Erziehungsfähigkeitsgutachten

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 24. April 2025 12:41
An: ...
Betreff: Anfrage gutachterliche Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Thiel,

mein Name ist ..., ich bin 43 Jahre alt und wohne in ... .

 

Ich arbeite seit vielen Jahren in der ... und habe vorher ... und ... studiert.

 

Ich habe einen Sohn aus erster Ehe der im paritätischen Wechselmodell bei mir lebt und zwei Töchter (1 und 4 Jahre) aus zweiter Ehe. Die Ehe ist nicht geschieden.

Im Dezember 2023 kurz nach der Geburt meiner jüngsten Tochter erlitt meine Frau einen Zusammenbruch und ich musste den Notarzt rufen.

 

Da wir einen schweren Streit vorher hatten, sagte sie dass ich sie misshandelt hätte.

 

Das hinzugezogene Jugendamt entschied, dass die ältere Tochter in eine Obhutstätte kommt und sie "musste" mit dem Baby in ein Frauenhaus ziehen.

 

In den nächsten Monaten wurde uns beiden das Sorgerecht erst vorläufig, dann mit Ende des Hauptverfahrens dauerhaft entzogen.

 

Sie wurde Ende Februar 2024 in einem Elternkind Heim in ... untergebracht und verbrachte das gesamte Jahr mit beiden Kindern dort.

 

Nachdem sie im April nach einem weiteren verlorenen Verfahren vor dem OLG ... umfassend gegen mich ausgesagt hatte, wurde mir das Umgangsrecht entzogen.

 

Das Erziehungsfähigkeitsgutachten von Herrn ... aus ... bescheinigt mir eine narzistische Persönlichkeitsakzentuierung und kommt zu dem Urteil, dass ich nicht mehr erziehungsfähig bin. Meine Frau sei "eingeschränkt erziehungsfähig".

 

Im September 2024 erhielt ich das Recht zu begleitetem Umgang. Auch näherten wir uns als Paar wieder an, was aber geheim bleiben musste, da sie sich ja unabhängig von mir machen sollte. Nach Weihnachten erfuhr die Einrichtung von meiner älteren Tochter, dass wir uns heimlich zu Weihnachten getroffen hatten.

 

Ende Februar diesen Jahres wurde die Unterbringung im Eltern-Kind-Heim in ... beendet und die Kinder wurden in ein Kinderheim in ... verbracht.

 

Dort hat die Mutter jetzt 4 mal wöchentlich Umgang und ich 1 mal wöchentlich. ...

Momentan sieht die Vormundschaft sie als die bevorzugte Betreuungsperson an und macht ihr Hoffnung, dass die Kinder noch dieses Jahr vielleicht bis zu ihrem Geburtstag im ... zu ihr zurückkehren können und sie das alleinige Sorgerecht zurückerhält.

 

Das Sorgerecht wurde im Januar/ Februar 2024 entzogen.

Einerseits wünsche ich mir für meine Kinder und sie, dass sie bald wieder zu ihr können und sie das Sorgerecht erhält.

 

Allerdings sorge ich mich auch, was passiert, wenn die Vormundschaft oder das Jugendamt entscheidet, dass die Kinder nicht zu ihr zurückkehren können.

 

Eine Rückkehr zu mir wird bis jetzt nicht diskutiert obwohl ich eine enge Beziehung zu meinen Kindern habe und nie auch nur einen Umgangstermin ausfallen lassen habe. ...

Kann und sollte ich jetzt mit einem eigenen Gutachten oder einem Antrag auf elterlichen Sorge für BEIDE Elternteile aktiv werden um im Falle einer Fehlentwicklung in den nächsten Monaten oder Jahren vorbereitet zu sein?

 

Aktuell sind mir die Betreuer im Kinderheim, die Frau von der Vormundschaft sowie meine Frau eher wohl gesonnen.

 

Ich habe das erste Mal seit 1,5 Jahren positive Rückmeldungen bezüglich meines Umgangs erhalten obwohl auch vorher nie etwas vorgefallen ist.

Bitte schlagen Sie mir einen Termin vor.

Viele Grüße

 

...

 


 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 20. Januar 2025 16:38
An: ...
Betreff: Wir wünschen uns Ihre Hilfe mit Kostenübernahme durch das Jugendamt

Guten Tag Herr Thiel,

ich bin ein 54jähriger Vater von 3 Kindern (Junge 2 / Mädchen 7 / Junge 10).

Ein Stiefsohn mit 15 Jahren und mein erster Sohn 32 Jahre.

Seit Mai 2024 lebe ich getrennt von meiner Frau (34).

Verheiratet seit 2016.

Meine Frau stammt aus ... (Afrika) Sprache in der Familie war seit 2017 ausschließlich Deutsch.

Es gibt aktuell ein Sorgerechtsverfahren mit Einholung eines Erziehungsfähigkeitsgutachtens.

Alle Beteiligten sind zu dem Schluss gekommen, dass die Kommunikation zwischen uns Eltern überhaupt nicht funktioniert und inzwischen zu einer sehr starken seelischen Belastung insbesondere für unseren 10jährigen Sohn geworden ist.

Ich habe inzwischen schon zwei Familienbratungsstellen um Hilfe gebeten. Was aber zu keinem Erfolg führte.

Die Einstellung meiner Frau dazu kann als "giftig" bezeichnet werden mit einer Beratungsresistenz. In Verbindung mit ihren afrikanisch geprägten Eigenschaften und Ziele eine schier unüberwindliche Hürde.

Das Jugendamt hat uns im Rahmen eines Kinderschutzplanes eine Erziehungshilfe zur Seite gestellt.

Die Dame machte mir heute den Vorschlag mich an Sie zu wenden. Auch weil meine Frau mit Kindern nun in ... wohnen und sie keinen Führerschein hat.

Das möchte ich darum sehr gern tun. Die Kosten für Ihre Arbeit sollen vom Jugendamt übernommen werden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns kurzfristig helfen könnten, da es unseren Kindern wirklich sehr schlecht geht.

Viele Grüße aus

...

 

 

 

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