Angst, dass er mir die Kinder wegnimmt

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.  

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ‪‪...
Gesendet: Dienstag, 28. Dezember 2021 12:16
An: ...
Betreff: Beratung wegen Trennung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich brauche Hilfe und Unterstützung in Bezug auf eine Trennung vom Ehemann.

Ich habe herausgefunden das mein Ehemann eine geliebte hat und mich seit einiger Zeit betrügt und die Zeit belogen hat.

Wir haben zwei kleine Kinder (2, jahre und 12 Monate).

Ich fühle mich sehr schlecht und weiss grad nicht so recht wie es weiter gehen soll.

Ich bin noch bis zum 31.2.22 in Elternzeit und fange ab dem 1.4.22 wieder zu arbeiten an.

Momentan befinde ich mich mit den Kindern bei meiner Mutter im Urlaub. Komme am 5.1.22 zurück.

Ich habe ihn gebeten auszuziehen was sich grad schwierig gestaltet.

Ich habe Angst das er mir die Kinder wegnehmen will und mit welchen Gedanken ich mich absolut nicht anfreunden kann und will ist, dass seine neue Frau meine Kinder sehen, sprechen, anfassen, beeinflussen wird. Wie kann ich das verhindern?

Wohin muss ich mich wenden? Was kann ich tun?

Ich möchte kein böses Blut mit ihm. Er ist der Vater und kann die Kinder jederzeit sehen, er muss sie auch bald vormittags betreuen wenn ich wieder arbeiten gehe.

Jetzt im Urlaub telefonieren wir einmal am Tag.

Ich bin ja gewillt aber ich will das alles ohne diese Frau. Ich möchte da Kontaktverbot erwirken. Kann ich das machen und wenn ja wie?

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 28. Dezember 2021 17:50
An: ...
Betreff: AW: Beratung wegen Trennung

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Ein Kontaktverbot gegen die Frau im Beisein des Vaters hätte bei Gericht sicher keine Chance, es sei denn die Frau ist psychisch erheblich gestört, gewalttätig oder suchtmittelabhängig.

Falls Sie hier in dieser schwierigen Situation eine konstruktive Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

...

Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt kann beantragt werden, wenn Kinder von einer Problemlage betroffen sind, Musterantrag anbei.

Die Bearbeitungszeit im Jugendamt beträgt - bei schneller Bearbeitung - zwei bis vier Wochen. Eine Kostenübernahme gilt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung, nicht rückwirkend.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

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