Besuchsrecht
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 21. Januar 2022 11:31
An: ...
Betreff: Begleitetes Besuchsrecht im Raum Lörrach
Sehr geehrter Herr Thiel
Ich suche für eine begleitete Übergabe im Raum Lörrach/Basel eine geeignete und
unabhängige Fachperson um diese im Verfahren bei der KESB vorzuschlagen. Das
bisherige Verfahren war hochstrittig, inbesonders mit der KESB Basel-Stadt.
Haben Sie hierzu einen Vorschlag?
Mit freundlichen Grüssen
...
PS:
Vielen Dank für Ihre höchst informative Internetseite!
Sehr geehrter Herr ...,
von der KESB habe ich den Auftrag erhalten:
„.. mit Natalie - Name geändert regelmässigen
(mindestens zweimal jährlich) Kontakt zu pflegen.
Wenn die Tochter regelmässigen Kontakt mit dem Vater wünscht, beantragt der
Beistand nach Konsultation der Eltern
bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Regelung des Besuchsrechts“
Im letzten Herbst hat Natalie leider nicht mit mir sprechen wollen und somit
auch keine Anliegen geäussert.
Nächste Woche werde ich Natalie erneut treffen, nachdem das Gespräch mit ihr aus
gesundheitlichen Gründen um 2 Wochen verschoben werden musste.
Im Anschluss daran, können wir uns austauschen. Ich werde Ihnen dann dafür einen
Termin vorschlagen.
Ihr Gesuch auf Akteneinsicht wird gewährt. Ein Link wird Ihnen voraussichtlich
nächste Woche in einer gesonderten Mail zugestellt.
Freundliche Grüsse
...
__________________________________________________________
Sozialarbeiterin
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Jugend, Familie und Sport
Kinder- und Jugenddienst (KJD)
Leonhardsstrasse 45
Postfach 1616
CH-4001 Basel
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 17. Januar 2020 14:38
An: ...
Betreff: Anfrage
Guten Tag,
mein Partner und ich haben uns gerade getrennt. Wir haben zwei Kinder 1 und 3
Jahre alt. Ich wollte uns shills holen im zu besprechen wie wir in Zukunft das
Sorgerecht teilen, Besuchszeiten vereinbaren, es den Kindern sagen etc.
Mein Partner sieht derzeit keine Notwendigkeit aber ich wollte mal fragen ob ich
auch mal alleine kommen kann falls ich ihn nicht überreden kann mitzukommen.
Wenn ja wann hätten Sie mal Termine ab 16:30uhr frei?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 18. Januar 2020 20:39
An: ...
Betreff: AW: Anfrage
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Der Begriff "Besuch" wird vom Gesetzgeber nicht mehr verwendet, man spricht von
Umgang, aber auch dieser Begriff ist problematisch, weil der Grundsatz gilt,
dass auch getrenntlebende Eltern Pflege und Erziehung sicherstellen sollen
(Grundgesetz Artikel 6). Das heißt dann in der Regel, dass beide Eltern
Betreuungszeiten übernehmen. Welches Betreuungsmodell man da wählt, können die
Eltern einvernehmlich vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten kann das
Familiengericht eine Regelung treffen, die dem Wohl des Kindes am besten
entspricht.
Das Sorgerecht brauchen sie nicht teilen, das haben beide Eltern gemeinsam. In
wichtigen Fragen sollen sie versuchen sich zu einigen.
Alltagsfragen entscheidet jeder Elternteil allein
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1627 Ausübung der elterlichen Sorge
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in
gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei
Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1627.html
Zur Zeit hätte mein Kollege in ... freie Termine, falls das für Sie in Frage
käme.
Ich habe meinen Kollegen gebeten, sich mit Ihnen wegen einer möglichen
Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.
...
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von
einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.
Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis
vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung,
nicht rückwirkend.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel