Berufshaftpflicht

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 







-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 7. September 2018 21:31
An: ...
Betreff: Berufshaftpflicht?

Sehr geehrter Herr Thiel,

ist es sinnvoll / notwendig für meine Tätigkeit im Rahmen der Praxis für Lösungsorientierte Arbeit eine Berufshaftpflicht abzuschließen? In unserer Weiterbildungsgruppe ist heute die Frage aufgetaucht, was passieren würde, wenn ein Klient sich schlimmstenfalls suizidiert und die Angehörigen die Beratung dafür verantwortlich machen?

Wäre ich da über Sie irgendwie abgesichert?

Im Rahmen der Weiterbildung sind wir dazu angehalten, uns von den Klienten eine Vereinbarung unterzeichnen zu lassen, in der es unter anderem heißt: "Jedes Familienmitglied übernimmt für seine Handlungen die Verantwortung, Eltern für Ihre Kinder." und: "Sie erklären, sich nicht in psychiatrischer Behandlung zu befinden bzw. sind wegen...in ärztlicher Behandlung bei..."... Dieser Vordruck ist neutral gehalten, also ohne das ...-Label oder ähnliches. Könnte / sollte ich mir das ggf auch von Klienten unterschreiben lassen, die ich im Rahmen Ihrer Praxis berate?

Vielen Dank!

...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Freitag, 7. September 2018 23:28
An: ...
Betreff: AW: Berufshaftpflicht?

Liebe Frau ... ,

ich mach so wenig Bürokratie wie nötig, dieses Land stirbt bald an Bürokratie, wie die DDR.

Also mach ich auch keine Berufshaftversicherung. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo jemand erfolgreich verklagt wurde, weil sich ein Klient suizidiert hat. Da müsste man ja als Berater schon sehr unqualifiziert sein, wenn hier ein kausaler Zusammenhang und eine juristische Verantwortung des Beraters nachgewiesen werden könnte.

Im Jahr 2014 starben in Deutschland 10.209 Menschen durch Suizid, wenn da nun alle Fachkräfte angeklagt, verurteilt oder auf Schadensersatz verklagt würden, die vor dem Suizid mit den Betreffenden gearbeitet haben, dann würde wohl kein vernüftige denkender Mensch mehr in der sozialen Arbeit tätig sein.

Ebenso der Quatsch mit der Unterschrift. Ich hab kein Problem damit, wenn sich jemand in psychiatrischer Behandlung befindet oder gar beim Verfassungsschutz oder im Bundesverteidigungsministerium arbeitet, das sind doch alles legale Beschäftigungen und stehen einer erfolgreichen Arbeit mit den Klienten sicher nicht im Wege.

Ansonsten ist es so, dass Sie völlig eigenständig von mir sind, Sie können also auch mit den Klienten Purzelbaum schlagen oder christliche Lieder singen, so lange das dazu beiträgt, dass das Anliegen der Klienten damit befördert wird oder eine Lösung des Problems erzeugt wird. Im übrigen gelten die allgemeine ethischen Grundsätze, also keine Klienten schlagen, keine sexuellen Beziehungen, kein gemeinsames Drogen konsumieren, etc. pp.

Siehe hierzu die Ethikrichtlinien der DGSF, die nicht alle der unendlich möglichen ethischen Fragen beantworten, aber doch wenigstens eine erste Antwort versuchen:

https://www.dgsf.org/ueber-uns/ethik-richtlinien.htm




Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 

 

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