Begleiteter Umgang
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
Telefon: 030 / 499 16 880
Funk: 0177.6587641
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen.
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2022 12:14
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Guten Tag Herr Thiel,
Ich bin im Internet auf Ihre Homepage aufmerksam geworden.
Im Oktober letzten Jahres habe ich mich von meinem Mann getrennt, da er durch
die Coronasituation immer mehr in die Querdenker Szene gerutscht ist.
Letztendlich blieb es aber nicht nur beim "Denken" sondern wurden seine Handlungen immer krimineller und grenzüberschreitender. Wir haben zwei gemeinsame Söhne, ... 2 und ... 4. Er hat aus erster Ehe noch einen Sohn, ..., 8 Jahre alt.
Mein Mann ist regelrecht Telegram süchtig geworden, hat sich nur noch mit den
neuesten Beiträgen beschäftigt, um "nichts zu verpassen", ist gleichzeitig aber
immer psychisch labiler geworden (weinen, ausrasten, schreien, depressiv im Bett
liegen) und hat eine fürchterliche Angst vor der Impfung entwickelt, weil er
immer mehr an Verschwörungen wie dem Great Reset glaubte, dass die Impfung der
Bevölkerungsreduzierung diente, etc etc. Um seinen Betrieb zu retten (er
arbeitet selbstständig als ..., ich bin auch ... und (noch) bei ihm angestellt)
weil die 2G Regelung eingeführt wurde, fuhr er am 2.11 zu seinem besten Freund
um sich bei ihm mit Corona zu infizieren.
Das Schlimme für mich aber war, dass er auch etwas Speichel von ihm mit nach
Hause brachte um seinen Sohn aus 1. Ehe (vorerkrankt) der Papa-Wochenende hatte,
zu infizieren (er verkaufte ihm diesen als Nasentropfen) weil er wusste das
seine Ex ihn gerne impfen lassen würde.
Ich bin an diesem Tag mit unseren beiden Söhnen zu meinen Eltern gefahren und
seitdem sind wir getrennt.
Ich habe nach einer Woche mit mir ringen, es geschafft die Exfrau in einem Brief
von dem Vorfall zu informieren. Sie hat Anzeige erstattet und das Jugendamt
informiert. Auch ich habe mich beim Jugendamt gemeldet, dieses hat mir geraten
das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Mitte Januar haben sowohl die Ex als
auch ich das alleinige Sorgerecht vom Familiengericht erhalten. Mein Mann hat
dem kommentarlos zugestimmt, weil er keine Aussage vorm Gericht machen wollte,
weil der strafrechtliche Prozess noch ausstand. Die Staatsanwaltschaft hat den
Fall aber mittlerweile fallen gelassen (ich hatte damals im Dezember von meinem
Zeugenverweigerungsrecht als Ehefrau Gebrauch gemacht).
Die Umgänge finden seit Januar (mit langer Unterbrechung wegen Vorfällen und
Absagen) für die beiden Jungs im Jugendamt ... begleitet statt. Die
Sachbearbeiterin hatte das Angebot gemacht, diese bis zu den Sommerferien dort
stattfinden zu lassen, danach sollte aber eine andere Lösung her. Sie sagte,
dass wir als Eltern zu einer Erziehungsberatungsstelle Kontakt aufnehmen
sollten, da es wohl ein längerer Prozess wird, als Eltern wieder Vertrauen
aufzubauen. Mein Mann wird hier jedoch nicht aktiv. Er stellt sich in den
Gesprächen beim JA als "..." dar, warum dürfe er mit anderen Kindern
zusammensein aber mit seinen eigenen nicht. Er nimmt keine Stellung, verdreht
Tatsachen, leugnet was geschehen ist, übernimmt keine Verantwortung, sieht nicht
dass er dringend Hilfe braucht. Ich glaube, er meint, er könne nun jede Woche
zwei Stunden im Jugendamt zeigen, wie toll er doch mit seinen Kindern spielen
kann und dann hat sich alles erledigt.
Ich mache mir wirklich Sorgen und möchte, solange wir auf Elternbasis keine
erwachsene Kommunikation zustande kriegen, solange er noch in seiner
Verschwörungswelt gefangen ist und ich ihm nicht vertrauen kann, dass der Umgang
für die beiden Jungs weiterhin begleitet stattfindet. Haben Sie da Möglichkeiten
dies anzubieten? Ich habe auf Ihrer Website gesehen, dass die Kosten hierfür vom
Jugendamt übernommen werden können.
Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung und Ihre Geduld beim Lesen!
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 10. Januar 2022 17:57
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
mein Name ist ...und ich bin seit 2018 in Scheidung von meiner Frau. Wir haben
zwei Söhne Markus (19 Jahre) und Adrian (13 Jahre) -
Namen geändert.
Die Kurzfassung ist: Seit zwei Jahren habe ich keinen Umgang mehr mit unserem
Sohn Adrian.
Nun steht eine Gerichtsverhandlung an und mein Anwalt meinte, dass das Verfahren
vermutlich mit vorläufig begleitetem Umgang endet.
Wäre es möglich den begleiteten Umgang bei Ihnen zu machen? Wenn ja, ab wann ist
das möglich?
Welche Kosten würden dabei entstehen? Werden diese vom Jugendamt getragen?
Ich würde mich über ein Gespräch mit Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 10. November 2021 21:39
An: ...
Betreff: Anfrage Vermittlungsgespräche
Guten Tag Herr Thiel,
ein gerichtlicher Beschluss sieht zunächst begleitete Umgänge zwischen dem Vater
und meinem Kind vor. Des Weiteren wurde vereinbart, dass parallel dazu
Vermittlungsgespräche zwischen den Eltern stattfinden sollen.
Hierfür suche ich sehr zeitnah eine professionelle Beratungsmöglichkeit, vor
allem im Hinblick auf psychische Erkrankung/Persönlichkeitsstörung. Können Sie
in diesem Rahmen Vermittlungsgespräche anbieten?
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 20. September 2021 17:50
An: ...
Betreff: begleiteter Umgang
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne Ihre Hilfe in Anspruch nehmen und zwar geht es um begleiteten
Umgang mit meinen Kindern A und B.
Es besteht eine gerichtlich festgesetzte Umgangsregelung, sodass ich meine Kinder alle zwei Wochen am Wochenende sehen sollte. Leider kam es am 15.08.2021 zu einer Auseinandersetzung mit der Mutter meiner Kinder in der Folge sie den Umgang derzeit aussetzt, u.a. weil die Kinder nicht wollen würden. Dies kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auch wenn ich nicht bezweifle, dass insbesondere B sich derzeit in einem Konflikt befindet. Daher wäre meine Idee erst mal wieder begleitete Umgänge durchzuführen um sicherzustellen, dass die Kinder gern herkommen und sich nicht unter Druck fühlen.
Meine Frage wäre, in wie weit Sie mich in dieser Angelegenheit unterstützen
können. Es gab bereits mal begleiteten Umgang, der vorzeitig beendet wurde, da
alles gut funktionierte, dies lief damals aber wohl über den Kinderschutzbund.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 6. Mai 2021 17:59
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Thema "Begleiteten Umgang" habe ich einige Fragen und benötige sehr dringend
Informationen dazu.
Kurz zu meiner Situation:
Im Oktober 2020 habe ich erfahren, dass ich ein 13 Monate alte Tochter habe. Im
Familiengericht ... habe ich dann die Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht
um mit guten, fairen und ehrlichen Gewissen (ohne Misstrauen) eine Bindung zu
meiner Tochter aufzubauen. Im März habe ich dann das Ergebnis erhalten.
Leider kann ich mir zunächst den Umgang zu meinen Kind ohne Begleitung eines
Sozialpädagogen nicht vorstellen weil meine Ex-Freundin und ich nicht im guten
sind.
Für mich ist es alles Neuland. Bin das erste mal Papa und leider konnte ich bis
heute nicht die in Vaterrolle reinwachsen. Bis heute habe ich meine 20 Monate
alte Tochter auch nur auf Bildern und Videos gesehen.
Auf Ihrer Homepage habe ich gelesen, dass Sie begleiten Umgang anbieten.
Mich würde gerne interessieren wie weit Sie es noch in der jetzigen Corona Pandemie anbieten. Welche Voraussetzungen für ein BU besteht? Über welche Kapazitäten Sie verfügen? Welche Erfahrungsberichte Sie über BU haben bzw. wie lange schon?
Also einige Fragen hätte ich zu dem Thema.
Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Ich bitte um Verständnis für den langen Text.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ..
Gesendet: Dienstag, 20. Oktober 2020 11:10
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Guten Tag,
Ich habe einige Fragen zum Begleiteten Umgang.
Ich habe das alleinige Sorgerecht und das Verhältnis zum Vater meines Kindes ist sehr schwierig. Ich unterstütze den Umgang der beiden so gut ich kann, allerdings werde ich von ihm nach wie vor massiv beleidigt und er hetzt gegen mich und auch meine Familie.
Kann ich den Antrag auf begleiteten Umgang alleine stellen? Oder muss er auch einverstanden sein und unterschreiben?
Gibt es da einen Vordruck oder muss ich ein freies Schreiben an das Jugendamt stellen?
Welche Kriterien für den begleiteten Umgang müssen noch erfüllt werden?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 25. August 2020 17:10
An: ...
Betreff: Anfrage bzgl. begleitetem Umgang in ...
Hallo Herr Thiel,
Über Ihre Website habe ich von Ihren Angeboten erfahren und wende mich mit der
Frage nach Möglichkeiten des begleiteten Umgangs an Sie. Ich würde mich freuen,
wenn Sie uns weiterhelfen oder andere Kontakte vermitteln können.
Kurze Darstellung der Situation:
• Es geht um unsere Tochter ..., geb. ... 2011.
• Die Trennung von uns Elternteilen passierte im Februar 2013. In den darauf
folgenden Jahren lebte ... zunächst bei ihrer Mama. Leider kam es in dieser Zeit
zu diversen Umgangsboykotten, denen auch Ordnungsgelder und eine
Umgangspflegschaft keine Abhilfe schaffen konnten. ... stellte dennoch einen
Antrag auf das alleinige Sorgerecht, an dessen Verfahrensende dann tatsächlich
das alleinige Sorgerecht, allerdings für mich als Vater stand.
• ... zog im Jahr 2015 dann zu mir um, seitdem findet der Umgang in den letzten
Jahren regelmäßig und verbindlich unbegleitet statt, allerdings schaffte es ...
nicht, ihre schädlichen Verhaltensweisen, die immerhin zum Verlust ihres
Sorgerechtes führen, in den Griff zu bekommen. Dies führte und führt in der
Vergangenheit immer wieder zu größeren seelischen Problemen bei ... mit diversen
schädlichen Folgen für ... . Diese schädliche Entwicklung verläuft
kontinuierlich, hat aber in den letzten 3 Monaten massiv an Kritikalität
zugelegt.
• Das Jugendamt ... und die hiesige Erziehungsberatung sind involviert und zu
Klärungen bereit. Das Jugendamt und ich sehen die Notwendigkeit klärender
Elterngespräche, um eine Verhaltensänderung, zugegeben allerdings primär bei
...s Mutter herbeizuführen.
• Ein Umgang von ... mit ihrer Mama erscheint in der momentanen Situation sowohl
dem Jugendamt als mittlerweile auch mir kindeswohlschädlich, so dass ich
gezwungen bin, zu handeln.
• ... Mutter wohnt leider ca. 300 km entfernt in ....
Fragen:
• Als seinerzeit „ausboykottierter“ Elternteil möchte ich keinesfalls den Umgang
zwischen Mutter und Tochter irgendwie sabotieren. Allerdings: weiter
kontinuierlich ... massiv schädlichem Einfluss aussetzen kann aber auch nicht
die Lösung sein. Hier dachte ich an den Modus des begleiteten Umgangs, gerne mit
Ihrer Hilfe. Liege ich hier richtig und könnte das eine (Übergangs-)Lösung sein,
um ... wieder unbelasteten Umgang mit ihrer Mutter zu ermöglichen?
• Falls ja: Wie viel Vorlaufzeit haben Sie in etwa in der
Terminfindung/-bereitstellung?
• Wie wäre grob der Ablauf und konkrete nächste Schritte?
• In welchem Umfang entstehen Kosten für wen und welche Kostenübernahmeoptionen,
ggf. durch das Jugendamt entstehen hier?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten, einen Lösungsweg für
unsere Tochter aufzuzeigen, so dass ihre Mama und sie wieder eine unbeschwerte
Zeit miteinander verbringen können.
Herzlichen Dank vorab für eine Rückmeldung / gerne weitere Ideen und Beste Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 10. August 2020 09:42
An: ...
Betreff: Dringendes Beratungsgespräch erwünscht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich befinde mich zurzeit in einer schwierigen Lebenssituation und benötige
dringend Hilfe.
Zu meinen Problemen:
Trennung/ Scheidung vom Ehe Mann.
Mein Mann hat bei einem häuslichen Streit die Polizei gerufen gehabt, die dann auch gekommen sind. Dort hat er einen Fragebogen und fragen der Polizistin beantworten müssen und der Fragebogen kam dank seinen Aussagen bis auf 25 Punkte, was mich als höchst aggressiv und gefährlich für mein Kind (6 Jahre) da stellt, so das, dass Jugendamt mir nur noch begleitete Umhänge mit meinem Sohn gewährt, auf Grund des Polizeiberichtes.
Ich bin kein aggressiver Mensch und würde meinem Sohn NIEMALS auch nur 1 Haar krümmen. Ich LIEBE den kleinen überalles.ich bin in der Nacht als es zu dem besagten Streit kam einfsch nur komplett ausrastet weil ich solche verletzenden Worte zugeworfen bekommen habe und ich dann einfach nur noch geplatzt bin. Es ist mir bewußt das ich meinen mann nicht hätte angehen dürfen und es tut mir such unglaublich leid das es an dem Abend soweit gekommen ist. Nun hat mein ex Mann mich wegen Körperverletzung angezeigt, was natürlich echt schlecht für mich ist wenn er damit vor gericht durch kommt. Er hat mir auch mehrere Male angedroht das er mir das sorgerecht entziehen lassen wird, und ich fühle mich einfach so extrem Hilflos und weiß nicht mehr was ich machen soll. Ich brauche einfach dringend Hilfe weil ich hier NIEMANDEN habe und auch keinen kenne weil wir vor 7 Monaten erst hier hergezogen sind und 200 km vom alten Wohnort weg wohnen.
Ich habe vom Jugendamt Auflagen bekommen damit ich mein Sohn bald wieder bei mir haben kann. 1. Mir eine neue wohnung suchen damit ich aus der ehelichen Wohnung raus komme ( habe ich gemacht und schon bezogen) und die 2 Auflage war :ich soll mir einen Therapeutie Platz suchen und eine Therapie anfangen um meine Vergangenheit und die ehe aufzuarbeiten. Nur leider finde ich keinen Therapie Platz. Ich würde so gerne alle Auflagen erfüllen weil ich meinen Sohn wieder bei mir haben will. Doch ich bekomme keinen Therapieplatz.
Ich bitte sie, und hoffe das sie mir helfen können in meiner Angelegenheit.
Ich würde mich über einen schnellstmögliche Rückruf ... / Termin sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 17. Februar 2020 08:15
An: ...
Betreff: Organisation begleiteter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
für unseren Mandanten, der
derzeit in der JVA ... inhaftiert ist, soll ein begleiteter Umgang installiert
werden. Das Kind ist derzeit zwei Jahre alt. Die Kindsmutter ist bereit,
begleitete Umgänge zu gewähren. Umgänge zwischen unserem Mandanten und dem Kind
haben bisher praktisch gar nicht stattgefunden. Könnte begleiteter Umgang über
Sie abgewickelt werden? Könnte eine entsprechende Kostenübernahme durch Sie bei
dem zuständigen Jugendamt erwirkt werden? Weder die Kindsmutter noch der
Kindsvater verfügen über die notwendigen finanziellen Mitteln um für etwaige
Fahrtkosten aufzukommen.
Über die rasche Zuleitung der notwendigen Informationen würden wir uns sehr
freuen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Vielen Dank bereits jetzt auch im Namen unseres Mandanten!
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 7. Februar 2020 17:06
An: ...
Betreff: Familientherapie
Guten Tag Herr Thiel,
der Vater meines dreijährigen Sohnes hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei
Gericht beantragt. Es wurde eine Frau als Verfahrensbeistand bestellt, die ich
nicht als kompetent erachte. Das Jugendamt ist ebenfalls involviert. Ich hatte
mich vor zwei Wochen an einen Familientherapeut gewandt, der mir dazu riet über
das Jugendamt "Familienhilfe" zu beantragen. Ich hatte es beim Sachbearbeiter
vom Jugendamt angesprochen. Es wurde von seitens des Jugendamts abgelehnt und
eine gerichtsnahe Beratung angeboten. Außerdem äußert sich der Sachbearbeiter
vom Jugendamt vor Gericht, dass ich keine Hilfe in Anspruch genommen hätte.
Es wurde beschlossen, dass ich meinen Sohn in Form eines begleitenden Umgangs
sehen kann.
Ich brauche professionelle
Hilfe und würde gern zu einem Beratungsgespräch in Ihre Praxis kommen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 23. September 2019 10:50
An: ...
Betreff: Umgang
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frau macht als Großmutter begleiteten Umgang beim Sohn unserer Tochter im Zusammensein mit dem Vater. Das geht nicht gut, weil der Sohn das Vertrauen zur Großmutter verliert, indem er immer wieder zu Ihr will, der Vater das aber während des Umgangs zu unterbinden bemüht ist.
Wir möchten auf Hilfe durch Sie in ... zurückgreifen
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 19. Dezember 2018 11:30
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrte Damen und Herren,
Besteht bei Ihnen die Möglichkeit, begleitenden Umgang mit meiner 11-monatigen
Tochter ... dort wahrzunehmen evtl. mit der Anleitung, die zu einer Bindung
zwischen Vater und Tochter führen sollte.
Die Mutter will nicht den Umgang zusammen mit mir dem Vater begleiten.
Ich bin 68 Jahre alt und kann aufgrund der Entfernung zu meinem Wohnort ... nicht sehr oft in ... sein, wo ... mit ihrer Mutter und den Geschwistern wohnt.
Freue mich auf Ihre geschätzte Antwort!
Mit freundlichem Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 3. Oktober 2018 15:02
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich möchte mich gerne mal über die Möglichkeit eines begleiteten Umgangs für
meine Kinder informieren. Mein Mann hat uns vor 8 Wochen ganz überraschend über
Nacht verlassen. Es gab keine Anzeichen für eine Trennung. Die Kinder 5 und 8
jahre stehen noch immer unter Schock. Der Umgang wurde einmal wöchentlich vom
Jugendamt festgelegt, d.h. er kommt dann für 2 std in unser Haus um die Kinder
zu sehen. Da er beim 1. Termin gleich mit der neuen Frau vorgefahren ist und die
kinder das gesehen haben, möchte der 8 jährige seinen Vater nicht mehr sehen.
Der Vater akzeptiert nicht dass er die Frau sich fernhält. Besteht die
Möglichkeit einen Umgang bei ihnen zu beantragen?
Mit freundlichem Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 3. Oktober 2018 17:28
An: ...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Bei uns müssen Sie keinen Umgang beantragen. bei uns kann man Begleiteten Umgang in Anspruch nehmen.
Entweder als Privatzahler/in oder auf formlosen Antrag beim Jugendamt kann dort eine Kostenübernahme erfolgen.
Hier müssten dann aber beide sorgeberechtigten Elternteile einverstanden sein, sonst wird es keine Kostenübernahme geben.
Eine Festlegung eines Begleiteten Umgangs ist nur durch das Familiengericht / Amtsgericht am melderechtlichen Hauptwohsitz des Kindes möglich. Hierür müsste bei Bedarf beim Gericht ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel