Gleichberechtigung
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 15. August 2022 12:32
An: ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne einen Termin zur Paartherapie vereinbaren.
Mein Lebensgefährte und ich brauchen dringend Unterstützung. Wir finden nicht
den richtigen Weg der Kommunikation und der Streitkultur. Ebenso brauchen wir
Unterstützung bei den Themen Alltagsplanung, Terminplanung, Gleichberechtigung
etc.
Wir sind eine Patchwork Familie mit 4 Kindern. Das Jüngste ist 8 Monate alt und
das Älteste 15 Jahre alt.
Ich bin 35 Jahre alt und mein Partner ist 12 Jahre älter als ich. Wir leben alle
zusammen unter einem Dach, wobei 3 der Kinder immer im Wochen Rhythmus bei uns
leben.
Über eine Rückmeldung von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 19. Januar 2018 08:48
An: ...
Betreff: Anfrage
Hallo Herr Thiel
ich lebe von meiner Noch-Ehefrau seit 2 Jahren getrennt. Wir haben 2 gemeinsame
Kinder, A (Junge) 2 Jahre alt und B (Mädchen) 4 Jahre alt.
Ich darf derzeit B jedes 2te Wochenende für einen Tag haben und A darf ich noch
gar nicht haben.
Das Jugendamt in ... hat mir mitgeteilt, das dies normal sei und sieht auch
keinen Handlungsbedarf in diesem Fall.
Ich werde in 3-4 Monaten weiter weg ziehen, weil ich mir auch wieder ein Leben
aufbauen möchte. Dazu wäre es aber sehr wichtig, das ich meine Kinder (beide)
auch über Nacht haben darf.
Können Sie mir hierzu Auskunft erteilen bzw mich unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 28. Januar 2018 20:16
An: ...
Betreff: AW: Anfrage
Sehr geehrter Herr ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Vater und Mutter sind gleichberechtigt, daher kann keiner der beiden Elternteile
dem anderen eine Erlaubnis oder Verbot zum Umgang mit seinen Kindern geben.
Es könnte aber Differenzen zwischen den Eltern über die Betreuungszeiten,
Erziehung und andere Fragen geben. Diese können unter Zuhilfenahme von
Fachkräften oder dem Familiengericht aufgelöst werden.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel