Antrag auf Kostenübernahme

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF) 

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 



 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 21. April 2024 18:50
An: ..
Betreff: Anfrage bzgl. Familientherapie etc.

Sehr geehrter Herr Thiel,

mein Name ist ..., ich wohne in ... und zur Zeit getrennt von meinem 2-jährigen Sohn und seiner Mama. (beide wohnen in ...)

 

Wir sind gerade auf der Suche nach einer Familientherapie und dabei bin ich auf Ihre Website gestoßen.

 

Könnten Sie mir sagen mit welcher Wartezeit bei Ihnen zu rechnen ist und wie lange ein Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen i.d.R. dauert?

Vielen Dank im Voraus!


Beste Grüße

 

...


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 21. April 2024 19:10
An: ...
Betreff: AW: Anfrage bzgl. Familientherapie etc.

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Die Krankenkasse dürfte hier nicht zuständig sein, da ja niemand krank ist oder?

Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann aber beantragt werden, wenn Kinder von einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 21. April 2024 19:40
An: ...
Betreff: Re: AW: Anfrage bzgl. Familientherapie etc.

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich leide an teils schweren depressiven Episoden und bin parallel auf der Suche nach einem ambulanten Psychotherapeuten.
 
Bei einer Kostenübernahme einer Familientherapie durch die Krankenkasse kann ich wahrscheinlich nicht noch eine ambulante Psychotherapie machen oder?

Da unser Sohn durch die Trennung auf jeden Fall von der Problemlage betroffen ist, hoffe ich dass das mit einer Kostenübernahme durch das Jugendamt funktionieren könnte.

Danke für den Hinweis mit dem Musterantrag, ich werde den - so schnell es geht - fertig machen und abschicken.

 

Soll ich mich dann nach der Bewilligung wieder melden?


Mit freundlichen Grüßen
 
...
 
 
 
 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 22. April 2024 14:34
An: ...
Betreff: AW: AW: Anfrage bzgl. Familientherapie etc.

Sehr geehrter Herr ...,

zwischen Krankenkasse und Jugendamt besteht kein Datenaustausch.

Daher ließen sich grundsätzlich eine Psychotherapie über Krankenkasse und eine geeignete vom Jugendamt bezahlte Hilfe auch paralell führen.


Bitte halten Sie mich auf dem laufenden, bezüglich des von Ihnen beim Jugendamt eingereichten Antrages auf Kostenübernahme.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel





 

 

 




 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 13:34
An: ...
Betreff: Dringend dringend dringend dringend dringend

Hallo hier ist Frau ... und zwar geht es darum möchte gerne wissen ob sie Familiencoaching anbieten und wenn ja was es kostet denn bekomme nur Bürgergeld und da bleibt monatlich leider nicht mehr viel übrig, kommen beide aus ... sind leider nicht mobil sorry,denn das wäre eine Auflage vom Jugendamt simmern Hunsrück.bitte dringend um schnelle Rückmeldung ihrer Seite aus lg ...

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:01
An:...
Betreff: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich können wir tätig werden.


Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.


Sie können aber auch hier nachfragen:

Lebensberatung Simmern Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Bistum Trier
Straße: Gerbereistraße 4 Telefon: 06761 4344
PLZ & Ort: 55469 Simmern Bundesland: Rheinland-Pfalz
E-Mail: sekretariat.lb.simmern@bistum-trier.de
Internet: http://www.lebensberatung.info
Träger: Bistum Trier
Angebote: Alleinerziehende Mütter und Väter, Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerschaftsberatung,


Ist die Auflage des Jugendamte schriftlich oder mündlich ergangen.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Auflage.

Eventuell sollten Sie hier auch einen Rechtsanwalt kontaktieren, sie erhalten dafür Beratungshilfe, müssen also nichts bezahlen, wenn Sie wenig Einkommen haben.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:07
An: ...
Betreff: Aw: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend

Hallo hier ist Frau ... und zwar geht es darum habe letztes Jahr 12.5 mein Sohn ... weg genommen bekommen vom Gericht und das komplette Sorgerecht leider auch,nun lebt unser Sohn ... in ... in der Wohngruppe,und mir wurde mitgeteilt von Frau M... unsere sacharbeiterin vom Jugendamt das wir das Familiencoaching selbst bezahlen müssen und das können wir aus finanziellen Gründen nicht da wir nur Bürgergeld bekommen,und wir möchten alles tun um unseren Sohn ...lange wieder zurück zu bekommen mfg lange bitte dringend um schnelle Rückmeldung ihrer Seite aus
 
 
 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 14:24
An: ...
Betreff: AW: AW: Dringend dringend dringend dringend dringend

Sehr geehrte Frau ...,

das scheint mir ziemlicher Unfug zu sein, was Frau M... hier womöglich sagt.

Reichen Sie schriftlich beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme ein.


Ansonsten können Sie sich auch bei der

Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe RLP e.V.

Telefonsprechstunde für Ratsuchende jeden Dienstag von 18-20 Uhr:
0651 – 99 79 20 40 (außerhalb der Sprechstunde sind Telefonate nach Absprache möglich)
E-Mail:
kontakt@ombudsstelle-rlp.de
ludwigshafen@ombudsstelle-rlp.de
WhatsApp oder Signal: +49 1573 2824170

http://www.ombudsstelle-rlp.de


melden, diese kann zwischen Ihnen und dem Jugendamt vermitteln.

Bitte senden Sie mir den Gerichtsbeschluss mit dem den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde.


Suchen Sie außerdem schon mal nach einem Anwalt, der sich mit Familienrecht auskennt.


Ich empfehle:

Dr. Jürgen Gemünden

Rechtsanwalt aus Ingelheim am Rhein

Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

http://www.kanzlei-gemuenden.de




Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 2. April 2024 10:56
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

auf der Suche nach einer Stelle, die begleitete Umgänge anbietet, bin ich auf Ihre Webseite gestoßen.

 

Unser Kind ist 6 Jahre alt.

 

Unser Sohn möchte momentan nicht mehr zum Vater, weswegen wir vorsichtig versuchen wollen, wieder Umgang anzubahnen.

 

Gibt es bei Ihnen die Möglichkeit, ein Mal die Woche begleitete Umgänge zu ermöglichen?

 

Bitte schreiben Sie mir, wenn Sie mehr Informationen benötigen.

Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
...
 
 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 2. April 2024 13:49
An: ...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich könnten wir hier tätig werden.

Wohnen Sie und der Vater beide in ...?


Wer ist "wir"?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 


 
 
 
Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 8. April 2024 10:17
An: ...
Betreff: Re: Begleiteter Umgang

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich hatte Ihnen letzte Woche geschrieben, weil ich auf der Suche nach einer Beratungsstelle bin, die begleitete Umgänge anbietet.

 

Vor Gericht haben der Kindesvater und ich uns darauf verständigt, schnellstmöglich eine Umgangsanbahnung zwischen ihm und seinem Sohn anzustreben.

 

Unser Sohn ist jetzt 6 Jahre alt. Leider ist es gar nicht so leicht, einen Träger zu finden.

 

Das Jugendamt in Quedlinburg hat leider keine Kapazitäten.

 

Wir möchten natürlich auch dem Gericht schnell mitteilen können, dass wir jemanden gefunden haben.

 

Wäre eine Umgangsanbahnung in Form von circa 6 begleiteten Umgängen bei Ihnen möglich?

 

Ich würde mich wirklich sehr freuen, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

 

...
 
 
 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 8. April 2024 12:26
An:...
Betreff: AW: Begleiteter Umgang

Sehr geehrte Frau ...,

das Jugendamt kann sich gerne an uns wenden und dann können wir schauen, ob wie dem Jugendamt ein passendes Angebot - und umgekehrt - machen können.


Anbei Musterantrag.zur Beantragung einer Kostenübernahme.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 1. April 2024 16:36
An: ...
Betreff: Anfrage Therapiesitzung

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ich bin auf der Suche nach einem Therapieangebot. Ich versuche mal kurz die Ausgangssituation zu erklären, obwohl die Tiefe und Details wahrscheinlich nur bei längeren Gesprächen wirklich aussagekräftig sind:

Ich bin 33 Jahre, wohne mit meinem Freund und unserem Kind (3 Jahre) zusammen in einem Haus in ....

 

Ich bin mit meinem Freund seit 2015 zusammen.

 

Wir verstehen uns gut soweit, allerdings gibt es einen Punkt der nicht läuft und das ist Sex. Ich habe (bestimmt seit 7) Jahren kaum bis gar keine Lust darauf.

 

Ich habe dieses Thema wirklich schon sehr lange vor mir hingeschoben (wahrscheinlich auch weil mein Freund es mitgemacht hat). Jetzt sind wir aber an einem Punkt wo wir das nicht mehr vor uns herschieben können.

 

Mein Freund ist tief verletzt durch meine Zurückweisung und mir geht’s es nicht gut, weil unsere Beziehung mittlerweile sehr darunter leidet.

 

Ich glaube, dass mir vielleicht eine Sexualtherapie helfen würde. Ich habe einfach sehr wenig sexuelle Gefühle (auch nicht andere Menschen gegenüber). Aber die hatte ich ja mal. Ich möchte gern an mir arbeiten, damit wir als Familie noch eine Chance haben.

 

Selbst wenn unsere Beziehung daran kaputt geht, möchte ich einfach an mir arbeiten, damit ich auch zukünftig in der Lage bin sexuelle Beziehungen zu knüpfen.

 

Ich denke dass das Thema Sex bei mir mit viel scham und unzufriedenheit mit mir selber behaftet ist. Schon mein Leben lang.

 

Auch die Beziehung zwischen meinen Eltern habe ich immer als sehr wenig sexuell wahrgenommen. Ich denke dass diese Beziehung mir vielleicht auch irgendwie innerlich als Vorbild dient?! Das ist nur eine Vermutung.

Ich möchte das gern zumindest versuchen zu ändern. Dazu bräuchte ich aber Unterstützung. Vielleicht auch einfach jemand der mit mir mal ein bisschen das Chaos in meinem kopf aufräumt und sortiert.

 

Ich habe gesehen dass es möglich ist Therapiesitzungen vom Jugendamt übernehmen zu lassen. Ist das auch möglich wenn es um eine Sexualtherapie für mich geht?

 

Ansonsten wäre ich auch bereit die Kosten selber zu übernehmen.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Freundliche Grüße

 

...
 
 

 

 



 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 1. April 2024 21:58
An: ...
Betreff: AW: Anfrage Therapiesitzung

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Mir scheint, dass hier eine Einzelberatung mehr Sinn macht als eine Paarberatung.

Vielleicht geht es erst einmal darum, sich über das Thema mit einer neutralen, zugewandten, kompetenten Fachkraft zu besprechen.

Vielleicht auch besser mit einer Frau.
 
Letzlich geht es hier wohl auch nicht nur um eine vielleicht zu strenge Sexualmoral, die Sie in Ihrem Elternhaus erfahren haben,
Mit Sicherheit dürfte es noch um ganz andere Themen gehen, wie man sie in diesem Buch gut beschrieben findet:

Fritz Riemann: Grundformen der Angst. Eine tiefenpsychologische Studie. Ernst Reinhardt, Basel/München 1961; 11. Auflage 1976


Wenn Sie beim Jugendamt Antrag auf Kostenübernahme stellen wollen, dann bitte nicht unter dem Label Sexualtherapie, da macht das Jugendamt gleich alle Schotten dicht, sondern Familientherapie, was ja letztlich auch korrekt ist, denn nur wenn es Ihnen als Frau und Mutter gut geht, kann es auch dem Kind und ihrem Mann gut gehen.

Wie man dann Ihren Mann mit einbezieht, was sicher auch wichtig ist, kann man dann schauen


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel




 
 

 

 



 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 27. März 2024 14:56
An: 'Praxis für Lösungsorientierte Arbeit'
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme

Hallo Peter,

ich habe gestern mal mit dem Jugendamt in W... telefoniert, weil mich Klienten immer wieder fragen, wie das Verfahren zum Antrag auf Kostenübernahme durch das Jugendamt funktioniert.

Ich erhielt die Information, dass die Erziehungsberatung vom Jugendamt grundsätzlich kostenlos ist und da meine Leistung kostenpflichtig ist, jeglicher Antrag auf Kostenübernahme per se vom Jugendamt abgelehnt werden würde.

 

Das hat mich natürlich überrascht, da du ja schreibst, dass grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl von Einrichtungen und Diensten besteht und eine Kostenübernahme durch das Jugendamt, wenn keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen, möglich ist.

Könnte es sein, dass dies nur für Berlin gilt und nicht für andere Bundesländer in Deutschland - oder zumindest nicht für Niedersachsen?
Weißt du, welche Erfahrungen "deine" Berater in anderen Städten in Niedersachsen haben?

Frühlingshafte Grüße aus ...
 
 
 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Praxis für Lösungsorientierte Arbeit [mailto:info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de]
Gesendet: Mittwoch, 27. März 2024 23:16
An: ...
Betreff: AW: Antrag auf Kostenübernahme

 

Hallo ...

Einen Antrag auf Kostenübernahme immer schriftlich stellen, notfalls per Einschreiben..

Das Jugendamt muss daraufhin einen schriftlichen Bescheid mit Widerspruchsbelehrung erlassen, gegen den können die Leistungsberechtigten Widerspruch einlegen.

Wenn das Jugendamt den Widerspruch auch ablehnt, was dann sehr gut begründet werden müsste, alles schriftlich, nicht mündlich, ist der Weg zum Verwaltungsgericht eröffnet, davor hat der Jugendamtsleiter - wenn die Ablehnung nicht überzeugend begründet wird - in der Regel Angst, da er und sein Amt beim Verwaltungsgericht Schiffbruch erleiden können und wird daher häufig in der Widerspruchsphase dem Antrag doch zustimmen.


Das SGB 8 gilt bundesweit.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html


Es gibt aber Jugendämter in Deutschland, denen es egal ist, was im Gesetz steht, die machen Wildwest, das Verwaltungsgericht kann und muss dem bei einer Klageeinreichung ein Ende machen.

 

Es gibt auch noch den Jugendhilfeaussschuss und die Kommunalaufsicht, die korrigierend auf eine gesetzwidrige Praxis des Jugendamtes regagieren können.

...

Mitt freundlichem Gruß


Peter Thiel

 
 
 
 

 



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 7. Februar 2024 09:27
An: ...
Betreff: Anfrage für ambulante Familientherapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

mein Name ist ... und ich bin Psychologin auf der Kinder- und Jugendpsychosomatik Station in der ... Klinik ... .

 

Momentan betreue ich eine 8J Patientin und ihre Familie, die im Anschluss der stationären Therapie von einer ambulanten Familienberatung/therapie profitieren würden.

 

Ich bin auf Sie aufmerksam geworden, da Sie auf ihrer Website mitteilen, dass man beim Jugendamt eine Kostenübernahme beantragen kann.

 

Haben Sie damit schon positive Erfahrung gemacht? Die Familie kann sich eine ambulante Therapie nicht leisten.

 

Falls Sie noch Plätze frei haben oder es möglich wäre die Familie auf eine Warteliste zu setzten, wäre ich Ihnen sehr dankbar wenn Sie mich anrufen könnten.

 

So kann ich Ihnen auch etwas über die Familie und Kernthematiken berichten. Sie erreichen mich ...


Mit freundlichen Grüßen,

...

M. Sc. Psychologin

 

...

 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 8. Februar 2024 11:12
An: ...
Betreff: AW: Anfrage für ambulante Familientherapie

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich ist das Jugendamt verpflichtet, notwendige und sinnvolle Jugendhilfeleistungen zu bezahlen.

Anbei der von mir formulierte Musterantrag, dort finden Sie nähere Inforamtionen zu diesem Thema.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel




 

 



 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 25. Juli 2023 20:54
An: ...
Betreff: Paartherapie / Familientherapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

unsere Familie steht gerade kurz vorm Abgrund.

 

Mein Partner und ich sind nur noch am Streiten, vor fast 3 Monaten ist er aus dem gemeinsamen Haus in sein Kinderzimmer bei den Eltern gezogen, unsere beiden Kinder und auch wir leiden furchtbar unter der Situation, da wir nicht los lassen können/wollen.

 

Im Grunde lieben wir uns und wissen das auch, aber ein Berg an Vorwürfen, verletzen Gefühlen und mangelnder Kommunikation haben uns vor so eine große Herausforderung gestellt, dass wir dort alleine nicht mehr herausfinden.

 

Unsere Familienhilfe hat uns daher eine Paar/Familientherapie empfohlen, da sie auch sieht, dass keiner von uns die Trennung wirklich will, wir aber keinen Ausweg mehr sehen.

Meine Tochter (10 Jahre; mit in die Beziehung gebracht) leidet sehr unter der Situation und erlebt immer wieder Wut- und nun auch Gewaltausbrüche.

 

Für sie stellt die Situation ein Extrem da, welches die mit ihrer ADS Erkrankung nicht verarbeiten kann. Kein Wunder, schließlich wissen wir Erwachsenen schon nicht wie es weiter gehen soll.

Unser gemeinsamer Sohn (8 Monate) hat mit der neuen Familiensituation wohl auch zu kämpfen, da er nur noch schlecht in den Schlaf findet, sehr weinerlich ist und ständig meine Anwesenheit kontrolliert (er sucht mich im Raum, möchte Körperkontakt zu mir, wenn ihn der Papa hat, etc.).

Können Sie uns eventuell aus dieser Lage einen Ausweg zeigen, uns erlernen, wie wir wieder gewaltfrei und auf Augenhöhe miteinander kommunizieren können und uns im besten Fall zu unserem HappyEnd verhelfen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

 

...

 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 26. Juli 2023 11:08
An: ...
Betreff: AW: Paartherapie / Familientherapie

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Leider haben wir am Standort ... zur Zeit keine freien Termine.

Eventuell könnte ich einen Kollegen / Kollegin aus dem örtlichen Umfeld hinzuziehen.

Möglich wären auch Termine via Internettelefonie (GoTomeeting, Whereby, JitsiMeet, Skype oder Zoom) oder Telefon.

 

...


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 


 

 

...-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 26. Juli 2023 12:12
An:
Betreff: Aw: AW: Paartherapie / Familientherapie

Sehr geehrter Herr Thiel,

danke für Ihre Antwort! Wir wohnen im Landkreis ...., genauer genommen in ... .

Ich denke, dass eine Videoberatung für uns nicht das Richtige wäre, da mein Partner hier leichter Schlupflöcher zum Schweigen finden würde (vermutlich).

Das ...er Jugendamt weigert sich die Kosten zu übernehmen, weshalb wir somit Selbstzahler wären.

Mit freundlichen Grüßen


...

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 11. August 2023 14:03
An: ...
Betreff: AW: AW: Paartherapie / Familientherapie

Sehr geehrte Frau ...,

leider kann ich erst heute auf Ihre Mail antworten.

Ich hoffe, sie haben zwischenzeitlich ein geeignetes Beratungsangebot gefunden oder das Problem lösten können.

Das Jugendamt ist übrigens zwingend verpflichtet auf einen schriftlich gestellten Antrag auf Kostenübernahme einen schriftlichen, widerspruchsfähigen Bescheid zu erlassen, alles andere wäre rechtswidrig.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 

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