Familienprobleme

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern. 

 

 






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 19:42
An: ....
Betreff: Eheberatung

Hallo,

mein Mann und ich haben dringenden Bedarf einer Paar-/Eheberatung.

Ist es möglich hier etwas von der Krankenkasse erstattet zu bekommen?

Ich hoffe sehr auf eine zeitige Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 20:37
An: ...
Betreff: AW: Eheberatung

Sehr geehrte Frau ...,

ob Ihre Krankenkasse Kosten erstattet müssten Sie dort erfragen.

Was für eine Krankheit haben Sie oder Ihr Partner?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 20:41
An: ...
Betreff: Re: Eheberatung

Danke fürs die schnelle Antwort.

Wir sind nicht krank- wir haben Ehe-/ und Familienprobleme.

Allerdings hatte ich vor drei Jahren einen Arbeitsunfall und seit dem psychische Probleme, was auch teilweise für die Probleme mit meinem Mann Verantwortlich ist. Wir haben zwei Kleine Kinder.

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 20:52
An: ...
Betreff: AW: Eheberatung

Sehr geehrte Frau ...,

psychische Probleme sind nach Definition der Krankenkassen noch keine Krankheit.

Aber Sie können dennoch dort nachfragen.

Sind Kinder vorhanden, ist aber immer das Jugendamt verpflichtet, einen Antrag auf Kostenübernahme zu prüfen.

Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 20:54
An: ...
Betreff: Re: Eheberatung

Dankeschön.

Also müssen wir beim Jugendamt nachfragen?

Wir nehmen dort bereits eine Erziehungsberatung in Anspruch.

Jetzt sollte es eher vorrangig um meinen Mann und mich gehen.

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Januar 2020 22:05
An: ...
Betreff: AW: Eheberatung

Sehr geehrte Frau ...,

dann wäre von Ihnen ein Antrag auf Familientherapie zu stellen.

Eine Erziehungsberatung ist ja was anderes, bei der geht es um die Eltern Kind Interaktion.

Bei der Familientherapie wird die Kommunikation der gesamten Familie in den Blick genommen. Also auch die Ebene Mann - Frau, die sich natürgemäß ja auch auf das Kind auswirkt.

Die genaue Prüfung obliegt dem Jugendamt. Dieses muss einen von den Leistungsberechtigten (das sind in der Regel die Eltern oder andere Sorgeberechtigte, wie etwa ein Vormund oder Ergänzungspfleger) Antrag auf eine Jugendhilfeleistung, wie z.B. Familientherapie, gewissenhaft prüfen. Das Jugendamt darf die Leistungsberechtigten und deren Kinder nicht nach dem Motto: "unser Landkreis ist verschuldet" oder "für so was haben wir kein Geld, wir zahlen nur für Heimunterbringungen für 6.000 € im Monat, machen Sie also ihr Kind mal richtig fertig, dann kriegt es von uns einen Heimplatz, ob Sie dann wollen oder nicht", abwimmeln.

Bei einem fömlich korrekt abgewiesenen Leistungsantrag, ist, nach erfolglosen Widerspruch, der Weg zum Verwaltungsgericht eröffnet. Das Verwaltungsgericht orientiert sich am Gesetz und nicht nach Kassenlage oder dem Gutdünken eines Landkreises.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 

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