nicht. Dies passt aber meiner Ex-Frau nicht da die Kinder seit dem fast 10 Wochen nicht mehr bei ihr waren. Trotz gut zureden, meiner Familienhilfe und mir.
Einen wirklichen Grund bekommen wir nicht genannt zudem ist die Ausdrucksweise, wenn die Kinder über ihre Mutter sprechen so massiv negativ und beleidigend wogegen ich natürlich etwas unternehme, welches sich aber nicht verbessert.
Wodurch meine Ex-Frau meint ich würde die Kinder gegen sie aufbringen, was alles andere als stimmt da ich finde ein gutes verhältnis zu Ihrer Mutter ist wichtig.
Seit dem sind die Kinder auch viel entspannter besonders der Große 11 Jahre. Bei
ihm besteht auch eine Notwendigkeit für eine Psychotherapie. Dies wurde aber vom
Therapeuten abgelehnt, da die Eltern Konflikte zu erheblich sind.
Zum Verhältnis zwischen meiner Ex-Frau und mir: wir waren um die 7 Jahre
verheiratet, diese Ehe war für mich schrecklich unter anderem war sie gegen mich
und ihre Kinder aus erster Ehe übergriffig, sowohl verbal als auch körperlich.
Dies wird heute aber geleugnet, sogar umgedreht dargestellt. Von unseren Wohnorten her ist eine Therapie auch recht schwierig, da sie in ... wohnt und ich in ... .
Von Seiten des Jugendamtes als auch Therapeuten wird eine Familientherapie dringend empfohlen, da die Eltern Kommunikation nicht wirklich funktioniert, bei der wir beide leider verantwortlich sind.
Zudem verweigert meine Ex-Frau uns den Sommerurlaub nach ... kommendes Jahr sowie die Schulwahl für unseren ältesten Sohn.
Dies ist nur ein kleiner Einblick und ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 2. Dezember 2024 17:03
An: ...
Betreff: Rückführung ..., Aufhebung 1666
Hallo,
Wir haben bereits einen langen Weg hinter uns.
Ich habe mich 2017 getrennt, 2018 waren wir
geschieden.
Wir haben 2 Söhne, derzeit 8 und 11 Jahre alt.
Beide haben sich speziell entwickelt und Probleme in
Kita/Schulen gehabt.
Ich bin dem nachgegangen und es wurde bei beiden Autismus festgestellt, mein Ex
Mann konnte dies nicht annehmen und ging zum Familiengericht.
Ein Gutachten folgte über 2 Jahre, mit mangelhaften Ergebnis, Sorgerechtsentzug und Fremdunterbringung für den Großen (1666).
Es hat sich alles geklärt, die Diagnosen beider Kinder wurden gerichtlich angeordnet und vom Jugendamt ausgewählt überprüft.
Ein Clearingverfahren war positiv, sodass der jüngere
in der Familie verblieb.
Der ältere ... wurde fremduntergebracht,
Es geht nun um die Rückführung und ein Aufheben des 1666, da sich alle Unklarheiten geklärt haben.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. Oktober 2023 08:46
An: ...
Betreff: Mediation
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich wollte fragen,ob es möglich ist,bei Ihnen eine Mediation durchzuführen.
Anhängig ist ein Gerichtsverfahren,es geht um meine Tochter. Diese ist 11 Jahre alt,Autistin,leichte geistige Behinderung, entwicklungsverzögert.
Letztes Jahr machte der Kindesvater ein Gerichtsverfahren anhängig,da er einem Schulwechsel nicht zustimmen wollte.Dadurch wurde jetzt einiges los getreten,ein Ergänzungspfleger für Teilbereich Schule/Umgang (es fand keiner statt seit 6 Jahren) bestellt und eine Gutachterin.
Eine Kommunikation/Kontakt zwischen dem Kindesvater
und mir fand seit ca.9 Jahren nicht wirklich statt.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 28. August 2023 18:40
An: ...
Betreff: Bitte einer persönlichen Erstberatung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir möchten daher gerne ein persönliches Gespräch mit Ihnen haben!
Um Rückmeldung würdem wir uns sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 15. September 2022 12:34
An: ...
Betreff: therapeutische Begleitung für Scheidungskinder
Sehr geehrter Herr Thiel,
Mein Mann und ich sind seit 1,5 Jahren getrennt und unser Sohn (7) wird derzeit
im Wechselmodell betreut.
Seit wir dieses Modell im Dezember 2021 probeweise eingeführt haben, wurde unser Sohn auffällig im Kindergarten, Sportverein und sonstiger Interaktion mit gleichaltrigen Kindern. Ich habe daher bereits im Januar den Vorschlag gemacht, eine Beratungsstelle aufzusuchen, sodass er therapeutische Unterstützung bekommt.
Mir geht es darum, dass er einen Ansprechpartner hat, wo er auch mal seinen Kummer von der Seele reden kann.
Wir brauchen dringend Hilfe, um herauszufinden, was die Wutanfälle und sein Verhalten verursachen und auch, wie wir Eltern damit am Besten umgehen.
Leider befindet er sich in einem großen Loyalitätskonflikt zwischen den Eltern und kann daher nicht offen mit uns reden.
Er sagt uns, was wir hören möchten. Ich will aber wissen, was ER möchte.
Mein Mann hat leider über ein halbes Jahr den Vorschlag verweigert,
Unterstützung für unseren Sohn zu holen.
Als die Situation immer schlimmer wurde, hat ein Richter Anfang Juli entschieden, dass unser Sohn diese therapeutische Unterstützung bekommen soll.
Da mein Mann und ich derzeit bereits beim EBZ zur gerichtsnahen Beratung waren, haben wir uns entschieden, das dortige Angebot für unseren Sohn anzunehmen.
Leider teilten diese uns jetzt (nach geraumer Wartezeit) mit, dass die Hilfe in Ihrem Haus nicht stattfinden kann, weil wir parallel ein Familiengutachen am Laufen haben.
Erst wenn dieses abgeschlossen ist, könnten wir dort eine therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Familiengutachten wird sich aber noch eine Weile hinziehen.
Unser Sohn braucht so schnell wie möglich Hilfe, durch die Weigerung meines
Mannes, der Gang zum Gericht und die Warteliste beim EBZ ist nun schon sehr viel
wertvolle Zeit vergangen.
Daher, meine Frage, bieten sie therapeutische Beratung für Scheidungskinder an.
Wenn ja, könnten wir einen Termin bekommen bzw. können Sie uns auf die
Warteliste setzen? Welche Information benötigen Sie von mir?
Mit freundlichen Grüßen,
...