Begleitete Übergabe
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 14. Oktober 2024 14:45
An: ...
Betreff: Anfrage Umgangspflegschaft
Guten Tag Herr Thiel,
über das Internet bin ich auf Ihr Angebot gestoßen und würde gerne als
zuständige Mitarbeiterin des hiesigen Jugendamtes die Durchführung einer
Umgangspflegschaft bei Ihnen anfragen.
Am 09.10.2024 wurde durch das Familiengericht ... entschieden, eine
Umgangspflegschaft –zunächst befristet auf 6 Monate- für die fast 1-jährige ...
*... .2023 einzurichten, um einen geregelten Umgang zwischen ihrem Vater und ihr
zu gewährleisten.
In den vergangenen Monaten kam es zu massiven Streitigkeiten während der Umgänge
zwischen den Elternteilen. So kam zu 3 Polizeieinsätzen und daraus
resultierenden Kinderschutzmeldungen aufgrund von häuslicher Gewalt ausgehend
von dem Kindesvater. Dieser distanziert sich von den Vorwürfen.
Grundsätzlich sind beide Elternteile am Wohl der gemeinsamen Tochter
interessiert. Unstrittig ist, dass ... Umgang zu ihrem Vater haben soll. Jedoch
wünschen sich beide Elternteile zur Verhinderung weiterer Eskalationen eine
Begleitung der Übergaben.
Sowohl die Kindesmutter, als auch der Kindesvater werden ambulant begleitet.
Zudem werden die Umgänge zwischen dem Kindesvater und ... aktuell begleitet.
Diese werden als positiv geschildert, es gibt keine kindeswohlgefährdenden
Aspekte.
Aktuell finden die Umgänge mittwochs (18-20h) und freitags (18-19h) statt.
Perspektivisch wünschen
sich die Kindeseltern, dass ein Kontakt auf das Wochenende verschoben werden
kann und länger andauert.
Für einen detaillierten Austausch können wir gerne telefonieren.
Mit freundlichen Grüßen
...
Amt für Jugend, Bildung und Sport
Stadt ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 7. Juli 2024 15:24
An: ...
Betreff: Umgangspflegschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin für ein familiengerichtliches Verfahren auf der Suche nach einem/einer
Umgangspfleger/in. Die Übergaben verlaufen häufig hochstrittig.
Das Kind ist 9 Jahre alt und Autist, eine Verständigung mit ihm ist teilweise
möglich.
Der Vater wohnt in ..., die Mutter in ... .
Die Umgänge sollten wegen der Schulpflicht des Kindes möglichst am Wochenende
stattfinden, also Freitags hin und Sonntags zurück, alle 14 Tage.
Es wären aber auch andere Regelungen denkbar, z.B. von Freitags bis Samstags und
dafür jedes Wochenende.
Wäre Ihnen die Übernahme einer solchen Umgangspflegschaft kurzfristig möglich?
Falls nein, könnten Sie jemanden empfehlen, der in räumlicher Nähe eine solche
Umgangspflegschaft durchführen könnte?
Freundliche Grüße
...
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 7. Juli 2024 21:36
An: ...
Betreff: AW: Umgangspflegschaft
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Leider werden durch eine Umgangspflegschaft nicht die realen Kosten für eine
qualifizierte Fachkraft gedeckt.
§ 3 Stundensatz des Vormunds
(1) Die dem Vormund nach § 1 Absatz 3 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede
Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen
Zeit 23 Euro. Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung
der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz
1.
auf 29,50 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine
vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;
2.
auf 39 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer
Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben
sind.
Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird, soweit sie nicht nach § 19
Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt.
(2) Bestellt das Familiengericht einen Vormund, der über besondere Kenntnisse
verfügt, die für die Führung der Vormundschaft allgemein nutzbar und durch eine
Ausbildung im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 erworben sind, so wird vermutet, dass
diese Kenntnisse auch für die Führung der dem Vormund übertragenen Vormundschaft
nutzbar sind. Dies gilt nicht, wenn das Familiengericht aus besonderen Gründen
bei der Bestellung des Vormunds etwas anderes bestimmt.
(3) Soweit die besondere Schwierigkeit der vormundschaftlichen Angelegenheiten
dies ausnahmsweise rechtfertigt, kann das Familiengericht einen höheren als den
in Absatz 1 vorgesehenen Stundensatz der Vergütung bewilligen. Dies gilt nicht,
wenn der Mündel mittellos ist.
(4) Der Vormund kann Abschlagszahlungen verlangen.
https://www.gesetze-im-internet.de/vbvg_2023/__3.html
Anders dagegen, wenn die öffentliche Jugendhilfe sich zur Finanzierung
begleiteter Übergaben bereit erklärt, dann kann zudem auch notwendige fachliche
Arbeit mit den Eltern und dem Kind vergütet werden, was bei der
Umgangspflegschaft nicht der Fall ist.
Der Stundensatz beträgt hier - in Anlehnung an den Berliner Rahmenvertrag 76,75
Euro.
Siehe Anlage.
Im übrigen kann auch das Jugendamt als Umgangspfleger bestellt werden, wenn man
sich dort aus falscher Sparsamkeit weigert die Kosten für eine Begleitete
Übergabe zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 18. April 2024 09:29
An: ...
Betreff: Umgangsbegleitung/ Pflegschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte gerne wissen, ob Sie mir dabei helfen können, geregelte Umgänge
stattfinden zu lassen bzw. eine Umgangspflegschaft durchführen.
Meine drei Kinder und ich kommen aus ... und wir müssen jedes Wochenende
aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs nach ... fahren um dem Vater dort die
Kinder zu geben. Der Vater kommt aus ...
Die Übergaben finden immer freitags und Sonntags in ... statt.
Leider gibt es bei jeder Übergabe Ärger mit dem Vater oder es kommt zu
Polizeieinsätzen, Anzeigen, Beleidigungen vor den Kindern. Und ich werde auch
jedesmal fertig gemacht. Ich bin mittlerweile am Ende und weiß nicht mehr was
ich noch tun kann.
Ich möchte absolut keinen Kontakt mehr zu dem KV, leider akzeptiert er aber
keine Grenze bzw. lässt sich überhaupt nicht begrenzen und stalkt mich
regelrecht..
Das Jugendamt ... kann keine Umgangsbegleitung sicherstellen, da keiner 2
Stunden bis ... fahren möchte.
Daher frage ich bei Ihnen an, ob die eventuell eine Lösung haben.
In der Hoffnung um eine Rückmeldung verbleibe ich,
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 18. Januar 2024 15:18
An: ...
Betreff: Anfrage: Begleitete Übergabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Trennung von meiner Partnerin und mir gibt es leider das Problem, dass
die Übergaben unserer gemeinsamen Tochter ... (2Jahre alt) selten friedlich
ablaufen.
Da sowohl Frau ... (die Mutter des Kindes) als auch ich (..., der Vater) uns
gegenseitig das Umgangsrecht ermöglichen und unser Kind uns nicht gegenseitig
vorenthalten möchten, sind die Grundbedingungen erhalten geblieben, dass unsere
Tochter auch in kommenden Jahren möglichst viel mit beiden Elternteilen, wenn
auch getrennt, unternehmen kann.
Leider laufen die Übergaben derzeit selten friedlich ab. Immerhin gewaltfrei,
aber doch oft verbal ausufernd und laut. Hier hat es sich als hilfreich erwiesen
eine dritte Person bei den Übergaben dabeizuhaben.
Da leider unser beider Freunde und Familienmitglieder (Eltern und Geschwister)
nicht regelmäßig für eine begleitete Übergabe zur Verfügung stehen, frage ich
nun bei Ihnen an, ob werktags von 18:30 bis 18:45 an 4 Tagen pro Woche eine
Person der Familienberatung in ... die Übergabe unserer Tochter überwachen kann,
damit diese friedlich abläuft.
Es würde unserer Tochter sicher sehr helfen, wenn sich die Eltern nicht vor dem
Kind streiten.
Frau ... hat auch ihrerseits befürwortet, dass dritte
bei den Übergaben dabei sind.
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 7. März 2023 08:52
An: ..
Betreff: Anfrage Betreuter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich möchte Sie für einen Betreuten Umgang für meine Tochter anfragen.
Zum Hintergrund:
Ich bin von Tinas - Name geändert - Geburt an Alleinerziehend. Ich hatte für ihren Vater nach der Geburt mehrere Möglichkeiten organisiert mit tina Umgang zu haben unter anderem über ..., eine Familienhebamme. Der Vater hat die Angebote nie wahrgenommen.
Erst als im Rahmen einer Stufenklage die Vaterschaft nachgewiesen wurde, wollte er dass ich erneut sein Recht auf Umgang organisiere.
Tina lernte dann ihren Vater im Alter von 2,5 Jahren kennen. Die Umgänge wurden vom Kinderschutzbund zwei Jahre lang begleitet. Über ein Jahr lang war ich selbst bei den Umgängen dabei, damit der Vater sie in Ruhe kennenlernen kann. Seit Herbst letzten Jahres wurden dann wöchentliche Kontakte von 6 Stunden vereinbart. Die Maßnahme über den Kinderschutzbund war ausgelaufen. Die Umgänge liefen soweit gut.
In den Weihnachtsferien kam es zu einigen konflikthaften Situationen, da Tina ihre Körpergrenzen nicht gewahrt sah und sich nicht versorgt sah (sie wurde mit den Füßen über eine Kaktee gehalten, wenn sie Angst zeigte, wurde sie ausgelacht; sie wurde so lange durchgeschüttelt bis sie fast erbrach, ihr Stopp wurde missachtet, Verletzungen wurden ignoriert und nicht versorgt). Diese Konflikte konnten leider nicht zufriedenstellend geklärt werden. Der Vater meldete sich für den Umgang unbegründet ab, nach dem er zwei Tage zuvor noch angekündigt hatte, was er mit ihr machen wolle. Er melde sich wenn er wieder da sei zu einem Ersatztermin. Dies erfolgte nicht. Dann gab er an, er mache nicht gleich den Ersatztermin sondern er wolle, wenn es schneit mit ihr Schlittenfahren. Es schneite eine Woche herrlich - Tina freute sich auf die Schlittenfahrt, meiner Anfrage nach dem Ersatztermin wurde ein Absage erteilt. Tina wurde prompt mit Fieber und Körperschmerzen krank, so dass auch der reguläre Termin nicht stattfinden konnte.
Beim nächsten Termin schickte er Tina nach erfolgter Übergabe zu mir zurück, als sie kurz weinte, statt sie zu trösten und für sie da zu sein. Danach wollte Tina nicht mehr mit zum Vater. Sie sagt, er ist ihr fremd. Sie wünsche sich zwei Treffen in Folge von je zwei Stunden in vertrauter Umgebung. Ein Wunsch der ihr bisher nicht erfüllt wurde.
Die Haltung "ich will nie mehr zum Papa" verfestigt sich massiv. Dabei benennt sie allerdings nie die Konflikte, sondern nur, dass er ihr fremd ist und sie sich nicht versorgt fühlt. Eigentlich wünscht sie sich eher mehr Präsenz, mehr Wertschätzung und Beachtung und Gesehenwerden. Der Vater hat den Kinderschutzbund erneut um Hilfe angefragt. Leider war diese nicht erfolgreich. Tina hat ihre Wut und Enttäuschung deutlich zum Ausdruck gebracht. Leider konnte der Vater sie da nicht abholen. Ein Satz wie "Ich kann verstehen, dass Du enttäuscht und wütend bist, dass das Schlittenfahren nicht stattgefunden hat. Komm lass uns dafür jetzt was schönes machen." hätte sicher genügt. Stattdessen heißt es dann aber nur: "Jetzt bin ich extra hier her gefahren, dann lass uns auch was machen." oder "Das Wetter ist schön, was willst Du denn da Zuhause bei der Mama?"
Tina verweigert sich weiterhin oder der Vater kommt erst gar nicht zum Termin oder versäumt Absprachen so dass die Termin platzen. Beim letzten Termin hat sich Tina mit einem Schirm bewaffnet, um sich zur Wehr setzen zu können. Der Vater kam nicht. Trotzdem macht es mir sehr zu schaffen, dass Tina so alleine dasteht.
Meine Anwältin hat begleitete Übergaben vorgeschlagen, also dass ich Tina einer Person, der wir vertrauen übergebe und diese dann sie an den Vater übergibt.
Das erscheint mir eine gute Lösung, da ich dann nicht den Eindruck habe, Tinas Willen zu brechen, sondern sie einer vertrauensvollen Person in die Hände zu geben.
Der Kinderschutzbund kommt hierfür leider nicht in
Betracht. Sie haben zum einen eine andere Arbeitsweise (dort wird das Kind
direkt an den Vater übergeben im Beisein einer Mitarbeiter*in) und zum anderen
lehnt Tina die Begleiterin ab, nach dem sie von ihr über Monate hinweg zu
Küssen/Umarmungen gegen ihren Willen aufgefordert wurde.
Könnten Sie sich solche Übergaben vorstellen? Und falls ja, wie bald wäre das
möglich?
Sonnige Grüße aus ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 21. Januar 2022 11:31
An: ...
Betreff: Begleitetes Besuchsrecht im Raum Lörrach
Sehr geehrter Herr Thiel
Ich suche für eine begleitete Übergabe im Raum Lörrach/Basel eine geeignete und
unabhängige Fachperson um diese im Verfahren bei der KESB vorzuschlagen. Das
bisherige Verfahren war hochstrittig, inbesonders mit der KESB Basel-Stadt.
Haben Sie hierzu einen Vorschlag?
Mit freundlichen Grüssen
...
PS:
Vielen Dank für Ihre höchst informative Internetseite!
Sehr geehrter Herr ...,
von der KESB habe ich den Auftrag erhalten:
„.. mit Natalie - Name geändert regelmässigen
(mindestens zweimal jährlich) Kontakt zu pflegen.
Wenn die Tochter regelmässigen Kontakt mit dem Vater wünscht, beantragt der
Beistand nach Konsultation der Eltern
bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Regelung des Besuchsrechts“
Im letzten Herbst hat Natalie leider nicht mit mir sprechen wollen und somit
auch keine Anliegen geäussert.
Nächste Woche werde ich Natalie erneut treffen, nachdem das Gespräch mit ihr aus
gesundheitlichen Gründen um 2 Wochen verschoben werden musste.
Im Anschluss daran, können wir uns austauschen. Ich werde Ihnen dann dafür einen
Termin vorschlagen.
Ihr Gesuch auf Akteneinsicht wird gewährt. Ein Link wird Ihnen voraussichtlich
nächste Woche in einer gesonderten Mail zugestellt.
Freundliche Grüsse
...
__________________________________________________________
Sozialarbeiterin
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Jugend, Familie und Sport
Kinder- und Jugenddienst (KJD)
Leonhardsstrasse 45
Postfach 1616
CH-4001 Basel
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