Besuchsrecht

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern. 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 21. Januar 2022 11:31
An: ...
Betreff: Begleitetes Besuchsrecht im Raum Lörrach

Sehr geehrter Herr Thiel

Ich suche für eine begleitete Übergabe im Raum Lörrach/Basel eine geeignete und unabhängige Fachperson um diese im Verfahren bei der KESB vorzuschlagen. Das bisherige Verfahren war hochstrittig, inbesonders mit der KESB Basel-Stadt.

Haben Sie hierzu einen Vorschlag?

Mit freundlichen Grüssen

...

PS:

Vielen Dank für Ihre höchst informative Internetseite!





Sehr geehrter Herr ...,

von der KESB habe ich den Auftrag erhalten:

„.. mit Natalie - Name geändert regelmässigen (mindestens zweimal jährlich) Kontakt zu pflegen.

Wenn die Tochter regelmässigen Kontakt mit dem Vater wünscht, beantragt der Beistand nach Konsultation der Eltern

bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Regelung des Besuchsrechts“

Im letzten Herbst hat Natalie leider nicht mit mir sprechen wollen und somit auch keine Anliegen geäussert.

Nächste Woche werde ich Natalie erneut treffen, nachdem das Gespräch mit ihr aus gesundheitlichen Gründen um 2 Wochen verschoben werden musste.

Im Anschluss daran, können wir uns austauschen. Ich werde Ihnen dann dafür einen Termin vorschlagen.


Ihr Gesuch auf Akteneinsicht wird gewährt. Ein Link wird Ihnen voraussichtlich nächste Woche in einer gesonderten Mail zugestellt.


Freundliche Grüsse

...

__________________________________________________________

Sozialarbeiterin

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Jugend, Familie und Sport


Kinder- und Jugenddienst (KJD)

Leonhardsstrasse 45

Postfach 1616

CH-4001 Basel

...


 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 17. Januar 2020 14:38
An: ...
Betreff: Anfrage

Guten Tag,

mein Partner und ich haben uns gerade getrennt. Wir haben zwei Kinder 1 und 3 Jahre alt. Ich wollte uns shills holen im zu besprechen wie wir in Zukunft das Sorgerecht teilen, Besuchszeiten vereinbaren, es den Kindern sagen etc.

Mein Partner sieht derzeit keine Notwendigkeit aber ich wollte mal fragen ob ich auch mal alleine kommen kann falls ich ihn nicht überreden kann mitzukommen. Wenn ja wann hätten Sie mal Termine ab 16:30uhr frei?


Mit freundlichen Grüßen

...


 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 18. Januar 2020 20:39
An: ...
Betreff: AW: Anfrage

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Der Begriff "Besuch" wird vom Gesetzgeber nicht mehr verwendet, man spricht von Umgang, aber auch dieser Begriff ist problematisch, weil der Grundsatz gilt, dass auch getrenntlebende Eltern Pflege und Erziehung sicherstellen sollen (Grundgesetz Artikel 6). Das heißt dann in der Regel, dass beide Eltern Betreuungszeiten übernehmen. Welches Betreuungsmodell man da wählt, können die Eltern einvernehmlich vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten kann das Familiengericht eine Regelung treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Das Sorgerecht brauchen sie nicht teilen, das haben beide Eltern gemeinsam. In wichtigen Fragen sollen sie versuchen sich zu einigen.

Alltagsfragen entscheidet jeder Elternteil allein

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1627 Ausübung der elterlichen Sorge
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1627.html



Zur Zeit hätte mein Kollege in ... freie Termine, falls das für Sie in Frage käme.

Ich habe meinen Kollegen gebeten, sich mit Ihnen wegen einer möglichen Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.

...

Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

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