Eltern-Kind-Entfremdung

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 18:22
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren

Heute war der Verfahrensbeistand bei mir zu Hause von meiner Tochter zwei Jahre alt, dieser meinte zur Anbahnung sollten vielleicht 2,3 Termine stattfinden in Begleitung um zu sehen, wie die Tochter reagiert.

Falls meine Tochter nicht entfremdet ist, wäre ein unbegleitete Umgang möglich.

Da alle Fachstellen maßlos überfüllt sind und ich meine Tochter seit vier Monaten nicht gesehen habe müsste es relativ schnell gehen., da eine Wartezeit von vier Monaten zu einer vollkommenen Entfremdung führt.

Besteht die Möglichkeit mit Kostenübernahme eventuell des Jugendamtes dieses zu übernehmen?

Grüße

...

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 14. November 2023 10:02
An: ...
Betreff: Umgangspflegschaft

Sehr geehrter Herr Thiel,

Können Sie eine Umgangspflegschaft in der Region ... . Vermitteln oder gar empfehlen?

 

Hintergrund ist ein Fall induzierter Entfremdung und erfolgter Angstprojektionen der Mutter gegenüber den Vater auf die Kinder.

 

Der Kontaktabbruch dauert mittlerweile 9 Monate an.

Mit freundlichen Grüßen

 

...

 


 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 24. Januar 2023 12:55
An:...
Betreff: Bitte um Paartherapie bzw. Mediation

Sehr geehrter Herr Thiel,

im Zuge einer grundsätzlichen Aufarbeitung und auf Empfehlung des Jugendamtes ... bitte ich um einen Termin bei Ihnen.

 

Es geht im wesentlichen um die Aufarbeitung der Geschehnisse (Kindeswohlgefährdung)und dem derzeitigen fast kompletten Erliegen der Kommunikation auf der Paar und insb Elternebene.

Wir können uns z.B. nicht über den Umgang einigen ( meine Frau argumentiert dass 2 h pro Woche ausreichend sind).

 

Ich erlebe derzeit eine Entfremdung zu meinen Kindern ohne das wir überhaupt an den Sachthemen arbeiten können.

 

...



 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 12. Januar 2023 14:23
An: ...
Betreff: Beratung

Guten Tag,

ich bin verzweifelt auf der Suche nach dringender Hilfe. Bisher hat das Jugendamt sich dezent zurückgehalten und die seit Oktober laufende Mediation mit dem Kindesvater ist leider auch erfolglos. Daher hoffe ich auf eine Lösung auf diesem Weg.

Ich habe eine fast 10 Jahre alte Tochter, ihr Vater ist Australier, lebt allerdings in Berlin - Name der Stadt geändert.

Ein Gericht hat 2021 das Wechselmodell vorgeschlagen um das Kind „gerecht“ aufzuteilen. Seither ist es ein wöchentliches Drama, was nun zu einem Punkt gekommen ist, der für mich und meine Familie ( ich bin verheiratet seit 2019 und habe eine weitere Tochter (eineinhalb) und bin schwanger ) nicht mehr länger ertragbar ist.

Der Vater will in den Sommerferien mit ihr auswandern nach Australien und versucht sie nun mit aller Macht zu entfremden.

Ich würde sehr gern mit ihr eine Therapie bei Ihnen machen und herausfinden, was für uns alle eine gute Lösung wäre.

Können Sie mir diesbezüglich helfen ?

Oder haben Sie eine Idee an wen ich mich noch wenden kann?

Und was kostet uns so etwas ? Oder gibt es jemanden der die Kosten übernehmen kann ?

Und wann könnten wir frühstens vorbeikommen?

Mit freundlichen Grüßen,

...


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 12. Januar 2023 22:28
An: ...
Betreff: AW: Beratung

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Ob das Gericht dem Vater gestattet, mit dem Kind nach Australien zu ziehen, da habe ich meine Zweifel.

Mal einen Monat Urlaub in Australien das wäre was anderes.

Aber mit 10 Jahren muss man als Kind nicht unbedingt in Australien Urlaub machen.


Warum sollte das Kind eine Therapie machen, ist doch hoffentlich nicht krank.


Ansonsten stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise gerne zur Verfügung.


Die Stunde kostet bei uns im Einzelsetting 80,00 €.

Es können auch kürzere oder längere Sitzungszeiten vereinbart werden, die anteilig weniger oder mehr kosten würden.

Viertelstündige Beratung 20 €
Halbstündige Beratung 40 €
Dreiviertelstündige Beratung 60 €
Einstündige Beratung 80 €

Bei erhöhter Fallschwierigkeit - so z.B. zwei oder mehr Teilnehmer/innen bei einem Termin, Fremdsprachenkompetenz, Termine an Wochenenden und Feiertagen, etc. - kommt ein Zuschlag von 20,00 € je in Anspruch genommener Zusatzleistung hinzu.

Der Stundensatz für eine Mediation / Familienberatung läge somit bei 100,00 €.

Falls die finanziellen Möglichkeiten stark beschränkt sind (geringes Einkommen, Schulden, Bezug von Bafög, Bürgergeld, Sozialhilfe), ist ein ermäßigter Stundensatz möglich.

Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. August 2021 21:36
An: ...
Betreff: Beratung Therapie/Verlauf Anfrage

Sehr geehrter Herr Thiel,

mein Name ist Sonja Müller (Name geändert) bin 31 Jahre alt und Wohne in ... .

Mein großer Sohn ... ist 10 Jahre und lebt seit 2016 in ... bei den Großeltern.

Warum ich mich an sie wende ist das ich glaube das sie besser helfen können, da die Großeltern und der Kindsvater nachweislich (PAS-Syndrom) mein Sohn von mir entfremden und er soll zurück geführt werden.

Es laufen bereits Mediationen, diese verlaufen nicht ziehlführend, da die Moderatotin keine Therapeutische Ausbildung hat und somit diese komponente fehlt.

Eine Umgangsverhandlung läuft ebenfalls.

Die Großeltern und der Kindsvater lehnen wie gewohnt bei der Syntematik Therapie und Mediation ab aber die Richterin hat bereits dahin verwiesen das diese wahrgenommen werden müssen.

Frage ist nun können sie Fachberatung in Bereich EKE (PAS-Syndrom) gewährleisten und wenn ja wie wer der Verlauf der Therapie und was wird benötigt?

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. August 2021 22:24
An: ...
Betreff: AW: Beratung Therapie/Verlauf Anfrage

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Meine Erfahrung ist, dass Mediation hier nichts bringt, sondern es braucht konkreter Festlegungen seitens des Gerichtes.

Wenn es diese gibt, kann man auch parallel gemeinsame Gespräche anbieten, wenn das gewünscht wird, aber in der Regel bringt das - wie schon gesagt - nichts.

Gegebenenfalls kann das Gericht hier eine Umgangspflegschaft einrichten, dann ist es Sache des Umgangspflegers für die Durchsetzung der gerichtlichen Regelung zu sorgen:


§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html


Welches Gericht ist zuständig, welcher Richter?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 9. Oktober 2018 19:32
An: ...
Betreff: Gesprächstermin

Hallo Herr Thiel,

wie vorhin kurz am Telefon besprochen, hier meine Anfrage für ein Gespräch. In der übernächsten Woche (Mittwoch) findet etwa ein Jahr nach der Vorverhandlung die Hauptverhandlung im Sorgerechtsprozess statt, den der Vater und ich gemeinsam, der Vater für beide Kinder, ich ausschließlich für unseren Sohn, 11 Jahre, zu dem ich seit über einem Jahr keinen Kontakt mehr habe, der große Lernschwierigkeiten hatte und hat, der Vater auch für unsere Tochter, 9, die wöchentlich wechselt, angestrengt haben.

Von Seiten des Gerichts wurde ein unabhängiges Verfahren nach §1666 für beide Kinder eingeleitet und wurde eine Begutachtung der Familie veranlasst.

Ich würde mich gerne dazu und zu dem anstehenden Termin austauschen, um mich eventuell noch etwas besser innerlich vorbereiten zu können und um für die Zeit danach schon eine Anlaufstelle zu haben, zusätzlich zu einem KiB-Kurs.

Die AFT (Maßnahme Jugendamt) vermochte nichts an der Hochstrittigkeit zu ändern und den Loyalitätskonflikt für die Kinder so zu mildern.


Mit besten Grüßen,

...

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 7. Juli 2018 11:30
An: ...
Betreff: Familientherapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

Wir sind eine zur Zeit getrennt lebende Familie. Der Kontakt gestaltet sich schwierig.

Ich hatte vor einigen Tagen einen Termin in der Psych. Ambulanz in ... mit meinem Mann.

Dort unterbreitete ich den Vorschlag, dass wir uns an Sie wenden. Wir möchten uns wegen eines Termins erkundigen.

Unsere 14 Jahre alte Tochter lehnt zur Zeit jeden Kontakt zum Vater ab. Er war Patient in der Tagesklinik.

Meine Tochter ist Patient in der KJP in ... .

Ich fange nächste Woche mit der Tagesklinik in ... an.

Es ist ein sehr komplexes Thema indem es dringend nötig wäre Klarheit zu schaffen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns vielleicht dahin gehend begleiten könnten.

Vielen Dank!

Viele Grüße
...

 

 


 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Juni 2018 16:01
An: ...
Betreff: Mediation

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich wohne mit meinem jüngeren Sohn, Stieftochter und Ehemann in ... und mein älterer Sohn, geb. ... 2002, wohnt seit fast 2 Jahren bei seinem Vater in .... Leider spricht mein Sohn seit einem halben Jahr nichts mehr mit mir und besucht uns auch nicht. Sein Vater gibt mir auch keine Informationen mehr, da wir in vielen Grundsatzfragen unterschiedlicher Meinung sind und ich mich, seiner Meinung nach, nicht mehr einmischen soll. Da ich aber sehr an einem Kontakt mit meinem älteren Sohn interessiert bin und es mich unendlich traurig macht, dass er angeblich mit mir nichts mehr zu tun haben will, habe ich seinem Vater eine Mediation vorgeschlagen und er hat eingewilligt.
Ich bitte Sie deshalb um einen Termin. Ich selbst kann immer ab 15 Uhr. Der Kindesvater ist selbstständiger ... und kann sich seine Zeit einteilen. In den ersten beiden ... Ferienwochen geht es bei mir wegen Urlaub allerdings nicht.

Würden Sie direkt einen gemeinsamen Termin vorschlagen oder erst einmal jeden getrennt?

Vielen Dank und freundliche Grüße

...

 

 

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Ich glaube nicht, dass eine Mediation hier viel bringt, wenn der Vater im Grunde das Verhalten des Sohnes fördert oder gar, wie ich vermute.

Dann dient eine Mediation dem Vater nur zur Entlastung von Schuldgefühlen.

siehe hierzu:

Katharina Behrend: "Kindliche Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern aus psychologischer Sicht. Entwurf einer Typologie."; Dissertation, Universität Bielefeld,
2009 - http://pub.uni-bielefeld.de/publication/2301270



Soweit der Vorrede.

Aber, probieren geht über studieren.

Zur Zeit hätte mein Kollege in ... freie Termine, falls das für Sie in Frage käme.

Ich habe meinen Kollegen gebeten, sich mit Ihnen wegen einer möglichen Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.

...

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 14. Januar 2018 17:45
An: ...
Betreff: Termin

Sehr geehrter Herr Thiel,
ich würde gerne einen Termin bei Ihnen haben. Es geht um die Trennung und der daraus entstehende Entzug zu meinem Sohn.

Ich habe mich im August 2016 von meiner Frau getrennt und im Juli 2017 die Scheidung eingereicht. Ich lebe in einer neuen Beziehung und meine Ex-Frau macht mich nicht nur bei meinem Sohn schlecht sondern auch in meinem Umfeld.

Über eine kurzfristige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.


Mit freundlichen Grüßen

... 



 

 

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