Betreuungsmodell

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern. 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 1. Dezember 2023 00:20
An: ...
Betreff: Anfrage, Beratungstermin (Trennung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Partnerin und ich (unverheiratet aber gemeinsames Sorgerecht) sind dabei uns zu trennen.

Zur Familie gehören zwei kleine Kinder im Alter von 2,5 Jahren und 10 Monaten.

Es herrscht Uneinigkeit darüber wo die Kinder zukünftig wohnen sollen.

Können sie uns in der kommenden Woche einen Beratungstermin in ... anbieten?

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 1. Dezember 2023 18:01
An: ...
Betreff: AW: Anfrage, Beratungstermin (Trennung)

Sehr geehrter Herr Gleichmann,

Danke für Ihre Anfrage.

Sie meinen sicher welches Betreuungsmodell Sie und die Mutter nach einer räumlichen Trennung praktizieren, weniger "wo die Kinder zukünftig wohnen sollen", denn ich gehe sicher richtig davon aus, das Sie und die Mutter sich weiterhin um die Kinder kümmern wollen, nur eben in zwei verschiedene Haushalten, die Kinder leben dann also in zwei Haushalten, in jeweiles welchem Zeitumfang, das wäre dann sicher noch zu klären.

Wenn man sich nach einer Trennung immer noch gut versteht, braucht man das auch nicht zu dogmatisch fixieren. Ist ein Elternteil mal krank oder von berufswegen verhindert, kann der andere unkompliziert die Betreuung übernehmen, auch wenn er oder sie laut Plan grad nicht dran ist
´
Zwei nahegelegene Wohnungen sind wohl empfehlenswert.

Wer von beiden wird sich eine neue Wohnung suchen?

Ist schon eine neue Wohnung in Aussicht?

Diese und andere Fragen können Sie bei uns so weit als möglich abklären.


Zur Zeit hätte mein Kollege freie Termine.

...

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 12. Januar 2023 08:22
An: ...
Betreff: dringen wird Hilfe / Gespräch benötigt

Sehr geehrter Herr Thiel,

meine Name ist Werner Müller - Name geändert und ich wohne in ... .

Aktuell befinden wir uns (noch mit Ehefrau) seit dem 01.10.2022 im Trennungsjahr.

Unser Sohn ist 4 Jahre jung. In der letzte Zeit kommt seitens meiner Frau oft vor, das ich zu hören bekomme, dass ich meinen Sohn weniger sehen werde etc.

Die ganze Geschichte würde ich lieber persönlich erzählen.

Wäre es möglich einen persönlichen Termin zu vereinbaren?

Und welche Kosten kommen auf mich zu?

Ich bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 12. Januar 2023 13:23
An: ...
Betreff: AW: dringen wird Hilfe / Gespräch benötigt

Sehr geehrter Herr Müller,

die Mutter weiß offenbar nicht, was sie redet.

Bei Strittigkeit über das Betreuungsmodell entscheidet das Familiengericht, nicht die Mutter.


Falls Sie hier im weiteren meine / unsere Hilfe wünschen, kann ich Ihnen Termine via Internettelefonie (JitsiMeet, Skype oder Zoom) oder Telefon anbieten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zoom_Video_Communications


Die Stunde kostet im Einzelsetting 80,00 €.

Es können auch kürzere oder längere Sitzungszeiten vereinbart werden, die anteilig weniger oder mehr kosten würden.

Viertelstündige Beratung 20 €
Halbstündige Beratung 40 €
Dreiviertelstündige Beratung 60 €
Einstündige Beratung 80 €


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 13. Juni 2022 19:35
An: ...
Betreff: Anfrage

Hallo Herr Thiel,

Ich habe ein Problem und weiß aber nicht genau ob ich da bei Ihnen richtig bin.

Mein Exmann und ich haben uns vor einiger Zeit getrennt und im Oktober dann auch endlich räumlich.

Seitdem haben wir unser Haus verkauft, die Scheidung eingereicht und den Umgang um unserer 4 jährige Tochter besprochen.

Und darum geht es mir derzeit. Wie man die Betreuung im Sinne des Kindes am besten auf Teil, Vor und Nachteile abwiegt. Wie wirkt sich welches System auf das Kind aus.

All diese Fragen habe ich natürlich im Kreise der Familie und mit meinem neuen Partner oft diskutiert.

Aber ich wünsche mir einen neutralen Blick auf diese Thematik, vielleicht auch von jemandem der mir dabei Einblicke in die Psychologie eines kleines Kindes geben kann.

Ich würde mich über eine Rückmeldung von Ihnen freuen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 


 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 8. Mai 2022 15:37
An: ...
Betreff: Terminanfrage Ehegespräch nach Trennung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gerne würde ich hiermit anfragen ob es für Sie möglich wäre einen Termin für ein Gespräch nach der Trennung zwischen meinem Ehemann und mir, anzubieten.

Konkret geht es um die Anfrage für ein begleitetes Gespräch zwischen meinem Mann und mir über
a) den zukünftigen Wohnort
b) die zukünftige Betreuungssituation der Kinder.
Als Ziel für diesen Termin würden wir uns über ein gemeinsames Verständnis für die Bedürfnisse aller Familienteilnehmer freuen, um dann eine ganzheitliche Entscheidung für die Punkte a und b treffen zu können.

Über eine Rückmeldung würde ich mich wirklich sehr freuen.
Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit, muss ich leider den Wunsch nach akuter Hilfe an dieser Stelle betonen.

Herzliche Grüße

...

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 8. Mai 2022 20:48
An: ...
Betreff: AW: Terminanfrage Ehegespräch nach Trennung

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Welche Vorstellung gibt es Ihrerseits und von Seiten Ihres Mannes bezüglich der zukünftigen Betreuungssituation.

Die Eltern können ja auf viele Betreuungsmodelle in Erwägung ziehen.

Denkbar wäre auch eine Betreuung im sogenannten Wechselmodell, dann wären das sozusagen zwei Wohnorte der Kinder.


Wohnen sie zur Zeit noch in einer gemeinsamen Wohnung in ... oder wie gestaltet sich die aktuelle Wohnsituation?

Wie alt sind die Kinder?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 12. Oktober 2021 20:03
An: ...
Betreff: Terminvereinbarung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Vater von zwei Kindern, 4 und 6 Jahre, und lebe in Trennung von meiner Frau.

Ich interessiere mich für einen baldigen Beratungstermin bzgl. Kinderbetreuungsmodell und Sorgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

...


 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 7. Februar 2019 13:55
An: ...
Betreff: Scheidung, was nun?

Hallo,

mein Name ist ... und ich würde mich gerne beraten lassen. Ich weiß nicht was mir bevorsteht wenn ich mich scheiden lasse.

Ich habe 3 Kinder, 9 Jahre, 5 Jahre und 12 Monate. Bin zur Zeit Hausfrau, jedoch weiß ich nicht wie es nun weiter gehen soll. Es ist eine extreme psychische Belastung jeden Tag im selben Haus mit meinem noch Ehemann zu verbringen.

Jeden Tag gibt es Streit. Ich weiß nicht weiter.

Ich bitte um hilfe,

Mit freundlichen Grüßen

...





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 7. Februar 2019 22:15
An: ...
Betreff: AW: Scheidung, was nun?

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Eine Scheidung müssten Sie über einen Anwalt beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Dieser kann Sie bei der Gelegenheit über spezielle rechtliche Fragen informieren und beraten.

Sie können sich aber auch ohne formale Scheidung von Ihrem Mann trennen, ohnehin wird eine Scheidung vom Gericht im Regelfall erst nach einer Wartezeit von einem Jahr (sogenanntes Trennungsjahr) ausgesprochen, so lange brauchen Sie also mit einer Trennung nicht zu warten.

Bezüglich der Kinder wäre zu überlegen, welches Betreuungsmodell beide Eltern nach einer Trennung praktizieren wollen, dafür brauchen Sie keinen Anwalt, sondern vermutlich nur einen guten Berater, wie mich.


Die Stunde kostet bei mir 80,00 €, eine Ermäßigung ist möglich.

Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei. Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.

...

Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel




 

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