Geimpft
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 1. April 2023 00:05
An: ...
Betreff: Nachfrage Bewerbung
Sehr geehrter Herr Thiel,
mein Name ist Marie H..., ich bin systemische Beraterin und angehende Familien- und Paartherapeutin.
Ich bin auf der Website der Familienberatung ... auf Ihre Suche nach Mitarbeiter*innen gestoßen und möchte mich gegebenenfalls bewerben.
Ist diese Suche noch aktuell?
Zudem sind mir im Impressum die letzten drei Sätze aufgefallen, weshalb ich an der Seriösität Ihrer Website zweifele.
Was hat es damit auf sich?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 1. April 2023 00:44
An: ...
Betreff: AW: Nachfrage Bewerbung
Sehr geehrte Frau H...,
Sind Sie humorlos, so wie Jan Böhmermann vom deutschen Schwurbelfernsehen?
Oder sind Sie SPD-Mitglied, wie meine Oma, die zu meinem Opa gehalten hat, der
als Kommunist drei Jahre von den Nazis eingesperrt war.
Heute ist die SPD leider zu einer unglaubwürdigen Witzpartei verkommen, grad so
wie Jan Böhmermann.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 1. April 2023 18:55
An: ...
Betreff: Re: AW: Nachfrage Bewerbung
Guten Tag Herr Thiel,
Ich hätte Ihren Namen vor der Kontaktaufnahme googlen sollen, mein Fehler.
Bitte stellen Sie umgehend Ihre Arbeit als Therapeut ein und verschonen Sie hilfsbedürftige und dadurch zumeist leicht beeinflussbare Menschen mit Ihren wissenschaftsfeindlichen und zu Teilen demokratiefeindlichen Ansichten.
Ist der DGSF ihr Aktivismus bekannt?
Doppelt geimpfte Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 1. April 2023 21:43
An: ...
Betreff: AW: AW: - Sind Sie Demokratin oder gehören Sie radikalen Gruppen an?
Liebe Frau H...,
das habe ich mir schon gedacht, dass Sie doppelt geimpft sind.
Womöglich sind Sie auch noch Aluhutträgerin und Verschwörungstheoretikerin.
Bitte stellen Sie umgehend Ihre Arbeit ein und verschonen Sie hilfsbedürftige und dadurch zumeist leicht beeinflussbare Menschen mit Ihren wissenschaftsfeindlichen und zu Teilen demokratiefeindlichen Ansichten.
Ist der Stadt ... - in der Sie offenbar im Jugendamt
arbeiten - Ihr Aktivismus bekannt?
Waren Ihre Großeltern Nazis?
Sind Sie Demokratin oder gehören Sie radikalen Gruppen an?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 13. Februar 2022 18:29
An: ...
Betreff: Anfrage Beratung
Hallo Herr Thiel,
ich mache gerade eine Weiterbildung zur Systemischen Beraterin und Therapeutin
(DGSF) in ... am ....
Zur Zeit schreibe ich meine letzten Fallreflexionen für die Einreichung des Zertifikats Systemische Beraterin (DGSF), in meiner therapeutischen Praxis merke ich natürlich, dass Themen der Klient*innen auch meine eigenen Themen berühren. Diese würde ich gerne noch einmal bearbeiten.
Zudem würde ich gerne noch weiter an der Ausbildung meiner Therapeutinnen arbeiten.
Hätten sie Zeit und Interesse diese Themen mit mir zu bearbeiten?
Bieten Sie aktuell nur Zoom Termine an oder ist auch eine live Beratung mit Maske und Abstand möglich? Ich bin auch geboostert.
Beste Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 13. Februar 2022 22:40
An: ...
Betreff: AW: AW: Anfrage Beratung
Sehr geehrte Frau ...,
ich habe keine Angst vor "Corona", daher ist es mir egal, ob jemand geimpft oder
ungeimpft ist.
Ich habe ein gutes Immunsystem, das ist der beste Schutz, den man haben kann.
Auf den "richtigen" Abstand achte ich natürlich, das war auch schon vor "Corona" so, sonst geht es einem wie in der Geschichte von dem Reitklub in Sao Paulo, die Paul Watzlawick erzählt, man fällt rücklings über das viel zu niedrige Geländer.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 6. Februar 2022 12:02
An: ...
Betreff: Beratung
Sehr geehrter Herr
ich war gestern Nacht mit meinem 19jährigen Sohn in ... im Krankenhaus um eine
Kopfplatzwunde nähen zu lassen, die er sich unter Suchtmitteleinfluss zugezogen
hat.
Eine stationäre Aufnahme und kontrollierte Tablettengabe lehnte das KH ab.
Anschließend in der Psychiatrie wurde er auch nicht aufgenommen, dies wäre nur
mit Einweisungsschein eines Arztes möglich.
Wir brauchen schnell Beratung! Er möchte gerne mit mir gemeinsam beraten werden,
was wohl sinnvoll ist, da ich jetzt auch körperlich und psychisch ziemlich am
Ende bin. Ich bin allein erziehend und es gibt noch einen 13jährige Bruder.
Ich bezahle die erste Sitzung auf jeden Fall selber und dann würden wir weiter
entscheiden, ob über die Krankenkasse oder wie überhaupt alles weiter gehen soll
und kann.
Ich bin morgen, Montag, krank geschrieben, mein Sohn wegen einer gebrochen
Schulter schon länger und auch weiterhin.
Falls Sie morgen zufällig eine Möglichkeit zu einem Termin sehen wäre es schön,
wenn Sie sich melden könnten.
Ich bin geboostert, mein Sohn zwei mal geimpft.
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ....
Gesendet: Sonntag, 9. Januar 2022 14:07
An: ...
Betreff: Unterstützung gesucht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich brauche Hilfe. Meine Frau glaubt den Verschwörungserzählungen, insbesondere
den 'Berichten' von Herrn Wodarg.
Dies führt dazu, dass immer weniger Themen bei uns angesprochen werden.
Als ich zuletzt den Wunsch äußerte mich impfen zu lassen, ist die Situation eskaliert - sie hat Angst sich an der Impfung anzustecken.
Inzwischen bin ich, nach Rücksprache mit ihr, das erste mal geimpft und wir
leben in unserer Wohnung getrennt.
Für mich ist die Situation unerträglich und ich weiß nicht, wie ich damit
umgehen soll.
Können Sie mir weiter helfen?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 9. Januar 2022 19:59
An: ...
Betreff: AW: Unterstützung gesucht
Sehr geehrter Herr ...,
grundsätzlich ist das natürlich immer ein Problem, wenn in einer Partnerschaft
zwei divergierende und unversöhnliche Weltanschauungen aufeinanderprallen.
Ich war mal kurze Zeit mit einer gläubigen Katholikin zusammen, die mir vor dem Mittagessen immer beten wollte, das ging gar nicht und dann haben wir uns eben getrennt.
Eine andere Freundin hörte jeden Tag den Podcast von Karl Lauterbach, während des Geschlechtsverkehrs trug sie eine FFP-2-Maske und hielt den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter ein, zudem desinfizierte sie sich aller 10 Minuten die Hände, im Hintergrund lief die Tagesschau.
Was meinen Sie wie umständlich das war, nach 14 Tagen war ich reif für die Irrenanstalt, ich habe mich dann aber getrennt, seit dem geht es mir wieder gut.
Von daher würde ich meinen, Sie sollten die Beziehung beenden, es gibt so viel geimpfte und sogar geboosterte Frauen, die nur darauf warten, endlich einen Mann kennenzulernen, der die Gefahren von Corona ernst nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
An: ...
Betreff: Kinds-Übergabe
Grüß Gott Herr Thiel,
ich bin Vater einer 6-jährigen Tochter und war mit meiner Ex nicht verheiratet
und somit hat Sie das alleinige Sorgerecht.
Die Trennung erfolgte vor ca. 3 Jahren.
Anfangs durfte ich meine Tochter jede Woche 2-3 Stunden besuchen und anschließend mit Hilfe des Jugendamts und der Elternberatungsstelle alle 2 Wochen einen Dreiviertel-Tag.
Lisa - Name geändert - freute sich immer riesig
auf mich und wollte abends garnicht mehr zur Mutter nach Hause fahre, sondern
immer noch länger bei mir bleiben, was meine Ex aber jedesmal wehement
abblockte.
Da meine Ex aber mehr Umgang oder eine Übernachtung der damals 4-jährigen
Tochter nicht zuließ, wurde mir vom Jugendamt empfohlen einen Antrag bei Gericht
zu stellen, was ich dann auch gemacht habe, in dem ich den erweiterten Umgang
mit Übernachtung und Ferienumgang, sowie das gemeinsame Sorgerecht beantragt
habe.
Ab diesem Zeitpunkt hat meine Ex alles unternommen, um mich bei allen
Institutionen wie Kindergarten, Ärzten, Ämtern etc. schlecht zu machen.
Außerdem ging meine Ex ab diesem Zeitpunkt jede Woche mit der Tochter zu einer Kinderpsychologin, welche ihr Verhaltensauffälligkeiten nach dem Umgang der Tochter mit mir feststellte und über mich haarsträubende Unwahrheiten berichtete, ohne daß diese Kinderpsychologin jemals mit mir ein Wort geredet hat, obwohl ich immer wieder versucht habe mit ihr Kontakt aufzunehmen.
Inzwischen ist das Kind so sehr verunsichert und von allen Seiten "geimpft", daß meine Tochter leider seit Ostern diesen Jahres nicht mehr zu mir mit geht und den Umgang verweigert.
Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, aber die Richterin wird in Kürze einen Beschluß fassen.
Gestern hat mein Anwalt mir überraschenderweise nachfolgendes geschrieben:
"Sehr geehrter Herr ...,
die zuständige Richterin am Amtsgericht ... hat soeben bei mir angerufen. Vorab
gab sie an, dass sie an einer Rückenproblematik erkrankt ist und sich dieser
Tage operieren lassen muss. Sie teilte mir mit, dass sie der Ansicht sei, dass
es nach ihrer derzeitigen Einschätzung für Lisa schlecht wäre, wenn der Kontakt
zum Vater komplett unterbrochen werden würde. Sie könnte sich vorstellen, dass
Umgangskontakte dergestalt durchgeführt werden, dass Aktivitäten im Freien, an
denen Lisa Freude hat, gemeinsam mit Ihnen durchgeführt werden. Sie dachte dabei
z.B. an Reiten oder an ausführen eines Tierheimhundes. Die Umgangskontakte
sollten dabei nur von Ihnen ausgeübt werden. Bitte teilen Sie mir mit, welche
Aktivitäten Lisa im Freien gerne unternimmt, welche dann mit Ihnen durchgeführt
werden könnten."
Könnten Sie die lediglich die Abholung / Übergabe meiner Tochter durchführen,
denn Sie wohnt bei meiner Ex in ... und ich leider ca. 90km entfernt?
Denn ich bin zwar den ganzen Sommer über alle 2 Wochen zum Umgang zu meiner Tochter hingefahren, wurde aber jedesmal an der Haustür abgeschmettert, sodaß ich jedesmal 180km und über 2 Std. Fahrtzeit umsonst gefahren bin.
Und dies Erniedrigung möchte ich mir nicht mehr antun, sodaß ich Ihre Unterstützung benötigen würde.
Können Sie die Übergabe auch am Wochenende Sa./So. durchführen?
Müssen wir dies beim Gericht oder Jugendamt angeben, damit diese Sie dann
beauftragen könnten, damit die Abholung bei der Mutter und die Übergabe an den
Papa für meine Tochter leichter fällt, denn Lisa sagt immer zu mir "Sie kann
sich nicht entscheiden..." und ist somit hin und her gerissen.
Laut Richterin, Jugendamt und Gutachterin hat meine Ex eine fehlende
Bindungstoleranz und daher steckt Lisa in einem Loyalitätskonflikt und hat sich
mometan aber leider auf die Seite der Mutter geschlagen, weil Sie bei ihr wohnt
und damit Sie dem Konflikt aus dem Weg gehen kann.
Darum wäre es am Besten wenn Sie meine Tochter bei meiner Ex abholen könnten und
dann Lisa in 1-2 km Entfernung an einem neutralen Ort mir übergeben könnten?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. Dezember 2021 19:21
An: ...
Betreff: AW: Kinds-Übergabe
Sehr geehrter Herr ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Vermutlich wird hier die Einrichtung einer Umgangspflegeschaft notwendig sein,
wenn die Mutter den Umgang durch Beeinflussung des Kindes vereitelt.
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist
zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum
jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person
befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und
seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten
durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt,
kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs
anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die
Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die
Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu
befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers
gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer
Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies
zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht
oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder
ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet
wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur
stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter
kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann
jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.ht
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 26. Juni 2021 09:39
An: ...
Betreff: Stillstand / Verletzungen
Hallo, mein Name ist ... und ich bin 60 Jahre alt. Meine Freundin ist 57 Jahre
alt.
In unserer Beziehung kommt es immer wieder zum Stillstand/Aneckungen bzw zu kleineren Verletzungen. Was sicherlich auch an den im Leben schmerzhaften Erfahrungen liegt.
Wir wohnen in ... und koennten ohne weiteres auch nach .... kommen.
Wir sind beide durchgeimpft.
Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 27. Juni 2021 16:29
An: ...
Betreff: AW: Stillstand / Verletzungen
Sehr geehrter Herr ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Wir beraten Ungeimpfte als auch Geimpfte, da machen wir keinen Unterschied.
Kein Mensch ist besser, kein Mensch ist schlechter.
Alle Menschen sind wertvoll, egal ob geimpft oder nicht geimpft, behindert oder
nicht behindert, Christ oder Atheist, CDU-Mitglied oder Kommunist.
Zur Zeit hätte meine Kollegin in ... freie Termine, falls das für Sie in Frage
käme.
Möglich wären auch Termine per Telefon oder via Internettelefonie, falls Ihnen
die Anreise zu weit ist.
Ich habe meine Kollegin gebeten, sich mit Ihnen wegen einer möglichen
Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.
Die Stunde kostet im Einzelsetting 60,00 €.
Bei erhöhter Fallschwierigkeit - so z.B. zwei oder mehr Teilnehmer/innen bei
einem Termin, Fremdsprachenkompetenz, Termine an Wochenenden und Feiertagen,
etc. - kommt ein Zuschlag von 20,00 € je in Anspruch genommener Zusatzleistung
hinzu.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel