Gemeinsame Sorge

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2023 11:20
An: ...
Betreff: Informationsanfrage: Kompromissprobleme bei Kitaort

Guten Tag,

Mein Name ist Frank Conrad - Name geändert und ich bin Vater einer 3 Jährigen Tochter Louisa - Name geändert und wohne in A... .

Bei unserer bevorstehenden Scheidung ab Februar und dem gleichzeitigen Umzug meiner zukünftigen Exfrau nach B..., bzw im Laufe des Jahres nach C..., ergibt sich ein Problem bei der Einigung auf eine Kita für Louisa die beiden Elternteilen gerecht wird.

Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht und streben ein Wochenmodell an.

Sie möchte Louisa aus der bisherigen Kita in A...., zu sich nach C... in die Kita umsetzen.

Ich möchte Louisa am liebsten nicht aus ihrer gewohnten Umgebung nehmen, würde ihr aber mit einem Kompromiss entgegenkommen, und versuchen Louisa in B...in eine Kita zu bekommen.

In B... ist derzeit unser Arbeitsplatz und es befindet sich auch ca mittig zwischen den beiden Wohnorten.

Sie besteht aber weiterhin darauf Louisa nach C.,, zu holen, weil B... nicht unbedingt ihr Arbeitsort bleiben wird.

Ich hoffe auf diesem Weg entweder Unterstützung bei der Lösung unseres Konfliktes oder auf Handlungsoptionen.

Mit bestem Dank

...





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2023 22:16
An: ...
Betreff: AW: Kitaort

Sehr geehrter Herr Conrad,

bei Uneinigkeit der Eltern kann das Familiengericht auf Antrag eine Entscheidung treffen, welcher Elternteil bezüglich dieser strittigen Frage das Bestimmungsrecht erhält.

Darauf wird es hier wohl hinauslaufen, wenn sie sich nicht einigen.

Falls ich hier in irgendeiner Weise behilflich sein kann, lassen Sie es mich wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Thiel

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 28. September 2022 12:45
An: ...
Betreff: Anfrage zur Beratung zu Schwangerschaft & Umgangsrecht mit meinem Kind

Liebes Team,

ich wende mich an euch, da mich gerade eine Frage rund um das das Thema Umgangs- und Sorgerecht, sowie Kindesunterhalt beschäftigt und auch recht “akut” ist.

Etwas konkreter geht es darum, dass ich in einer Konstellation Vater werde, in der ich mit der Mutter in keinem ehelichen oder partnerschaftlichem Verhältnis stehe. Wir leben beide in Berlin und die zukünftige Mutter (Geburt im November) möchte ggf. in etwa einem Jahr nach Paris ziehen.

Wir (die zukünftige Mutter und ich) sind aktuell in Gesprächen, welche Rolle ich als Vater spielen möchte und kann. Es scheint jetzt erstmal so, als wäre es für uns beide besser (flexibler), mit dem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht oder auch einem offiziellen Umgangsrecht zu warten, bis klar ist, wo der Lebensmittelpunkt für die Mutter ist. Aber es geht mir jetzt darum zu verstehen, welche Vor- und Nachteile (vor allem auch aus rechtlicher Sicht) ein jetziger oder dann späterer Antrag (ca. 12-24 Monate nach der Geburt) auf geteiltes Sorgerecht für mich bedeutet. Ist das für mich ggf. nachteilig, z.B. weil ich nicht “offiziell” der soziale Vater bin?

Eventuell besteht genau die gleiche Frage mit dem Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung – wobei ich aktuell davon ausgehe, dass wir diese bei, bzw. kurz nach der Geburt durchführen werden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir kurz Rückmeldung geben können, ob Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen können.

Vielen Dank und liebe Grüße

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 21. April 2019 19:13
An: ...
Betreff: Vaterschaftsanerkennung

Guten Tag,

ich bin verheiratet, allerdings nicht mit der Mutter meines zukünftigen Kindes. Während meine Ehe demnächst geschieden und somit "geregelt" ist, stellt sich die Beziehung zu meiner "Freundin" sehr schwierig gestaltet. Ich würde gerne die Vaterschaft anerkennen und ein geteiltes Sorgerecht beantragen, aber mit ihr darüber zu sprechen ist kompliziert und verbindliche Absprachen noch mehr.

Ich bräuchte eine Beratung, wie ich am besten vorgehen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

...


 

 

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