Dauerpflege

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 



 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. April 2024 09:22
An: ...
Betreff: Hilfe undd Unterstützung bei Fam.Gericht für Sorgerechtwiederkehrung

Sehr geehrte Herr Thiel,

Bei meine Tochter wurde das Kind gleich nach Geburt entzogen und in 1 Monat ganze Elterlichesorge fürs Kind, vom Jugendamt, auf grund psyhische Erkrankung ( canabiode Konsum).

Das kind befindet sich bis jetzt in kurzpfl Fam. Und jetz angeblich wurde schon dauerfl.fam gefunden und läuft Anbahnung. Kind wird am 10.07.24 2 Jahre alt.

Meine Tochter seit 10.12.23 befindet sich in Therapie mit med.Behandlung. sie hat bis jetzt Ihre kind noch nie gesehen..nach Geburt.

Keine umgänge wurden gewährleistet.

Ich als Oma war bei geburt dabei. Von 2 em tag habe ich mich bemüht das kind zu mir kommt auf dauerpflege. Ich und mein mann haben verschiedene Prüfungen durch j.a gemacht mit Clearing auch..

Und wurden trotzdem als dauerpfl fam durch vormundin..Marzahn- Hellersdorf abgelehnt.

Ich hatte bis jetzt umgang mit Kind 1 stunde in monat..ab Februar hab ich 1 stunde in 2 monaten aktuell.

In mehrfacher email an j.a und tel..habe ich und meine Tochter gebetet um gemeinsames Gespräch mit Fachkräften...wie und was sollen wir machen dss Kind zurück zu hollen.

Erfolglos! Kein Antwort diesbezüglich bekommen.

Anita, meine Tochter, hat jetzt eine Anwältin..sie wollen sorgerechtwiederkehrung beantragen..hoffentlich das nicht alles zu dpät ist..

Und ich mit meine Anwältin haben beantragt erweiterte umgang.

Bitte , geben Sie uns eine Termin für Beratung. Eventuell konnten Sie vielleicht als Umgangpfleger bei ... sein und kennen sich aus mit neuen ges.Gutachter für Sie in gericht. Verfahren oder Sie konnten uns anders helfen und unterstützen.

Wir bieten Sie um einen dringenden Gespräch Termin, bitte. Da mein gericht.termin wird schon sehr bald..nah statt finden..ich warte schon auf Anruf von gerichtbeistandhilfe fürs Kind..

I fast 2 Jahre hab ich Gefühl das es wirklich ein psyh.drück wird ausgeübt an mir..und unsere vertrauen an Fachkräfte in hilfreiche Zusammenarbeit IST EINFACH MISSBRAUCHT WÜRDE.!

Unsere ganze Familie hofft sehr das Sie bereit sind uns zuzuhören und ergentwie helfen das Antonius , unsere kleinste fam.Mitglied wieder zu uns kommt- und in natürliche Liebe , Unterstützung alleseits und Sicherheit aufwachsen kann.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. April 2024 13:58
An: '...
Betreff: AW: Hilfe undd Unterstützung bei Fam.Gericht für Sorgerechtwiederkehrung

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Aktuell sollte nun als erstes ein Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht gestellt werden.

Vermutlich wird das Gericht einen Begleiten Umgang anordnen.

§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) ...
(3) ...
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html




Eine Umgangspflegschaft ist vermutlich erst mal nicht notwendig.


Welches Gericht ist zuständig, wie lautet das Aktenzeichen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

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