Babyausstattung
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 19. Februar 2019 15:10
An: ...
Betreff: Finanzielle Hilfen, Alleinerziehend
Wichtigkeit: Hoch
Guten Tag,
mein Name ist ... . Ich bin eine schwangere, alleinerziehende Mutter ohne
abgeschlossene Berufsausbildung.
Ich möchte gerne wissen, welche finanziellen Hilfen mir in meiner Situation zustehen und wo ich diese beantragen kann?
Würden mir auch Wohngeld und Geld für Babyausstattung zustehen?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 19. Februar 2019 19:51
An: ...
Betreff: AW: Finanzielle Hilfen, Alleinerziehend
Sehr geehrte Frau ...,
diese Fragen beantwortet Ihnen gerne und kostenfrei Ihr Sachbearbeiter im
Jugendamt.
Darf ich fragen, wo der werdende Vater abgeblieben ist, dass Sie jetzt schon
wissen, zukünftig die Erziehung und Betreuung des Kindes allein zu leisten?
Dieser hat ja auch die Pflicht und das Recht, für das Kind zu sorgen, so steht
es im Gesetz.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu
sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person
des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende
Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem
verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach
dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben
Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.
Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen
besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2019 08:09
An: ...
Betreff: Aw: AW: Finanzielle Hilfen, Alleinerziehend
Guten Tag,
der Vater der Kinder und ich sind getrennt und waren auch nie verheiratet. Ich
habe das alleinige Sorgerecht. Zudem leben wir in unterschiedlichen
Bundesländern. Aber das tut nichts zur Sache.
Mit freundlichen Grüßen
...
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 2. März 2019 12:24
An:...
Betreff: AW: AW: Finanzielle Hilfen, Alleinerziehend
Sehr geehrte Frau ...,
das Gesetz unterscheidet nicht, ob die Eltern in verschiedenen Bundesländern
wohnen, so leicht kommt der Vater hier nicht aus seiner Verantwortung, auch wenn
er das vielleicht gerne hätte, sonst wäre das Gesetz ja nur ein wertloses Stück
Papier.
Also scheuen Sie sich nicht, ihn in die Pflicht zu nehmen, wer ein Kind zeugt,
ist auch verpflichtet, sich um das Kind zu sorgen, da beißt die Maus keinen
Faden ab.
Das gemeinsame Sorgerecht können beide Eltern kostenlos im Jugendamt beurkunden
lassen. Ist das erst geschafft, kann der Vater sich nicht mehr darauf berufen,
dass er nicht in der Verantwortung stünde. Ich glaub, es muss ein rechter
Hallodri sein, dass er sich offenbar bisher weigert, seiner Verantwortung
nachzukommen. Aber wie gesagt, dass sollten Sie ihm nicht durchgehen lassen. Ich
bin mir sicher, dass Sie das schaffen. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.
Das Jugendamt wird Sie dabei gern unterstützen, denn schließlich geht es um das
Kind, das muss auch der Vater lernen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel