Emotionaler Missbrauch

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 30. Dezember 2021 12:07
An: ...
Betreff: Therapieanfrage

Guten Tag Herr Thiel,

zunächst danke ich Ihnen für die lustige Homepage. Sehr schöne Bilder und Texte.

Nun zu mir: Wir sind seit 15 Jahren verheiratet und haben drei Kinder. Wir lieben uns, schaden uns aber in einer Sache erheblich: Wir liefern ständig Machtkämpfe. Ich reagiere bei, für mich so empfundenen, übergeriffigem Handeln ihrerseits sehr empfindlich und weise sie zurück. Wenn ich ihr das sage, dann hat sie andere Absichten als Grenzüberschreitung gehabt.

Meine Frau hatte einen autoritären Vater. Ich eine autoritäre Mutter, die beide ihren Ehegatten geschadet haben. Meine Mama hat meinen Vater sehr unterdrückt. Mein Vater war immer der Dumme in der Familie. Musste sehen, wie er leidet. War aber machtlos dagegen und zudem im EmotionenGefängnis der Mama gefangen, fungierend als Ersatzpapa, obwohl dieser noch zuhause war. Das habe ich aber erst in meiner Ehe bemerkt. Was geblieben ist, ist eine unbemerkte Missachtung von Frauen.

Was wir beide nicht begreifen: Sie ist nicht meine Mutter und ich nicht ihr Vater. Einer von uns beiden muss aus dieser Nummer aussteigen, sonst zerren wir unnötig an uns.

Meine Ziele:
1. Ein besseres Verhältnis zu meiner Mama und zu Frauen entwickeln. Sie ist seit drei Jahren tot.
2. Meinen Vater wertschätzen können.
3. Meine pubertäeren Persönlichkeitsanteile heilen. Sprich nach solchen Streitereien möchte ich klar meine Meinung äußern können und nicht nur beleidigt sein.

Können Sie mir helfen oder mich verweisen?

Gruß

...

 

 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
An: ...
Betreff: Kinds-Übergabe

Grüß Gott Herr Thiel,

ich bin Vater einer 6-jährigen Tochter und war mit meiner Ex nicht verheiratet und somit hat Sie das alleinige Sorgerecht.

Die Trennung erfolgte vor ca. 3 Jahren.

Anfangs durfte ich meine Tochter jede Woche 2-3 Stunden besuchen und anschließend mit Hilfe des Jugendamts und der Elternberatungsstelle alle 2 Wochen einen Dreiviertel-Tag.

Lisa - Name geändert - freute sich immer riesig auf mich und wollte abends garnicht mehr zur Mutter nach Hause fahre, sondern immer noch länger bei mir bleiben, was meine Ex aber jedesmal wehement abblockte.

Da meine Ex aber mehr Umgang oder eine Übernachtung der damals 4-jährigen Tochter nicht zuließ, wurde mir vom Jugendamt empfohlen einen Antrag bei Gericht zu stellen, was ich dann auch gemacht habe, in dem ich den erweiterten Umgang mit Übernachtung und Ferienumgang, sowie das gemeinsame Sorgerecht beantragt habe.
Ab diesem Zeitpunkt hat meine Ex alles unternommen, um mich bei allen Institutionen wie Kindergarten, Ärzten, Ämtern etc. schlecht zu machen.

Außerdem ging meine Ex ab diesem Zeitpunkt jede Woche mit der Tochter zu einer Kinderpsychologin, welche ihr Verhaltensauffälligkeiten nach dem Umgang der Tochter mit mir feststellte und über mich haarsträubende Unwahrheiten berichtete, ohne daß diese Kinderpsychologin jemals mit mir ein Wort geredet hat, obwohl ich immer wieder versucht habe mit ihr Kontakt aufzunehmen.

Inzwischen ist das Kind so sehr verunsichert und von allen Seiten "geimpft", daß meine Tochter leider seit Ostern diesen Jahres nicht mehr zu mir mit geht und den Umgang verweigert.

Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, aber die Richterin wird in Kürze einen Beschluß fassen.

Gestern hat mein Anwalt mir überraschenderweise nachfolgendes geschrieben:

"Sehr geehrter Herr ...,
die zuständige Richterin am Amtsgericht ... hat soeben bei mir angerufen. Vorab gab sie an, dass sie an einer Rückenproblematik erkrankt ist und sich dieser Tage operieren lassen muss. Sie teilte mir mit, dass sie der Ansicht sei, dass es nach ihrer derzeitigen Einschätzung für Lisa schlecht wäre, wenn der Kontakt zum Vater komplett unterbrochen werden würde. Sie könnte sich vorstellen, dass Umgangskontakte dergestalt durchgeführt werden, dass Aktivitäten im Freien, an denen Lisa Freude hat, gemeinsam mit Ihnen durchgeführt werden. Sie dachte dabei z.B. an Reiten oder an ausführen eines Tierheimhundes. Die Umgangskontakte sollten dabei nur von Ihnen ausgeübt werden. Bitte teilen Sie mir mit, welche Aktivitäten Lisa im Freien gerne unternimmt, welche dann mit Ihnen durchgeführt werden könnten."


Könnten Sie die lediglich die Abholung / Übergabe meiner Tochter durchführen, denn Sie wohnt bei meiner Ex in ... und ich leider ca. 90km entfernt?

Denn ich bin zwar den ganzen Sommer über alle 2 Wochen zum Umgang zu meiner Tochter hingefahren, wurde aber jedesmal an der Haustür abgeschmettert, sodaß ich jedesmal 180km und über 2 Std. Fahrtzeit umsonst gefahren bin.

Und dies Erniedrigung möchte ich mir nicht mehr antun, sodaß ich Ihre Unterstützung benötigen würde.

Können Sie die Übergabe auch am Wochenende Sa./So. durchführen?

Müssen wir dies beim Gericht oder Jugendamt angeben, damit diese Sie dann beauftragen könnten, damit die Abholung bei der Mutter und die Übergabe an den Papa für meine Tochter leichter fällt, denn Lisa sagt immer zu mir "Sie kann sich nicht entscheiden..." und ist somit hin und her gerissen.

Laut Richterin, Jugendamt und Gutachterin hat meine Ex eine fehlende Bindungstoleranz und daher steckt Lisa in einem Loyalitätskonflikt und hat sich mometan aber leider auf die Seite der Mutter geschlagen, weil Sie bei ihr wohnt und damit Sie dem Konflikt aus dem Weg gehen kann.

Darum wäre es am Besten wenn Sie meine Tochter bei meiner Ex abholen könnten und dann Lisa in 1-2 km Entfernung an einem neutralen Ort mir übergeben könnten?


Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


Gruß

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. Dezember 2021 19:21
An: ...
Betreff: AW: Kinds-Übergabe

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Vermutlich wird hier die Einrichtung einer Umgangspflegeschaft notwendig sein, wenn die Mutter den Umgang durch Beeinflussung des Kindes vereitelt.


§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.ht



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 18. November 2020 17:46
An: ...
Betreff: Wie reagieren bei Verdacht auf emotionalen Missbrauch

Guten Tag Herr Thiel

ich habe ihre Kontaktdaten im Internet gefunden.

Als Mutter und Großmutter fühle ich mich meiner Familie verpflichtet. Das gilt insbesondere für meine Enkeltochter, 4 Jahre alt. Auch wenn ich sie nicht oft sehen kann, so telefonieren wir doch mitunter mehrmals wöchentlich.

So sehr ich auch meinen Sohn und meine Schwiegertochter liebe, so sehr Sorge ich mich auch, dass ihr beider Verhalten sich langfristig negativ auf die emotionale Entwicklung meiner Enkeltochter auswirkt.

Meine Schwiegertochter kommt selbst aus schwierigen Verhältnissen. Ihr Sohn aus erster Ehe wuchs bis zum 15. Lebensjahr bei seinem Vater auf. Erst danach kam er zu seiner Mutter. Kurz darauf wurde meine Schwiegertochter schwanger und meine Enkeltochter wurde geboren. Sie kümmert sich meist rührend um sie und dennoch gibt es Situationen wo ich am liebsten das Telefonat beenden möchte (mit meiner Enkeltochter) weil ich meine Schwiegertochter im Hintergrund reden höre. Was sie manchmal so von sich gibt tut den Ohren weh, wenn sie verstehen, was ich meine.

Hier ein paar Stichpunkte, die meiner Meinung nach an emotionalen Missbrauch grenzen:

- meine Schwiegertochter spricht nicht nur sehr laut sondern schreit meine Enkeltochter oft auch ohne ersichtlichen Grund an

- sie erwartet unbedingten Gehorsam von einer 4jährigen

- sie erwartet Selbständigkeit

- sie erwartet deutliches Sprechen

- sie ist sehr eifersüchtig und kontrolliert meinen Sohn (er darf keine Frau beim Einkaufen anlächeln, sein Handy wird kontrolliert aber sie chattet mit fremden Männern)

- oftmals erniedrigt sie sowohl meinen Sohn, ihren Sohn und meine Enkeltochter

- es kommen Aussagen wie: mein Vater hat da kurzen Prozess gemacht, der war wie Adolf

- hör auf zu weinen oder du gehst ins Bett

- räum die Spielsachen auf oder ich schmeiße sie in die Mülltonne, dann sind sie weg usw.


Meine Enkeltochter besucht zwar den Kindergarten. Dort ist sie sehr gut integriert und hat auch sofort eine Freundin gefunden (mit Sprachschwierigkeiten wegen Taubheit). Den Kindergarten besucht sie gern, weil sie dort Kind sein darf. Sie freut sich auch wenn Oma und Opa zu Besuch kommen (oder Tante, Onkel und Cousine) und stürzt sich förmlich auf uns um unsere Aufmerksamkeit zu bekommen. Wenn wir dann mit ihr spielen ist sie überglücklich. Sie darf aber nicht mit anderen Kindern außerhalb des Kindergartens spielen (sicherlich, dafür ist sie vielleicht auch noch ein bisschen zu klein) noch gibt es Zeiten, wo die Eltern sich mit ihr ausgiebig beschäftigen. Selten wird mal etwas gemeinsam unternommen, abgesehen von Spaziergängen. Andererseits wird meine Enkeltochter mit Spielzeug überhäuft (meinst von meinem Sohn) und mit neuen Sachen (meist von meiner Schwiegertochter).

Meine Schwiegertochter regiert nach dem Prinzip Zuckerbrot und Peitsche. Hinzu kommt, dass mein Sohn es nicht merkt oder nicht merken will. Er kommt nicht gegen seine Frau an. Beide beteuern immer, dass sie sich lieben. Und ich glaube ihnen das auch. Dennoch sehe ich Gefahren für das seelische Wohl meiner Enkeltochter und hätte gern ihren Rat, wie ich hier am Besten vorgehe um Schlimmeres zu verhindern.

Freundliche Grüße

...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 18. November 2020 22:10
An: ...
Betreff: AW: Wie reagieren bei Verdacht auf emotionalen Missbrauch

Sehr geehrte Frau ...,

ich würde Ihnen diesbezüglich einen Kontakt mit dem Jugendamt empfehlen.

Sie könnten sich dort vorher versichern lassen, dass über den Kontakt und die Besprechung Stillschweigen verabredet wird.

So würde wenigstens beim Jugendamt ein Aktenvorlauf geschaffen, auf den sich das Jugendamt im Fall des Falles beziehen kann.

Vielleicht hat die zuständige Fachkraft auch eine gute Idee, wie man handeln kann, ohne größere Schäden bezüglich Ihres guten Kontaktes zur Enkeltochter anzurichten.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

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