Erziehungsbeistandschaft

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 14. Dezember 2022 10:57
An: ...
Betreff: Anfrage Erziehungsbeistand

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich bin auf der Suche nach einem Erziehungsbeistand nach §30 mit 10 FLS für eine 17 Jährige, die ich betreue.

Die 17 Jährige lebt zur Zeit in ... bei der Schwester ihres Freundes.

Zuvor hat sie in ...beim Vater des Freundes gelebt, dieser hat die Beiden „rausgeworfen“. Die Mutter der 17 Jährigen lebt in ..., kann aufgrund von psychischer Erkrankungen und einer sehr beengten Wohnung die 17 Jährige nicht aufnehmen, zum Vater besteht kein Kontakt.

Das Mädchen möchte, gemeinsam mit ihrem langjährigen Freund, in eine eigene Wohnung ziehen. Die grundlegenden Voraussetzungen sind laut den Paar gegeben (kochen, waschen, putzen, Termine vereinbaren und wahrnehmen, zur Schule gehen und Co). Jedoch fühlen sich die Beiden, nach eigener Aussage, noch unsicher in Bezug auf Behördenangelegenheiten, Versicherungen usw. Dazu kommt, dass noch eine Wohnung gesucht und gefunden werden muss, hierbei benötigt die 17 Jährige Unterstützung.

Hätten Sie da jemanden für mich?

...

 



 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 20:03
An: ...
Betreff: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich bin auf der Suche nach einem Erziehungsbeistand. Dieser wurde gerichtlich angeordnet.

Könnten Sie eine Erziehungsbeistandschaft übernehmen? Ich bin mit meiner Tochter am ...11.2022 nach ... gezogen und würde mich freuen, eine Erziehungsbeistandschaft in Wohnortnähe zu haben.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

Beste Grüße

...





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2022 21:28
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Bitte senden Sie mir unverbindlich den Gerichtsbeschluss, damit ich mir einen Eindruck von dem Fall verschaffen kann.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 06:16
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft

Guten Morgen Herr Thiel,

Anliegend erhalten Sie das Verhandlungsprotokoll vom .... 2022, die Kindesanhörung vom ...11.2022 sowie der Beschluss (Gutachten).

Die Erziehungsbeistandschaft sowie der Hilfeplan ergeben sich aus dem Verhandlungsprotokoll.

Am ... .2022 bin ich mit meiner Tochter Tabea - Name geändert - nach Y-Stadt - Name geändert - gezogen. Das Gericht wurde darüber informiert, hat aber leider im Beschluss noch meine alte Anschrift aufgeführt.

Vorgestern hatte ich ein sehr gutes Gespräch mit dem Jugendamt der Stadt Y. Sofern der Erziehungsbeistand gerne mit diesem Jugendamt zusammenarbeiten würde und darüber hinaus das Jugendamt der Stadt X bereit wäre, den Fall nach Y abzugeben, könnte die Erziehungsbeistandschaft unter dem Jugendamt der Stadt Y stattfinden. Ich würde mich freuen, wenn dies so möglich wäre; deshalb habe ich den HzE Antrag der Stadt X auch noch nicht unterschrieben.

Für den Fall, dass Sie die Erziehungsbeistandschaft übernehmen könnten, würde ich mich freuen, wenn wir uns zeitnah kennenlernen könnten.

Beste Grüße

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:07
An: ...
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für die Unterlagen und die Erläuterung.

Was soll denn die Aufgabe der Erziehungsbeistandschaft sein.

Ist diese überhaupt nötig, gibt es Probleme bei der Erziehung.

Vielleicht senden Sie mir mal den Hilfeplan, den Sie vermutlich unterschrieben haben, da ist ja eine Problembeschreibung drin und die Ziele der Hilfe.

Frau Müller - Name geändert, ist das die für die Erziehungsbeistandschaft bisher tätige Fachkraft (Träger ...)?

Was lief schief mit der?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 15:48
An: ...
Betreff: Re: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

danke, dass Sie sich meine Unterlagen durchgelesen haben. Anbei die Beantwortung Ihrer Fragen:

Das Amtsgericht Y hatte bis zum .....2022 einen Umgangsausschluss verhängt. Tabea sollte ein Jahr zur Ruhe kommen, nicht ständig neu befragt werden und eine neutrale Ansprechpartnerin haben. Mit Beschluss vom ....2022 hatte Frau Richterin ... dies entschieden und dass ein Erziehungsbeistand diese Aufgabe übernehmen sollte.

Meine Wahl fiel auf den Träger .... Frau ..., eine ältere Mitarbeiterin von ...., war sehr freundlich. Nachdem Frau ...zwei bis dreimal bei mir im Haushalt war, stellte das Jugendamt der Stadt X mir im November 2021 den Hilfeplan per Post zu. Dieser hatte wenig damit zu tun, was im Hilfeplangespräch besprochen worden war und widersprach dem Gerichtsbeschluss. Beispielsweise lautete Punkt 1 des Hilfeplans: "Tabea trifft ihren Papa." Nun ja, mit Umgangsausschluss hat das wenig zu tun...

Ich habe deshalb im November 2021 einen Rechtsanwalt gegenüber dem Jugendamt der Stadt X beauftragt. Sämtliche Schreiben meines Anwalts wurden ignoriert, das Jugendamt hat darüber hinaus vehement meine anwaltliche Vertretung ignoriert. Im März 2022 wurde ich dann vom Jugendamt der Stadt X zu einem neuen Hilfeplangespräch eingeladen. Dieses fand via Skype statt und mein Anwalt nahm ebenfalls daran teil.

Zum Glück! Denn man sehe und staune: Das, was in der Skype Konferenz besprochen worden war, fand sich erneut nicht in dem mir Wochen später zugestellten Hilfeplan wieder. Erneut wurden die Schreiben meines Anwalts seitens des Jugendamts der Stadt X ignoriert. Mangels Hilfeplan konnte die Erziehungsbeistandschaft nicht stattfinden; diese brauchte logischerweise einen schriftlichen Auftrag.

Am ... .2022 hat mein Ex-Mann erneut einen Umgangsrechtsantrag beim Amtsgericht X gestellt. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll liegt Ihnen vor. Meiner Tochter Tabea geht es sehr gut. Sie ist eine sehr gute Schülerin. Hat einen schönen Freundeskreis. Spielt mehrmals pro Woche Handball. Macht Kinderyoga. Hat inzwischen davon erholt, dass mein Ex-Mann permanent im Haushalt rumgebrüllt hat und häusliche Gewalt ausgeübt hat. Falls Ihnen das Ihre Frage beantwortet: Tabea ist ein tolles Kind, sie ist glücklich, es gibt keine Probleme bei der Erziehung. Darüber hinaus ist ihre beste Freundin (ebenfalls ein Scheidungskind) nach ... gezogen und wohnt jetzt 10 Minuten von uns entfernt.

Leider waren wir seit der Trennung im März 2020 permanent "Stalking" (ich lasse mich diesbezüglich seit März 2022 von der .... Frauenberatungsstelle beraten; diese sagt, es ist ein Mischmasch aus "Beziehungsterror" und "Nachstellung") ausgesetzt. Da dies nicht aufhörte, haben wir nun die räumliche Distanz gesucht. Meine Anwälte arbeiten gerade daran, dass Tabea die Grundschule in Y besuchen darf. Sie selbst möchte das, da sie hier frei von Nachstellung ihren Schulweg selbst bewältigen kann.

Den Hilfeplan finden Sie im Gerichtsprotokoll. Da die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Y mehr als irritierend ist, hat die Richterin netterweise den Hilfeplan gerichtlich festgelegt. Da Frau Müller als Erziehungsbeistand eine freundliche Frau war (mit ihr lief überhaupt nichts schief), hätte ich sie gerne erneut als Erziehungsbeistand genommen. Allerdings hatte ich bereits im Gerichtssaal das Gefühl, dass das Jugendamt der Stadt X das nicht möchte. Dennoch habe ich selbst bei .... angefragt und zur Antwort bekommen, dass sie keine Kapazitäten frei haben.

Da ich gerne positiv mit einem Jugendamt zusammenarbeiten möchte (schlimm genug, dass meine Tochter und ich uns überhaupt mit einem Jugendamt beschäftigen müssen), habe ich Kontakt zum Jugendamt der Stadt Y aufgenommen. Die Dame, die für mich zuständig sein würde, hat einen sehr guten Eindruck auf mich gemacht. Sofern sie den Fall übernehmen könnte, könnte ich mir eine anwaltliche Vertretung gegenüber einem Jugendamt sparen. Leider müsste hierzu das Jugendamt der Stadt X den Fall abgeben.

Was ich in den letzten über 2 1/2 Jahren mit dem Jugendamt der Stadt X erlebt habe, würde ich selbst nicht glauben, wäre ich nicht betroffen. Der ehemalige Verfahrensbeistand (er hat die Familie 2 1/2 Jahre betreut, genießt das Vertrauen meiner Tochter und wurde leider auf Antrag der Gegenseite abgesetzt) hat selbst erkannt, dass das Jugendamt sich an mir "festgebissen" hat. Offenbar bin ich nicht die typische Jugendamts-Kundin.

Das Jugendamt der Stadt X  hat versucht, mir ab Januar 2023 einen Träger - ohne diesen überhaupt namentlich zu benennen - vor die Nase zu setzen. Mein Anwalt hat soeben darauf geantwortet, dass ich von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen werde und selbst einen Träger suche. Das Vertrauensverhältnis zum Jugendamt der Stadt X ist nach fast drei Jahren seltsamer Erfahrungen erschüttert.

Soviel erstmal zu Ihren Fragen. Ich hoffe, dass Sie den Fall übernehmen können bzw. wir ein Kennenlernen vereinbaren können.

Beste Grüße
...

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 16:26
An:
Betreff: AW: Erziehungsbeistandschaft 

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für die Erläuterung.

Gleichwohl kann ich nicht erkennen, was ein Erziehungsbeistand hier tun soll, wenn es keine wesentlichen Probleme gibt.

Der kann doch nicht nur zum Kaffeetrinken kommen, damit das Jugendamt zufrieden ist und für die nicht notwendige Hilfe mehrere Tausend Euro Steuergelder zum Fenster rauswirft.


Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach §86 SGB 8:


(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. An die Stelle der Eltern tritt die Mutter, wenn und solange die Vaterschaft nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Lebt nur ein Elternteil, so ist dessen gewöhnlicher Aufenthalt maßgebend.
(2) Haben die Elternteile verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der personensorgeberechtigte Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; dies gilt auch dann, wenn ihm einzelne Angelegenheiten der Personensorge entzogen sind. Steht die Personensorge im Fall des Satzes 1 den Eltern gemeinsam zu, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 zuletzt bei beiden Elternteilen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen tatsächlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 während der letzten sechs Monate vor Beginn der Leistung bei keinem Elternteil einen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte; hatte das Kind oder der Jugendliche während der letzten sechs Monate keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen vor Beginn der Leistung.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__86.html



von daher müsste nun wohl das Jugendamt Y zuständig werden, da Sie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Das Jugendamt X wäre dann verpflichtet sich für unzuständig zu erklären.

Das Jugendamt Y könnte also - nach meiner Ansicht - problemlos weitermachen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel




 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. November 2022 15:54
An: ...
Betreff: Anfrage zu Gruppentherapie und Erziehungsbeistand

Guten Tag Herr Thiel,

bieten Sie auch Therapie in Gruppen für trauernde Jugedliche an?

Und wie genau ist der Ablauf, wenn ein Erziehungsbeistand in Erwägung gezogen werden soll?

Kurz zur Situation: Meine Töchter (12 und 15 Jahre) und ich haben den Papa und Ehemann vor 12 Monaten verloren. Nach diversen Therapien
wird für die 15jährige Jugendliche ein Erziehungsbeistand erbeten, um auch eine Medikamentenumstellung ambulant zu begleiten.

In ihrer stationären Therapie hatte ihr der Umgang und das Gespräch mit Jugendlichen in ähnlichen Situationen sehr gut getan, deshalb die Nachfrage
nach einer Gruppentherapie.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Viele Grüße!

...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. November 2022 17:56
An: ...
Betreff: AW: Anfrage zu Gruppentherapie und Erziehungsbeistand

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich stehen wir zur Verfügung.

Über das Setting entscheiden unsere Auftraggeber, das sind in der Regel die Eltern oder auch das Jugendamt, falls die Eltern oder ein Elternteil dort Kostenübernahme beantragen und bewilligt bekommen.

Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige von einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 23. Februar 2020 16:12
An: ...
Betreff: Anfrage

Guten Tag,
Ich melde mich in meiner Rolle als Freundin einerseits und als Patentante der Tochter der Freundin.

Vor einigen Jahren verstarb der Ehemann und Vater. Er hatte zum Erwerb so gut wie nichts beigetragen.

Die Mutter ist es, die 100% oder sogar mehr arbeitet, um die Familie zu ernähren.

Dank eines Erbes konnte sie zwar ein Haus bauen, aber genau dann, als es fertig war starb der Mann.

Nun wohnen die beiden im eigenen Haus, aber seither gibt es einen Strauß an Problemen.

Die Tochter ist 15. Einen Hund gibt es auch.

Probleme:
Geldsorgen: das Geld reicht nie es gibt fast immer minus.
Erwerbssituation: Die Mutter ist mit ihrer Arbeitsituation sehr unglücklich und findet zu wenig Zeit zur Erholung. Würde sich gern neu orientieren, aber dazu fehlt auch Zeit, bzw. ist der Hund ein Problem.
Mutter-Tochter: Der Mutter mangelt es an Grenzziehungen und Einführung und Durchsetzung klarer Regeln. (Sie agiert oft wie eine Freundin und nicht wie eine Autoritätsperson, belastet auch das Kind mit ihren Sorgen) Die Tochter engagiert sich im Haus / Haushalt kaum und nimmt häufig Fahrdienste (der Mutter) in Anspruch. Pflege des Hundes auch Dauer-streitthema.
Ernährung: Kind ist übergewichtig und voll entwickelt. Problem: Wenn zu Hause nichts gekocht ist ernährt sie sich viel von instant-Nahrung, wirft der Mutter vor, der Kühlschrank sei leer; Mutter sagt: du kannst dir doch was kochen, usw.usw.

Meine Freundin hat mir gegenüber oft geäußert, dass sich nicht weiter weiß, dass sie frustriert ist, aber Hife annehmen fällt ihr auch oft schwer.

Was kann ich tun?

Ich möchte ihr gerne dazu raten, Hilfe anzunehmen.
Ihren systemischen Ansatz finde ich gut.
Denke, auch ein Erziehungsbeistand könnte den beiden gut tun.

Frage: meinen Sie, es ist gut, meiner Freundin nahe zu legen, mal zum Jugendamt zu gehen?
Oder ihr Ihre Adresse geben?

Ich würde mich auf Antwort freuen.

Vielen Dank und schönen Gruß

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 23. Februar 2020 21:42
An: ...
Betreff: AW: Anfrage

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Ihre Patentochter aber auch die Mutter kann sich an das Jugendamt wenden. Dort kann dann beraten werden, welche Hilfe konkret geleistet und finanziert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 10. Oktober 2018 21:51
An: ...
Betreff: Erziehungsbeistandschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich suche für meinen Sohn (12 Jahre) eine ambulante Erziehungsassistenz.

Ich bin alleinerziehend und die Trennung vom Vater des Kindes ist sehr konfliktbehaftet. Mein Sohn gerät hier leider immer wieder erneut zwischen die Fronten, verweigert seine Mitarbeit in der Schule (hat einen Schulbegleiter) und es kommt leider immer wieder zu gewaltigen Wutausbrüchen.

Mit dem Jugendamt bin ich in gutem Kontakt und habe im Juni eine Erziehungsbeistandschaft beantragt. Der Vater hat zunächst seine Unterschrift bis zum Juli verweigert (er hat erst unterschrieben, als ich mich ans Gericht gewand hatte) und bisher habe ich noch niemanden vermittelt bekommen.

in der Hoffnung aus Hilfe wende ich mich hiermit an Sie.

Beste Grüße

...

 

 

 

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