Familiengericht
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2024 22:55
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich habe eine Frage bezüglich begleiteten Umgang.
Ein befreundeter Vater hat beim Familiengericht ... einen Antrag auf Umgang gestellt, nachdem ihm mit seinem 10 Jährigen Sohn 3 Monate der Umgang komplett verweigert wurde.
Jetzt wurde begleiteter Umgang beantragt, da die Kindesmutter alles andere ablehnt. Dieser kann aber aufgrund der personellen Situation beim zuständigen Jugendamt erst im Februar oder März stattfinden.
Daher meine Frage ob er sich auch bei einem freien Träger über frühere Termine
erkundigen könnte und dies dann dem Jugendamt/Familiengericht vorschlagen?
Im Interesse des Kindes sollten nicht noch 2-3 Monate ohne Kontakt vergehen. Ich
hoffe sehr das Sie mir weiterhelfen können und bin für jeden Tipp dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 20. Dezember 2024 09:52
An: ...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang
Sehr geehrte Frau ...,
der Vater hat - gemeinsam mit der Mutter - ein Wunsch und Wahlrecht.
Sozialgesetzbuch
SGB 8 (Kinder- und Jugendhilfe)
§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und
Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung
der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit
unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte
die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren
Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur
entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im
Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans (§ 36) geboten ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html
Daher kann auch ein anderer Träger, als der vom Jugendamt ins Auge gefasste, den
BU durchführen.
Gerne stehen wir hier zur Verfügung.
Der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt kann sich per Mail gerne an uns
wenden
Musterantrag auf Kostenübernahme anbei.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 14. Dezember 2024 09:01
An: ...
Betreff: Anfrage für eine Familientherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin auf Ihre Seite gestoßen und wollte einmal fragen, ob Sie denn
Kapazitäten für eine Familientherapie haben?
Der Sachverhalt in unserem Fall ist wie folgt: Meine Kinder und ich zogen am
20.11.2019 aus.
Seitdem haben meine Ex Frau und ich einen sehr heftigen Sorgerechtsstreit mit
Gutachten usw. das Gericht in ... wo die Kinder und ich wohnen
hat entschieden die Jungs müssen alle 14 Tage übers Wochenende zu ihrer Mutter.
Jetzt wurde in der KJPP wo der jüngste 8 Jahre unserer Kinder zur behandlung war beschlossen, die Kinder dürfen selbst entscheiden wann sie zur Mutter gehen und wann nicht. Dies passt aber meiner Ex-Frau nicht da die Kinder seit dem fast 10 Wochen nicht mehr bei ihr waren. Trotz gut zureden, meiner Familienhilfe und mir.
Einen wirklichen Grund bekommen wir nicht genannt zudem ist die Ausdrucksweise, wenn die Kinder über ihre Mutter sprechen so massiv negativ und beleidigend wogegen ich natürlich etwas unternehme, welches sich aber nicht verbessert.
Wodurch meine Ex-Frau meint ich würde die Kinder gegen sie aufbringen, was alles andere als stimmt da ich finde ein gutes verhältnis zu Ihrer Mutter ist wichtig.
Seit dem sind die Kinder auch viel entspannter besonders der Große 11 Jahre. Bei
ihm besteht auch eine Notwendigkeit für eine Psychotherapie. Dies wurde aber vom
Therapeuten abgelehnt, da die Eltern Konflikte zu erheblich sind.
Zum Verhältnis zwischen meiner Ex-Frau und mir: wir waren um die 7 Jahre
verheiratet, diese Ehe war für mich schrecklich unter anderem war sie gegen mich
und ihre Kinder aus erster Ehe übergriffig, sowohl verbal als auch körperlich.
Dies wird heute aber geleugnet, sogar umgedreht dargestellt. Von unseren Wohnorten her ist eine Therapie auch recht schwierig, da sie in ... wohnt und ich in ... .
Von Seiten des Jugendamtes als auch Therapeuten wird eine Familientherapie dringend empfohlen, da die Eltern Kommunikation nicht wirklich funktioniert, bei der wir beide leider verantwortlich sind.
Zudem verweigert meine Ex-Frau uns den Sommerurlaub nach ... kommendes Jahr sowie die Schulwahl für unseren ältesten Sohn.
Dies ist nur ein kleiner Einblick und ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 2. Dezember 2024 17:03
An: ...
Betreff: Rückführung ..., Aufhebung 1666
Hallo,
Wir haben bereits einen langen Weg hinter uns.
Ich habe mich 2017 getrennt, 2018 waren wir
geschieden.
Wir haben 2 Söhne, derzeit 8 und 11 Jahre alt.
Beide haben sich speziell entwickelt und Probleme in
Kita/Schulen gehabt.
Ich bin dem nachgegangen und es wurde bei beiden Autismus festgestellt, mein Ex
Mann konnte dies nicht annehmen und ging zum Familiengericht.
Ein Gutachten folgte über 2 Jahre, mit mangelhaften Ergebnis, Sorgerechtsentzug und Fremdunterbringung für den Großen (1666).
Es hat sich alles geklärt, die Diagnosen beider Kinder wurden gerichtlich angeordnet und vom Jugendamt ausgewählt überprüft.
Ein Clearingverfahren war positiv, sodass der jüngere
in der Familie verblieb.
Der ältere ... wurde fremduntergebracht,
Es geht nun um die Rückführung und ein Aufheben des 1666, da sich alle Unklarheiten geklärt haben.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 19. November 2024 12:46
An: ...
Betreff: Anfrage Familientherapie
Guten Tag,
mir wurde von der Schule meines Sohnes empfohlen eine Familientherapie
aufzusuchen.
Mein Ex Partner und ich haben uns vor 4 Jahren getrennt, unser Sohn ist 7Jahre
alt und besucht die 2.Klasse.
Es sind unzählige Baustellen vorhanden die ich mal kurz zusammenfasse:
-ein persönliches Gespräch ist nicht möglich, ich habe alles versucht, es wird
geschwiegen oder beleidigt
-Umgang wurde gerichtlich geregelt, funktioniert aber oft nicht
-mehrmalige Gespräche im Jugendamt haben zu nichts geführt, weil sich der Vater
weigert Termine wahrzunehmen oder er im Gespräch schweigt
-Vater verweigert die Unterschrift für das SPZ (Wiedervorstellungstermin) wäre
wichtig für eine Diagnose um weitere Schritte und Hilfen einzuleiten (mein Sohn
fällt stark aggressiv und hyperaktiv in der Schule und im privaten Umfeld auf)
Soll ich im Vorfeld die Kostenübernahme im Jugendamt beantragen?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 5. November 2024 09:36
An: ...
Betreff: Anfrage Familientherapie
Guten Tag Herr Thiel,
ich suche händeringend nach einer Familientherapie für mich und meine 2 Söhne
(10 und 7 Jahre alt).
Auf Empfehlung der Familienberatung ... eine Weiterführung der Hilfe in einer
gemeinsamen Therapie zu suchen, kontaktiere ich Sie.
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt wäre sicherlich möglich.
Die Not ist groß.
Meine Söhne und ich wohnen im Stadtteil ... . Der Vater lebt ebenfalls in ... .
Hier ist eine Zusammenarbeit leider ausgeschlossen.
Die Möglichkeiten über gemeinsame Gespräche beim Jugendamt, Gerichtsbeschlüsse, Einzeltherapie bis hin zur 1-jährigen Familienhilfe sind ausgeschöpft.
Außerdem möchte mein Sohn, 10 Jahre, momentan keinen Kontakt zum Vater. Der
Jüngere ist 7 Jahre alt.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 27. Oktober 2024 18:33
An: ...
Betreff: Terminanfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Freundin (41) und ich (43) suchen auf diesem Wege eine Beratung, um unsere
Beziehung zu retten, in der Form alte Verletzungen aufzuarbeiten, Kommunikation
auf Augenhöhe bei Konflikten wieder herzustellen, gegenseitige Werte zu
erhellen, um uns aus der Krise herauszuholen.
Ich habe zwei Kinder (7 und 9), die bei der Kindesmutter leben und mittlerweile
nur alle zwei Wochen bei mir Umgang sind, da sie nun in ... wohnen.
Seit Beginn unserer Beziehung begleitet meine Ex-Frau unsere Beziehung (div. Gerichtsverfahren, narzisstische Züge...) und dies führte ua. im März zur Trennung nach 4 Jahren Beziehung, da meine Freundin keine Kraft mehr hatte. Wir haben uns dann auch räumlich getrennt.
Diese Krise konnten wir bewältigen und ich bin dann auch im September nach ...
gezogen, wo wir in getrennten Wohnungen leben.
Leider kamen nun immer wieder alte Verletzungen, alte Muster sowie Triggerpunkte
durch, die unsere Beziehung erneut belasten und wir an einem Scheideweg stehen.
Wir erhoffen uns von der Beratung, dass wir in dem Prozess unterstützt werden,
um die Krise zu bewältigen.
Über eine Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. Oktober 2024 16:13
An: ...
Cc: ...
Betreff: Anfrage Elternberatung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 3. Oktober 2024 fand im Familiengericht ... der Sorgerechtsstreit zwischen
... und mir statt.
Während dieser Sitzung
wurde unter anderem beschlossen, Ihre Dienstleistung als Elterngespräche in
Anspruch zu nehmen.
Meine Anwesenheit ist aufgrund des Abstandes nur in digitaler Form möglich, da
zum jetzigen Zeitpunkt alleinerziehender Vater von zwei Kinder bin, der in
Vollzeit beschäftigt ist.
Zur Terminorganisation erbitte ich mir Vorschläge zukommen zu lassen.
Die Kontaktdaten der Mutter darf und kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen, da diese amtlich gesperrt sind.
Als Emailadresse dürfen Sie
die in CC gebrauchte nutzen, da diese höchstrichterlich als
Kommunikationsplattform benannt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Hartmann - Name geändert
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 14. Oktober 2024 14:45
An: ...
Betreff: Anfrage Umgangspflegschaft
Guten Tag Herr Thiel,
über das Internet bin ich auf Ihr Angebot gestoßen und würde gerne als
zuständige Mitarbeiterin des hiesigen Jugendamtes die Durchführung einer
Umgangspflegschaft bei Ihnen anfragen.
Am 09.10.2024 wurde durch das Familiengericht ... entschieden, eine
Umgangspflegschaft –zunächst befristet auf 6 Monate- für die fast 1-jährige ...
*... .2023 einzurichten, um einen geregelten Umgang zwischen ihrem Vater und ihr
zu gewährleisten.
In den vergangenen Monaten kam es zu massiven Streitigkeiten während der Umgänge
zwischen den Elternteilen. So kam zu 3 Polizeieinsätzen und daraus
resultierenden Kinderschutzmeldungen aufgrund von häuslicher Gewalt ausgehend
von dem Kindesvater. Dieser distanziert sich von den Vorwürfen.
Grundsätzlich sind beide Elternteile am Wohl der gemeinsamen Tochter
interessiert. Unstrittig ist, dass ... Umgang zu ihrem Vater haben soll. Jedoch
wünschen sich beide Elternteile zur Verhinderung weiterer Eskalationen eine
Begleitung der Übergaben.
Sowohl die Kindesmutter, als auch der Kindesvater werden ambulant begleitet.
Zudem werden die Umgänge zwischen dem Kindesvater und ... aktuell begleitet.
Diese werden als positiv geschildert, es gibt keine kindeswohlgefährdenden
Aspekte.
Aktuell finden die Umgänge mittwochs (18-20h) und freitags (18-19h) statt.
Perspektivisch wünschen
sich die Kindeseltern, dass ein Kontakt auf das Wochenende verschoben werden
kann und länger andauert.
Für einen detaillierten Austausch können wir gerne telefonieren.
Mit freundlichen Grüßen
...
Amt für Jugend, Bildung und Sport
Stadt ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 10. Oktober 2024 11:57
An: ...
Betreff: Elternberatung
Sehr geehrte Damen und Herrn,
meine Frau hat sich vor kurzem von mir getrennt. Diese Woche war Gerichtstermin
um das Sorgerecht der Kinder.
Wir sollen eine Elternberatungsstelle aufsuchen.
Da ich im Landkreis ... wohne und sie in .... brauchen wir hierfür eine Lösung.
Ich kann mir einen Termin vorort sicher einrichten, oder es mit den Besuchen der Kinder abstimmen.
Hätten Sie Termine frei für uns?
Schöne Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 7. Oktober 2024 18:09
An: ...
Betreff: Vater/Sohn Beratung
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Thiel,
mein Name ist ..., ich bin 46Jahre alt und lebe in ... .
Mein Sohn ... ist 14Jahre alt und lebt bei seiner Mutter in ... .
Seit über 4 Jahren haben wir nach einem Urteil des Familiengerichts ... nur noch
2 einzelne Tage im Monat regelmäßigen Kontakt, damit mit dem vorgegebene Ziel
die Situation wieder zu normalisieren.
Leider verweigert mein Sohn konsequent jede Änderung am status quo und weigert sich, trotz gutem Verhältnis, mehr Zeit mit mir zu verbringen.
Ich bin am Ende meiner Kräfte und Ideen und wir brauchen offensichtlich Hilfe und Unterstützung.
Eventuell von ihnen?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 13. September 2024 11:41
An: ...
Betreff: Informationen zur Beratung
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich möchte mich gerne zu Ihrem Beratungsangebot informieren.
Vor 2 Monaten hat bei mir in der Familie ein Rosenkrieg begonnen, denn ich zu verhindern versuchte.
Meine Versuche mit der Mutter meiner Tochter Frieden zu schließen sind alle
fehlgeschlagen.
Leider habe ich vom Gericht noch keine Informationen zur Verfahrenskostenhilfe
bekommen und befinde mich in der Rest- "Elternzeit".
Somit möchte ich gerne erfahren, wie sie Ihre Dienste Vergüten.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 11. September 2024 16:02
An: ...
Betreff: Ich weiß nicht mehr weiter...
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich wende mich an Sie weil meine Tochter, ich und auch die Kindsmutter in einer
fast aussichtslosen Lage feststecken und dringend Hilfe benötigen.
Kurzabriss:
KM und ich kennen uns seit 7 Jahren. Sie war schon immer sehr Karriereorientiert
und ihre ganze Familie ist in der Landeskirchlichen Gemeinschaft organisiert.
Zudem ist sie 10 Jahre jünger wie ich (34).
Als wir uns kennenlernten war uns beiden klar dass ihre Familie (ins Besondere
ihre mutter) eine Beziehung zueinander niemals dulden würde, weil ich nicht
dieser Gemeinschaft angehöre. Sie erzählte zudem dass sie in ihrer Kindheit
oftmals grundlos geschlagen wurde und sich als älteste von 6 Geschwistern und
diese kümmern und die Verantwortung für sie übernehmen musste. Dann haben wir
vor 6 Jahren eine Tochter bekommen und so "musste" ich dann doch für die
Gemeinschaft ihr Freund werden.
5 jahre lang lief soweit eigentlich alles ganz gut, wobei unser Verhältnis
zueinander nie mehr das selbe war wie bevor ihre Familie überhaupt von mir
wusste. Aus heutiger Sicht war und ist sie ihrer Mutter absolut hörig auch gegen
die eigenen Erfahrungen und Überzeugungen. Meines Erachtens nach reicht die
bloße Erwartungshaltung ihrer Mutter um sie entsprechend Handeln zu lassen, was
in der Vergangenheit schon dazu führte, dass eine beim JA getroffene
Umgangsvereinbarung nur wenige Tage später wieder von ihr gebrochen wurde.
Das JA wurde durchweg informiert und blieb untätig bis zum völligen
Kontaktabbruch vor etwa einem halben Jahr. Mittlerweile hat das Amtsgericht ....
diesen plötzlichen Kontaktabbruch sogar mit einem Umgangsausschluss legitimiert
und stützt sich dabei auf die Aussage von Herr ... vom Jugendamt ... . Dieser
wiederrum kam noch 3 Wochen vor dem Gerichtstermin in Anwesenheit einer Zeugin
zur selben Einschätzung wie ich, nämlich dass das gemeinsame Kind (5j)
systematisch entfremdet werden soll und dies eine kindswohlgefährdung darstellt.
Ihm wären aber die Hände gebunden und ich solle zum Gericht gehen.
3 Wochen später bei der Verhandlung gab es keinerlei neue Erkenntnisse, nur die
Aussage der Mutter dass ich ihr vor 7 Jahren mal gesagt habe dass ich Drogen
konsumiere. Eine Kindswohlgefährdung oder nähere Details werden von ihr nicht
mal behauptet. Sie kann dazu auch garnicht mehr sagen, da ich der Meinung bin
drogen haben bei einem Kind nichts verloren und Familie und Konsum all die Jahre
strikt voneinander getrennt und mich auch nach ihrer Aussage vorbildlich um
unsere Tochter gekümmert habe. Das Jugendamt empfahl mir seit dem eine Haarprobe
abzugeben, was ich auf Grund der Ermangelung eines Grundes für eine solche
ablehne, zumal es zwischen mir und der Kindsmutter keine Unklarheiten
dahingehend gibt.
Vor Gericht wurde weiterhin immer nur auf diesen unsinnigen Test gekocht und
alles andere spielte keine Rolle mehr. Herr ... ist der Anwältin von der KM gut
bekannt, wie diese mir gegenüber selbst einräumte. Dieser Herr ... sprach sich
für einen Umgangsauschluss aus, obwohl ihm sämtliche Umstände (auf die ich im
folgenden genauer eingehen werde) bekannt gewesen sind und er ja selbst die
laufende Entfremdung als solches erkannte.
Der Gipfel der Unverschämtheit stellte eine Unterbrechung der Verhandlung auf
Wunsch Herr ...s dar, in der er mich nötige. Unter vier Augen sagte er wörtlich
zu mir:"Wenn sie jetzt diesem Test nicht zustimmen, dann muss ich ihre
Kontaktversuche ebenfalls negativ für sie werten!"
Ich ging natürlich nicht darauf ein und er warf mir auch diese trotz
Umgangspflicht vor, woraufhin ich ruhig und gefasst den Gerichtssaal verließ, da
offensichtlich im Vorfeld Absprachen stattgefunden hatten. Dies wiederrum
interpretierte man dann als mangelnde Impulssteuerung. Dabei hatte sie doch ganz
gut funktioniert, immerhin hatte Herr ... kein blaues Auge.
Was sich für meine Tochter in einem halben Jahr gebessert haben soll bleibt
schleierhaft. Meiner Meinung nach ist sie nur ein weiteres halbes Jahr
Manipulationen ausgesetzt, wird erneut vernommen werden müssen und der
derzeitige Loyalitätskonflikt in den sie bewusst vom neuen Lebensgefährte der
Mutter getrieben wurde, welcher ihr auch suggeriert sie müsse Angst vor mir
haben (was eine Körperverletzung darstellt), wird sich nur weiter verstärkt
haben und sich ihre Ängste gefestigt. Die Entfremdung also ausgebaut und die
Symptome unumkehrbar gefestigt. Derzeit wie gesagt Null Kontakt zur Tochter und
auch zur Mutter nicht, welche sich selbst in einer Lage befindet in der sie
garnicht anders handeln kann, weshalb eine gerichtliche Regelung so wichtig
gewesen wäre.
Zu den entscheidenden Hintergründen die die Lage so schwierig machen:
Die KM ist wie bereits erwähnt bis heute Opfer der Gewalt ihrer Mutter. Diese
trifft wirklich jede ihrer Entscheidungen durch emotionale Erpressung. Bestes
Beispiel für das Ausmaß: als sich die gemeinsame Tochter die Hand verbrannte,
rief die KM keinen Notarzt oder fuhr in die Notaufnahme, sondern rief ihre
Mutter an, die aus der Entfernung die Lage ja nicht mal einschätzen konnte und
fragte was zu tun sei. Sie hat also schwere psychische Schäden durch die
jahrelangen, auch körperlichen Misshandlungen der Mutter erlitten und leidet bis
heute darunter. Richtige Freunde außerhalb der Christlichen Gemeinschaft hat sie
nicht.
Zur Trennung kam es vor etwas mehr wie einem Jahr weil sich die KM mit ihrem
jetzigen Freund zu meinem Geburtstag in einem Hotel verabredete. Dies flog auf
und bevor ich sie abserviere, hat sie mich abserviert. Ich muss allerdings dazu
sagen, dass das nicht überraschend kam, da auch ich bis zur Schwangerschaft
"nur" Liebhaber der KM gewesen bin. Diese verfügt wohl auf Grund der
Misshandlung durch ihre Mutter über kein eigenes Selbstwertgefühl und ist immer
auf den Zuspruch von außen angewiesen. Nach eigener angabe ist sie deshalb
bisher auch jedem Freund fremd gegangen. Für mich kam das also nicht
überraschend und ich war mir die ganze Zeit über die Umstände im klaren. Neid,
Eifersucht oder ähnliches kann ich ruhigen gewissens verneinen, mir geht es
wirklich nur um das Wohl unserer Tochter sowie das der KM.
Denn die KM befindet sich in einer Lage in der es ihr nicht möglich ist dem
verlangen von unserem Kind nach beiden Elternteilen nachzukommen und sie vor
ihrem Lebensgefährte zu schützen. Denn dieser ist die treibende Kraft hinter der
stattfindenden Entfremdung. Zunächst wurde mir die gemeinsame Tochter direkt
nach der Trennung einen Monat lang vorenthalten, wärend er sich sofort als Papa
aufspielte. Das weckte in mir schon den Verdacht dass er die KM in der Hinsicht
beeinflusst. Doch ich war auch Eben erst abserviert worden, also schrieb ich
mein Bauchgefühl diesem Umstand zu, ließ aber nicht locker und es kam zu einer
Umgangsvereinbarung, die die KM kurze Zeit später wieder brach. Unter Tränen wie
ich anmerken möchte und gegen den ausdrücklichen Wunsch der gemeinsamen Tochter.
Grund dafür war die Erwartungshaltung der Mutter. Diese sagte bereits zu
mir:"Wieso klappt das eigentlich bei anderen Familien dass die Kinder ihre
Kinder bloß alle 14 Tage sehen und bei euch nicht?" Wobei man bedenken muss dass
wir in einer Kleinstadt (...) wohnen und das Kind auf Grund der Berufstätigkeit
der KM mehrmals die Woche nach der Kita betreut werden muss.
Auch über den ersten Kindesentzug war das JA informiert. Im Februar setzte ich
das JA auch über die familiären Hintergründe in Kenntnis. Umfangreich und
schriftlich. Meiner Meinung nach und mit meinem jetzigen Wissensstand hätte Herr
.... der weitere Verlauf da schon klar sein müssen. Zwischen dem ersten
Kindesentzug und dem völligen Kontaktabbruch normalisierte sich die Situation
zunächst und ich betreute die gemeinsame Tochter zum Schluss 3x die Woche und
sie übernachtete alle 14 Tage bei mir.
Dem Kontaktabbruch vorausgegangen waren Streitereien bezüglich des Sorgerechts.
Da ich selbst nicht wusste wie ich meiner Verantwortung als Vater gerecht werden
kann, da ich vor .... Geburt tatsächlich schwerstkriminell und drogenabhängig
gewesen bin, verzichtete ich damals darauf das gemeinsame Sorgerecht
einzufordern. Aus heutiger Sicht ein Fehler, denn ich zog nach ..., wechselte
den Freundeskreis und verschrieb mich ganz der Familie. Ich kümmerte mich
aufopferungs- und liebevoll um unsere Tochter um der KM ihre
Karrierebestrebungen zu ermöglichen. Heute ist sie stellvertretende ..., sowie
erfolgreiche Influenzerin im Bereich ... und dort führend in Deutschland. Ich
freue mich für Sie, da Ihr das an sich gut tut gerade im Hinblick auf Ihr
Selbstwertgefühl. Das gemeinsame Sorgerecht wollte ich um sicherzustellen dass
es solche Kontaktabbrüche nicht mehr geben wird und weil es letztes jahr zu
einem Vorfall mit der Mutter der KM gab, der verdeutlichte wie dringend unsere
Tochter vor der Mutter der KM geschützt werden muss:
Jedes Jahr fährt die kleine mit den Großeltern und den kleineren Geschwistern
der KM in den Urlaub an die Ostsee. Dabei erkrankte unsere Tochter schwer. Es
wurde jedoch kein Arzt aufgesucht und auch wir als Eltern nicht informiert,
sondern die Kleine regelrecht sich selbst überlassen, was dazu führte dass sie
nach ihrer Rückkehr auf mein drängen hin in der Notaufnahme ärztlich untersucht
und anschließend eine Woche lang stationär behandelt werden musste. Dies
traumatisierte sie so sehr, dass sie aus freien Stücken heraus mit gegenüber
ihre berechtigten Ängste vor einem erneuten Urlaub mit der Oma äußerte. Aus
meiner Sicht war und ist es auch unverantwortlich die Kleine wieder alleine von
der Mutter der KM betreuen zu lassen, zumal die KM sowie einige ihrer
Geschwister deutliche psychische Folgen ihrer "Erziehung" erlitten haben. Trotz
des anfänglichen Entsetzens über das Handeln ihrer Mutter, zeigte die KM bereits
frühzeitig durch das nicht klar Stellung beziehen, dass der Kindswille wieder
einfach manipuliert und die kleine mit in den Urlaub geschickt werden würde, was
auch so gekommen ist nach dem Kontaktabbruch. Dabei ist auch zu erwähnen dass
unsere Tochter bei der richterlichen Vernehmung gegenüber einer wildfremden
Person als aller erstes angab bald in den Urlaub an die Ostsee zu fahren und
sich sehr darauf zu freuen. In wie weit das untypisch für eine 5 jährige ist,
kann ich nur spekulieren. Durch ihre Willensäußerung mir gegenüber Monate
vorher, kann ich aber mit Gewissheit sagen dass es sich dabei um Manipulation
handelt.
Beim Thema Manipulationen muss ich nochmal auf den neuen Lebensgefährte zu
sprechen kommen. Dieser gehört natürlich zur Freude der Familie auch der
christlichen Gemeinschaft an und wurde entsprechend mit offenen Armen empfangen.
Doch mein erstes Bauchgefühl schien sich schon bald zu bestätigen weil unsere
Tochter immer wieder berichtete dass er ihr sagte sie dürfe mir dies oder jenes
nicht sagen. Dabei war ihr sichtlich unwohl, was aus dem daraus resultierenden
Loyalitätskonflikt zurückzuführen ist. Dabei handelte es sich ausnahmslos um
belanglosigkeiten wie dass die beiden zb Farbe vom Boden gekratzt haben. Ich
wusste sowieso dass die beiden miteinander verkehren, was nur einen Schluss
zulässt, nämlich dass die gemeinsame Tochter da bereits intensiv von ihm
bearbeitet wurde um meine ex über die Tochter an sich zu binden. Schließlich
übernimmt er jetzt die Betreuung der gemeinsamen Tochter, was ihn für meine Ex
unentbehrlich macht.
Als ich die KM darauf ansprach, tat sie das jedes mal als Fantasie der Tochter
ab.
Bei einem weiteren Vorfall nach dem Kontaktabbruch traf ich durch Zufall den
neuen Lebensgefährte beim Abholen meiner Tochter. Ich freute mich riesig sie
wenigstens mal zu sehen und stieg vom Fahrrad. Sie hielt sich jedoch zu meiner
Verwunderung die Ohren zu und lief schnell zurück in die Kita. Ich stand völlig
entgeistert da, kam sie doch sonst immer freudigst angerannt wenn ich sie
abholte und es gab und gibt keinen Grund der ihr Verhalten rechtfertigen würde.
Ich fragte entgeistert in etwa:"Was ist das denn?" Worauf hin der neue
Lebensgefährte lautstark anfing rumzubrüllen. Es fielen Sätze wie "siehst du was
du wieder getan hast!?" Ich hatte garnichts getan, mich nur gefreut meine
Tochter wiederzusehen, mehr nicht!
Zum völligen Kontaktabbruch kam es nachdem die KM bei einem Streit in
Abwesenheit der gemeinsamen Tochter versuchte unerlaubt mein Treppenhaus zu
betreten und dabei eine Scheibe der Haustür zerbrach. Ich fuhr darauf hin zum
Jugendamt wo leider keiner mehr da war, sie erstattete Anzeige gegen mich.
Jedoch war ihr die Tragweite bereits bewusst und so entschuldigte sie sich am
folgetag per SMS bei mir für ihr Fehlverhalten. Ich entgegnete, dass es wohl
langsam an der Zeit wäre eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben, da ich
ein gemeinsames Sorgerecht für das beste für die gemeinsame Tochter halte,
solche Vorkommnisse sich aber negativ vor Gericht auf sie auswirken würden. In
der Folge hatte ich noch einmal planmäßigen Umgang mit der gemeinsamen Tochter
und die KM suchte auf Anraten des Lebensgefährten eine Anwältin auf, die wohl
auch seinen Vater gerichtlich vertritt. Dort unterzeichnete sie eine Erklärung
von ihr vertreten zu werden. Diese Anwältin untersagte mir dann in einem
Schreiben den weiteren Umgang mit meiner Tochter. Der Vorfall mit der Scheibe
würde auf Drogenkonsum hindeuten. Zudem führte sie nachweisbare Lügen als
Begründung an (zb würde ich in der Wohnung übermäßig vor dem Kind rauchen, dabei
hab ich noch nie in Anwesenheit oder Sichtweite des Kindes geraucht. Nicht ein
einziges Mal und das obwohl ich leider seit fast 20 Jahren Raucher bin)
Ich rief die Anwältin an und fragte was der Mist soll und teilte mit dass ich
das dem Jugendamt melden werde. Da wurde ich bereits von ihr ausgelacht und der
zuständige Mitarbeiter Herr ... von Ihr benannt und auffallend bedacht, aber
zuversichtlich geäußert mit ihm hätte sie auch schon zu tun gehabt.
Da an diesem Tag wieder papa-tag gewesen wäre, fuhr ich zur Kita um zu schauen
ob die kleine überhaupt abgeholt wird. Grund dafür war dass meine Ex und ich
eigentlich die Abmachung getroffen hatten an den Umgängen 3x die Woche
festzuhalten, egal ob und wie wir zwei uns streiten. Zudem sagte sie selbst mal
zu mir ich solle mich egal was kommt bitte immer um die Kleine kümmern weil sie
mich so sehr liebt.
An der Kita kam natürlich niemand um die Kleine abzuholen, also informierte ich
die KM und die Anwältin per Nachricht und holte die Kleine wie sonst auch an
Papa-tagen ab. Zu meiner Verwunderung wurde auch ihr früh noch durch die KM
mitgeteilt dass Papa-tag mit Übernachtung wäre und ihr Rucksack entsprechend
gepackt. 2h später holte die KM selbst unter Tränen die Kleine Bei mir ab.
Es liegt die Vermutung nahe, dass die KM vom Untersagen des Umgangs durch die
Anwältin nichts wusste und die Anwältin dies auf eigene Faust hin tat. Ob auf
Bitten der Mutter der KM hin oder um dem Vater des neuen Lebensgefährten oder
ihm selbst ein Gefallen zu tun kann ich nicht sagen. Als sicher erscheint mir
jedoch dass die KM auf Anraten der Anwältin auch sofort den Kontakt zu mir
komplett abbrech. Ich wurde überall blockiert, Nachrichten nicht beantwortet und
auf Klingeln nicht reagiert.
Um die Belastung für das Kind zu minimieren unternahm ich kontaktversuche schon
nur noch wenn sie in der Kita war. Dabei fiel sehr schnell auf dass die KM
alleine Kontaktversuche ignorierte, während solche Versuche direkt anzeigen zur
Folge hatten wenn ihr neuer Freund zugegen gewesen ist. Der letzte Versuch
(freund war zugegen) bestand aus genau 1x klingeln und als wieder keiner
öffnete, hinterließ ich im Briefkasten eine Abhandlung aus dem Internet zum
Thema "wie kann ich meinem Kind den Umgang ermöglichen wenn ich meinen Ex
einfach nicht mehr leiden kann". Dies hatte eine Gefährderansprache der Polizei
früh morgens bei mir zur Folge. Mir wurde von mehreren Beamten unter Anderem mit
dem anbringen einer Fußfessel gedroht. Die Anwältin der KM hatte den Beamer
bewusst falsche Informationen gegeben, sodass die auf Grund von Stalking und
nachstellen bei mir waren. Von einem gemeinsamen Kind und meiner Umgangspflicht
wussten sie nichts. Dies war wohl der Versuch mich einzuschüchtern.
Ich versuchte im Vorfeld mehrmals mit dem neuen Lebensgefährte Kontakt
aufzunehmen um auf ein Miteinander im Sinne der Tochter hinzuwirken. Vergeblich!
Ich wurde ignoriert und wenn man sich Zufällig traf, ergriff er regelrecht die
Flucht. Heute würde ich sagen er wusste schon warum. Ich war damals eher
verwundert.
Zum gerichtstermin kam er jedoch mit und griff mich in den Gängen des gerichts
während der Vernehmung der Tochter verbal an. Die Verhandlung lief wie bereits
geschildert katastrophal, vor allem für unsere Tochter. Während ihrer Vernehmung
zeigten sich deutliche Anzeichen einer Entfremdung und wiedersprüche. So sei es
bei mir wir im Wunderland und sie dürfe ganz viel Fernsehen (ich hab seit über
10 Jahren keinen mehr), zu mir wolle sie aber nicht. Auf die Frage was man denn
verbessern könne um das zu ändern wich sie dann aus und blockte ab. Es wurde
leider nicht gefagt warum sie denn solche Angst vor mir hat.
Ich konnte die Begründung für einen Haartest als reine Schutzbehauptung anhand
der SMS der KM entlarven. Neue Gründe wurden nicht genannt, auch keine
Kindswohlgefährdung behauptet. Einzig die Aussage der KM dass ich sie 2 Jahre
vor der Geburt unserer Tochter aus meinem Verantwortungsbewusstsein heraus und
aus freien Stücken über Meinen drogenkonsum informierte sollte als Begründung
her halten, was meiner Ansicht nach sehr dürftig war um meine Grundrechte
aufzugeben. Dennoch wurde von allen Seiten darauf gepocht. Ich verneinte mit
Sicherheit an die 40x eine solche Frage. Dann wurde ich von Seiten des JA wie
beschrieben genötigt und nachdem das gescheitert war, wurde der
Umgangsausschluss empfohlen, die verfahrensbeiständin (bis dato zu dem
Entschluss gekommen ein begleiteter Umgang auf Grund der Ängste mit dem Ziel
wieder normale umgänge stattfinden zu lassen sei das beste....was ich so im
übrigen auch dem JA im Vorfeld bereits genau so vorschlug) schloss sich dem
einfach nur an. Die ganze Situation dort im Gericht machte einen abgesprochenen
Eindruck, da es so extrem sinnfrei war. Zb wurde alles was ich sagte mit den
Worten "wir wollen nicht in der Vergangenheit wühlen, wie wollen doch nach vorne
schauen!" Abgeblockt um direkt im Anschluss haarproben zu verlangen und
urinkontrollen abzulehnen. Auch begleitete Umgänge lehnte das JA ab mit der
Begründung die Begleitperson könne ja nicht sicherstellen dass ich nichts
genommen habe.
Ich habe natürlich Rechtsmittel eingelegt nachdem ich meine Anwältin nach dieser
Verhandlungen in der sie sich anfänglich quasi auf die Gegenseite schlug von mir
und den wahren Hintergründen überzeugen können, doch eine Entscheidung des OlG
kann dauern. Bis dahin ist der Umgangsausschluss dann auch schon fast vorbei,
die Lage meiner Tochter noch weiter verschlechtert, sie noch weiter entfremdet
und bis dahin setzt sich der Missbrauch durch den neuen Lebensgefährten und
ihrer Oma an ihr fort. Wird diese kleine Kinderseele Strapazen ausgesetzt, denen
sie nicht gewachsen sein kann.
Die Hauptproblematik ist derzeit dass die KM nicht in der Lage ist dem entgegen
zu wirken, da sie auf Grund des fehlenden Selbstwertgefühls auf Zuspruch von
außen angewiesen ist. Da sie keine Freunde außerhalb der Gemeinschaft hat und
diese natürlich begrüßt dass der neue Papa einer von ihnen ist und der neue
Partner selbst eigene Interessen mit unserer Tochter verfolgt, hat sie keine
andere Wahl wie das alles mitzuspielen auch wenn sie selbst weiß was sie der
kleinen damit antut. Ich rechne ihr dabei hoch an, dass sie nie gelogen oder
etwas unwahres behauptet hat. Die Vorwürfe hat dann ihre Anwältin daraus
konstruiert und diese waren und sind eigentlich lächerlich. Daher mach ich ihr
auch keinen Vorwurf, sondern sehe sie bei dem ganzen auch nur als Opfer wie mich
und die gemeinsame Tochter. Sie kann unsere Tochter nicht schützen, da ihre
Mutter das ganze begrüßt und sie alle Entscheidungen trifft. Zudem würde sie
sich sofort wertlos fühlen, wenn das Lob und der Zuspruch von ihrer Familie und
der Gemeinschaft/ihren freund wegbrechen würde.
Der neue Freund präsentierte sich nach der Verhandlung noch als Sieger und
verhöhnte mich wenige Tage danach noch aus dem Auto heraus als er an mir vorbei
fuhr.
Morgen ist der Geburtstag meiner Tochter und ich bin wirklich am Ende meiner
Kräfte. Unzählige Emails habe ich dem Jugendamt geschrieben und darum gebeten
der KM und unserer Tochter endlich die Hilfe zukommen zu lassen, die die beiden
in dieser schwierigen Lage brauchen. Ich habe mit vorgesetzten des Herr ...
gesprochen, doch es wird zunehmend klar, dass offensichtliches geleugnet wird um
diesen ... zu decken, da sein Verhalten bei Gericht durchaus straftatbestände
erfüllt und die Folgen für unsere Tochter einfach ignoriert werden. So zeigen
sich klare Entfremdungserscheinungen bei der Vernehmung und die extrem
belastende Situation erkannt, mir gesagt ich könne mich an den ASD wenden wenn
ich nicht mit der Situation klar komme, sieht im gleichen Atemzug aber kein
Problem darin dass meine Tochter ja in der gleichen Situation steckt, bloß ohne
Möglichkeit sich zu wehren, ohne ihre Gefühle einordnen zu können und mit einer
andauernden Körperverletzung zumindest von Seiten des neuen Freundes der KM!
Auch die Entfremdung wird weggeleugnet, obwohl es für eine 5 jährige wohl doch
sehr untypisch ist einen Elternteil abzulehnen ohne dass es einen entsprechenden
Grund dafür gibt der das rechtfertigen würde.
Ich hab vergeblich versucht über das Jugendamt die Möglichkeit zu bekommen
meiner Tochter wenigstens ein Geschenk zukommen zu lassen, da nach Angaben der
kindsmutter keine meiner Briefe oder Bilder die kleine bisher erreicht haben.
Jedoch ist davon auszugehen dass mein Fehlen morgen und auch das Fehlen eines
Geschenkes von mir weitere negative Einflüsse auf die Entwicklung der kleinen
haben werden. Ins besondere auf ihr Selbstwertgefühl. Damit wird die Entfernung
von Seiten des neuen Lebensgefährten und der christlichen Gemeinschaft ins
Besondere der Mutter der KM weiter vorangetrieben und alle machen mit! Ob aus
reiner Gefälligkeit, Faulheit oder fachlicher inkompetenz kann ich nicht sagen.
Jedoch lässt die Art und Weise und die getroffenen Aussagen Meiner Meinung nach
keinen anderen Schluss zu, wie dass hier ganz bewusst die Entfremdung
vorangetrieben, unsere Tochter durch Dritte zum verfolgen eigener Ziele
missbraucht und die Folgen für unsere Tochter einfach in Kauf genommen werden.
Diese Christliche Gemeinschaft hat überraschend viel Einfluss, so ist die beste
Freundin der Mutter der KM im näheren Umfeld des Landrates oder
Oberbürgermeisters tätig. In wie weit sie diese Einflüsse derzeit nutzen kann
ich mit Sicherheit nicht sagen, jedoch würde es mich nicht wundern.
Die KM selbst ist eine wirklich tolle, junge Frau die derzeit jedoch völlig
ihrem missbräuchlichem und übergriffigen Umfeld ausgeliefert ist und ich bin
seit nunmehr einem halben Jahr gezwungen Tag ein Tag aus mit anzusehen und zu
wissen das meine Tochter völlig entmenschlicht, instrumentalisiert und ihr
eigener, freier wille gebrochen wird. Dass mein kleines Mädchen missbraucht wird
wärend man mit dem Finger auf mich zeigt. Und zu allem Überfluss noch
Straftatsbestände erfüllt werden um dem ganzen einen legalen Anstrich zu
verpassen und um den zu wahren keiner meiner Tochter und ihrer Mutter helfen
will.
Ich sag es ihnen ganz ehrlich: ich kann nicht mehr Herr Thiel. Das zu ertragen
wird zunehmend schwerer. Ich bin schon nur noch stundenweise zuhause um den
zweien nicht zu begegnen, da ich ja schon in der derzeitigen Situation nicht
wieß wie ich damit umgehen soll. Wie soll das dann eine verängstigte 5 jährige!?
Ich weiß von den Misshandlungen unter denen meine Ex bis heute leidet, weiß dass
einer ihrer Brüder noch im Grundschulalter einnässte und ein anderer erst
letztes Jahr Wochen lang in stationärer psychologischer Behandlung gewesen ist.
Ich weiß was diese Mutter meiner Tochter bereits angetan hat und muss ihr
dreckiges grinsen ertragen wenn sie im Auto mit meiner Tochter an mir vorbei
fährt, da diese Person sich jetzt halt um die Betreuung meiner Tochter kümmert
und damit die Defizite in ihrem eigenen Leben versucht zu kompensieren. Zum
anderen sehe ich mich einem Lebensgefährte gegenüber der charakterlich der
Mutter sehr ähnlich zu sein scheint und ebenfalls meine Tochter für eigene
Zwecke entfremdet und missbraucht.
Einem Jugendamt welches solch skrupelloses und kriminelles Handeln zunächst
unterstützt und fördert und dann untätig bleibt und offensichtliches treist
leugnet um das kriminelle Handeln zu decken und Nicht als Fehleinschätzung
auffliegen zu lassen. Die Familienhilfe der Diakonie .... fragte mich nur was
ich bei denen will, als ich mir dort Hilfe ins Besondere im Umgang mit der KM
erhoffte. Wäre ja auch zu schön und einfach gewesen Tipps in Sachen
Kommunikation zu erhalten. Vielleicht ließe sich damit ja einiges in Zukunft für
sie leichter gestalten. Aber nichts!.......in Anbetracht der Tatsache dass diese
die Mutter der KM früher betreuten und sich da Missbrauchsvorwürfe in der Zeit
der Betreuung sehr schlecht machen aber auch irgendwie nicht verwunderlich.
Fakt ist einfach dass meine Tochter und ihre Mutter täglich emotionalem
Missbrauch ausgesetzt sind und beide dringend Hilfe benötigen! Ins besondere
unsere gemeinsame Tochter, da sie weiterhin entfremdet wird und dabei ist den
einzigen zu verlieren, der sie als freies, eigenständiges Lebewesen wahrnimmt
und ihr ihre eigenen Bedürfnisse und Ansichten zugesteht und jeden Tag aufs neue
für ihre kleine Kinderseele kämpft. Sicher auch weil ich ihre mom so gut kenne
und weiß wie sehr sie unter ihrem vermeintlichen dicken panzer und ihrer
vorgetäuschten Selbstständigkeit unter dem was ihr angetan wurde leidet! Wie
sehr es sie schmerzt gegen dir eigenen Überzeugungen zu Handeln und wie machtlos
die in solchen Momenten dann ist! Ich hab miterlebt wie sehr sie unter der Zeit
mit mir als Freund gelitten hat, aber gewiss nicht auf Grund meines verhaltens,
denn ich hab das Mädel immer geliebt und keinen Zweifel daran gelassen. Auch als
das mit uns ne aussichtslose Sache gewesen ist. Mir ist egal wen sie als Freund
hat oder was sie tut solange es sie glücklich macht. Und was sie glücklich macht
kann nur sie selbst wissen. Jedoch wage ich zu bezweifeln dass es sie auf Dauer
glücklich macht ihrer Tochter ihren Vater vorzuenthalten, vor mir wegzulaufen
bzw weglaufen zu müssen und die Interessen von Dritten entgegen ihrer eigenen
Erfahrung und Überzeugung zu vertreten. Bei unserem letzten Aufeinandertreffen
zug sie sich aus der Verantwortung indem sie sagte sie könne nix machen, das sei
eine richterliche Entscheidung. Auf die Frage ob sie damit sagen will ich sei
unserer Tochter ein schlechter Papa gewesen antwortete sie "das hat keiner
gesagt oder behauptet".......sie tut mir nicht weniger leid wie unsere Tochter.
Zudem hat die Aussage Herr ..s oder die Zeugenbeeinflussung der Anwältin zur
Folge, dass eine Meinungsäußerung von mir gegenüber der verfahrensbeiständin
dazu führte, dass diese eine Gefahrensituation darin erkannt haben will und die
KM darauf hin eigenmächtig "warnte". Richtig wäre "grundlos verängstigt"
gewesen, denn nicht nur ich sondern auch keine der von mir dazu befragten
Personen konnte aus dem geschriebenen eine Gefahrenlage, eine Drohung oder
ähnliches ableiten. Ob das die Folge kognitiver Wahrnehmung von ihr ist oder
auch das der Einflussnahme der Anwältin geschuldet ist, kann ich nicht sagen.
Ich bin halt einfach so, dass ich sage was ich denke und es mir egal ist wer was
für eine Position inne hat. Wenn jemand ein arschloch ist, dann werde ich ihm
das auch sagen, wenn auch ohne ihn zu beleidigen. Ich kann mich einfach nicht
vor Leuten bücken und niederknien. Ich kann meinen Mitmenschen immer nur auf
Augenhöhe begegnen und hab dann zwar auch kein Problem damit kritisiert zu
werden, jedoch sollte diese Kritik dann schon konkret nachweisbar sein und nicht
aus Behauptungen bestehen die den Fakten offensichtlich entgegen steht. Ein ums
andere Mal habe ich mittlerweile schon an meiner Wahrnehmung gezweifelt durch
das ganze, doch ich bin mir sicher dass ich nicht verrückt bin und sich alles
genau so zugetragen hat! Genauso wie ich mir sicher bin dass es nie eine
Gefährdung oder Nachteile für unsere Tochter gegeben hat, die sich auf
Drogenkonsum zurückführen lassen. Und wenn, dann hätte die KM diese mit
Sicherheit benannt um die Ziele der dritten entsprechend voranzutreiben.
Bitte entschuldigen Sie den umfang meiner schilderung! Auch wenn ich das Thema
selbst schon nicht mehr hören kann, weils jeden Tag von mir bestimmt: irgendwie
tut es trotzdem noch gut sich alles von der Seele zu schreiben und ich bin an
einem Punkt an dem ich jede Gelegenheit nutzen muss die meine eigene psychische
Gesundheit erhält, damit ich nicht daran zerbreche. Zumindest fühlt es sich so
an. Und ich stehe ganz alleine mit dem ganzen da, da ich selbst eben keine
Familie mehr habe und nicht viele Freunde geblieben sind nach meinem Abschied
aus der Szene.
Es wäre schön Unterstützung zu erhalten....in welcher Form auch immer. Von
anzeigen hab ich bisher auf Grund meiner wohlverhaltenspflicht gegenüber der KM
abgesehen, zumal zb das Verhalten der Anwältin am Ende auch nur auf sie
zurückfallen würde, da sie im Namen der KM handelt.
Es kann nicht sein dass einzelne kriminelle Leute ein komplettes System
aushebeln, eine Mädel über Jahrzehnte hinweg seelisch und körperlich misshandeln
können und wenn sie mutter wird gleiches bei ihrer Tochter durchziehen können
und alle das ganze decken weil sonst ja noch mehr rauskommen könnte. Lassen sie
das nicht zu, dass meiner Tochter das gleiche Schicksal droht wie ihrer
Mutter......bitte!
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 26. August 2024 10:52
An: ...
Betreff: Familientherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin aktuell auf der Suche nach einer Beratung/Therapie für mich und die
Kindsmutter.
Wir haben seit über einem halben Jahr massive Spannungen und Eskalationen (bis hin zum Gericht) und wollen dies ändern.
Besteht bei Ihnen die Möglichkeit zeitnaher Kontakte?
mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 22. August 2024 09:22
An: ...
Betreff: Beratung nach Trennung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich konnte Sie telefonisch nicht erreichen.
Gerne hätte ich bei Ihnen einen Termin vereinbart.
Im Moment bin ich von meiner Noch-Frau getrennt lebend. Aus der Ehe sind zwei
Kinder ... (5 Jahre) und ... (2) Jahre hervorgegangen.
Die Kindesmutter (KM) versucht mit allen Mitteln den Kontakt zwischen Kindern
und dem Vater zu verhindern.
Mehrfache gerichtliche Lösungsversuche brachten keine im Sinne des Kindeswohles
stehende Lösungen.
Unzählige Beratungen bei der Familienberatungsstelle ... ebenso wenig.
Gerne würde ich deshalb einen Termin bei Ihnen machen um professionelle Hilfe in
Anspruch nehmen.
Ziel sollte es letztendlich sein, alle betroffenen Parteien in die Beratung mit
einzubinden, um schlussendlich eine Gute Lösung für die Jungs zu bekommen.
Terminlich bin ich sehr flexible in der Gestaltung, schön wäre es aber den
Mittwoch und Freitag Nachmittag auszuklammern ( Kinderbetreuung).
Ich freue mich über eine positive Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 29. Juli 2024 15:47
An: ...
Betreff: Mediation
Hallo Herr Thiel,
mein Name ist ... und wohne in ... .
Bin mittlerweile seit 2 Jahren von meiner damaligen Lebensgefährtin getrennt, es besteht seit 2 Jahren KEIN Kontakt zu ihr.
Wir haben einen gemeinsamen 8 jährigen Sohn, leider besteht auch zu ihm KEIN Kontakt mehr seit etwa 1 Jahr.
Letzten Oktober hab ich mich an einen Rechtsanwalt
gewannt, seitdem ist der Ofen aus und mein Sohn ist so zornig auf mich.
Versuche immer noch den Streit zu schlichten, aber die Kindsmutter ist so stur
und meiner Meinung nach hat Sie ihr Abneigungs-Verhalten auf unser Kind
übertragen.
Habe mal folgendes nachgelesen:
"Es ist schließlich die Pflicht der Mutter den Umgang des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern."
"Ein Kind hat das Recht beide Elternteile zu haben, dies ist für die seelische Gesundheit immens wichtig."!!!
Genau dass ist das was mir am wichtigsten ist!!!
DAS UNSER KIND WIEDER GLÜCKLICH IST UND IN ZUKUNFT
DAS AUCH SEIN KANN und seine Mama und sein Papa endlich aufhören zu streiten!
Leider ist vor Gericht inklusive Jugendamt auch alles festgefahren.
Der Richter nannte folgenden Wortlaut:
"Wenn ihr beide keine Kommunikation führt dann spürt
dass euer Kind und gerät zwischen die Fronten und das Kindeswohl ist somit nicht
stabil, deshalb bleibt derzeit alles so wie es ist.
Ihr müsst zuerst eine gesunde Elternebene schaffen"
Habe hier im Netz etwas gesucht und bin auch auf die eventuellen Gründe
gestossen warum mein Sohn nicht mehr zum Papa kommen möchte, er betitelt mich
momentan als "Depp" & "blöd" und die Mutter stellt mich als "dumm" dar.
Ich hingegen stelle die Mutter als "manipuliert von ihrer Familie" dar und von Sinnen ist.
Unter anderen habe ich auch nachgelesen warum Mütter
mit ihrem Ex Partnern so umgehen, ob das so ist weiß ich nicht, aber ist
naheliegend, ich möchte dem ganzen praktisch auf den Zahn fühlen.
Keiner gibt nach (ich auch nicht) und alles scheint stillzustehen, wir brauchen
deshalb Ihre Hilfe!
Möchte wirklich mit Ihr kein Paar mehr sein, Sie mit
mir genausowenig, ABER EIN ELTERNPAAR SOLLTEN WIR SEIN !!!
IM SINNE UND FÜR UNSER KIND.
Das ist mein Hauptaugenmerk!
Hoffe auf Ihre Rückmeldung hier per E-Mail oder meine Telefonnummer wäre
01752927812
Vielen lieben Dank.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. Juli 2024 15:45
An: ...
Betreff: Anfrage zu geschützten Umgängen
Guten Tag,
ich bin die zuständige Casemanagerin eines Säuglings (geb. ... 2024) und bin auf
der Suche nach einem Träger für einen geschützten Umgang.
Hintergrund ist, dass die Kindesmutter und auch das Kind von häuslicher Gewalt betroffen waren und infolge dessen in einer Mutter Kind Einrichtung leben.
Aufgrund dieser Situation ist es wichtig, dass die Kindesmutter und der Vater sich nicht begegnen und der Kindesmutter gut in der Interaktion mit dem Kind beobachtet sowie kontrolliert wird.
Der Kindesvater spricht weder Deutsch noch Englisch, sodass eine arabischsprechende Person bzw. der Einsatz von Sprachmittlungen von Vorteil wäre.
Es fand ein familiengerichtliches Verfahren statt,
das den Vater zu den Umgängen berechtigt.
Die Umgänge sollen zunächst alle vier Wochen für maximal eine Stunde anvisiert
werden.
Ich freue mich über eine Rückmeldung, ob Sie Kapazitäten für die Maßnahme
hätten; gerne kann ich Ihnen dann noch mehr Auskünfte zu dem Fall geben.
Ich setze meinen Kollegen, der ebenfalls in dem Fall involviert ist, in CC.
Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende für Sie.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 23. Juli 2024 20:17
An: ...
Betreff: Terminvereinbarung
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich hätte gern einen Termin bei ihnen da ich nicht so recht weiter weiß,mich missverstanden fühle und nach einer Lösung suche.
Ich bin in einem Umgangsrechtsverfahren mit meinem Ex-Partner.
Ich möchte mich gerne mal mit einer neutralen Person
unterhalten.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 7. Juli 2024 15:24
An: ...
Betreff: Umgangspflegschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin für ein familiengerichtliches Verfahren auf der Suche nach einem/einer
Umgangspfleger/in. Die Übergaben verlaufen häufig hochstrittig.
Das Kind ist 9 Jahre alt und Autist, eine Verständigung mit ihm ist teilweise
möglich.
Der Vater wohnt in ..., die Mutter in ... .
Die Umgänge sollten wegen der Schulpflicht des Kindes möglichst am Wochenende
stattfinden, also Freitags hin und Sonntags zurück, alle 14 Tage.
Es wären aber auch andere Regelungen denkbar, z.B. von Freitags bis Samstags und
dafür jedes Wochenende.
Wäre Ihnen die Übernahme einer solchen Umgangspflegschaft kurzfristig möglich?
Falls nein, könnten Sie jemanden empfehlen, der in räumlicher Nähe eine solche
Umgangspflegschaft durchführen könnte?
Freundliche Grüße
...
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 7. Juli 2024 21:36
An: ...
Betreff: AW: Umgangspflegschaft
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Leider werden durch eine Umgangspflegeschaft nicht die realen Kosten für eine
qualifizierte Fachkraft gedeckt.
§ 3 Stundensatz des Vormunds
(1) Die dem Vormund nach § 1 Absatz 3 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede
Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen
Zeit 23 Euro. Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung
der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz
1.
auf 29,50 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine
vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;
2.
auf 39 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer
Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben
sind.
Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird, soweit sie nicht nach § 19
Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt.
(2) Bestellt das Familiengericht einen Vormund, der über besondere Kenntnisse
verfügt, die für die Führung der Vormundschaft allgemein nutzbar und durch eine
Ausbildung im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 erworben sind, so wird vermutet, dass
diese Kenntnisse auch für die Führung der dem Vormund übertragenen Vormundschaft
nutzbar sind. Dies gilt nicht, wenn das Familiengericht aus besonderen Gründen
bei der Bestellung des Vormunds etwas anderes bestimmt.
(3) Soweit die besondere Schwierigkeit der vormundschaftlichen Angelegenheiten
dies ausnahmsweise rechtfertigt, kann das Familiengericht einen höheren als den
in Absatz 1 vorgesehenen Stundensatz der Vergütung bewilligen. Dies gilt nicht,
wenn der Mündel mittellos ist.
(4) Der Vormund kann Abschlagszahlungen verlangen.
https://www.gesetze-im-internet.de/vbvg_2023/__3.html
Anders dagegen, wenn die öffentliche Jugendhilfe sich zur Finanzierung
begleiteter Übergaben bereit erklärt, dann kann zudem auch notwendige fachliche
Arbeit mit den Eltern und dem Kind vergütet werden, was bei der
Umgangspflegschaft nicht der Fall ist.
Der Stundensatz beträgt hier - in Anlehnung an den Berliner Rahmenvertrag 76,75
Euro.
Siehe Anlage.
Im übrigen kann auch das Jugendamt als Umgangspfleger bestellt werden, wenn man
sich dort aus falscher Sparsamkeit weigert die Kosten für eine Begleitete
Übergabe zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 10. Juni 2024 14:32
An: ...
Betreff: Anfrage
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin Mama von 2 Mädchen (11 Jahre und 8 Jahre).
Wir leben in ... .
Der Kindesvater und ich sind seit 2021 getrennt.
Die große Tochter lebt seit 1 1/2 Jahren im Wechselmodell, die kleinere Tochter lebt überwiegend bei mir und möchte nicht in das Wechselmodell wechseln.
Hierzu gab es bereits 2 Gerichtsverhandlungen - die letzte liegt knapp 3 Wochen zurück.
Ich hatte bereits im Herbst beim Jugendamt nach einer Unterstützungsmöglichkeit für uns als Familie angefragt (aufsuchende Familientherapie).
Leider hieß es hier, dass es im Jerichower Land diesbzgl. keinerlei Möglichkeiten gibt.
Evtl. könnten Sie mich hierbei unterstützen bzw. Tipps geben.
Danke im Vorraus
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 15. März 2024 11:22
An: ...
Betreff: Termin Herbst 15.3.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe heute mit meinem Ex Mann einen Termin bei Ihnen vereinbart. Dieser
Termin wurde gerichtlich angeordnet.
Ich möchte vorab die Gelegenheit nutzen mich auch zu der Problematik zu äußern.
Unser gemeinsamer Sohn ist 4 Jahre alt. Vor einem Jahr sind wir aus dem
gemeinsamen Haus ausgezogen, da Herr ... nicht bereit war seinem Sohn und mir
die Ehewohnung zu überlassen.
Herr Herbst hatte nie großes Interesse an seinem Sohn ... gezeigt. Weder wollte
er Elternzeit nehmen, noch hat er ihn je ins Bett gebracht, zur Kita gebracht,
morgens fertig gemacht oder Ähnliches. Selbst die meisten Urlaube mussten wir
alleine an der Ostsee verbringen.
Da er auch nachts nie vom Baby geweckt werden wollte, hat ... von Anfang an bei
mir im Bett geschlafen und eine sehr enge Mutterbindung.
Kommunikation mit Herrn ... war schon zu Ehezeiten schwierig und hat sich jetzt
verschlechtert.
Ich wurde schon 2 x von Gerichtsschreiben überrascht.
Zuletzt wollte er plötzlich das paritätisch Wechselmodell, obwohl ... bis dahin
noch nicht einmal beim Vater schlafen wollte. Das hat sich jetzt zum Glück
geändert. Die Bindung ist besser zum Vater und er schläft auch dort. Das ist
eine sehr gute Entwicklung und er wird in Zukunft von Donnerstag bis Montag alle
2 Wochen bei ihm sein.
Ich glaube die größte Problematik liegt im gemeinsamen Haus, worum wir uns
streiten. Ich habe das Gefühl, dass Herr Herbst diesen Ärger auf ... überträgt.
Ich hoffe Sie können uns helfen bessere Absprachen für ...zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 27. Februar 2024 09:18
An: ...
Betreff: Umgang mit den Kindern nach Scheidung
Sehr geehrter Herr Thiel,
im Internet habe ich von Ihrem Angebot gelesen über den Jugendhilfekontext.
In der nächsten Woche wird ein gerichtliches Verfahren darüber entscheiden, in welchem Umfang ich meine Kinder wieder sehen darf (mein Exmann setzt derzeit eigenmächtig das Umgangsrecht aus und hat das alleinige Sorgerecht beantragt).
Dazu gibt es eine lange Vorgeschichte. Nun hoffe ich
auf Ihre Hilfe, damit ich für die Zukunft meiner Kinder und mich selbst besser
weiß, mit bestimmten Situationen umzugehen.
Aus diesem Grund bitte ich um Rückmeldung und bin wie folgt erreichbar:
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 25. Februar 2024 15:47
An:...
Betreff: Mediation Umgang Kind
Sehr geehrter Herr Thiel,
über Ihre Webseite habe ich Sie gefunden, da mir vom Jugendamt eine Mediation
empfohlen wurde.
Im vorletzten Jahr haben meine Partnerin und ich uns getrennt, nachdem sie
fremdgegangen ist. Wir lebten gemeinsam in... und sie ist daraufhin wieder
zurück nach Deutschland gezogen. Wir haben ein geteiltes Sorgerecht für unseren
mittlerweile fünfjährigen Sohn, waren aber nie verheiratet.
Ständig gab es Probleme, dass ich mein Kind sehen durfte. Direkt nach der
Trennung wurde mir mein Kind ca. drei Monate vorenthalten, mit der Begründung,
dass er sich sonst nicht an die neue Umgebung gewöhnen würde.
Es war eigentlich abgemacht, dass ich meinen Sohn so oft ich möchte sehen könnte
wie ich möchte, also mindestens alle zwei Wochen über das Wochenende, wobei
meine Ex-Partnerin mir bis ... entgegenkommen sollte. Dies entspricht etwa der
Hälfte der Strecke, eigentlich für meine Ex-Partnerin sogar weniger als die
Hälfte der Strecke.
Es dann ein Gespräch, wonach sie sagte, dass ich meinen Sohn noch seltener sehen
kann, und wenn dann eher in den Ferien, dafür dann ein paar Tage am Stück. Sie
hätte finanzielle Probleme und es ginge ihr psychisch nicht gut. Er sei auch alt
genug, um mich auch seltener sehen zu können, er wäre kognitiv so weit (dies
leugnet sie jetzt, aber meine neue Partnerin hat es auch gehört, da das Telefon
laut war).
Ich habe ihr die letzten Male schon Benzingeld gegeben, um fahren zu können.
Sonst bin ich immer die volle Strecke gefahren, teilweise war ich mit meinem
Sohn dann erst nachts um zwei zu Hause, während meine ehemalige Partnerin mit
ihrem damaligen Partner auf Konzerte oder zum Feiern gegangen ist.
Auch bin ich die letzten Male auch schon für Kinderbekleidung etc. aufgekommen,
jetzt soll ich einen Schulranzen bezahlen (zusätzlich zum Unterhalt
wohlbemerkt).
Sie wohnt in einer für ihr Gehalt zu teuren Wohnung und fährt ein zu teures
Auto, anscheinend bleibt nichts mehr übrig.
Ich möchte meinen Sohn so oft es geht sehen und mir nicht anhören müssen, dass
ich dies ja könnte, aber immer wieder andere Gründe vorgeschoben werden, weshalb
es nicht ginge. Laut Jugendamt wäre die Rechtslage sogar so, dass sie als
Verursacherin der Distanz mir das Kind bis nach Hause bringen müsste. Dies ist
aber in der ganzen Zeit noch nie geschehen.
Ich hoffe wir können gemeinsam eine Lösung finden, denn ansonsten bin ich auch
bereit vor Gericht zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 25. Februar 2024 17:02
An: ...
Betreff: AW: Mediation Umgang Kind
Sehr geehrter Herr ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich könnten wir hier tätig werden, wenngleich ich vermute, dass Sie um
ein familiengerichtliches Verfahren nicht herumkommen werden, da - so wie Sie es
schildern - die Mutter kein ernsthaftes Interesse an einer tragfähigen Regelung
zu haben scheint.
Aber, die Hoffnung stirbt zuletzt.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 17. Februar 2024 11:06
An: ...
Betreff: Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Expartner und ich befinden uns in Trennung und haben einen gemeinsamen 2
Jährigen Sohn.
Derzeit befinden wir uns in einem Sorgerechtsverfahren.
Ich persönlich würde das Verhältnis zwischen uns
(Expartnern) sehr gerne verbessern und stabilisieren, damit wir troz Trennung,
gemeinsam gut für unseren Sohn da sein können und unsere Kommunikation
funktioniert. Ich halte hierfür eine Familientherapie für geeignet, um es
wenigstens zu versuchen.
Ich würde dies gerne bei der Sorgerechtsverhandlung am ... vorschlagen und suche
hierzu derzeit geeignete Therapeuten, die uns dabei helfen könnten, sollte dies
auch im Sinne meines Expartners sein.
Hierzu müsste ich im Vorfeld wissen ob Kapazitäten
vorhanden sind, ab März und würde im Idealfall schon gerne ein
Informationsgespräch vereinbaren, um mich über die Möglichkeiten beraten zu
lassen, sowie mir Empfehlungen von Fachleuten anzuhören, die ich dann im
Gerichtstermin auch so vorschlagen könnte.
Es wäre schön, wenn Sie sich bei mir zurückmelden.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 30. Januar 2024 19:33
An: ...
Betreff: Mediation zur Klärung des Wohnortes meines Sohnes
Sehr geehrter Herr Thiel,
Wie im Betreff vermerkt Suche ich Unterstützung bei der Klärung bei wem mein
Sohn aufwächst und hoffe hier über eine Mediation weiter zu kommen.
Hierzu kurz die Hintergründe:
Mein Sohn ... wurde am ... in ... geboren. Seine Mutter und ich haben ein
gemeinsames Sorgerecht für ihn.
Wir haben uns Ende 2021 getrennt und ich bin im Februar 2022 wieder nach ... gezogen. Seit dem leben wir ein Wechselmodell. Anfangs im 1-wöchigen später im 2-wöchigen Rhythmus. Das funktioniert soweit sehr gut für uns und auch für ... .
Wir haben generell ein gutes Verhältnis. Seit
November beschäftigen wir uns mit der Frage wo ... final aufwachsen wird. Jeder
möchte diese Rolle gerne übernehmen und hat seine eigenen Argumente dafür. Es
gelingt uns bisher nicht zu einem Konsens zu kommen.
Mit freundlichem Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 30. Januar 2024 22:46
An: ...
Betreff: AW: Mediation zur Klärung des Wohnortes meines Sohnes
Sehr geehrter Herr ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Ob hier eine Mediation weiterhilft, weiß ich nicht.
Falls nicht, entscheidet auf Antrag das Familiengericht ,maßgeblich ist dabei:
§ 1697a Kindeswohlprinzip
Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in
diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der
berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1697a.html
Wo wohnt die Mutter?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 29. Januar 2024 01:20
An: ...
Betreff: Dringende Bitte um Hilfe Familien Therapie
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich versuche ihn in der E-Mail einmal kurze erklären was genau passiert ist also
mein Mann und ich sind seit 2018 verheiratet und haben vier Kinder
davon sind zwei die leiblichen von meinen Ehemann.. nach Corona und den
lockdowns begann die Krise in der Familie unser jüngster Sohn ist mitten im
volllockdown geboren das hieß Geburt ohne Familie und Vater zusätzlich ist unser
Sohn mit einer Fehlbildung zur Welt gekommen , all das und vieles mehr brachte
die Krise in die Familie und in die Ehe im September 2023 ist mein Mann dann
plötzlich ohne eigentlich ersichtliche Gründe mit beiden Söhnen spurlos
verschwunden, und hat die Ehe per SMS beendet Wochen und Monate der Qual folgten
für mich und die Geschwister Zuhause in ....
Erst mit Hilfe einer
rechtsanwältin und dem Familiengericht war es möglich meine Söhne wiederzusehen
seit Anfang Dezember ist mein Mann wieder zurück zwar hat er inzwischen eine
eigene Wohnung aber die Paarbeziehung ist gerade wieder am aufleben, gemeinsam
mit unseren Kindern wollen wir es auch in getrennten Wohnungen schaffen das
Problem für mich als Ehefrau persönlich ist dass in der Zeit wo mein Mann weg
war er eine Beziehung mit einer anderen Frau begann die kurz vor unserer
Versöhnung beendet war leider redet er nicht sehr viel darüber und lässt mich in
Unwissenheit ich erwähne das weil das mich momentan auch sehr belastet ,
erschweren kommt noch hinzu dass ich durch das Internet von seiner "Freundin"
mit Screenshots überrascht wurde,in denen ich leider einiges erfuhr was mein
Mann dieser Frau schrieb..er reagiert wütend wenn ich darüber reden will..mich
verletzt es aber das ich nicht weiss ob er zurück ist aus Liebe oder wegen der
Kinder..denn offiziell will er erstmal nicht zu mir stehen..das schmerzt ( seine
Familie ect) und ich möchte eigentlich nur eins genau wie wir alle in der
Familie dass wir wieder glücklich miteinander zusammenleben können und das
erlebte verarbeiten gemeinsam bitte helfen Sie uns..
Ihre Familie
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2023 14:29
An: ...
Betreff: Begleitende Umgänge inkl. Nachbesprechung und Elterngespräche
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ab wann hätten Sie Kapazitäten frei?
Aktuell hat mein Sohn (16 Monate alt) begleitenden Umgang durch meine Eltern zu seinem Vater.
Problem ist dabei der Drogen- und Alkoholmissbrauch des Kindsvaters. Meine Eltern und insbesondere mein Sohn sind mit der Situation überfordert.
Begleitende Umgänge durch eine Fachkraft wurden vor Gericht abgelehnt, da das
Jugendamt ... keinen Träger mit Kapazitäten hat.
Der Kinderschutzbund hat mir gesagt, dass bei diesem hochstrittigen Fall ein
begleitender Umgang durch eine Fachkraft in meinem Beisein ein Muss ist. Vor
Gericht wurde mir "gedroht", wenn ich mich nicht auf die begleitenden Umgänge
durch die Großeltern einlasse, dass die Umgänge unbegleitet stattfinden.
Meine Eltern sind wie gesagt mit den Umgängen überfordert, da mein Sohn immer
mehr an meinen Eltern klammert. Jetzt sollen normalerweise ab Donnerstag die
Umgänge durch die Großmutter väterlicherseits begleitet werden. Zu ihr hat er
keinen Bezug. Ich mache mir große Sorgen. Vielleicht haben Sie eine Idee, wie
meinem Sohn geholfen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Hammes - Name geändert
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2023 16:57
An: ...
Betreff: AW: Begleitende Umgänge inkl. Nachbesprechung und Elterngespräche
Sehr geehrte Frau Hammes,
Danke für Ihre Anfrage.
Das Gericht soll den Beschluss gesetzeskonform und kindeswohlorientiert treffen,
nicht danach wie das Jugendamt grad willig ist, was zu tun oder auch nicht.
Alles andere wäre Rechtsbeugung und damit strafbar.
Maßgeblich ist §1684 BGB (4)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist
zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum
jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person
befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und
seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten
durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt,
kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs
anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die
Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die
Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu
befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers
gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer
Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies
zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht
oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder
ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet
wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur
stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter
kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann
jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
Wenn das Gericht also einen unbegleiteten Umgang beschließt, dann nicht deshalb,
weil das Jugendamt keine Lust hat eine Hilfe zu organisieren, sondern weil dies
dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
§ 1697a Kindeswohlprinzip
Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in
diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der
berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1697a.html
Gegen einem insoweit fehlerhafte Entscheidung des Gerichtes ist die Beschwerde
beim Oberlandesgericht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 20:20
An: ...
Betreff: Re: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge
Sehr geehrter Herr Thiel,
Was sagen Sie zu der Nachricht vom Jugendamt?
Sabine Hammes
Von: ...
Gesendet: Montag, Dezember 18, 2023 7:44:00 AM
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge
Sehr geehrte Frau Hammes,
vor der Installation eines Begleitenden Umgangs wird von Seiten des Jugendamts
über die Notwendigkeit entschieden. Sollte sich nach unserer Einschätzung eine
Erfordernis dafür ergeben, wird das Jugendamt einen verfügbaren Träger suchen
und den Umgang installieren.
Da es einen gerichtlichen Beschluss über die Durchführung der Umgangskontakte
gibt, verstehe ich Ihre Anfrage nicht.
Bei Bedarf können wir uns im neuen Jahr hier zusammensetzen, bis dahin gilt der
gerichtliche Beschluss.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lina Kirchner - Name geändert
Jugendamt ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 21:15
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge
Sehr geehrte Frau Hammes,
richtig ist, dass das Jugendamt den Hilfebedarf nach
eigenem fachlichen Ermessen einschätzt.
Hier also den möglichen Bedarf für einem Begleiteten Umgang
§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des
Umgangsrechts
(1) ...
(2) ...
(3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der
Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der §§
1684, 1685 und 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen
berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere
Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben
Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei
der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu
verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung
gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in
geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html
Nicht richtig ist, dass das Jugendamt den Träger aussucht.
Richtig ist das Gesetz, an das sich das Jugendamt zu halten hat, auch wenn man
der eine oder andere Sachbearbeiter im Jugendamt meint, Gesetze gelten für das
Jugendamt nicht:
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel
1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und
Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung
der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit
unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. ...
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html
Das Jugendamt muss also dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern genügen und darf
den Eltern nicht einfach einen Träger vor die Nase setzen, das wäre eine grobe
Dienstpflichtverletzung, der mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen
getreten werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. November 2023 21:03
An: ...
Betreff: Anfrage Umgangshelfer
Guten Tag Herr Thiel,
mein Name ist Maxi Albers - Name geändert - und
ich möchte für meinen Partner und seine beiden Söhne Joel (9) und Sebastian (11)
- Namen geändert - gern mit Ihnen und Ihrem Team
über eine mögliche Umgangshilfe sprechen.
Mein Partner befindet sich momentan in einem Rechtsstreit mit seiner Exfrau und
Kindesmutter aufgrund einer seit 7 Monaten anhaltender Umgangsverweigerung
seitens Kindesmutter. Die Kinder waren vorher alle 2 Wochen und in den Ferien
bei uns. Das Verhältnis war stets liebevoll.
Die Kindesmutter hat im Mai
plötzlich den Kontakt zwischen meinem Partner und den Kindern auf jegliche Art
verweigert und tut dies anhaltend. Leider beeinflusst und manipuliert sie die
Kinder, sodass die Kinder auch offiziell sagen, sie möchten nicht mehr zu ihrem
Vater. Auch jeglicher Kontakt zu weiteren Familienmitgliedern besteht
mittlerweile nicht mehr.
In einem ersten Gerichtstermin im Juli diesen Jahres wurde das Verfahren mit
einem Vergleich geschlossen. Ein Verfahrensbeistand hat ausgesagt, dass sie noch
nie so verstörte Kinder erlebt hat. Auf der anderen Seite hat sie gesagt, dass
der Kindesvater ein liebevoller Vater ist. Leider wurde nicht weiter
nachvollzogen, warum die Kinder eine so plötzliche Abneigung gegen ihren Vater
haben.
Der Umgang wurde aufgrund
des Zustands der Kinder vorerst ausgesetzt, aber mit dem Ziel, den Umgang so
schnell wie möglich wieder herbei zu führen. Die dort beschlossenen Maßnahmen
z.B. das Heranziehen eines Kinderpsychologen durch die Mutter ist innerhalb von
4 Monaten nicht umgesetzt worden. Sie beruft sich auf eine Wartezeit von 10
Monaten bei einer bestimmten Psychologin.
Wir haben nun eine Empfehlung sowohl der evangelischen Lebensberatungsstelle in
..., bei der die Kinder in Beratung waren, als auch vom Jugendamt, einen
Umgangshelfer zu nutzen. Die Kindesmutter lehnt dies momentan ab. Daher haben
wir ein neues Gerichtsverfahren beantragt, welches nun im Dezember stattfindet.
Hier ist bereits klar vorgeschlagen, einen Umgangshelfer einzuschalten.
Momentan wird hier vom Gericht die ehemalige Verfahrensbeiständin vorgeschlagen, die aber aus unserer Sicht nicht die Ausbildung hat, die es in diesem komplexen Fall von psychischem Kindesmissbrauch benötigt. Sie ist Anwältin und hat keine weitere Ausbildung.
Meinem Partner und mir ist
es wichtig, nicht nur das Recht einzuklagen, den Umgang wieder herbei zu führen,
sondern es den Kindern so „angenehm“ wie möglich zu machen, da wir wissen, dass
die Kindesmutter alles geben wird, den Umgang weiterhin zu vermeiden bzw. die
Kinder dahingehend zu beeinflussen, keinen Umgang haben zu wollen. Daher möchten
wir eine professionelle Fachkraft einschalten, die in diese komplexe
Familiensituation eindringt, versteht, was vor sich geht und die Kinder
unterstützt, kein schlechtes Gewissen haben zu müssen, Papa und Mama lieb haben
zu dürfen und sie zu einer erneuten Aufnahme des Umgangs begleitet.
Wir möchten dann schon vor dem Gerichtstermin einen konkreten Umgangshelfer
vorschlagen.
Ich würde mich daher über eine kurzfristige Kontaktaufnahme und ein erstes
Gespräch über eine mögliche Begleitung sehr freuen.
Da mein Partner mittlerweile Phasen hat, in denen es ihm emotional und psychisch
aufgrund des Umgangsabbruchs sehr schlecht geht, übernehme ich hier die erste
Anfrage, die aber natürlich mit ihm abgesprochen ist. Weiteren möglichen
Gesprächen und Einordnungen mit Ihnen würde er sich dann selbstverständlich
anschließen.
Viele Grüße,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 18:22
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrte Damen und Herren
Heute war der Verfahrensbeistand bei mir zu Hause von meiner Tochter zwei Jahre alt, dieser meinte zur Anbahnung sollten vielleicht 2,3 Termine stattfinden in Begleitung um zu sehen, wie die Tochter reagiert.
Falls meine Tochter nicht entfremdet ist, wäre ein unbegleitete Umgang möglich.
Da alle Fachstellen maßlos überfüllt sind und ich
meine Tochter seit vier Monaten nicht gesehen habe müsste es relativ schnell
gehen., da eine Wartezeit von vier Monaten zu einer vollkommenen Entfremdung
führt.
Besteht die Möglichkeit mit Kostenübernahme eventuell des Jugendamtes dieses zu
übernehmen?
Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 14. November 2023 10:37
An: ...
Betreff: Anfrage
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich bin übers Internet auf Sie gekommen und möchte einmal mein Anliegen kurz
erläutern:
Seit 2 Monaten bin ich im regen Austausch via email mit meinem Ex-Mann (seit
Ende 2020), um die Betreuungszeiten, wir haben eine nahezu 50:50 Betreuung
unserer 2 Mädels (15, 8 Jahre).
Die Regelung wurde übers Gericht 2021 festgelegt, nur leider nicht, wer die
geraden/ungeraden Wochen hat.
Darum geht es nämlich jetzt in unserem Streit, den wir selbst z.Zt. nicht lösen
können.
Thema: Ich hatte bereits häftig 2021, 2022, 2023 die ungeraden Wochen die Mädels
bei mir. Was mir eine Beständigkeit gibt und ich darauf mein Leben / Freunde
etc. Aufgebaut habe.
Nun möchte mein Ex-Mann gerne tauschen. Dazu kommt eine herrschende
Persönlichkeit, das Thema gaslighting
Gerne bin ich offen für einen Rat von Ihnen, via email oder Tel: ...
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 8. November 2023 10:27
An: ...
Betreff: Familientherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich möchte Sie fragen, ob Sie kurzfristig für eine Familientherapie zur
Verfügung ständen.
Meine Tochter leidet sehr unter den Konflikt von uns Eltern.
Seit rund 2 Jahren befinden wir Eltern uns vor Familiengericht.
Vorgestern war wieder eine Anhörung, welche am 20.11. fortgesetzt wird.
Bei der gestrigen Anhörung ist (wieder) gesagt worden, dass die Eltern bei
„Null“ anfangen sollen. Der Konflikt sei beizulegen, Kommunikation soll wieder
stattfinden und Vertrauen zueinander aufgebaut werden.
Der Gutachter empfahl bei Gericht, dass wir Eltern uns in Familientherapie
begeben und die Gerichtsverfahren zu beenden seien.
Die angespannte Situation zwischen uns Eltern ist absolut toxisch für meine
Tochter.
Aufgrund der psychischen Vorbelastung der Mutter sehe ich nur eine Change in
einer Familienberatung, wenn diese „professionell“ und engmaschig durchgeführt
werden kann.
Ich möchte dem Gericht sowie auch der Mutter einen Vorschlag zu einer
Familientherapie unterbreiten können, damit wir zeitnah mit der Aufbereitung des
Konfliktes beginnen können.
Würden Sie uns zur Familientherapie zur Verfügung stehen?
Wenn nein, können Sie mir Familientherapeuten/innen empfehlen?
Viele Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober 2023 10:07
An: ...
Betreff: Familienberatung
Sehr geehrter Herr Thiel,
mein Name ist ... . Mein Mann und ich sind seit Mai dieses Jahres getrennt. Wir
haben zwei Mädchen (1 Jahr, 4 Jahre).
Aufgrund des Verdachts der Kindeswohlgefährdung seitens meines Mannes,
häuslicher Gewalt etc. hat das Jugendamt mich und die Kinder aus dem Haushalt
meines Mannes gebracht.
Seit dem laufen Gerichtsverfahren etc.
Wäre ein Rückruf möglich um das ein oder andere noch zu erläutern und eine
mögliche Zusammenarbeit zu klären? ...
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. Oktober 2023 08:46
An: ...
Betreff: Mediation
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich wollte fragen,ob es möglich ist,bei Ihnen eine Mediation durchzuführen.
Anhängig ist ein Gerichtsverfahren,es geht um meine Tochter. Diese ist 11 Jahre alt,Autistin,leichte geistige Behinderung, entwicklungsverzögert.
Letztes Jahr machte der Kindesvater ein Gerichtsverfahren anhängig,da er einem Schulwechsel nicht zustimmen wollte.Dadurch wurde jetzt einiges los getreten,ein Ergänzungspfleger für Teilbereich Schule/Umgang (es fand keiner statt seit 6 Jahren) bestellt und eine Gutachterin.
Eine Kommunikation/Kontakt zwischen dem Kindesvater
und mir fand seit ca.9 Jahren nicht wirklich statt.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 7. September 2023 12:09
An: ...
Betreff: Vater-Tochter Konflikt - dringender Rückruf erbeten
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich befinde mich momentan in einer verzwickten und zeitkritischen Situation.
Ich lebe seit August 2021 in Scheidung und unsere beiden Kinder haben bis zum
Frühjahr diesen Jahres im wöchentlichen Wechsel bei Mama und Papa gelebt.
Mein Sohn ... (9 Jahre) lebt dieses Modell weiter aber meine Tochter
Johanna - Name geändert (13 Jahre) steckt tief
in einem Loyalitätskonflikt und hat das Wechselmodell im Mai aufgekündigt und
den Kontakt zu mir mehr oder weniger komplett abgebrochen.
Da ich hierbei eine aktive betriebene Entfremdung seitens meiner Frau vermute,
treffen wir uns am kommenden Mittwoch erneut in einem Umgangsverfahren vor
Gericht.
Mir ist klar, dass ich einen Umgang mit Johanna nicht gegen ihren Willen
erzwingen kann.
Woran mir jedoch sehr liegt, ist den Kontakt nicht ganz abreisen zu lassen,
sondern mit professioneller Hilfe zu reaktivieren und offensichtlich bestehende
Kommunikationshindernisse zu identifizieren und abzubauen.
Auch die Verfahrensbeiständin von Johanna hat diesen Weg als Kompromisslinie
vorgeschlagen und Johanna hat dem zugestimmt.
Um das Ganze am Dienstag vor Gericht jedoch zu formalisieren, ist ein geplanter
Start einer Mediation in Aussicht zu stellen.
Bitte rufen Sie mich dringend zurück, damit wir die Details klären können.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 22. Mai 2023 16:05
An: ...
Betreff: Beratung erbeten
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich habe eine 12 jährige Tochter Elisabeth - Name geändert, mit deren Mutter ich seit 9 Jahren getrennt lebe.
Unsere Tochter ziehen wir seit 2014 im Wechselmodus 7-7 Tage auf.
Nun haben wir den Umstand dass Elisabeth nicht mehr zu Ihrer Mutter möchte und dies seit über einem Jahr auch klar mitteilt.
Auf Grund einer Gewaltandrohung des Lebensgefährten Elisabeths Mutter, mir gegenüber als ich Elisabeth aus dem mütterlichen Zuhause abholte, befinden wir uns juristisch im Streit.
Einiges nahm seinen Lauf, Verhandlungen da, Gutachten dort.
Einer Gutachterin kam zu
dem Schluss, das Elisabeths Bedürfnisse und Aussagen nicht von ihr heraus
kommen, vielmehr dass ich und meine Lebenspartnerin Elisabeth manipuliert haben
und ich Bindungsintolerant gegenüber der Mutter sei, und somit Schuld für das
Verhältnis zwischen Elisabeth und ihrer Mutter sei.
Um dieses nun aufzuschlüsseln und Sie mir in dieser Hinsicht vielleicht helfen
können, was mit mir nicht stimmt und wo und wie ich an mir arbeiten und mich
ändern kann, wollte ich gern bei Ihnen vorsprechen, ob diese Möglichkeit
besteht.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 3. Mai 2023 14:29
An: ...
Betreff: Anfrage Familienberatung / Mediation
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Ex-Partner, und ich sind dringend auf der Suche nach einer Familienberatung
bzw. Mediation, um die Kommunikation zwischen uns zu verbessern und uns
vorbereitend gemeinsam den Schuleintritt in 2024 unserer gemeinsamen Tochter,
Juliane - Name geändert, zu einigen.
Im April 2023 hatten wir einen Gerichtstermin, bei dem ich angestrebt hatte,
einen Kita-Wechsel durchzusetzen.
Wir haben uns während des Termins geeinigt die Kita nicht zu wechseln und Juliane bis zum Schuleintritt bestmöglich auf ihrem Weg zu unterstützen.
Auflage des Richters an uns als Eltern ist jedoch,
eine Familienberatung bzw. Mediation (oder Ähnliches) in Anspruch zu nehmen im
Hinblick auf die Entscheidung für eine Grundschule und um unsere Beziehung auf
der Elternebene wieder zu verbessern.
Näheres würden wir vorab telefonisch oder in einem Erstgespräch erläutern.
Die Frage ist, ob Ihre Einrichtung (relativ
kurzfristig) Kapazitäten hat, um uns hierbei zu unterstützen.
Helens Papa und ich sind gleichermaßen bestrebt eine Beratung oder Mediation in
Anspruch zu nehmen und freuen uns auf eine positive Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 26. April 2023 17:17
An: ...
Betreff: Anfrage Familienberatung/-therapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
meine Expartnerin und ich sind im Rahmen eines Sorgerechtsstreits auf der Suche
nach einer Familienberatung/-therapie.
Aus unserer sehr Konfliktbehafteten Beziehung die bis März 2021 andauerte, ist ungewollt eine wunderbare Tochter hervorgegangen.
Nun befinden wir uns seit Februar wegen Umgang und Sorgerecht vor Gericht, da die Konflikte kein Ende fanden.
Aus einer Verhandlung vor dem Familiengericht im März diesen Jahres wurde beschlossen, dass wir bezüglich des von mir beantragten Mitsorgerechts aufgrund der weiterhin andauernden Konflikte eine Familienberatung aufsuchen sollen um diese Auseinandersetzungen als Grundlage auch zum Wohle unserer Tochter möglichst beizulegen.
Seitdem bin ich auf der Suche nach geeigneten
Therapeuten die uns hier unterstützen können.
Ich würde mich freuen wenn Sie mir eine Rückmeldung geben könnten, ob sie
überhaupt Kapazitäten frei haben und wenn ja wie sich eine Therapie bestmöglich
bei Ihnen gestalten könnte.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 8. April 2023 08:45
An: ...
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme für eine Jugendhilfeleistung
Sehr geehrter Herr Thiel,
das Jugendamt ... regt bei Familiengericht ... zum zweiten Mal alle meine Sorgerechte zu entziehen.
Weil meine Tochter ist von ... nach ... vor 9 Monaten weggezogen, ist das Familiengericht ... zuständig.
Der alleinige Grund, warum das Jugendamt unterstützt diese Entfremdung ist, dass meine Tochter jetzt 14 Jahre will bei dieser Familien, die meine Tochter instrumentalisiert, bleiben.
Meine Tochter muss von kompetente Personell gefragt, warum sie bei dieser Familien bleiben will und warum sie ein Hass auf ihr Vater einwickelt hat.
Und dann müssen wir alle zusammen einen Weg für Kontakt und einen Weg zurück zu ihrem Vater finden, auch wenn nur z.B. erstmals bei einer Mädchengruppe, aber in ....
Ich dachte an einen Termin zum Anfang mit mir, dann
mit ihr, dann wie Sie empfinden, alle drei zusammen.
Das Jugendamt ... hat keinen Hilfeplan erstellt, ist völlig inkompetent und
unehrlich.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 20. März 2023 08:29
An: ...
Betreff: unsere Tochter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich melde mich für meine Tochter und deren Kinder - ich weiß, dass das ganz
sicher so nicht üblich ist, doch wir wissen uns einfach überhaupt nicht mehr zu
helfen!
Unsere Tochter hat sich im Mai 2021 von ihrem Ehemann getrennt, Grund war
eigentlich seine extreme Eifersucht, die unsere Tochter einfach nicht mehr
aushielt und deshalb um eine Auszeit bat.
Was aber dann so nach und nach noch alles herausgekommen ist, ist ein Psychothriller der einfach nicht enden will!
Er hatte sie im Schlafzimmer mit einer Kamera gefilmt, sie hatte ein GPS-Tracker auf dem Handy, irgendetwas im Auto.........im vergangenen Sommer stellte sie ein Strafantrag gegen ihn, weil noch viel mehr Sachen ans Tageslicht kam, leider geht hier aber überhaupt nichts vorwärts....
Das Verhältnis zwischen den Beiden ist daher sehr, sehr angespannt und das schlägt sich natürlich auch auf die Kinder nieder.
Die Beiden (7 und 4 Jahre) sind seit September letzten Jahres (nach einem Vorfall) sehr auffällig geworden!
Unsere Tochter versucht seitdem beim Jugendamt, Familienberatungsstellen irgenwo einen Termin zu bekommen, wenn sie einen bekommt, aber immer nur mit dem Vater zusammen - dies ist für sie unerträglich, sie kann mit ihm leider zurzeit noch nicht an einem Tisch sitzen.....
Vom Familiengericht wurden sie verpflichtet bei der Familienberatung vorstellig zu werden - es wurde ihr auch ein Einzeltermin zugesagt.
Hier bei uns im Kindegarten gibt die Caritas Beratungsstunden, hier hat sie sich dann auch angemeldet, bekam dann prompt wieder einen Termin mit ihm zusammen - da ihr Zwangsgeld angedroht wurde, wenn sie den Termin nicht wahrnimmt ist sie hingegangen.
Nach 1 1/2 Stunden brach sie diese Beratung aber ab, da sie vom Ex-Mann und auch der Beraterin an den Pranger gestellt wurde, beide haben sie als Lügnerin dargestellt - vor dem Familiengericht bei der Anhörung wurde sie von der Richterin gebeten, doch die Strafanzeige gegen ihn zurück zu nehmen...........
Unserer Tochter geht es eigentlich immer schlechter, den beiden Enkelkindern auch und wir machen uns um die 3 sehr große Sorgen - daher hier nun unsere Frage - kann es denn tatsächlich sein, dass man nirgendwo zuerst mal ein Einzelgespräch haben kann?
Es ist schon klar, dass künftig dann auch gemeinsame
Termine sein werden, aber sie würde doch gerne erst einmal alleine vorstellig
werden, die Kinder leben bei ihr und wer sollte die Situation dann besser
schildern können, wie die Kinder sich im täglichen Leben benehmen, wie die
Mutter?
Wir haben uns nun an Sie gewandt, da wir nach wie vor nicht sicher sind, ob sie
noch von ihm überwacht, kontrolliert, gar ihre Mails mitgelesen werden - es
passieren ständig wieder Sachen und er weiß Dinge, die er eigentlich ohne
Überwachung gar nicht wissen kann........
Für eine kurze Rückantwort wären wir sehr dankbar - falls es bei Ihnen eine
Möglichkeit gibt, wird sich unsere Tochter dann mit Ihnen gerne in Verbindung
setzen
Mit freundlichen Grüßen
....
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 7. März 2023 08:38
An: ...
Betreff: terminvereinbarung
Hallo
Ich bin Frank Müller - Name geändert, wohne in
...
Laut Gerichtsbeschluss sind wir Eltern verpflichtet worden, an einer Elternberatung im SOS Beratungszentrum in ... teilzunehmen,vorerst getrennt.
Auf Grund der Entfernung,ist Direktkontakt schlecht möglich, aber über Videotelefonie möglich.
Als Grund dafür wurde angegeben, das wir 2 Eltern wieder miteinander komunizieren, im Moment ganz schlecht. Desweiteren soll herausgefunden werden, ob und wer die Kinder zu seinen Gunsten versucht zu manipulieren.
Ich hoffe, das ich bei Ihnen richtig gelandet bin.
Danke schon im Vorraus
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2023 11:20
An: ...
Betreff: Informationsanfrage: Kompromissprobleme bei Kitaort
Guten Tag,
Mein Name ist Frank Conrad - Name geändert und
ich bin Vater einer 3 Jährigen Tochter Louisa - Name
geändert und wohne in A... .
Bei unserer bevorstehenden Scheidung ab Februar und dem gleichzeitigen Umzug
meiner zukünftigen Exfrau nach B..., bzw im Laufe des Jahres nach C..., ergibt
sich ein Problem bei der Einigung auf eine Kita für Louisa die beiden
Elternteilen gerecht wird.
Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht und streben ein Wochenmodell an.
Sie möchte Louisa aus der bisherigen Kita in A...., zu sich nach C... in die Kita umsetzen.
Ich möchte Louisa am liebsten nicht aus ihrer
gewohnten Umgebung nehmen, würde ihr aber mit einem Kompromiss entgegenkommen,
und versuchen Louisa in B...in eine Kita zu bekommen.
In B... ist derzeit unser Arbeitsplatz und es befindet sich auch ca mittig
zwischen den beiden Wohnorten.
Sie besteht aber weiterhin darauf Louisa nach C.,, zu holen, weil B... nicht
unbedingt ihr Arbeitsort bleiben wird.
Ich hoffe auf diesem Weg entweder Unterstützung bei der Lösung unseres
Konfliktes oder auf Handlungsoptionen.
Mit bestem Dank
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2023 22:16
An: ...
Betreff: AW: Kitaort
Sehr geehrter Herr Conrad,
bei Uneinigkeit der Eltern kann das Familiengericht auf Antrag eine Entscheidung
treffen, welcher Elternteil bezüglich dieser strittigen Frage das
Bestimmungsrecht erhält.
Darauf wird es hier wohl hinauslaufen, wenn sie sich nicht einigen.
Falls ich hier in irgendeiner Weise behilflich sein kann, lassen Sie es mich
wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 20:03
An: ...
Betreff: Erziehungsbeistandschaft
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich bin auf der Suche nach einem Erziehungsbeistand. Dieser wurde gerichtlich
angeordnet.
Könnten Sie eine Erziehungsbeistandschaft übernehmen? Ich bin mit meiner Tochter
am ...11.2022 nach ... gezogen und würde mich freuen, eine
Erziehungsbeistandschaft in Wohnortnähe zu haben.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Beste Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 21:28
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Bitte senden Sie mir unverbindlich den Gerichtsbeschluss, damit ich mir einen
Eindruck von dem Fall verschaffen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 06:16
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft
Guten Morgen Herr Thiel,
Anliegend erhalten Sie das Verhandlungsprotokoll vom .... 2022, die
Kindesanhörung vom ...11.2022 sowie der Beschluss (Gutachten).
Die Erziehungsbeistandschaft sowie der Hilfeplan ergeben sich aus dem
Verhandlungsprotokoll.
Am ... .2022 bin ich mit meiner Tochter Tabea - Name
geändert - nach Y-Stadt - Name geändert -
gezogen. Das Gericht wurde darüber informiert, hat aber leider im
Beschluss noch meine alte Anschrift aufgeführt.
Vorgestern hatte ich ein sehr gutes Gespräch mit dem Jugendamt der Stadt Y.
Sofern der Erziehungsbeistand gerne mit diesem Jugendamt zusammenarbeiten würde
und darüber hinaus das Jugendamt der Stadt X bereit wäre, den Fall nach Y
abzugeben, könnte die Erziehungsbeistandschaft unter dem Jugendamt der Stadt Y
stattfinden. Ich würde mich freuen, wenn dies so möglich wäre; deshalb habe ich
den HzE Antrag der Stadt X auch noch nicht unterschrieben.
Für den Fall, dass Sie die Erziehungsbeistandschaft übernehmen könnten, würde
ich mich freuen, wenn wir uns zeitnah kennenlernen könnten.
Beste Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:07
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für die Unterlagen und die Erläuterung.
Was soll denn die Aufgabe der Erziehungsbeistandschaft sein.
Ist diese überhaupt nötig, gibt es Probleme bei der Erziehung.
Vielleicht senden Sie mir mal den Hilfeplan, den Sie vermutlich unterschrieben
haben, da ist ja eine Problembeschreibung drin und die Ziele der Hilfe.
Frau Müller - Name geändert, ist das die für
die Erziehungsbeistandschaft bisher tätige Fachkraft (Träger ...)?
Was lief schief mit der?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:48
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft
Sehr geehrter Herr Thiel,
danke, dass Sie sich meine Unterlagen durchgelesen haben. Anbei die Beantwortung
Ihrer Fragen:
Das Amtsgericht Y hatte bis zum .....2022 einen Umgangsausschluss verhängt.
Tabea sollte ein Jahr zur Ruhe kommen, nicht ständig neu befragt werden und eine
neutrale Ansprechpartnerin haben. Mit Beschluss vom ....2022 hatte Frau
Richterin ... dies entschieden und dass ein Erziehungsbeistand diese Aufgabe
übernehmen sollte.
Meine Wahl fiel auf den Träger .... Frau ..., eine ältere Mitarbeiterin von
...., war sehr freundlich. Nachdem Frau ...zwei bis dreimal bei mir im Haushalt
war, stellte das Jugendamt der Stadt X mir im November 2021 den Hilfeplan per
Post zu. Dieser hatte wenig damit zu tun, was im Hilfeplangespräch besprochen
worden war und widersprach dem Gerichtsbeschluss. Beispielsweise lautete Punkt 1
des Hilfeplans: "Tabea trifft ihren Papa." Nun ja, mit Umgangsausschluss hat das
wenig zu tun...
Ich habe deshalb im November 2021 einen Rechtsanwalt gegenüber dem Jugendamt der
Stadt X beauftragt. Sämtliche Schreiben meines Anwalts wurden ignoriert, das
Jugendamt hat darüber hinaus vehement meine anwaltliche Vertretung ignoriert. Im
März 2022 wurde ich dann vom Jugendamt der Stadt X zu einem neuen
Hilfeplangespräch eingeladen. Dieses fand via Skype statt und mein Anwalt nahm
ebenfalls daran teil.
Zum Glück! Denn man sehe und staune: Das, was in der Skype Konferenz besprochen
worden war, fand sich erneut nicht in dem mir Wochen später zugestellten
Hilfeplan wieder. Erneut wurden die Schreiben meines Anwalts seitens des
Jugendamts der Stadt X ignoriert. Mangels Hilfeplan konnte die
Erziehungsbeistandschaft nicht stattfinden; diese brauchte logischerweise einen
schriftlichen Auftrag.
Am ... .2022 hat mein Ex-Mann erneut einen Umgangsrechtsantrag beim Amtsgericht
X gestellt. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll liegt Ihnen vor. Meiner
Tochter Tabea geht es sehr gut. Sie ist eine sehr gute Schülerin. Hat einen
schönen Freundeskreis. Spielt mehrmals pro Woche Handball. Macht Kinderyoga. Hat
inzwischen davon erholt, dass mein Ex-Mann permanent im Haushalt rumgebrüllt hat
und häusliche Gewalt ausgeübt hat. Falls Ihnen das Ihre Frage beantwortet: Tabea
ist ein tolles Kind, sie ist glücklich, es gibt keine Probleme bei der
Erziehung. Darüber hinaus ist ihre beste Freundin (ebenfalls ein Scheidungskind)
nach ... gezogen und wohnt jetzt 10 Minuten von uns entfernt.
Leider waren wir seit der Trennung im März 2020 permanent "Stalking" (ich lasse
mich diesbezüglich seit März 2022 von der .... Frauenberatungsstelle beraten;
diese sagt, es ist ein Mischmasch aus "Beziehungsterror" und "Nachstellung")
ausgesetzt. Da dies nicht aufhörte, haben wir nun die räumliche Distanz gesucht.
Meine Anwälte arbeiten gerade daran, dass Tabea die Grundschule in Y besuchen
darf. Sie selbst möchte das, da sie hier frei von Nachstellung ihren Schulweg
selbst bewältigen kann.
Den Hilfeplan finden Sie im Gerichtsprotokoll. Da die Zusammenarbeit mit dem
Jugendamt der Stadt Y mehr als irritierend ist, hat die Richterin netterweise
den Hilfeplan gerichtlich festgelegt. Da Frau Müller als Erziehungsbeistand eine
freundliche Frau war (mit ihr lief überhaupt nichts schief), hätte ich sie gerne
erneut als Erziehungsbeistand genommen. Allerdings hatte ich bereits im
Gerichtssaal das Gefühl, dass das Jugendamt der Stadt X das nicht möchte.
Dennoch habe ich selbst bei .... angefragt und zur Antwort bekommen, dass sie
keine Kapazitäten frei haben.
Da ich gerne positiv mit einem Jugendamt zusammenarbeiten möchte (schlimm genug,
dass meine Tochter und ich uns überhaupt mit einem Jugendamt beschäftigen
müssen), habe ich Kontakt zum Jugendamt der Stadt Y aufgenommen. Die Dame, die
für mich zuständig sein würde, hat einen sehr guten Eindruck auf mich gemacht.
Sofern sie den Fall übernehmen könnte, könnte ich mir eine anwaltliche
Vertretung gegenüber einem Jugendamt sparen. Leider müsste hierzu das Jugendamt
der Stadt X den Fall abgeben.
Was ich in den letzten über 2 1/2 Jahren mit dem Jugendamt der Stadt X erlebt
habe, würde ich selbst nicht glauben, wäre ich nicht betroffen. Der ehemalige
Verfahrensbeistand (er hat die Familie 2 1/2 Jahre betreut, genießt das
Vertrauen meiner Tochter und wurde leider auf Antrag der Gegenseite abgesetzt)
hat selbst erkannt, dass das Jugendamt sich an mir "festgebissen" hat. Offenbar
bin ich nicht die typische Jugendamts-Kundin.
Das Jugendamt der Stadt X hat versucht, mir ab Januar 2023 einen Träger -
ohne diesen überhaupt namentlich zu benennen - vor die Nase zu setzen. Mein
Anwalt hat soeben darauf geantwortet, dass ich von meinem Wunsch- und Wahlrecht
Gebrauch machen werde und selbst einen Träger suche. Das Vertrauensverhältnis
zum Jugendamt der Stadt X ist nach fast drei Jahren seltsamer Erfahrungen
erschüttert.
Soviel erstmal zu Ihren Fragen. Ich hoffe, dass Sie den Fall übernehmen können
bzw. wir ein Kennenlernen vereinbaren können.
Beste Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 16:26
An:
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für die Erläuterung.
Gleichwohl kann ich nicht erkennen, was ein Erziehungsbeistand hier tun soll,
wenn es keine wesentlichen Probleme gibt.
Der kann doch nicht nur zum Kaffeetrinken kommen, damit das Jugendamt zufrieden
ist und für die nicht notwendige Hilfe mehrere Tausend Euro Steuergelder zum
Fenster rauswirft.
Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach §86 SGB 8:
(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger
zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. An
die Stelle der Eltern tritt die Mutter, wenn und solange die Vaterschaft nicht
anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Lebt nur ein Elternteil, so ist
dessen gewöhnlicher Aufenthalt maßgebend.
(2) Haben die Elternteile verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, so ist der
örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der personensorgeberechtigte
Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; dies gilt auch dann, wenn ihm
einzelne Angelegenheiten der Personensorge entzogen sind. Steht die
Personensorge im Fall des Satzes 1 den Eltern gemeinsam zu, so richtet sich die
Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind
oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2
zuletzt bei beiden Elternteilen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich
die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das
Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen tatsächlichen
Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2
während der letzten sechs Monate vor Beginn der Leistung bei keinem Elternteil
einen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen
Bereich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hatte; hatte das Kind oder der Jugendliche während der
letzten sechs Monate keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die
Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen
vor Beginn der Leistung.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__86.html
von daher müsste nun wohl das Jugendamt Y zuständig werden, da Sie dort Ihren
gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Das Jugendamt X wäre dann verpflichtet sich für unzuständig zu erklären.
Das Jugendamt Y könnte also - nach meiner Ansicht - problemlos weitermachen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 11. November 2022 08:12
An: ...
Betreff: Erstberatung?
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich lebe getrennt von meiner Familie und werde zeitnah die Scheidung einreichen.
Mit meiner Frau habe ich eine Vereinbarung, dass unsere beiden Kinder, Paul - Name geändert - 10 Jahre und Paula - Name geändert - 9 Jahre, alle 14 Tage ein Wochenende bei mir verbringen.
Diese Vereinbarung gilt ab Ostern.
Paula verweigert seitdem im Grunde genommen diese Wochenden, jeweils mit wechselnden Begründungen, offensichtlich stark getrieben von meiner Frau.
Im Moment ist es die Begründung, dass ich meine Zustimmung zur Privatschule ... verweigere.
Meine Frau hetzt meine Tochter auf, indem sie ihr den Schriftverkehr der Anwälte zeigt und auch sagt:" Siehst du, Papa will nicht, dass du auf eine gute Schule gehst".
Wir brauchen Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
...
Gesendet: Freitag, 25. November 2022 um 21:29 Uhr
Von: ...
An: ...
Betreff: AW: WG: Erstberatung?
Sehr geehrter Herr ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Das Amtsgericht ... (Richter ..., Verfahrensbeistand ....) hat den Umgangs
geregelt, allerdings ohne die vorgeschriebene Ordnungsmittelbelehrung
Das müsste gegebenfalls nachgeholt werden, um gegen die Mutter ein
Ordnungsmittel wegen Verletzung der Umgangsregelung festzusetzen.
Was für eine Hilfe suchen Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 28. November 2022 10:46
An: ...
Betreff: Aw: AW: WG: Erstberatung?
Sehr geehreter Herr Thiel,
danke für die Antwort.
Ich benötige Hilfe, um den Umgang mit meinen Kindern zu normalisieren.
Die letzten beiden Vaterwochenenden wurden von beiden Kindern abgesagt, Zitat:
"Solange du nicht bei ... unterschreibst, kommen ich nicht zu dir."
Mittlerweile ist Paula schon so darauf konditioniert, dass es auch heisst "wenn
ich dein Handy jetzt nicht zum Spielen bekomme, komme ich nicht zum
Papawochenende"
Ich suche Hilfe, um mit meiner Tochter wieder Zeit verbringen zu können,
gleichzeitig aber Paula auch zu vermitteln, dass sie bei der Schulwahl auch
angehört wird, aber letztlich bei einem 9jährigem Kind es noch die elterliche
Entscheidung ist.
Ich will wieder Zeit mit meinen Kindern verbringen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 28. November 2022 14:26
An: ...
Betreff: AW: AW: WG: Erstberatung?
Sehr geehrter Herr ...,
hört sich ganz so an, als ob Ihre Kinder indoktriniert und psychisch missbraucht
werden.
Da werden Sie wohl einen Antrag beim Familiengericht stellen müssen.
Bei Bedarf stehe ich Ihnen begleitend zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 29. November 2021 16:38
An: ...
Betreff: Gespräch ...
Sehr geehrter Herr Thiel,
meine Ex-Partnern und ich, wurden gerichtlich verpflichtet an einer
Elternberatung in ... teilzunehmen. Festgelegt wurde, dass sich die Mutter, Frau
... sich bei der Familienberatung meldet und die Familienberatung dann bei mir.
Laut Frau ... hat sie wohl mit Ihnen telefoniert.
Nun sagte mir Frau ..., dass Sie uns keine Beratung anbieten können, weil der
Wohnort unserer Tochter in ... ist und eine Beratung dort stattfinden soll.
Auch sagte sie, dass Sie mich aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht kontaktieren dürften.
Da es leider öfters Unstimmigkeiten mit der wahrhaften Aussage meiner
Ex-Partnerin gibt, wollte ich nachhören, ob dieses Gespräch so stattgefunden
hat.
Der Beratungsort in ... war extra vom Gericht bzw. dem Verfahrensbeistand
gewählt, da wir beide keinen Führerschein haben und so jeder die halbe Strecke
Fahrtweg hat und es fair für beide Parteien ist.
Ich habe großes Interesse daran schnellstmöglich an einer Beratung teilnehmen zu
können, da sich dies nun auch schon seit einem Monat in die Länge zieht.
Über eine Auskunft würde ich mich freuen.
Beste Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 29. November 2021 19:47
An: ...'
Betreff: AW: Gespräch ...
Sehr geehrter Herr ...,
bei uns hat sich keine Frau ... gemeldet, vermutlich handelt es sich um eine
andere Beratungsstelle.
Welches Gericht, welcher Richter hat die Verpflichtung ausgesprochen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. November 2021 17:29
An:
Betreff: Mediation
Guten Abend Herr Thiel,
mein Mann Martin - Name geändert - und ich
wollen uns scheiden lassen. Wir haben 2 gemeinsame Kinder, Max
- Name geändert - 6 Jahre (gerade hier im
Sommer eingeschult) und Lisa - Name geändert - 3
Jahre.
Wir sind vor 6 Monaten nach ... gezogen.
Ich will mit Max und Lisa nach ... zurück ziehen (da kommen wir her, die letzten
4 Jahre haben wir in ... und ... gelebt), Martin will, dass Max und Lisa hier
bleiben.
Wir haben am 16.12.21 einen Gerichtstermin.
Wir benötigen schnelle Hilfe, wenn es geht möchten wir eine Lösung ohne das
Gericht finden. Wir wollen eine Lösung finden, bei der es unseren Kindern gut
geht.
Ich hoffe Sie können uns helfen und haben einen freien Termin für uns.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Viele Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 15. September 2022 12:34
An: ...
Betreff: therapeutische Begleitung für Scheidungskinder
Sehr geehrter Herr Thiel,
Mein Mann und ich sind seit 1,5 Jahren getrennt und unser Sohn (7) wird derzeit
im Wechselmodell betreut.
Seit wir dieses Modell im Dezember 2021 probeweise eingeführt haben, wurde unser Sohn auffällig im Kindergarten, Sportverein und sonstiger Interaktion mit gleichaltrigen Kindern. Ich habe daher bereits im Januar den Vorschlag gemacht, eine Beratungsstelle aufzusuchen, sodass er therapeutische Unterstützung bekommt.
Mir geht es darum, dass er einen Ansprechpartner hat, wo er auch mal seinen Kummer von der Seele reden kann.
Wir brauchen dringend Hilfe, um herauszufinden, was die Wutanfälle und sein Verhalten verursachen und auch, wie wir Eltern damit am Besten umgehen.
Leider befindet er sich in einem großen Loyalitätskonflikt zwischen den Eltern und kann daher nicht offen mit uns reden.
Er sagt uns, was wir hören möchten. Ich will aber wissen, was ER möchte.
Mein Mann hat leider über ein halbes Jahr den Vorschlag verweigert,
Unterstützung für unseren Sohn zu holen.
Als die Situation immer schlimmer wurde, hat ein Richter Anfang Juli entschieden, dass unser Sohn diese therapeutische Unterstützung bekommen soll.
Da mein Mann und ich derzeit bereits beim EBZ zur gerichtsnahen Beratung waren, haben wir uns entschieden, das dortige Angebot für unseren Sohn anzunehmen.
Leider teilten diese uns jetzt (nach geraumer Wartezeit) mit, dass die Hilfe in Ihrem Haus nicht stattfinden kann, weil wir parallel ein Familiengutachen am Laufen haben.
Erst wenn dieses abgeschlossen ist, könnten wir dort eine therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Familiengutachten wird sich aber noch eine Weile hinziehen.
Unser Sohn braucht so schnell wie möglich Hilfe, durch die Weigerung meines
Mannes, der Gang zum Gericht und die Warteliste beim EBZ ist nun schon sehr viel
wertvolle Zeit vergangen.
Daher, meine Frage, bieten sie therapeutische Beratung für Scheidungskinder an.
Wenn ja, könnten wir einen Termin bekommen bzw. können Sie uns auf die
Warteliste setzen? Welche Information benötigen Sie von mir?
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 3. September 2021 20:39
An: ...
Betreff: Anfrage
Sehr geehrter Herr Thiel,
als geschiedener und neu verheirateter Vater von insgesamt fünf Kindern (vier
aus erster Ehe), eine kleine Tochter mit meiner jetzigen Frau, habe ich in den
vergangenen Jahren zunehmend feststellen müssen, dass die Situation zwischen
meiner früheren Frau und mir, bezogen auf die Kinder, die zum Teil bei der
Mutter in ... und zum Teil bei uns in ... leben (bzw. lebten, der älteste Sohn
ist zum Studium in ...), nicht einfacher wird.
Im Sommer ist dann die Situation so eskaliert, dass nun vor Gericht das
Umgangsrecht für zwei der Kinder von mir geklärt werden muss. Im Gespräch mit
der Fürsprecherin, die das Amtsgericht ... für die Kinder benannt hat, kamen wir
heute darauf, dass eine Familientherapie bzw. eine Familienaufstellung sinnvoll
sein könnte. Ich habe mit ... einen Ort gesucht, der in der Mitte liegt.
Gäbe es denn Kapazitäten, bei Ihnen ggf. ein Erstgespräch zu führen bzw. später
auch therapeutische Wege zu gehen, falls das angezeigt sein könnte? Das wäre
sehr schön.
Vielleicht können wir mal telefonieren oder einen Gesprächstermin machen?
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 21. Februar 2020 21:36
An: ...
Betreff: Anfrage Familientherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
wir haben vom Familiengericht die Auflage bekommen eine Familientherapie
durchzuführen. Aus diesem Grund bitten wir um eine Erstkontaktaufnahme.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 31. Dezember 2020 12:22
An: ...
Betreff: Gesprächsbedarf
Sehr geehrter Herr Thiel,
Mein Partner und ich haben uns vor 4 Wochen getrennt, da es als Paar nicht mehr funktioniert.
Jetzt ist es so, dass wir ein gemeinsames Haus besitzen und einen 3 Jährigen Sohn.
Dies macht die Sache sehr kompliziert.
Wir denken beide an das Wohl des Kindes, sodass wir theoretisch das Selbe Ziel verfolgen, nämlich uns als Paar zu trennen, aber Eltern zu bleiben und für unser Kind das bestmögliche Verhältnis zu haben.
Jetzt ist es aber so, dass mein Expartner ziemlich oft seine Meinungen ändert, da er seine Gefühle nicht im Griff hat. Er möchte gerne im Haus wohnen bleiben und unseren Sohn da lassen, sodass ich vorübergehend zu meinen Eltern ziehen würde, die 4 km entfernt wohnen, jedoch jeden Tag da wäre und jeden 2. Unseren Sohn ins Bett bringe. So sein Plan.
Mir behagt dies aber nicht, da ich wiederum denke, dass unser Kind zur Mama gehört und mit mir mit sollte. Jedoch möchte ich nicht, wenn ich dann eine Wohnung finde, ihn wieder rausreisen bei seinen Großeltern. Also Sie merken bestimmt schon, wir kommen da zu keiner geeigneten Lösung und drehen uns im Kreis.
Daher der Ansatz zu sagen, wir würden gerne eine Familientherapie in Anspruch
nehmen um von Ihnen vlt als aussenstehenden zu hören, wie wir uns verhalten
sollten. Deswegen der lange Text um schon grob unsere Situation evtl einschätzen
zu können. Noch dazu ergänzt, ich bin 28 Jahre und mein Expartner 31 Jahre,
falls das als Information dienlich ist.
Ich hoffe Sie können uns da weiterhelfen und verbleibe mit lieben Grüßen und
wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 31. Dezember 2020 12:44
An: ...
Betreff: AW: Gesprächsbedarf
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Mit scheint das weniger ein Fall für eine Familientherapie zu sein, es sei denn
sie wollen als Familie zusammenbleiben, als ein Fall für eine Mediaiton.
Wenn sie dort keine Vereinbarung finden, entscheidet auf Antrag das
Familiengericht.
In der Regel empfehle ich in solchen Fällen ein klassisches paritätisches
Wechselmodell, eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. Zwei getrennt
Haushalte, möglichst nicht so sehr weit auseinander....
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 16. Juli 2019 16:06
An:
Betreff: Hilfe/Familientherapie/Paartherapie/Trennung
Sehr geehrter Herr Thiel, ich stecke in einer sehr schwierigen Phase nach
Trennung und schlimmen Verletzungen. Dies ist jetzt gerade im Höhepunkt, da der
Vater meiner 2 jüngsten Kinder 9/12 vor Gericht das geteilte Sorgerecht
beantragt hat. Ich bin in Einspruch gegangen. Dies wurde erst einmal in Kenntnis
angenommen und es beginnt ein Prozess/Anhörung mit Anwälten und
Verfahrensbeistand für die Kinder Ende August vor dem Familiengericht. Ich bin
durch Verletzungen und Traurigkeit so unglücklich, dass ich eventuell falsch
reagiere, aber eigentlich nicht.
Vielleicht können Sie mir/uns noch helfen, um Schlimmeres zu verhindern und eventuell auch den Kindern die Anhörung und Gericht erspart bleibt.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. Juli 2019 13:26
An: ...
Betreff: AW: Hilfe/Familientherapie/Paartherapie/Trennung
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage, auf die ich leider erst heute antworten kann.
Die gemeinsame elterliche Sorge können die Eltern auch kostenlos beim Jugendamt
beurkunden, da braucht man doch nicht das Familiengericht und all den
strapaziösen Schnick-Schnack dazu.
Falls es aber darum geht, dass Sie und der Vater wichtige Fragen mit fachlicher
Begleitung besprechen wollen, können wir gerne unsere Hilfe anbieten.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel