Familiengericht

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern. 

 

 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 15. März 2024 11:22
An: ...
Betreff: Termin Herbst 15.3.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe heute mit meinem Ex Mann einen Termin bei Ihnen vereinbart. Dieser Termin wurde gerichtlich angeordnet.

Ich möchte vorab die Gelegenheit nutzen mich auch zu der Problematik zu äußern.

Unser gemeinsamer Sohn ist 4 Jahre alt. Vor einem Jahr sind wir aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, da Herr ... nicht bereit war seinem Sohn und mir die Ehewohnung zu überlassen.

Herr Herbst hatte nie großes Interesse an seinem Sohn ... gezeigt. Weder wollte er Elternzeit nehmen, noch hat er ihn je ins Bett gebracht, zur Kita gebracht, morgens fertig gemacht oder Ähnliches. Selbst die meisten Urlaube mussten wir alleine an der Ostsee verbringen.

Da er auch nachts nie vom Baby geweckt werden wollte, hat ... von Anfang an bei mir im Bett geschlafen und eine sehr enge Mutterbindung.

Kommunikation mit Herrn ... war schon zu Ehezeiten schwierig und hat sich jetzt verschlechtert.

Ich wurde schon 2 x von Gerichtsschreiben überrascht. Zuletzt wollte er plötzlich das paritätisch Wechselmodell, obwohl ... bis dahin noch nicht einmal beim Vater schlafen wollte. Das hat sich jetzt zum Glück geändert. Die Bindung ist besser zum Vater und er schläft auch dort. Das ist eine sehr gute Entwicklung und er wird in Zukunft von Donnerstag bis Montag alle 2 Wochen bei ihm sein.

Ich glaube die größte Problematik liegt im gemeinsamen Haus, worum wir uns streiten. Ich habe das Gefühl, dass Herr Herbst diesen Ärger auf ... überträgt.

Ich hoffe Sie können uns helfen bessere Absprachen für ...zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 


 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 27. Februar 2024 09:18
An: ...
Betreff: Umgang mit den Kindern nach Scheidung

Sehr geehrter Herr Thiel,

im Internet habe ich von Ihrem Angebot gelesen über den Jugendhilfekontext.

In der nächsten Woche wird ein gerichtliches Verfahren darüber entscheiden, in welchem Umfang ich meine Kinder wieder sehen darf (mein Exmann setzt derzeit eigenmächtig das Umgangsrecht aus und hat das alleinige Sorgerecht beantragt).

Dazu gibt es eine lange Vorgeschichte. Nun hoffe ich auf Ihre Hilfe, damit ich für die Zukunft meiner Kinder und mich selbst besser weiß, mit bestimmten Situationen umzugehen.

Aus diesem Grund bitte ich um Rückmeldung und bin wie folgt erreichbar:

...

 

 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 25. Februar 2024 15:47
An:...
Betreff: Mediation Umgang Kind

Sehr geehrter Herr Thiel,

über Ihre Webseite habe ich Sie gefunden, da mir vom Jugendamt eine Mediation empfohlen wurde.

Im vorletzten Jahr haben meine Partnerin und ich uns getrennt, nachdem sie fremdgegangen ist. Wir lebten gemeinsam in... und sie ist daraufhin wieder zurück nach Deutschland gezogen. Wir haben ein geteiltes Sorgerecht für unseren mittlerweile fünfjährigen Sohn, waren aber nie verheiratet.

Ständig gab es Probleme, dass ich mein Kind sehen durfte. Direkt nach der Trennung wurde mir mein Kind ca. drei Monate vorenthalten, mit der Begründung, dass er sich sonst nicht an die neue Umgebung gewöhnen würde.

Es war eigentlich abgemacht, dass ich meinen Sohn so oft ich möchte sehen könnte wie ich möchte, also mindestens alle zwei Wochen über das Wochenende, wobei meine Ex-Partnerin mir bis ... entgegenkommen sollte. Dies entspricht etwa der Hälfte der Strecke, eigentlich für meine Ex-Partnerin sogar weniger als die Hälfte der Strecke.

Es dann ein Gespräch, wonach sie sagte, dass ich meinen Sohn noch seltener sehen kann, und wenn dann eher in den Ferien, dafür dann ein paar Tage am Stück. Sie hätte finanzielle Probleme und es ginge ihr psychisch nicht gut. Er sei auch alt genug, um mich auch seltener sehen zu können, er wäre kognitiv so weit (dies leugnet sie jetzt, aber meine neue Partnerin hat es auch gehört, da das Telefon laut war).

Ich habe ihr die letzten Male schon Benzingeld gegeben, um fahren zu können. Sonst bin ich immer die volle Strecke gefahren, teilweise war ich mit meinem Sohn dann erst nachts um zwei zu Hause, während meine ehemalige Partnerin mit ihrem damaligen Partner auf Konzerte oder zum Feiern gegangen ist.
Auch bin ich die letzten Male auch schon für Kinderbekleidung etc. aufgekommen, jetzt soll ich einen Schulranzen bezahlen (zusätzlich zum Unterhalt wohlbemerkt).

Sie wohnt in einer für ihr Gehalt zu teuren Wohnung und fährt ein zu teures Auto, anscheinend bleibt nichts mehr übrig.

Ich möchte meinen Sohn so oft es geht sehen und mir nicht anhören müssen, dass ich dies ja könnte, aber immer wieder andere Gründe vorgeschoben werden, weshalb es nicht ginge. Laut Jugendamt wäre die Rechtslage sogar so, dass sie als Verursacherin der Distanz mir das Kind bis nach Hause bringen müsste. Dies ist aber in der ganzen Zeit noch nie geschehen.

Ich hoffe wir können gemeinsam eine Lösung finden, denn ansonsten bin ich auch bereit vor Gericht zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen

...





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 25. Februar 2024 17:02
An: ...
Betreff: AW: Mediation Umgang Kind

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich könnten wir hier tätig werden, wenngleich ich vermute, dass Sie um ein familiengerichtliches Verfahren nicht herumkommen werden, da - so wie Sie es schildern - die Mutter kein ernsthaftes Interesse an einer tragfähigen Regelung zu haben scheint.

Aber, die Hoffnung stirbt zuletzt.

...


Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Thiel

 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 17. Februar 2024 11:06
An: ...
Betreff: Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Expartner und ich befinden uns in Trennung und haben einen gemeinsamen 2 Jährigen Sohn.

Derzeit befinden wir uns in einem Sorgerechtsverfahren.

Ich persönlich würde das Verhältnis zwischen uns (Expartnern) sehr gerne verbessern und stabilisieren, damit wir troz Trennung, gemeinsam gut für unseren Sohn da sein können und unsere Kommunikation funktioniert. Ich halte hierfür eine Familientherapie für geeignet, um es wenigstens zu versuchen.

Ich würde dies gerne bei der Sorgerechtsverhandlung am ... vorschlagen und suche hierzu derzeit geeignete Therapeuten, die uns dabei helfen könnten, sollte dies auch im Sinne meines Expartners sein.

Hierzu müsste ich im Vorfeld wissen ob Kapazitäten vorhanden sind, ab März und würde im Idealfall schon gerne ein Informationsgespräch vereinbaren, um mich über die Möglichkeiten beraten zu lassen, sowie mir Empfehlungen von Fachleuten anzuhören, die ich dann im Gerichtstermin auch so vorschlagen könnte.

Es wäre schön, wenn Sie sich bei mir zurückmelden.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 30. Januar 2024 19:33
An: ...
Betreff: Mediation zur Klärung des Wohnortes meines Sohnes

Sehr geehrter Herr Thiel,

Wie im Betreff vermerkt Suche ich Unterstützung bei der Klärung bei wem mein Sohn aufwächst und hoffe hier über eine Mediation weiter zu kommen.

Hierzu kurz die Hintergründe:

Mein Sohn ... wurde am ... in ... geboren. Seine Mutter und ich haben ein gemeinsames Sorgerecht für ihn.

Wir haben uns Ende 2021 getrennt und ich bin im Februar 2022 wieder nach ... gezogen. Seit dem leben wir ein Wechselmodell. Anfangs im 1-wöchigen später im 2-wöchigen Rhythmus. Das funktioniert soweit sehr gut für uns und auch für ... .

Wir haben generell ein gutes Verhältnis. Seit November beschäftigen wir uns mit der Frage wo ... final aufwachsen wird. Jeder möchte diese Rolle gerne übernehmen und hat seine eigenen Argumente dafür. Es gelingt uns bisher nicht zu einem Konsens zu kommen.

Mit freundlichem Gruß

...

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 30. Januar 2024 22:46
An: ...
Betreff: AW: Mediation zur Klärung des Wohnortes meines Sohnes

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.


Ob hier eine Mediation weiterhilft, weiß ich nicht.

Falls nicht, entscheidet auf Antrag das Familiengericht ,maßgeblich ist dabei:


§ 1697a Kindeswohlprinzip
Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1697a.html



Wo wohnt die Mutter?



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 



 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 29. Januar 2024 01:20
An: ...
Betreff: Dringende Bitte um Hilfe Familien Therapie

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich versuche ihn in der E-Mail einmal kurze erklären was genau passiert ist also mein Mann und ich sind seit 2018 verheiratet und haben vier Kinder davon sind zwei die leiblichen von meinen Ehemann.. nach Corona und den lockdowns begann die Krise in der Familie unser jüngster Sohn ist mitten im volllockdown geboren das hieß Geburt ohne Familie und Vater zusätzlich ist unser Sohn mit einer Fehlbildung zur Welt gekommen , all das und vieles mehr brachte die Krise in die Familie und in die Ehe im September 2023 ist mein Mann dann plötzlich ohne eigentlich ersichtliche Gründe mit beiden Söhnen spurlos verschwunden, und hat die Ehe per SMS beendet Wochen und Monate der Qual folgten für mich und die Geschwister Zuhause in ....

Erst mit Hilfe einer rechtsanwältin und dem Familiengericht war es möglich meine Söhne wiederzusehen seit Anfang Dezember ist mein Mann wieder zurück zwar hat er inzwischen eine eigene Wohnung aber die Paarbeziehung ist gerade wieder am aufleben, gemeinsam mit unseren Kindern wollen wir es auch in getrennten Wohnungen schaffen das Problem für mich als Ehefrau persönlich ist dass in der Zeit wo mein Mann weg war er eine Beziehung mit einer anderen Frau begann die kurz vor unserer Versöhnung beendet war leider redet er nicht sehr viel darüber und lässt mich in Unwissenheit ich erwähne das weil das mich momentan auch sehr belastet , erschweren kommt noch hinzu dass ich durch das Internet von seiner "Freundin" mit Screenshots überrascht wurde,in denen ich leider einiges erfuhr was mein Mann dieser Frau schrieb..er reagiert wütend wenn ich darüber reden will..mich verletzt es aber das ich nicht weiss ob er zurück ist aus Liebe oder wegen der Kinder..denn offiziell will er erstmal nicht zu mir stehen..das schmerzt ( seine Familie ect) und ich möchte eigentlich nur eins genau wie wir alle in der Familie dass wir wieder glücklich miteinander zusammenleben können und das erlebte verarbeiten gemeinsam bitte helfen Sie uns..

Ihre Familie

...



 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2023 14:29
An: ...
Betreff: Begleitende Umgänge inkl. Nachbesprechung und Elterngespräche

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ab wann hätten Sie Kapazitäten frei?

Aktuell hat mein Sohn (16 Monate alt) begleitenden Umgang durch meine Eltern zu seinem Vater.

Problem ist dabei der Drogen- und Alkoholmissbrauch des Kindsvaters. Meine Eltern und insbesondere mein Sohn sind mit der Situation überfordert.

Begleitende Umgänge durch eine Fachkraft wurden vor Gericht abgelehnt, da das Jugendamt ... keinen Träger mit Kapazitäten hat.

Der Kinderschutzbund hat mir gesagt, dass bei diesem hochstrittigen Fall ein begleitender Umgang durch eine Fachkraft in meinem Beisein ein Muss ist. Vor Gericht wurde mir "gedroht", wenn ich mich nicht auf die begleitenden Umgänge durch die Großeltern einlasse, dass die Umgänge unbegleitet stattfinden.

Meine Eltern sind wie gesagt mit den Umgängen überfordert, da mein Sohn immer mehr an meinen Eltern klammert. Jetzt sollen normalerweise ab Donnerstag die Umgänge durch die Großmutter väterlicherseits begleitet werden. Zu ihr hat er keinen Bezug. Ich mache mir große Sorgen. Vielleicht haben Sie eine Idee, wie meinem Sohn geholfen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Hammes - Name geändert


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2023 16:57
An: ...
Betreff: AW: Begleitende Umgänge inkl. Nachbesprechung und Elterngespräche

Sehr geehrte Frau Hammes,

Danke für Ihre Anfrage.

Das Gericht soll den Beschluss gesetzeskonform und kindeswohlorientiert treffen, nicht danach wie das Jugendamt grad willig ist, was zu tun oder auch nicht.

Alles andere wäre Rechtsbeugung und damit strafbar.


Maßgeblich ist §1684 BGB (4)


§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html



Wenn das Gericht also einen unbegleiteten Umgang beschließt, dann nicht deshalb, weil das Jugendamt keine Lust hat eine Hilfe zu organisieren, sondern weil dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.


§ 1697a Kindeswohlprinzip
Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1697a.html



Gegen einem insoweit fehlerhafte Entscheidung des Gerichtes ist die Beschwerde beim Oberlandesgericht möglich.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 20:20
An: ...
Betreff: Re: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge

Sehr geehrter Herr Thiel,

Was sagen Sie zu der Nachricht vom Jugendamt?

Sabine Hammes





Von: ...
Gesendet: Montag, Dezember 18, 2023 7:44:00 AM
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge

Sehr geehrte Frau Hammes,

vor der Installation eines Begleitenden Umgangs wird von Seiten des Jugendamts über die Notwendigkeit entschieden. Sollte sich nach unserer Einschätzung eine Erfordernis dafür ergeben, wird das Jugendamt einen verfügbaren Träger suchen und den Umgang installieren.

Da es einen gerichtlichen Beschluss über die Durchführung der Umgangskontakte gibt, verstehe ich Ihre Anfrage nicht.

Bei Bedarf können wir uns im neuen Jahr hier zusammensetzen, bis dahin gilt der gerichtliche Beschluss.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Lina Kirchner - Name geändert

Jugendamt ...




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 21:15
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge

Sehr geehrte Frau Hammes, 

richtig ist, dass das Jugendamt den Hilfebedarf nach eigenem fachlichen Ermessen einschätzt.

Hier also den möglichen Bedarf für einem Begleiteten Umgang


§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
(1) ...
(2) ...
(3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der §§ 1684, 1685 und 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html



Nicht richtig ist, dass das Jugendamt den Träger aussucht.

Richtig ist das Gesetz, an das sich das Jugendamt zu halten hat, auch wenn man der eine oder andere Sachbearbeiter im Jugendamt meint, Gesetze gelten für das Jugendamt nicht:


Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. ...

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html



Das Jugendamt muss also dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern genügen und darf den Eltern nicht einfach einen Träger vor die Nase setzen, das wäre eine grobe Dienstpflichtverletzung, der mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen getreten werden sollte.



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 


 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. November 2023 21:03
An: ...
Betreff: Anfrage Umgangshelfer

Guten Tag Herr Thiel,

mein Name ist Maxi Albers - Name geändert - und ich möchte für meinen Partner und seine beiden Söhne Joel (9) und Sebastian (11) - Namen geändert - gern mit Ihnen und Ihrem Team über eine mögliche Umgangshilfe sprechen.

Mein Partner befindet sich momentan in einem Rechtsstreit mit seiner Exfrau und Kindesmutter aufgrund einer seit 7 Monaten anhaltender Umgangsverweigerung seitens Kindesmutter. Die Kinder waren vorher alle 2 Wochen und in den Ferien bei uns. Das Verhältnis war stets liebevoll.

Die Kindesmutter hat im Mai plötzlich den Kontakt zwischen meinem Partner und den Kindern auf jegliche Art verweigert und tut dies anhaltend. Leider beeinflusst und manipuliert sie die Kinder, sodass die Kinder auch offiziell sagen, sie möchten nicht mehr zu ihrem Vater. Auch jeglicher Kontakt zu weiteren Familienmitgliedern besteht mittlerweile nicht mehr.

In einem ersten Gerichtstermin im Juli diesen Jahres wurde das Verfahren mit einem Vergleich geschlossen. Ein Verfahrensbeistand hat ausgesagt, dass sie noch nie so verstörte Kinder erlebt hat. Auf der anderen Seite hat sie gesagt, dass der Kindesvater ein liebevoller Vater ist. Leider wurde nicht weiter nachvollzogen, warum die Kinder eine so plötzliche Abneigung gegen ihren Vater haben.

Der Umgang wurde aufgrund des Zustands der Kinder vorerst ausgesetzt, aber mit dem Ziel, den Umgang so schnell wie möglich wieder herbei zu führen. Die dort beschlossenen Maßnahmen z.B. das Heranziehen eines Kinderpsychologen durch die Mutter ist innerhalb von 4 Monaten nicht umgesetzt worden. Sie beruft sich auf eine Wartezeit von 10 Monaten bei einer bestimmten Psychologin.

Wir haben nun eine Empfehlung sowohl der evangelischen Lebensberatungsstelle in ..., bei der die Kinder in Beratung waren, als auch vom Jugendamt, einen Umgangshelfer zu nutzen. Die Kindesmutter lehnt dies momentan ab. Daher haben wir ein neues Gerichtsverfahren beantragt, welches nun im Dezember stattfindet. Hier ist bereits klar vorgeschlagen, einen Umgangshelfer einzuschalten.

Momentan wird hier vom Gericht die ehemalige Verfahrensbeiständin vorgeschlagen, die aber aus unserer Sicht nicht die Ausbildung hat, die es in diesem komplexen Fall von psychischem Kindesmissbrauch benötigt. Sie ist Anwältin und hat keine weitere Ausbildung.

Meinem Partner und mir ist es wichtig, nicht nur das Recht einzuklagen, den Umgang wieder herbei zu führen, sondern es den Kindern so „angenehm“ wie möglich zu machen, da wir wissen, dass die Kindesmutter alles geben wird, den Umgang weiterhin zu vermeiden bzw. die Kinder dahingehend zu beeinflussen, keinen Umgang haben zu wollen. Daher möchten wir eine professionelle Fachkraft einschalten, die in diese komplexe Familiensituation eindringt, versteht, was vor sich geht und die Kinder unterstützt, kein schlechtes Gewissen haben zu müssen, Papa und Mama lieb haben zu dürfen und sie zu einer erneuten Aufnahme des Umgangs begleitet.

Wir möchten dann schon vor dem Gerichtstermin einen konkreten Umgangshelfer vorschlagen.

Ich würde mich daher über eine kurzfristige Kontaktaufnahme und ein erstes Gespräch über eine mögliche Begleitung sehr freuen.

Da mein Partner mittlerweile Phasen hat, in denen es ihm emotional und psychisch aufgrund des Umgangsabbruchs sehr schlecht geht, übernehme ich hier die erste Anfrage, die aber natürlich mit ihm abgesprochen ist. Weiteren möglichen Gesprächen und Einordnungen mit Ihnen würde er sich dann selbstverständlich anschließen.

Viele Grüße,

...

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 18:22
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren

Heute war der Verfahrensbeistand bei mir zu Hause von meiner Tochter zwei Jahre alt, dieser meinte zur Anbahnung sollten vielleicht 2,3 Termine stattfinden in Begleitung um zu sehen, wie die Tochter reagiert.

Falls meine Tochter nicht entfremdet ist, wäre ein unbegleitete Umgang möglich.

Da alle Fachstellen maßlos überfüllt sind und ich meine Tochter seit vier Monaten nicht gesehen habe müsste es relativ schnell gehen., da eine Wartezeit von vier Monaten zu einer vollkommenen Entfremdung führt.

Besteht die Möglichkeit mit Kostenübernahme eventuell des Jugendamtes dieses zu übernehmen?

Grüße

...

 

 

 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 14. November 2023 10:37
An: ...
Betreff: Anfrage

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich bin übers Internet auf Sie gekommen und möchte einmal mein Anliegen kurz erläutern:

Seit 2 Monaten bin ich im regen Austausch via email mit meinem Ex-Mann (seit Ende 2020), um die Betreuungszeiten, wir haben eine nahezu 50:50 Betreuung unserer 2 Mädels (15, 8 Jahre).

Die Regelung wurde übers Gericht 2021 festgelegt, nur leider nicht, wer die geraden/ungeraden Wochen hat.

Darum geht es nämlich jetzt in unserem Streit, den wir selbst z.Zt. nicht lösen können.

Thema: Ich hatte bereits häftig 2021, 2022, 2023 die ungeraden Wochen die Mädels bei mir. Was mir eine Beständigkeit gibt und ich darauf mein Leben / Freunde etc. Aufgebaut habe.

Nun möchte mein Ex-Mann gerne tauschen. Dazu kommt eine herrschende Persönlichkeit, das Thema gaslighting

Gerne bin ich offen für einen Rat von Ihnen, via email oder Tel: ...

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,

...

 

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 8. November 2023 10:27
An: ...
Betreff: Familientherapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich möchte Sie fragen, ob Sie kurzfristig für eine Familientherapie zur Verfügung ständen.

Meine Tochter leidet sehr unter den Konflikt von uns Eltern.

Seit rund 2 Jahren befinden wir Eltern uns vor Familiengericht.

Vorgestern war wieder eine Anhörung, welche am 20.11. fortgesetzt wird.

Bei der gestrigen Anhörung ist (wieder) gesagt worden, dass die Eltern bei „Null“ anfangen sollen. Der Konflikt sei beizulegen, Kommunikation soll wieder stattfinden und Vertrauen zueinander aufgebaut werden.

Der Gutachter empfahl bei Gericht, dass wir Eltern uns in Familientherapie begeben und die Gerichtsverfahren zu beenden seien.

Die angespannte Situation zwischen uns Eltern ist absolut toxisch für meine Tochter.

Aufgrund der psychischen Vorbelastung der Mutter sehe ich nur eine Change in einer Familienberatung, wenn diese „professionell“ und engmaschig durchgeführt werden kann.

Ich möchte dem Gericht sowie auch der Mutter einen Vorschlag zu einer Familientherapie unterbreiten können, damit wir zeitnah mit der Aufbereitung des Konfliktes beginnen können.

Würden Sie uns zur Familientherapie zur Verfügung stehen?

Wenn nein, können Sie mir Familientherapeuten/innen empfehlen?


Viele Grüße

...

 

 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober 2023 10:07
An: ...
Betreff: Familienberatung

Sehr geehrter Herr Thiel,

mein Name ist ... . Mein Mann und ich sind seit Mai dieses Jahres getrennt. Wir haben zwei Mädchen (1 Jahr, 4 Jahre).

Aufgrund des Verdachts der Kindeswohlgefährdung seitens meines Mannes, häuslicher Gewalt etc. hat das Jugendamt mich und die Kinder aus dem Haushalt meines Mannes gebracht.

Seit dem laufen Gerichtsverfahren etc.

Wäre ein Rückruf möglich um das ein oder andere noch zu erläutern und eine mögliche Zusammenarbeit zu klären? ...

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. Oktober 2023 08:46
An: ...
Betreff: Mediation

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich wollte fragen,ob es möglich ist,bei Ihnen eine Mediation durchzuführen.

Anhängig ist ein Gerichtsverfahren,es geht um meine Tochter. Diese ist 11 Jahre alt,Autistin,leichte geistige Behinderung, entwicklungsverzögert.

Letztes Jahr machte der Kindesvater ein Gerichtsverfahren anhängig,da er einem Schulwechsel nicht zustimmen wollte.Dadurch wurde jetzt einiges los getreten,ein Ergänzungspfleger für Teilbereich Schule/Umgang (es fand keiner statt seit 6 Jahren) bestellt und eine Gutachterin.

Eine Kommunikation/Kontakt zwischen dem Kindesvater und mir fand seit ca.9 Jahren nicht wirklich statt.

Mit freundlichen Grüßen

...


 

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 7. September 2023 12:09
An: ...
Betreff: Vater-Tochter Konflikt - dringender Rückruf erbeten
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich befinde mich momentan in einer verzwickten und zeitkritischen Situation.

Ich lebe seit August 2021 in Scheidung und unsere beiden Kinder haben bis zum Frühjahr diesen Jahres im wöchentlichen Wechsel bei Mama und Papa gelebt.

Mein Sohn ... (9 Jahre) lebt dieses Modell weiter aber meine Tochter Johanna - Name geändert (13 Jahre) steckt tief in einem Loyalitätskonflikt und hat das Wechselmodell im Mai aufgekündigt und den Kontakt zu mir mehr oder weniger komplett abgebrochen.

Da ich hierbei eine aktive betriebene Entfremdung seitens meiner Frau vermute, treffen wir uns am kommenden Mittwoch erneut in einem Umgangsverfahren vor Gericht.

Mir ist klar, dass ich einen Umgang mit Johanna nicht gegen ihren Willen erzwingen kann.

Woran mir jedoch sehr liegt, ist den Kontakt nicht ganz abreisen zu lassen, sondern mit professioneller Hilfe zu reaktivieren und offensichtlich bestehende Kommunikationshindernisse zu identifizieren und abzubauen.

Auch die Verfahrensbeiständin von Johanna hat diesen Weg als Kompromisslinie vorgeschlagen und Johanna hat dem zugestimmt.

Um das Ganze am Dienstag vor Gericht jedoch zu formalisieren, ist ein geplanter Start einer Mediation in Aussicht zu stellen.


Bitte rufen Sie mich dringend zurück, damit wir die Details klären können.

...

 


 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 22. Mai 2023 16:05
An: ...
Betreff: Beratung erbeten

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich habe eine 12 jährige Tochter Elisabeth - Name geändert, mit deren Mutter ich seit 9 Jahren getrennt lebe.

Unsere Tochter ziehen wir seit 2014 im Wechselmodus 7-7 Tage auf.

Nun haben wir den Umstand dass Elisabeth nicht mehr zu Ihrer Mutter möchte und dies seit über einem Jahr auch klar mitteilt.

Auf Grund einer Gewaltandrohung des Lebensgefährten Elisabeths Mutter, mir gegenüber als ich Elisabeth aus dem mütterlichen Zuhause abholte, befinden wir uns juristisch im Streit.

Einiges nahm seinen Lauf, Verhandlungen da, Gutachten dort.

Einer Gutachterin kam zu dem Schluss, das Elisabeths Bedürfnisse und Aussagen nicht von ihr heraus kommen, vielmehr dass ich und meine Lebenspartnerin Elisabeth manipuliert haben und ich Bindungsintolerant gegenüber der Mutter sei, und somit Schuld für das Verhältnis zwischen Elisabeth und ihrer Mutter sei.

Um dieses nun aufzuschlüsseln und Sie mir in dieser Hinsicht vielleicht helfen können, was mit mir nicht stimmt und wo und wie ich an mir arbeiten und mich ändern kann, wollte ich gern bei Ihnen vorsprechen, ob diese Möglichkeit besteht.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 3. Mai 2023 14:29
An: ...
Betreff: Anfrage Familienberatung / Mediation

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Ex-Partner, und ich sind dringend auf der Suche nach einer Familienberatung bzw. Mediation, um die Kommunikation zwischen uns zu verbessern und uns vorbereitend gemeinsam den Schuleintritt in 2024 unserer gemeinsamen Tochter, Juliane - Name geändert, zu einigen.

Im April 2023 hatten wir einen Gerichtstermin, bei dem ich angestrebt hatte, einen Kita-Wechsel durchzusetzen.

Wir haben uns während des Termins geeinigt die Kita nicht zu wechseln und Juliane bis zum Schuleintritt bestmöglich auf ihrem Weg zu unterstützen.

Auflage des Richters an uns als Eltern ist jedoch, eine Familienberatung bzw. Mediation (oder Ähnliches) in Anspruch zu nehmen im Hinblick auf die Entscheidung für eine Grundschule und um unsere Beziehung auf der Elternebene wieder zu verbessern.

Näheres würden wir vorab telefonisch oder in einem Erstgespräch erläutern.

Die Frage ist, ob Ihre Einrichtung (relativ kurzfristig) Kapazitäten hat, um uns hierbei zu unterstützen.

Helens Papa und ich sind gleichermaßen bestrebt eine Beratung oder Mediation in Anspruch zu nehmen und freuen uns auf eine positive Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 26. April 2023 17:17
An: ...
Betreff: Anfrage Familienberatung/-therapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

meine Expartnerin und ich sind im Rahmen eines Sorgerechtsstreits auf der Suche nach einer Familienberatung/-therapie.

Aus unserer sehr Konfliktbehafteten Beziehung die bis März 2021 andauerte, ist ungewollt eine wunderbare Tochter hervorgegangen.

Nun befinden wir uns seit Februar wegen Umgang und Sorgerecht vor Gericht, da die Konflikte kein Ende fanden.

Aus einer Verhandlung vor dem Familiengericht im März diesen Jahres wurde beschlossen, dass wir bezüglich des von mir beantragten Mitsorgerechts aufgrund der weiterhin andauernden Konflikte eine Familienberatung aufsuchen sollen um diese Auseinandersetzungen als Grundlage auch zum Wohle unserer Tochter möglichst beizulegen.

Seitdem bin ich auf der Suche nach geeigneten Therapeuten die uns hier unterstützen können.

Ich würde mich freuen wenn Sie mir eine Rückmeldung geben könnten, ob sie überhaupt Kapazitäten frei haben und wenn ja wie sich eine Therapie bestmöglich bei Ihnen gestalten könnte.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 



 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 8. April 2023 08:45
An: ...
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme für eine Jugendhilfeleistung

Sehr geehrter Herr Thiel,

das Jugendamt ... regt bei Familiengericht ... zum zweiten Mal alle meine Sorgerechte zu entziehen.

Weil meine Tochter ist von ... nach ... vor 9 Monaten weggezogen, ist das Familiengericht ... zuständig.

Der alleinige Grund, warum das Jugendamt unterstützt diese Entfremdung ist, dass meine Tochter jetzt 14 Jahre will bei dieser Familien, die meine Tochter instrumentalisiert, bleiben.

Meine Tochter muss von kompetente Personell gefragt, warum sie bei dieser Familien bleiben will und warum sie ein Hass auf ihr Vater einwickelt hat.

Und dann müssen wir alle zusammen einen Weg für Kontakt und einen Weg zurück zu ihrem Vater finden, auch wenn nur z.B. erstmals bei einer Mädchengruppe, aber in ....

Ich dachte an einen Termin zum Anfang mit mir, dann mit ihr, dann wie Sie empfinden, alle drei zusammen.

Das Jugendamt ... hat keinen Hilfeplan erstellt, ist völlig inkompetent und unehrlich.


Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 20. März 2023 08:29
An: ...
Betreff: unsere Tochter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich melde mich für meine Tochter und deren Kinder - ich weiß, dass das ganz sicher so nicht üblich ist, doch wir wissen uns einfach überhaupt nicht mehr zu helfen!

Unsere Tochter hat sich im Mai 2021 von ihrem Ehemann getrennt, Grund war eigentlich seine extreme Eifersucht, die unsere Tochter einfach nicht mehr aushielt und deshalb um eine Auszeit bat.

Was aber dann so nach und nach noch alles herausgekommen ist, ist ein Psychothriller der einfach nicht enden will!

Er hatte sie im Schlafzimmer mit einer Kamera gefilmt, sie hatte ein GPS-Tracker auf dem Handy, irgendetwas im Auto.........im vergangenen Sommer stellte sie ein Strafantrag gegen ihn, weil noch viel mehr Sachen ans Tageslicht kam, leider geht hier aber überhaupt nichts vorwärts....

Das Verhältnis zwischen den Beiden ist daher sehr, sehr angespannt und das schlägt sich natürlich auch auf die Kinder nieder.

Die Beiden (7 und 4 Jahre) sind seit September letzten Jahres (nach einem Vorfall) sehr auffällig geworden!

Unsere Tochter versucht seitdem beim Jugendamt, Familienberatungsstellen irgenwo einen Termin zu bekommen, wenn sie einen bekommt, aber immer nur mit dem Vater zusammen - dies ist für sie unerträglich, sie kann mit ihm leider zurzeit noch nicht an einem Tisch sitzen.....

Vom Familiengericht wurden sie verpflichtet bei der Familienberatung vorstellig zu werden - es wurde ihr auch ein Einzeltermin zugesagt.

Hier bei uns im Kindegarten gibt die Caritas Beratungsstunden, hier hat sie sich dann auch angemeldet, bekam dann prompt wieder einen Termin mit ihm zusammen - da ihr Zwangsgeld angedroht wurde, wenn sie den Termin nicht wahrnimmt ist sie hingegangen.

Nach 1 1/2 Stunden brach sie diese Beratung aber ab, da sie vom Ex-Mann und auch der Beraterin an den Pranger gestellt wurde, beide haben sie als Lügnerin dargestellt - vor dem Familiengericht bei der Anhörung wurde sie von der Richterin gebeten, doch die Strafanzeige gegen ihn zurück zu nehmen...........

Unserer Tochter geht es eigentlich immer schlechter, den beiden Enkelkindern auch und wir machen uns um die 3 sehr große Sorgen - daher hier nun unsere Frage - kann es denn tatsächlich sein, dass man nirgendwo zuerst mal ein Einzelgespräch haben kann?

Es ist schon klar, dass künftig dann auch gemeinsame Termine sein werden, aber sie würde doch gerne erst einmal alleine vorstellig werden, die Kinder leben bei ihr und wer sollte die Situation dann besser schildern können, wie die Kinder sich im täglichen Leben benehmen, wie die Mutter?

Wir haben uns nun an Sie gewandt, da wir nach wie vor nicht sicher sind, ob sie noch von ihm überwacht, kontrolliert, gar ihre Mails mitgelesen werden - es passieren ständig wieder Sachen und er weiß Dinge, die er eigentlich ohne Überwachung gar nicht wissen kann........

Für eine kurze Rückantwort wären wir sehr dankbar - falls es bei Ihnen eine Möglichkeit gibt, wird sich unsere Tochter dann mit Ihnen gerne in Verbindung setzen

Mit freundlichen Grüßen

....

 

 

 

 



 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 7. März 2023 08:38
An: ...
Betreff: terminvereinbarung

Hallo

Ich bin Frank Müller - Name geändert, wohne in ...

Laut Gerichtsbeschluss sind wir Eltern verpflichtet worden, an einer Elternberatung im SOS Beratungszentrum in ... teilzunehmen,vorerst getrennt.

Auf Grund der Entfernung,ist Direktkontakt schlecht möglich, aber über Videotelefonie möglich.

Als Grund dafür wurde angegeben, das wir 2 Eltern wieder miteinander komunizieren, im Moment ganz schlecht. Desweiteren soll herausgefunden werden, ob und wer die Kinder zu seinen Gunsten versucht zu manipulieren.

Ich hoffe, das ich bei Ihnen richtig gelandet bin.

Danke schon im Vorraus

...

 

 

 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2023 11:20
An: ...
Betreff: Informationsanfrage: Kompromissprobleme bei Kitaort

Guten Tag,

Mein Name ist Frank Conrad - Name geändert und ich bin Vater einer 3 Jährigen Tochter Louisa - Name geändert und wohne in A... .

Bei unserer bevorstehenden Scheidung ab Februar und dem gleichzeitigen Umzug meiner zukünftigen Exfrau nach B..., bzw im Laufe des Jahres nach C..., ergibt sich ein Problem bei der Einigung auf eine Kita für Louisa die beiden Elternteilen gerecht wird.

Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht und streben ein Wochenmodell an.

Sie möchte Louisa aus der bisherigen Kita in A...., zu sich nach C... in die Kita umsetzen.

Ich möchte Louisa am liebsten nicht aus ihrer gewohnten Umgebung nehmen, würde ihr aber mit einem Kompromiss entgegenkommen, und versuchen Louisa in B...in eine Kita zu bekommen.

In B... ist derzeit unser Arbeitsplatz und es befindet sich auch ca mittig zwischen den beiden Wohnorten.

Sie besteht aber weiterhin darauf Louisa nach C.,, zu holen, weil B... nicht unbedingt ihr Arbeitsort bleiben wird.

Ich hoffe auf diesem Weg entweder Unterstützung bei der Lösung unseres Konfliktes oder auf Handlungsoptionen.

Mit bestem Dank

...





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2023 22:16
An: ...
Betreff: AW: Kitaort

Sehr geehrter Herr Conrad,

bei Uneinigkeit der Eltern kann das Familiengericht auf Antrag eine Entscheidung treffen, welcher Elternteil bezüglich dieser strittigen Frage das Bestimmungsrecht erhält.

Darauf wird es hier wohl hinauslaufen, wenn sie sich nicht einigen.

Falls ich hier in irgendeiner Weise behilflich sein kann, lassen Sie es mich wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Thiel

 

 

 




  


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 20:03
An: ...
Betreff: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich bin auf der Suche nach einem Erziehungsbeistand. Dieser wurde gerichtlich angeordnet.

Könnten Sie eine Erziehungsbeistandschaft übernehmen? Ich bin mit meiner Tochter am ...11.2022 nach ... gezogen und würde mich freuen, eine Erziehungsbeistandschaft in Wohnortnähe zu haben.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

Beste Grüße

...





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 21:28
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Bitte senden Sie mir unverbindlich den Gerichtsbeschluss, damit ich mir einen Eindruck von dem Fall verschaffen kann.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 06:16
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft

Guten Morgen Herr Thiel,

Anliegend erhalten Sie das Verhandlungsprotokoll vom .... 2022, die Kindesanhörung vom ...11.2022 sowie der Beschluss (Gutachten).

Die Erziehungsbeistandschaft sowie der Hilfeplan ergeben sich aus dem Verhandlungsprotokoll.

Am ... .2022 bin ich mit meiner Tochter Tabea - Name geändert - nach Y-Stadt - Name geändert - gezogen. Das Gericht wurde darüber informiert, hat aber leider im Beschluss noch meine alte Anschrift aufgeführt.

Vorgestern hatte ich ein sehr gutes Gespräch mit dem Jugendamt der Stadt Y. Sofern der Erziehungsbeistand gerne mit diesem Jugendamt zusammenarbeiten würde und darüber hinaus das Jugendamt der Stadt X bereit wäre, den Fall nach Y abzugeben, könnte die Erziehungsbeistandschaft unter dem Jugendamt der Stadt Y stattfinden. Ich würde mich freuen, wenn dies so möglich wäre; deshalb habe ich den HzE Antrag der Stadt X auch noch nicht unterschrieben.

Für den Fall, dass Sie die Erziehungsbeistandschaft übernehmen könnten, würde ich mich freuen, wenn wir uns zeitnah kennenlernen könnten.

Beste Grüße

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:07
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für die Unterlagen und die Erläuterung.

Was soll denn die Aufgabe der Erziehungsbeistandschaft sein.

Ist diese überhaupt nötig, gibt es Probleme bei der Erziehung.

Vielleicht senden Sie mir mal den Hilfeplan, den Sie vermutlich unterschrieben haben, da ist ja eine Problembeschreibung drin und die Ziele der Hilfe.

Frau Müller - Name geändert, ist das die für die Erziehungsbeistandschaft bisher tätige Fachkraft (Träger ...)?

Was lief schief mit der?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:48
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

danke, dass Sie sich meine Unterlagen durchgelesen haben. Anbei die Beantwortung Ihrer Fragen:

Das Amtsgericht Y hatte bis zum .....2022 einen Umgangsausschluss verhängt. Tabea sollte ein Jahr zur Ruhe kommen, nicht ständig neu befragt werden und eine neutrale Ansprechpartnerin haben. Mit Beschluss vom ....2022 hatte Frau Richterin ... dies entschieden und dass ein Erziehungsbeistand diese Aufgabe übernehmen sollte.

Meine Wahl fiel auf den Träger .... Frau ..., eine ältere Mitarbeiterin von ...., war sehr freundlich. Nachdem Frau ...zwei bis dreimal bei mir im Haushalt war, stellte das Jugendamt der Stadt X mir im November 2021 den Hilfeplan per Post zu. Dieser hatte wenig damit zu tun, was im Hilfeplangespräch besprochen worden war und widersprach dem Gerichtsbeschluss. Beispielsweise lautete Punkt 1 des Hilfeplans: "Tabea trifft ihren Papa." Nun ja, mit Umgangsausschluss hat das wenig zu tun...

Ich habe deshalb im November 2021 einen Rechtsanwalt gegenüber dem Jugendamt der Stadt X beauftragt. Sämtliche Schreiben meines Anwalts wurden ignoriert, das Jugendamt hat darüber hinaus vehement meine anwaltliche Vertretung ignoriert. Im März 2022 wurde ich dann vom Jugendamt der Stadt X zu einem neuen Hilfeplangespräch eingeladen. Dieses fand via Skype statt und mein Anwalt nahm ebenfalls daran teil.

Zum Glück! Denn man sehe und staune: Das, was in der Skype Konferenz besprochen worden war, fand sich erneut nicht in dem mir Wochen später zugestellten Hilfeplan wieder. Erneut wurden die Schreiben meines Anwalts seitens des Jugendamts der Stadt X ignoriert. Mangels Hilfeplan konnte die Erziehungsbeistandschaft nicht stattfinden; diese brauchte logischerweise einen schriftlichen Auftrag.

Am ... .2022 hat mein Ex-Mann erneut einen Umgangsrechtsantrag beim Amtsgericht X gestellt. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll liegt Ihnen vor. Meiner Tochter Tabea geht es sehr gut. Sie ist eine sehr gute Schülerin. Hat einen schönen Freundeskreis. Spielt mehrmals pro Woche Handball. Macht Kinderyoga. Hat inzwischen davon erholt, dass mein Ex-Mann permanent im Haushalt rumgebrüllt hat und häusliche Gewalt ausgeübt hat. Falls Ihnen das Ihre Frage beantwortet: Tabea ist ein tolles Kind, sie ist glücklich, es gibt keine Probleme bei der Erziehung. Darüber hinaus ist ihre beste Freundin (ebenfalls ein Scheidungskind) nach ... gezogen und wohnt jetzt 10 Minuten von uns entfernt.

Leider waren wir seit der Trennung im März 2020 permanent "Stalking" (ich lasse mich diesbezüglich seit März 2022 von der .... Frauenberatungsstelle beraten; diese sagt, es ist ein Mischmasch aus "Beziehungsterror" und "Nachstellung") ausgesetzt. Da dies nicht aufhörte, haben wir nun die räumliche Distanz gesucht. Meine Anwälte arbeiten gerade daran, dass Tabea die Grundschule in Y besuchen darf. Sie selbst möchte das, da sie hier frei von Nachstellung ihren Schulweg selbst bewältigen kann.

Den Hilfeplan finden Sie im Gerichtsprotokoll. Da die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Y mehr als irritierend ist, hat die Richterin netterweise den Hilfeplan gerichtlich festgelegt. Da Frau Müller als Erziehungsbeistand eine freundliche Frau war (mit ihr lief überhaupt nichts schief), hätte ich sie gerne erneut als Erziehungsbeistand genommen. Allerdings hatte ich bereits im Gerichtssaal das Gefühl, dass das Jugendamt der Stadt X das nicht möchte. Dennoch habe ich selbst bei .... angefragt und zur Antwort bekommen, dass sie keine Kapazitäten frei haben.

Da ich gerne positiv mit einem Jugendamt zusammenarbeiten möchte (schlimm genug, dass meine Tochter und ich uns überhaupt mit einem Jugendamt beschäftigen müssen), habe ich Kontakt zum Jugendamt der Stadt Y aufgenommen. Die Dame, die für mich zuständig sein würde, hat einen sehr guten Eindruck auf mich gemacht. Sofern sie den Fall übernehmen könnte, könnte ich mir eine anwaltliche Vertretung gegenüber einem Jugendamt sparen. Leider müsste hierzu das Jugendamt der Stadt X den Fall abgeben.

Was ich in den letzten über 2 1/2 Jahren mit dem Jugendamt der Stadt X erlebt habe, würde ich selbst nicht glauben, wäre ich nicht betroffen. Der ehemalige Verfahrensbeistand (er hat die Familie 2 1/2 Jahre betreut, genießt das Vertrauen meiner Tochter und wurde leider auf Antrag der Gegenseite abgesetzt) hat selbst erkannt, dass das Jugendamt sich an mir "festgebissen" hat. Offenbar bin ich nicht die typische Jugendamts-Kundin.

Das Jugendamt der Stadt X  hat versucht, mir ab Januar 2023 einen Träger - ohne diesen überhaupt namentlich zu benennen - vor die Nase zu setzen. Mein Anwalt hat soeben darauf geantwortet, dass ich von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen werde und selbst einen Träger suche. Das Vertrauensverhältnis zum Jugendamt der Stadt X ist nach fast drei Jahren seltsamer Erfahrungen erschüttert.

Soviel erstmal zu Ihren Fragen. Ich hoffe, dass Sie den Fall übernehmen können bzw. wir ein Kennenlernen vereinbaren können.

Beste Grüße
...




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 16:26
An:
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft 

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für die Erläuterung.

Gleichwohl kann ich nicht erkennen, was ein Erziehungsbeistand hier tun soll, wenn es keine wesentlichen Probleme gibt.

Der kann doch nicht nur zum Kaffeetrinken kommen, damit das Jugendamt zufrieden ist und für die nicht notwendige Hilfe mehrere Tausend Euro Steuergelder zum Fenster rauswirft.


Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach §86 SGB 8:


(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. An die Stelle der Eltern tritt die Mutter, wenn und solange die Vaterschaft nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Lebt nur ein Elternteil, so ist dessen gewöhnlicher Aufenthalt maßgebend.
(2) Haben die Elternteile verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der personensorgeberechtigte Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; dies gilt auch dann, wenn ihm einzelne Angelegenheiten der Personensorge entzogen sind. Steht die Personensorge im Fall des Satzes 1 den Eltern gemeinsam zu, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 zuletzt bei beiden Elternteilen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen tatsächlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 während der letzten sechs Monate vor Beginn der Leistung bei keinem Elternteil einen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte; hatte das Kind oder der Jugendliche während der letzten sechs Monate keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen vor Beginn der Leistung.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__86.html



von daher müsste nun wohl das Jugendamt Y zuständig werden, da Sie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Das Jugendamt X wäre dann verpflichtet sich für unzuständig zu erklären.

Das Jugendamt Y könnte also - nach meiner Ansicht - problemlos weitermachen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 11. November 2022 08:12
An: ...
Betreff: Erstberatung?

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich lebe getrennt von meiner Familie und werde zeitnah die Scheidung einreichen.

Mit meiner Frau habe ich eine Vereinbarung, dass unsere beiden Kinder, Paul - Name geändert - 10 Jahre und Paula - Name geändert - 9 Jahre, alle 14 Tage ein Wochenende bei mir verbringen.

Diese Vereinbarung gilt ab Ostern.

Paula verweigert seitdem im Grunde genommen diese Wochenden, jeweils mit wechselnden Begründungen, offensichtlich stark getrieben von meiner Frau.

Im Moment ist es die Begründung, dass ich meine Zustimmung zur Privatschule ... verweigere.

Meine Frau hetzt meine Tochter auf, indem sie ihr den Schriftverkehr der Anwälte zeigt und auch sagt:" Siehst du, Papa will nicht, dass du auf eine gute Schule gehst".

Wir brauchen Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

...





 Gesendet: Freitag, 25. November 2022 um 21:29 Uhr
Von: ...
An: ...
Betreff: AW: WG: Erstberatung?

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.


Das Amtsgericht ... (Richter ..., Verfahrensbeistand ....) hat den Umgangs geregelt, allerdings ohne die vorgeschriebene Ordnungsmittelbelehrung

Das müsste gegebenfalls nachgeholt werden, um gegen die Mutter ein Ordnungsmittel wegen Verletzung der Umgangsregelung festzusetzen.

Was für eine Hilfe suchen Sie?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 28. November 2022 10:46
An: ...
Betreff: Aw: AW: WG: Erstberatung?

Sehr geehreter Herr Thiel,

danke für die Antwort.

Ich benötige Hilfe, um den Umgang mit meinen Kindern zu normalisieren.

Die letzten beiden Vaterwochenenden wurden von beiden Kindern abgesagt, Zitat:

"Solange du nicht bei ... unterschreibst, kommen ich nicht zu dir."

Mittlerweile ist Paula schon so darauf konditioniert, dass es auch heisst "wenn ich dein Handy jetzt nicht zum Spielen bekomme, komme ich nicht zum Papawochenende"

Ich suche Hilfe, um mit meiner Tochter wieder Zeit verbringen zu können, gleichzeitig aber Paula auch zu vermitteln, dass sie bei der Schulwahl auch angehört wird, aber letztlich bei einem 9jährigem Kind es noch die elterliche Entscheidung ist.

Ich will wieder Zeit mit meinen Kindern verbringen.


Mit freundlichen Grüßen

...


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 28. November 2022 14:26
An: ...
Betreff: AW: AW: WG: Erstberatung?

Sehr geehrter Herr ...,

hört sich ganz so an, als ob Ihre Kinder indoktriniert und psychisch missbraucht werden.

Da werden Sie wohl einen Antrag beim Familiengericht stellen müssen.

Bei Bedarf stehe ich Ihnen begleitend zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 29. November 2021 16:38
An: ...
Betreff: Gespräch ...

Sehr geehrter Herr Thiel,

meine Ex-Partnern und ich, wurden gerichtlich verpflichtet an einer Elternberatung in ... teilzunehmen. Festgelegt wurde, dass sich die Mutter, Frau ... sich bei der Familienberatung meldet und die Familienberatung dann bei mir.

Laut Frau ... hat sie wohl mit Ihnen telefoniert.

Nun sagte mir Frau ..., dass Sie uns keine Beratung anbieten können, weil der Wohnort unserer Tochter in ... ist und eine Beratung dort stattfinden soll.

Auch sagte sie, dass Sie mich aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht kontaktieren dürften.

Da es leider öfters Unstimmigkeiten mit der wahrhaften Aussage meiner Ex-Partnerin gibt, wollte ich nachhören, ob dieses Gespräch so stattgefunden hat.

Der Beratungsort in ... war extra vom Gericht bzw. dem Verfahrensbeistand gewählt, da wir beide keinen Führerschein haben und so jeder die halbe Strecke Fahrtweg hat und es fair für beide Parteien ist.

Ich habe großes Interesse daran schnellstmöglich an einer Beratung teilnehmen zu können, da sich dies nun auch schon seit einem Monat in die Länge zieht.

Über eine Auskunft würde ich mich freuen.

Beste Grüße

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 29. November 2021 19:47
An: ...'
Betreff: AW: Gespräch ...

Sehr geehrter Herr ...,

bei uns hat sich keine Frau ... gemeldet, vermutlich handelt es sich um eine andere Beratungsstelle.

Welches Gericht, welcher Richter hat die Verpflichtung ausgesprochen?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 



 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. November 2021 17:29
An:
Betreff: Mediation

Guten Abend Herr Thiel,

mein Mann Martin - Name geändert - und ich wollen uns scheiden lassen. Wir haben 2 gemeinsame Kinder, Max - Name geändert - 6 Jahre (gerade hier im Sommer eingeschult) und Lisa - Name geändert - 3 Jahre.

Wir sind vor 6 Monaten nach ... gezogen.

Ich will mit Max und Lisa nach ... zurück ziehen (da kommen wir her, die letzten 4 Jahre haben wir in ... und ... gelebt), Martin will, dass Max und Lisa hier bleiben.

Wir haben am 16.12.21 einen Gerichtstermin.

Wir benötigen schnelle Hilfe, wenn es geht möchten wir eine Lösung ohne das Gericht finden. Wir wollen eine Lösung finden, bei der es unseren Kindern gut geht.

Ich hoffe Sie können uns helfen und haben einen freien Termin für uns.

Ich freue mich auf eine Antwort.

Viele Grüße

...

 

 



 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 15. September 2022 12:34
An: ...
Betreff: therapeutische Begleitung für Scheidungskinder

Sehr geehrter Herr Thiel,

Mein Mann und ich sind seit 1,5 Jahren getrennt und unser Sohn (7) wird derzeit im Wechselmodell betreut.

Seit wir dieses Modell im Dezember 2021 probeweise eingeführt haben, wurde unser Sohn auffällig im Kindergarten, Sportverein und sonstiger Interaktion mit gleichaltrigen Kindern. Ich habe daher bereits im Januar den Vorschlag gemacht, eine Beratungsstelle aufzusuchen, sodass er therapeutische Unterstützung bekommt.

Mir geht es darum, dass er einen Ansprechpartner hat, wo er auch mal seinen Kummer von der Seele reden kann.

Wir brauchen dringend Hilfe, um herauszufinden, was die Wutanfälle und sein Verhalten verursachen und auch, wie wir Eltern damit am Besten umgehen.

Leider befindet er sich in einem großen Loyalitätskonflikt zwischen den Eltern und kann daher nicht offen mit uns reden.

Er sagt uns, was wir hören möchten. Ich will aber wissen, was ER möchte.

Mein Mann hat leider über ein halbes Jahr den Vorschlag verweigert, Unterstützung für unseren Sohn zu holen.

Als die Situation immer schlimmer wurde, hat ein Richter Anfang Juli entschieden, dass unser Sohn diese therapeutische Unterstützung bekommen soll.

Da mein Mann und ich derzeit bereits beim EBZ zur gerichtsnahen Beratung waren, haben wir uns entschieden, das dortige Angebot für unseren Sohn anzunehmen.

Leider teilten diese uns jetzt (nach geraumer Wartezeit) mit, dass die Hilfe in Ihrem Haus nicht stattfinden kann, weil wir parallel ein Familiengutachen am Laufen haben.

Erst wenn dieses abgeschlossen ist, könnten wir dort eine therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Familiengutachten wird sich aber noch eine Weile hinziehen.

Unser Sohn braucht so schnell wie möglich Hilfe, durch die Weigerung meines Mannes, der Gang zum Gericht und die Warteliste beim EBZ ist nun schon sehr viel wertvolle Zeit vergangen.

Daher, meine Frage, bieten sie therapeutische Beratung für Scheidungskinder an.

Wenn ja, könnten wir einen Termin bekommen bzw. können Sie uns auf die Warteliste setzen? Welche Information benötigen Sie von mir?

Mit freundlichen Grüßen,

...

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 3. September 2021 20:39
An: ...
Betreff: Anfrage

Sehr geehrter Herr Thiel,

als geschiedener und neu verheirateter Vater von insgesamt fünf Kindern (vier aus erster Ehe), eine kleine Tochter mit meiner jetzigen Frau, habe ich in den vergangenen Jahren zunehmend feststellen müssen, dass die Situation zwischen meiner früheren Frau und mir, bezogen auf die Kinder, die zum Teil bei der Mutter in ... und zum Teil bei uns in ... leben (bzw. lebten, der älteste Sohn ist zum Studium in ...), nicht einfacher wird.

Im Sommer ist dann die Situation so eskaliert, dass nun vor Gericht das Umgangsrecht für zwei der Kinder von mir geklärt werden muss. Im Gespräch mit der Fürsprecherin, die das Amtsgericht ... für die Kinder benannt hat, kamen wir heute darauf, dass eine Familientherapie bzw. eine Familienaufstellung sinnvoll sein könnte. Ich habe mit ... einen Ort gesucht, der in der Mitte liegt.

Gäbe es denn Kapazitäten, bei Ihnen ggf. ein Erstgespräch zu führen bzw. später auch therapeutische Wege zu gehen, falls das angezeigt sein könnte? Das wäre sehr schön.

Vielleicht können wir mal telefonieren oder einen Gesprächstermin machen?


Mit freundlichen Grüßen,

...


 

 






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 21. Februar 2020 21:36
An: ...
Betreff: Anfrage Familientherapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

wir haben vom Familiengericht die Auflage bekommen eine Familientherapie durchzuführen. Aus diesem Grund bitten wir um eine Erstkontaktaufnahme.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 



 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 31. Dezember 2020 12:22
An: ...
Betreff: Gesprächsbedarf

Sehr geehrter Herr Thiel,

 

Mein Partner und ich haben uns vor 4 Wochen getrennt, da es als Paar nicht mehr funktioniert.

 

Jetzt ist es so, dass wir ein gemeinsames Haus besitzen und einen 3 Jährigen Sohn.

 

Dies macht die Sache sehr kompliziert.

 

Wir denken beide an das Wohl des Kindes, sodass wir theoretisch das Selbe Ziel verfolgen, nämlich uns als Paar zu trennen, aber Eltern zu bleiben und für unser Kind das bestmögliche Verhältnis zu haben.

 

Jetzt ist es aber so, dass mein Expartner ziemlich oft seine Meinungen ändert, da er seine Gefühle nicht im Griff hat. Er möchte gerne im Haus wohnen bleiben und unseren Sohn da lassen, sodass ich vorübergehend zu meinen Eltern ziehen würde, die 4 km entfernt wohnen, jedoch jeden Tag da wäre und jeden 2. Unseren Sohn ins Bett bringe. So sein Plan.

 

Mir behagt dies aber nicht, da ich wiederum denke, dass unser Kind zur Mama gehört und mit mir mit sollte. Jedoch möchte ich nicht, wenn ich dann eine Wohnung finde, ihn wieder rausreisen bei seinen Großeltern. Also Sie merken bestimmt schon, wir kommen da zu keiner geeigneten Lösung und drehen uns im Kreis.


Daher der Ansatz zu sagen, wir würden gerne eine Familientherapie in Anspruch nehmen um von Ihnen vlt als aussenstehenden zu hören, wie wir uns verhalten sollten. Deswegen der lange Text um schon grob unsere Situation evtl einschätzen zu können. Noch dazu ergänzt, ich bin 28 Jahre und mein Expartner 31 Jahre, falls das als Information dienlich ist.

Ich hoffe Sie können uns da weiterhelfen und verbleibe mit lieben Grüßen und wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

 

...

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 31. Dezember 2020 12:44
An: ...
Betreff: AW: Gesprächsbedarf

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Mit scheint das weniger ein Fall für eine Familientherapie zu sein, es sei denn sie wollen als Familie zusammenbleiben, als ein Fall für eine Mediaiton.

Wenn sie dort keine Vereinbarung finden, entscheidet auf Antrag das Familiengericht.

In der Regel empfehle ich in solchen Fällen ein klassisches paritätisches Wechselmodell, eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. Zwei getrennt Haushalte, möglichst nicht so sehr weit auseinander.
...


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 16. Juli 2019 16:06
An:
Betreff: Hilfe/Familientherapie/Paartherapie/Trennung

Sehr geehrter Herr Thiel, ich stecke in einer sehr schwierigen Phase nach Trennung und schlimmen Verletzungen. Dies ist jetzt gerade im Höhepunkt, da der Vater meiner 2 jüngsten Kinder 9/12 vor Gericht das geteilte Sorgerecht beantragt hat. Ich bin in Einspruch gegangen. Dies wurde erst einmal in Kenntnis angenommen und es beginnt ein Prozess/Anhörung mit Anwälten und Verfahrensbeistand für die Kinder Ende August vor dem Familiengericht. Ich bin durch Verletzungen und Traurigkeit so unglücklich, dass ich eventuell falsch reagiere, aber eigentlich nicht.

Vielleicht können Sie mir/uns noch helfen, um Schlimmeres zu verhindern und eventuell auch den Kindern die Anhörung und Gericht erspart bleibt.

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. Juli 2019 13:26
An: ...
Betreff: AW: Hilfe/Familientherapie/Paartherapie/Trennung

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage, auf die ich leider erst heute antworten kann.

Die gemeinsame elterliche Sorge können die Eltern auch kostenlos beim Jugendamt beurkunden, da braucht man doch nicht das Familiengericht und all den strapaziösen Schnick-Schnack dazu.

Falls es aber darum geht, dass Sie und der Vater wichtige Fragen mit fachlicher Begleitung besprechen wollen, können wir gerne unsere Hilfe anbieten.

...

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

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