Aschenputtel
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 22. April 2023 20:36
An: ...
Betreff: Anfrage
Guten Abend Herr Thiel,
wir haben ganz große Probleme mit unserem großen Sohn. Und zwar hat er
anscheinend ganz große Verlustängste.
Gerade haben wir die Situation, dass seine Fußballmannschaft nach .... zu einem Spiel von ... fährt und er nicht mit will, weil er "Angst" hat.
Leider ist unsere familiäre Situation auch nicht ganz
so einfach und ich denke dass es damit auch zu tun hat.
Ich muss dazu sagen, dass mein Mann nicht der leibliche Vater von unserem großen
Sohn ist.
Wir sind eine 4-köpfige Familie: Mutter (30 Jahre), Vater (32 Jahre), 1. Sohn
(10. Jahre), 2. Sohn (4 Jahre). Mein Mann und ich arbeiten beide.
Der große geht aktuell in die 4. Klasse in die
Grundschule ...
Diese ganze Situation fing auf einmal ganz schlagartig in den Sommerferien an.
Es ging sogar so weit dass unser Sohn zu einem Psychologen gegangen ist. Damit wurde sein Verhalten besser. Dennoch hat er Angst irgendwas zu machen und zwar alleine.
Er will dauerhaft auch Licht an haben und zwar in der
Küche nicht oben in seinem Zimmer, was wir sehr merkwürdig finden.
Wir geben uns große Mühe. Aber ich habe das Gefühl dass mein Mann meinen Großen
Sohn nicht so akzeptiert und seinen eigenen leiblichen Sohn mehr bevorzugt.
Mein Mann findet auch so eine Therapie nicht für
Sinnvoll und will dass eigentlich nicht.
Können sie mir in irgendeiner Weise helfen?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 22. April 2023 22:14
An: ...
Betreff: AW: Anfrage
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Was sagt denn der leibliche Vater zu der Problematik und wie man damit umgehen
könnte?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 22. April 2023 22:23
An: ...
Betreff: Aw: AW: Anfrage
Guten Abend Herr Thiel,
der leibliche Vater vom Großen zeigt leider gar kein Interesse an seinem Kind.
Ich versuche immer wieder mit ihm in Kontakt zu
treten, aber leider blockt er es immer wieder ab. Denn er ist glücklich mit
seiner jetzigen Frau und seinen anderen beiden Kindern.
Also ich sage mal so. Mein Mann liebt die Großen und gibt eigentlich auch alles
für ihn. Aber manchmal kommt es mir so vor.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 22. April 2023 22:39
An: ...
Betreff: AW: AW: Anfrage
Sehr geehrte Frau ...,
Wenn der leibliche Vater seinen Sohn verstößt, muss man
sich nicht über das Verhalten des Sohnes wundern.
Ich empfehle, dass der leibliche Vater in die Verantwortung gebracht wird,
gegebenfalls mit Hilfe des Jugendamtes und des Familiengerichtes.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist
zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum
jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person
befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und
seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten
durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt,
kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs
anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die
Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die
Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu
befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers
gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer
Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies
zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht
oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder
ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet
wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur
stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter
kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann
jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 2. Mai 2018 13:33
An: ...
Betreff: Beratungstermin
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich lebe bereits seit 7 Jahren getrennt von meinem Mann.
Wir haben eine 12 jährige
Tochter, die bei ihm lebt und nur jedes zweite Wochenende bei mir ist.
Bis vor ca. 2 Jahren haben wir die gemeinsame Erziehung unserer Tochter in einem
guten Einvernehmen gemanagt.
Seit 2 Jahren hat der Vater den Kontakt zu mir weitestgehend auf Wunsch seiner neuen Partnerin abgebrochen.
Meine Tochter sehe ich
jedoch weiterhin regelmäßig.
Jegliche Kommunikation kann nur noch über die neue Partnerin erfolgen, was mich
mehr und mehr belastet.
Inzwischen ist mein Exmann auch wieder verheiratet und vor einem Jahr gab es
auch Nachwuchs.
Seitdem verschlimmert sich die Situation vor allem für meine Tochter.
Sie wird emotional vernachlässigt, ständig für Kleinigkeiten bestraft und es gibt nur noch Tränen.
Nach Aussage des Vaters ist sie selber daran Schuld, denn sie macht immer alles
falsch, kann sich an überhaupt keine Regeln handeln und man kann ihr nicht
vertrauen.
Inzwischen sieht sich meine Tochter auch selber so, dass sie ja doch immer alles
falsch macht.
Sie freut sich auf Zeit, die sie nicht zu Hause sein muss, damit sich die
Wahrscheinlichkeit Fehler zu machen, minimiert.
Als Mutter tut mir das natürlich weh.
Gesprächsversuche werden immer wieder abgeblockt, denn die Erziehung und wie meine Tochter im Alltag behandelt wird, geht mich nach Aussage meines Ex-Mannes nichts an.
Seine Aussage: „ Mein Kind und ich mache was ich will. Du bist keine
Erziehungsperson, sondern nur die Wochenendmutter.“ Hier gelten meine Regeln.
Ich möchte gern mit Hilfe ihrer Beratung für mich einen Weg finden mit der
Situation umzugehen, so dass es mich nicht ständig belastet und vorrangig möchte
ich auch herausfinden was ich für meine Tochter tun kann und wie ich mit meinem
Exmann wieder ins Gespräch kommen kann.
Über einen Termin würde ich mich sehr freuen.
MfG,
...
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Ihre Schilderung erinnert mich ein wenig an das Märchen vom Aschenputtel. Wenn
es tatsächlich so ist wie Sie schildern, scheint es die
Aschenputtelkonstellation mit der bösen Stiefmutter zu sein. Dann müsste in der
Tat etwas getan werden, um die Situation zum Guten zu wenden, auf den Prinzen
darf man da nicht warten.
Es wäre sicher auch sinnvoll, auf die von Ihnen eingenommene Rolle als Mutter zu
schauen, wir als Systemiker gehen davon aus, dass in der Regel alle relevanten
Akteure zum Problem beitragen, sicher in unterschiedlichem Maße und mit
unterschiedlichen Beiträgen.
Ein Gespräch mit dem Vater ist sicher angezeigt, auch mit der Stiefmutter, um
eine gute Lösung im Einvernehmen anzustreben.
Sollte dies nicht gelingen, so meine ich, wäre auch der Schritt zum
Familiengericht zu erwägen, damit Ihre Tochter da nicht unter die Räder kommt
(ich setze hier die Korrektheit Ihrer Wahrnehmung voraus).
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel