Aufbissschiene
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 23. Mai 2019 12:44
An: ...
Betreff: Bitte um eine Familienberatung
Hallo Herr Thiel
Meine Tochter ist 20 Jahre alt und ist immer wieder sehr krank seid ihrem 6. Lebensjahr.
Seid 3 Jahren hat sie auch schlimmste Migräne sowie eine chronische blasenentzündung.
Nachts knirscht sie mit den Zähnen so dass sie innerhalb von 2 Monaten ihre aufbissschiene durchgerieben hat.
Ich geh inzwischen davon aus das alle ihre Beschwerden psychosomatisch sind und diese viel mit mir als Mutter zu tun haben.
Können Sie uns helfen.
Mit freundlichen grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 23. Mai 2019 16:38
An: ...
Betreff: AW: Bitte um eine Familienberatung
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Leider haben wir zur Zeit keine freien Termine.
Eventuell könnte ich eine Kollegin aus dem örtlichen Umfeld hinzuziehen, falls
das in Frage käme.
Wohnen Sie und Ihre Tochter direkt in ... ?
Wo wohnt der Vater Ihrer Tochter?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 23. Mai 2019 20:50
An: ...
Betreff: Aw: AW: Bitte um eine Familienberatung
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen?
Ab wann ist man ein Problemfall beim Jugendamt? Ich werde dann dort mal anrufen.
Wir wohnen in ... . Zu dem Kindesvater besteht seit 11 Jahren kein Kontakt mehr.
Ganz freundliche Grüsse
...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 24. Mai 2019 11:26
An: ...
Betreff: AW: AW: Bitte um eine Familienberatung
Sehr geehrte Frau ...,
die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese
erforderlich erscheint. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an einen
niedergelassenen Psychotherapeuten.
Für die Jugendhilfe gilt:
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder-
und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die
Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation
des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie
für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27
Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der
Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder
des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung
der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und
unterstützt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__41.html
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel