Eltern-Kind-Entfremdung
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 2. September 2024 21:13
An: ...
Betreff: Terminbitte für Beratung
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin auf Ihre Website aufmerksam geworden und bitte um einen Termin.
Hintergrund ist der seit 6 Jahren von meiner Exfrau befeurete Konflik (unzählige Anzeigen und fam.geritliche Auseinadersetzungen) mit dem einzigen Ziel, das Wechselmodell abzuschaffen.
Dieses wurde nach dem unerlaubten Wegzug der Mutter als Kompromiss währen der Kindergartenzeit vereinbart.
Mit Beginn der Schule (und weiteren Verfahren) nahm ich
mir dann in ... eine Zweitwohnung, um Luisa - Name
geändert die Eltern zu beiden Teilen erhalten zu können.
Im Februar 2023 war dann der bisherige Höhepunkt erreicht, wonach meine kleine
Tochter (heute 8) dermaßen in den Loyalitätskonflikt getrieben wurde, dass sie
(angeblich) der Mutter (dann Polizei, Jugendamt etc.) berichtete, ich hätte sie
grob angefasst, im Schrank und Zimmer eingesperrt usw. Danach habe sie den
Kontakt verweigert.
Das gegen mich angestrengte Strafverfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft
... wegen nicht erkennbarer Schuld (Plausibilitätsproblematik, Verdacht auf
Kindesmanipulation etc.) eingestellt. Die Anhörungen beim Fam.Gericht
kommentierte der Richter augenzwinkernd mit "selten so eine schlechte
Schauspielerin gesehen".
Dennoch: acht Monate sah ich meine Tochter gar nicht mehr (die begleiteten
Umgänge kamen wegen der Verweigerungshaltung meiner Tochter angeblich nicht
zustande).
Nach richterlicher Anordnung fahre ich nun Woche für
Woche ... km nach .. und zurück, um meine Tochter wenigstens für 2-3 Stunden zu
sehen, wenn auch unter "klinischen Bedingungen".
In der Zwischenzeit wurde über 8(!) Monate ein "Gutachten" angefertigt, was
allerdings von mir zurück gewiesen werden konnte.
Mir geht es bei meinem Beratungswunsch allerdings um etwas anderes:
Am 11.09. wird die üble Schlammschlacht bei Gericht weiter betrieben. Meine
Bitten an Verfahrensbeiständin, Jugendamt, Umgangsbegleiterin und Gutachterin,
um Hilfe zur Aufarbeitung der "Anschuldigungen" wurden immer abgelehnt- man
wolle das Kind nicht belasten.
Statt dessen wurde Luisa von der Mutter ohne mein Wissen zu einer Psychologin gebracht, die "eine gemachte Gewalterfahrung mit dem Vater" aufarbeitet.
Kurzum: die Entfremdung wird immer weiter betrieben, die
Beteiligten scheinen sich mit dem "Maßnahmenpaket" gut eingerichtet zu haben.
Nur eins passiert nicht: eine Verbesserung für meine Tochter. Zwar berichten
Umgangsbegleiterin und Verfahrensbeiständin, dass Luisa sich an Pap schmiegt,
aber wenn die Mutter sie dann abholt, oft schlecht über ihn spricht. Eigentlich
sollte doch klar sein, dass das Kind nach wie vor im Loyalitätskonflikt gefangen
ist und sich nichts verändert hat. Aber wenn es nach den Beteiligten geht,
laufen die begleiteten Umgänge einfach weiter bis zum Sanktnimmerleinstag.
Nach meiner Auffassung eskaliert die Mutter auf vielfältige Weise, das sie
unsere Tochter als Selbstobjekt betrachtet und einsetzt um dem EXmann an seiner
einzigen empfindlichen Stelle zu quälen. Ich will das an dieser Stelle erst
einmal nicht weiter ausführen.
Am 11.09. wird sicher wieder irgendwas an Maßnahmen angeordent: noch ein
Gutachten (wäre dann das dritte), 4 Stunden Umgang oder was weis ich.
Niemand aber wird der Mutter auf die Finger klopfen und sagen: es reicht! Also bedeutet das für mein Kind, dass sich ihre Situation nicht bessern wird. Einzig: ich ziehe mich zurück und lass sie im Stich in der Hoffnung, dass die Mutter dann Ruhe gibt. Der Bruder (er lebt bei mir) hat von der Mutter seit 6 Jahren nichts mehr gehört...
Ich glaube nicht, dass irgendjemand den Mut hat, die Kleine mit dem Papa in eine Kur zu geben, um danach mit psychologischer Hilfestellung das Kind beim Papa leben und zur Ruhe kommen zu lassen. Aber: vllt gibt es andere Möglichkeiten/ Sichtweisen/ Lösungen?
Darüber würde ich gern mit Ihnen sprechen! Ob ein oder
viele Termine notwendig werden, möchte ich Ihrer Einschätzung überlassen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diesen Auftrag annehmen würden!
Herzlichen Dank für Ihre Mühe und Zeit!
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 18:22
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrte Damen und Herren
Heute war der Verfahrensbeistand bei mir zu Hause von meiner Tochter zwei Jahre alt, dieser meinte zur Anbahnung sollten vielleicht 2,3 Termine stattfinden in Begleitung um zu sehen, wie die Tochter reagiert.
Falls meine Tochter nicht entfremdet ist, wäre ein unbegleitete Umgang möglich.
Da alle Fachstellen maßlos überfüllt sind und ich
meine Tochter seit vier Monaten nicht gesehen habe müsste es relativ schnell
gehen., da eine Wartezeit von vier Monaten zu einer vollkommenen Entfremdung
führt.
Besteht die Möglichkeit mit Kostenübernahme eventuell des Jugendamtes dieses zu
übernehmen?
Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 14. November 2023 10:02
An: ...
Betreff: Umgangspflegschaft
Sehr geehrter Herr Thiel,
Können Sie eine Umgangspflegschaft in der Region ... . Vermitteln oder gar
empfehlen?
Hintergrund ist ein Fall induzierter Entfremdung und erfolgter Angstprojektionen der Mutter gegenüber den Vater auf die Kinder.
Der Kontaktabbruch dauert mittlerweile 9 Monate an.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 24. Januar 2023 12:55
An:...
Betreff: Bitte um Paartherapie bzw. Mediation
Sehr geehrter Herr Thiel,
im Zuge einer grundsätzlichen Aufarbeitung und auf Empfehlung des Jugendamtes
... bitte ich um einen Termin bei Ihnen.
Es geht im wesentlichen um die Aufarbeitung der Geschehnisse (Kindeswohlgefährdung)und dem derzeitigen fast kompletten Erliegen der Kommunikation auf der Paar und insb Elternebene.
Wir können uns z.B. nicht über den Umgang einigen ( meine Frau argumentiert dass 2 h pro Woche ausreichend sind).
Ich erlebe derzeit eine Entfremdung zu meinen Kindern ohne das wir überhaupt an den Sachthemen arbeiten können.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 12. Januar 2023 14:23
An: ...
Betreff: Beratung
Guten Tag,
ich bin verzweifelt auf der Suche nach dringender Hilfe. Bisher hat das
Jugendamt sich dezent zurückgehalten und die seit Oktober laufende Mediation mit
dem Kindesvater ist leider auch erfolglos. Daher hoffe ich auf eine Lösung auf
diesem Weg.
Ich habe eine fast 10 Jahre alte Tochter, ihr Vater ist Australier, lebt
allerdings in Berlin - Name der Stadt geändert.
Ein Gericht hat 2021 das Wechselmodell vorgeschlagen um das Kind „gerecht“ aufzuteilen. Seither ist es ein wöchentliches Drama, was nun zu einem Punkt gekommen ist, der für mich und meine Familie ( ich bin verheiratet seit 2019 und habe eine weitere Tochter (eineinhalb) und bin schwanger ) nicht mehr länger ertragbar ist.
Der Vater will in den Sommerferien mit ihr auswandern nach Australien und versucht sie nun mit aller Macht zu entfremden.
Ich würde sehr gern mit ihr eine Therapie bei Ihnen machen und herausfinden, was für uns alle eine gute Lösung wäre.
Können Sie mir diesbezüglich helfen ?
Oder haben Sie eine Idee an wen ich mich noch wenden
kann?
Und was kostet uns so etwas ? Oder gibt es jemanden der die Kosten übernehmen
kann ?
Und wann könnten wir frühstens vorbeikommen?
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 12. Januar 2023 22:28
An: ...
Betreff: AW: Beratung
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Ob das Gericht dem Vater gestattet, mit dem Kind nach Australien zu ziehen, da
habe ich meine Zweifel.
Mal einen Monat Urlaub in Australien das wäre was anderes.
Aber mit 10 Jahren muss man als Kind nicht unbedingt in Australien Urlaub
machen.
Warum sollte das Kind eine Therapie machen, ist doch hoffentlich nicht krank.
Ansonsten stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise gerne zur
Verfügung.
Die Stunde kostet bei uns im Einzelsetting 80,00 €.
Es können auch kürzere oder längere Sitzungszeiten vereinbart werden, die
anteilig weniger oder mehr kosten würden.
Viertelstündige Beratung 20 €
Halbstündige Beratung 40 €
Dreiviertelstündige Beratung 60 €
Einstündige Beratung 80 €
Bei erhöhter Fallschwierigkeit - so z.B. zwei oder mehr Teilnehmer/innen bei
einem Termin, Fremdsprachenkompetenz, Termine an Wochenenden und Feiertagen,
etc. - kommt ein Zuschlag von 20,00 € je in Anspruch genommener Zusatzleistung
hinzu.
Der Stundensatz für eine Mediation / Familienberatung läge somit bei 100,00 €.
Falls die finanziellen Möglichkeiten stark beschränkt sind (geringes Einkommen,
Schulden, Bezug von Bafög, Bürgergeld, Sozialhilfe), ist ein ermäßigter
Stundensatz möglich.
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von
einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.
Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis
vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung,
nicht rückwirkend.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. August 2021 21:36
An: ...
Betreff: Beratung Therapie/Verlauf Anfrage
Sehr geehrter Herr Thiel,
mein Name ist Sonja Müller (Name geändert) bin
31 Jahre alt und Wohne in ... .
Mein großer Sohn ... ist 10 Jahre und lebt seit 2016 in ... bei den Großeltern.
Warum ich mich an sie wende ist das ich glaube das sie besser helfen können, da
die Großeltern und der Kindsvater nachweislich (PAS-Syndrom) mein Sohn von mir
entfremden und er soll zurück geführt werden.
Es laufen bereits Mediationen, diese verlaufen nicht ziehlführend, da die
Moderatotin keine Therapeutische Ausbildung hat und somit diese komponente
fehlt.
Eine Umgangsverhandlung läuft ebenfalls.
Die Großeltern und der Kindsvater lehnen wie gewohnt bei der Syntematik Therapie
und Mediation ab aber die Richterin hat bereits dahin verwiesen das diese
wahrgenommen werden müssen.
Frage ist nun können sie Fachberatung in Bereich EKE (PAS-Syndrom) gewährleisten
und wenn ja wie wer der Verlauf der Therapie und was wird benötigt?
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. August 2021 22:24
An: ...
Betreff: AW: Beratung Therapie/Verlauf Anfrage
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Meine Erfahrung ist, dass Mediation hier nichts bringt, sondern es braucht
konkreter Festlegungen seitens des Gerichtes.
Wenn es diese gibt, kann man auch parallel gemeinsame Gespräche anbieten, wenn
das gewünscht wird, aber in der Regel bringt das - wie schon gesagt - nichts.
Gegebenenfalls kann das Gericht hier eine Umgangspflegschaft einrichten, dann
ist es Sache des Umgangspflegers für die Durchsetzung der gerichtlichen Regelung
zu sorgen:
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist
zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum
jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person
befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und
seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten
durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt,
kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs
anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die
Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die
Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu
befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers
gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer
Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies
zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht
oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder
ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet
wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur
stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter
kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann
jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
Welches Gericht ist zuständig, welcher Richter?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 9. Oktober 2018 19:32
An: ...
Betreff: Gesprächstermin
Hallo Herr Thiel,
wie vorhin kurz am Telefon besprochen, hier meine Anfrage für ein Gespräch. In
der übernächsten Woche (Mittwoch) findet etwa ein Jahr nach der Vorverhandlung
die Hauptverhandlung im Sorgerechtsprozess statt, den der Vater und ich
gemeinsam, der Vater für beide Kinder, ich ausschließlich für unseren Sohn, 11
Jahre, zu dem ich seit über einem Jahr keinen Kontakt mehr habe, der große
Lernschwierigkeiten hatte und hat, der Vater auch für unsere Tochter, 9, die
wöchentlich wechselt, angestrengt haben.
Von Seiten des Gerichts wurde ein unabhängiges Verfahren nach §1666 für beide Kinder eingeleitet und wurde eine Begutachtung der Familie veranlasst.
Ich würde mich gerne dazu und zu dem anstehenden Termin austauschen, um mich eventuell noch etwas besser innerlich vorbereiten zu können und um für die Zeit danach schon eine Anlaufstelle zu haben, zusätzlich zu einem KiB-Kurs.
Die AFT (Maßnahme Jugendamt) vermochte nichts an der Hochstrittigkeit zu ändern und den Loyalitätskonflikt für die Kinder so zu mildern.
Mit besten Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 7. Juli 2018 11:30
An: ...
Betreff: Familientherapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
Wir sind eine zur Zeit getrennt lebende Familie. Der Kontakt gestaltet sich schwierig.
Ich hatte vor einigen Tagen einen Termin in der Psych. Ambulanz in ... mit meinem Mann.
Dort unterbreitete ich den Vorschlag, dass wir uns an Sie wenden. Wir möchten uns wegen eines Termins erkundigen.
Unsere 14 Jahre alte Tochter lehnt zur Zeit jeden Kontakt zum Vater ab. Er war Patient in der Tagesklinik.
Meine Tochter ist Patient in der KJP in ... .
Ich fange nächste Woche mit der Tagesklinik in ... an.
Es ist ein sehr komplexes Thema indem es dringend nötig wäre Klarheit zu schaffen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns vielleicht dahin gehend begleiten könnten.
Vielen Dank!
Viele Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Juni 2018 16:01
An: ...
Betreff: Mediation
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich wohne mit meinem jüngeren Sohn, Stieftochter und Ehemann in ... und mein
älterer Sohn, geb. ... 2002, wohnt seit fast 2 Jahren bei seinem Vater in ....
Leider spricht mein Sohn seit einem halben Jahr nichts mehr mit mir und besucht
uns auch nicht. Sein Vater gibt mir auch keine Informationen mehr, da wir in
vielen Grundsatzfragen unterschiedlicher Meinung sind und ich mich, seiner
Meinung nach, nicht mehr einmischen soll. Da ich aber sehr an einem Kontakt mit
meinem älteren Sohn interessiert bin und es mich unendlich traurig macht, dass
er angeblich mit mir nichts mehr zu tun haben will, habe ich seinem Vater eine
Mediation vorgeschlagen und er hat eingewilligt.
Ich bitte Sie deshalb um einen Termin. Ich selbst kann immer ab 15 Uhr. Der
Kindesvater ist selbstständiger ... und kann sich seine Zeit einteilen. In den
ersten beiden ... Ferienwochen geht es bei mir wegen Urlaub allerdings nicht.
Würden Sie direkt einen
gemeinsamen Termin vorschlagen oder erst einmal jeden getrennt?
Vielen Dank und freundliche Grüße
...
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Ich glaube nicht, dass eine Mediation hier viel bringt, wenn der Vater im Grunde
das Verhalten des Sohnes fördert oder gar, wie ich vermute.
Dann dient eine Mediation dem Vater nur zur Entlastung von Schuldgefühlen.
siehe hierzu:
Katharina Behrend: "Kindliche
Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern aus psychologischer Sicht. Entwurf
einer Typologie."; Dissertation, Universität Bielefeld,
2009 -
http://pub.uni-bielefeld.de/publication/2301270
Soweit der Vorrede.
Aber, probieren geht über studieren.
Zur Zeit hätte mein Kollege in ... freie Termine, falls das für Sie in Frage
käme.
Ich habe meinen Kollegen gebeten, sich mit Ihnen wegen einer möglichen
Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 14. Januar 2018 17:45
An: ...
Betreff: Termin
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich würde gerne einen Termin bei Ihnen haben. Es geht um die Trennung und der
daraus entstehende Entzug zu meinem Sohn.
Ich habe mich im August 2016 von meiner Frau getrennt und im Juli 2017 die Scheidung eingereicht. Ich lebe in einer neuen Beziehung und meine Ex-Frau macht mich nicht nur bei meinem Sohn schlecht sondern auch in meinem Umfeld.
Über eine kurzfristige
Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...