Begleiteter Umgang

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern. 

 

 


 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2024 22:55
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich habe eine Frage bezüglich begleiteten Umgang.

Ein befreundeter Vater hat beim Familiengericht ... einen Antrag auf Umgang gestellt, nachdem ihm mit seinem 10 Jährigen Sohn 3 Monate der Umgang komplett verweigert wurde.

Jetzt wurde begleiteter Umgang beantragt, da die Kindesmutter alles andere ablehnt. Dieser kann aber aufgrund der personellen Situation beim zuständigen Jugendamt erst im Februar oder März stattfinden.


Daher meine Frage ob er sich auch bei einem freien Träger über frühere Termine erkundigen könnte und dies dann dem Jugendamt/Familiengericht vorschlagen?
Im Interesse des Kindes sollten nicht noch 2-3 Monate ohne Kontakt vergehen. Ich hoffe sehr das Sie mir weiterhelfen können und bin für jeden Tipp dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 20. Dezember 2024 09:52
An: ...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Frau ...,

der Vater hat - gemeinsam mit der Mutter - ein Wunsch und Wahlrecht.


Sozialgesetzbuch

SGB 8 (Kinder- und Jugendhilfe)

§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans (§ 36) geboten ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html



Daher kann auch ein anderer Träger, als der vom Jugendamt ins Auge gefasste, den BU durchführen.

Gerne stehen wir hier zur Verfügung.


Der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt kann sich per Mail gerne an uns wenden

Musterantrag auf Kostenübernahme anbei.



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 17. Dezember 2024 10:19
An: ...
Betreff: Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich mit einer Anfrage an Sie:

Ich betreue aktuell im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe, eine Familie (2 volljährige Kinder, 2 minderjährige Kinder) bei der sich die Kindsmutter eine Mediation bzw. Vermittlungsgespräche zwischen ihr und dem Kindsvater wünscht.

Die Ausgangslage ist Folgende: Die Kindseltern sind seit März 2024 getrennt, nachdem eins der volljährigen Kinder von sexuellen Missbrauch durch den KV berichtete hat. Im weiteren Verlauf haben nun auch die zwei minderjährigen Kinder von sexuellem Missbrauch berichtet.

Der KV wünscht sich Umgang, die KM möchte diesem Wunsch nur nachkommen, wenn vorab mit dem KV besprochen wurde, wie er mit Vorwürfen der Kinder umgeht und welche Aussagen nicht zu treffen sind. Die KM befürchtet Manipulation durch den KV und möchte vorab gemeinsam mit der Mediation eine Einschätzung für sich treffen können, ob ein Umgang möglich ist.

Die KM gab im Gespräch mit mir an, sie möchte auf eine gemeinsame Haltung hinarbeiten und vorbereitet sein, wenn die Kinder Kontakt wünschen.

Die Kinder hatten seit Juni circa keinen Kontakt mehr zum KV. Die minderjährigen Kinder wünschen aktuell keinen Umgang.

Der KV scheint mitwirkungsbereit zu sein.

Über eine Rückmeldung, ob Sie schon einen ähnlichen Fall betreut haben oder sich eine Zusammenarbeit mit den Kindseltern vorstellen könnten, würde sich die Kindsmutter sehr freuen.

Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Adventszeit.

Mit freundlichen Grüßen,

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 17. Dezember 2024 22:05
An: ...
Betreff: AW: Anfrage

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Das Ganze wäre vermutlich wohl im Setting eines Begleiteten Umgangs am besten aufgehoben.

Da dies eine recht kostenintensive Maßnahme ist, die in der Regel auf ein halbes Jahr geplant wird, sollte der Vater sich hier an das Jugendamt / ASD wenden.

Gegebenenfalls regelt das Familiengericht in welcher Form Umgang stattfindet.


§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 

 


 

 

 

 

Von: ...
Gesendet: Montag, 25. November 2024 07:08
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte mich auf diesem Weg einmal bei Ihnen erkundigen, ob es richtig ist, dass man bei Ihnen begleitete Umgänge mit seinen Kindern wahrnehmen kann?

Leider hat das Familiengericht beschlossen, dass ich meine Kinder z. Zt. nur noch im Rahmen begleiteter Umgänge sehen kann, weshalb ich nun auf der Suche nach einer entsprechenden Stelle bin.

Über eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Paul - Name geändert

 

 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 27. Oktober 2024 18:33
An: ...
Betreff: Anfrage Beratung Familie

Hallo,

ich suche eine Anlaufstelle für mich und meine Kinder, der Kindsvater ist an einer Psychose erkrankt seid April24 akutphase, er hat ein Betreuer bekommen.

Es gibt Telefon sonntage und die belasten meine Kinder und mich sehr.

Wir erhoffen uns jemanden zu finden der uns Rat geben kann, das meine Kinder ihr wohlergehen fördert und evtl. Sitzungen mit ihnen macht.

Gerne können Sie mich anrufen


Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 25. Oktober 2024 13:03
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich bin fallzuständig für einen 10-jährigen Jungen, der mit seiner Pflegemutter in ... lebt.

Zwischenzeitlich war der Junge stationär untergebracht und lebt seit Ende letzten Jahres wieder im Haushalt. Die Pflegeeltern ließen sich scheiden.

Zwischen dem Jungen und seinem sozialen Vater gab es nun 4,5 Jahre keinen persönlichen Kontakt, dieser ist aber beiderseits gewünscht und wurde beantragt.

Aus Sicht des ASD und der Vormündin muss der Umgang begleitet werden und sollte 1x monatlich für 1 Stunde stattfinden.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihr Träger aktuell Kapazitäten für einen solchen begleiteten Umgang hat.

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

....

Abteilung Allgemeiner Sozialdienst

 

 

 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 14. Oktober 2024 14:45
An: ...
Betreff: Anfrage Umgangspflegschaft

Guten Tag Herr Thiel,

über das Internet bin ich auf Ihr Angebot gestoßen und würde gerne als zuständige Mitarbeiterin des hiesigen Jugendamtes die Durchführung einer Umgangspflegschaft bei Ihnen anfragen.

Am 09.10.2024 wurde durch das Familiengericht ... entschieden, eine Umgangspflegschaft –zunächst befristet auf 6 Monate- für die fast 1-jährige ... *... .2023 einzurichten, um einen geregelten Umgang zwischen ihrem Vater und ihr zu gewährleisten.

In den vergangenen Monaten kam es zu massiven Streitigkeiten während der Umgänge zwischen den Elternteilen. So kam zu 3 Polizeieinsätzen und daraus resultierenden Kinderschutzmeldungen aufgrund von häuslicher Gewalt ausgehend von dem Kindesvater. Dieser distanziert sich von den Vorwürfen.

Grundsätzlich sind beide Elternteile am Wohl der gemeinsamen Tochter interessiert. Unstrittig ist, dass ... Umgang zu ihrem Vater haben soll. Jedoch wünschen sich beide Elternteile zur Verhinderung weiterer Eskalationen eine Begleitung der Übergaben.

Sowohl die Kindesmutter, als auch der Kindesvater werden ambulant begleitet. Zudem werden die Umgänge zwischen dem Kindesvater und ... aktuell begleitet. Diese werden als positiv geschildert, es gibt keine kindeswohlgefährdenden Aspekte.

Aktuell finden die Umgänge mittwochs (18-20h) und freitags (18-19h) statt.

Perspektivisch wünschen sich die Kindeseltern, dass ein Kontakt auf das Wochenende verschoben werden kann und länger andauert.

Für einen detaillierten Austausch können wir gerne telefonieren.

Mit freundlichen Grüßen

...
Amt für Jugend, Bildung und Sport

Stadt ...

 

 

 

 


 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 21. August 2024 18:15
An: ...
Betreff: Kind seit 5 Jahren in Pflegefamilie

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich hatte heute wieder ein besuchskontakt von 30 min der immer begleitet ist.

Seit 5 Jahren versuche ich zu kämpfen um meine Tochter aber irgendwie scheint alles auswegslos zu sein.

Vielleicht können Sie mir ja helfen

...

 

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. Juli 2024 15:45
An: ...
Betreff: Anfrage zu geschützten Umgängen

Guten Tag,

ich bin die zuständige Casemanagerin eines Säuglings (geb. ... 2024) und bin auf der Suche nach einem Träger für einen geschützten Umgang.

Hintergrund ist, dass die Kindesmutter und auch das Kind von häuslicher Gewalt betroffen waren und infolge dessen in einer Mutter Kind Einrichtung leben.

Aufgrund dieser Situation ist es wichtig, dass die Kindesmutter und der Vater sich nicht begegnen und der Kindesmutter gut in der Interaktion mit dem Kind beobachtet sowie kontrolliert wird.

Der Kindesvater spricht weder Deutsch noch Englisch, sodass eine arabischsprechende Person bzw. der Einsatz von Sprachmittlungen von Vorteil wäre.

Es fand ein familiengerichtliches Verfahren statt, das den Vater zu den Umgängen berechtigt.

Die Umgänge sollen zunächst alle vier Wochen für maximal eine Stunde anvisiert werden.

Ich freue mich über eine Rückmeldung, ob Sie Kapazitäten für die Maßnahme hätten; gerne kann ich Ihnen dann noch mehr Auskünfte zu dem Fall geben.

Ich setze meinen Kollegen, der ebenfalls in dem Fall involviert ist, in CC.

Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende für Sie.

...

 

 


 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 11. Juli 2024 15:08
An: ...
Betreff: Begleiter Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren

Mein Name ist T
obias Schneider - Name geändert und ich suche für mich und meine Töchter ... und ... für ... einen begleiteten Umgang.

In ... sind alle Träger die ich gefragt habe ausgebucht.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen

Mit freundlichen Grüßen

...


 


 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2024 11:56
An: ...
Betreff: Beratungsanfrage

Guten Tag,

mein Mann und ich befinden uns seit dem 20.02.24 im Trennungsjahr , am 02.02.24 ist unsere Tochter geboren.

Aktuell befinde ich mich in einem Umzug nach ..., die Trennungsphase ist hoch strittig.

Ein Umgang zwischen Säugling und Vater findet seit 20.02. nicht statt, Annäherung kann nur in begleiteter Weise stattfinden.

Bin ich bei Ihnen an richtiger Stelle?

Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Freundliche Grüße

...

 


 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. April 2024 09:22
An: ...
Betreff: Hilfe undd Unterstützung bei Fam.Gericht für Sorgerechtwiederkehrung

Sehr geehrte Herr Thiel,

Bei meine Tochter wurde das Kind gleich nach Geburt entzogen und in 1 Monat ganze Elterlichesorge fürs Kind, vom Jugendamt, auf grund psyhische Erkrankung ( canabiode Konsum).

Das kind befindet sich bis jetzt in kurzpfl Fam. Und jetz angeblich wurde schon dauerfl.fam gefunden und läuft Anbahnung. Kind wird am 10.07.24 2 Jahre alt.

Meine Tochter seit 10.12.23 befindet sich in Therapie mit med.Behandlung. sie hat bis jetzt Ihre kind noch nie gesehen..nach Geburt.

Keine umgänge wurden gewährleistet.

Ich als Oma war bei geburt dabei. Von 2 em tag habe ich mich bemüht das kind zu mir kommt auf dauerpflege. Ich und mein mann haben verschiedene Prüfungen durch j.a gemacht mit Clearing auch..

Und wurden trotzdem als dauerpfl fam durch vormundin..Marzahn- Hellersdorf abgelehnt.

Ich hatte bis jetzt umgang mit Kind 1 stunde in monat..ab Februar hab ich 1 stunde in 2 monaten aktuell.

In mehrfacher email an j.a und tel..habe ich und meine Tochter gebetet um gemeinsames Gespräch mit Fachkräften...wie und was sollen wir machen dss Kind zurück zu hollen.

Erfolglos! Kein Antwort diesbezüglich bekommen.

Anita, meine Tochter, hat jetzt eine Anwältin..sie wollen sorgerechtwiederkehrung beantragen..hoffentlich das nicht alles zu dpät ist..

Und ich mit meine Anwältin haben beantragt erweiterte umgang.

Bitte , geben Sie uns eine Termin für Beratung. Eventuell konnten Sie vielleicht als Umgangpfleger bei ... sein und kennen sich aus mit neuen ges.Gutachter für Sie in gericht. Verfahren oder Sie konnten uns anders helfen und unterstützen.

Wir bieten Sie um einen dringenden Gespräch Termin, bitte. Da mein gericht.termin wird schon sehr bald..nah statt finden..ich warte schon auf Anruf von gerichtbeistandhilfe fürs Kind..

I fast 2 Jahre hab ich Gefühl das es wirklich ein psyh.drück wird ausgeübt an mir..und unsere vertrauen an Fachkräfte in hilfreiche Zusammenarbeit IST EINFACH MISSBRAUCHT WÜRDE.!

Unsere ganze Familie hofft sehr das Sie bereit sind uns zuzuhören und ergentwie helfen das Antonius , unsere kleinste fam.Mitglied wieder zu uns kommt- und in natürliche Liebe , Unterstützung alleseits und Sicherheit aufwachsen kann.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 26. April 2024 13:58
An: '...
Betreff: AW: Hilfe undd Unterstützung bei Fam.Gericht für Sorgerechtwiederkehrung

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Aktuell sollte nun als erstes ein Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht gestellt werden.

Vermutlich wird das Gericht einen Begleiten Umgang anordnen.

§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) ...
(3) ...
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html




Eine Umgangspflegschaft ist vermutlich erst mal nicht notwendig.


Welches Gericht ist zuständig, wie lautet das Aktenzeichen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 18. April 2024 09:29
An: ...
Betreff: Umgangsbegleitung/ Pflegschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte gerne wissen, ob Sie mir dabei helfen können, geregelte Umgänge stattfinden zu lassen bzw. eine Umgangspflegschaft durchführen.

Meine drei Kinder und ich kommen aus ... und wir müssen jedes Wochenende aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs nach ... fahren um dem Vater dort die Kinder zu geben. Der Vater kommt aus ...

Die Übergaben finden immer freitags und Sonntags in ... statt.

Leider gibt es bei jeder Übergabe Ärger mit dem Vater oder es kommt zu Polizeieinsätzen, Anzeigen, Beleidigungen vor den Kindern. Und ich werde auch jedesmal fertig gemacht. Ich bin mittlerweile am Ende und weiß nicht mehr was ich noch tun kann.

Ich möchte absolut keinen Kontakt mehr zu dem KV, leider akzeptiert er aber keine Grenze bzw. lässt sich überhaupt nicht begrenzen und stalkt mich regelrecht..

Das Jugendamt ... kann keine Umgangsbegleitung sicherstellen, da keiner 2 Stunden bis ... fahren möchte.

Daher frage ich bei Ihnen an, ob die eventuell eine Lösung haben.

In der Hoffnung um eine Rückmeldung verbleibe ich,

Mit freundlichen Grüßen

...


 

 

 


 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 2. April 2024 10:56
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

auf der Suche nach einer Stelle, die begleitete Umgänge anbietet, bin ich auf Ihre Webseite gestoßen.

Unser Kind ist 6 Jahre alt.

Unser Sohn möchte momentan nicht mehr zum Vater, weswegen wir vorsichtig versuchen wollen, wieder Umgang anzubahnen.

Gibt es bei Ihnen die Möglichkeit, ein Mal die Woche begleitete Umgänge zu ermöglichen?

Bitte schreiben Sie mir, wenn Sie mehr Informationen benötigen.

Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 2. April 2024 13:49
An: ...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich könnten wir hier tätig werden.

Wohnen Sie und der Vater beide in ...?


Wer ist "wir"?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 

Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 8. April 2024 10:17
An: ...
Betreff: Re: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich hatte Ihnen letzte Woche geschrieben, weil ich auf der Suche nach einer Beratungsstelle bin, die begleitete Umgänge anbietet.

Vor Gericht haben der Kindesvater und ich uns darauf verständigt, schnellstmöglich eine Umgangsanbahnung zwischen ihm und seinem Sohn anzustreben.

Unser Sohn ist jetzt 6 Jahre alt. Leider ist es gar nicht so leicht, einen Träger zu finden.

Das Jugendamt in Quedlinburg hat leider keine Kapazitäten.

Wir möchten natürlich auch dem Gericht schnell mitteilen können, dass wir jemanden gefunden haben.

Wäre eine Umgangsanbahnung in Form von circa 6 begleiteten Umgängen bei Ihnen möglich?

Ich würde mich wirklich sehr freuen, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 8. April 2024 12:26
An:...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Frau ...,

das Jugendamt kann sich gerne an uns wenden und dann können wir schauen, ob wie dem Jugendamt ein passendes Angebot - und umgekehrt - machen können.


Anbei Musterantrag.zur Beantragung einer Kostenübernahme.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 



 


 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2023 14:29
An: ...
Betreff: Begleitende Umgänge inkl. Nachbesprechung und Elterngespräche

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ab wann hätten Sie Kapazitäten frei?

Aktuell hat mein Sohn (16 Monate alt) begleitenden Umgang durch meine Eltern zu seinem Vater.

Problem ist dabei der Drogen- und Alkoholmissbrauch des Kindsvaters. Meine Eltern und insbesondere mein Sohn sind mit der Situation überfordert.

Begleitende Umgänge durch eine Fachkraft wurden vor Gericht abgelehnt, da das Jugendamt ... keinen Träger mit Kapazitäten hat.

Der Kinderschutzbund hat mir gesagt, dass bei diesem hochstrittigen Fall ein begleitender Umgang durch eine Fachkraft in meinem Beisein ein Muss ist. Vor Gericht wurde mir "gedroht", wenn ich mich nicht auf die begleitenden Umgänge durch die Großeltern einlasse, dass die Umgänge unbegleitet stattfinden.

Meine Eltern sind wie gesagt mit den Umgängen überfordert, da mein Sohn immer mehr an meinen Eltern klammert. Jetzt sollen normalerweise ab Donnerstag die Umgänge durch die Großmutter väterlicherseits begleitet werden. Zu ihr hat er keinen Bezug. Ich mache mir große Sorgen. Vielleicht haben Sie eine Idee, wie meinem Sohn geholfen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Hammes - Name geändert





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2023 16:57
An: ...
Betreff: AW: Begleitende Umgänge inkl. Nachbesprechung und Elterngespräche

Sehr geehrte Frau Hammes,

Danke für Ihre Anfrage.

Das Gericht soll den Beschluss gesetzeskonform und kindeswohlorientiert treffen, nicht danach wie das Jugendamt grad willig ist, was zu tun oder auch nicht.

Alles andere wäre Rechtsbeugung und damit strafbar.


Maßgeblich ist §1684 BGB (4)


§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html



Wenn das Gericht also einen unbegleiteten Umgang beschließt, dann nicht deshalb, weil das Jugendamt keine Lust hat eine Hilfe zu organisieren, sondern weil dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.


§ 1697a Kindeswohlprinzip
Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1697a.html



Gegen einem insoweit fehlerhafte Entscheidung des Gerichtes ist die Beschwerde beim Oberlandesgericht möglich.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 20:20
An: ...
Betreff: Re: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge

Sehr geehrter Herr Thiel,

Was sagen Sie zu der Nachricht vom Jugendamt?

Sabine Hammes





Von: ...
Gesendet: Montag, Dezember 18, 2023 7:44:00 AM
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge

Sehr geehrte Frau Hammes,

vor der Installation eines Begleitenden Umgangs wird von Seiten des Jugendamts über die Notwendigkeit entschieden. Sollte sich nach unserer Einschätzung eine Erfordernis dafür ergeben, wird das Jugendamt einen verfügbaren Träger suchen und den Umgang installieren.

Da es einen gerichtlichen Beschluss über die Durchführung der Umgangskontakte gibt, verstehe ich Ihre Anfrage nicht.

Bei Bedarf können wir uns im neuen Jahr hier zusammensetzen, bis dahin gilt der gerichtliche Beschluss.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Lina Kirchner - Name geändert

Jugendamt ...


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 21:15
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme Begleitende Umgänge

Sehr geehrte Frau Hammes, 

richtig ist, dass das Jugendamt den Hilfebedarf nach eigenem fachlichen Ermessen einschätzt.

Hier also den möglichen Bedarf für einem Begleiteten Umgang


§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
(1) ...
(2) ...
(3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der §§ 1684, 1685 und 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html



Nicht richtig ist, dass das Jugendamt den Träger aussucht.

Richtig ist das Gesetz, an das sich das Jugendamt zu halten hat, auch wenn man der eine oder andere Sachbearbeiter im Jugendamt meint, Gesetze gelten für das Jugendamt nicht:


Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. ...

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html



Das Jugendamt muss also dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern genügen und darf den Eltern nicht einfach einen Träger vor die Nase setzen, das wäre eine grobe Dienstpflichtverletzung, der mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen getreten werden sollte.



Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 18:22
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren

Heute war der Verfahrensbeistand bei mir zu Hause von meiner Tochter zwei Jahre alt, dieser meinte zur Anbahnung sollten vielleicht 2,3 Termine stattfinden in Begleitung um zu sehen, wie die Tochter reagiert.

Falls meine Tochter nicht entfremdet ist, wäre ein unbegleitete Umgang möglich.

Da alle Fachstellen maßlos überfüllt sind und ich meine Tochter seit vier Monaten nicht gesehen habe müsste es relativ schnell gehen., da eine Wartezeit von vier Monaten zu einer vollkommenen Entfremdung führt.

Besteht die Möglichkeit mit Kostenübernahme eventuell des Jugendamtes dieses zu übernehmen?

Grüße

...

 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. März 2023 16:01
An: ...
Betreff: begleiteter Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir suchen für die Lösung unser jetziges Problem, kurzfristig Termine für ein begleiteten Umgang für 2 Kinder 9 und 5 Jahre alt.

Ich hoffe Sie können uns helfen und haben demnächst Zeit für uns.

MfG

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. März 2023 20:04
An: ...
Betreff: AW: begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr ...,

Grundsätzlich könnten wir tätig werden.

Die Stunde kostet bei uns im Regelfall 80,00 €.

Eine Ermäßigung ist im begründeten Einzelfall möglich.

Kostenübernahme beim Jugendamt kann beantragt werden, Musterantrag anbei.


Warum ist begleiteter Umgang erwünscht?

Gibt es einen Gerichtsbeschluss?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 30. März 2023 07:44
An: ...
Betreff: AW: begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

das Problem ist , dass meine Frau denkt , ich hätte meine Tochter zwischen den Popo geküsst , was absoluter Irrsinn ist.

Deshalb wurde vom Jugendamt empfohlen , für die Zeit der Klärung, den begleiteten Umgang zu nutzen.

Wann hätten Sie denn den frühsten Termin für uns.

MfG
...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 30. März 2023 12:27
An: ...
Betreff: AW: begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr ...,

wir könnten nach Ostern tätig werden.

Sie würden für einen zweistündigen Begleiteten Umgang 240,00 € bezahlen.

2 Stunden BU + 1 Stunde Vor- und Nachbereitung.

Der Betrag ist vor dem Termin zu überweisen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 21. März 2023 16:38
An: ...
Betreff: Sorgerecht, Kindeswohlgefährdung , Beratung als auch Anwalt gesucht

Sehr geehrter Herr Thiel,

wegen der Gefährdung des Kindeswohls, wegen der häuslichen Gewalt als auch der schweren andauernden psychischen Probleme der Mutter suche ich einen kompetenten Anwalt in Sachen Sorgerecht, Familienrecht und am besten auch Strafrecht für den Postleitzahlenbereich ... .

Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht ... .

Es geht mir vor allem darum das Sorgerecht im Eilverfahren auf mich zu Übertragen wegen der Kindeswohlgefährdung und ich hätte Fragen zum Begleitetem Umgang und wie ich mein Fall am Besten dem RSD schildern kann.

Ich würde auch gerne möglichst zeitnah einen Beratungstermin bei Ihnen in Anspruch nehmen.


Viele Grüße,

...


 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 21. März 2023 13:43
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

hiermit möchte ich mich erkundigen, ob Sie einen begleiteten Umgang anbieten.

Es geht um die Begleitung für den Umgang zwischen meinen Kindern Franz und Jana - Namen geändert - mit ihrem Vater.

Der Grund für den begleiteten Umgang ist der Verdacht auf sexuellen Missbrauch meiner Tochter.

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns einen zeitnahen Termin anbieten könnten.

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 16. März 2023 08:27
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Vater von 3 Kindern und seit einiger Zeit von meiner Lebensgefährtin getrennt.

Seit dem Zeitpunkt der Trennung verweigert mir die Kindsmutter den Umgang mit meinen Kindern.

Aus diesem Grund klage ich vor dem Familiengericht, um genau dieses Umgangsrecht wieder zu bekommen.

Da meine Kinder sehr unter der Trennung leiden und mich sehr vermissen, bin ich bemüht schon zu diesem Zeitpunkt eine gewisse Besuchsroutine mit der Kindsmutter anzustreben, bis das entgültige Urteil gefällt wird.

Auch das Gericht hat diesbezüglich der Kindsmutter im Vorfeld dazu geraten den Kontakt zuzulassen, weshalb Sie in diesem Punkt nun gesprächsbereit ist.

Die Kindsmutter stellt jedoch die Bedingung, dass die ersten Kontakte als begleiteter Umgang erfolgen sollen, bis ich die Kinder dann allein betreuen darf.

Dies würde einen Zeitraum von 8 Wochen betreffen und hierbei 4 Treffen (also alle 14 Tage) in der Zeit von ca. 14.00 bis 18.00 Uhr an einem Freitag.

Da es wahnsinnig schwer ist eine neutrale, kompetente Person zu finden, die von der Kindsmutter als Begleitung akzeptiert wird, möchte ich mich mit diesem Anliegen an Sie wenden.

Gibt es in Ihrer Einrichtung die Möglichkeit, für den Zeitraum dieser 8 Wochen eine entsprechende Person zur Verfügung zu stellen?

Die Kosten würden selbstverständlich von mir übernommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 12. März 2023 09:29
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

durch Recherchen im Netz bin ich auf Sie gestoßen.

Ich bin alleinerziehende Mama einer 4 Jahre alten Tochter.

Mein Noch Ehemann war eine lange Zeit im Gefängnis wegen sexuellem Missbrauch an Minderjährigen.

Unsere Tochter hatte nie eine Bindung zu ihm aufbauen können und möchte nun auch nicht ohne Begleitung von mir erwas mit ihm unternehmen.

Er wurde Inhaftiert da war ...2 Jahre alt. Er wurde im Dezember 2022 auf 4 Jahre Bewährung entlassen.

Wie eben schon geschildert hat sie keinerlei Bindung zu ihm. Allein schon aufgrund des alters und der langen Zeit ohne Ihn.

Ich bin psychisch nicht in der Lage mit ihm zusammen etwas zu unternehmen damit er die kleine sehen kann. Ich leide an Depression und Angst/Panik Attacken.

In der Nähe von ihm fühl ich mich absolut unwohl.

Er droht andauernd mit dem Amt. Ich wollte das eigentlich vermeiden um der kleinen das zu ersparen. Aber früher oder später wird es sicher in die Richtung gehen.

Ich muss auch ehrlich gestehen das ich ihm absolut nich vertraue und ein unwohles gefühl hab wenn ich ihm die kleine überlassen würde.

Dazu kommt auch das er absolut unzuverlässig ist. Er hat bereits eine Tochter im Teenager alter zu der er kaum bis garkein Kontakt hat. Das Kind befindet sich auch in einem Heim und ist äußerst schwierig.

Er hatte mal mehr Kontakt und hat das Sorgerecht erkämpft und es einige wochen später wieder abgegeben weil er (laut eigener aussage) kein bock auf das Kind hat.

Ich hab angst das er früher oder später auch den Kontakt zu meiner Tochter abbrechen wird und ich ihr dann erklären muss warum ihr Vater nichts mehr mit ihr zu tun haben möchte.

Naja nun zu meiner Frage.

Bieten sie begleiteten Umgang an ?

Vielen Dank und freundliche Grüß

...


 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 20. Februar 2023 10:34
An: ...
Betreff: Anfrage Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich bin für meinen Sohn Max - Name geändert - , 6 Jahre, auf der Suche nach einem Träger für begleitete Umgänge.

Wir wohnen aktuell noch in ..., jedoch habe ich nun den Endbeschluss des Amtsgerichts ...vorliegen, welcher mir die alleinige elterliche Sorge überträgt und auf unbestimmte Zeit begleitete Umgänge zwischen Max und seinem Papa beschließt.

Aktuell werden die begleiteten Umgänge noch in ... durchgeführt, jedoch soll dieser perspektivisch am Wohnort des Kindes stattfinden und wir werden vorraussichtlich im Mai 2023 nach ... umziehen.

Die Umgänge sollen aller 14 Tage für 2 Stunden stattfinden.

Max wird am ...2023 in die Schule kommen.

 Bis August wären demnach Umgänge an Vormittagen noch möglich, ab August ausschließlich nachmittags oder am Wochenende, was sicherlich für den Kindsvater optimal wäre.

Bitte geben Sie mir doch eine Info, welche Kapazitäten Sie aktuell haben, alternativ würde ich mich definitiv auf die Warteliste setzen lassen.

Mir ist es wichtig, dass Max den Kontakt zum Papa nicht verliert und er eine schöne Umgangszeit mit seinem Papa hat, aufgrund der Diagnose Narzisstische Persönlichkeitsstörung mit Störung der Impulskontrolle, ist ein unbegleiteter Umgang leider nicht möglich.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Herzliche Grüße

...

 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 6. Dezember 2022 12:53
An: ...
Betreff: Familienberatung/Familienhilfe

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich brauche dringende Hilfe da sich meine Kinder im begleiteten Umgang befinden und dieser ihnen und uns zu schaffen macht.

Es gibt starke Verhaltensänderung im Alltag der Schule bei meinem Sohn, sowie innerliche konflikte und innerliche Konflikte bei meiner Tochter im Alltag.

Können wir dazu telefonieren?

Das Jugendamt ..., empfahl mir eine Familienberatung bzw ein therapeutisches Setting dazu im letzten Hilfeplangespräch.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 10. November 2022 13:13
An: ...
Betreff: Dringende Anfrage: zur Umgangspflegschaftsbegleitung

Sehr geehrter Herr Thiel,

in einem schwierigen Gerichtsfall (Kurz-Zusammenfassung im angehängten PDF) sind wir nach einem fast sieben Monaten begleitetem Umgang zur Anbahnung des Kennenlernens meiner damals knapp 2,5 Jahre alten Tochter (akribisch verhindertes Kennenlernen über mehr als 2 Jahre meiner Tochter durch meine Ex-Partnerin und eines damaligen „Familienfreundes Nr. 1/ihr Expartner“ der sich rechtswidrig in die Geburtsurkunde unserer Tochter eintrug) an einem Punkt, wo trotz erwiesenermaßen nicht vorliegender Gefährdung - in keinerlei Weise - und insbesondere ERNEUTER Einfädelung eines vermeintlichen neuen 2. Familienfreundes meiner Ex-Partnerin, mit allen Mitteln versucht wird entgegen dem Kindeswohl und der natürlichen Weiterentwicklung des leiblichen Vater-Tochter Bindungsverhältnisses, diese Vertiefung unmöglich zu machen, indem dieser Familienfreund weiterhin nach Meinung der Gegenseite bar jeglicher Fakten dabei bleiben/kontrollieren/manipulieren soll während der Umgänge.

Gerichte/Caritas/ und Kinderschutzbund wissen um die Schwierigkeit meiner Ex-Partnerin: immer wieder werden neue „Freunde“ eingespannt die in ihrem Sinne tatsächlich kontrolliert werden: Wer nicht auf ihrer Seite ist wird einfach mit allen Mitteln bekämpft: Sachbearbeiter/Psychologen der Caritas und des Kinderschutzbundes haben dies bereits erfahren, schriftliche Beweise liegen vor. Der „neue Familienfreund“ der im anderen Haushalt übernachtet und meine Tochter seit knapp > 1 Jahr kennt (Zeitpunkt der genetischen Feststellung meiner Vaterschaft Frühjahr 2021) erkennt ebenfalls nicht in welches Spiel er hineingeraten ist: im Gegenteil; wird er selbst nun mit väterlichen Gefühlen und einem Abgesang auf mich als leiblichen Vater hinter meinem Rücken tätig bzw. von meiner Ex-Partnerin bespielt. Meiner Tochter wird damit jegliche natürliche Entwicklung verwehrt.

Dieser 2. Familienfreund wird im Rechtssystem (Gericht und z.t. auch Rechtsanwälte) aber natürlich bisher als „hilfreich“ empfunden das er als günstiger Familienfreund ohne Entgeld aus ... nach .... pendelt und eben alle Umgänge begleitet, obwohl das meinerseits nach 7 Monaten aus den oben genannten Gründen der Entwicklung und auch der stattfindenden Verleumdung/Dauerbeobachtung nur noch "ertragen" wird.

Ich habe dem Gericht vorgetragen, dass ich nach neuerlichen derartigen Verleumdungen meiner Person dieses 2. Familienfreundes wie auch meiner Ex-Partnerin über Dezember 2022 hinaus / mit gezielten Ansätzen des Missbrauchs in Richtung Rufmord / sollte mein Antrag auf unbegleitete Umgänge nach 7 Monaten erfolgreicher Resultate abgelehnt werden / ich eine Pflegschaft über die Caritas bzw. den Kinderschutzbund beantragen möchte, da ich dies nicht mehr ertrage, weder selbst noch für unsere Tochter und die gemeinsame Entwicklung. Die Fortsetzung der Verhandung folgt Anfang Dezember 22, bis dahin stehen noch einige Umgangstermine mit diesem Familienfreund aus:

Meine Frage;

1. Nach Rücksprache und Empehlung von Herrn ... teilnehmen?, ich möchte mich hier einsetzen! Falls ja wann?
2. Könnten Sie, im Rahmen meiner Ex-Partnerin, die hochmanipulativ ist und Leute einzufädeln vermag, einen Menschen (vorschlagen) der wirklich! neutral und gefestigt einen derartigen Fall betreuen könnte (Kindesübergaben) ? Sie selbst ? (im Angesicht hier auch zeitnah weitere Vorschläge mit meiner Rechtsanwältin an das Gericht zur nächsten Verhandlung!)
3. Können wir zu meinem Fall vielleicht morgen 11.10.22. einmal telefonieren? Sonst nennen Sie mir gerne einen Alternativvorschlag.


Mit Dank und freundlichen Grüßen
...

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2022 12:14
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Guten Tag Herr Thiel,

Ich bin im Internet auf Ihre Homepage aufmerksam geworden.

Im Oktober letzten Jahres habe ich mich von meinem Mann getrennt, da er durch die Coronasituation immer mehr in die Querdenker Szene gerutscht ist.

Letztendlich blieb es aber nicht nur beim "Denken" sondern wurden seine Handlungen immer krimineller und grenzüberschreitender. Wir haben zwei gemeinsame Söhne, ... 2 und ... 4. Er hat aus erster Ehe noch einen Sohn, ..., 8 Jahre alt.

Mein Mann ist regelrecht Telegram süchtig geworden, hat sich nur noch mit den neuesten Beiträgen beschäftigt, um "nichts zu verpassen", ist gleichzeitig aber immer psychisch labiler geworden (weinen, ausrasten, schreien, depressiv im Bett liegen) und hat eine fürchterliche Angst vor der Impfung entwickelt, weil er immer mehr an Verschwörungen wie dem Great Reset glaubte, dass die Impfung der Bevölkerungsreduzierung diente, etc etc. Um seinen Betrieb zu retten (er arbeitet selbstständig als ..., ich bin auch ... und (noch) bei ihm angestellt) weil die 2G Regelung eingeführt wurde, fuhr er am 2.11 zu seinem besten Freund um sich bei ihm mit Corona zu infizieren.
Das Schlimme für mich aber war, dass er auch etwas Speichel von ihm mit nach Hause brachte um seinen Sohn aus 1. Ehe (vorerkrankt) der Papa-Wochenende hatte, zu infizieren (er verkaufte ihm diesen als Nasentropfen) weil er wusste das seine Ex ihn gerne impfen lassen würde.

Ich bin an diesem Tag mit unseren beiden Söhnen zu meinen Eltern gefahren und seitdem sind wir getrennt.

Ich habe nach einer Woche mit mir ringen, es geschafft die Exfrau in einem Brief von dem Vorfall zu informieren. Sie hat Anzeige erstattet und das Jugendamt informiert. Auch ich habe mich beim Jugendamt gemeldet, dieses hat mir geraten das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Mitte Januar haben sowohl die Ex als auch ich das alleinige Sorgerecht vom Familiengericht erhalten. Mein Mann hat dem kommentarlos zugestimmt, weil er keine Aussage vorm Gericht machen wollte, weil der strafrechtliche Prozess noch ausstand. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall aber mittlerweile fallen gelassen (ich hatte damals im Dezember von meinem Zeugenverweigerungsrecht als Ehefrau Gebrauch gemacht).

Die Umgänge finden seit Januar (mit langer Unterbrechung wegen Vorfällen und Absagen) für die beiden Jungs im Jugendamt ... begleitet statt. Die Sachbearbeiterin hatte das Angebot gemacht, diese bis zu den Sommerferien dort stattfinden zu lassen, danach sollte aber eine andere Lösung her. Sie sagte, dass wir als Eltern zu einer Erziehungsberatungsstelle Kontakt aufnehmen sollten, da es wohl ein längerer Prozess wird, als Eltern wieder Vertrauen aufzubauen. Mein Mann wird hier jedoch nicht aktiv. Er stellt sich in den Gesprächen beim JA als "..." dar, warum dürfe er mit anderen Kindern zusammensein aber mit seinen eigenen nicht. Er nimmt keine Stellung, verdreht Tatsachen, leugnet was geschehen ist, übernimmt keine Verantwortung, sieht nicht dass er dringend Hilfe braucht. Ich glaube, er meint, er könne nun jede Woche zwei Stunden im Jugendamt zeigen, wie toll er doch mit seinen Kindern spielen kann und dann hat sich alles erledigt.

Ich mache mir wirklich Sorgen und möchte, solange wir auf Elternbasis keine erwachsene Kommunikation zustande kriegen, solange er noch in seiner Verschwörungswelt gefangen ist und ich ihm nicht vertrauen kann, dass der Umgang für die beiden Jungs weiterhin begleitet stattfindet. Haben Sie da Möglichkeiten dies anzubieten? Ich habe auf Ihrer Website gesehen, dass die Kosten hierfür vom Jugendamt übernommen werden können.

Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung und Ihre Geduld beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 10. Januar 2022 17:57
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

mein Name ist ...und ich bin seit 2018 in Scheidung von meiner Frau. Wir haben zwei Söhne Markus (19 Jahre) und Adrian (13 Jahre) - Namen geändert.

Die Kurzfassung ist: Seit zwei Jahren habe ich keinen Umgang mehr mit unserem Sohn Adrian.

Nun steht eine Gerichtsverhandlung an und mein Anwalt meinte, dass das Verfahren vermutlich mit vorläufig begleitetem Umgang endet.

Wäre es möglich den begleiteten Umgang bei Ihnen zu machen? Wenn ja, ab wann ist das möglich?

Welche Kosten würden dabei entstehen? Werden diese vom Jugendamt getragen?

Ich würde mich über ein Gespräch mit Ihnen freuen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 10. November 2021 21:39
An: ...
Betreff: Anfrage Vermittlungsgespräche

Guten Tag Herr Thiel,
ein gerichtlicher Beschluss sieht zunächst begleitete Umgänge zwischen dem Vater und meinem Kind vor. Des Weiteren wurde vereinbart, dass parallel dazu Vermittlungsgespräche zwischen den Eltern stattfinden sollen.

Hierfür suche ich sehr zeitnah eine professionelle Beratungsmöglichkeit, vor allem im Hinblick auf psychische Erkrankung/Persönlichkeitsstörung. Können Sie in diesem Rahmen Vermittlungsgespräche anbieten?

Mit freundlichen Grüßen,

...

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 20. September 2021 17:50
An: ...
Betreff: begleiteter Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne Ihre Hilfe in Anspruch nehmen und zwar geht es um begleiteten Umgang mit meinen Kindern A und B.

Es besteht eine gerichtlich festgesetzte Umgangsregelung, sodass ich meine Kinder alle zwei Wochen am Wochenende sehen sollte. Leider kam es am 15.08.2021 zu einer Auseinandersetzung mit der Mutter meiner Kinder in der Folge sie den Umgang derzeit aussetzt, u.a. weil die Kinder nicht wollen würden. Dies kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auch wenn ich nicht bezweifle, dass insbesondere B sich derzeit in einem Konflikt befindet. Daher wäre meine Idee erst mal wieder begleitete Umgänge durchzuführen um sicherzustellen, dass die Kinder gern herkommen und sich nicht unter Druck fühlen.

Meine Frage wäre, in wie weit Sie mich in dieser Angelegenheit unterstützen können. Es gab bereits mal begleiteten Umgang, der vorzeitig beendet wurde, da alles gut funktionierte, dies lief damals aber wohl über den Kinderschutzbund.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 6. Mai 2021 17:59
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Thema "Begleiteten Umgang" habe ich einige Fragen und benötige sehr dringend Informationen dazu.

Kurz zu meiner Situation:

Im Oktober 2020 habe ich erfahren, dass ich ein 13 Monate alte Tochter habe. Im Familiengericht ... habe ich dann die Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht um mit guten, fairen und ehrlichen Gewissen (ohne Misstrauen) eine Bindung zu meiner Tochter aufzubauen. Im März habe ich dann das Ergebnis erhalten.

Leider kann ich mir zunächst den Umgang zu meinen Kind ohne Begleitung eines Sozialpädagogen nicht vorstellen weil meine Ex-Freundin und ich nicht im guten sind.

Für mich ist es alles Neuland. Bin das erste mal Papa und leider konnte ich bis heute nicht die in Vaterrolle reinwachsen. Bis heute habe ich meine 20 Monate alte Tochter auch nur auf Bildern und Videos gesehen.

Auf Ihrer Homepage habe ich gelesen, dass Sie begleiten Umgang anbieten.

Mich würde gerne interessieren wie weit Sie es noch in der jetzigen Corona Pandemie anbieten. Welche Voraussetzungen für ein BU besteht? Über welche Kapazitäten Sie verfügen? Welche Erfahrungsberichte Sie über BU haben bzw. wie lange schon?

Also einige Fragen hätte ich zu dem Thema.


Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Ich bitte um Verständnis für den langen Text.

Mit freundlichen Grüßen

...


 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ..
Gesendet: Dienstag, 20. Oktober 2020 11:10
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Guten Tag,

Ich habe einige Fragen zum Begleiteten Umgang.

Ich habe das alleinige Sorgerecht und das Verhältnis zum Vater meines Kindes ist sehr schwierig. Ich unterstütze den Umgang der beiden so gut ich kann, allerdings werde ich von ihm nach wie vor massiv beleidigt und er hetzt gegen mich und auch meine Familie.

Kann ich den Antrag auf begleiteten Umgang alleine stellen? Oder muss er auch einverstanden sein und unterschreiben?

Gibt es da einen Vordruck oder muss ich ein freies Schreiben an das Jugendamt stellen?

Welche Kriterien für den begleiteten Umgang müssen noch erfüllt werden?

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 25. August 2020 17:10
An: ...
Betreff: Anfrage bzgl. begleitetem Umgang in ...

Hallo Herr Thiel,

Über Ihre Website habe ich von Ihren Angeboten erfahren und wende mich mit der Frage nach Möglichkeiten des begleiteten Umgangs an Sie. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns weiterhelfen oder andere Kontakte vermitteln können.

Kurze Darstellung der Situation:

• Es geht um unsere Tochter ..., geb. ... 2011.

• Die Trennung von uns Elternteilen passierte im Februar 2013. In den darauf folgenden Jahren lebte ... zunächst bei ihrer Mama. Leider kam es in dieser Zeit zu diversen Umgangsboykotten, denen auch Ordnungsgelder und eine Umgangspflegschaft keine Abhilfe schaffen konnten. ... stellte dennoch einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht, an dessen Verfahrensende dann tatsächlich das alleinige Sorgerecht, allerdings für mich als Vater stand.

• ... zog im Jahr 2015 dann zu mir um, seitdem findet der Umgang in den letzten Jahren regelmäßig und verbindlich unbegleitet statt, allerdings schaffte es ... nicht, ihre schädlichen Verhaltensweisen, die immerhin zum Verlust ihres Sorgerechtes führen, in den Griff zu bekommen. Dies führte und führt in der Vergangenheit immer wieder zu größeren seelischen Problemen bei ... mit diversen schädlichen Folgen für ... . Diese schädliche Entwicklung verläuft kontinuierlich, hat aber in den letzten 3 Monaten massiv an Kritikalität zugelegt.

• Das Jugendamt ... und die hiesige Erziehungsberatung sind involviert und zu Klärungen bereit. Das Jugendamt und ich sehen die Notwendigkeit klärender Elterngespräche, um eine Verhaltensänderung, zugegeben allerdings primär bei ...s Mutter herbeizuführen.

• Ein Umgang von ... mit ihrer Mama erscheint in der momentanen Situation sowohl dem Jugendamt als mittlerweile auch mir kindeswohlschädlich, so dass ich gezwungen bin, zu handeln.

• ... Mutter wohnt leider ca. 300 km entfernt in ....

Fragen:

• Als seinerzeit „ausboykottierter“ Elternteil möchte ich keinesfalls den Umgang zwischen Mutter und Tochter irgendwie sabotieren. Allerdings: weiter kontinuierlich ... massiv schädlichem Einfluss aussetzen kann aber auch nicht die Lösung sein. Hier dachte ich an den Modus des begleiteten Umgangs, gerne mit Ihrer Hilfe. Liege ich hier richtig und könnte das eine (Übergangs-)Lösung sein, um ... wieder unbelasteten Umgang mit ihrer Mutter zu ermöglichen?

• Falls ja: Wie viel Vorlaufzeit haben Sie in etwa in der Terminfindung/-bereitstellung?

• Wie wäre grob der Ablauf und konkrete nächste Schritte?

• In welchem Umfang entstehen Kosten für wen und welche Kostenübernahmeoptionen, ggf. durch das Jugendamt entstehen hier?


Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten, einen Lösungsweg für unsere Tochter aufzuzeigen, so dass ihre Mama und sie wieder eine unbeschwerte Zeit miteinander verbringen können.


Herzlichen Dank vorab für eine Rückmeldung / gerne weitere Ideen und Beste Grüße ...

 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 10. August 2020 09:42
An: ...
Betreff: Dringendes Beratungsgespräch erwünscht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich befinde mich zurzeit in einer schwierigen Lebenssituation und benötige dringend Hilfe.

Zu meinen Problemen:

Trennung/ Scheidung vom Ehe Mann.

Mein Mann hat bei einem häuslichen Streit die Polizei gerufen gehabt, die dann auch gekommen sind. Dort hat er einen Fragebogen und fragen der Polizistin beantworten müssen und der Fragebogen kam dank seinen Aussagen bis auf 25 Punkte, was mich als höchst aggressiv und gefährlich für mein Kind (6 Jahre) da stellt, so das, dass Jugendamt mir nur noch begleitete Umhänge mit meinem Sohn gewährt, auf Grund des Polizeiberichtes.

Ich bin kein aggressiver Mensch und würde meinem Sohn NIEMALS auch nur 1 Haar krümmen. Ich LIEBE den kleinen überalles.ich bin in der Nacht als es zu dem besagten Streit kam einfsch nur komplett ausrastet weil ich solche verletzenden Worte zugeworfen bekommen habe und ich dann einfach nur noch geplatzt bin. Es ist mir bewußt das ich meinen mann nicht hätte angehen dürfen und es tut mir such unglaublich leid das es an dem Abend soweit gekommen ist. Nun hat mein ex Mann mich wegen Körperverletzung angezeigt, was natürlich echt schlecht für mich ist wenn er damit vor gericht durch kommt. Er hat mir auch mehrere Male angedroht das er mir das sorgerecht entziehen lassen wird, und ich fühle mich einfach so extrem Hilflos und weiß nicht mehr was ich machen soll. Ich brauche einfach dringend Hilfe weil ich hier NIEMANDEN habe und auch keinen kenne weil wir vor 7 Monaten erst hier hergezogen sind und 200 km vom alten Wohnort weg wohnen.

Ich habe vom Jugendamt Auflagen bekommen damit ich mein Sohn bald wieder bei mir haben kann. 1. Mir eine neue wohnung suchen damit ich aus der ehelichen Wohnung raus komme ( habe ich gemacht und schon bezogen) und die 2 Auflage war :ich soll mir einen Therapeutie Platz suchen und eine Therapie anfangen um meine Vergangenheit und die ehe aufzuarbeiten. Nur leider finde ich keinen Therapie Platz. Ich würde so gerne alle Auflagen erfüllen weil ich meinen Sohn wieder bei mir haben will. Doch ich bekomme keinen Therapieplatz.

Ich bitte sie, und hoffe das sie mir helfen können in meiner Angelegenheit. Ich würde mich über einen schnellstmögliche Rückruf ... / Termin sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 17. Februar 2020 08:15
An: ...
Betreff: Organisation begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

für unseren Mandanten, der derzeit in der JVA ... inhaftiert ist, soll ein begleiteter Umgang installiert werden. Das Kind ist derzeit zwei Jahre alt. Die Kindsmutter ist bereit, begleitete Umgänge zu gewähren. Umgänge zwischen unserem Mandanten und dem Kind haben bisher praktisch gar nicht stattgefunden. Könnte begleiteter Umgang über Sie abgewickelt werden? Könnte eine entsprechende Kostenübernahme durch Sie bei dem zuständigen Jugendamt erwirkt werden? Weder die Kindsmutter noch der Kindsvater verfügen über die notwendigen finanziellen Mitteln um für etwaige Fahrtkosten aufzukommen.

Über die rasche Zuleitung der notwendigen Informationen würden wir uns sehr freuen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Vielen Dank bereits jetzt auch im Namen unseres Mandanten!

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 7. Februar 2020 17:06
An: ...
Betreff: Familientherapie

Guten Tag Herr Thiel,

der Vater meines dreijährigen Sohnes hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht beantragt. Es wurde eine Frau als Verfahrensbeistand bestellt, die ich nicht als kompetent erachte. Das Jugendamt ist ebenfalls involviert. Ich hatte mich vor zwei Wochen an einen Familientherapeut gewandt, der mir dazu riet über das Jugendamt "Familienhilfe" zu beantragen. Ich hatte es beim Sachbearbeiter vom Jugendamt angesprochen. Es wurde von seitens des Jugendamts abgelehnt und eine gerichtsnahe Beratung angeboten. Außerdem äußert sich der Sachbearbeiter vom Jugendamt vor Gericht, dass ich keine Hilfe in Anspruch genommen hätte.
Es wurde beschlossen, dass ich meinen Sohn in Form eines begleitenden Umgangs sehen kann.

Ich brauche professionelle Hilfe und würde gern zu einem Beratungsgespräch in Ihre Praxis kommen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 23. September 2019 10:50
An: ...
Betreff: Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Frau macht als Großmutter begleiteten Umgang beim Sohn unserer Tochter im Zusammensein mit dem Vater. Das geht nicht gut, weil der Sohn das Vertrauen zur Großmutter verliert, indem er immer wieder zu Ihr will, der Vater das aber während des Umgangs zu unterbinden bemüht ist.

Wir möchten auf Hilfe durch Sie in ... zurückgreifen

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 19. Dezember 2018 11:30
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

Besteht bei Ihnen die Möglichkeit, begleitenden Umgang mit meiner 11-monatigen Tochter ... dort wahrzunehmen evtl. mit der Anleitung, die zu einer Bindung zwischen Vater und Tochter führen sollte.

Die Mutter will nicht den Umgang zusammen mit mir dem Vater begleiten.

Ich bin 68 Jahre alt und kann aufgrund der Entfernung zu meinem Wohnort ... nicht sehr oft in ... sein, wo ... mit ihrer Mutter und den Geschwistern wohnt.

Freue mich auf Ihre geschätzte Antwort!

Mit freundlichem Gruß

...

 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 3. Oktober 2018 15:02
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich möchte mich gerne mal über die Möglichkeit eines begleiteten Umgangs für meine Kinder informieren. Mein Mann hat uns vor 8 Wochen ganz überraschend über Nacht verlassen. Es gab keine Anzeichen für eine Trennung. Die Kinder 5 und 8 jahre stehen noch immer unter Schock. Der Umgang wurde einmal wöchentlich vom Jugendamt festgelegt, d.h. er kommt dann für 2 std in unser Haus um die Kinder zu sehen. Da er beim 1. Termin gleich mit der neuen Frau vorgefahren ist und die kinder das gesehen haben, möchte der 8 jährige seinen Vater nicht mehr sehen. Der Vater akzeptiert nicht dass er die Frau sich fernhält. Besteht die Möglichkeit einen Umgang bei ihnen zu beantragen?

Mit freundlichem Gruß

...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 3. Oktober 2018 17:28
An: ...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Bei uns müssen Sie keinen Umgang beantragen. bei uns kann man Begleiteten Umgang in Anspruch nehmen.

Entweder als Privatzahler/in oder auf formlosen Antrag beim Jugendamt kann dort eine Kostenübernahme erfolgen.

Hier müssten dann aber beide sorgeberechtigten Elternteile einverstanden sein, sonst wird es keine Kostenübernahme geben.

Eine Festlegung eines Begleiteten Umgangs ist nur durch das Familiengericht / Amtsgericht am melderechtlichen Hauptwohsitz des Kindes möglich. Hierür müsste bei Bedarf beim Gericht ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Thiel


 

 

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